Wettseiten mit Bonus 2026: kleine Prämien unter strenger Aufsicht
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Neukundenangebot gesucht, Schweizer Regeln gefunden
Wer «Wettseiten mit Bonus» eingibt, hat meist ein bestimmtes Bild im Kopf. Auf dem Spielerkonto erscheint ein Guthaben, bevor man selbst etwas einzahlt. In der Schweiz funktioniert dieses Bild nicht. Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und wer eine Bewilligung braucht, um sie anzubieten, bekommt sie nicht für jede Idee. Übrig bleibt eine Handvoll Aktionen, die nach Werbung klingen und nach Kleingedrucktem schmecken — die Analyse zeigt, für wen sich welche davon lohnt.
Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die veröffentlichten Bedingungen der Veranstalter geprüft.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist dafür das beste Beispiel. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code eingab, den man in den National-League-Stadien verteilte, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, jedes 30 Tage gültig und jedes nicht auszahlbar. Ein Zehner, der nach einem Monat verschwindet, wenn man ihn nicht in Wetten umgesetzt hat, ist kein Bonus im Sinne der Werbung. Er ist ein Anreiz mit Verfallsdatum.
Der Sporttip-Kombiboost sieht auf den ersten Blick nach mehr aus. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Was nach 100 % klingt, hängt an fünfzehn richtigen Voraussagen.
Ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung zeigen grössere Zahlen. Ob diese Zahlen halten, was sie versprechen, lässt sich nur mit den Bedingungen des jeweiligen Anbieters beantworten. Wer dort einzahlt, spielt nicht nach Schweizer Regeln: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Der Schutz ist ein Katz-und-Maus-Spiel, und der Einzige, der dabei nichts verliert, ist der Anbieter.
Die Fragen sind damit klar: Wo ist die Prämie ehrlich, wo ist sie nur gross geschrieben, und was kostet sie den, der sie annimmt?
Die zehn Wettseiten im Vergleich: ein Ordnungsversuch nach Bewilligung, nicht nach Bonus
Ein Vergleich nach der Höhe des Bonus wäre in der Schweiz eine Tabelle mit zwei gefüllten Zellen und acht leeren. Sinnvoller ist der Blick darauf, was eine Aktion tatsächlich ist, welche Einsatzgrenzen gelten und wie der Zahlungsweg aussieht. Die folgende Einordnung listet die zehn Plattformen dieses Berichts mit dem, was über ihren Bewilligungsstatus bekannt ist.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | keine Lizenz mit Geltung in der Schweiz |
Die dritte Spalte sagt bei acht Zeilen dasselbe. Eine im Ausland ausgestellte Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung — das ist kein Streitpunkt unter Juristen, sondern der Kern des Schweizer Modells. Gälte sie hier, bräuchte es die Sperrliste nicht. Wer in der Spalte nach einem Namen sucht, findet keinen, und das ist das Ergebnis, nicht die Lücke.
Die Dienstgebiete der beiden zugelassenen Veranstalter sind getrennt. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht durch die Registrierung, wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip.
Grundlagen: Bewilligung, Aufsicht und die Grenzen des erlaubten Angebots
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse, sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung verlangt einen Veranstalter und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, geführt als IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Was man wetten darf, ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es nicht. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Geldspielgesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert, sondern eine Funktion des jeweiligen Anbieters.
Bei Sporttip verlangt eine Einzel- oder Kombinationswette mindestens CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einer grossen Einzelwette liebäugelt, findet die Grenze im Wettschein, nicht im Werbetext.
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Eine Absage hat Folgen: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombiwette mit fünf Beinen spielt und eines davon platzt, merkt dann, was ein aufgerundeter Fünfzigräppler wert ist.
