Sportwetten Schweiz legal 2026: Was die Bewilligung wirklich abdeckt und was nicht
Ladevorgang...
Oktober 30, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa.
Wer in der Schweiz nach einem legalen Sportwettenanbieter sucht, findet zwei Namen. Nicht zwei Dutzend, nicht zehn — zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Bildschirm eines Schweizer Wohnzimmers als Wettanbieter auftaucht, ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Formfehler, sondern der ganze Unterschied.
Diese Feststellung ist keine Werbung für ein staatsnahes Monopol und keine Verurteilung des freien Marktes. Sie ist die Ausgangslage, aus der sich alles Weitere ableitet. Wer sie nicht kennt, trifft Entscheidungen auf falschen Annahmen: über die Steuer, über den Zugang zu Hilfe, über die Frage, ob ein Guthaben nach einem Streitfall überhaupt einklagbar ist. Der folgende Text geht die Legalität der Reihe nach durch und zieht jedes Mal die Konsequenz daraus — was daraus folgt und wann es sich zeigt.
Grundlagen: Warum Swisslos und Loterie Romande das Feld unter sich aufteilen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das klingt nach einer Formalität aus einem Gesetzbuch, ist aber der Kern der Sache. Ein Grossspiel ist nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) eine Veranstaltung, die nicht jedermann anbieten darf, sondern nur, wer dafür eine Bewilligung der zuständigen Behörde hält. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie prüft Casinos, nicht Sportwetten. Wer die beiden Behörden verwechselt, landet bei der falschen Ansprechstelle, wenn er eine Beschwerde loswerden will.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist eine politische Entscheidung gewesen, keine marktwirtschaftliche, und ihre Folge ist bis heute spürbar: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Anbieterübersicht, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Die beiden Veranstalter teilen das Land geografisch auf. Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020, und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Zum Swisslos-Vertragsgebiet gehören die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Auf der anderen Sprachseite steht die Loterie Romande, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Zwei Zahlen, die den Apparat hinter einem Wettschein greifbar machen: Wer in Genf an einem Kiosk eine Wette abgibt, steht am Ende einer Kette, die von der Verkaufsstelle über die Lausanne-Zentrale bis zur interkantonalen Vereinbarung zurückreicht.
Was hier bereits durchscheint und später wichtig wird: Dieses Vertragsgebiet ist nicht nur Verwaltungsgeografie. Es entscheidet, ob man überhaupt ein Online-Konto eröffnen kann. Wer in Basel wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Freiburg wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen. Zwei Veranstalter, die sich zwei Landesteile teilen, und für den Einzelnen bedeutet das in der Praxis oft einen einzigen legalen Online-Anbieter.
Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und lag 2025 bei CHF 3’863’790. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024 — laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, ein Minus von 7.0 %. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück.
Diese Zahl verdient einen Moment. Ein rückläufiger Bruttospielertrag ist keine Krise eines Unternehmens, sondern das Ergebnis einer Regulierung, die genau dorthin zielt. Wer sich über Limits ärgert, sieht hier, wo sie ankommen.
Rechtslage Schweiz: Was die Bewilligung umfasst und wo sie endet
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Diesen Satz aus Art. 4 BGS trägt der Gesetzgeber nicht als Fussnote, sondern als tragenden Grundsatz, und die Konsequenzen daraus sind das eigentliche Thema dieses Abschnitts.
Welche Sportwetten legal sind — und welche nicht
Erlaubt ist nicht einfach «Sport». Erlaubt ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa genehmigten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie zugelassen. In der Liste finden sich keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.
Das hat eine Konsequenz, die viele überrascht: Wer bei Sporttip nach einer Wette auf die Anzahl Eckbälle sucht, wird nicht fündig — nicht, weil Sporttip sie nicht anbietet, sondern weil sie nicht auf der behördlichen Liste stehen. Die eigene Vorliebe ist kein Massstab dafür, was in der Schweiz legal ist. Ebenfalls gesperrt sind Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind keine Sportwetten und damit nicht zulässig.
Bei den Sportarten selbst nennt der Schweizer Markt Fussball, Eishockey und Tennis als die tragenden, dazu den Spielplan der grossen Turniere. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung in der Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Das Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert; es ist eine Funktion jedes Veranstalters und wird auch nur so beschrieben.
Wie ein einzelnes Angebot aufgelöst wird, regeln dieselben Spielregeln bis ins Detail. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; wer nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer schon einmal eine Livewette abgeschickt hat und dann eine rote Karte sah, weiss, was das bedeutet.
