Schweizer Sportwetten Anbieter im Überblick: Zwei dürfen, der Rest darf nicht
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Stand: Oktober 30, 2026. Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Aufsichtsdaten der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der Anbieter.
Zwei. Nicht zwei Dutzend, nicht zehn, zwei. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine
Bewilligung, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen und Veranstalter von Lotterien und
Sportwetten auf ein Paar gedeckelt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport,
und damit ist die Liste der konzessionierten Angebote für Schweizer Wohnadressen zu Ende.
Das ist der langweiligste und nützlichste Satz dieser Seite. Langweilig, weil er jede Rangliste platzen lässt,
die zehn einander ähnliche Bonusangebote nebeneinanderstellt. Nützlich, weil er die erste Entscheidung eines
jeden Wettenden vorwegnimmt: Man wählt nicht zwischen zehn Büros, man wählt zwischen zwei Wegen, von denen
einer in einem Teil des Landes gar nicht offensteht. Und daneben stehen die ausländischen Seiten, die ein
Schweizer Wettmarkt mit all ihren Werbeversprechen bewirbt, ohne dass eines dieser Versprechen hier
einklagbar wäre.
Die Übersicht wählt die Anbieter nach ihrer offiziellen Erlaubnis aus und nicht nach Bonuszahlungen. Sie zeigt, wer hier überhaupt eine Wette
annehmen darf, was ein Spielerkonto voraussetzt und was die ausländischen Namen kosten, die man auf jedem
zweiten Werbebanner sieht. Die Reihenfolge ist bewusst die unbequeme: erst wer hier veranstalten darf, dann
was das im Alltag bedeutet.
Im Kopf bleibt eine Zahl: CHF 562 Mio. Reingewinn schüttete Swisslos für 2025 aus, CHF 506 Mio. davon an die
kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball,
Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein kamen davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio.
im Vorjahr. Ein bewilligtes Wettangebot ist in diesem Land keine Privatsache zweier Firmen, sondern ein
Verteilmechanismus mit gesetzlich festgeschriebenem Zweck. Wer das einmal weiss, liest «100 % Bonus» anders.
Wettarten und Quoten: die Auswahl beginnt beim Gesetz, nicht beim Betreiber
Jede Wette ist ein Preis für ein Ereignis, das noch nicht eingetreten ist. Klingt harmlos. Ist es nicht. Der Preis,
den ein Wettender sieht, ist nie der Preis der Sache selbst, sondern der Preis abzüglich eines Betrags, den
der Veranstalter für sich behält. Und in der Schweiz kommen zu dieser Rechnung zwei Dinge hinzu, die es in
anderen Ländern so nicht gibt: eine geschlossene Liste erlaubter Wettarten und ein zweiter Betreiber, der
dieselben Ereignisse mit einem eigenen Quotenschlüssel bepreist.

Eckball, Ecke, Sonderwette: was zulässig ist und was nicht
Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Die aktuelle Fassung trägt das
Datum 10.09.2026 und ist nach Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung massgeblich. Was dort
steht, darf angeboten werden. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden, und zwar unabhängig davon, wie
beliebt es wäre.
Für Eckbälle heisst das schlicht: sie stehen nicht auf der Liste. Wer eine Anbieterseite aufruft, die
Eckballwetten und Kartenmärkte in schöner Regelmässigkeit bepreist, schaut auf ein Angebot ohne Schweizer
Bewilligung. Das ist kein Detail für Pedanten. Es ist der schnellste Test, den ein Wettender hat: Ein Markt, den
es hier gar nicht geben darf, verrät mehr über die Herkunft einer Seite als jede Fusszeile.
Ebenfalls nicht auf der Liste: E-Sport. Kein Abschnitt, keine Nische, keine Ausnahme. Virtuelle Sportarten sind
in ihrer rechtlichen Behandlung nicht geklärt, und über ihre Zulässigkeit steht hier darum nichts. Das ist
unbefriedigend für jeden, der es wissen will, aber eine Zeile zu schreiben, die niemand belegen kann, wäre
schlimmer.
Was die Liste dagegen steuert, ist der Rahmen jeder einzelnen Wette: Qualifikationsrunden nur, wenn sie
aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über
den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gesetzt
werden. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind gesperrt. Der Spielraum, den ein
Anbieter bei den Wettarten hat, ist damit ein Spielraum innerhalb eines vorgezeichneten Gitters, und ein Buch
mit tausend Märkten ist nicht per se besser als eines mit zweihundert. Es kann auch nur ein Buch sein, das keine
Bewilligung braucht.
Quote, Auszahlungsquote, Marge: drei Wörter, ein Sachverhalt
Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz malgenommen wird. Die Auszahlungsquote, im Marktjargon
Quotenschlüssel, ist der Anteil aller Einsätze, den ein einzelner Markt über alle seine Ausgänge wieder
zurückgibt. Die Marge ist der Rest, das, was der Anbieter unabhängig vom Ausgang behält. Swisslos muss auf
diesen Kniff nicht zurückgreifen, aber die Beziehung zwischen den drei Wörtern bleibt dieselbe.
Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt, beide Seiten zu Quote 1.90. Das ist ein Rechenbeispiel und keine
notierte Preisstellung irgendeines Anbieters. Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90),
also rund 95 %. Der Rest, die Marge, liegt damit bei etwa 5 % — unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich
stark bepreist sind und der Einsatz auf beide Seiten gleich verteilt ankommt.
