Online Radsport wetten in der Schweiz 2026: Zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste und die Rechnung dahinter

Updated Oktober 2026
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Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.

Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und zum erlaubten Wettangebot wurden gegen die Gespa als interkantonale Geldspielaufsicht und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.

Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Wer in der Schweiz auf die Tour de France, auf Lüttich–Bastogne–Lüttich oder auf eine einzelne Bergankunft setzen will, landet innerhalb kürzester Zeit bei zwei Adressen — und danach bei einer Liste, die darüber entscheidet, ob sein Rennen dort überhaupt steht. Beides zusammen ergibt ein Angebot, das schmaler ist als auf jeder Auslandsseite und gleichzeitig das einzige, das hierzulande erlaubt ist. Genau darin liegt die Spannung dieses Themas: Die strengste Regulierung Europas trifft auf eine Sportart, die ihr Publikum über drei Wochen und mehrere Hundert Kilometer verteilt.

Wer die Schweizer Seite wählt, wählt einen Anbieter mit Bewilligung, eine geschlossene Liste zugelassener Rennen und Märkte, eine Wohnsitzbindung an sein Vertragsgebiet und die volle Spielerschutzmechanik — inklusive Sperrregister, Limiten und Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer stattdessen eine Auslandsseite öffnet, bekommt mehr Rennen, mehr Märkte und mehr Gestaltungsfreiheit, aber keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist keine Frage von Geschmack, sondern von dem, was nach einem Streit oder nach einem Kontoproblem tatsächlich passiert — und deshalb lohnt sich der Blick auf die Reihenfolge der Dinge: erst das erlaubte Angebot, dann der Anbieter, dann die Quote.

In der Sporttip-Wettabwicklung von Swisslos steckt ein Hinweis darauf, wie eng das Korsett sitzt: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind. Beim Radsport sind die Übertragungen daraus unmittelbar — wer auf ein Etappenergebnis setzt, setzt auf ein Resultat, das nach einer Neutralisation, einem Abbruch oder einer Zeitgutschrift anders lauten kann, als er es auf dem Bildschirm gesehen hat.

Die zehn Anbieter in der Übersicht

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
BillyBets keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
bet365 keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt

Die Tabelle liest sich auf den ersten Blick wie ein Unentschieden zwischen zwei Gruppen. Sie ist keines. Zwischen der ersten und der zweiten Zeile verläuft keine Rangfolge, sondern eine Rechtsgrenze: Die beiden oberen Zeilen dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, die acht darunter dürfen es nicht, unabhängig davon, wie sauber ihre Kontoführung, ihre Quoten oder ihr Zahlungsverkehr organisiert sind. Eine Bewilligung, die ein ausländischer Anbieter in Curaçao, Malta oder Deutschland hält, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Aus dieser Feststellung folgt für den Alltag deutlich mehr, als die schlichte Zeile «keine Schweizer Bewilligung» vermuten lässt.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Zweitens fällt die Spalte der gemeldeten Bewilligung auf, die sich achtmal gleich liest. Das ist keine Nachlässigkeit der Prüfung, sondern eine Information: Bei keinem dieser acht Anbieter liess sich eine Bewilligung feststellen, die vor Schweizer Gerichten oder gegenüber der Aufsicht irgendetwas wert wäre. Der interessantere Teil steht ohnehin nicht in dieser Spalte, sondern im Vertragsgebiet.

Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf

Der Unterschied zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern liegt in der Landkarte. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Zusammen genommen decken sie die Schweiz ab. Als einzelnes Konto nützen sie das nicht. Eine Online-Anmeldung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin voraus, und das ist kein Formfehler, der sich wegdiskutieren lässt: Die Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip, wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Für Zugezogene, Wochenaufenthalter und Leute mit Zweitwohnsitz ist das die erste Hürde des ganzen Themas, und sie fällt vor jeder Quotenfrage.

Für die Loterie Romande spricht in dieser Frage der Zuschnitt ihres Vertriebs: Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist eine andere Grössenordnung von Präsenz als ein reines Onlineprodukt — ein Faktor, den man in einer Quotentabelle nicht sieht, der aber darüber entscheidet, ob ein Problem mit einem Konto am Telefon oder an einem Schalter geklärt wird.