Absagen sind ebenso geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Kleinigkeit entscheidet bei einem Pokalspiel über eine vierstellige Summe, und sie steht in den Bedingungen, nicht auf dem Wettschein.
Wenn die Bewilligung fehlt
Ein ausländisches Angebot hat hier keine Grundlage. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft; so steht es in Art. 4 BGS. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz hält das ausdrücklich fest, und es ist ein wichtiger Punkt: Die Strafnorm trifft den Veranstalter, nicht den Kunden.
Die Folgen für den Kunden sind trotzdem real, nur verlaufen sie anders. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer sein Guthaben nicht ausbezahlt bekommt, hat keine Schweizer Aufsichtsbehörde, an die er sich wenden könnte, und keinen Schweizer Gerichtsstand, den er einfach anrufen kann. Der ausländische Anbieter untersteht auch nicht dem Schweizer Sperrregister. Und die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS).
Die Durchsetzung läuft über Netzsperren. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt dafür Interwetten und Bet-at-Home an; auf der Liste steht auch bet365. Wer glaubt, eine Netzsperre schütze ihn vor einem Anbieterwechsel, irrt. Sie verlangsamt, sie verhindert nicht.
Steuern: der Steuerfreibetrag und was «je nach Kanton» heisst
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt die Sportwette ausdrücklich als Grossspiel. Der eidgenössische Betrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — deshalb gilt «je nach Kanton», und eine einzelne kantonale Zahl wäre eine falsche Verallgemeinerung.
Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Diese lässt sich zurückholen, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Für einen gewöhnlichen Wettenden ist das eine theoretische Grösse: Ein Gewinn in dieser Höhe setzt eine Quote voraus, die im Alltag nicht vorkommt. Unterhalb der Schwelle fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht — wer davon gehört hat, hat von einem anderen Land gehört.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die Konsequenz ist unangenehm konkret: Ein Gewinn von CHF 2’000 bei einem ausländischen Anbieter kann im Thurgau steuerbar sein, während derselbe Betrag bei Sporttip steuerfrei bleibt. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein Argument, das selten in einer Bonusbeschreibung steht.
Dieser Abschnitt ersetzt keine Steuerberatung. Wer eine grössere Summe gewonnen hat, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und das setzt sich in der Registrierung fort. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos heisst das konkret: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und nur eine einzige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer mit einer ausländischen Adresse ankommt, bleibt draussen, und wer es mit einer falschen versucht, kommt an der Prüfung nicht vorbei.
Die Auszahlung folgt derselben Logik: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter kann genau dies anbieten; ein Schweizer Veranstalter darf es nicht.
Spielerschutz, Limiten und Spielsperre: Was wann greift
Für einen legalen Anbieter beginnt der Schutz, bevor die erste Wette überhaupt platziert werden kann, und das ist der Punkt, an dem sich die Swisslos- und Loterie-Romande-Praxis von der Gewohnheit vieler ausländischer Plattformen unterscheidet.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Verzögerung ist der eigentliche Mechanismus: Das System geht davon aus, dass der Impuls zum Erhöhen in einem Moment entsteht, in dem man nicht klar denkt, und es baut genau dort eine Wartezeit ein. Drei Tage Bedenkzeit sind kein Hindernis, wenn der Entschluss reif ist, und eine echte Hürde, wenn er es nicht ist.
Wer sich das im Detail ansieht, stösst auf eine weitere Runde Zahlen. Beim Aufladen des Swisslos-Spielkontos gilt ein Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Über PostFinance Pay lässt sich das Spielkonto aufladen, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Auszahlung ist ebenfalls geregelt: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber erfolgt die Überweisung bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen.
Interessanter als die einzelnen Beträge ist, was sie zusammen ergeben. Wer viel spielt, zahlt sein Geld unter Umständen zurück in Raten mit einer Kommission, und wer mit einem Promotionsguthaben gespielt hat, kann den daraus entstandenen Teil nicht abheben. Das sind Bedingungen, die man kennen sollte, bevor man sie erlebt.
Wer sich ganz vom Spiel lösen will, hat zwei Wege. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre wird erst nach drei Monaten aufgehoben (Art. 84 VGS), unter Einbeziehung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer die kurze Sperre wählt, kommt also nach 180 Tagen zurück; wer die unbefristete wählt, sitzt mindestens drei Monate fest und sieht die Sperre anschliessend in einem Register, das auch die Casinos lesen.
Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bei Swisslos dürfen Personen unter 18 Jahren nicht teilnehmen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein kleiner Satz mit einer grossen Wirkung für den Amateursport. Bei Online-Wetten ist Minderjährigen der Zugang ohnehin verwehrt (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47 bis 52 VGS).