Zahlen kommen bei Sporttip nicht anonym an. Winnings und Spielguthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Steuerfrage ist die, bei der die meisten Leserinnen und Leser falsch raten, und sie gehört deshalb an den Anfang und nicht in eine Randnotiz. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Bundesgrenze bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Die kantonale Grenze weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb der Grenze behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein normaler Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt weder Einkommen- noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für konkrete Fälle hilft nur ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wie die Aufsicht Gratiswetten und Spielguthaben begrenzt
Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes ist der Satz, an dem die meisten Bonusideen scheitern. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Grössenordnung: eine Handvoll Aktionen pro Jahr für zwei Veranstalter, nicht ein Dauerzustand mit wechselnden Prozenten.
Was daraus folgt, ist ein Werbemarkt, in dem das Versprechen kleiner ausfallen muss als die Ware. Die Loterie-Romande-Aktion zeigt das Muster. Sie lief 84 Tage, aber nur an sieben Aktionstagen, und das Guthaben musste innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Codes eingegeben werden. Von den 7’000 Stück war jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer den Code erst nach Ablauf der sieben Tage zur Hand hatte, hatte nichts. Wer ihn rechtzeitig eingab, bekam etwas, aber kein Geld im eigentlichen Sinn.
Dazu kommt, dass Aktion und Markt getrennt bleiben müssen. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Eine Werbezeitenbeschränkung nach Tageszeit besteht nicht. Die Begründung, mit der ein Anbieter eine Aktion bewirbt, ist damit selbst ein Kriterium, das der Leser prüfen kann.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos schreibt die Lotteriegesellschaft Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt wird, ist deshalb doppelt verzinst zugunsten des Anbieters: Der Einsatz bleibt im System, und der Gewinn kann nur im System ausgegeben werden.
Ein Guthaben als Anreiz ändert nichts daran, dass jede Wette ein Verlustrisiko trägt. Die Sporttip-Regeln sind darin uncharakteristisch ehrlich: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Mechanismus, der ausschliesslich dazu dient, dass niemand gegen besseres Wissen setzt.
Limiten und Spielsperren: der Schutz, den man selbst einrichtet
Selbst gesetzte Limiten gelten unabhängig von jeder Aktion. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Rechtlich muss der Veranstalter einen oder mehrere Maximalwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen. Eine Herabsetzung wirkt laut Gesetz sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Ein festes staatliches Einzahlungslimit gibt es in der Schweiz nicht. Die Grenzen setzt der Spielende, nicht der Staat. Das klingt freiheitlich, verlagert die Verantwortung aber an genau die Stelle, an der sie am wenigsten trägt. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze bei Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das sind Grenzen, die oberhalb alles liegen, was ein Gelegenheitswetter einsetzt.
Die Spielsperre ist die schärfere Massnahme. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Ein Hinweis, den man selten in einem Bonusartikel liest: Die Aufsicht testet Verkaufsstellen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für selbstverständlich hält, sollte diese Zahl kennen.
Der Zugang zu einem Schweizer Online-Konto ist strenger. Es braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Logik: ein Konto pro Person, verifizierte Identität, Wohnsitz im Dienstgebiet.
Was eine Gratiswette wert ist und was sie nur verspricht
Die Mechanik einer Gratiswette ist einfach, wenn man sie einmal auseinandernimmt. Der Anbieter setzt eine Quote auf ein Ereignis, die Gratiswette wird als Einsatz gebucht, und bei einem Gewinn wird der Einsatz nicht mitausgezahlt. Der Wettende erhält nur den Nettogewinn, also Einsatz mal (Quote minus eins). Eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 2.00 bringt im Gewinnfall also CHF 10, nicht CHF 20. Der zweite Zehner bleibt beim Anbieter.
Dieser Mechanismus macht die Quote zur entscheidenden Grösse. Bei einer niedrigen Quote fällt der Unterschied zwischen einer Gratiswette und einem echten Einsatz klein aus, bei einer hohen wächst er. Deshalb hängen Gratiswetten häufig an einer Mindestquote: Der Anbieter will verhindern, dass jemand eine Gratiswette auf ein totes Pferd setzt, bei dem er im Gewinnfall fast den ganzen Nennwert verliert. Die Mindestquote ist kein Kundenschutz, sondern eine Risikobremse des Veranstalters.