Was aus dem Geld der Wettenden wird

Vom Reingewinn, den Swisslos für 2025 mit CHF 562 Mio. ausweist, gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Diese Zahlen sind der ehrlichste Massstab für die Frage, bei wem man spielt. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern landet ein Teil des Verlustes der Wettenden als gemeinnütziger Beitrag in den Kantonen — Sportförderung, Kultur, Soziales. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung landet er dort, wo sein Sitz ist. Je nach Kanton ist das ein Unterschied von null Franken. Man muss das nicht für ein moralisches Argument halten, um es für ein sachliches zu halten: Wer die Schweizer Veranstalter wählt, wählt einen Abfluss des Geldes, der in der eigenen Region ankommt, und bekommt dafür ein deutlich engeres Wettprogramm. Dieser Tausch lässt sich nicht auflösen, nur bewusst eingehen.

Was im Radsport überhaupt gewettet wird: Ereignisse, Wertungen und Quoten

Ein Radrennen ist keine Fussballpartie mit zwei Toren. Es dauert je nach Format eine Stunde oder drei Wochen, es hat einzelne Tageswertungen und eine Gesamtwertung, und mehrere Wertungen laufen gleichzeitig mit eigenen Trikots. Wer eine Quote auf ein Radsport-Ereignis sieht, sollte wissen, auf welchen dieser Gegenstände sie sich bezieht, weil dieselbe Zahl auf zwei verschiedene Dinge verweisen kann.

Eintagesrennen, Etappen und Rundfahrten

Die Grundformen sind alt und klar getrennt. Das erste Eintagesrennen im Radsport fand am 8. Dezember 1867 in Paris statt, rund 100 Starter fuhren etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles. Das erste Etappenrennen war die Tour de France 1903, die am 1. Juli in Montgeron bei Paris startete und seit 1992 von der Amaury Sport Organisation veranstaltet wird.

Zu den Frühjahrsklassikern zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich seit 1892, Paris–Roubaix seit 1896 und Mailand–San Remo seit 1907. Diese drei Namen sind für Wettende wichtig, weil sie für ein Muster stehen: ein Rennen, ein Tag, eine Zielankunft, ein Ergebnis noch am selben Abend. Der Unterschied zum Etappenrennen ist nicht nur sportlich, sondern strukturell. Eine Rundfahrt zieht sich über drei Wochen, verändert sich täglich und schliesst Wertungen ein, die sich erst auf der letzten Etappe endgültig klären. Aus dieser Struktur folgt für den Wettschein, dass eine Wette auf den Gesamtsieger und eine Wette auf einen Etappensieg völlig verschiedene Haltbarkeitsdauern haben: Die eine kann wochenlang offen bleiben, die andere ist nach ein paar Stunden entschieden.

Als Grand Tours gelten die Tour de France, die jährlich im Juli gefahren wird, der Giro d’Italia, in der Regel im Mai, und die Vuelta a España, seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Sie sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen lang dauern dürfen.

Der Kalender und die Serie dahinter

Die UCI WorldTour wird seit 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Serie umfasst 36 Rennen. Für das Wettprogramm heisst das: Wer wissen will, welche Ereignisse in einem Frühjahr oder Sommer überhaupt zur Auswahl stehen, findet die Antwort im Serienkalender und nicht in einem Anbieterdialog. Ein Anbieter kann nur bepreisen, was gefahren wird, und eine Rundfahrt, die im Mai stattfindet, wird im Februar nicht zum Livewetten angeboten.

Wie schnell sich ein Kalender im Rückblick liest, zeigt die Vuelta 2026. Der Österreicher Felix Gall wurde Gesamtdritter, 2:44 hinter dem Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Vuelta-Podium. Vor ihm hatte mit Adolf Christian, Drittem der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour gestanden. Tadej Pogačar schied bei dieser Vuelta nach einem Sturz auf der achten Etappe aus.

An diesem Ausscheiden hängt mehr als eine Fussnote. Der Ausfall eines Favoriten mitten in einer dreiwöchigen Rundfahrt verändert die Quoten aller verbleibenden Wertungen und ist genau der Moment, in dem sich zeigt, ob ein Anbieter seine Märkte schnell und nachvollziehbar nachführt oder tagelang alte Zahlen stehen lässt. Wer auf eine Rundfahrt mit offener Position hineingeht, sollte deshalb vorher wissen, wie sein Anbieter mit einer solchen Nachricht umgeht. Sichtbar wird das nicht in der Bewerbung, sondern im laufenden Wettprogramm.

