Aktuelle Wettgutscheine in der Schweiz – warum das Angebot so dünn ist
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Die Daten wurden am Oktober 30, 2026 erhoben und anhand der Bewilligungen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa sowie der veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.
Ein Guthaben von zehn Franken klingt nach einem Geschenk, bis man die Bedingung liest: nicht auszahlbar. Genau daran hängt in der Schweiz fast jede Aktion. Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten anbieten will, braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, und nur die beiden bewilligten Veranstalter dürfen es überhaupt. Das Ergebnis ist ein Markt mit wenigen, kleinen, zeitlich begrenzten Aktionen — und einem Dutzend ausländischer Plattformen, die sich in der Werbung wie Schweizer Anbieter geben, es aber nicht sind.
Die Rangliste: zehn Plattformen im Vergleich
| Marke | Status (Schweizer Bewilligung) | Organisator oder Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Mit Bewilligung | Swisslos |
| Loterie Romande Jouez Sport | Mit Bewilligung | Loterie Romande |
| BetAlright | Ohne Bewilligung | Keine |
| Interwetten | Ohne Bewilligung | Keine |
| Roobet | Ohne Bewilligung | Keine |
| Funbet | Ohne Bewilligung | Keine |
| Cloudbet | Ohne Bewilligung | Keine |
| AmunRa | Ohne Bewilligung | Keine |
| 1xBet | Ohne Bewilligung | Keine |
| DirectionBet | Ohne Bewilligung | Keine |
Die Vergleichstabelle deckt die ganze Spanne ab, die einem Wettenden in der Schweiz begegnet: zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Plattformen, die hier ohne Bewilligung auftreten. Genau so, in dieser Reihenfolge, ist die Liste sortiert — nicht nach Bonusgrösse, sondern danach, ob ein Anbieter in der Schweiz überhaupt tätig sein darf.

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Wer die Spalte mit dem Bewilligungsstatus überfliegt, sieht den wichtigsten Punkt dieser Seite in einer Sekunde: Bei Swisslos und Loterie Romande steht eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, bei allen anderen steht, dass keine Schweizer Bewilligung besteht. Es gibt in diesem Land keine dritte Position. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und daran ändert keine Werbeseite etwas.
Warum dann acht ausländische Namen in einer Liste über Schweizer Wettgutscheine? Weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, sie in Suchmaschinen ganz oben stehen und ihre Boni in Euro oder Krypto grösser aussehen als alles, was in Basel oder Lausanne zu haben ist. Ein Vergleich, der sie weglässt, hilft niemandem. Ein Vergleich, der sie stillschweigend neben Swisslos stellt, ist dagegen gefährlich — deshalb steht «ohne Schweizer Bewilligung» in jeder Zeile.
Die Rangfolge innerhalb der acht ausländischen Zeilen folgt derselben Logik: Sie sind nicht nach Angebot geordnet, weil die Angebote wechseln wie das Wetter und keiner Angabe unterliegen, die man hier nachprüfen könnte. Sie sind als das geführt, was sie sind — Plattformen ausserhalb des Schweizer Systems, deren Domains von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können.
Ein Hinweis zur Tabelle, der kein Detail ist: Die Spalte zu den Limiten bleibt bei den ausländischen Zeilen leer, und das ist Absicht. Zu Mindesteinsatz, Auszahlungsdauer oder Bonusbedingungen dieser Anbieter steht hier nichts, weil sich dazu nichts Nachprüfbares feststellen lässt. Was nicht in den Bedingungen eines Anbieters schwarz auf weiss steht, gehört nicht in eine Vergleichstabelle.
Was ein Wettgutschein ist und warum es hier so wenige gibt
Ein Wettgutschein ist in der Schweizer Praxis fast nie Bargeld. Er ist Gratisspielguthaben, ein Quotenzuschlag oder ein Bonus auf den Nettogewinn — drei Dinge mit völlig verschiedenen Eigenschaften, die in der Werbung gern dasselbe Wort tragen. Der Unterschied liegt dort, wo es für den Wettenden zählt: beim Auszahlungsweg. Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Geld, das man nicht abheben kann, ist kein Geld. Es ist ein Gutschein für eine weitere Wette.