Bei den beiden Schweizer Veranstaltern gibt es diese Konstruktion nur als Boost und als Aktionsguthaben. Der Sporttip-Kombiboost ist der klarste Fall. Er gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und belohnt den Nettogewinn, nicht den Einsatz. Bei vier Voraussagen beträgt die Erhöhung 5 %, bei sieben 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Rechnen wir das mit einer Beispielwette durch, wohlgemerkt mit erfundenen Quoten, nicht mit einem Angebot. Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Vierfachkombination mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt dieser vier Zahlen und ergibt 9,792. Der mögliche Gewinn beträgt also CHF 97,92, der Nettogewinn CHF 87,92. Der Boost von 5 % auf den Nettogewinn ergibt zusätzlich CHF 4,40, sodass der Gewinn im Erfolgsfall bei CHF 102,32 liegt. Bei sieben Voraussagen wächst die Erhöhung auf 20 %, aber sieben richtige Voraussagen sind deutlich schwieriger als vier. Der Wert des Boosts liegt daher in einem Band: Auf der niedrigsten auslösenden Stufe sind es gut vier Franken auf einen Zehner, auf der höchsten Stufe ein Vielfaches davon, aber dann muss zuerst eine fünfzehnstellige Kombination aufgehen.
Dieselbe Logik gilt für die anderen Boostarten. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Einzelwette mit Quotenboost spielt und dann vor dem Ende auscasht, verliert die Erhöhung. Das ist eine Bedingung, die man erst merkt, wenn es zu spät ist.
Der Kombiboost hängt an einer weiteren Hürde. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Fehler des Veranstalters führt also dazu, dass die Wette des Spielenden verschwindet. Der Boost ist damit ein Versprechen auf einen Gewinn, der an Bedingungen hängt, die man nicht alle in der Hand hat.
Rechtslage: warum ausländische Bonusangebote keinen Schweizer Schutz mitbringen
Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern der Kern des Bewilligungssystems. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das ist die Grundlage, auf der die beiden Veranstalter arbeiten. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, untersteht der Aufsicht; wer keine hat, untersteht niemandem.
Dass eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung läuft, ist an mehreren Stellen spürbar. Sie ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Ein Selbstausschluss, den man dort vornimmt, hat keine Wirkung auf andere Anbieter. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Kontrolle über die Fairness des Spiels. Die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als gelistet.
Ehrlich muss man beides sagen. Auf der Seite der Bewilligung stehen der volle Schweizer Schutz und nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite stehen kein Schutz, kein Sperrregister und keine Schweizer Anlaufstelle, dafür eine Steuerpflicht nach kantonalem Recht. Wer die Offshore-Variante wählt, wählt mehr Auswahl und weniger Rückhalt. Keine der beiden Seiten ist aus sich heraus die sichere Wahl.
Ein Irrtum hält sich hartnäckig: Es gebe in der Schweiz eine Sperre für Zahlungen an unerlaubte Wettseiten. Es gibt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unerlaubte Wettseiten. Banken und Kartengesellschaften blockieren solche Zahlungen nicht.
Die Aktion im Kostenvergleich: Guthaben, Boost und Frist
Die meisten Bonusvergleiche stellen Zahlen nebeneinander und lassen den Leser entscheiden. Das ist die halbe Arbeit. Eine Prämie lässt sich erst einordnen, wenn man weiss, was sie verlangt. Eine Aktion mit kleinem Guthaben und einfacher Bedingung kann besser sein als eine mit grosser Zahl und einer Hürde, die man nicht überwindet.