Rekordsieger der Tour de France mit je fünf Gesamtsiegen sind Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault, Miguel Indurain und Tadej Pogačar, der 2020, 2021 und von 2024 bis 2026 siegte. Die Dauer dieser Liste — zwischen Anquetil und Pogačar liegen Jahrzehnte — ist selbst eine Quoteninformation: Ein Gesamtsieg ist ein so seltenes Ereignis, dass ein Fahrer über Jahre hinweg zum Favoritenkreis zählen kann, ohne ihn je zu gewinnen.

Die Trikots und ihre eigenen Märkte

An der Tour de France nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams; seit 2018 bestehen die Teams aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun. Meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Auf dieser Grösse bauen die Nebenwertungen auf, und sie sind der Grund, warum eine Rundfahrt mehr Wettmärkte tragen kann als drei Fussballligen zusammen. Das Gelbe Trikot der Tour de France wurde 1919 von Desgrange eingeführt; das Gepunktete Trikot steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, und Erik Zabel gewann das Grüne Trikot der Punktewertung sechsmal.

Ein Sieg in einer Nebenwertung ist ein anderes Ereignis als ein Etappensieg und ein anderes als ein Gesamtsieg, mit entsprechend anderer Wahrscheinlichkeit und entsprechend anderer Quote. Der Praxisfall, in dem dasteht, was es kostet, sich diese Unterscheidung zu sparen, sind die Durchlaufwetten: Wer eine Kombiwette auf Etappensieger mehrerer Fahrer legt und sie für identisch mit Nebenwertungssiegen hält, hat vier Quoten multipliziert und keine davon richtig gelesen. Es gehört zur Nüchternheit dieses Themas, dass die meisten Positionen nicht am Ende einer Rundfahrt zu tun haben.

Wie eine Quote zustande kommt und was die Marge kostet

Die Marge ist der Teil jeder Quote, den der Veranstalter für sich einbehält, und sie steckt nicht in einer Zeile eines Wettprogramms — sie steht nirgends, man kann sie nur ausrechnen. Für einen Markt mit nur zwei Ausgängen zu je 1.90 lautet die Rechnung: Der Auszahlungsschlüssel ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), was 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) und damit rund 0.9500 entspricht. Die Marge ist die Differenz auf 100 %, also rund 5,0 %. Umgekehrt formuliert: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, fliessen rund 95 Rappen als Auszahlung zurück.

Zwei Einschränkungen gehören zu diesem Ergebnis. Die erste betrifft die Beispielzahlen. 1.90 zu 1.90 ist ein Rechenbeispiel, kein irgendwo angebotener Preis; ein Zwei-Weg-Markt mit symmetrischen Quoten dient hier allein dazu, die Mechanik sichtbar zu machen. Die zweite betrifft die Übertragbarkeit. Die Marge eines Eintagesrennens ist nicht die Marge einer Bergankunft, die eines Zwei-Weg-Marktes nicht die eines Feldes mit zwanzig Fahrern, und die Marge in einem breiten, viel bewetteten Sport ist meist niedriger als die in einer Nische, in der wenige Einsätze dasselbe Risiko tragen müssen. Wer aus dem Beispiel schliesst, die Marge liege immer bei 5,0 %, hat eine Zahl gelernt und ihren Bezug verloren.

Die Rekonstruktion der Marge ist die einzige Möglichkeit, zwei Angebote wirklich zu vergleichen. Die publizierte Quote unterscheidet sich zwischen Anbietern um Zehntel, die Marge um Prozentpunkte, und nur die zweite Grösse sagt, was eine dauerhafte Nutzung kostet. Bei einem angenommenen Wettvolumen von CHF 10’000, das über solche Märkte läuft, entspricht eine Marge von 5 % einem durchschnittlichen Abfluss von rund CHF 500 — ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, keine Vorhersage für eine einzelne, und nichts, was sich durch die Wahl des richtigen Rennens umgehen liesse. Genau deshalb ist die Marge die Grösse, die über die Zeit zählt, und die Tagesquote die, die kurzfristig überzeugt.