Eine Zahl gehört in diesen Abschnitt, weil sie gegen eine bequeme Annahme gerichtet ist. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für streng hält, irrt. Die Kontrolle im persönlichen Verkauf ist eine andere Aufgabe als die Prüfung eines Ausweises am Bildschirm, und sie funktioniert messbar schlechter.
Die Limiten sind im Übrigen Spielerlimiten, nicht Staatslimiten. Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande verlangen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Wer aus Deutschland eine Einzahlungslimite gewohnt ist, findet hier kein Gegenstück — die Grenze muss man selbst ziehen, und genau das macht die 72-Stunden-Regel so wichtig.
Bonus und Gratiswette: der enge Rahmen und was er kostet
Aktionen bei den beiden Veranstaltern sind selten und klein. Das hat einen Grund, der nichts mit Zurückhaltung im Marketing zu tun hat.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Vierundzwanzig und acht — für ein ganzes Land, für ein ganzes Jahr. Wer aus einem Markt kommt, in dem jede Plattform mit einem Neukundenangebot in vierstelliger Höhe wirbt, versteht diesen Satz erst nach einem Moment. Es gibt hier keine Angebotsschlacht, weil die Aufsicht jeden einzelnen Aktionsplan vorab prüft.
Über die Summen und Bedingungen sagen die Bewilligungen nichts; sie stehen in den Bedingungen jedes Veranstalters. Zwei Aktionsarten lassen sich dort beschreiben, ohne eine Zahl zu erfinden. Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live und Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Dazu kommen Quotenboosts, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Man kann diese Bedingungen für eng halten oder für fair. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Wer den Boost in einem Cash-Out auflöst, verliert ihn. Wer fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 findet, hat einen langen Weg hinter sich und eine erhöhte Chance auf einen Fehler darin. Der Bonus ist real, aber er wird nicht einfach ausgezahlt, sondern an eine Bedingung geknüpft, die man in dem Moment, in dem man sie erfüllt, nicht mehr ändern kann.
Wer zum ersten Mal mit einem solchen Angebot zu tun hat, sollte sich die Bedingungen nicht im Nachhinein durchlesen, sondern vorher, und dabei auf drei Dinge achten: ob eine Mindestquote je Voraussage gilt, ob es eine Obergrenze für die Erhöhung gibt, und was passiert, wenn man eine Wette vorzeitig auflöst. Alle drei stehen in den Sporttip-Spielregeln. Alle drei entscheiden darüber, was am Ende übrig bleibt.
Ein Neukundenangebot im üblichen Sinn, also ein Bonus auf die erste Einzahlung, gehört nicht zu dem, was die beiden Schweizer Veranstalter beschreiben. Wer eine Plattform mit einem solchen Angebot sucht, sucht einen ausländischen Anbieter, und der hat hier keine Bewilligung. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine Feststellung der Rechtslage, und sie ist der Grund, warum so viele Suchanfragen nach Bonusangeboten in der Schweiz ins Leere laufen.
Mobile, App und Kiosk: derselbe Zugang, verschiedene Wege
Der Unterschied zwischen einer Wette am Smartphone, einer im Browser und einer am Terminal einer Verkaufsstelle liegt im Ablauf. Im Ergebnis sind sie derselbe Vorgang — und das ist die eigentliche Aussage.
Ein Online-Konto ist die Voraussetzung für den digitalen Weg, und es verlangt die Verifizierung, die im Abschnitt «Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf» beschrieben ist. Wer im Browser oder in einer App wettet, durchläuft dieselbe Identitätsprüfung wie am Schalter, nur ohne dass jemand einen Ausweis in die Hand nimmt. Für neue Nutzer ist das der Punkt, an dem die Geduld gefordert wird; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bis das durch ist, geht nichts.
Wer die Verkaufsstelle wählt, hat diesen Schritt nicht. Dafür hat er den Weg, die Öffnungszeiten und das Papier. Der Wettschein an der Verkaufsstelle kennt keine Verlustlimitenanzeige, die man selbst gesetzt hat, dafür gibt es die Testkäufe, von denen oben die Rede war. Wer mit dem Gedanken spielt, an einen Kiosk zu gehen, weil das einfacher klingt, sollte diesen Abschnitt nochmals lesen.