Die Loterie-Romande-Aktion hatte eine niedrige Hürde und eine harte Frist. Der Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Das Guthaben betrug CHF 10, war nicht auszahlbar und 30 Tage gültig. Die Aktion lief an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt gab es 7’000 Stück. Wer den Code verpasste, hatte Pech; wer ihn hatte, musste innerhalb eines Monats damit wetten. Der effektive Wert hängt daran, ob man in dieser Zeit ohnehin gewettet hätte. Wenn ja, sind zehn Franken ein Geschenk. Wenn nein, hat man einen Grund bekommen, mehr zu spielen als geplant.
Der Kombiboost hat keine Frist im engeren Sinne, aber eine strukturelle Bedingung. Er belohnt den Nettogewinn, also nur den Fall, in dem die Kombination aufgeht. Bei vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 liegt die Erhöhung bei 5 % des Nettogewinns, im Beispiel oben gut vier Franken zusätzlich auf einen möglichen Gewinn von knapp 88 Franken. Der Boost wird nur ausgezahlt, wenn die Kombination gewinnt, und er belohnt nicht den Einsatz, den man verliert, wenn sie es nicht tut.
Ausländische Anbieter werben mit grösseren Zahlen und mit Umsatzbedingungen. Eine Umsatzbedingung verlangt, dass man den Bonusbetrag eine bestimmte Anzahl Mal umsetzt, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ist der Umsatz beispielsweise fünfzehnfach, müssen aus einem Bonus von CHF 100 insgesamt CHF 1’500 an Einsätzen werden, bevor Geld abgezogen werden kann. Bei dreissigfach verdoppelt sich das. Wer das rechnet, bevor er annimmt, spart sich die Enttäuschung. Wer es erst nachher rechnet, hat unter Umständen schon eingezahlt.
Prüfen sollte man vor der Annahme jeder Aktion vier Dinge: die Frist, in der die Bedingung erfüllt sein muss; die minimale Quote, die jede auslösende Wette treffen muss; die Höchstgrenze des Bonus oder der Erhöhung; und ob der Einsatz im Gewinnfall zurückkommt. Bei einer Gratiswette kommt er nicht zurück, und das ist der wichtigste Unterschied zwischen einer Gratiswette und einem echten Guthaben.
Weniger Geld ist nicht automatisch die schlechtere Aktion. Eine kleine, klar begrenzte Prämie ohne Umsatzbedingung schlägt einen grossen Betrag, der an Bedingungen hängt, die man nicht überblickt. Die Schweizer Veranstalter sind in diesem Punkt berechenbar, die ausländischen nicht, und das ist ein Unterschied, der sich beziffern lässt, auch wenn die Zahl nicht in der Werbung steht.
Swisslos Sporttip: die verlässlichste Wettseite für die Deutschschweiz
Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist, kann ein Online-Konto eröffnen. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht durch die Registrierung.
Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Bundesgesetz über Geldspiele, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Damit ist Sporttip eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt.
Der Vorteil liegt in der Verlässlichkeit. Die Limiten sind dokumentiert und nicht im Dunkeln: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Veranstalter darf sie jederzeit ändern. Das ist eine einseitige Klausel und keine gute, aber sie steht im Vertrag, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sporttip hat auch das umfangreichste Regelwerk dieses Vergleichs. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer abgesagten und nicht innerhalb von 48 Stunden nachgeholten Veranstaltung ist die Wette ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, Kombinationsvoraussagen erhalten Quote 1.00. Nicht abgeholte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks von Swisslos, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist eine kurze Frist, und sie steht nicht im Werbematerial.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es gibt keine Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer diesen Knopf drückt, verkauft eine Position an den Anbieter, und der Anbieter setzt den Preis.