Die Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Gespa-Liste und was fehlt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat mit Inkrafttreten am 1. Januar 2021 arbeitet. Die ebenfalls mit Geldspielen befasste Behörde ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Bewilligung pro Spiel und gilt nach dem Gesetz nur in der Schweiz.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Zwei Veranstalter, feste Vertragsgebiete

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine weitere Liste zugelassener Buchmacher, und das ist keine Lücke in der Aufsicht, sondern die Zahl selbst. Wer online ein Konto will, braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Die Gespa veröffentlicht deshalb nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, keine Liste weiterer Bewilligungen.

Der Reinertrag geht nach dem Gesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Für den Nutzer heisst das: Es gibt kein Marktsegment, in dem ein dritter Anbieter noch zugelassen werden könnte, ohne dass das Konkordat geändert würde. Wer auf mehr Auswahl hofft, hofft auf eine Gesetzesänderung, nicht auf einen neuen Anbieter.

Die geschlossene Liste der erlaubten Rennen und Märkte

Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die die Gespa als Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten führt, in der Fassung vom 10. September 2026.

Der Aufbau dieser Liste erklärt mehr als jede Anbieterbeschreibung. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte und ein Esport-Bereich erscheinen in der Liste nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für Radsport-Wettende ist der zweite Punkt der wichtigste. Ob die Tour de France, ob der Giro, ob Paris–Roubaix und ob die Trikotwertungen auf der Liste stehen, entscheidet, ob ein Schweizer Veranstalter sie überhaupt anbieten darf — nicht die Nachfrage, nicht die Popularität eines Rennens und nicht das Angebot eines ausländischen Anbieters. Wer prüfen will, ob sein Wunschrennen dabei ist, sucht es in der aktuellen Fassung der Gespa-Liste auf der Seite der Aufsichtsbehörde, und er prüft es für die Saison, die er bewetten will, nicht für die letzte. Die Fassung ist datiert und wird nachgeführt; eine Liste aus dem Vorjahr beantwortet die Frage für das laufende Programm nicht.

Livewetten sind zulässig, vor dem Start und während des Rennens, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt: Es bleibt ein Merkmal jedes einzelnen Anbieters. Wer es nutzt, nutzt eine Produkteigenschaft und kein Recht. Bei Swisslos gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und für jeden Markt besteht keine Garantie. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Warum die Schweizer Hürde nicht verschwindet

Der Wohnsitzerfordernis und der geschlossenen Liste steht eine Freiheit gegenüber, die im Marketing gern als Vorteil erscheint: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese beiden Beschränkungen nicht. Keine Vertragsgebietsgrenze, keine Liste. Die Kehrseite ist ebenso konkret.

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Die Wettenden selbst werden nicht bestraft. Das heisst nicht, dass nichts passieren kann: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es gibt keine Kontrolle darüber, ob ein Anbieter seine eigenen Regeln einhält. Aufsicht, Ombudsstelle und Anschluss an das Schweizer Sperrsystem existieren nicht. Die Aufsicht führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, und am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst benennt und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste stehend führt.

Für den Alltag bedeutet das: Eine gesperrte Adresse ist kein Ende, sondern eine Aufforderung zum Domainwechsel. Wer sein Konto bei einem blockierten Anbieter hält, merkt das nicht am Konto, sondern daran, dass die Erreichbarkeit schwankt. Eine Zahlungsblockade gibt es in der Schweiz nicht; die Sperrung erfolgt über DNS und trifft die Domain, nicht die Karte. Wer also erwartet, dass seine Bank eine Einzahlung an einen nicht bewilligten Anbieter verhindert, erwartet etwas, das es hier nicht gibt.

Bleibt die Steuerfrage, die Formulare und Anwälte dann doch zusammenbringt. Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf seinen Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat — für den eigenen Fall bleibt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Wovon die Quoten zu Beginn eines Rennens abhängen

Bevor der Blick auf einzelne Anbieter geht, gehört eine Mechanik auf den Tisch, die unabhängig von jeder Bewilligung gilt: Was eine Quote zu einem bestimmten Zeitpunkt wert ist, entscheidet sich an einem Markt, an dem auch die Schweizer Veranstalter nicht vorbeikommen.