Diese Zahl ist eine Schätzung und keine Zusage. Sie sagt nichts darüber, wie ein einzelner Wetter ausgeht, und
nichts darüber, ob eine Wette gut oder schlecht ist. Sie sagt nur, was der Markt über viele Einsätze hinweg
durchschnittlich einbehält. Und weil die Marge eine Eigenschaft des konkreten Marktes ist und nicht des
Betreibers, gilt sie nie pauschal: Ein Zwei-Weg-Markt hat eine andere Marge als ein Drei-Weg-Markt mit
Unentschieden, ein Hauptmarkt eine andere als ein Nischenmarkt, ein Fussballspiel eine andere als ein
Pferderennen. Wer eine einzelne Quote anschaut und daraus den Preis der ganzen Seite ableitet, liegt daneben.
Was ein Gewinn konkret zurückbringt, zeigt sich am einfachsten am Beispiel: Bei einem Einsatz von CHF 100 auf
Quote 1.90 beträgt die Rückzahlung CHF 190, der Nettogewinn also CHF 90. Bei einer Kombiwette multiplizieren
sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Die Frage, ob ein einzelnes Spiel gewonnen
wird, lässt sich mit dieser Rechnung nicht beantworten, und niemand, der Quoten liest, sollte so tun, als
könnte er es.
Runde Beträge, harte Regeln: wie Swisslos einen Gewinn ausrechnet
Ein Detail, das kaum jemand liest und das jeden Gewinn betrifft: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt
sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis
wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Erst der Aufrund-,
dann der Abrundungsschritt. Es sind fünf Rappen, und es ist trotzdem das sauberste Stück Buchhaltung, das
diese Seite zu berichten hat.
Dazu kommen die Regeln, die den Rahmen jeder einzelnen Wette ziehen: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre
Spieldauer — im Fussball die 90 Minuten — plus die Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur,
wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt
die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Werden Wetten platziert, nachdem der
Wettausgang tatsächlich eingetreten ist, zählen sie mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen —
Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich ausschliesslich über die
Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann
sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also zwei Märkte
desselben Spiels in einem Wettschein unterbringen will, muss den Weg über die Funktion nehmen; für alles andere
zahlt die Rückabwicklung den Einsatz aus und nicht den Gewinn.
Und dann die Frist, die kein Marketingtext je erwähnt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden
nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers neu angesetzt —, ist die Wette
ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend
gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung
ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate, um einen Gewinn abzuholen: keine
Härte, aber auch kein Rat, den Wettschein im Handschuhfach zu vergessen.
Boosts und Kombiboost: was die Prozente wirklich erhöhen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier
Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei
sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist die eigentliche Information: 100 % klingt nach einem Geschenk, ist aber an eine
Kombination aus fünfzehn Treffern gebunden, von denen jeder mindestens 1.50 tragen muss. Wer die Prozente
liest und die Bedingung überliest, hat die Werbung gelesen und das Angebot nicht.
Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den
möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro
Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Dieser letzte Halbsatz ist der wichtigste: Der Boost belohnt das Halten, nicht das Absichern. Wer frühzeitig
aussteigt, verliert die Erhöhung, und das ist per Regel so gewollt.
Was all dem fehlt, ist die Grössenordnung: Weder für den Kombiboost noch für die Quoten- und Profitboosts nennt
Swisslos hier einen Maximalbetrag. Wer den Boost nutzen will, sollte vor dem Abschluss in den eigenen
Wettbedingungen nachsehen, welcher Betrag effektiv erhöht wird — diese Zahl steht dort in CHF und nicht in
Prozent, und sie ist die einzige, die auf dem Konto ankommt.
Zwei Büros, zwei Preise: warum ein Quotenvergleich in der Schweiz kurz ausfällt
Wer aus einem Land mit zwanzig Buchmachern kommt, erwartet einen Quotenkomparator mit zwanzig Spalten. Hier
gibt es zwei Veranstalter, also vergleicht man zwei Preisstellungen, und die Auswahl an Ereignissen und Märkten
ist zusätzlich durch die Gespa-Liste umrissen. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, aber er lohnt sich anders:
nicht als Suche nach dem um fünf Hundertstel besseren Faktor, sondern als Frage, welcher der beiden Wege
überhaupt für die eigene Wohnadresse offensteht. Die Antwort richtet sich nach dem
Kanton und nicht nach dem Geschmack.
Sportarten und Wettkämpfe: was gespielt wird und was nur auf der Werbeseite steht
Fussball, Eishockey, Pferderennen, Motorsport — die Nachfrage ist breit, und die gesuchten Sportarten sind
keineswegs exotisch. Angeboten werden darf davon nur, was auf der Liste der Gespa steht. Das ist der Satz, an
dem sich ein Schweizer Wettangebot von einem internationalen unterscheidet, und er wird selten so klar
ausgesprochen, weil er die Auswahl kleiner macht, als die Werbung suggeriert.
Fussball und Futsal: der Hauptmarkt und seine Nebenform
Fussball trägt das Volumen. Er trägt auch die Regeln, die am häufigsten zu Streit führen: die 90 Minuten plus
Nachspielzeit, die Verlängerung nur bei ausdrücklichem Hinweis im Wettprogramm. Wer auf den Pokalsieger setzt
und dabei auf die Verlängerung spekuliert, ohne im Programm nachzusehen, hat auf etwas anderes gesetzt, als er
dachte, und das ist kein Auslegungsstreit, sondern eine Vertragslücke auf Kosten des Wettenden.
Futsal gehört dagegen zu den Sportarten, die in der internationalen Werbung auftauchen und in der Schweizer
Bewilligungslogik nur existieren, wenn sie in der Liste geführt werden. Ein Schweizer Angebot, das Futsal
ausschreibt, existiert nur im Rahmen dieser Liste; ein ausländisches Angebot schreibt Futsal aus, weil es ihm
gefällt. Der Unterschied ist kein sportlicher.
