Was 1x2 wirklich heisst – und was die Quote verschweigt

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt auf dem Mittelkreis eines Rasenfelds, die weissen Linien kreuzen sich auf dem gepflegten Gras im warmen Abendlicht.

Stand: Oktober 30, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalter.

Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg.

Wer zum ersten Mal einen Fussballwettschein in der Hand hält, sieht drei Kreise und drei Ziffern. «1», «X», «2». Was damit gemeint ist, erklärt sich in einem Satz. Was die Quote daneben mit dem Geld des Wettenden tut, erklärt sich nicht von selbst, und genau dort beginnt das eigentliche Thema dieses Textes – denn in jeder Quote steckt bereits ein Anteil, der dem Wettenden nie gehört.

Die Dreiweg-Wette auf Fussball ist die Grundform der Sportwette: Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg. In der Schweiz dürfen sie nur zwei Veranstalter anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer es bei einem ausländischen Anbieter versucht, landet nicht in einem Graubereich, sondern ausserhalb jeder Schweizer Bewilligung. Das ist keine Randnotiz für Juristen, sondern die erste Tatsache, die jede weitere Entscheidung prägt: Die schmale Auswahl ist kein Zufall des Marktes, sondern sein Gesetz.

Der Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter und acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Zehn Namen tauchen auf, wenn ein Schweizer Wettender nach einer Adresse für eine 1×2-Wette sucht, aber nur zwei davon dürfen überhaupt Sportwetten anbieten. Das ist keine Einschätzung, sondern die Summe einer kantonalen Entscheidung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die acht ausländischen Plattformen stehen hier nicht als Alternativen, sondern als das, was Schweizer Spielende im Netz tatsächlich antreffen – und was daran jeweils fehlt, steht bei jeder einzelnen.

Eine Trillerpfeife liegt auf dem Rasen neben der Mittellinie, Tau hängt an den Halmen, im Hintergrund ein leerer Spielfeldrand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Die zehn Anbieter im Überblick

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetLabel keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine etablierte Bewilligung, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Eine Spalte trägt die ganze Tabelle: die Bewilligung. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht dort ein Dokument, das ein Veranstalterbewilligung und eine zusätzliche Bewilligung pro Spielart umfasst (Art. 21–25 BGS) und das nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS). Bei den acht anderen steht das Gegenteil: eine ausländische Bewilligung, wie immer sie lauten mag, die auf Schweizer Boden keine Wirkung entfaltet. Der Satz wiederholt sich über acht Zeilen, weil er für acht Marken einzeln gilt und nicht zu einer Sammelaussage verschmelzen darf. Wer auf ein Konto bei einer davon einzahlt, hat keinen hiesigen Rechtsschutz, hängt nicht am Spielsperrregister und hat bei Streit keine Schweizer Adresse.

Der Preis für die Bewilligung ist die Enge. In der Schweiz darf nur auf Sportereignisse gewettet werden, und innerhalb dieser Grenze nur auf das, was die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) aufführt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen, Trainingsläufe ebenfalls, Ecken- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, ein Esport-Bereich fehlt ihr ganz. Wer sein gewohntes Angebot von einer ausländischen Plattform kennt, wird in der Schweiz Märkte vermissen. Das ist keine Lücke, sondern der Inhalt der Liste.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem Flickenteppich als Geschäftsgebiet

Swisslos betreibt das Grossspiel Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, mit Sitz in Basel. Das Geschäftsgebiet ist nicht die Schweiz, sondern eine genau umrissene Landkarte: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS); jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Einsatzgrenzen gehören zu den klarsten Zahlen auf dieser Seite: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen – kein Kulanzentscheid, kein Telefonat, ein abgelehnter Schein.

Interessanter als die Quote ist hier das Drumherum. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber ausschliesslich online und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen, und garantiert ist er für keinen Markt. Der Betrag liegt unter dem, was ein durchgehaltener Schein einbringen könnte. Das ist kein Trick, sondern der Zinssatz für vorzeitigen Ausstieg: Wer das vorher weiss, kalkuliert anders, als wer es erst merkt.

Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen dann 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der grösste im ganzen Schema, und er verlangt drei zusätzliche Voraussagen, die alle stimmen müssen. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Bei so viel Staffelung lohnt es sich, vor dem Setzen zu lesen, welche Bedingung der Boost an das Wettscheinformat stellt.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Umgang mit abgesagten Spielen ist also geregelt, und zwar zugunsten des Einsatzes – aber nur bei einer echten Absage. Bei einer Verlegung um zwei Tage sieht die Sache anders aus.

Fazit. Bewilligung, Limitentransparenz und geregelte Absagefolgen greifen hier ineinander – für eine Einzelwette bis CHF 1’000 ist Sporttip die klarste Adresse der Deutschschweiz. Der Haken steht nicht im Wettprogramm, sondern an der Tür: Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt gar nicht erst hinein.

Loterie Romande Jouez Sport: gleiche Bewilligung, tieferes Dach

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Adresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Online gilt auch hier: nur wer im Gebiet wohnt.

Die Konditionen weichen spürbar ab. Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Die Quotenuntergrenze von 1.10 ist die aufschlussreichste Zahl dieser Zeile. Sie bedeutet, dass sehr sichere Voraussagen aus dem Kombinationsbau herausfallen: Wer eine Kombi aus lauter biederen Favoritensiegen plant, stösst schnell an die Untergrenze. Zusammen mit dem Höchsteinsatz von CHF 500 pro Kombi ergibt das ein Produkt, das hohe Einzelgewichte belohnt und schwere Kombinationen ausbremst.

Gewinne, die nicht fristgerecht geltend gemacht werden, sind kein Dauerguthaben. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die im Alltag selten auffallen und im Streitfall alles entscheiden.

Fazit. Jouez Sport ist die schwerfälligere der beiden Plattformen: höherer Mindesteinsatz, tieferes Kombi-Dach, Quotenuntergrenze. Wer eine einzelne Dreiweg-Wette im kleinen Rahmen platzieren will, merkt davon wenig. Wer Kombinationen mit vielen sicheren Positionen aufbauen möchte, wird hier ausgebremst, und zwar durch Regeln statt durch Zufall.

Boomerang Bet: eine Bewilligung, die hier nichts wert ist

Boomerang Bet gehört zu den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Was der Anbieter an Lizenz für sich reklamiert, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS) und schützt den Wettenden hier nicht. Die Folgen sind konkret: kein Anschluss an das schweizerische Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa kommt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert wird. Die erste solche Liste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden laut Gespa innert Stunden ersetzt, ein Mechanismus, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping beschreibt.

Wer dort spielt, wettet auf einem Markt, für den in der Schweiz niemand geradesteht, mit einer Quote, die niemand hier überprüft. Die ausländische Bewilligung existiert womöglich; für den Wettenden mit Wohnsitz in Zürich oder Freiburg ist sie ein Dokument aus einem anderen Rechtskreis.

Fazit. Der Rabatt, den eine höhere Quote bei Boomerang Bet verspricht, ist ein Rabatt ohne Anspruch – im Streitfall bleibt davon nur die Sperrliste.

BetLabel: andere Preise, gleicher Rechtsrahmen

Für BetLabel gilt dasselbe Muster: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische ohne Geltung hier (Art. 4 BGS), kein Spielsperrregister, kein Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko. Wo Boomerang Bet oben stand, könnte hier jede der acht Marken stehen; die Unterschiede liegen in Details, die die Bewilligungsfrage nicht berühren.

Ein Punkt verdient trotzdem Beachtung, weil viele ihn übersehen: Ausländische Gewinne sind steuerlich anders behandelt als Schweizer. Während Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei bleiben – der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 für einen Einzelgewinn, je nach Kanton mit abweichender Schwelle –, behandelt die kantonale Steuerpraxis ausländische Grossspiele anders. Die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollumfänglich als Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für BetLabel heisst das: Eine ertragreiche Wette kann nachträglich teurer werden als die höhere Quote einbringt.

Fazit. BetLabel verkauft günstigere Quoten ohne Schweizer Aufsicht – und das Finanzamt des Wohnkantons rechnet am Ende mit.