Die Marge eines Anbieters ist der Preis, den seine Quoten mitführen, und sie unterscheidet sich zwischen Sportarten. Bei einem symmetrischen Beispielmarkt zu 1.90 und 1.90 ergibt sich bei einem Umsatz von CHF 1’000 auf jeder Seite ein Auszahlungsschlüssel von rund 0,95 und eine Marge von 5 % beziehungsweise 5 % des gesamten Marktvolumens. Zwei Grössen und eine Aussage, das ist der ganze Reiz dieser Rechnung: In Prozent des Einsatzes ausgedrückt, spült sie rund 5 % des auf diesen Markt gesetzten Geldes ab, und dieselbe Zahl erklärt, warum ein Anbieter mit einer Marge von 8 % selbst bei einem geringfügig besseren Quotenbild teurer bleibt.

Wer auf ein Etappenergebnis an einer Grand Tour setzt, setzt auf einen Markt mit einem Feld, das sich binnen weniger Tage verschiebt. Ein Sturz, eine Aufgabe oder eine krankheitsbedingte Aufgabe verändert die relevanten Wahrscheinlichkeiten, und der Anbieter muss darauf reagieren — oder er lässt eine Quote stehen, die die neue Lage nicht mehr abbildet. Zu jedem Zeitpunkt spiegelt eine Quote deshalb nicht nur die Sportart, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der der Anbieter arbeitet. Zwei Rennen mit identischem Favoritenkreis können an einem Tag zwei verschiedene Preisniveaus tragen, weil der eine Markt nachgeführt wurde und der andere nicht. Das ist der Unterschied zwischen einem Wettprogramm und einem Zahlenarchiv.

Dazu kommt die Frage, wann überhaupt gesetzt wird. Bei einem Drei-Wochen-Rennen verteilen sich die Einsätze über einen langen Zeitraum: Der eine setzt vor dem Grand Départ auf den Gesamtsieger, der andere auf der zwölften Etappe auf einen Ausreisser. Für Swisslos heisst das, dass die Limiten des Veranstalters in dieser Zeit mehrfach greifen — der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer in einem Etappenrennen grössere Beträge auf mehrere Wertungen verteilen will, stösst damit schneller an eine Grenze als jemand, der ein einzelnes Fussballspiel bewettet.

Quotenboosts gibt es bei Swisslos nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, den man beim Setzen nicht sieht: Wer den Cash-Out nutzt, um eine Position zu sichern, verliert in dem Moment die Erhöhung, die den Anlass für diese Wette gegeben hat.

Limiten, Pausen und die Spielsperre: Was bei langen Rundfahrten anders läuft

Spielerschutz ist bei einem Drei-Wochen-Rennen keine Randfrage, weil sich die Einsätze über Wochen verteilen. Wer seine Verlustlimite für die Gesamtwertung ausgeschöpft hat, kann eine spätere Etappe nicht mehr bespielen. Der Schweizer Weg ist dabei eine Besonderheit: Limiten setzt nicht der Staat, sondern die Wettenden selbst. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen.

Die Limiten von Sporttip und wer sie ändern kann

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen einer sofortigen Senkung und einer Erhöhung nach drei Tagen ist der eigentliche Mechanismus, und er wirkt gegen die Person, die ihn benutzt. Wer am Sonntag nach einem Etappenausgang die Limite erhöhen will, kann das nicht tun, bevor drei Tage vergangen sind. Das ist keine Schikane, sondern eine Bremse, die dann greift, wenn sie gebraucht wird. Verluste, die in einer Woche mit flachen Etappen langsamer auflaufen als in einer Bergewoche, bringen zusätzlich Bewegung in die Sache: Eine Tageslimite, die an einem langen Nachmittag schon ausgeschöpft wäre, hält an einem Ruhetag länger vor. Diese Limiten sind keine theoretischen Werte: Sie verteilen sich über die Dauer eines Rennens und bestimmen, welche Etappen man überhaupt noch mitspielen kann, wenn die erste Woche schlecht lief.

Die gesetzlichen Vorgaben sind weniger grosszügig als die Praxis. Das Gesetz verlangt, dass Herabsetzungen sofort wirksam sind und Erhöhungen erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist der Punkt, an dem die Schweizer Regulierung etwas tut, was ein Anbieter ohne Bewilligung nicht tun kann. Wer sich sperren lässt, ist nicht nur bei einem Anbieter gesperrt, sondern im ganzen Land — und wer sich später umentscheidet, kommt nicht per Knopfdruck zurück. Über die Aufhebung entscheidet eine Fachstelle, und eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperren lässt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch das Geld, das während der Sperre auf dem Konto liegt.