Bei Trainingsläufen ist er dagegen eindeutig: Sie dürfen nicht angeboten werden. Ranglistenwetten sind nur
erlaubt, wenn die Rangliste selbst über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über den Podestplatz
entscheidet — der Ranglistenfünfte einer Zwischenwertung ist keine Wette, die hier angekommen ist.
Eishockey, Pferderennen, Motorsport: Nachfrage trifft auf eine geschlossene Liste
Eishockey und Pferderennen gehören zu den Sportarten, für die sich in der Schweiz ein Publikum findet, und ein
Pferderennen ist ein Musterbeispiel dafür, wie wichtig die Fassung der Liste ist, die an einem bestimmten Datum
gilt. Wer eine Kombination mit einem Rennen baut, merkt erst im Streitfall, ob diese Veranstaltung wirklich
erlaubt war. Solche Streitfälle landen nicht bei einem Kundendienst im Ausland, sondern bei einem Schweizer
Veranstalter mit einer Aufsichtsbehörde hinter sich — und genau darin liegt der Wert.
Motorsport bildet den dritten gesuchten Block. Für beide gilt dieselbe Mechanik: Ein Wettangebot ist nie
allein eine Frage des sportlichen Interesses, sondern immer auch eine Frage der Bewilligungsliste, und diese
Liste lässt sich bei der Aufsicht einsehen, statt sie aus Werbetexten zu erraten. Wer wissen will, ob ein
bestimmtes Rennen bespielbar ist, prüft es im Wettprogramm des Veranstalters — und nicht in einem Vergleichsportal,
das ohnehin nur die Märkte anzeigt, die es selbst verlinken darf.
Ein Sport fehlt in dem ganzen Katalog, und zwar auffällig: E-Sport. Er ist die populärste Sportart, die in der
Schweiz als Wettgegenstand überhaupt nicht vorkommt. Wer sich darauf verlassen hat, dass ein grosses Publikum
automatisch zu einem Markt führt, hat hier die Rechnung ohne das Gitter gemacht.
Neue Anbieter: warum «neu» hier kein Argument ist
In jedem zweiten Vergleichsportal steht «neu» als Auszeichnung, oft mit einem kleinen Abzeichen daneben. In der
Schweiz ist die Angabe «neu» über einen Anbieter eine Angabe über dessen Werbeausgaben, nicht über dessen
Erlaubnis. Wer neu ist, ist vor allem eines: mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bewilligt, denn neue
Schweizer Bewilligungen für Sportwetten gibt es nicht zu vergeben.
Was ein Marktneuling in der Schweiz tatsächlich bedeuten kann
Die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei begrenzt. Wer über die
Zulassung in der Schweiz spricht, spricht deshalb nicht über einen offenen Wettbewerb, in dem ein Newcomer eine
Lücke findet, sondern über eine geschlossene Runde. Ein neuer Name vor einem Schweizer Publikum ist damit ein
Import und keine Zulassung: Er veranstaltet auf der Grundlage, die er im Ausland hat, und diese Grundlage
entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Das ist keine Behauptung über Moral, sondern über Mechanik. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur
in der Schweiz, und umgekehrt gilt eine ausländische Erlaubnis hier nicht. Wer also eine neue Seite mit
glänzendem Design findet, hat einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gefunden — unabhängig davon, wo er
sieht und was er schreibt.
Was ein neuer Name prüfen muss, um ernst genommen zu werden
Bleiben zwei Kriterien, an denen sich ein neuer Name messen lassen muss, statt an seinem Erscheinungsdatum. Das
erste ist die Bewilligung: Wer über eine Schweizer Bewilligung verfügt, wird von der Aufsicht geführt und kann
sie vorweisen. Das zweite ist die Verifikation der Spielerkonten. In der Schweiz gilt ein Konto pro Person mit
geprüfter Identität — die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken
geprüft, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Eine Seite, die diesen Aufwand scheut, spart ihn
nicht dem Betreiber, sondern dem Wettenden: Sie spart den Rechtsschutz, den die Prüfung mitbringt.
Es gibt ein drittes Kriterium, das man nur von aussen sieht: Ob ein Anbieter an ein Sperrregister angeschlossen
ist. Wer sich selbst für den Zugang zu sämtlichen bewilligten Spielangeboten sperrt, sperrt sich bei einer
Bewilligungsseite dort ein, wo es wirkt. Bei einem ausländischen Namen wirkt die Sperre genau dort nicht, und
die Liste blockierter Domänen ist der einzige Kontakt, den die Aufsicht zu solchen Seiten unterhält.
Was «neu» also an Information trägt, ist wenig. Was es ersetzt — Bewilligung, Verifikation, Sperrregister —,
trägt die ganze Entscheidung. Ein neuer Anbieter, der eine Bewilligung hätte, wäre in diesem Land so
bemerkenswert, dass es in jeder Zeitung stünde. Es steht nichts in der Zeitung, weil es ihn nicht gibt.
Anbietervergleich: zehn Namen, zwei Gruppen, eine Reihenfolge
Die Vergleichstabelle ordnet drei Spalten nebeneinander: den Namen des Anbieters, seinen Bewilligungsstatus in
der Schweiz und die Angabe, wer hinter ihm steht oder welche Bewilligung er berichtet. Die erste Spalte trägt
hier bewusst den Namen der veranstaltenden Organisation und nicht die Domain — wer eine Seite über Schweizer
Wettanbieter liest, soll die Firma kennen, die haftet, und nicht die Eingabezeile, die er tippt.