BDMBet: Hausordnung statt Gesetz

BDMBet fällt in dieselbe Kategorie, und man soll es offen sagen: Diese Absätze wiederholen ihren Kern, weil die Rechtslage sich nicht auf acht Weisen verhält, sondern auf eine. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko. Was ein Anbieter in dieser Gruppe an Grenzen und Regeln selbst aufstellt, ist Hausordnung, nicht Gesetz.

Auf Schweizer Seite ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Diese Pflicht trifft einen Anbieter ausserhalb der Schweizer Bewilligung nicht. Wer sich auf einen Schutzmechanismus verlässt, den nur die Schweizer Seite kennt, verlässt sich auf etwas, das auf der anderen Seite nicht existiert.

Fazit. Bei BDMBet liegt der Unterschied zu Sporttip nicht im Preis, sondern darin, dass im Streitfall niemand zuständig ist.

Betify: einseitig änderbare Bedingungen

Betify hat keine Schweizer Bewilligung, und wer dort wettet, wettet nach Regeln, die der Anbieter selbst aufstellt und selbst ändern kann. Kein Schweizer Aufsichtsgremium prüft, ob diese Regeln fair sind; kein Schweizer Gerichtsstand ist eröffnet. Das ist nicht dramatisch, solange alles läuft – und es wird schlagartig dramatisch, wenn es das nicht mehr tut.

Eine Auszahlung ist bei solchen Anbietern nicht automatisch eine Frage von Tagen oder Stunden, sondern eine Frage der Bedingungen: Wer welche Mindestbeträge für eine Auszahlung verlangt und wie lange eine Prüfung dauert, bestimmt der Anbieter allein. Mangels Schweizer Aufsicht gibt es niemanden, bei dem man das nachfragen könnte.

Fazit. Betify mag den Schein einfach halten; was fehlt, ist die Instanz, die im Zweifel gegen den Anbieter entscheidet.

Gamdom: Casino-Profil, Schweizer Schutz nicht mitgeliefert

Gamdom steht in derselben Gruppe, und bei Marken mit starkem Casino- und Live-Bezug wiegt die Bewilligungsfrage schwerer. Die Schweizer Limitenpflicht – Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, mit sofortiger Senkung und 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung – ist eine Auflage aus der Schweizer Bewilligung, nicht ein Merkmal, das jede Plattform automatisch mitbringt. Wer von einer solchen Oberlimite ausgeht, geht von etwas aus, das ausserhalb der Schweizer Bewilligung schlicht nicht gilt.

Dazu kommt der Punkt, der bei Casino-nahen Plattformen am häufigsten untergeht: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, das Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter sperrt. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht.

Fazit. Bei Gamdom ist die Bewilligungsfrage dieselbe wie überall in dieser Gruppe; sie wiegt aber anders, weil das eigene Spielverhalten dort schnell über die Sportwette hinausreicht.

Roobet: kein Schweizer Verfahren – und keines gegen den Spielenden

Roobet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht und keinen Rechtsweg hier. Bemerkenswert ist, wen die Sanktion tatsächlich trifft, wenn es zum Verfahren kommt: Wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Rechtsauffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft – das ist die gute Nachricht, und für viele ist es die entscheidende.

Die schlechte folgt im selben Atemzug: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Verlust trifft dann nicht das Unternehmen, sondern das Guthaben auf dem Spielerkonto, und zwar rückwirkend. Die Freiheit von Strafe ist keine Garantie für das Geld.

Fazit. Roobet ist kein verbotenes Angebot für den Spielenden, aber ein ungeschütztes – und wenn es schiefgeht, verschwindet das Guthaben, nicht die Firma.

BC.Game: keine anonymen Auszahlungen im bewilligten Angebot

BC.Game fehlt die Schweizer Bewilligung, und damit fehlt auch die Schweizer Fairness-Kontrolle und der Weg über das Spielsperrregister. Auffällig ist bei solchen Plattformen der Krypto-Bezug, und hier lohnt ein Vergleich mit dem, was die Schweiz vorschreibt: Auszahlungen erfolgen bei bewilligten Schweizer Anbietern nur auf ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Zahlungskonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen kennt das bewilligte Schweizer Sportwettenangebot nicht. Wer Krypto sucht, sucht also zwangsläufig ausserhalb der Bewilligung – die Anonymität ist nicht ein Zusatzmerkmal, sondern der Grund für den Wechsel.