Die gesetzliche Lage erklärt, warum der Markt so klein ist. Gratisspiele und Gratisgutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das sind keine Sammelgenehmigungen für ein Dauerangebot, sondern einzelne, befristete Aktionen — und wer daraus schliesst, dass hier ein grosszügiger Bonusmarkt darauf wartet, entdeckt zu werden, hat die Richtung falsch herum gelesen.
Hinzu kommt, dass die beiden Veranstalter nicht im Wettbewerb um Neukunden mit Geldzuwendungen stehen. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer ein Konstrukt mit diesem Zweck vor sich hat, versteht, warum ein Neukundenrennen mit hundertprozentigen Einzahlungsboni nicht in die Logik passt.
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Der Kreislauf einer typischen Aktion
Wer eine Aktion im Detail nachliest, findet immer dieselben Bestandteile, nur in anderer Reihenfolge. Die Aktion läuft an bestimmten Tagen, manchmal an einer Handvoll Tagen über mehrere Wochen verteilt. Der Zugang läuft über ein verifiziertes Spielerkonto, das heisst: Identität geprüft, Wohnsitz im Einzugsgebiet, keine laufende Spielsperre. Der Vorteil kommt als Gutschrift, Zuschlag oder Erhöhung — nicht als Einzahlung auf ein Bankkonto. Und die Frist ist kurz: dreissig Tage Gültigkeit sind in den Bedingungen eine lange Zeit, sieben Tage Zugang zu einem Verteilungscode eine kurze.
Die Reihenfolge ist wichtig, weil sie über den Wert entscheidet. Wer sich für eine Aktion registriert und die Verifizierung erst danach angeht, verliert unter Umständen die Zugangsfrist. Wer die Gutschrift erhält und sie liegen lässt, verliert sie nach Ablauf. Wer sie einsetzt und einen Gewinn erzielt, hält den Gewinn — und merkt spätestens bei der Auszahlung, dass das Guthaben selbst nicht mitging.
Ein Beispiel mit Zahlen, damit die Grössenordnung sitzt
Die Loterie Romande startete ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» am 17. Dezember 2025 und liess sie bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen laufen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück davon, jedes dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist die geeignete Rechnung, um den Blick zu schärfen. Nehmen wir dieses Gutschenk über CHF 10 als Gratiswette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird, und einen beispielhaften Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, keine irgendwo notierte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent, und der Abschlag des Veranstalters entsprechend bei rund 5 Prozent. Vom Hundertfranken-Guthaben, hier zehn, bleibt nach diesem Abschlag im Durchschnitt etwa die Hälfte übrig: Der durchschnittliche Wert der Gratiswette liegt nach dieser Rechnung bei rund CHF 4.50 bis CHF 4.75, je nachdem, wie genau man den Quotenschlüssel ansetzt. Das ist keine Zusage und keine Gewinnprognose, sondern ein Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Gratisbetrag eingesetzt wird. Die zehn Franken auf dem Bildschirm sind also real etwa vier Franken wert. Wer sich für die zehn anmeldet und vier bekommt, darf den Anbieter dafür nicht schelten. Die Bedingung stand in den Teilnahmebedingungen.
Bewilligung, Aufsicht und was die Regeln für den Gutschein bedeuten
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung braucht zweierlei: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das erklärt den ersten Reflex, den die meisten beim Stichwort Wettgutschein haben. Man sucht nach einem Anbieter mit der besten Aktion und hält die Auswahl für eine Frage des Geschmacks. In der Schweiz ist sie das nicht. Sie ist eine Frage des Status: Zwei Veranstalter dürfen überhaupt eine Aktion durchführen, und die Aufsicht muss ihr vorher zustimmen.