Livewetten haben ihre eigenen Fallstricke. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Beim Zahlungsweg bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der App. Einzahlungen haben einen Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Wo steht Sporttip am Ende? Der Kombiboost ist die ehrlichste Aktion des Vergleichs, weil seine Bedingungen sichtbar sind: Mindestquote 1.50, Bonus auf den Nettogewinn, auslösende Stufe bei vier Voraussagen. Wer ohnehin Kombinationen mit vier oder mehr Beinen spielt, bekommt einen Zuschlag, der bei der höchsten Stufe auf das Doppelte des Nettogewinns steigt. Wer selten kombiniert, für den ist der Boost irrelevant. Und wer glaubt, die 100 % seien die Regel, hat die Staffel nicht gelesen.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Publikum, klare Grenzen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen. Die Gesellschaft nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Bewilligung eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach SR 935.51 unter Aufsicht der Gespa.
Die Aktionskultur der Loterie Romande ist von anderer Art als die von Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war an die National-League-Stadien gebunden. Der Code wurde in den Stadien verbreitet, musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, und dann gab es CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Eine solche Aktion belohnt die, die sowieso ins Stadion gehen. Wer sich für ein einzelnes Guthaben ein Ticket kauft, hat schon mehr ausgegeben, als er bekommt.
Die Grenzen sind ähnlich gesetzt wie bei Swisslos. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Regel ist dieselbe wie bei Swisslos, nur mit anderer Schwelle: Der Gewinn wächst, aber das Aktionsguthaben selbst bleibt im System.
Bei der Auszahlung ist die Loterie Romande direkter als Swisslos. Gewinne über der Wallet-Grenze gehen direkt aufs Konto, und das sind bei einem normalen Spieler die wenigsten. Wer hohe Einzelgewinne hat, merkt den Unterschied; wer kleine hat, nicht.
Wo steht Jouez Sport? Die Seite ist für Westschweizer eine solide Wahl, mit demselben Schutzprozess wie in der Deutschschweiz. Der Nachteil ist derselbe: keine grossen Boni, keine Daueraktionen, dafür nichts, was überrascht. Der Wert dieser Aktion ist ein Zehner, für den man ohnehin ins Stadion gehen musste. Wer das nicht tut, für den existiert die Aktion schlicht nicht — und das ist der Preis dafür, dass die Grenzen transparent sind.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss
20Bet fällt nicht unter das Schweizer Bewilligungssystem. Es hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz hat hier keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Was das in der Praxis bedeutet: Wer dort spielt, kann sich nicht auf den Schweizer Schutzprozess verlassen, und die Sperrliste ist das Instrument, das die Aufsicht gegen solche Seiten hat. Ein Anbieter, der auf dieser Liste steht, ist für Schweizer Behörden nicht ansprechbar. Wer eine Beschwerde hat, hat keine Adresse.
Als Kandidat für Bonusjäger gehört 20Bet in die Kategorie, die grosse Werbeversprechen mit ausländischem Sitz verbindet. Marken dieser Art konkurrieren über die Höhe des Bonus, und die Höhe ist die eigentliche Warnung. Ich würde kein Guthaben bei einem Anbieter parken, der keine Aufsicht über sich hat, und schon gar nicht, wenn die Höhe der Prämie der Grund ist, es dort zu tun.
20Bet steht in dieser Übersicht, weil Leser es in der Schweiz antreffen und weil es nach denselben Kriterien bewertet wird. Angeboten wird es hier nicht. Das ist kein Ausweichen, sondern die einzige Haltung, die ein Vergleich mit zwei bewilligten und acht nicht bewilligten Anbietern einnehmen kann, wenn Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel strafbar ist.
BassBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
BassBet steht in derselben Kategorie. Es hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für den Leser heisst das, dass ein Selbstausschluss bei BassBet nicht über die Schweiz hinausreicht. Wer sich anderswo sperren lassen will, muss das bei jedem Anbieter einzeln tun. Die Schweizer Sperre wirkt nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, und dort gilt sie schweizweit und auch für Casinos.
Der Vergleich mit Swisslos und der Loterie Romande fällt deutlich aus. Dort ist die Aufsicht Teil der Bewilligung, hier ist sie Sache des Anbieters. Wer die Domain öffnet, öffnet eine Seite ohne Aufsicht in der Schweiz, und das ist ein anderes Geschäft.