Auch das Aufladen folgt bei den Schweizer Veranstaltern eigenen Regeln: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein kaufen (Mindestbetrag CHF 20), in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Kredit an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein solches Gerüst fehlt ausserhalb der Bewilligung vollständig.

Fazit. BC.Game richtet sich an Wettende, die Anonymität höher gewichten als Schweizer Rechtsschutz – eine Abwägung, die mit dem Steuerbescheid des Wohnkantons noch einmal auf die Probe gestellt wird.

Unibet: der bekannte Name ist keine Bewilligung

Auch Unibet, im europäischen Wettmarkt ein Begriff, hat keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Ein Name, den man kennt, ist kein Dokument, das ein Kanton erteilt. Für Schweizer Wettende bleibt damit dieselbe Lücke wie bei allen anderen in dieser Gruppe: kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko, kantonale Steuerpraxis auf ausländische Gewinne.

Markenbekanntheit hat eine eigene Anziehungskraft, weil sie das Gefühl vermittelt, jemand habe geprüft. Geprüft wurde hier nichts, jedenfalls nicht von einer Schweizer Stelle. Wer vergleicht, sollte den Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern führen und von dort aus entscheiden, was ihm der Verzicht auf Rechtsschutz wert ist.

Fazit. Bei Unibet entscheidet nicht die Plattformqualität, sondern das Fehlen einer bewilligungsrechtlichen Grundlage in der Schweiz – und das ist ein Unterschied, den keine Bekanntheit ausgleicht.

Was aus dem Vergleich folgt – und wann es auffällt

Die Tabelle sortiert sich nach der Bewilligung, weil das die einzige Achse ist, die durchgehend trägt. Quoten, Features und Limits unterscheiden nur innerhalb der zwei Gruppen. Die Abweichungen bei den Bewilligten haben echte Konsequenzen, und sie liegen dort, wo Sporttip breiter aufgestellt ist: höhere Einzel- und Systemlimits, ein klar geregeltes Cash-Out, ein Kombiboost mit gestaffelten Prozentsätzen. Die acht ausländischen Marken liegen nicht auf einer zweiten Stufe, sondern ausserhalb des Regimes.

Der Moment, in dem das auffällt, ist selten der Moment der Anmeldung. Er kommt später: wenn eine Auszahlung hängt, wenn ein Wettereignis abgesagt wird, wenn eine Spielsperre greifen sollte oder wenn ein grösserer Gewinn in der Steuererklärung auftaucht. Bis dahin sieht jedes Konto gleich aus.

Die klassische 1×2-Wette: drei Ausgänge und ihre Bedeutung

Ein Fussballspiel kennt drei Ergebnisse: Sieg, Niederlage, Remis. Mehr gibt es nicht, und deshalb ist die Dreiweg-Wette die einfachste Form der Sportwette überhaupt. Ihr Erkennungsmerkmal sind drei Ausgänge statt zwei.

Bei der klassischen Siegwette im Fussball gibt es drei Ausgänge: «1» für den Heimsieg, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg. Die Bezeichnung stammt aus einer Zeit, in der Wettscheine anders aussahen, und hat sich gehalten, weil sie praktisch ist: Man liest nicht den Vereinsnamen, sondern eine Ziffer.

Was die Ziffern auf dem Wettschein bedeuten

Die «1» steht für den Sieg der Heimmannschaft, die «X» – auf manchen Tippzetteln die «0» – für das Unentschieden, die «2» für den Sieg der Auswärtsmannschaft. Auf dem Wettschein steht also kein Klubname, sondern eine Zahl, und weil die Bedeutung an die Reihenfolge gebunden ist, funktioniert sie ligaunabhängig: Ob Bundesliga, Super League oder Champions League, «1» bleibt «1».

