Trustly bei Sportwetten: Der Zahlungsdienst ist nicht die Bewilligung
Ladevorgang...
Stand Oktober 30, 2026; Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz.
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Trustly sucht, sucht in der Regel nach dem falschen Merkmal. Ein Zahlungsdienst ist keine Erlaubnis. Die Direktüberweisung vom Bankkonto ist bequem, sie funktioniert in Sekunden, und sie sagt über den Anbieter, bei dem sie eingesetzt wird, exakt nichts aus – weder über seine Zulassung noch über die Sicherheit des Geldes. In der Schweiz führt diese Suche zu einem Ergebnis, das die meisten Suchtreffer verschweigen: Sportwetten veranstalten dürfen hierzulande genau zwei Organisationen, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer mit Trustly bei einem Sportwetten-Anbieter einzahlt, landet in aller Regel bei einem ausländischen Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung.
Das ist keine Kleinigkeit, und es ist auch kein Verbot für den Leser. Der Spielende wird nicht bestraft, wenn er bei einem nicht bewilligten Anbieter setzt. Aber er verliert jeden Schweizer Schutz, den dieses Land für Wetten aufgebaut hat, und er verliert ihn vollständig, nicht teilweise. Kein Sperrregister, das ihn zurückhält, wenn er sich selbst im Weg steht. Keine Aufsicht über die Quoten. Kein Rechtsweg über die Gespa. Dafür ein Konto, das schneller gefüllt ist als der Verstand hinterherkommt.
Der folgende Text sortiert die Landschaft von der unbequemsten Seite her: zuerst der Spielerschutz, dann die Boni, dann das Geld und seine Wege, dann der Vergleich selbst, dann die Grundlagen der Direktüberweisung, zuletzt die Rechtslage. Zwei Schweizer Veranstalter werden ausführlich geprüft, zwei ausländische Marken kommen als Referenz daneben – nicht als Empfehlung, sondern weil Schweizer Spielende ihnen begegnen und wissen sollen, was sie dort erwartet.
Spielerschutz: Die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Was auf dem Spielerkonto zuerst gesetzt wird, nicht zuerst gespielt
Bei Swisslos ist die Reihenfolge nicht verhandelbar. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Senken gilt sofort. Erhöhen erst nach 72 Stunden.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus, und man muss sie zu Ende denken. Sie sind keine Schikane, sie sind eine Bremse auf das einzige Verhalten, das bei Wetten zuverlässig teuer wird: die Erhöhung, die mitten in einer schlechten Serie beschlossen wird. Wer nach drei verlorenen Kombiwetten beschliesst, die Monatslimite zu verdoppeln, hat drei Tage Zeit, den Beschluss noch einmal anzusehen. Es ist die günstigste Frist im ganzen Schweizer Wettangebot, weil sie nichts kostet und im entscheidenden Moment Zeit verschafft.
Die Einzahlungslimite ist davon getrennt zu betrachten. Sie begrenzt nicht den Verlust, sondern die Zuflucht. Genau dort greift die Direktüberweisung vom Bankkonto am härtesten: Geld, das in zwanzig Sekunden auf dem Spielerkonto liegt, ist Geld, über das in zwanzig Sekunden entschieden wurde. Eine Einzahlungslimite ist deshalb mehr wert als jede Verlustlimite, wenn der Weg vom Konto zur Wette kurz ist.
Sperre, Pause und das Register, das Kantone und Casinos verbindet
Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben wird. Das ist die kurze Sperre, und sie ist hart geschnitten: kein Anruf, kein Formular, keine Ausnahme. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt darüber hinaus – auch für Casinos einschliesslich deren Online-Angebote und im Fürstentum Liechtenstein.
Man sollte diese Reichweite nicht überlesen. Wer sich unbefristet sperren lässt, sperrt sich nicht von einer Website aus, sondern aus einem Marktsegment. Das ist der Grund, warum die Sperre wirkt und die freiwillige Pause mit Frist es oft nicht tut. Nach dem Geldspielgesetz können Sperren nur über ein Fachorgan und frühestens nach drei Monaten wieder gelöst werden. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.
Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze an der Identität. Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Auslesen der Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und deren Abgleich gegen Adressdatenbanken – und ebenfalls nur eine Registrierung pro Person.
Wer sich über die Prüfung beim Anmelden ärgert, sollte den Gegensatz sehen: Ein ausländischer Anbieter, der ohne Ausweis aufmacht, hat auch kein Sperrregister, in das er einen Spielenden eintragen könnte. Die Verifizierung ist der Preis des Schutzes. Es gibt keinen zweiten Weg dorthin.