Cash-Out ist eine Online-Funktion und bleibt es. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Dieser Mechanismus verdient eine klare Beschreibung, weil er oft falsch verstanden wird. Der Cash-Out ist kein Ausstieg zum fairen Preis, sondern ein Verkauf der Wette an den Veranstalter, und der Veranstalter kauft nicht zum Marktwert, sondern zu dem Preis, den seine eigene Kalkulation hergibt. Der Betrag liegt deshalb systematisch unter dem, was die Wette bei Erfolg eingebracht hätte — nicht manchmal, sondern durch die Konstruktion. Wer ihn nutzt, tauscht einen möglichen Gewinn gegen Sicherheit, und dieser Tausch hat einen Preis. Die Kombination mit einem Boost ist besonders unangenehm: Der Boost verfällt beim Cash-Out, der Preisvorteil, der den Cash-Out attraktiv machte, verschwindet also gleichzeitig mit der Wette.
Ein weiterer Punkt gehört hierher, weil er beim mobilen Wetten nicht sichtbar ist. Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Kombischein, der zwei Märkte desselben Spiels verbindet, ist also nicht automatisch gültig — und die Rückerstattung des Einsatzes ist kein Gewinn.
Nur nebenbei: Wetten innerhalb der Schweiz sind auf ein Zahlungskonto im eigenen Namen angewiesen (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kredit gibt es nicht. Eine App, die das Spielkonto vorfinanziert, existiert im bewilligten Bereich nicht.
Sportarten und Turniere: was auf der behördlichen Liste steht
Fussball, Eishockey, Tennis — das sind die Sportarten, die den Schweizer Markt tragen, und daneben steht der Turnierkalender mit WM und EM. Wer Sportwetten mit dem Gedanken an eine bestimmte Liga oder ein bestimmtes Turnier sucht, stösst früher oder später auf dieselbe Frage: Steht das eigentlich auf der Liste?
Die Antwort ist nicht «ja, selbstverständlich», sondern: nur, wenn es dort steht. Die Gespa-Liste der genehmigten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version vom 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) ist eine geschlossene Liste, und sie ist enger, als Aussenstehende erwarten. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Trainingsläufe stehen nie darauf. Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz. Esport hat keine Sektion.
Was das praktisch bedeutet: Wer auf ein einzelnes Vorbereitungsspiel oder eine Qualifikationsrunde wetten will, prüft am besten direkt im Wettprogramm, ob die Veranstaltung dort auftaucht. Die Liste ändert sich, und ein Markt, der in der letzten Saison verfügbar war, kann in der nächsten fehlen — nicht weil der Veranstalter ihn gestrichen hat, sondern weil die Liste eine andere ist.
Für die grossen Turniere ist die Lage klarer, weil sie mit ihren regulären Begegnungen auf der Liste stehen und im Wettprogramm der beiden Veranstalter auftauchen. Was in jedem Fall gilt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung sowie Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer bei einem K.-o.-Spiel auf den Sieger nach 90 Minuten setzt, kann richtig liegen, während das Spiel in der Verlängerung entschieden wird.
Livewetten sind erlaubt und laufen bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Die im Abschnitt «Rechtslage Schweiz: Was die Bewilligung umfasst und wo sie endet» erläuterte Quotierung mit 1.00 in spielentscheidenden Situationen ist dabei die Kehrseite der Medaille: Das System erkennt, wenn ein Ereignis den Ausgang entschieden hat, und nimmt Wetten zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Marktbedingungen an.
Die Betreiber haben auch die Spielregeln im Detail geregelt. Wer ein Wettereignis absagt und nicht innert 48 Stunden nachholt, sieht seine Einzelwette zurückbezahlt und seine Kombiwette um eine Voraussage zu Quote 1.00 erleichtert. Das ist eine faire Lösung, aber sie ist eine Bedingung, keine Selbstverständlichkeit. Und ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks von Swisslos. Sechs Monate klingen nach viel Zeit. Bei einem Wettschein, der in einer Schublade landet, sind sie es nicht.
Sperrliste, Domain-Hopping und was sie über den Markt verraten
Die Gespa blockiert ausländische Domains per DNS (Art. 86 bis 93 BGS). Am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains auf der Liste, die am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht worden war. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und für den sie Interwetten und Bet-at-Home anführt. Auf der Liste steht auch bet365.
Diese Zahl ist ein Massstab für den Aufwand, den beide Seiten betreiben. Auf der einen Seite eine Behörde, die eine Liste pflegt, und auf der anderen Anbieter, die eine Adresse in wenigen Stunden austauschen. Eine Sperrliste, die regelmässig umgangen wird, verliert nicht ihre Berechtigung. Sie verliert aber die Eigenschaft, eine Barriere zu sein, und wird zu einem Signal. Wer über eine gesperrte Domain stolpert, weiss ab diesem Moment, dass er ein nicht bewilligtes Angebot vor sich hat.