Die drei Kreise sind exklusiv. Nur einer darf ausgefüllt werden, und es gibt kein Spielergebnis, das unter keinen von ihnen fällt. Genau deshalb lassen sich aus den drei Quoten eines Marktes Rückschlüsse ziehen, ohne dass man den Anpfiff abwarten müsste – die drei Zahlen beschreiben zusammen die ganze Bandbreite der möglichen Ergebnisse.

Bei anderen Sportarten mit drei echten Ausgängen funktioniert dieselbe Logik. Bei Tennis oder Basketball gibt es kein Unentschieden, weil das Format ein Remis nicht zulässt; dort heisst der Markt anders, und die Quote wird anders gebildet. Wer eine 1×2-Wette sucht, sucht sie deshalb im Fussball, im Handball oder im Eishockey – nicht dort, wo ein Spiel per Regel entschieden werden muss.

Der 1×2-Tipp gegenüber Doppelter Chance, Handicap und Über-Unter

Der Dreiweg-Markt ist die Grundform, aber nicht die einzige Wette auf ein Spielgeschehen. Die bekannteste Verwandte ist die Doppelte Chance: Sie fasst zwei Ausgänge zu einem zusammen – «1 oder X», «X oder 2», «1 oder 2» – und kennt damit nur zwei Ergebnisgruppen. Für den Wettenden ist sie die Versicherung gegen das Unentschieden, und diese Versicherung hat ihren Preis: Die Quote liegt tiefer als die der Einzelausgänge, und das nicht knapp. Wer «1 oder X» spielt, deckt zwei der drei Ergebnisse ab; die Gegenleistung dafür ist eine Quote, die weit von der Quote einer reinen «1» entfernt ist.

Das ist der Punkt, an dem die Risikohaltung sichtbar wird. Eine 1×2-Wette ist die scharfe Variante mit drei Ausgängen, die Doppelte Chance die behäbige mit Schutznetz. «Basel gewinnt» gegen «Basel verliert nicht» – zwischen den beiden Wetten liegt eine ganze Unentschieden-Wahrscheinlichkeit, und die ist im Fussball alles andere als klein. Genau deshalb ist die Doppelte Chance so populär und genau deshalb zahlt sie so wenig.

Weiter weg vom reinen Ausgang steht die Handicap-Wette. Bei einer europäischen Handicap-Wette wird der Ausgang mit einem vorab festgelegten Torvorsprung oder -rückstand verrechnet; der Markt kennt dann zwei oder drei Ausgänge, aber neben dem Mannschaftsnamen steht eine Zahl, um die das Ergebnis vor der Auswertung korrigiert wird. Aus Sicht des Wettenden ist eine 1×2-Wette eine Aussage darüber, wer; eine Handicap-Wette eine Aussage darüber, um wie viel. Beide können richtig sein, sie sind aber nicht dieselbe Behauptung. Wer eine Handicap-Wette platziert, nachdem er eine 1×2-Wette verloren hat, verdoppelt nicht seinen Einsatz auf dieselbe Aussage, sondern wechselt die Aussage.

Daneben stehen die Über-Unter-Märkte, bei denen nicht der Ausgang, sondern die Gesamtzahl der Tore das Thema ist – Über 2,5, Unter 3,5 und so weiter. Hier gibt es keinen Heimsieg, sondern eine Summe. Wer die Dreiweg-Logik einmal begriffen hat, erkennt in diesen Märkten Variationen desselben Prinzips: Aus den möglichen Ergebnissen wird eine andere Auswahl gebildet, und die Quoten verteilen sich über diese Auswahl.

Eine Bedingung hängt an allen: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, beim Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Pokalspiel mit Verlängerung entscheidet das über Gewinn und Verlust, und der Hinweis steht nicht immer dort, wo man ihn sucht.

Und die Marge steckt in allen dreien

Wo Quoten stehen, steht ein Anteil des Veranstalters. Wie gross er ist, hängt vom Markt ab; die Durchrechnung unten zeigt an einem Beispielmarkt, wie er sich ermitteln lässt. Im bewilligten Schweizer Angebot hat die Marge noch eine zweite Seite: Die Erträge aus den Grossspielen fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Ein Teil dessen, was der Veranstalter einbehält, geht nicht an ein Unternehmen, sondern an öffentliche Aufgaben.

Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter und eine geschlossene Liste

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist (Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die ESBK, die Aufsichtsbehörde für Casinos, ist hier nicht zuständig – eine Zuständigkeit, die in vielen Erklärungen falsch zugeordnet wird. Eine Bewilligung verlangt eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spielart (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein leeres Stadion im Morgenlicht mit Blick auf die Sitzreihen, im Hintergrund Hügel und aufsteigender Nebel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Nur zwei Organisatoren dürfen Sportwetten anbieten

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist keine Marktsituation, sondern eine juristische Grenze: Eine Liste weiterer Schweizer Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht neben der Bewilligungsübersicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die Gebiete sind getrennt und überschneiden sich nicht. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet: Wer in Zürich wohnt, eröffnet kein Konto bei Jouez Sport, wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.

Für den Alltag heisst das, dass die Wahl des Anbieters oft keine Wahl ist. Ein Wettender in der Westschweiz kann nicht zu Swisslos wechseln, weil ihm dort die Preise gefallen; ein Wettender in der Deutschschweiz kommt bei der Loterie Romande nicht hinein. Innert der Schweiz gibt es also keine Alternative – die Alternative liegt immer ausserhalb, und dort beginnt der Verzicht.

Die Liste der zugelassenen Wettbewerbe und Wettarten

Erlaubt ist nicht, was gefällt, sondern was auf der Liste steht. Die Gespa führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Die Liste ist geschlossen: Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden, Ecken- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, ein Esport-Bereich fehlt ihr. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, setzt also gegen eine Uhr, die nicht immer sichtbar ist.

Cash-Out dagegen ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und kein Anspruch: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur vollständig – und garantiert für keinen Markt.

Was das für den Wettenden bedeutet

Die geschlossene Liste ist kein Ärgernis, sondern der Preis der Aufsicht: Wer in der Schweiz wettet, wettet auf geprüfte Märkte, mit geprüften Quotenregeln und mit einem Veranstalter, der für seine Auszahlung haftet. Wer mehr Märkte will, findet sie ausserhalb – ohne Aufsicht. Diese Wahl stellt sich früher oder später jedem, der über eine Sportart hinausschaut, die nicht auf der Liste steht.

Dazu kommt die Werbeseite, die den Rahmen mitprägt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Auch Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb liest man auf Schweizer Werbung selten die lauten Versprechen, die anderswo üblich sind.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und die Pause, die sofort wirkt

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist der praktische Kern des Schweizer Spielerschutzes: Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat, und er kann sie schneller senken als erhöhen. Wer 40 Franken Verlust pro Tag erlaubt, hat sich selbst eine Grenze gezogen, die nach einer schlechten Woche nicht verhandelbar ist.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Die gesetzliche Frist für eine Erhöhung beträgt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Rechtlich steht dahinter Art. 80–82 BGS: die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – die härteste Kante im ganzen System, und man sollte sie kennen, bevor man eine Sperre beantragt, statt danach.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Jede Person hat ein Konto mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS).

Wo der Schutz im Alltag versagt

Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht lückenlos, und das lässt sich beziffern. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als besonders kontrollierten Ort denkt, denkt falsch. Das ist die Zahl, die man kennen sollte, wenn man glaubt, das System fange jeden Fehler ab.

Für die Online-Konten gilt anderes: Registrierung nur mit Mindestalter 18 Jahre und mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist deutlich strenger als der Verkaufsschalter – und der Unterschied zwischen den beiden Kanälen ist keine Nebensache, sondern der Grund, weshalb die Limitenpflicht beim Onlinekonto ansetzt.

Ein Wettschein ist nie gewiss

Die Dreiweg-Wette kennt drei Ausgänge, und jeder davon ist möglich. Das ist keine Floskel, sondern der Kern des Risikos: Selbst eine Voraussage, die in der Statistik überzeugt, kann an einem abgefälschten Schuss in der 89. Minute scheitern. Wer einen Einsatz setzt, setzt ihn als verlorenen ein; der Gewinn ist der andere Fall. Deshalb hat der Gesetzgeber die Wahl der Limiten nicht dem Spielenden allein überlassen und deshalb existiert die Spielsperre. Eine Verlustlimite schützt nicht vor dem Verlieren, sondern vor dem Nachlegen.

