Wettanbieter mit Krypto: die Bewilligung entscheidet, nicht die Zahlungsart
Ladevorgang...
Krypto im Wettgeschäft ist keine Zahlungsart wie jede andere. Wer in der Schweiz auf ein Sportresultat setzen will, landet bei genau zwei Veranstaltern mit Bewilligung, und beide zahlen auf ein Konto aus, das auf den eigenen Namen lautet. Jede Krypto-Wettseite, die sonst im Suchergebnis auftaucht, steht ohne Schweizer Bewilligung da. Was das im Alltag bedeutet — beim Einzahlen, beim Gewinnen, beim Streitfall —, ist der eigentliche Inhalt dieser Frage, nicht die Frage, welche Marke die schönere Startseite hat.
Stand: Oktober 30, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip (Version 4.2) und die Bedingungen für die Online-Teilnahme von Swisslos, gültig ab 13. Januar 2025, sowie gegen die Angaben der Loterie Romande zu Jouez Sport.
Was ein Vergleich überhaupt zeigen kann, und wo er endet
Blockchain | Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt.
Die Beschäftigung mit Krypto beginnt selten mit Sportwetten. Sie beginnt mit einer Währungsumstellung, einer Handelsplattform, einem Wallet. Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt; das Bundesfinanzministerium bestätigte den Inhalt des Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Bitcoin trägt also in dieser Hinsicht keine Steuer auf der Ebene des Tauschs. Wer daraus ableitet, dass Geld in Krypto auch dort steuerfrei bleibt, wo Gewinne entstehen, verwechselt zwei Dinge: der Tausch ist nicht der Gewinn.
Was Gewinne aus Wetten kosten, regelt kein Blockchain-Recht, sondern das Steuerrecht des Wohnkantons. Dazu später mehr, in dem Abschnitt, der die Steuerbefreiung nach Kanton einordnet.
Und was heisst es für ein Wettangebot? Allein technisch wenig. Eine Zahlung in einer Kryptowährung ist eine Überweisung auf eine Adresse. Aus Sicht des Wettenden sieht sie aus wie eine Einzahlung; aus Sicht des Veranstalters ist sie ein Eingang, dem eine Person zugeordnet werden muss oder nicht. Genau an dieser Zuordnung hängt alles, was den Schweizer Markt von einer Krypto-Wettseite unterscheidet.
Die Kriterien, mit denen ein Vergleich arbeitet, sind deshalb andere, als die Werbung nahelegt. Fünf Fragen tragen eine Bewertung:
- Welche Bewilligung steht hinter dem Angebot, und von welcher Behörde ist sie erteilt?
- Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten sind überhaupt zugelassen?
- Wie wird das Spielerkonto eröffnet, und wessen Identität steckt dahinter?
- Welche Schutzinstrumente kann der Spielende selbst benutzen, und wer trägt sie ein?
- Wie kommt das Geld zurück, wenn es zurückkommen soll?
Vier davon führt die Schweizer Gesetzgebung eng. Bei den zwei zugelassenen Veranstaltern ist jede Frage beantwortbar, weil die Bedingungen öffentlich sind. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die fünfte Frage die offene. Das ist der Ausgangspunkt jedes Vergleichs.
Die Marge sitzt in jeder Quote, und sie ist der ehrlichste Auseinanderhalter zweier Angebote. Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, die ein einzelner Markt zurückzahlt: ein Geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert. Bei einem klassischen 1X2-Markt mit drei Ausgängen kommt in diesem Wert die gesamte Geschäftslogik des Anbieters zum Vorschein — die Differenz zwischen dem, was eingezahlt wird, und dem, was zurückgezahlt wird. Ein Preis von 1.90 ist damit selten ein Preis von 1.90.
Wer diese Zahl nicht rechnet, vergleicht Marketing. Wer sie rechnet, vergleicht Kosten. Die Rechnung selbst ist einfach und wird im Abschnitt zur Berechnung von Einsatz und Quote gezeigt.