Das eigentliche Problem an einem nicht bewilligten Anbieter ist ohnehin nicht die Domain, sondern das, was fehlt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister bedeutet: Wer sich selbst gesperrt hat, kann bei einem ausländischen Anbieter ohne weiteres wieder ein Konto eröffnen. Kein Schweizer Gerichtsstand bedeutet: Bei einem Streit um eine Auszahlung steht man allein. Keine Schweizer Bewilligung bedeutet: Die Aufsicht hat keine Handhabe, und die geschlossene Liste der genehmigten Wettarten gilt nicht. Ein ausländischer Anbieter darf Märkte anbieten, die in der Schweiz verboten sind, weil er nicht nach Schweizer Recht handelt.
Auch die Gegenrichtung gehört zur Ehrlichkeit. Der bewilligte Weg ist kein schrankenloser Service. Es gibt zwei Veranstalter, ein Wohnsitzkriterium, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Identitätsprüfung mit Ausweiskontrolle und, wie oben beschrieben, Grenzen bei Auszahlungen und Promotionen. Wer das für zu eng hält, hat einen echten Nachteil gefunden. Wer es für den Preis hält, den ein funktionierender Spielerschutz kostet, ebenfalls.
Überblick: die zehn Anbieter im Vergleich
Zehn Namen stehen zur Auswahl, aber sie gehören in zwei Gruppen, die man nicht vermischen sollte. Die ersten beiden sind bewilligt und dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die restlichen acht sind ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung, die hier aufgenommen sind, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und die nach denselben Kriterien beschrieben werden.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Betify | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
| BetAlright | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle hat eine Auffälligkeit, die keine ist: In der Spalte zur Bewilligung steht dieselbe Angabe sechsmal übereinander. Wer Sportwetten in der Schweiz sucht, findet hier nicht eine Rangfolge von rechtlichen Graustufen, sondern eine Zweiteilung. Auf der einen Seite zwei Unternehmen mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, auf der anderen acht ohne eine solche. Was sich zwischen ihnen tatsächlich unterscheidet, sind Bedingungen: ob ein Wohnsitz im Vertragsgebiet verlangt wird, ob das Sperrregister greift, ob ein Schweizer Konto vorgeschrieben ist, ob eine Steuerpflicht entsteht.
Und genau hier wird die Frage der Legalität zur praktischen. Zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung, jeder mit einem eigenen Vertragsgebiet — das bedeutet für viele Leser faktisch einen einzigen legalen Online-Anbieter, nämlich den, in dessen Gebiet sie wohnen. Wer prüfen will, ob sein Wohnkanton dazugehört, findet die Aufteilung in der Veranstalterbeschreibung oben und in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Angebot für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Es hält sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) und steht unter der Aufsicht der Gespa. Hinter dem Angebot steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist offen für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei CHF 1 Einsatz. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der niedrige Mindesteinsatz ist für Gelegenheitswettende die eigentliche Nachricht: Man kann mit einem Franken mitmachen, und die Höchstgrenzen markieren, wie weit das Spiel mit einem einzelnen Schein gehen darf.
Die Auszahlungswege sind vollständig geregelt. Zwei Auszahlungen pro Jahr auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Einzahlungen laufen über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit CHF 20 als Mindestbetrag und CHF 10’000 als Obergrenze über 30 Tage; das Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. PostFinance Pay wird als Zahlungsart genannt, die Transaktion wird direkt in der App bestätigt.
Im Produkt steckt mehr Regelwerk, als man auf den ersten Blick erwartet. Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, mit limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Cash-Out selbst ist nur online möglich, nur vollständig ohne Teilauszahlung, und keineswegs für jeden Markt garantiert.
Das ist ein Anbieter, dessen Stärke nicht in der Breite liegt. Die geschlossene Gespa-Liste gilt für ihn wie für jeden bewilligten Veranstalter, und die Bedingungen sind dicht. Wer sein Spiel von vornherein innerhalb der eigenen gesetzten Verlustlimiten halten will, findet hier das Instrumentarium dafür; wer vor allem eine grosse Auswahl an Märkten und ein üppiges Willkommensangebot sucht, wird eher enttäuscht. Die Höchsteinsätze sind für einen Gelegenheitswettenden grosszügig und für einen, der viel auf einmal setzen will, nicht die richtige Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Westschweiz
Die Loterie Romande ist der zweite der beiden zugelassenen Veranstalter und hält wie Swisslos eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem dieser sechs Kantone möglich.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist für einen Vergleich aufschlussreich. Zweitausenddreihundertfünfzig Standorte in sechs Kantonen bedeuten ein Netz, das dichter ist als das, was eine reine Online-Plattform bieten kann — und sie bedeuten, dass der persönliche Weg in der Westschweiz eine reale Alternative zum Bildschirm ist. Wer in Genf oder Lausanne wohnt und den Ausweis nicht hochladen mag, hat einen Schalter in der Nähe. Der Preis dafür ist der im Abschnitt «Spielerschutz, Limiten und Spielsperre: Was wann greift» beschriebene: keine selbst gesetzten Verlustlimiten am Terminal, und eine Verkaufspraxis, deren Kontrolldichte die Testkäufe der Gespa in Frage stellen.