Anbieter im Vergleich
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos / Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande / Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle sieht aus wie eine Rangliste und ist keine. Sie hat zwei Zeilen mit einer Bewilligung und acht ohne.
Dazwischen liegt keine Skala, auf der man «fast bewilligt» sein könnte — die achte Zeile unterscheidet sich von
der neunten nicht durch Grad, sondern durch Verhalten, und das führt dazu, dass die beiden Gruppen nicht
miteinander vergleichbar sind.
Was die zweite Spalte im Alltag kostet, ist der Grund, warum die Reihenfolge so und nicht anders ist. Bei einer
Bewilligungsseite hängen an dieser Zeile ein Sperrregister, ein Beschwerdeweg, eine Aufsicht mit Sitz in Bern und
eine Steuerbehandlung, die ein Gewinn bis zur Freigrenze gar nicht erst anfasst. Bei einer Seite ohne
Bewilligung hängen daran keine dieser vier Sachen. Das ist die ganze Vergleichsarbeit, und sie ist in einer
Viertelstunde erledigt.
Was die Tabelle nicht leistet, ist eine Aussage über Spielerlebnis, Bedienung oder Auszahlungstempo. Diese
Fragen lassen sich nur pro Anbieter und pro Anlass beantworten, und wo eine Zahl fehlt, steht die einzelne
Besprechung in der Tabelle «Anbieter im Vergleich» — nicht ein Strich, der so tut, als hätte man gemessen.
Wo das Feld dünn ist, sagt es selten jemand. Für die acht ausländischen Namen berichten die Quellen keine
ausländische Bewilligung; sie ist «nicht belegt». Wer in der zweiten Spalte nach einem Bewilligungsnachweis
sucht, findet keinen, und das ist die ehrlichste Zelle der ganzen Tabelle. Ein Anbieter mit einer belegten
ausländischen Erlaubnis wäre in der Schweiz um nichts besser gestellt — das Auslandspapier wirkt hier nicht —
aber der Leser hätte wenigstens etwas in der Hand, das er nachschlagen kann.
Grundlagen: wer hier überhaupt eine Wette annehmen darf
Die Grundlage der ganzen Angelegenheit ist unspektakulär und entscheidet alles. Online-Sportwetten sind nach
dem Geldspielgesetz ein Grossspiel. Sie unterstehen der Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern; die
Eidgenössische Spielbankenkommission, die manche mit dieser Aufsicht verwechseln, ist für Casinos zuständig und
nicht für Sportwetten. Für den Betrieb braucht es zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine
Bewilligung pro Spiel, nach Art. 21 bis 25 des Gesetzes. Und beide gelten nach Art. 4 nur in der Schweiz.

Zwei Veranstalter, zwei Landesteile, ein Prinzip: Wer bei einem der beiden ein Onlinekonto eröffnen will, muss
in dessen Gebiet wohnen. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell
Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen,
Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durch, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum
Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport
für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als
Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und
221 Mitarbeitende.
Daraus folgt die praktischste Information der ganzen Seite: Es gibt keinen «besten Schweizer Sportwetten-Anbieter»
im Sinne einer freien Wahl. Es gibt für einen Wohnsitz in Zürich einen Veranstalter und für einen Wohnsitz in
Genf einen anderen, und für die meisten Leserinnen und Leser ist die Auswahl damit nicht klein, sondern
vorgegeben. Das ist die kantonal organisierte Schweiz in Reinform: Man wählt zwischen den beiden nicht, man
gehört zu einem von beiden.
Der Grenzfall ist Liechtenstein. Das Fürstentum liegt im Swisslos-Vertragsgebiet, was für Wettende diesseits
der Grenze vor allem eines bedeutet: Die Erreichbarkeit des Veranstalters endet nicht an der Landesgrenze,
sondern an der Grenze des Vertragsgebiets.
Rechtliches: Bewilligung, Sperrliste und die Grenze des Versprechens
Die Rechtslage ist klar genug, dass sie keine lange Auslegeordnung braucht. Eine Schweizer Bewilligung erlaubt
Wetten in der Schweiz und nur in der Schweiz. Wer ohne eine solche Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht
sich strafbar: Das Gesetz sieht für die Veranstaltung ohne Bewilligung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder
eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Person, die dort wettet, wird nicht
bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und
sie hat weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle, auf die sie sich berufen könnte.
Was das über die Werbung sagt, ist der Punkt, an dem diese Seite regelmässig missverstanden wird. Werbung für
ein Spielangebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist untersagt und mit einer Busse bis CHF 500’000
bewehrt. Eine Bewertung ist keine Werbung. Diese Seite beschreibt und beurteilt ausländische Namen, sie lädt zu
keinem davon ein, und wer die Reihenfolge der Tabellenzeilen als Kaufempfehlung liest, liest sie falsch.
Zweitens: Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per
DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domänen.
Blockierte Domänen werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Nachrücken Domain-Hopping und
führt unter anderem Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste geführt.
Daraus zwei Schlüsse, die zusammengehören: Eine blockierte Adresse ist kein Ereignis, sondern ein Zustand mit
einer Halbwertszeit von Stunden. Und umgekehrt ist eine nicht blockierte Adresse kein Beweis für irgendetwas —
die Liste ist eine Arbeitsliste, kein Zertifikat.
Drittens die Steuer, und hier hört die Klarheit auf. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen — die
Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn
einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei
CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist je nach Kanton anders — deshalb
steht hier keine Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die
über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn
weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf
den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil der Schweizer Veranstalter fehlt, der sie
einbehalten könnte. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen
Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Effekt ist unangenehm
unspektakulär: Was bei einem bewilligten Anbieter steuerfrei bleibt, kann bei einem ausländischen Namen zum
steuerbaren Einkommen werden, und das gilt bei kleinen Beträgen genauso wie bei grossen. Wer das für den
eigenen Kanton klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Spielerschutz: Limiten, Pausen und das gemeinsame Register
Bevor man bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.
Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine
Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind die wirksamste Bremse im ganzen System: Wer sich in einem guten Moment eine höhere Limite
einräumt, muss drei Tage lang in diesem Entschluss bleiben, und die Zeit arbeitet in dieser Frage gegen ihn.
Das Gesetz lässt Erhöhungen nach 24 Stunden zu; die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen
72 Stunden an.
Festzuhalten ist auch, was hier nicht existiert: Die Schweiz hat keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze.
Die Limiten setzt der Wettende, nicht der Staat. Der Gesetzgeber verlangt vom Veranstalter nur, dass er
überhaupt solche Werte verlangt — für Einsätze oder Verluste, für Tage, Wochen oder Monate.
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor
Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für
Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Genau hier zeigt sich der Wert einer
Bewilligung deutlicher als in jeder Bonuszeile: Eine Sperre, die im gemeinsamen Register steht, ist eine, die
auch greift. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der nicht an dieses Register angeschlossen ist,
sperrt man sich in ein Angebot und sitzt im nächsten schon wieder am Tisch.
Und eine Zahl, die man selten zitiert. Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in
47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Bewilligung ist eine
Erlaubnis mit Aufsicht, keine Erfolgsgarantie. Wer minderjährige Kinder im Haushalt hat, sollte das wissen,
bevor er die Verkaufsstelle für einen sicheren Ort hält.
Zahlungen und Auszahlungen: was ankommt, wann und für wen
Geld, das nicht ankommt, ist kein Gewinn. Der Zahlungsweg ist darum kein Nebenaspekt der Bewertung, sondern
ihre härteste Prüfung — und in der Schweiz hat der Gesetzgeber genau eine Regel aufgestellt, die den Rahmen
spannt: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen ausgezahlt.
Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Eine
Kreditgewährung an Spielende ist nach dem Gesetz ebenfalls ausgeschlossen.
Von der Einzahlung zum Wettguthaben
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per
Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich,
und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die beiden
Schwellen sind nicht dasselbe, und wer sie verwechselt, wundert sich über eine zurückgewiesene Einzahlung: Die
eine Zahl begrenzt den Zufluss über einen Monat, die andere den Bestand auf dem Konto.
Als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt
in der PostFinance App bestätigt. Der Zahlungsweg ist damit ein Bankweg mit einer Bestätigung im eigenen
App-Ökosystem und kein Umweg über eine anonyme Guthabenkarte. PostFinance Pay ist die Zahlungsart, die Swisslos
für diesen Zweck ausdrücklich nennt — welche weiteren Wege das Wallet akzeptiert, gehört in das eigene
Zahlungsmenü des Kontos und nicht in eine Vermutung.
Auszahlung: zweimal gratis, danach nicht mehr selbstverständlich
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes
Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 %
belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist
nicht auszahlbar.
Das ist die klarste Kostenzahl auf dieser Seite, und sie verdient einen zweiten Blick. Zwei kostenlose
Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden mehr als genug. Für jemanden, der monatlich Gewinne
abzieht, sind sie es nicht — ab der dritten Überweisung schrumpft jede Auszahlung um 3 %, und das trifft
ausgerechnet die Sorte Konto, die am aktivsten ist. Wer viel und oft auszahlt, sollte kleinere Beträge
seltener abziehen statt jeden Gewinn sofort abzuräumen. Wer mit einem Aktionsguthaben spielt, plant dagegen
von vornherein mit einem Rest, der auf dem Konto bleibt, weil er nicht auszahlbar ist.
Bei der Gewinngutschrift unterscheidet Swisslos nach Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung
schreibt sie automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert
3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für
grössere Beträge ist der Weg also der klassische Bankweg mit dem eigenen Namen und nicht der Umweg über ein
Guthaben, das erst noch abgezogen werden müsste — und das ist schneller, als die Auszahlungsregel vermuten
lässt.
Für die acht ausländischen Namen lassen sich Auszahlungswege und -fristen hier nicht nachvollziehbar
nebeneinanderstellen; die Bedingungen stehen in ihren eigenen Zahlungsbedingungen und ändern sich dort
häufiger. Was sich mit Sicherheit sagen lässt, ist die Richtung: Ohne Anschluss an das Schweizer System fehlt
der Kontoinhaber-Nachweis, den die hiesige Regel verlangt — und damit fehlt die Instanz, die bei einer
hängenden Auszahlung angerufen werden könnte.
Livewetten und Cash-Out: das Angebot, das am wenigsten geregelt ist
Livewetten laufen während des Spiels, und die Quoten ändern sich mit dem Spielverlauf. Der Rahmen dafür ist in
der Schweiz eigentümlich dünn geregelt: Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit
der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt, und das Gesetz begrenzt sie nicht auf bestimmte
Märkte. Das Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Über ein Cash-Out bei einem Anbieter ohne Bewilligung lässt
sich also ebenso viel oder wenig sagen wie über sein übriges Angebot.
Livewetten bei Swisslos: Wette gilt, Übertragung nicht
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Man braucht also
keinen Stream, um live zu setzen, und wer bisher dachte, Livewetten ohne Bild seien unsolide, hat die Regel auf
seiner Seite: Der Vertrag hängt am Ereignis und nicht an der Bildübertragung. In spielentscheidenden
Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist die Kehrseite der Livewette: Die Sekunde, in der eine Situation das Spiel kippt, ist genau die Sekunde,
in der sich auch der eigene Wettschein ändern kann.
Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Der
Einsatz kommt also zurück und der Gewinn nicht. Bei einem Livewetten-Angebot ausserhalb der Schweiz ist die
Frage, wer diesen Nachweis führt und wo, nicht abschliessend zu beantworten; innerhalb der Schweiz ist sie
eine Regel eines Veranstalters, der sie veröffentlichen muss.
Cash-Out: ganz oder gar nicht
Bei Sporttip gibt es den Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Zwei
Einschränkungen machen ihn zu etwas anderem, als der Katalogname verspricht: Er ist nur bei Online-Wetten
möglich und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Und der Betrag ist tiefer als der mögliche
nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert
werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht
nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer beim Cash-Out an eine Notbremse denkt, hat die Logik des Produkts verstanden und die Logik des Anbieters
nicht. Es ist kein Ausstieg zum gleichen Preis, sondern ein Verkauf des Wettscheins zurück an den Anbieter,
und wer einen Schein zurückkauft, verlangt einen Abschlag. Genau dieser Abschlag ist der Betrag zwischen dem
Angebot auf dem Bildschirm und dem möglichen Gewinn, und dafür gibt es keine Obergrenze. Bei einem Boost-Angebot
kommt ein zweiter Effekt dazu: Mit dem Cash-Out verfällt die Erhöhung. Wer eine geboostete Wette absichert,
zahlt also zweimal — einmal mit dem Abschlag und einmal mit der verlorenen Erhöhung.
Und wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf Cash-Out setzt, sollte wissen, wo er landet: bei
einer Funktion, deren Bedingungen in den Vertragsbedingungen dieses Anbieters stehen und nirgends sonst. Bei
Swisslos steht sie in den Spielregeln, Art für Art, und ist bei der Aufsicht hinterlegt. Das ist ein
Unterschied, den man nicht merkt, bis man ihn braucht.
Livewetten als Testfall für die Bewilligungsfrage
Hier schliesst sich der Kreis der Auswahl. Ein Liveangebot ist der sichtbarste Teil eines Wettbüros und der
Teil, an dem am wenigsten geprüft wird: Man sieht Quoten, die sich bewegen, und wenn sie sich bewegen, wirkt es
live. Ob die Bewilligung für dieses Angebot besteht, ändert sich nicht mit der Bewegung. Wer sich für einen
ausländischen Liveanbieter entscheidet, entscheidet sich nicht für ein besseres Liveangebot, sondern für
schlechter abgesicherte Regeln bei einem beweglichen Angebot — und das ist eine Wahl, die man bewusst treffen
kann, aber selten bewusst getroffen wird.
Die Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, in zwei Gruppen. Zuerst die beiden, die hier veranstalten dürfen, weil ihre Bedingungen das ganze
Feld definieren, gegen das der Rest gelesen werden muss. Danach die acht ausländischen Namen, jeder mit dem
gleichen Hinweis und der gleichen Bewertung: kein Schweizer Ersatz, aber auch keine Verdammung ohne Angabe
von Gründen.
Swisslos Sporttip: der Platzhirsch mit Prüfsiegel
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die
Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten
laufen unter dem Namen Sporttip. Wer die Adresse Swisslos.ch in die Eingabezeile tippt, landet damit bei einem
Veranstalter mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und einer
Aufsicht, die in Bern sitzt.
Das Kontingent ist real, nicht formal. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu
setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Einsätze bewegen sich
zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette; eine Systemwette ist bis CHF 10’000 möglich.
Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht
angenommen. Wer mit grösseren Beträgen arbeiten will, stösst hier auf den Systemwettenschein und sonst auf
eine Grenze.
Die Verifikation ist die strengste im ganzen Feld, und sie ist der eigentliche Preis dieses Anbieters. Zur
Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich hier
anmeldet, gibt mehr von sich preis als bei jedem ausländischen Namen auf dieser Liste. Er bekommt dafür ein
Konto, das nur er hat, und ein Angebot, hinter dem eine Bewilligung mit Namen steht.
Die Absicherung reicht über das Konto hinaus. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten
Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die Mindesteinzahlung ins Wallet liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und das
Wallet-Guthaben darf CHF 9’999 nicht übersteigen. Bei den Auszahlungen sind die ersten beiden innerhalb von 365
Tagen gratis, ab der dritten sind 3 % möglich, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Und dann der Punkt, den die Werbung dieses Anbieters nie betonen würde: Ein Geschäft, dessen Reingewinn
gesetzlich einem öffentlichen Zweck zufällt, hat eine andere Interessenlage als ein Geschäft, das seinen
Gewinn an Aktionäre im Ausland führt. Für 2025 schüttete Swisslos CHF 562 Mio. Reingewinn aus, davon CHF 506 Mio.
an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten
CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier verliert, verliert an eine Kasse, deren Ziel im Gesetz
steht. Das macht die Quoten nicht besser. Es macht die Veranstaltung zu etwas anderem.
Das Bild dieses Abschnitts fängt genau das ein: Sitzreihen in gleichmässigem Abstand, ein Abendhimmel in Rosa,
die leeren Plätze über den Rängen. Der Ertrag aus dem, was die Leute auf diese Plätze wetten, geht zurück in
den Sport, der dort stattfindet.
Fazit. Zwei Einschränkungen prägen dieses Angebot mehr als jeder Bonus: die Wohnsitzbindung an das
Vertragsgebiet und die Höchstgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Beides schliesst
Wettende aus, und für die, die drinbleiben, ist die überprüfte Identität der Grund, warum eine Spielsperre
überhaupt greift.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderes Gebiet
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande.