Wo Hilfe zu finden ist

Wer merkt, dass aus einem Feierabendtipp eine Verpflichtung geworden ist, findet die formale Antwort im Schweizer System in der freiwilligen Spielsperre und, wo sie nicht reicht, in der Fachberatung. Der Weg über die Spielsperre ist bewusst sperrig: Drei Monate Sperrfrist bei der freiwilligen Sperre und eine Fachstelle im Verfahren sind keine Hürden, sondern sollen den Entschluss vor dem eigenen Rückfall schützen. Wer eine Pause braucht, bekommt sie im Schweizer System sofort – die Sperre von 1 bis 180 Tagen wirkt unmittelbar und lässt sich nicht vor Fristablauf zurücknehmen.

Wettarten, Quoten und was in einer Quote schon steckt

Die Quote ist der Preis eines Tipps und die erste Zahl, die ein Wettender sieht. Eine Quote von 2.10 bei einer Dreiweg-Wette sagt nicht, dass die Mannschaft in 47,6 Prozent der Fälle gewinnt, obwohl 1 geteilt durch 2.10 genau das ergibt. Diese Zahl ist der Kehrwert der Quote, und der Veranstalter hat darin seinen Anteil bereits verrechnet.

Wie eine Quote zustande kommt

Fussballwetten sind Quotenwetten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Nebensache: Sie senkt den ausgezahlten Betrag gegenüber dem rechnerischen Ergebnis systematisch nach unten, und einseitige Rundung ist ein kleiner, aber verlässlicher Vorteil des Veranstalters.

Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 ergibt CHF 42.00; der Nettogewinn nach Abzug des Einsatzes liegt bei CHF 22.00. Bei einer Kombination aus drei Voraussagen mit Quoten von je 1.90 beträgt die Gesamtquote 6’859 – 1.90 mal 1.90. Der Gewinn ist dann Einsatz mal 6’859, und die drei Werte multiplizieren sich, statt sich zu addieren.

Bei Jouez Sport gibt es ausserdem Obergrenzen, die man beim Rechnen mitdenken sollte: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Die Rechnung über den Gewinn ist also korrekt, aber die Auszahlung kann an einem Dach enden, das tiefer liegt.

Die Marge: was der Veranstalter von jedem Franken behält

Jetzt zur Rechnung, die die eigentliche Arbeit dieses Textes trägt. Wir nehmen einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen und Quoten von je 1.90. Das ist ein Beispiel und keine zitierte Quote, und es zeigt die Mechanik ohne Anspruch auf ein bestimmtes Spiel.

Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller beteiligten Quoten. Bei zwei Ausgängen mit je 1.90 sind das zwei Kehrwerte von je 0.5263, zusammen 1.0526; der Kehrwert davon ist 0.95, die Auszahlungsquote liegt bei 95 %. Die Marge beträgt damit rund 5 % – der Anteil, den der Veranstalter behält.

Die Bandbreite hängt an den Quoten, und sie lässt sich mit demselben Rechenweg abstecken. Bei zwei Ausgängen mit je 1.95 steigt die Auszahlungsquote auf 97,5 %, die Marge fällt auf rund 2,5 %. Bei zwei Ausgängen mit je 1.80 sinkt die Auszahlungsquote auf 90 %, die Marge steigt auf etwa 10 %. Über einen Markt mit drei Ausgängen, wie es die Dreiweg-Wette ist, verschiebt sich das Bild je nach Spiel, weil die Summe der Kehrwerte von drei Quoten anders ausfällt als die von zwei – bei einem ausgeglichenen Dreiweg-Markt mit Quoten von je rund 2.85 liegt die Marge je nach Veranstalter typischerweise zwischen rund 3 % und 7 %. Diese Werte gelten für den beschriebenen Beispielmarkt und sind keine Aussage über einen bestimmten Anbieter oder ein bestimmtes Spiel. Eine Schätzung über viele Wetten also, kein Auszahlungsversprechen für den einzelnen Schein.

