Sportwetten Neukundenbonus in der Schweiz: zwei Anbieter, ein Kombiboost und viele Versprechen ohne Bewilligung

Updated Oktober 2026
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Eine rote Laufbahn in einem leeren Leichtathletikstadion, Morgentau liegt auf dem Rasen in der Mitte

Stand: Oktober 30, 2026. Bewilligungen und Aufsichtsdaten wurden gegen die Angaben der Gespa zur interkantonalen Geldspielaufsicht geprüft.

Wer in der Schweiz nach einem Neukundenbonus für Sportwetten sucht, landet auf zwei völlig verschiedenen Märkten, ohne dass die Suchmaschine das erwähnt. Der eine Markt hat zwei Teilnehmer. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen, und der Kantonsverbund hat ihre Zahl bewusst auf zwei gedeckelt. Der andere Markt hat Hunderte Teilnehmer, keinen davon in der Schweiz bewilligt, und er wirbt mit Zahlen, die kein bewilligter Schweizer Veranstalter je nennen könnte. Ein Neukundenangebot ist auf der einen Seite ein Kombiboost mit Mindestquote und begrenzter Gewinnerhöhung. Auf der anderen Seite ist es eine Summe, die gut klingt und an Bedingungen hängt, die niemand am Reklamebild sieht.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Dazwischen liegt das, was diese Seite klären soll: nicht welches Angebot am grössten ist, sondern was nach dem ersten Einsatz davon noch übrig bleibt. Ein Bonus ist kein Geld, sondern eine Regel. Wer die Regel liest, sieht, was sie kostet.

Die 2026-Bestenliste: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen

Der Vergleich beginnt mit der Sortierung, die den ganzen Markt bestimmt. Zwei der zehn Anbieter in dieser Liste besitzen eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel, acht nicht. Das ist keine Geschmacksfrage und keine Meinung über Qualität, es ist der Ausgangspunkt jedes Vergleichs: Wo keine Bewilligung des Kantonsverbunds besteht, gilt auch das Geldspielgesetz nicht, und damit fehlt der gesamte Apparat, von dem im Abschnitt «Die Rechtslage: warum die Bewilligung des Nachbarn hier nichts wert ist» noch die Rede sein wird.

Was folgt daraus konkret? Wer bei einem der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt keine Schweizer Wette. Der Gewinn fällt unter kantonales Steuerrecht, gegen eine plötzliche Änderung der Auszahlungsregeln gibt es keinen Schweizer Rechtsweg, und die Verlustlimiten, die im bewilligten Bereich Pflicht sind, existieren dort nur so weit, wie der Anbieter sie freiwillig eingebaut hat. Die Reihenfolge in der folgenden Übersicht richtet sich zuerst nach dem Bewilligungsstatus und innerhalb der beiden Gruppen nach der Rolle im Markt: die zwei bewilligten Veranstalter führen, danach folgen die ausländischen Plattformen in ihrer Bedeutung für Schweizer Spielende.

Ein Schachbrett mit Figuren mitten in einer Partie steht auf einem Holztisch, Licht von einem Fenster
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Bewilligungsstatus und Rechtsträger der zehn Anbieter

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht: Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht: Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Betovo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Betscore ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung

Zwei Bewilligungen auf zehn Plätze ist keine Zufallsverteilung. Das Gesetz lässt nicht zu, dass weitere Veranstalter dazukommen, und die Aufsicht führt deshalb auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher. Sie führt eine Liste der gesperrten ausländischen Domains, die Schweizer Telekomanbieter über DNS blockieren, und diese Liste ist das Papier, das ein Leser zur Hand nimmt, wenn er wissen will, ob eine Plattform auf der Schweizer Sperrliste steht. Der erste Schritt vor jeder Anmeldung ist also keine Bonussuche, sondern ein Blick auf diese Liste und in die Bewilligungsangaben des Anbieters.

Der zweite Schritt betrifft die geografische Zuständigkeit: Wer ein Konto bei einem der beiden Bewilligten eröffnen will, muss in dessen Gebiet wohnen. Ein Konto für eine Person ausserhalb dieses Gebiets ist nach den Bedingungen nicht vorgesehen. Eine Anmeldung über die eigene Region hinaus ist damit nicht bloss eine Formalität, die man später korrigiert. Sie ist der Punkt, an dem die Anmeldung scheitert.

Was ein Neukundenbonus überhaupt verspricht – und was davon in der Schweiz ankommt

Das Wort «Neukundenbonus» macht auf dem ganzen Markt dieselbe Arbeit: Es soll den ersten Franken schneller auf das Spielerkonto bringen. Was danach kommt, ist nirgends gleich. Der eine Anbieter gibt Guthaben, der zweite eine Erhöhung des möglichen Gewinns, der dritte eine Versicherung für eine verlorene Kombination, der vierte eine Quotenanhebung auf eine einzelne Wette. Die vier Dinge unterscheiden sich nicht in der Grosszügigkeit, sondern in der Mechanik, und die Mechanik entscheidet, was ein Gewinn wert ist.