Der Veranstalter nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen
in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine
Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.
Bedient werden die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein
Onlinekonto setzt den Wohnsitz in diesem Gebiet voraus, und damit ist die geografische Grenze zwischen den
beiden bewilligten Veranstaltern keine Empfehlung, sondern eine Tatsache. Wer in Freiburg wohnt, kann bei
Swisslos kein Onlinekonto eröffnen; wer in Solothurn wohnt, keines bei der Loterie Romande. Die Wahl, die
dieser Vergleich anfangs versprochen hat, reduziert sich für jeden einzelnen Leser auf eine Zeile.
Ein zweites Charakteristikum lässt sich aus der Struktur ablesen: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen
beschreiben ein Vertriebsmodell, das stärker auf physische Annahmestellen setzt als auf die App. Wer Wettscheine
ohnehin lieber über den Schalter spielt, findet hier ein Netz, das in der Westschweiz kaum Lücken lassen dürfte.
Wer ausschliesslich mobil spielt, wird den Unterschied an der Zahl der Kontaktpunkte weniger spüren als an den
Bedingungen des Kontos.
Das Bild zur Grundlage zeigt, worum es bei dieser Aufteilung geht: ein Bergdorf mit Kirchturm und einem
kleinen Fussballplatz am Hang, im Hintergrund schneebedeckte Gipfel. Der Sport, um den gewettet wird, ist
lokal organisiert, und die Wette darauf ist es auch.
Fazit. Zwei Veranstalter mit identischer Rechtsgrundlage, getrennt durch die Sprachgrenze und nicht durch
die Qualität — und das ist für einen Wettenden weniger eine Wahl als eine Zuordnung. Was die Loterie Romande
von Swisslos unterscheidet, ist nicht das Papier, sondern die Reichweite ihrer Verkaufsstellen.
BetFury: keine Schweizer Bewilligung
BetFury verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet nach Art. 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Fazit. Über BetFury lassen sich Spielerlebnis und Zahlungswege hier nicht beurteilen; was beurteilbar ist,
ist die Rechtsstellung, und sie ist die einer Seite ohne Schweizer Bewilligung — mit allen Folgen für
Sperrregister und Rechtsschutz, die im Abschnitt zum Rechtlichen stehen.
bet365: keine Schweizer Bewilligung
bet365 verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet nach Art. 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung in der Schweiz. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Ein Detail, das diesen Namen von den übrigen sieben unterscheidet, ist der Status. Die Gespa nennt bet365
ausdrücklich als auf der Sperrliste geführt. Wer auf diesen Anbieter stösst, stösst auf einen, der in der
Schweiz schon einmal Gegenstand einer Zugangssperre war — und blockierte Domänen werden nach Angaben der
Aufsicht innert Stunden ersetzt.
Fazit. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und
eine Adresse, die schon auf der Blockliste stand. Wer aus einem Wohnsitz ausserhalb der beiden Vertragsgebiete
kommt, findet hier trotzdem nichts, was diese Nachteile ausgleicht.
Bahigo: keine Schweizer Bewilligung
Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Dieser Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, verfügt über keinen Schweizer Rechtsschutz und seine Domänen können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Fazit. Der Name gehört in dieselbe Gruppe wie die übrigen ausländischen Einträge, und die Gruppe ist nach
einem Merkmal sortiert: keiner dieser acht Anbieter hat etwas vorzuweisen, was in der Schweiz zählt. Wer die
Seite aufruft, sollte die Zugangssperre als Zustand einplanen und nicht als Unfall.
PowBet: keine Schweizer Bewilligung
PowBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Fazit. Für einen Wettenden, der Streitfälle lieber vor einer Schweizer Stelle klärt als per E-Mail an einen
Kundendienst, erledigt sich dieser Name mit dem ersten Satz. Alles Weitere — Zahlungswege, Auszahlungsfristen,
Spielerschutzwerkzeuge — wäre nur dann einer Prüfung wert, wenn das Papier im ersten Satz vorhanden wäre.
Fezbet: keine Schweizer Bewilligung
Fezbet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. 4 des Geldspielgesetzes nicht in der Schweiz.
Fazit. Die Unterscheidung, die hier zählt, ist nicht zwischen Fezbet und dem nächsten ausländischen Namen,
sondern zwischen einer Seite mit Bewilligung und acht Seiten ohne. Diese acht sind für einen Vergleich
untereinander nur insofern interessant, als keine von ihnen die Nachteile der Gruppe abmildern kann.
Wettigo: keine Schweizer Bewilligung
Wettigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Fazit. Was bei diesem Namen bleibt, ist die Zuständigkeitsfrage. Ohne Bewilligung gibt es keine Aufsicht,
die eine Anweisung erteilen könnte, und ohne Aufsicht wird aus einem strittigen Gewinn ein Schreiben ohne
Adressat. Das ist keine Kleinigkeit, die man gegen ein Werbeversprechen aufrechnet.
AmunRa: keine Schweizer Bewilligung
AmunRa verfügt über keine Schweizer Bewilligung.
Fazit. Dieser Eintrag steht hier aus einem einzigen Grund: Er taucht in der Werbung auf, die einem
Schweizer Wettenden begegnet, und wer ihn einordnen kann, braucht ihn nicht weiter zu prüfen. Die Einordnung
lautet: keine Bewilligung, kein Register, kein Rechtsweg.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung
1Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine Teilnahme an Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist zwar nicht strafbar, die Einsätze und Gewinne können jedoch in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Fazit. Dass der Wettende nicht bestraft wird, ist die gute Nachricht zur letzten Zeile — und die
schlechtere lautet, dass ein verwirkter Gewinn aus einem Verfahren gegen einen anderen hervorgeht. Wer diese
Zeile liest, weiss, was ein nicht bewilligtes Angebot im schlechtesten Fall kostet.