Woran ein Vergleich seine Kandidaten sortiert
Zwei Massstäbe tragen die ganze folgende Einordnung, und beide stammen nicht von den Anbietern.
Der erste ist der Bewilligungsstatus. In der Schweiz darf Sportwetten nur veranstalten, wer eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel nach dem Geldspielgesetz besitzt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Der zweite ist die Frage, welcher Personenkreis überhaupt bedient werden darf. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist kein Detail, sondern der Kern des Angebots.
Die dritte Überlegung klingt banal und ist es nicht: was ein Anbieter unter «Wette» versteht. Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen in der Schweiz auf einer geschlossenen Liste. Ein Markt, den ein Schweizer Veranstalter nicht führen darf, wird auch durch eine grössere Quotentafel nicht seriös.
Aus diesen drei Massstäben folgt der Abschnitt, der die Kandidaten selbst vorstellt. Er stellt zwei Gruppen einander gegenüber, die nicht mischbar sind: die Veranstalter mit Schweizer Bewilligung und die ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten.
Die zwei Schweizer Veranstalter, die ein Konto überhaupt eröffnen dürfen
Ein Tisch macht diesen Punkt klarer als drei Absätze. Die zwei zugelassenen Veranstalter unterscheiden sich nicht in der Bewilligungsart, sondern in ihrem Gebiet — und das entscheidet, wer dort überhaupt ein Konto eröffnen kann.
| Anbieter | Bewilligung | Veranstalterin bzw. Organisation | Produkt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel) | Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Jouez Sport |
| Ausländische Krypto-Wettseiten | keine Schweizer Bewilligung | ausländische Betreibergesellschaften | wechselnde Marken ohne Schweizer Spielbewilligung |
Die Zeile, die den Vergleich schwierig macht, ist die dritte. Sie ist keine Bewertung, sondern eine Feststellung: eine Schweizer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz besitzt nur, wer sie beantragt hat und führt, und für Krypto-Wettseiten führt sie in der Schweiz niemand. Diese Marken arbeiten mit ihrer eigenen Hausordnung, eigenen Limiten und eigenen Bedingungen, auf die ein Schweizer Gericht nicht schaut, weil es nicht zuständig ist.
Der Unterschied zwischen den beiden oberen Zeilen ist kleiner, als er aussieht, und wichtiger, als er aussieht. Die Bewilligungsart ist identisch. Das Gebiet nicht. Swisslos Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Die praktische Folge daraus ist unangenehm direkt. Wo man wohnt, entscheidet, welches Konto man eröffnen kann. Ein Konto in der Westschweiz hilft nicht in Zürich. Ein Wohnsitz im Swisslos-Vertragsgebiet hilft nicht in Genf. Es gibt keine dritte Tür.
Das ist der Punkt, an dem sich die Wege teilen, und der Leser merkt es beim ersten Versuch selbst.
Ein Grundlagentext für Sporttip: wer überhaupt mitspielen darf
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
(leer, da Inhalt bereits im Abschnitt zu den Grundlagen behandelt)

(siehe oben)
Das ist der Satz, an dem die ganze Krypto-Frage für Schweizer Spielende hängen bleibt. Die Prüfung ist keine Formalität und keine Option. Sie ist die Voraussetzung des Kontos. Und sie ist in der Schweiz nicht das Gegenteil von Bequemlichkeit, sondern die Gegenleistung für etwas anderes: eine Auszahlung, die auf einen Namen geht, und eine Aufsicht, die man anrufen kann.
Was diese Prüfung technisch tut, ist harmlos. Der Name auf dem Ausweis, die Adresse darauf, das Alter. Kein Finanzamt schaut bei der Anmeldung zu, kein Arbeitgeber. Die Daten dienen dem Nachweis, dass die Person im Vertragsgebiet wohnhaft, volljährig und nicht gesperrt ist. Registriert ist, wer sich registriert — einmal, weil Mehrfachkonten kontrolliert werden.
Der sportliche Rahmen, in dem sich das abspielt, ist ebenfalls nicht beliebig. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Kein Manipulationsverdacht, keine Ausnahme.