Die Zustimmung als eigener Vorgang
Dass Gratisspiele und Gratisgutschriften vorab von der Gespa genehmigt werden müssen, ist der Grund, warum eine Aktion hier ein Ereignis ist und keine Dauereinrichtung. Eine Schweizer Plattform kann nicht einfach einen Bonus ausrufen und ihn dann laufen lassen. Die achtundzwanzig Zustimmungen des Jahres 2025 — vierundzwanzig für die Loterie Romande, acht für Swisslos — verteilen sich auf Aktionen, die jeweils an eine Frist, ein Kontingent oder einen Aktionszeitraum gebunden sind. Eine Werbung, die ein dauerhaftes Willkommenspaket verspricht, kann keine bewilligte Schweizer Aktion sein.
Daraus folgt etwas Praktisches: Die Frage nach dem «aktuellen» Gutschein ist in der Schweiz keine Frage nach dem Wettbewerb der Anbieter untereinander, sondern eine Frage nach der Tagesaktualität der Aktionen der beiden Veranstalter. Aktionen kommen und gehen. Wer heute eine findet, sollte das Datum im Kleingedruckten mit dem Kalender abgleichen.
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Was eine Aktionsbedingung in der Schweiz kosten kann
Eine Aktion ohne Bedingungen gibt es nicht, und die Bedingungen sind der Ort, an dem der Wert verschwindet. Die Gültigkeitsdauer ist der erste Hebel: dreissig Tage für ein Guthaben klingen nach Zeit, sie sind aber zugleich die Grenze, nach der das Guthaben verfällt. Die zweite Bedingung ist der Aktionszeitraum selbst. Die dritte ist die Verifizierung des Kontos, weil eine Gutschrift nur auf ein Konto geht, dessen Inhaber bekannt ist.
Bei der Loterie Romande liessen sich Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage tätigen, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht überschreiten. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Und die Zeile, die für Aktionen entscheidend ist: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt dieselbe Grenze in derselben Sache. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausdrücklich ausgenommen.
Das ist der ganze Punkt in einem Satz: Zwei Veranstalter, ein gemeinsames Prinzip, keine Auszahlung des Aktionsguthabens. Wer das vor der Anmeldung weiss, wird nicht enttäuscht. Wer es nach der ersten Auszahlung erfährt, schreibt eine schlechte Bewertung.
Schweizer Anbieter im Einzelnen
Vierzehn Abschnitte für zehn Plattformen wären hier falsch — die zwei bewilligten Veranstalter verdienen eine eigene Betrachtung, weil bei ihnen die Bedingungen prüfbar sind und weil ihre Produkte tatsächlich in der Schweiz stattfinden. Beide zusammen bilden den Schweizer Markt für Sportwetten, und beide sind für ein Publikum gebaut, das nicht mit Boni, sondern mit Limiten und Kontrollen angesprochen wird.
Swisslos und Sporttip: die Aktion ist der kleinste Teil des Angebots
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben, mindestens achtzehn Jahre alt, ohne bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der Aktionsapparat von Sporttip ist schmal und produktgebunden statt guthabenbasiert. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide Boostarten lassen sich pro Wettendem nur einmal nutzen, sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Merken Sie den Typ? Das ist kein Guthaben, das man abheben könnte, sondern eine Erhöhung, die an eine bestimmte Wettform gebunden ist. Der Hunderter-Boost auf fünfzehn Voraussagen klingt grosszügig, bis man zählt: fünfzehn Spiele mit je mindestens 1.50 muss man erst einmal zu einer Kombination zusammensetzen, die man auch gewinnen will. Wer regelmässig lange Kombiwetten spielt, holt hier echten Wert heraus. Wer eine einzelne Wette platziert, sieht von diesem Angebot nichts.
Die Limiten sind hier ein Thema eigener Art. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die Bewilligung, die spricht: Ein Veranstalter, der seinen Reinertrag an die Kantone abführt, hat keinen Anreiz, einen Grossspieler zu umwerben.
Was Sporttip in Sachen Bedingungen sauber aufstellt, ist der Auszahlungsweg. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Auch bei den Zahlungsarten bleibt es schweizerisch: PostFinance Pay ist als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos verfügbar, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Konten bei ausländischen Zahlungsdiensten sucht man vergebens.