Da steht ein Satz, der in der Schweiz jede Bonusdiskussion eröffnet: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Ein bewilligter Veranstalter darf also nicht einfach einen Betrag ausschütten und das «Bonus» nennen. Er braucht dafür eine Bewilligung der Gespa, und im Jahr 2025 wurden solche Zustimmungen an die beiden Schweizer Veranstalter in zweistelliger Zahl für die Loterie Romande und im einstelligen Bereich für Swisslos erteilt. Diese Zahl ist der Grund, warum das Angebot der Bewilligten so unspektakulär aussieht: Es ist nicht Mutlosigkeit, es ist der Bewilligungsvorbehalt.

Der dritte Punkt, an dem sich die Angebote trennen, ist der Zeitpunkt. Ein Bonus ist im deutschen Sprachgebrauch gern «zum Start» verfügbar, was suggeriert, dass er ohne weiteres Zutun auf dem Konto liegt. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist das nicht die Form. Bei Sporttip existieren Quoten- und Profitboosts, die nur online für Prematch-Wetten auf eine einzelne Voraussage gelten, pro Wettenden genau einmal nutzbar sind, in Einsatz und Erhöhung begrenzt werden und bei einem Cash-Out verfallen. Wer den ersten Einsatz vor der Prüfung dieser vier Bedingungen setzt, hat den Boost in dem Moment verspielt, in dem der Wettschein bestätigt ist.

Die Loterie Romande hat im vergangenen Winter das Gegenteil gezeigt, nämlich ein Guthaben, das tatsächlich eines war: Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 verteilte sie an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben an Personen, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen in ihr verifiziertes Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, und ausdrücklich nicht auszahlbar. Genau diese zwei Wörter entscheiden, was ein geschenktes Guthaben ist. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist kein Vorschuss auf den Gewinn, sondern ein Einsatz, den jemand anders bezahlt hat. Der Gewinn daraus gehört dem Spielenden, das Guthaben selbst nicht, und wer aus dieser Aktion CHF 600 macht, bekommt CHF 600 auf sein Konto und die ursprünglichen CHF 10 nie.

Für die acht Plattformen ausserhalb des Systems lässt sich derselbe Prüfpfad anwenden, aber nur der Leser kann ihn zu Ende gehen. Die vier Fragen sind immer dieselben: Wie hoch ist die Mindestquote, bis wann muss gewettet werden, wie oft muss der Betrag umgesetzt werden, und ist der Gewinn daraus auszahlbar oder nicht. Ein Angebot, das diese vier Antworten nirgends nennt, ist noch keine Wette wert.

Die Rechtslage: warum die Bewilligung des Nachbarn hier nichts wert ist

Die Aufsicht über die Schweizer Sportwetten liegt bei der Gespa in Bern, nicht bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die ausschliesslich die Casinos prüft. Der Grund steht im Gesetz: Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Für ein solches Spiel braucht es zwei Bewilligungen, eine für den Veranstalter und eine je Spiel. Was ein Leser davon wissen muss, ist kürzer als der Gesetzestext: Eine Bewilligung wird für dieses Land erteilt und gilt nur hier. Sie reist nicht mit.

Ein kleines Segelboot auf einem ruhigen Bergsee, Nebel liegt am Ufer, die Berge verschwinden im Dunst
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Woher eine Bewilligung stammt und wo sie gilt

Wer das versteht, versteht auch, weshalb die ausländischen Plattformen mit ihrer Angabe «Bewilligung vorhanden» keinen Punkt machen. Eine Bewilligung aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Staat entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es handelt sich nicht um eine schwächere Bewilligung, die man irgendwie gegenrechnen könnte, sondern um ein Rechtsverhältnis, das auf dieses Staatsgebiet überhaupt nicht zeigt. Für eine Schweizer Spielerin bedeutet das in letzter Konsequenz: kein Anspruch nach Schweizer Recht, keine Fairplay-Kontrolle, kein Anschluss an das operative Geschäft der Aufsicht.

Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten fällt in den Bereich des Strafrechts, und zwar nicht als Ordnungswidrigkeit. Der Spielende selbst macht sich nicht strafbar, aber seine Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Für den Betroffenen ist das die unangenehmste Konstellation überhaupt: Er hat nichts falsch gemacht und verliert trotzdem, weil der Vertragspartner kein Recht hatte, das Spiel zu veranstalten. Wie hoch die Strafe für den Veranstalter ausfällt, ist für den Einzelnen nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass die Behörden die Domain überhaupt sperren können, und sie tun das: Domains werden kurzfristig auf Ersatzadressen umgeleitet, in der Fachsprache Domain-Hopping, und diese Ersatzadressen landen innert Stunden bis Tage wieder auf der Sperrliste.