Sportschutz an der Verkaufsstelle hat einen Riss
Bei aller Sorgfalt im Online-Kanal wäre es falsch, die Schweiz als lückenlos zu beschreiben. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 200 Fällen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht hier, weil sie den Leser betrifft, der an der Online-Prüfung scheitert und dann an den Kiosk geht. Der Schutz am Schalter ist nicht derselbe wie der im Konto. Wer für einen Jugendlichen eine Wette abgibt, weil es «schnell geht», macht sich nicht nur strafbar, sondern nutzt genau die Lücke, die diese Testkäufe gemessen haben.
Ob der Online-Kanal seine Hausaufgaben macht, ist eine andere Frage, und sie lässt sich nur vor Ort beantworten. Wer prüfen will, wie ernst ein Veranstalter den Schutz nimmt, findet die Antwort nicht im Werbetext, sondern in den Bedingungen für die Online-Teilnahme und im eigenen Limiten-Bereich des Spielerkontos.
Bonus und Gratisspielguthaben: Was daran frei ist und was nicht
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der letzte Teil des Satzes ist der einzige, der zählt. Nicht auszahlbar heisst: Das Guthaben lebt, bis es verdampft, und wenn es nicht gesetzt wird, ist es weg. Die 30 Tage sind keine Kulanzfrist, sie sind die Haltbarkeitsdauer einer Marketingmassnahme. Und der Weg dorthin setzt ein verifiziertes Konto voraus – Volljährigkeit, Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone, Ausweiskopie. Wer den Code in der Stadionanlage aufschnappt, aber in Basel wohnt, kann ihn nicht einlösen. Der Radius der Aktion deckt sich haargenau mit dem Versorgungsgebiet des Veranstalters, was keine Pointe ist, sondern die Mechanik des Schweizer Modells.
Solche kostenlosen Spiele oder Spielguthaben brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorherige Zustimmung der Gespa. Sie wurde 2025 in 24 Fällen an die Loterie Romande und in 8 Fällen an Swisslos erteilt. Auffällig daran ist nicht die Zahl, sondern ihre Grössenordnung. Ein Markt, in dem die Aufsicht jeden Gratisbetrag einzeln absegnet, produziert keine Bonus-Kaskade. Wer aus dem Ausland eine Palette aus Einzahlungsboni, Freiwetten und Reload-Aktionen gewohnt ist, wird in der Schweiz ein sehr stilles Angebot finden.
Warum es hier keinen Umsatz-Zirkus gibt – und was das für Auszahlungen heisst
Die unterscheidende Frage bei jedem Bonus ist nicht, wie hoch er ist, sondern welche Bedingungen auf seinem Weg zur Auszahlung liegen. Ein Bonus, an den eine Umsatzanforderung geknüpft ist, muss mehrfach durchgespielt werden, bevor daraus auszahlbares Guthaben wird – und nur Einsätze ab einer bestimmten Mindestquote zählen dabei mit. Genau daraus entsteht der Effekt, den die Anbieter in ihrer Werbung nicht erwähnen: Der Bonus verteilt sich über hunderte Wetten, und in jeder davon steckt die Marge des Buchmachers.
Hier liegt die eigentliche Erkenntnis für Schweizer Leser. Die beiden bewilligten Veranstalter arbeiten mit Gratisspielguthaben, das von vornherein nicht auszahlbar ist. Das klingt nach weniger als ein umsatzgebundener Bonus, ist es aber nicht. Ein nicht auszahlbares Guthaben kann niemals zu einer Geldforderung werden, also kann es auch keine Enttäuschung an der Auszahlungsschranke geben. Der Wert ist von Anfang an auf das Setzen beschränkt. Das ist ehrlicher als ein Guthaben, das nominell höher ist und nach dem Durchspielen auf einen Rest zusammenschmilzt.
Spielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen, bei der Loterie Romande ebenso. Wer also Gratisspielguthaben erhält, sollte es als das behandeln, was es ist: ein befristetes Spielrecht, kein Geld.
Die Bonus-Aktion, die sich nur mit einem Wohnsitz öffnet
Die Loterie Romande gewährt über ein Online-Spielerkonto den Zugang zu ihrem Spielangebot. Wer die Promotionsmechanik ausprobieren will, muss zuerst durch dieselbe Verifizierung wie jeder andere. Das bedeutet: kein Bonus für Besucher aus der Deutschschweiz, keiner für Personen ohne Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura. Das Schweizer Recht macht aus einem Bonus ein regionales Produkt.