Zum Wetten selbst gehört ein Satz, den viele beim Gutschein nicht mitdenken: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Aktion rettet einen nicht davor, dass eine Wette im falschen Moment platziert wurde.
Das Urteil über Swisslos fällt nicht über das Bonusprogramm, sondern über den Umgang mit Limiten und Auszahlung. Wer im Vertragsgebiet wohnt, verifiziert ist und Kombiwetten mit Voraussagen ab 1.50 regelmässig spielt, findet im Kombiboost das einzige Instrument auf dieser Liste, das ohne Guthaben auskommt und trotzdem Wert erzeugt — und wer ihn überzieht und einen Cash-Out ausführt, verliert ihn in derselben Sekunde. Das ist die schärfste Kante des Angebots, und sie ist freiwillig.
Loterie Romande und Jouez Sport: Aktionen mit Verteilungslogik
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das beste Beispiel dafür, wie hier ein Gutschein funktioniert: Ein Code wurde nicht online gestreut, sondern in den National-League-Stadien verbreitet. Wer ihn innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben.
Der Vertriebsweg ist die eigentliche Aussage dieser Aktion. Sie war nicht auf Klickzahlen aus, sondern auf Stadionbesucher. Das Kontingent von 7’000 Stück sagt mehr über die Grössenordnung als jede Prozentzahl: 7’000 Gutschriften über zehn Franken sind siebzigtausend Franken, verteilt auf sieben Aktionstage und ein halbes Dutzend Kantone. Das ist eine Geste, kein Markt.
Neben den Aktionen stehen die regulatorischen Grenzen des Spielerkontos. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf die angegebene IBAN — bei einem Guthaben aus einer Aktion passiert nichts dergleichen, weil Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist.
Wer in Genf oder Lausanne wohnt und ohnehin ins Stadion geht, findet in solchen Aktionen einen kostenlosen Zusatz, den man an einem der sieben Tage einfach abholt. Wer online nach einem grossen Willkommensbonus sucht, findet hier nichts — und das liegt nicht an einem Versäumnis der Loterie Romande, sondern an einer Aufsicht, die einzelne Aktionen genehmigt und keine Bonusprogramme. Ein Westschweizer Konto und ein Deutschschweizer Konto existieren entsprechend getrennt voneinander; ein Umzug in die andere Landeshälfte ist keine Umstellung des Profils, sondern ein Anbieterwechsel.
Verlustlimiten, Spielsperre und Gutscheine: die Regeln gelten weiter
Ein Gutschein ist keine Auszeit von den Schutzbestimmungen, und das ist in der Schweiz nicht einmal eine Auslegungsfrage. Die organisierten Limiten bleiben gesetzt, die Sperre bleibt eingetragen, und ein ausgeschlossenes Konto wird von jeder Aktion ausgenommen — auch von der kleinsten.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande greift die Grenze auf der Einzahlungsseite: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto und höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben.
Was auffällt: Es gibt keine feste staatliche Einzahlungsobergrenze in der Schweiz. Die Limiten sind Selbstbeschränkungen, die der Veranstalter verlangen muss. Das ist ein Unterschied mit Folgen. Eine Obergrenze von CHF 9’999 für Verluste in dreissig Tagen ist eine Limite, die praktisch nie bindet — aber sie ist die Grenze, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und ob ein Inhaber unter 21 Jahren seine CHF 1’000 ausschöpft, ist eine andere Frage als bei einem erfahrenen Konto.
Die Spielsperre und der Weg zurück
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Wirkung eines solchen Eintrags ist der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Es ist nicht eine Kontoschliessung bei einem Anbieter, sondern ein Ausschluss, der über den Anbieter hinausreicht.
Für einen Gutschein bedeutet das eine harte Konsequenz. Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Aktion, die an ein verifiziertes Konto gebunden ist, kann man mit gesperrtem Eintrag nicht in Anspruch nehmen, und ein nachträglich gesperrtes Konto verliert den Zugang zur laufenden Aktion.