Und die Wette selbst: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer früher anderswo mit vier oder fünf Stellen operiert hat, merkt den Unterschied sofort.
Das ist die Grundlage, auf der alles Weitere steht. Im Abschnitt «Spielerschutz: was der Spielende selbst einstellt, und was bleibt, wenn niemand es verlangt» folgen die Limiten, die der Spielende selbst setzt, und die Frage, was passiert, wenn keine Aufsicht mehr da ist, die sie durchsetzt.
Rechtslage: der Bewilligungsvorbehalt und der Strafrahmen
Rechtsla | Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern (Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021). Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel nach den Art. 21 bis 25 BGS, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Der Strafrahmen dazu ist klar und wird selten erwähnt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die erste wichtige Asymmetrie dieser Seite. Der Handelnde ist der Veranstalter, nicht der Kunde.
Die zweite Asymmetrie ist unangenehmer. Der Spielende haftet nicht, aber er hat auch keinen Anspruch, gegen den er vorgehen könnte. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine faire Spielkontrolle, keine Schweizer Beschwerdestelle, kein Gericht, das die eigenen AGB gegen den Betreiber auslegt. Wer dort streitet, streitet auf fremdem Papier.
Ein weiterer Punkt, der in solchen Vergleichen regelmässig falsch steht: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartengesellschaften Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa — eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 waren 671 Domains darauf eingetragen. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele führt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.
Der Umstand, dass eine Seite erreichbar ist, sagt über ihre Bewilligung nichts.
Was die Veranstalter mit Bewilligung anbieten dürfen, ist enger als der internationale Markt und daran erkennt man sie. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das erlaubte Programm ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Auf der Liste stehen keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Wer im Ausland lebt, wo Live-Quoten auf jeden Zweikampf angeboten werden, merkt den Unterschied: hier ist die Auswahl katalogisiert, dort gewachsen.
Spielerschutz: was der Spielende selbst einstellt, und was bleibt, wenn niemand es verlangt
Limiten setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern der Spielende. Das ist eine bewusste Konstruktion und sie erklärt, warum die ersten Minuten im Konto ungewohnt aussehen. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an.
Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Sprung von 24 auf 72 Stunden ist keine Formalie. Er ist die Antwort auf einen realen Moment: den Impuls nach einer verlorenen Wette am Samstagabend. Wer in diesem Moment die Limite hochsetzen will, stösst drei Tage lang an eine Wand. Andere Märkte kennen ihre eigene Bremse. Diese ist dokumentiert.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang überdies produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die scharfe Kante: Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert nicht nur, sondern verliert ohne Anspruch. Ein Betreiber, der das nicht prüft, kann nichts einfordern und muss nichts auszahlen.
Ein Punkt, den diese Seite nicht relativiert. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: an Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Aufsicht ist streng auf dem Papier und nicht überall im Alltag. Wer daraus schliesst, dass Kontrollen generell locker sind, übersieht, wo sie funktionieren: im Online-Konto, wo die Ausweisdaten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Dort ist die Minderjährigkeit ein Ausschlussgrund, und der Ausweis ist der Ausweis.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt dieser ganze Apparat weg. Es gibt keine Pflicht zu Verlustlimiten, keinen Eintrag in ein nationales Sperrregister, keine Aufsicht, die eine Sperre überhaupt annehmen könnte. Es gibt die Limiten des Anbieters, wenn er welche anbietet, nach seinen Bedingungen. Und es gibt niemanden, den man anruft, wenn die Limite nicht greift.
Unten im Abschnitt zu den häufigen Fragen steht, was ein Eintrag in dieses Register sonst noch bewirkt.
Krypto und Anonymität: Pseudonymität ist keine Bewilligung
Krypto im Wettumfeld: was die Zahlung nicht trägt
Woher der Begriff «Kryptowerte» stammt, ist für den Vergleich erstaunlich nützlich. Das BaFin-Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 02.03.2020, zuletzt geändert am 25.09.2023, beschreibt das Kryptoverwahrgeschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Und Kryptowerte sind nach § 1 Absatz 11 Satz 4 KWG unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde.