Für wen welche Wahl passt
Die Entscheidung, die diese Seite vorbereitet, hat drei Formen, und welche gilt, hängt von der Wohnadresse ab
und von nichts sonst.
Für einen Wohnsitz in einem der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern,
Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen,
Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug oder Zürich, im Kanton Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein gibt es
einen Veranstalter, und die Wahl besteht darin, das Angebot zu nutzen oder nicht. Wer Verlustlimiten,
Sperrregister und einen Schweizer Rechtsweg für die wichtigen Eigenschaften eines Wettkontos hält, ist hier
richtig — und muss dafür die Wohnsitzbindung, die Betragsgrenzen und die Ausweisprüfung akzeptieren.
Für einen Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura gilt dasselbe mit umgekehrtem
Vorzeichenes: ein Veranstalter, ein anderes Produkt, dieselbe Rechtsgrundlage. Die Wahl zwischen Swisslos und
der Loterie Romande ist von aussen betrachtet ein Vergleich und von innen betrachtet keine Option.
Für alle anderen gilt das Ausland, und dabei gibt es nichts zu beschönigen. Ein ausländisches Angebot ist
erreichbar und wird von Schweizer Wettenden auch genutzt. Es bietet keinen Anschluss an das Schweizer
Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht, und Gewinne daraus behandelt die
kantonale Steuerpraxis mindestens im Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen. Für einen Wettenden, der
genau das bewusst in Kauf nimmt, ist ein solches Angebot eine informierte Entscheidung. Als Abkürzung zu
besseren Quoten ist es eine Illusion, denn mit einer Wette ohne durchsetzbaren Anspruch ist der Preis nicht
niedriger, sondern anders zusammengesetzt.
Was diese Zuordnung für die Boni bedeutet, ist die unbequemste Pointe des Themas. Wo es keine Wahl gibt, muss
kein Veranstalter mit Boni um Kunden werben — und in der Schweiz braucht Gratisspielguthaben ohnehin die
vorherige Zustimmung der Gespa. Die Verlosung von Freispielen oder Gratisguthaben ist bewilligungspflichtig,
und die Aufsicht hat 2025 entsprechende Zustimmungen an die Loterie Romande und an Swisslos erteilt. Wer eine
Seite mit einem grossen Bonusbanner findet, findet also in der Regel eine Seite ohne Bewilligung, und das ist
kein Zufall, sondern die Mechanik des Systems in einem Satz.
Der letzte Punkt betrifft die Sperre, und er ist der einzige, der wirklich schmerzt. Wer sich selbst für
sämtliche bewilligten Spielangebote sperren lässt, sperrt sich in ein Register ein, das auch für Casinos
einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Bei einem ausländischen Anbieter
wirkt diese Sperre nicht — die Domäne wird dort bestenfalls über die Sperrliste unzugänglich, und blockierte
Domänen werden innert Stunden ersetzt. Wer eine Sucht oder eine Verlustserie im Griff haben will, sollte
deshalb den Umweg über ein ausländisches Angebot nicht als Ventil betrachten. Es ist die eine Stelle, an der das
System bewusst eine Lücke lässt, und sie ist nicht repariert, sie ist verlagert.
Das Bild zu diesem Abschnitt zeigt einen Holzzaun, der zwei Wiesen entlang eines Feldwegs trennt, dahinter ein
Waldrand im diffusen Morgenlicht. Ein Zaun mit Durchgang, keine Mauer. Eben deshalb muss man wissen, auf
welcher Seite man steht.
Häufige Fragen zu Schweizer Sportwetten-Anbietern
Welche Anbieter gibt es in der Schweiz, und wer darf Wetten überhaupt veranstalten?
In der Schweiz dürfen nur zwei Organisationen Sportwetten veranstalten: Swisslos mit Sporttip für die
deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs
Westschweizer Kantone. Beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem
Geldspielgesetz. Weitere bewilligte Anbieter existieren nicht.
Welcher Anbieter ist der beste, wenn nur zwei zugelassen sind, und worin unterscheiden sie sich regional?
Ein «bester» ist nicht wählbar, weil niemand zwischen beiden frei wählen kann. Der Wohnsitz entscheidet: Das
Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, das Gebiet der
Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. In beiden Fällen gelten dieselbe
Rechtsgrundlage und dieselbe Aufsicht.
Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt, und was ist von Anbietern mit ausländischer Lizenz zu halten?
Eine Schweizer Bewilligung erlaubt Wetten ausschliesslich hierzulande und entfaltet im Ausland keine Wirkung.
Umgekehrt hat eine ausländische Erlaubnis in der Schweiz keine Geltung. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung
veranstaltet, macht sich strafbar; Wettende werden nicht bestraft, geniessen aber weder Anschluss an das
Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz.
Wie lässt sich bei Sporttip ein Online-Konto eröffnen, und welche Voraussetzungen gelten?
Nötig sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine
bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die
Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten
Teilnahme sind Verlustlimiten zu setzen.
Wie wird bei Sporttip der Gewinnbetrag aus Einsatz und Quote berechnet und gerundet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote, bei Kombinationswetten mal der Gesamtquote, dem
Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf
5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung folgt damit einer festen Reihenfolge, die in den Spielregeln festgehalten
ist.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie sind Gewinne ausländischer Anbieter steuerlich zu behandeln?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domänen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS
blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domänen, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Bei
ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch die kantonale Praxis behandelt solche Gewinne
mindestens im Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen.
Rechtslage – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