Zur Fairness gehört der Gegenwert: Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und die Aufhebung erfolgt nicht per Knopfdruck, sondern unter Einbezug einer Fachstelle. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Die Aufsicht testet solche Schutzmechanismen übrigens auch nach. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl verdient einen Moment Aufmerksamkeit. Der Spielerschutz an der Verkaufsstelle ist schlicht nicht so streng, wie ein Regelwerk vermuten lässt.
Ein Gutschein verändert an dieser Architektur nichts. Die Limiten stehen vor der ersten Wette. Die Sperre kennt keine Aktionspause. Und wer sich wegen eines Zehn-Franken-Guthabens registriert, hat dieselben Limiten gesetzt wie jemand, der eine Wette über CHF 1’000 platziert. Ein Grund, das Guthaben nicht als Einstieg mit reduzierter Ernsthaftigkeit zu behandeln.
Gutscheine für Neukunden und Bestandskunden: die Bedingungen lesen
Die Frage, ob es Gutscheine ohne Einzahlung gibt, ist in der Schweiz leichter zu beantworten als in den meisten anderen Ländern. Die Loterie Romande verteilte zehn Franken für einen Code, ohne dass eine Einzahlung verlangt wurde. Bei Swisslos existiert mit den Boosts ein Instrument, das den Nettogewinn erhöht statt ein Guthaben einzuzahlen. Beides sind verwandte, aber verschiedene Dinge — und keines davon ist mit einem Krypto-Bonus vergleichbar, wie er in der Werbung für ausländische Plattformen auftaucht.
Was ein Gutschein ohne Einzahlung nicht ist: Bargeld. Gratisspielguthaben ist in den Bedingungen beider Veranstalter ausdrücklich nicht auszahlbar. Der Gewinn daraus ist auszahlbar, das Guthaben selbst nicht.
Die Auszahlung des Gewinns und die Quote dahinter
Wer wissen will, was am Ende auf dem Konto landet, braucht die Rechnung, die beide Veranstalter anwenden: Gewinnbetrag gleich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote — das Produkt der Einzelquoten —, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Eine Einzelwette über CHF 10 auf eine Quote von 1.90 ergibt CHF 19. Ausgezahlt werden davon CHF 19, das eingesetzte Guthaben ist darin enthalten. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, bleiben von diesem Gewinn die zehn Franken Einsatz draussen — es wären CHF 9. Das ist der Unterschied, an dem sich entscheidet, ob ein Angebot eine Wette auf Kredit oder eine Wette auf Geschenk ist.
Genau hier versagt die Marketingvokabel «risikofrei». Eine Aktion, die einen Einsatz erstattet, wird als Gratiswette ausgezahlt und nicht als Geld — die zehn Franken kommen zurück, aber als Gutschenk, nicht auf das Konto. Risikofrei ist daran höchstens das Risiko, das man ohnehin nicht eingegangen wäre.
Wo Aktionen für Bestandskunden ihre Grenzen haben
Bei Swisslos sind Aktionen in der Regel produktbezogen und nicht guthabenbezogen: Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts richten sich an alle Kontoinhaber, nicht an einen bestimmten Nutzerkreis. Eine Sperre in der Art, dass eine Aktion nur bei der ersten Einzahlung greift, spielt hier eine kleinere Rolle als bei ausländischen Plattformen. Die Grenze liegt statt bei der Zielgruppe bei der Frequenz: Jeder Boost ist pro Wettendem nur einmal nutzbar.
Bei der Loterie Romande waren die Aktionen nach Kontingent begrenzt. 7’000 Stück über zehn Franken, das heisst, wer zu spät kommt, findet nichts mehr — nicht, weil er ein Bestandskunde ist, sondern weil das Kontingent weg ist. Eine Aktion für Bestandskunden kann sich also als Aktion für die Schnellsten entpuppen.
Die Frage nach Bestandskundenaktionen ist damit weniger eine nach Anspruchsvoraussetzungen als eine nach Zeitpunkt. Wer schon ein Konto hat, muss nichts neu anlegen, um teilzunehmen. Wer eine Aktion nur auf der Neukundenseite sucht, verpasst die Boosts, die für alle offen sind.