Wer die Sperre nutzt, sollte das vorher wissen: Sie ist keine Bildschirmpause. Sie ist eine Eintragung mit Folgen über den Anbieter hinaus.

Wo der Schutz breiter ist als das Gesetz

Wer Sportwetten abschliessen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wettkämpfer, die an einem Ereignis teilnehmen, dürfen nicht auf dieses Ereignis wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel, und die Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und das Nichtbestehen einer Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Auszahlungen und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Für den Kontoinhaber heisst das: Eine Auszahlung an ein Konto eines Dritten ist nicht vorgesehen, und wer sein Wettkonto mit einem Krypto-Wallet verbunden hat, hat es bei einem Anbieter ohne Bewilligung getan. Weniger erfreulich liest sich ein Prüffall der Aufsicht aus dem Jahr 2025: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist damit nicht lückenlos. Ein System ist nicht deshalb streng, weil es existiert, sondern weil es greift.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Programm, Limiten und Auszahlungsregeln

Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt den beiden bewilligten Veranstaltern und danach den ausländischen Marken, und sie folgt keiner Rangliste nach versprochenen Gewinnen. Innerhalb der beiden Gruppen ist die Reihenfolge alphabetisch; über die Gruppen hinweg gibt es keine Reihenfolge, weil zwischen ihnen keine Vergleichbarkeit besteht, die nicht zuerst die Rechtslage wäre. Wer eine Marke aus der zweiten Gruppe nutzt, tut das ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg — das ist bei jeder der acht gleich, und deshalb wird es hier einmal festgehalten und nicht achtmal wiederholt. Für die beiden Schweizer Veranstalter ist es umgekehrt: Bewilligung, Sperrregister und Rechtsweg sind vorhanden, dafür entscheidet die Liste der Aufsichtsbehörde und die eigene Wohnadresse über das Angebot.

Swisslos Sporttip: breite Abdeckung und die strengste Einlasskontrolle

Sporttip ist eines der beiden Produkte, für die das Gesetz überhaupt Raum lässt. Die Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa, Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Einzugsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Für die Kontrolle, die hier greift, ist das die klarste Antwort im ganzen Vergleich: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Mindestalter 18, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person, Ausweisdaten werden beim Hochladen ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer seinen Wohnsitz verlegt, muss das gegenüber der Veranstalterin klären, und wer in einem Vertragsgebiet wohnt, in dem ein anderes Rennen nicht gelistet ist, kann es dort trotzdem nicht setzen.

Bei den Konditionen fällt die Spannweite auf: Mindesteinsatz CHF 1 bei Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 bei Einzel- oder Kombinationswetten und CHF 10’000 bei Systemwetten, alle vom Veranstalter jederzeit änderbar, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Cash-Out existiert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out; der Betrag bleibt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Verlauf ab und ist nicht für jeden Markt garantiert.

Was am Ende dieser Betrachtung steht, ist die Frage, wem die enge Kontrolle mehr nützt als schadet. Wer ohnehin in einem Vertragsgebiet wohnt und die Sperrmechanik nicht als Bedrohung, sondern als Sicherung liest, bekommt hier den einzigen Anbieter mit Schweizer Rechtsschutz und einer klaren Linie gegen Mehrfachkonten.

Loterie Romande Jouez Sport: das Angebot für die Westschweiz

Jouez Sport ist das zweite Produkt auf Schweizer Bewilligungsbasis, ebenfalls als Grossspiel mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, deren Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne ist.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura und Waadt. Für diese sechs Kantone gilt die Wohnsitzbindung, die den Zugang so eng macht wie bei Sporttip: Wer hier wohnt, kommt an Jouez Sport, wer in Zürich wohnt, nicht. Neben dem Onlinezugang stehen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, betrieben von 221 Mitarbeitenden; wer sein Konto oder eine Auszahlung mit einem Menschen klären will, findet also einen Ort dafür.