BassBet bleibt in dieser Übersicht als eine der Marken, denen ein Schweizer Spieler begegnen kann. Der Bewertungsmassstab ist überall derselbe, und bei BassBet ist das Ergebnis von Anfang an klar: keine Bewilligung, keine Aufsicht, keine Schweizer Anlaufstelle.
Jackbit: eine Domain, die verschwinden kann
Jackbit läuft ohne Schweizer Bewilligung und ohne Aufsicht durch die Gespa. Eine ausländische Lizenz, gleich welcher Herkunft, gilt in der Schweiz nicht. Das heisst, die Seite kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und die Verbindung per DNS blockiert werden.
Was viele nicht wissen: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und gibt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Auf der Liste steht auch bet365. Das heisst nicht, dass jeder Anbieter sofort wechselt, aber es heisst, dass eine Blockade keine dauerhafte Lösung ist. Wer sich auf die Schweizer Blockade als Schutz verlässt, verlässt sich auf etwas, das sich umgehen lässt.
Für Jackbit gilt damit dasselbe wie für die anderen ausländischen Marken. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, keinen Anschluss an das Sperrregister und im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Was ein solcher Anbieter an Zahlungsmitteln akzeptiert und wie lange eine Auszahlung dauert, steht in seinen eigenen Bedingungen und nicht in einer amtlichen Quelle.
Jackbit bleibt hier ein Bewertungsobjekt. Wer die Zahlen der Seite mit den Zahlen der beiden bewilligten Veranstalter vergleicht, wird feststellen, dass die grossen Zahlen auf der anderen Seite der Grenze stehen. Genau das ist der Punkt.
Interwetten: der Name, den die Aufsicht selbst als Beispiel nennt
Interwetten erscheint in dieser Liste ohne Schweizer Bewilligung. Eine in einem anderen Land erworbene Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und seine Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen.
Der Name ist in diesem Zusammenhang auffällig, weil die Gespa ihn selbst als Beispiel für Domain-Hopping nennt. Wenn ein Anbieter als Beispiel dafür dient, wie schnell eine Blockade umgangen wird, dann ist das eine Information über das Geschäftsmodell. Wer gleich nach der Blockade eine neue Domain bereitstellt, plant den Fall ein.
Für Schweizer Spielende bleibt festzuhalten, dass ein Konto bei Interwetten nicht unter Schweizer Aufsicht steht. Wer eine Aktion annimmt, prüft die Bedingungen in den eigenen Unterlagen des Anbieters, denn eine Schweizer Stelle prüft sie nicht. Und wer sich selbst sperren will, muss das dort tun, wo er spielt; die Schweizer Sperre wirkt nicht über die Grenze.
Interwetten ist deshalb kein Kandidat für Sparer, die Wert auf Rückhalt legen. Wer wechseln will, kann wechseln, aber der Wechsel führt in eine Geschäftsbeziehung ohne Schweizer Aufsicht.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz
1Bet fällt wie die anderen ausländischen Marken nicht unter die Schweizer Bewilligungspflicht mit Aufsicht. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht, und ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz.
Was fehlt, lässt sich konkret benennen. Im Schweizer System werden Identitäten verifiziert und Spielsperren zentral geführt. Bei einem Anbieter ausserhalb der Schweiz existiert keine vergleichbare Stelle, die diese Aufgabe übernimmt, und es gibt keine gemeinsame Sperre. Wer bei 1Bet Gewinne erzielt, muss die Auszahlung mit dem Anbieter selbst klären.
Ein weiterer Aspekt ist die Steuerfrage. Für Gewinne bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln. Der Kanton Thurgau tut das. Für Spielende ist das ein Punkt, der erst bei der Steuererklärung auffällt.