Ausländische Angebote und warum sie hier nicht helfen
Von den zehn Plattformen im Vergleich haben acht keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Formalie, sondern der Ausgangspunkt jeder Bewertung. Die eingetragene ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne schweizerische Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat, bei gewerbsmässigem Betrieb mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die einzige gute Nachricht in diesem Abschnitt.
Was einem Schweizer Spielenden bei einem nicht bewilligten Anbieter fehlt, ist der gesamte Schutzapparat: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, keine Pflicht zur Namensbindung bei der Auszahlung. Dazu kommt, dass Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können. Die Gespa nennt für solche Fälle das Vorgehen des Domain-Hoppings — blockierte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter neuer Adresse auf. Die Liste umfasst seit 3. September 2019 Domains, am Ende des Jahres 2025 waren es 671.
Wer aus einem bewilligten Schweizer Angebot kommt, zieht daraus eine nüchterne Lehre. Der Preis für den Schutz ist ein geschlossenes Angebot: nur Sportwetten, nur ein definierter Katalog an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, dazu eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Esports tauchen im Katalog der Aufsicht nicht auf. Wer sein Geld auf ein solches Ereignis setzen will, findet dafür in der Schweiz keinen bewilligten Veranstalter.
Auf der Steuerseite hat die Trennung ebenfalls Folgen. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden darüber hinaus besteuert — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betrug; der kantonale Freibetrag weicht ab, also «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an — dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Die beiden bewilligten Veranstalter sind oben bereits ausführlich behandelt, weil ihre Bedingungen prüfbar sind. Hier folgen sie zur Vollständigkeit und Einordnung in der Reihenfolge der Rangliste, danach die acht ausländischen Plattformen. Bei diesen acht ist die Faktenlage dünn, und das darf man nicht kaschieren: Es gibt für sie keinen Schweizer Bewilligungsstatus, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsmittel. Was sie an Boni oder Quoten bieten, unterliegt keiner Schweizer Nachprüfung.
BetAlright: ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Als eingetragene Bewilligung lässt sich nichts Feststellbares ausmachen, was in der Schweiz ohnehin keine Kraft hätte. Das Konto ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer sich für BetAlright entscheidet, entscheidet sich damit gegen den gesamten Schutzapparat des Schweizer Systems: gegen die Namensbindung bei der Auszahlung, gegen die Pflicht zu Verlustlimiten, gegen die Sperrwirkung im gemeinsamen Register. Was die Plattform an Wettarten, Limiten oder Auszahlungswegen anbietet, steht nur in ihren eigenen Bedingungen und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Wer trotzdem dort spielt, sollte zumindest wissen, dass die Wohnsitzpflicht, die für Swisslos und Loterie Romande gilt, hier keine Entsprechung hat — und dass auch kein Schweizer Gerichtsstand zur Verfügung steht, wenn eine Auszahlung stockt.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Der Name gehört zu den bekanntesten unter den Plattformen, die Schweizer Spielende ansprechen, was an der rechtlichen Einordnung nichts ändert: Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Konto ist nicht mit dem schweizerischen Sperrregister verbunden, Schweizer Rechtsmittel bestehen nicht, und die Gespa nennt Interwetten im Zusammenhang mit dem Vorgehen des Domain-Hoppings, bei dem blockierte Domains innerhalb von Stunden unter neuer Adresse auftauchen. Wer den Namen in eine Suchmaschine eingibt, findet also womöglich morgen eine andere Adresse als heute.