Wer in der Westschweiz wohnt und ohnehin mit Jouez Sport spielt, für den ist das Gratisspielguthaben ein sauberer Zusatz. Wer ausserhalb wohnt, für den ist die gesamte Diskussion akademisch, unabhängig davon, wie verlockend die Aktion klingt. Und wer bei einem ausländischen Anbieter auf einen Bonus mit Trustly-Einzahlung stösst, sollte die Bedingungen lesen und nicht die Anzeige: Dort steht, welcher Umsatz zu leisten ist, welcher Mindesteinsatz zählt und bis wann die Frist läuft. Alles andere ist Verpackung.
Zahlungsabwicklung: Wie das Geld hinein- und wieder herauskommt
Spielguthaben kaufen, aber mit Deckel
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zusätzlich gibt es Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen.
Betrachten wir die beiden Modelle gegeneinander, weil darin ein echter Unterschied steckt. Bei Swisslos liegt die Grenze des Guthabens um einen Franken unter der Monatsgrenze der Einzahlungen – CHF 9’999 gegen CHF 10’000. Bei der Loterie Romande fallen beide Grenzen auf CHF 10’000 zusammen. Wer im ersten System den Monat ausreizt, kann den letzten Franken nicht mehr einzahlen; im zweiten System geht es knapp auf. Das ist keine relevante Ungerechtigkeit, aber es zeigt, wie kleinteilig die Schweizer Regeln arbeiten. Die eigentliche Aussage der Zahlen ist eine andere: Ein Spielkonto in der Schweiz ist ein Ausgabenkonto mit Deckel, kein Kreditinstrument.
Der Vergleich mit dem Weg über eine ausländische Seite macht das erst sichtbar. Dort gibt es keine Monatsgrenze für Einzahlungen und kein Wallet-Limit, das den Deckel bildet. Der Deckel ist dort die Kreditkarte oder der Kontostand – und bei Zahlung direkt vom Bankkonto ist der Kontostand nur einen Fingertipp weit weg. Wer den Betrag überweist, der in zwanzig Sekunden ankommt, verliert jede natürliche Bedenkzeit zwischen der Idee und der Wette. Das gilt für eine Direktüberweisung an sich, unabhängig davon, ob der Empfänger eine Bewilligung hat.
Die Auszahlung in den eigenen Namen, und die Frist, die über einen Gewinn entscheidet
Die Pflicht, die in der Schweiz jedem Zahlungsweg vorausgeht, ist die Kontoinhaberschaft: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten ausgezahlt, das auf den Namen der kontoinhabenden Person lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Swisslos zahlen Spielende innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Die Auszahlungsgeschwindigkeit, die in Wettbewerbsvergleichen sonst so gern gefeiert wird, ist hier eine Funktion der Gewinnhöhe und nicht des Anbieters. Bis CHF 1’000 gibt es nichts zu beantragen – das Guthaben ist einfach da. Genau darum ist die untere Kategorie so angenehm. Und genau darum ist die Obergrenze der Verkaufsstellenauszahlung der Punkt, an dem der Papierwettschein unhandlich wird: Wer an einem Sporttip-Systemwettschein über CHF 1’000 hängt, trägt ihn zur Bank und nicht zum Kiosk.
Die Frist ist die unangenehmste Zahl in diesem Abschnitt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man sich vorstellt, dass der Wettschein in einer Schublade liegt und niemand an ihn denkt. Wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Diese zehn Tage sind brutal kurz, und sie laufen gegen einen, der gerade erst gemerkt hat, dass etwas nicht stimmt. Ein Gewinn ist kein Guthaben, das auf Zuruf wartet.
Der Vergleich der Anbieter: Wie zwei Bewilligungen und zwei ausländische Marken nebeneinander stehen
Einordnung nach Bewilligungsstatus
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Trustly | keine Bewilligung für Wetten; Zahlungsinstitut | Zahlungsinstitut unter Aufsicht der schwedischen Finansinspektionen |
| Betsson | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach den Angaben des Anbieters |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die bei der Auswahl wirklich trägt. Alles andere – Zahlarten, Quoten, Auszahlungszeiten – lässt sich vergleichen, korrigieren und nachbessern. Eine fehlende Bewilligung lässt sich nicht nachbessern, und sie ist auch kein Formfehler. Nach dem Geldspielgesetz gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Gespa nennt unter den Betroffenen Interwetten und Bet-at-Home. Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn sie gesperrt werden. Wer heute eine blockierte Adresse aufruft und morgen eine andere, hat denselben Anbieter vor sich und keinen Schweizer Rechtsweg.