Die zweite Hälfte dieser Definition ist der ganze Punkt. Keine Zentralbank, keine öffentliche Stelle. Daraus folgt die Stärke und daraus folgt das Problem. Es gibt keine Stelle, die eine Transaktion zurückholt, keinen Namen am Konto, keine Reklamation bei der ausgebenden Stelle. Eine Zahlung ohne Emittent ist eine Zahlung ohne Ansprechpartner.
Im Wettgeschäft trifft das auf eine Branche, in der Identität Teil des Produkts ist. Die Schweizer Regelung ist an dieser Stelle ungewöhnlich deutlich: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Swisslos führt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was daran auffällt, ist nicht die Bürokratie, sondern die Reihenfolge. Der Name steht vor der Auszahlung. Wer anonym gewinnen will, findet hier keine Tür, und das ist Absicht.
Der zweite Punkt betrifft den Weg dorthin. Pseudonymität auf der Blockchain bedeutet, dass eine Adresse nicht ohne Weiteres einem Namen zugeordnet wird. Sie bedeutet nicht, dass niemand zuordnen kann, und vor allem bedeutet sie nicht, dass ein Veranstalter auf eine Identitätsprüfung verzichtet. Wo die Zahlung in Krypto läuft, ist die Prüfung häufig der Teil, den der Anbieter dem Kunden überlässt: bei der Auszahlung, in grossen Beträgen, in steigenden Tranchen. Die Hoffnung, dass eine Einzahlung ohne Prüfung auch eine Auszahlung ohne Prüfung bedeutet, hält selten bis zur ersten grösseren Forderung.
Und der dritte Punkt betrifft die Beschwerde. Bei einer Zahlung ohne Emittent gibt es niemanden, der einen Zahlungsanspruch bestätigt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es zusätzlich niemanden, der einen Spielanspruch prüft. Beides zusammen ergibt die Situation, in der ein Gewinn auf einem Bildschirm steht und nicht auf einem Konto.
Wie aus Einsatz und Quote eine Auszahlung wird, und wie die Marge darin sitzt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweistufige Rundung ist die genaueste Beschreibung des Schweizer Wettmarkts, die man in einem Satz unterbringen kann. Ein Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 2.10 ergibt rechnerisch CHF 105.00. Der Nettogewinn liegt bei CHF 55.00, wenn die Wette aufgeht.
Dasselbe Beispiel in Krypto gedacht, zeigt den zweiten Teil der Frage. Wer in einer Kryptowährung einzahlt und in einer Kryptowährung auszahlen lässt, rechnet nicht nur die Quote, sondern auch den Kurs zwischen zwei Zeitpunkten. Der Kurs bewegt sich, während die Wette läuft. Ein Gewinn von CHF 105.00 kann nach dem Kurswechsel weniger wert sein als der Einsatz, der ihn hervorgebracht hat. Das ist keine Kritik an Krypto; es ist eine Eigenschaft einer Anlage, die als Zahlungsmittel benutzt wird. Eine Wette mit einer Laufzeit von drei Stunden trägt ein Kursrisiko von drei Stunden.
Der dritte Teil ist die Marge, und hier wird die Rechnung für die Leserin konkret. Ein Markt mit drei Ausgängen zahlt nicht 100 Prozent der Einsätze aus. Der Quotenschlüssel ist ein Geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert. Bei drei Ausgängen zu je 3.00 liegt der Quotenschlüssel bei 100 Prozent und die Marge bei null — ein Fall, den es nicht gibt, weil der Veranstalter nicht gratis arbeitet. Liegen die Quoten bei 2.10, 3.40 und 3.60, summiert sich der Kehrwert auf 0.47619 plus 0.29412 plus 0.27778, also auf 1.04809. Der Quotenschlüssel beträgt damit rund 95.4 Prozent, die Marge rund 4.6 Prozent. Anders gesagt: von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen im statistischen Mittel rund 95.4 Rappen zurück.