Die Aufteilung des Landes zwischen den beiden Veranstaltern hat eine Konsequenz, die man nicht wegdiskutieren kann. Ein Wohnsitz in Freiburg schliesst ein Online-Konto bei Sporttip aus, ein Wohnsitz in Bern eines bei Jouez Sport. Wer umzieht, verliert in der Regel seinen bisherigen Online-Zugang und muss sich beim anderen Veranstalter neu registrieren, mit der vollständigen Verifizierung. Für einen Grenzgänger zwischen den Sprachregionen ist das ein wiederkehrendes Ärgernis und ein Beleg dafür, wie stark dieses Marktmodell an den Wohnsitz gebunden ist.
Wer in der Westschweiz wohnt und ein bewilligtes Angebot will, hat also nicht die Wahl zwischen zwei Anbietern. Er hat einen. Das ist keine Kritik an der Loterie Romande — sie erfüllt, was das interkantonale Recht von ihr verlangt —, sondern eine Klarstellung der Wahlmöglichkeiten, die Leser oft überschätzen.
Sportaza: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung ausländischer Herkunft hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was daraus folgt, ist kein Urteil über die Qualität der Plattform, sondern eine Feststellung über die Position des Spielenden. Wer dort ein Konto führt und eine Auszahlung nicht erhält, hat keine Behörde, die für ihn nachfragt, und keinen Gerichtsstand in der Schweiz. Wer sich zuvor bei Sporttip oder Jouez Sport selbst gesperrt hat, findet hier eine offene Tür. Und wer dort gewinnt, kann nach der kantonalen Praxis — im Thurgau ausdrücklich so gehandhabt — mit voller Steuerpflicht auf den Gewinn rechnen, unabhängig von der Höhe.
Wer die Plattform trotzdem nutzt, sollte sich die Zahlungsbedingungen und die Bedingungen für eine allfällige Sperre auf der Seite selbst ansehen, bevor er Geld einzahlt. Das ist keine Formalität, sondern die einzige Prüfung, die ihm bleibt.
Betify: dasselbe Muster, dieselben offenen Fragen
Auch Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und blockiert werden.
Für den Spielenden heisst das: Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und die geschlossene Liste der in der Schweiz zulässigen Wettarten bindet diesen Anbieter nicht. Ob er Märkte anbietet, die hier verboten wären, ist genau die Frage, die man vor dem Setzen selbst klären muss — und genau das, was die Schweizer Bewilligung einem abnimmt.
Wer ein Konto dort unterhält, sollte zumindest einen Screenshot der eigenen Wettübersicht aufbewahren. Klingt pedantisch. Bei einem Anbieter ohne anerkannten Schweizer Gerichtsstand ist es die einzige Dokumentation, die man selbst in der Hand hat.
Bruce Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht
Bruce Bet fällt unter dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, weil neben Swisslos und der Loterie Romande kein weiterer Veranstalter zugelassen ist. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Sperrregister erreicht diesen Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Die Konsequenz liegt bei den Grenzen, die dieser Anbieter nicht einhalten muss. Die Schweizer Regeln zu Limiten, zu Alterskontrollen und zu den zugelassenen Wettarten sind an die Bewilligung gebunden; ein Veranstalter ohne Bewilligung kennt sie nicht. Wer dort spielt, gibt die Kontrolle über die Bedingungen aus der Hand und behält sie nicht, wie manche annehmen, weil man ja «selbst entscheiden» könne.
Wer trotzdem spielt, sollte seine Limiten und die Auszahlungswege vorher auf der Seite prüfen. Nachträglich verhandeln lässt sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Gerichtsstand wenig.