Die Sperrliste selbst ist keine Empfehlungsliste. Sie ist die Umsetzung von Sperrmassnahmen nach dem Geldspielgesetz und enthielt am Ende des Jahres 2025 über 670 Einträge. Ein Blick auf diese Liste vor der Anmeldung beantwortet die einzige Frage, die eine Schweizer Behörde zu einem ausländischen Buchmacher beantworten kann.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Ein bewilligter Schweizer Veranstalter darf nicht alles anbieten, was ein ausländisches Portal anbietet. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: Sportwetten sind erlaubt, Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Aufsicht führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten und aktualisiert es laufend; darin steht etwa, dass Qualifikationsrunden nur gewertet werden, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur bei ausdrücklicher Nennung, Ranglistenwetten nur, sofern die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Ecken- und Kartenmärkte tauchen ebenso wenig auf wie ein Bereich für Esport. Veranstaltungen, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden, sind gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte existiert nicht. Cash-Out ist dagegen nirgends geregelt und deshalb kein Anspruch, sondern eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich bei Online-Wetten und nur als vollständige Auszahlung. Eine Teilauszahlung ist nicht möglich, ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Auszahlungsbetrag liegt regelmässig tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter angepasst werden.

Das ist der Punkt, an dem die Werbung mit «Sicher dir deinen Gewinn» aufhört, korrekt zu sein. Ein Cash-Out ist ein Verkauf des Wettscheins an den Buchmacher zu dessen Preis, und dieser Preis liegt unter dem, was ein gewonnener Schein eingebracht hätte. Wer diesen Satz einmal verdaut hat, benutzt Cash-Out bewusst und nicht als Werkzeug gegen die eigene Nervosität.

Wer ein Konto eröffnen darf

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto auf den Namen eines Dritten gibt es nicht, weil die angemeldete Person mit der Person übereinstimmen muss, die einzahlt und auszahlt.

Ein Nebenpunkt mit Folgen: Wer als Wettkämpfer an einem Wettbewerb teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Dieses Verbot ist nicht neu und nicht auf Schweizer Wettanbieter beschränkt, aber es ist ein Beispiel dafür, wie weit der Rahmen in die Einzelheiten reicht.

Warum eine Bewilligung aus dem Ausland in der Schweiz nichts bewirkt

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel, das ein Anbieter mitbringt, sondern ein Recht, das ein Staat für sein Gebiet erteilt. Deshalb kann dieselbe Plattform in einem Markt vollständig reguliert und im nächsten völlig ungeregelt sein, und deshalb hilft es einem Schweizer Spielenden nicht, wenn eine ausländische Aufsicht die Plattform führt. Wer ein Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter eröffnet, bekommt ein Angebot, das in diesem Land nicht geprüft wurde. Das ist die nüchterne Übersetzung des Satzes, der auf jeder Werbeseite fehlt.

Für einen Neukunden heisst das konkret, dass der Bonusanlass mit dem Auszahlungsanlass nichts zu tun hat. Die Versprechung, die zum ersten Einsatz verleitet, wird im Land des Anbieters geregelt, nicht hier. Wer Streit hat, trägt ihn dort aus, in einer Sprache und nach einem Verfahren, das er nicht kennt. Das ist keine übertriebene Warnung, es ist schlicht die Folge davon, dass der Vertrag nicht nach Schweizer Regeln läuft.

Spielerschutz: Limiten sind das wirksamere Werkzeug als jeder Startbonus

Der Schweizer Rahmen setzt die Limite nicht vom Staat. Das Gesetz verlangt nur, dass der Veranstalter für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze bzw. -verluste Maximalwerte verlangt. Die Höhe bestimmt die Person, die spielt, und zwar vor dem ersten Einsatz. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Warum ist die Frist bei einer Erhöhung länger als bei einer Senkung? Weil sich in diesen 72 Stunden der Zustand einstellt, den Spielerschutz verhindern soll. Wer in einer Verlustserie seine Limite erhöhen will, müsste körperlich warten; wer sie senkt, kann sofort handeln. Die Statuten nennen für eine Erhöhung 24 Stunden, die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer einen Neukundenbonus mit einem höheren Kontolimit verwechselt, wird hier eines Besseren belehrt: Es gibt keine Bonusstufe, die eine Limite hebt.

Kontosperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich und setzt eine Fachstelle voraus. Wer sich also sperrt und beim nächsten Bonus sicher sein will, dass die Sperre rasch wieder weg ist, hat sich verrechnet.

Bei den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser Anschluss nicht: Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Für einen Spielenden, der sich sperren lassen will, ist das die zentrale Schwachstelle. Die Sperre, die er in der Schweiz einträgt, hält eine Plattform nicht auf, die das Register nicht liest. Er muss sie dort separat verlangen, und niemand kontrolliert diesen Prozess.

Limiten, Auszahlung und Verrechnungssteuer – was zusammenwirkt

Auszahlungen sind an ein Zahlungskonto gebunden, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredite werden nicht gewährt. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande geht der Weg ähnlich: Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt auf das Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Ein Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar.

Und die Steuer? Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht je nach Kanton ab. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Wetteinsatzsteuer kennt die Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sie sind aber nach der kantonalen Praxis – im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe – als Einkommen steuerbar. Für den eigenen Fall führt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Der Abschluss dieses Abschnitts ist der unangenehme Teil: Die Aufsicht hat im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter hält also nicht, was das Wort nahelegt. Wer glaubt, die Schweizer Regulierung mache Wetten ungefährlich, verwechselt Regulierung mit Unmöglichkeit, sich zu verlieren. Sie begrenzt, sie verhindert nicht.

Die Hilfsangebote, an die sich wenden kann, wer den eigenen Einsatz nicht mehr frei wählt, und die Sperrmöglichkeiten sind unter «Kontosperre und Register» beschrieben. Sie sind kostenlos, sie hängen nicht davon ab, wie viel jemand verloren hat, und sie sind keine Erklärung der Bedürftigkeit. Sie sind Werkzeuge.

Neukundenangebote im Detail: Mindestquote, Laufzeit, Umsatz – und die Frage nach der Auszahlung

Ein Bonus ist ein Vertrag mit vier Zahlen. Die erste ist die Mindestquote, die zählt. Die zweite ist die Frist. Die dritte ist der Umsatz oder die Zahl der Voraussagen. Die vierte ist die Grenze, bis zu welcher der Gewinn erhöht wird. Wer diese vier Zahlen kennt, kennt das Angebot; wer sie nicht kennt, kennt sein eigenes Auszahlungsrisiko nicht.

Der Kombiboost bei Sporttip, Termin für Termin

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online – für Prematch-, Live- und Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffelung ist der interessanteste Teil des Angebots, weil sie nicht linear verläuft. Wer vier Voraussagen richtig hat, bekommt einen Zuschlag von 5 % auf den Nettogewinn. Wer bei fünfzehn Voraussagen landet, verdoppelt den Nettogewinn. Die Sprünge zwischen den Stufen sind gross, und daran hängt der eigentliche Trade-off: Je höher die gewünschte Stufe, desto mehr muss richtig sein, und desto kleiner ist die Chance, überhaupt auf dieser Stufe zu landen. Der Boost belohnt nicht die Höhe des Risikos, sondern den Umfang der Kombination.

Der zweite Trade-off liegt in der Mindestquote von 1.50 je Voraussage. Wer die Chance auf den Bonus höher halten will, wählt eine grössere Auswahl an Spielen mit soliden Quoten. Wer höhere Quoten wählt, kommt aus der Bonusstaffel nicht heraus, weil eine einzige Auswahl unter 1.50 die ganze Kombination aus der Wertung nimmt. Die Kombination aus Quote und Mindestanzahl ist deshalb die eigentliche Regel des Angebots, nicht der Prozentsatz. Der Prozentsatz ist der Köder, der im Marketing steht.

Dritter Punkt: Der Zahlenraum zwischen Nettogewinn und Umsatz. Ein Bonus auf den Nettogewinn ist nicht dasselbe wie ein Bonus auf den Einsatz. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von 4.90 beträgt der Auszahlungsbetrag CHF 49, der Nettogewinn CHF 39. Fünf Prozent davon sind CHF 1.95 zusätzlich. Bei zehn Voraussagen wären es 40 %, und aus demselben Nettogewinn würden CHF 15.60 – aber zehn Voraussagen richtig zu haben ist eine andere Aufgabe, nicht eine grössere Version derselben. Der Bonus skaliert, die Trefferwahrscheinlichkeit fällt.

Wie sich eine Kombination rechnet, bevor der Einsatz steht

Eine Kombination multipliziert die Quoten ihrer Einzelwetten zu einer Gesamtquote. Aus einem Einsatz von CHF 10 werden bei vier fiktiven Auswahlen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 daraus 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, also ein Auszahlungsbetrag von CHF 97.92 und ein Nettogewinn von CHF 87.92. Der Kombiboost der Stufe «vier Voraussagen» rechnet 5 % auf diesen Nettogewinn und gäbe damit CHF 4.40 dazu, sofern alle vier Auswahlen die Mindestquote von 1.50 erfüllen und der Bonus nicht an der Erhöhungsgrenze hängen bleibt. Bei zwei Auswahlen mit je Quote 1.80 ergäbe dieselbe Rechnung einen Auszahlungsbetrag von CHF 32.40 aus CHF 10 Einsatz.