Über die Limiten und Auszahlungsregeln von Jouez Sport ist hier nicht mehr zu sagen als das, was das Gesetz für alle Veranstalter verbindlich regelt: Verlustlimiten sind vom Spielenden zu setzen, Herabsetzungen wirken sofort, Erhöhungen nach der Anwendung, die die Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen festschreibt. Wo eigene Werte darüber hinausgehen, stehen sie in den Bedingungen der Loterie Romande und nicht in diesem Vergleich.

Bemerkenswert bleibt der Zuschnitt des Vertriebs. Dass ein Onlineprodukt in sechs Kantonen dieselbe Zahl an Verkaufspunkten erreicht wie ein Landeslotteriebetrieb, ist für einen Wettenden in einer Reklamation mehr wert als eine Quotendifferenz im dritten Nachkommastellenbereich.

WirWetten: ein Name, der wie ein Schweizer klingt

WirWetten trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung liess sich bei diesem Anbieter nicht feststellen, was in der Schweiz keine Wirkung entfaltet; ein Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg bestehen nicht, und die Domain des Anbieters kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Dass der Name deutsch und die Anmutung schweizerisch ausfällt, ändert an dieser Zeile nichts. Ein Name ist die einzige Angabe auf einer Seite, die nichts kostet, und in diesem Fall der einzige Teil des Auftritts, der nach hier klingt. Wer prüfen will, was tatsächlich hinter einer Adresse steht, sucht nach der Bewilligung und nicht nach der Sprache.

Zwei Dinge bleiben offen: ob dieser Anbieter Radsportrennen überhaupt anbietet, und zu welchen Bedingungen er auszahlt. Nur der eigene Wettschein und die eigenen Bedingungen geben darüber Auskunft, und beides lässt sich vor dem ersten Franken lesen. Prüfen zwei Minuten mehr als das Hinsehen auf der Startseite — das ist der einzige Entscheid, der hier ansteht.

BC.Game: mehr Breite als Schweizer Schutz

BC.Game besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da keine Bewilligung vorliegt, hat das Angebot hierzulande keine rechtliche Basis. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; zudem kann die Domain jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS blockiert werden.

Welche Sportarten und Rennen dieser Anbieter führt und wie er auszahlt, steht in seinen eigenen Bedingungen und nicht in diesem Vergleich. Was bleibt, ist die Verhältnisfrage: Der Vorteil, den ein breiteres Angebot verschafft, wird mit dem Verlust jeder Schweizer Schutzmechanik bezahlt, und dieser Tausch lässt sich nicht rückgängig machen, sobald ein Streit über eine Auszahlung entsteht.

BillyBets: ausgestattet, aber nicht hier

BillyBets operiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen die Voraussetzungen für ein legales Angebot: Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos, das Sperrregister ist nicht zugänglich, und ein Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auch hier droht die Aufnahme in die DNS-Sperrliste.

Die Frage, die bei diesem Anbieter am ehesten zu prüfen wäre, ist die nach den eigenen Auszahlungsregeln — Bearbeitungszeiten, Limits, Identitätsprüfung im Auszahlungsfall. Diese Regeln sind das, was einen Anbieter im entscheidenden Moment ausmacht, und sie stehen selten dort, wo die Werbung steht.

Donbet: ein Konto über die Grenze, mit allen Folgen

Donbet führt keine Schweizer Bewilligung. Die rechtliche Situation ist eindeutig: Ausländische Lizenzen sind wirkungslos, es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann jederzeit per DNS-Sperre blockiert werden.

Wer hier ein Konto hält, hält es in einem Rechtsraum ohne Schweizer Kontrolle. Einzahlungen und Auszahlungen laufen nach den Regeln des Anbieters, nicht nach der Schweizer Vorgabe, dass Auszahlungen auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers gehen. Genau diese Vorgabe schützt aber im Streitfall, weil sie Umwege ausschliesst.

bet365: bekanntes Programm, fehlende Bewilligung

bet365 ist eine der Marken, die auf der Sperrliste der Aufsicht stehen. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht; eine gemeldete Bewilligung liess sich nicht feststellen, sie hätte in der Schweiz keine Wirkung, ein Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg bestehen nicht.

Ein bekannter Name ist kein Beleg für einen besseren Ablauf, und bei dieser Marke ist die Sichtbarkeit des Namens nicht mit der Sichtbarkeit der Rechtsverhältnisse zu verwechseln. Die Erreichbarkeit einer Domain ist kein Merkmal ihres Angebots, sondern der technischen Umstände, unter denen die blockierte Adresse ersetzt wird.