Diese Auffälligkeit ist die eigentliche Information über das Angebot. Ein Anbieter, der unter wechselnden Adressen erreichbar ist, bietet keine stabile Grundlage für etwas, das auf Auszahlung angelegt ist. Ein Wettgutschein, der bei einem solchen Anbieter angenommen wird, ist eine Zahlung auf ein Konto, dessen Erreichbarkeit ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht liegt. Der Rat ist nicht moralisch, sondern praktisch: Wer eine Wette platzieren möchte, die er kontrollieren kann, braucht einen Anbieter, der kontrolliert wird.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Als eingetragene Bewilligung lässt sich nichts Feststellbares ausmachen, was in der Schweiz keine Kraft hätte. Es besteht keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Die Plattform steht damit im gleichen Verhältnis zur Schweizer Aufsicht wie die übrigen ausländischen Anbieter, und die Ausgangslage für einen Wettenden ist dieselbe: keine Pflicht zu Verlustlimiten, keine Namensbindung bei der Auszahlung, kein Schweizer Beschwerdeweg. Die Gemeinnützigkeit der Erträge, die bei Swisslos und Loterie Romande gesetzlich festgelegt ist, entfällt ebenfalls — bei ausländischen Plattformen bleibt der Ertrag im Unternehmen. Wer die Wahl zwischen ihnen hat und sie als Geschmacksfrage behandelt, übersieht einen Unterschied, der in den Bedingungen dieser Anbieter nicht auftaucht.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ohne Feststellbarkeit entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, das Konto ist nicht an das Sperrregister angebunden, und ein Schweizer Rechtsmittelweg fehlt.
Für die Bewertung eines Gutscheins heisst das: Die Bedingungen einer Aktion lassen sich hier nicht gegen eine Schweizer Aufsicht durchsetzen. Bei Swisslos und Loterie Romande ist der Weg institutionalisiert — eine Aktion braucht die vorherige Zustimmung, und die Bedingungen sind Teil der Bewilligung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Rückversicherung nicht. Eine Beschwerde gegen eine strittige Auszahlung bleibt eine Beschwerde beim Unternehmen selbst.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Als eingetragene Bewilligung lässt sich nichts Feststellbares ausmachen, was in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Es gibt keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann eine Sperrung erfahren.
Bemerkenswert ist hier der Vergleich der Auszahlungswege. Bei Swisslos und Loterie Romande sind Auszahlungen an ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gebunden — eine Vorschrift, die anonyme Auszahlungen ausschliesst. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt diese Bindung nicht. Für einen Spielenden, der Wert auf Nachvollziehbarkeit legt, ist das kein Vorteil, sondern der Wegfall einer Kontrolle. Wer eine Auszahlung prüfen möchte, kann das in einem System mit Namensbindung wesentlich besser tun als in einem ohne.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung ohne Feststellbarkeit hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Konto ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, Schweizer Rechtsmittel bestehen nicht, und eine DNS-Sperrung ist möglich.
Für den Spielerschutz ist die fehlende Registeranbindung der wichtigste Punkt. In der Schweiz wird eine unbefristete Spielsperre in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländischer Anbieter kennt dieses Register nicht. Wer dort spielt und später feststellt, dass er sich selbst schützen müsste, kann nicht damit rechnen, dass der Eintrag ankommt. Der Schutzmechanismus endet an der Grenze.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Kraft, und Feststellbares zu einer Eintragung lässt sich nicht ausmachen. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel und keine Registeranbindung.
Diese Plattform steht für den Gegensatz, um den es auf dieser Seite geht. Der Schweizer Markt für Sportereignisse ist ein geschlossener Katalog: nur Sportwetten, nur aufgelistete Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen. Wer das als Einschränkung empfindet, findet bei einer ausländischen Plattform ein breiteres Programm — aber ohne die Gewissheit, dass die Regeln, die dort gelten, von einer Schweizer Stelle geprüft werden. Die Breite ist der Preis für den Schutz, und in der Schweiz ist der Tausch gesetzlich festgelegt.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung ohne Feststellbarkeit hat keine Wirkung. Eine Sperrung der Domain ist möglich, Schweizer Rechtsmittel fehlen, und das Sperrregister kennt dieses Konto nicht.
Zur Beurteilung bleibt deshalb nur der Vergleich mit dem, was hier bewilligt ist. Bei Swisslos gibt es einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung stehen solche Zahlen nirgends fest, und es gibt keine Stelle, bei der man sie einsehen könnte. Wer dort spielt, arbeitet mit Werten, die sich jederzeit ändern können und über die niemand Rechenschaft ablegt.