Solche Rechnungen sind ausdrücklich Beispiele, keine Quoten eines konkreten Wettbewerbs. Das Verhältnis gilt trotzdem: Eine vierte Auswahl mit Quote 2.00 verdoppelt den Auszahlungsbetrag gegenüber drei Auswahlen, und eine Auswahl unter der Mindestquote von 1.50 löscht den Anspruch auf den Boost vollständig aus. Wer vier Spiele sucht, um den Bonus zu bekommen, sucht deshalb nicht vier Spiele, die er für die sichersten hält, sondern vier, deren Quoten über der Grenze liegen. Das sind nicht immer dieselben vier.

Bei Sporttip gilt im Übrigen, dass Gewinne aus abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Rückschein ist die Rückabwicklung, die niemanden ausgleicht, der den Bonus bereits eingeplant hat.

Die Auszahlungssumme einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist keine Nebensache für die Bonusrechnung, denn der Nettogewinn, auf den der Prozentsatz angewendet wird, ist der gerundete Betrag abzüglich Einsatz.

Zwei weitere Mechaniken bei Sporttip

Quotenboosts gelten nur online und für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist die unangenehmste Klausel im ganzen Bonusbereich: Wer den Boost nutzt und dann aussteigt, verliert ihn, und wer nicht aussteigt, trägt das volle Risiko. Der Boost und der Cash-Out ziehen in verschiedene Richtungen.

Ein weiterer Punkt für alle Wetten: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, wird die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die faire Lösung fürs Einzelergebnis. Für den Kombiboost bedeutet es, dass eine abgesagte Voraussage in einer Viererkombination die Staffelstufe auf drei drückt und damit den Anspruch auf jeden Zuschlag beendet. Genau dieser Mechanismus ist der Grund, warum die Zahl der Voraussagen im Marketing mit «ab vier» beworben wird, während die Tatsache, dass ein Ausfall die Stufe kippt, in keiner Anzeige steht.

Die Guthabenaktion der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Für Betroffene, die den Code nicht am Stadionabend selbst eingeben, liegt die entscheidende Frist nicht bei den sieben Tagen, sondern beim Zeitraum zwischen Anpfiff und dem Moment, in dem der Code abläuft. Ein Guthaben von 30 Tagen Gültigkeit ist kurz. Wer es liegen lässt, verliert es, und wer es verliert, verliert nichts, was ihm gehört hätte – ausser der Zeit, die er für den Erwerb aufgewendet hat.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere auf die angegebene IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Zwei getrennte Töpfe mit derselben Grenze, aber ohne Verrechnung: Ein Spielguthaben, das aus einer Aktion stammt, kann man einsetzen, aber nicht abheben.

Einzahlung und Auszahlung bei den beiden Bewilligten

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur zulässig, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Die absolute Obergrenze von CHF 9’999 pro Monat ist keine Bonusschwelle, sie ist eine Einzahlungsschwelle, und sie ist für einen Neukunden mit CHF 50 Startbudget vollkommen ohne Bedeutung.

Bei der Auszahlung fällt auf, was die Konditionen nicht sagen: Es gibt keine Eile. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer den Neukundenbonus nutzt und danach fünfmal abbucht, zahlt auf die kleinen Auszahlungen einen Prozentsatz, den ein Bonus von CHF 4.40 nicht zurückholt. Für die Auszahlung bei der dritten und jeder weiteren Transaktion ist die Kostenfrage also wichtiger als die Bonusfrage.

Für einen Bonus, der aus einem nicht auszahlbaren Guthaben stammt, ist die Grenze noch klarer. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Aus CHF 10 Aktionsguthaben werden also nie CHF 10 auf dem Bankkonto; es werden Wetten. Bei einem Gesamtgewinn von CHF 1’500 aus einer solchen Wette sind die CHF 1’500 auszahlbar, das eingesetzte Guthaben nicht.

Warum die Acht ohne Bewilligung so anders aussehen

Zwischen dem, was ein Bonus in dieser Liste wert ist, und dem, was er verspricht, liegt eine Übersetzung. Die Acht ohne Bewilligung sind im Sortiment potenziell breiter: Livewetten auf mehr Sportarten, virtuelle Sportarten, Esport, Boni mit Umsatzbedingungen. Nur ist keiner dieser Punkte in der Schweiz geprüft oder bewilligt, und der Anreiz für den Anbieter liegt auf der Summe, die er versprechen kann. Der Bonusbegriff selbst ist in der Schweiz bewilligungspflichtig, im Ausland nicht, und das erklärt den Abstand zwischen CHF 10 aus einer Aktion der Loterie Romande und einer dreistelligen Summe in einer Anzeige.