Diese rund 4.6 Prozent sind der Preis, den der Markt verlangt, und sie sind die Zahl, an der sich Angebote vergleichen lassen. Zwei Buchmacher mit unterschiedlichen Quoten auf denselben Anlass, denselben Markt und dieselbe Wettart sind zwei verschiedene Preise. Über viele Wetten entscheidet dieser Unterschied über das Ergebnis mehr als jede einzelne Auswahl.
Und nun die Verbindung, die in der Werbung nicht vorkommt. Wer bei einer Quelle mit 4.6 Prozent Marge setzt, verliert einen kleineren Teil seines Einsatzes als bei einer Quelle mit 8 Prozent. Der Betrag, den ein Veranstalter einbehält, ist eine unsichtbare Gebühr auf jede Wette, und der Quotenschlüssel ist ihr Preis. Bei einem eingebauten Nachteil pro Wette wird jede zusätzliche Bedingung teurer: eine Mindestquote, eine Frist, eine Obergrenze für einen Bonusgewinn. Wer wissen will, was eine «Gratiswette» kostet, muss zuerst wissen, was der Markt verlangt.
Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter genau dieser Annahme. Sie sagt nichts über den Ausgang einer einzelnen Wette, und sie verspricht keinen Gewinn.
Die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung im Einzelnen
Swisslos Sporttip: Sportwetten mit Wohnsitznachweis in Basel geregelt
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel: die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Schweizer Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa.
Wer im Vertragsgebiet wohnt, kommt ohne Umweg rein. Wer nicht dort wohnt, kommt nicht rein, und das ist die einzige harte Grenze des Angebots. Der Vertragskanton Tessin gehört dazu, das Fürstentum Liechtenstein ebenfalls, die Westschweizer Kantone nicht.
Das Wettangebot ist vollständig online abwickelbar und in den Märkten katalogisiert. Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 je Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei der Auswertung gibt es Regelungen, die nur auffallen, wenn man sie braucht. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Tor setzt und zwei Sekunden zu spät ist, bekommt den Einsatz zurück, nicht den Gewinn.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer (etwa 90 Minuten im Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die Frist für Gewinne ist die unangenehmste Zahl des Angebots. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr ist keine Ewigkeit, und wer einen Wettschein in einer Schublade liegen lässt, hat danach nichts mehr. Kein Anbieter ohne Bewilligung wird ein Gericht anrufen, weil er das zu streng findet.
Beim Cash-Out zeigt sich, wie ein bewilligter Anbieter ein Instrument dosiert, das international als Selbstverständlichkeit verkauft wird. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Dieser letzte Satz ist das ganze Geschäft. «Cash-Out» klingt nach Kontrolle. Es ist ein Kaufangebot zu einem Preis, den die Gegenseite festlegt, und der niedriger liegt als der mögliche Gewinn — sonst gäbe es keinen Grund, ihn zu stellen. Wer ihn annimmt, tauscht einen unsicheren höheren Betrag gegen einen sicheren niedrigeren. Das kann klug sein. Es ist nicht gratis.
Zu den Boni: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Bedingung, die dabei am teuersten ist, steht in einem Halbsatz. 100 Prozent auf den Nettogewinn klingt nach dem grossen Los. Fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 sind fünfzehn Mal die Chance, falsch zu liegen, und jede Voraussage unter dieser Schwelle zählt nicht mit. Der Boost bezahlt den ganzen Kombinationseinsatz, wenn jeder einzelne Teil aufgeht. Die Verdopplung ist eine Belohnung für ein unwahrscheinliches Ergebnis, und die Bedingung «Quote von je mindestens 1.50» grenzt die Auswahl zusätzlich ein.
Urteil: Für Spielende im Vertragsgebiet ist Sporttip der rechnerisch günstigste Zugang zum Schweizer Markt, weil die Auszahlung auf ein eigenes Konto läuft, die Limiten automatisch greifen und jede Regel öffentlich nachlesbar ist. Die Marge des Marktes bleibt der Preis, und die 26-Wochen-Frist ist die Zahl, die man kennen muss. Wer in dieser Struktur nicht setzen will, wird sie nicht durch eine andere Domain los.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, gespiegelt über die Sprachgrenze
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung, und sie arbeitet unter denselben gesetzlichen Bedingungen wie Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht durch die Gespa, Erträge für gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Unterschiedlich ist die Organisation, nicht die Genehmigung: eine Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, die Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet und als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 nennt.