22Bet: kein Schweizer Rahmen

Für 22Bet liegt keine Schweizer Bewilligung vor. Damit gelten die üblichen Bedingungen für unregulierte Anbieter: keine Wirkung ausländischer Lizenzen in der Schweiz, kein Sperrregister, kein Rechtsweg im Inland und das Risiko einer DNS-Sperrung der Domain.

Für Radsport ist die Frage nach der Geschwindigkeit der Quotenpflege die wichtigste, die sich ohne Schweizer Aufsicht nicht nachprüfen lässt. Wer nach einem Sturz im Feld auf eine veraltete Quote setzt, hält eine Position, die der Anbieter später anders bewertet.

BetOnRed: die Zahlungsfrage entscheidet der Anbieter

BetOnRed hält keine Schweizer Bewilligung. Da eine solche fehlt, gibt es weder einen Anschluss an das Schweizer Sperrregister noch einen Rechtsweg im Inland. Wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern ist eine DNS-Sperre der Domain jederzeit möglich.

Ob Kreditkarten, Banküberweisungen oder Krypto-Wege zur Verfügung stehen, ist hier allein Sache des Anbieters. In der Schweiz ist diese Frage durch zwei Vorgaben beantwortet: Auszahlungen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, und keine Kredite an Spielende.

IviBet: freies Angebot, freie Ungewissheit

IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es liegt keine gültige Erlaubnis vor, was bedeutet: keine rechtliche Anerkennung in der Schweiz, kein Sperrregisteranschluss und kein Schweizer Rechtsweg. Die Website kann zudem jederzeit in die Sperrliste der Aufsicht aufgenommen werden.

Was eine solche Seite attraktiv macht, ist der Verzicht auf jede Einschränkung — und dasselbe ist ihr Preis. Ein Angebot ohne Grenzen ist eines ohne den Schutz, den Grenzen mit sich bringen. Wer diesen Tausch eingeht, sollte es jedenfalls nicht deshalb tun, weil die Quoten auf der Startseite höher aussehen.

Häufige Fragen zu Radsportwetten in der Schweiz

Darf ich in der Schweiz auf ein Rennen wie die Tour de France wetten?

Ja, aber nur bei einem Veranstalter, der eine Schweizer Bewilligung hat, und nur wenn das Rennen und die Wettart auf der Liste stehen, die die Gespa für Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten führt. Ob Ihr Rennen in der laufenden Fassung gelistet ist, prüfen Sie in dieser Liste, nicht im Kalender des Veranstalters.

Wie finde ich heraus, ob ein Radrennen und eine Trikotwertung zugelassen sind?

Die Aufsicht publiziert eine datierte Fassung der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Sie müssen das Rennen und die Wettart dort namentlich finden; Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten sind nur zugelassen, wenn sie aufgeführt sind. Entscheidend ist die Fassung für Ihre Saison.

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Wette auf den Gesamtsieger und einer auf den Etappensieg?

Eine Etappenwette ist nach wenigen Stunden entschieden, eine Gesamtwertungswette erst nach drei Wochen, und bei der Tour de France stehen meist zwanzig Etappen an. Zwischen beiden liegt der Ausfall eines Favoriten durch Sturz oder Aufgabe, der alle noch offenen Positionen neu bewertet und die Quoten nachführt.

Wie rechne ich den möglichen Gewinn aus, und was ist die Marge?

Bei Dezimalquoten ergibt Einsatz mal Quote den Rückzahlungsbetrag, der Einsatz mal (Quote minus eins) den Nettogewinn. Für einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 gilt: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ergibt einen Auszahlungsschlüssel von rund 0,95, die Marge liegt also bei 5,0 %.

Welche Verlustlimiten und welche Sperren gelten bei den bewilligten Anbietern?

Limiten setzen Sie selbst, und die Veranstalterin muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche und monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; bei Sporttip gelten CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, eine Senkung sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre kommt in das schweizweite Register, Aufhebung frühestens nach drei Monaten.

Was fehlt mir bei einer Auslandsseite ohne Schweizer Bewilligung?

Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Die Wettenden selbst werden nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»