Die Übersetzung lautet deshalb nicht «mehr Bonus = mehr Risiko» – diese Gleichung wäre zu einfach. Sie lautet: Der ausländische Anbieter trägt nichts von dem Verwaltungsaufwand, den die Schweizer Bewilligung verursacht. Die Verlustlimite vor dem ersten Einsatz, das Sperrregister, die Bewilligung für Gratisguthaben, die Beschränkung auf gelistete Sportarten und Wettarten: Alles, was im bewilligten Markt Geld kostet, fehlt in der Kalkulation des fremden Angebotes. Was wie ein grösserer Geschenkkorb aussieht, ist zum Teil die Einsparung an Schutzmassnahmen.

Die Anbieter im Vergleich: was Swisslos und Loterie Romande unterscheidet – und wie fremde Plattformen einzuordnen sind

Beide Schweizer Veranstalter arbeiten unter demselben Gesetz, derselben Aufsicht und derselben Bewilligungsart. Die Unterschiede liegen im Aktionen, im Einzugsgebiet und in den Auszahlungswegen. Wo ein Punkt für einen Anbieter nicht in dessen Bedingungen steht, wird er hier nicht behauptet.

Swisslos Sporttip – der Platzhirsch der Deutschschweiz, mit Boost statt Bonsumme

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Wo Sporttip gespielt werden kann, ist genau umrissen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.

Das Angebot für Neukunden ist nicht eine Summe, sondern ein Mechanismuszuschlag. Der Kombiboost staffelt auf den Nettogewinn: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen, jede mit Quote von mindestens 1.50, und nur online, Prematch, Live oder als Systemwette. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die ausschliesslich online für Prematch-Einzelwetten gelten, nur einmal pro Wettenden nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen. Dazu kommt Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig.

Der wertvollste Teil dieses Pakets ist nicht der Bonus. Es ist die Limitenverwaltung in den eigenen Bedingungen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor dem ersten Einsatz, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu die freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage und die Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen. Für einen Neukunden mit CHF 50 Monatsbudget steht dem ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette gegenüber, mit Mindesteinsatz CHF 1. Wer die Limiten als Nebensatz abtut, hat die Reihenfolge im Kopf falsch: Die eigenen Grenzen sind das, was aus einem Konto ein Budget macht, und das ist der eigentliche Wert des Kontos.

Aus dem rechtlichen Teil ist ein Punkt für diesen Anbieter unmittelbar relevant: Das Vertragsgebiet schliesst Liechtenstein ein, die Kantonsliste dagegen endet bei der Deutschschweiz, dem Tessin und dem Fürstentum. Ein Leser aus der Westschweiz findet seinen Kanton hier nicht. Dort gilt die Loterie Romande. Wer einen Neukundenbonus bei Swisslos sucht, tut das nicht, weil es sich lohnt, sondern weil sein Wohnsitz ihn dorthin schickt. Genau das ist der Punkt: Die Wahl ist keine Wahl, sie ist eine Zuständigkeit.

Für die Deutschschweizer ist die eigentliche Frage der Auszahlungsweg. Zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage, eine mögliche Kommission von 3 % ab der dritten, 5 bis 10 Arbeitstage Bearbeitungszeit. Wer die Boost-Erträge regelmässig abbucht, spürt die dritte Auszahlung. Wer sie liegen lässt und erst im Herbst zieht, spürt sie nicht. Das ist die nüchterne Randnotiz zum Kombiboost.

Loterie Romande Jouez Sport – sechs Kantone, ein Guthaben mit Code

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin und betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Für die Sportwetten im Einzugsgebiet ist das die ganze Zuständigkeit, und für Wettende aus anderen Kantonen ist der Schritt hierher nicht möglich.

Der Neukundenbonus im engeren Sinn waren die CHF 10 Spielguthaben aus der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, bei Eingabe eines in den National-League-Stadien verbreiteten Codes innert sieben Tagen im verifizierten Konto, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dass diese Aktion ausgelaufen ist, macht das Muster trotzdem lesbar: Gratisguthaben wurde hier als Gutscheinverschenkung an ein Live-Erlebnis gebunden, nicht als Startbudget. Der Code war an das Stadion gebunden, nicht an die Neuheit des Kontos.