Was heisst das praktisch? Bei einer Einzelwette macht die Marge kaum einen Unterschied: Zwischen einer Auszahlungsquote von 95 % und einer von 97,5 % liegen bei einem kleinen Einsatz Rappen. Bei einer Kombination mit drei Voraussagen sieht es anders aus. Die Gesamtmarge einer Kombination ist das Produkt der Margen der Einzelmärkte: Drei Voraussagen mit je rund 5 % Marge ergeben zusammen rund 15 %. Bei zehn Voraussagen wird daraus ein Anteil, gegen den die einzelne Wette harmlos wirkt. Das ist der beste Grund, warum lange Kombinationen nicht so einträglich sind, wie sie aussehen – nicht weil sie schwerer zu gewinnen sind, sondern weil in jede hinzugefügte Voraussage eine weitere Marge eingerechnet wird.

Was eine Quote nicht verrät

Eine Quote ist keine Prognose und kein Signal. Sie ändert sich im Verlauf eines Marktes, weil der Veranstalter Einsätze ausgleicht, nicht weil er das Ergebnis kennt. Wer eine fallende Quote als Beweis für einen sicheren Tipp liest, verwechselt Ursache und Wirkung: Nicht die Erkenntnis bewegt den Preis, sondern das Geld, das auf eine Seite fliesst – und das kann genauso gut die falsche sein.

Und eine Quote sagt nichts über die Seriosität eines Anbieters. Ein ausländischer Buchmacher mit hoher Quote kann trotzdem ohne Schweizer Bewilligung sein, ein Schweizer Veranstalter mit tieferer Quote kann die einzige Adresse mit Rechtsschutz sein. Wer die Wahl des Anbieters an der Quote allein festmacht, übersieht, dass in der Schweiz die Bewilligungsfrage über allen Quoten steht: Die tiefere Quote bei einem bewilligten Veranstalter kauft Schweizer Aufsicht, die höhere Quote ausserhalb der Bewilligung kostet sie. Das ist der eigentliche Preisvergleich, und er spielt sich nicht auf dem Wettschein ab.

Häufige Fragen zur 1×2-Wette

Was heisst 1×2 bei Sportwetten?

Die Bezeichnung steht für die drei möglichen Ausgänge eines Spiels: «1» für den Sieg der Heimmannschaft, «0» beziehungsweise «X» für das Unentschieden und «2» für den Sieg der Auswärtsmannschaft. Sie ist damit die Grundform einer Wette auf den Spielausgang.

Wofür stehen die Zeichen 1, X und 2 auf dem Wettschein?

«1» steht für den Heimsieg, «X» – auf manchen Wettscheinen «0» – für ein Unentschieden und «2» für den Auswärtssieg. Drei Kreise, einer davon darf angekreuzt werden. Ein vierter Ausgang existiert beim Fussball nicht, weil ein Spiel nur gewonnen, verloren oder unentschieden ausgehen kann.

Was bedeutet 1×2 im Unterschied zur Doppelten Chance?

Bei einer 1×2-Wette trifft genau einer der drei Ausgänge zu, die anderen beiden verlieren die Wette. Bei der Doppelten Chance werden zwei Ausgänge zu einer Gruppe zusammengefasst, sodass nur noch zwei Ergebnisgruppen bestehen; dafür fällt die Quote tiefer aus, weil die Trefferwahrscheinlichkeit höher liegt.

Zählt bei einer Dreiweg-Wette die Verlängerung oder nur die reguläre Spielzeit?

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Pokal- und Turnierspielen entscheidet dieser Hinweis über Gewinn und Verlust.

Wie wird der Gewinn einer 1×2-Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet, sodass die Auszahlung leicht unter dem rechnerischen Ergebnis liegen kann.

Welche Anbieter dürfen 1×2-Wetten in der Schweiz anbieten?

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die zwei bewilligten Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Onlinekonto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung, unabhängig davon, welches Land sie erteilt hat.

Was steht auf der Liste der zugelassenen Wettbewerbe und Wettarten?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse; Ecken- und Kartenmärkte sowie Esport erscheinen nicht, Trainingsläufe sind ausgeschlossen, und Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»