Wo man eine Aktion selbst nachrechnet
Wer einer Aktion gegenübersitzt und wissen will, was sie wert ist, braucht drei Ziffern: den Betrag des Guthabens, die Gültigkeitsdauer und die Bedingung, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt wird. Bei Aktionsguthaben in der Schweiz lautet die Antwort auf die letzte Frage fast immer nein — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das ist die Grenze, an der die meisten Rechnungen enden.
Die Rechnung selbst ist kurz. Ein Zweiwegemarkt mit Quoten von je 1.90 hat einen Quotenschlüssel von rund 95 Prozent und einen Abschlag von rund 5 Prozent. Von einer Gratiswette über CHF 10 bleibt nach diesem Abschlag im Durchschnitt etwa die Hälfte übrig, also rund CHF 4.50 bis CHF 4.75, je nach Rundung. Das gilt für jede Gratiswette in dieser Grössenordnung, unabhängig vom Anbieter. Der Quotenschlüssel gehört zur Quote, nicht zur Aktion.
Die praktische Prüfliste für einen konkreten Gutschein sieht so aus. Erstens: Steht ein Ablaufdatum dabei, und liegt es nach dem Tag, an dem man ihn einlösen kann. Zweitens: Muss man ein verifiziertes Konto haben, und hat man eines. Drittens: Ist der Gewinn auszahlbar, und ist das Guthaben selbst auszahlbar. Viertens: Gibt es eine Mindestquote für den Einsatz. Fünftens: Verfällt der Vorteil bei einem Cash-Out. Die letzte Frage betrifft die Boosts bei Sporttip, und die Antwort darauf ist ein klares Ja.
Wer das selbst durchrechnet, braucht keine Bewertung von aussen. Die Zahlen, die dafür nötig sind, stehen in den Bedingungen — und bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist das Kleingedruckte tatsächlich vollständig. Bei einer Aktion, die an eine Bewilligung gebunden ist, hat der Veranstalter einen Anreiz, die Bedingungen klar zu formulieren: Er hat sie vorher vorlegen müssen.
Häufige Fragen
Gibt es Wettgutscheine bei den Schweizer Veranstaltern, und wer muss sie genehmigen?
Die beiden bewilligten Veranstalter Swisslos und Loterie Romande bieten vereinzelt Aktionen mit Gratisspielguthaben oder Boosts an. Gratisspiele und Gratisgutschriften brauchen vorab die Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie deren vierundzwanzig an die Loterie Romande und acht an Swisslos.
Was bedeutet ein Wettgutschein ohne Einzahlung, und welche Bedingungen hängen daran?
In der Schweiz bedeutet es ein Guthaben, für das keine Einzahlung verlangt wird. Die Bedingungen sind trotzdem bindend: ein verifiziertes Konto, ein begrenzter Aktionszeitraum, häufig ein Kontingent und eine Gültigkeitsdauer von dreissig Tagen. Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar.
Wird der Einsatz einer Gratiswette aus einem Gutschein mit dem Gewinn ausgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, enthält die Auszahlung nur den Gewinnteil. Eine Wette über CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt CHF 19 Gewinnbetrag mit Einsatz und CHF 9 ohne ihn. Das Guthaben wird also nicht Teil der Auszahlung.
Gibt es Gutscheine für Bestandskunden, und wo liegen die Grenzen solcher Aktionen?
Ja, und bei Swisslos sind Aktionen nicht auf Neukunden beschränkt; der Kombiboost steht allen Kontoinhabern offen. Die Grenze ist die Frequenz, denn jeder Boost ist pro Wettendem nur einmal nutzbar. Bei der Loterie Romande begrenzte dagegen das Kontingent die Zahl der Gutschriften.
Gelten Verlustlimiten und Spielsperren auch bei Wetten mit Gutschein?
Ja, uneingeschränkt. Bei Swisslos müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, und eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, auch nicht aus einer Aktion.
Wie wird der Gewinn einer Wette mit Gutschein aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen ab. Bei einer Gratiswette fehlt der Einsatz in der Auszahlung, weil er nicht zurückgezahlt wird.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