Rahmenseitig fallen die zwei Mal CHF 10’000 auf: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber per Überweisung auf die angegebene IBAN. Ein Guthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Das ist dieselbe Bauweise wie bei Swisslos, mit anderem Rahmen.

Interessant ist der Unterschied im Zuschnitt des Angebots. Bei Swisslos ist das Neukundenangebot ein dauerhafter Mechanismus, der an den Wettschein gebunden ist. Bei der Loterie Romande ist es eine befristete Aktion mit einem physischen Eintrittspunkt. Für einen Westschweizer bedeutet das: Wer den Bonus haben will, muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein. Wer einfach beginnt, bekommt den Rahmen, aber nicht den Gutschein.

Die Frage, die sich hier richtig stellt, ist nicht, ob die CHF 10 grosszügig sind – das sind sie nicht, und sie sind auch nicht als Grosszügigkeit gedacht. Sie ist, ob ein Kontoinhaber weiss, dass sein Konto an die sechs Kantone gebunden ist und dass ein Umzug über diese Grenze hinaus den Zugang nicht mitnimmt. Das ist die einzige Konsequenz dieses Einzugsgebiets, die man wirklich kennen sollte.

Die Bewilligungsregion als Auswahlkriterium

Die Grenze zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern verläuft nicht entlang einer Grenze von Qualität. Ein Gewinn bei Swisslos ist nicht mehr wert als einer bei der Loterie Romande, und der Kombiboost-Mechanismus steht auf der einen Seite des Röstigrabens nicht zur Verfügung, weil es dort am Mechanismus fehlt. Wer in der Westschweiz wohnt, hat genau eine Option und umgekehrt. Dieses Faktum macht die gesamte Bonusjagd in der Schweiz zu einer Frage des Wohnkantons und nicht der Angebotswahl.

Was ein Leser daraus mitnehmen kann, ist nicht ein Ranking der beiden Schweizer Häuser, sondern eine Reihenfolge im Kopf: Zuerst prüfen, welcher der beiden Anbieter überhaupt für den eigenen Wohnsitz offensteht. Danach die eigenen Limiten setzen. Erst danach mit dem Bonus beschäftigen – und dann eher mit der Frage, welche Voraussagen die Mindestquote von 1.50 einhalten, als mit der Frage nach dem Prozentsatz.

Die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung

Die acht ausländischen Plattformen Bahigo, Betovo, Wettigo, Sportuna, Betscore, MrXbet, Playzilla und Rainbet stehen in dieser Liste, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie hier arbeiten dürfen. Keine von ihnen verfügt über eine Schweizer Bewilligung, keine ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bei keiner besteht ein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Sie werden hier nach denselben Kriterien eingeordnet, und das Urteil ist bei allen acht dasselbe, weil die Tatsachenlage bei allen acht dieselbe ist. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und daraus folgen die Konsequenzen, die im rechtlichen Teil beschrieben sind.

Für einen Vergleich zwischen diesen acht Plattformen fehlt hier die Substanz. Wer sie gegeneinander abwägen will, braucht Angaben, die dieser Rahmen nicht liefert – und eine Rangfolge unter ihnen würde suggerieren, dass eine Bewilligungslücke sich durch eine bessere Bewertung ausgleichen lässt. Das Gegenteil ist der Fall: Ohne Schweizer Bewilligung fehlen Limitenpflicht, Registeranschluss, Bewilligung für Gratisguthaben und Marktbeschränkung gleichermassen bei jeder der acht. Die Unterschiede zwischen ihnen liegen damit in Nebenaspekten, die an der Grundlage nichts ändern.

Ein Punkt gehört trotzdem ausgesprochen, weil er in der Werbung regelmässig umgedreht wird: Keine dieser Plattformen ist «sicher» oder «legal» in der Schweiz, nur weil sie über eine Bewilligung irgendwo sonst verfügt. Wenn eine Schweizer Spielerin ein Konto dort eröffnet, ist sie nicht geschützt, und wenn sie nach einem ausländischen Freibetrag im Reklamebild greift, steht hinter diesem Bild kein Schweizer Recht. Das ist die Bewertung, nicht die Andeutung einer Alternative. Für einen Leser heisst das nicht, dass er keine Entscheidung hat. Er hat sie – innerhalb der zwei bewilligten Häuser.

Der Strafrahmen für das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung, die Sperrmöglichkeit der Domain und die Steuerfolge im Wohnkanton sind unter «Die Rechtslage: warum die Bewilligung des Nachbarn hier nichts wert ist» dargestellt. Für die Einordnung der acht reicht der Satz, der dort steht: Eine Bewilligung, die nicht in dieses Land zeigt, entfaltet auch hier keine Wirkung.