Die Dimensionen dahinter sind handfest. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist kein Portal, das drei Sprachen aus einer Serverhalle bedient. Es ist ein Vertrieb mit Schaltern, an denen jemand steht.
Für den Vergleich mit Krypto-Wettseiten ist das der entscheidende Unterschied in beide Richtungen. Ein Krypto-Anbieter hat weltweit Kunden und keine Schalter; die Loterie Romande hat Schalter und ein Gebiet, das ein Sechstel des Landes umfasst. Wer in Genf wohnt, findet eine Beziehung, die physisch erreichbar ist, ein Konto mit geprüfter Identität und ein Konto, das auf den eigenen Namen auszahlt. Wer in Zürich wohnt, findet sie nicht, weil das Gebiet dort aufhört. Beide Kanäle sind Kunden des Schweizer Rechts, keine Konkurrenten desselben Angebots.
Und die Kehrseite dieses Modells: Die Limiten und Kontrollen gelten hier wie dort, aber es gibt auch hier kein Krypto. Kein anonymer Einzahlungsweg, keine Auszahlung auf eine Wallet. Nicht aus Sparsamkeit, sondern weil die Bewilligung es vorschreibt.
Urteil: Jouez Sport ist keine Alternative für Leser, die eine grössere Auswahl suchen, aber die richtige Adresse für Westschweizer Spielende, die Konten mit geprüfter Identität, geregelte Limiten und einen förmlichen Weg bevorzugen. Wer die Wahl zwischen Bequemlichkeit und Nachweisbarkeit trifft, sollte wissen, dass er sie hier gar nicht trifft. Das Angebot lässt nur eine Seite zu.
Ausländische Krypto-Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung: dasselbe Spiel, andere Regeln
Diese Gruppe ist nicht leer, nur unübersichtlich. Es handelt sich um Marken mit einer ausländischen Betreibergesellschaft und einer eigenen Zulassung, an die kein Schweizer Recht anknüpft. Eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, unabhängig davon, welches Land sie ausgestellt hat.
Was diese Anbieter für den Spielenden attraktiv macht, ist eine einzige Sache: der Weg dorthin ist kurz. Konto in Minuten, Einzahlung in Krypto, keine Ausweiskopie. Für den schnellen Einstieg ist das bequem. Wer einmal mitten in der Nacht eine Wette platzieren will und seinen Ausweis verlegt hat, wird den Unterschied schätzen.
Was er dafür aufgibt, ist keine Kleinigkeit. Kein Schweizer Sperrregister, auf das Haus keinen Zugriff. Keine Verlustlimiten nach Art. 87 VGS, sondern Limiten nach eigenen Bedingungen. Keine Auszahlungspflicht auf ein Konto auf den eigenen Namen, weil Art. 50 Abs. 2 VGS nicht greift. Kein Schweizer Gerichtsstand. Kein Schutz durch die Aufsicht, die sich um Schweizer Bewilligungen kümmert. Und bei einem Streitfall: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Spielende hat dabei keine Möglichkeit, seine Position zu verteidigen.
Die zweite Folge erscheint erst bei der Steuererklärung, und sie ist der Grund, warum ausländische Buchmacher in diesem Vergleich nicht einfach «mehr Optionen» bedeuten. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), der kantonale Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein üblicher Spieler bleibt deutlich darunter. Keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgaus behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist eine kantonale Praxis und kein Bundesrecht; wer vor der Sache steht, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung. Der Punkt für den Vergleich ist ein anderer: Die Steuerbehandlung hängt daran, wer veranstaltet, nicht daran, womit bezahlt wird. Eine Einzahlung in Krypto macht einen Gewinn nicht steuerfrei und einen ausländischen Veranstalter nicht zum Schweizer.