1Bet: im Ausland bewilligt, in der Schweiz ohne Geltung
1Bet gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz als ohne Bewilligung geführt werden. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Interessant ist an diesem Muster weniger der einzelne Anbieter als die Selbstverständlichkeit, mit der eine ausländische Bewilligung als Ausweis präsentiert wird. In der Schweiz ist sie keiner. Wer auf einer Plattform eine Lizenznummer sieht, sollte sich fragen, welcher Behörde sie untersteht und ob diese Behörde irgendetwas mit der Schweiz zu tun hat. Wenn nicht, ist die Nummer für einen Schweizer Spielenden ohne Bedeutung — unabhängig davon, wie seriös die Aufsicht im Herkunftsland arbeitet.
Wer dort gewinnt, sollte die kantonale Steuerpraxis im eigenen Kanton kennen, bevor er sich über die Summe freut.
myBet: ohne Schweizer Zulassung und ohne Schweizer Schutzwege
Bei myBet gilt dieselbe Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung. Das interkantonale Recht lässt für Sportwetten nur Swisslos und die Loterie Romande zu; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.
Für jemanden, der sich in einem Moment der Not selbst gesperrt hat, ist das der praktisch bedeutsamste Punkt. Das Register ist die einzige Einrichtung, die einen erneuten Zugang unabhängig von der eigenen Willenskraft verhindert. Ein Anbieter ausserhalb dieses Registers hebelt sie aus — nicht aus Böswilligkeit, sondern weil er von ihr nichts weiss.
Die Schweizer Regeln zu Limiten, zu Alterskontrollen und zu den zulässigen Wettarten binden diesen Anbieter nicht. Wer dort spielt, muss sich die Regeln, die ein bewilligter Veranstalter einhalten müsste, gleichsam selbst auferlegen. Manche können das. Die Zahl derjenigen, die es überschätzen, ist nicht klein.
DirectionBet: dieselbe Gruppe, dieselbe fehlende Anbindung
DirectionBet wird in der Schweiz als Anbieter ohne Bewilligung geführt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg bestehen nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Was in dieser Gruppe immer wiederkehrt, ist der Umstand, dass die Schweizer Regeln zu Limiten, Alterskontrollen und zugelassenen Wettarten an die Bewilligung gebunden sind — und nicht an das Spiel selbst. Wer die Schweizer Schutzlogik will, muss bei einem Schweizer Veranstalter spielen. Es gibt keinen Weg, sie bei einem ausländischen Anbieter einzukaufen.
Wer die Plattform ausprobiert, sollte vorher die Bedingungen für Auszahlungen lesen und prüfen, welche Zahlungswege genannt sind. Das entscheidet über die Frage, ob das Guthaben, das auf dem Bildschirm steht, auch auf dem eigenen Konto ankommt.
Betclic: grosse Plattform, keine Schweizer Bewilligung
Betclic ist in der Schweiz ein Anbieter ohne Bewilligung, unabhängig von der Grösse der Plattform im Ausland. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister erfasst diesen Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Die Grösse eines Anbieters ist hier kein Argument. Was in der Schweiz zählt, ist die Bewilligung, und die erteilt die Gespa nur den beiden Veranstaltern. Ein Hausname schützt nicht vor der Steuerpflicht im eigenen Kanton und auch nicht davor, dass eine Domain irgendwann blockiert wird.
Wer ein Konto dort führt, sollte prüfen, welches Recht und welcher Gerichtsstand in den Bedingungen genannt sind. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Niederlassung ist die Antwort selten die, die man sich wünscht.
BetAlright: ohne Bewilligung, mit denselben Folgen
BetAlright gehört ebenfalls zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), der Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg fehlen, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.
Wer diese acht Namen durchgeht, findet einen gemeinsamen Nenner, und er ist nicht die Qualität der jeweiligen Plattform. Es ist die Frage, was ein Spielender in einem Streitfall tun kann. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es eine Aufsicht, einen Gerichtsstand und ein Register. Bei den anderen acht gibt es das nicht, dafür andere Märkte und in der Regel ein anderes Marketing.
Wer nach dem Lesen dieser Liste zu dem Schluss kommt, dass er bei einem ausländischen Anbieter spielen will, hat das Recht dazu — der Spielende wird nicht bestraft. Er sollte dann wenigstens die drei Dinge kennen, die ihn betreffen: die Steuerpflicht im Wohnkanton, das fehlende Sperrregister und den fehlenden Schweizer Rechtsweg.
Was ein Monat Spielbudget durchschnittlich kostet
Wer Sportwetten nicht als Unterhaltung für einen Abend, sondern als regelmässige Ausgabe betreibt, sollte den Betrag kennen, der dabei statistisch hängen bleibt. Die Rechnung ist einfach, wenn man sie an einem Beispiel durchführt.