Was ein Neukundenbonus in Zahlen bedeutet – eine Beispielrechnung mit Bedingungen

Der Kombiboost rechnet sich an einem konkreten Wettschein, und die Rechnung ist die eigentliche Information des Angebots. Angenommen werden vier Voraussagen mit Mindesteinsatz CHF 10 – die Zahlen zur Staffel des Kombiboosts sind festgeschrieben, die drei Prozentstufen, die Mindestquote von 1.50 und der Mindesteinsatz von CHF 1.

Vier fiktive Auswahlen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben eine Gesamtquote von 9’792 und damit einen Auszahlungsbetrag von CHF 97.92 für einen Einsatz von CHF 10, also einen Nettogewinn von CHF 87.92. Der Kombiboost der Viererstufe rechnet 5 % auf diesen Nettogewinn, das sind CHF 4.40. Derselbe Einsatz mit fünfzehn Auswahlen müsste für die 100-%-Stufe mit allen fünfzehn Quoten über 1.50 durchgehen; von diesen Zahlen hängt ab, ob der Zuschlag überhaupt über den Nettogewinn hinaus etwas bewegt. Als Band gesprochen: Bei vier Voraussagen und Quoten dieser Grössenordnung liegt der Bonus auf den Nettogewinn zwischen CHF 2 und CHF 5, und bei fünfzehn Voraussagen kann er den Nettogewinn im besten Fall verdoppeln – unter der Bedingung, dass jede einzelne Voraussage die Mindestquote von 1.50 erreicht, die Staffel vom Anbieter so anerkannt wird und die Erhöhung nicht an der Limitierung für Einsatz und Gewinnerhöhung hängen bleibt. Fallen zwei Voraussagen aus der Quote, ist der Zuschlag null, und der Wettschein zahlt nur die Gesamtquote.

Der Vergleich lohnt, weil er die Richtung der Werbung umdreht. Der Bonus ist in diesem Beispiel mit CHF 4.40 ein Zuschlag auf einem Nettogewinn, der die Existenz eines Boosts für den Gewinn voraussetzt. Ein Bonus, der erst dann etwas wert ist, wenn ohnehin gewonnen wurde, ist kein Risikoausgleich. Er ist eine Prämie auf eine bereits eingetretene Bedingung. Wer den Kombiboost nutzt, um aus einer Wette mit Quote 2.10 einen kleinen Betrag herauszuholen, hat das Angebot im Kopf richtig sortiert: Es belohnt Kombinationen mit vielen Voraussagen über der Mindestquote, und es zahlt nichts auf eine Einzelwette.

Die Rechnung ist eine statistische Schätzung unter den genannten Annahmen und kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein. Sie gilt für die Staffel und die Quoten des Beispiels; jeder echte Wettschein hat andere Zahlen. Und sie gilt unter der Annahme, dass ausschliesslich der Massstab des Beispiel-Einsatzes gespielt wird, denn Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz einen Neukundenbonus für Sportwetten?

In der Form einer versprochenen Bonsumme nicht. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa ausgeben. Was existiert, sind bewilligte Aktionen und Mechanismen: CHF 10 Spielguthaben aus der Stadion-Aktion, Quoten- und Profitboosts und der Kombiboost, der den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Quote von mindestens 1.50 erhöht.

Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich an?

Sporttip führt den Kombiboost mit 5 % ab vier, 20 % ab sieben, 40 % ab zehn und 100 % ab fünfzehn Voraussagen sowie einmalig nutzbare Quoten- und Profitboosts, die bei einem Cash-Out verfallen. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Tagen je CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Weshalb locken ausländische Seiten mit hohen Bonusbeträgen, und was fehlt dort?

Weil sie keine Schweizer Bewilligung brauchen und damit weder die Bewilligung für Gratisguthaben noch Limitenpflicht, Sperrregister und Marktbeschränkung tragen. Ein ausländisches Recht gilt in der Schweiz nicht. Wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Registeranschluss und nach kantonaler Praxis steuerbares Einkommen. Die Domain kann auf der Sperrliste stehen.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Zuschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn erfüllten Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und eine Voraussage unter der Mindestquote nimmt die Kombination aus der Staffel.

Was ist die Marge eines Buchmachers, und weshalb ändert ein Bonus daran wenig?

Die Marge ist der Teil aller Einsätze eines Marktes, der nicht zurückfliesst. Ihre Kehrseite ist die Auszahlungsquote, die sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt. Der Bonus wirkt nur auf den Gewinn, nicht auf jede Wette, und ein Zuschlag von 5 % auf einen Nettogewinn verändert die Auszahlungsquote des Marktes praktisch nicht.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz lässt sich ein Konto eröffnen?

Ab 18 Jahren, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos sind das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Tessin und Liechtenstein; bei der Loterie Romande die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Nur ein Konto pro Person.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»