Eine weitere Zahl sollte man kennen, bevor man die Domain eingibt. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Sperrliste der Gespa, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie wenig eine Domain über die Seriosität eines Angebots aussagt, und wie viel über seine Bereitschaft, sich Schweizer Regeln zu entziehen.
Urteil: Diese Kategorie bleibt eine Referenz für Leser, die wissen wollen, was ihnen ausserhalb des Schweizer Systems angeboten wird, und für niemanden eine Empfehlung. Wer die Bequemlichkeit vor die Nachweisbarkeit stellt, sollte sich diesen Satz durchlesen, bevor er einzahlt: Bequemlichkeit ist hier kein Merkmal des Angebots, sondern der Verzicht. Weder ist diese Gruppe «die sichere Wahl», noch ist die bewilligte Schweiz die einzige Möglichkeit, Sport zu schauen — beides sind Behauptungen, die keiner der hier genannten Zahlen standhalten.
Wo die Angebote zusammenlaufen: was ein Vergleich an dieser Stelle zeigt
Die beiden Schweizer Veranstalter und die Krypto-Wettseiten sind nicht dieselbe Wette mit verschiedenen Preisen. Ein Vergleich würde den entscheidenden Unterschied verwischen, wenn er sie in eine Rangfolge bringt.
Wer im Vertragsgebiet wohnt und ein Konto mit Ausweiskontrolle akzeptiert, bekommt bei Swisslos oder Loterie Romande eine Auszahlung auf den eigenen Namen, kantonale Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags, einen Ansprechpartner in der Schweiz und ein Angebot, das auf zugelassene Sportarten und Wettarten begrenzt ist.
Wer sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, bekommt Zugang ohne Nachweis, praktisch sofort, mit einer Zahlungsart, die nur ihn und die Gegenseite etwas angeht. Dafür steht er ausserhalb eines Systems, das ihm im Streitfall nicht zur Verfügung steht — und die Steuerbehandlung folgt dem Veranstalter, nicht der Zahlungsart.
Die Zahlen des Vergleichs laufen auf diesen Satz zu: Die Marge des Marktes ist überall ähnlich und nirgends null, die gesetzlichen Limiten sind einseitig, und die Fristen laufen schneller als erwartet. Was die Wahl entscheidet, ist nicht die Bequemlichkeit der Einzahlung, sondern die Frage, wen man anrufen kann, wenn etwas schiefgeht.
Häufige Fragen zu Krypto-Wettanbietern
Dürfen Anbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?
Nein. Nach Art. 3 und 4 des Geldspielgesetzes ist Sportwetten ein Grossspiel, und eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Zulassung entfaltet hier keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar; die Spielenden werden nicht bestraft, haben aber keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit.
Warum zahlen Schweizer Veranstalter Gewinne nicht anonym oder in Kryptowährung aus?
Weil Art. 50 Abs. 2 VGS die Auszahlung auf ein Zahlungskonto vorschreibt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS verboten. Die Zahlungsmarken selbst wählt jeder Veranstalter in seinen Bedingungen.
Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung, und was schützt sie?
Sie belegt Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und das Fehlen einer Spielsperre. Das schützt vor Mehrfachkonten, Minderjährigen und gesperrten Spielenden.
Wie werden Gewinne aus Krypto-Wettseiten besteuert, verglichen mit dem Freibetrag je Kanton?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag je Einzelgewinn einkommensteuerfrei; ab 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, der kantonale Wert unterscheidet sich. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch einzelne Kantone wie Thurgau behandeln solche Gewinne als vollständiges Einkommen. Fragen Sie eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?
Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, was die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Eine erreichbare Seite ist deshalb kein Beweis für eine Bewilligung.
Wie wird aus Einsatz und Quote eine Auszahlung, und wie schwankt der Wert bei Einzahlung in Krypto?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen abgerundet. Bei Einzahlung in Krypto kommt das Kursrisiko zwischen Einsatz und Auszahlung hinzu; ein Gewinn kann nach einem Kurswechsel weniger wert sein als geplant.
Zahlungen – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