Angenommen werden CHF 1’000 als monatliches Spielbudget, das einmal vollständig umgesetzt wird, und ein Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90. Diese Quoten sind ein Beispiel, kein notiertes Angebot; die Schweiz kennt keine gesetzliche Einzahlungsobergrenze, die Limiten setzt der Spielende selbst (Art. 87 VGS).
Aus den beiden Quoten ergibt sich der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes: 1 geteilt durch die Summe von 1 geteilt durch 1.90 und 1 geteilt durch 1.90, macht 95 %. Der Quotenschlüssel liegt also bei 95 %, und der Margenanteil des Veranstalters beträgt die restlichen 5 %. Auf ein Budget von CHF 1’000 und einen vollständigen Umsatz in diesem Markt gerechnet, ergibt das einen durchschnittlichen Kostenbetrag von CHF 50 pro Monat, unter der Annahme, dass tatsächlich das ganze Budget in einem Markt mit dieser Marge umgesetzt wird.
Diese Zahl ist ein Durchschnitt, keine Vorhersage. Sie beschreibt nicht, was ein einzelner Spieler verliert — wer eine Wette gewinnt, steht besser da, wer eine verliert, schlechter. Sie beschreibt, was auf lange Sicht und über viele Wetten hinweg beim Veranstalter hängen bleibt, und sie gilt ausserdem nur, solange sich die Marge nicht verändert.
Und die Marge ist der bewegliche Teil. Wo eine Quote 1.80 statt 1.90 beträgt, steigt der Margenanteil bereits spürbar an, und die durchschnittlichen Kosten wachsen über die CHF 50 hinaus; bei einem günstigeren Markt sinken sie darunter. Wer sein Monatsbudget verdoppelt, verdoppelt auch diesen Betrag. Für einen Gelegenheitswettenden mit CHF 100 im Monat sind es nach derselben Logik rund CHF 5, und für jemanden, der CHF 2’000 umsetzt, rund CHF 100.
Wer das auf die Schweizer Realität bezieht, sieht zwei Dinge. Erstens ist die Marge kein versteckter Trick, sondern der Preis, den ein Buchmacher für seine Dienstleistung nimmt, und sie ist in jeder Quote enthalten, die man sieht — der Auszahlungsschlüssel und die Marge sind derselbe Sachverhalt von zwei Seiten. Zweitens ist die Zahl auch der Massstab für jedes Bonusangebot. Ein Bonus, der CHF 50 kostet, aber einen Umsatz verlangt, in dem dieselbe Marge anfällt, ist kein Geschenk, sondern eine Wette mit einer zusätzlichen Bedingung. Bei einem Kombiboost, der den Nettogewinn um 5 % erhöht, während der Markt 5 % Marge trägt, heben sich die beiden Grössen in etwa auf — die Erhöhung ersetzt genau den Betrag, den der Markt einbehält. Man kann das als Marketing bezeichnen. Fairer wäre, es als mathematische Koinzidenz mit Werbewirkung zu bezeichnen.
Wer sein eigenes Budget durchrechnen will, nimmt seinen monatlichen Betrag, sucht sich die Quoten eines Marktes mit zwei Ausgängen heraus und wendet dieselbe Rechnung an. Das Ergebnis ist eine Zahl, die man kennt, bevor man sie ausgibt.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Legal sind diejenigen auf den von der Gespa genehmigten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten — die Liste trägt die Version vom 10.09.2026 und stützt sich auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Trainingsläufe, Corner- und Kartenmärkte fehlen, Esport hat keine Sektion. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind keine Sportwetten.
Wer überwacht Online-Sportwetten, und was bedeutet eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt?
Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nur für Casinos zuständig. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur hier (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, schafft keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Bis zu welchem Betrag sind Gewinne aus Sporttip steuerfrei, und warum hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn sind sie einkommenssteuerfrei; der eidgenössische Betrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die Kantone setzen eigene Beträge fest, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.
Was gilt für Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein — die Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe so. Ausserdem können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Schweizer Aufsichtsstelle gibt es nicht.
Wie funktioniert die Spielsperre, und wann kann eine freiwillige Sperre aufgehoben werden?
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbeziehung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Zusätzlich lässt sich der Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren.
Wie hat sich der Bruttospielertrag aus Sportwetten bei Swisslos zuletzt entwickelt?
2025 betrug er CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, ein Minus von 7.0 % und laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes. Der Bericht führt das teils auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Die Spielsuchtabgabe betrug 2025 CHF 3’863’790.
Rechtslage – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