1Bet gehört in eine Liste, weil Schweizer Spielende ihm begegnen. Es gehört nicht zu den Anbietern, zu denen man greift, wenn man die beiden bewilligten Veranstalter vor sich hat.
Coolzino: ein Casino-nahes Angebot ohne Schweizer Aufsicht
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Damit fehlt der Anschluss an die Schweizer Aufsicht und an das Sperrregister.
Der Name steht für die Kategorie, in der sich Casino und Sportwetten im selben Angebot mischen. In der Schweiz sind das getrennte Bereiche mit unterschiedlichen Regeln. Eine unbefristete Spielsperre, die bei Swisslos im schweizweiten Register eingetragen wird, gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Verbindung nicht.
Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt nach dortigen Bedingungen. Wie die Aktionen aussehen, welche Quoten gelten, wie eine Auszahlung abläuft, steht in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst. Eine Schweizer Stelle überprüft es nicht.
Für die Gesamtbewertung bleibt es bei der Einordnung: Acht von zehn Plattformen in dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung. Coolzino ist eine davon, und die Nähe zum Casino ändert daran nichts.
MyStake: ohne Bewilligung, wie die anderen acht
MyStake gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht, und der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrsystem angeschlossen. Seine Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Für Schweizer Spielende bedeutet das, dass die Vorzüge des Schweizer Systems fehlen: kein zentrales Register und keine Schweizer Anlaufstelle. Im Streitfall bleibt nur der Weg über den Anbieter selbst oder, bei ausländischen Anbietern, über eine ausländische Stelle.
MyStake bleibt damit ein Bewertungsobjekt in einer Liste, in der zwei Anbieter unter Schweizer Aufsicht stehen. Wer die Schweizer Aufsicht sucht, findet sie nicht hier.
WirWetten: deutscher Name, keine deutsche Behörde, keine Schweizer Aufsicht
WirWetten steht am Ende dieser Liste, nicht wegen einer Besonderheit, sondern weil der Bewilligungsstatus bei allen acht ausländischen Marken derselbe ist: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle.
Der Name deutet auf einen deutschsprachigen Markt hin, und das macht ihn für deutschsprachige Schweizer Leser besonders sichtbar. Sichtbarkeit ist keine Aufsicht. Wer eine Seite mit einem deutschen Namen aufruft, ruft damit keine deutsche Behörde an. Zuständig bleibt der Sitz des Anbieters, und die Schweiz hat keine Handhabe, solange sich die Seite nicht in der Schweiz bewilligen lässt.
WirWetten bleibt in der Übersicht als eine Marke, die Schweizer Spielende antreffen. Wer die beiden bewilligten Veranstalter kennt, kennt den Unterschied. Wer ihn noch nicht kennt, hat ihn inzwischen an mehreren Stellen nachgelesen.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Weder Swisslos noch die Loterie Romande führen einen klassischen Neukundenbonus. Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind Aktionsguthaben und Boosts, keine Einzahlungsboni.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz verlangt in Artikel 75 Absatz 2 für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa prüft jede Aktion, bevor sie startet. Das ist der Grund, warum es in der Schweiz wenige und kleine Aktionen gibt und warum die Bedingungen oft enger sind als bei ausländischen Anbietern.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, erhält der Wettende nur den Nettogewinn, also Einsatz mal (Quote minus eins). Bei einer Quote von 2.00 und einer Gratiswette über CHF 10 sind das CHF 10, nicht CHF 20. Bei Sporttip und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben zudem generell nicht auszahlbar.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Es bleibt im Spielerkonto und lässt sich nur in Wetten einsetzen. Bei der Aktion der Loterie Romande war das Guthaben von CHF 10 dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar. Man kann damit spielen, aber das Guthaben selbst nicht abheben. Gewinne daraus werden, je nach Höhe, dem Wallet oder dem Konto gutgeschrieben.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter untersteht nicht der Aufsicht der Gespa, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Der Spielende wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