Und Trustly selbst? Es gehört nicht in diese Liste hinein, und genau deshalb steht es hier. Trustly Group AB ist ein 2008 gegründetes schwedisches Zahlungsinstitut mit Sitz in Stockholm, zugelassen von der Finansinspektionen, mit der Organisationsnummer 556754-8655; Trustly UK Limited wird von der britischen Financial Conduct Authority reguliert. Bei Trustly wählen Kunden an der Kasse «Pay by Bank» und bestätigen die Zahlung in einem einzigen Schritt der starken Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID; die Zahlung läuft direkt vom Bankkonto. Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro, im September 2018 eröffnete das Unternehmen ein Büro in Köln für deutsche Kunden.
Das ist ein Zahlungsunternehmen mit einer echten Aufsicht und einer ordentlichen Eigentümergeschichte. Es ist kein Wettveranstalter. Eine Zulassung des Zahlungsinstituts ersetzt keine Bewilligung des Wettanbieters – das ist der Satz, den die Suchtreffer verschweigen, und es ist der Satz, der die ganze Seite trägt.
Wie die Marge in jeder Quote mitläuft
Beim Vergleich zweier Anbieter geht die entscheidende Rechnung über alle Ausgänge eines Marktes. Der Quotenschlüssel, also die Auszahlungsquote, ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Ein Markt mit drei Ausgängen und Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 zahlt also über alle drei Ausgänge gerechnet weniger zurück, als die Summe der Einsätze war – die Differenz ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält.
Man liest die Quote, die neben dem Team steht, und sieht eine Zahl. Man liest die drei Quoten nebeneinander und sieht ein Geschäft. Der Unterschied zwischen einem Anbieter mit einer Marge im mittleren einstelligen Bereich und einem mit einer deutlich höheren ist über hundert Wetten hinweg keine Rundungsdifferenz, sondern ein Betrag, der sich wie ein zusätzlicher Verlust anfühlt. Genau aus diesem Grund ist die Marge das faire Vergleichskriterium und die Startseite mit den «besten Quoten» nicht: Der beste Einzelpreis eines Anbieters in einem Markt sagt nichts über seine Preise im nächsten.
Wo die Quote herkommt, ist die zweite Frage, und in der Schweiz ist sie klar geregelt. Der bewilligte Veranstalter haftet gegenüber der Aufsicht für sein Angebot. Ein nicht bewilligter Anbieter haftet gegenüber niemandem in diesem Land, und wer sich über eine Quote beschweren will, findet keine Stelle, die zuhören müsste. Das ist der Zusammenhang zwischen §7 und der Marge: Der Preis ist nicht nur eine Zahl, er hat eine Herkunft.
Grundlagen: Warum die Direktüberweisung in der Schweiz ein Sonderfall ist
Vom Bankkonto zur Wette in einem Authentifizierungsschritt
Die Direktüberweisung funktioniert technisch unspektakulär. Kunden wählen an der Kasse «Pay by Bank» und bestätigen die Zahlung in einem einzigen Schritt der starken Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID. Die Zahlung läuft direkt vom Bankkonto, ohne Karte, ohne Zwischenkonto, ohne Walletschlüssel. Die Gutschrift erfolgt bei Einzahlung sofort, und genau das ist der Vorzug.

In der Schweiz kommt eine Eigenheit hinzu, die in anderen Märkten fehlt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ein Zahlungsweg also, der dem Muster der Bankverbindung folgt und in der Schweizer App-Landschaft verankert ist. Ob ein einzelner Anbieter eine bestimmte Zahlungsmarke akzeptiert, ist ohnehin dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen. Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren würden. Wer das Gegenteil liest, liest eine Behauptung.
Warum die Auszahlung nie auf ein fremdes Konto geht
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen der kontoinhabenden Person lautet. Diese Regel ist der Grund, warum die Frage nach der Zahlart am Ende weniger wichtig ist als die Frage nach der Kontoinhaberschaft. Eine Auszahlung auf das Konto eines Dritten wird nicht abgewickelt, nicht bei Swisslos und nicht bei der Loterie Romande. Ein Kredit an Spielende ist nach dem Geldspielgesetz ebenfalls ausgeschlossen: Man kann sich kein Spielgeld leihen.
Für den Alltag heisst das: Der Name auf dem Ausweis, der Name auf dem Spielerkonto und der Name auf dem Bankkonto müssen derselbe sein. Wer für die Partnerin, den Bruder oder den Arbeitskollegen einzahlt und sich dann über eine hängende Auszahlung wundert, hat die Regel nicht gelesen, sondern nur die Einzahlung gesehen. Bei Spielenden mit eigener Zahlungsverbindung geht ein Gewinn über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen an das hinterlegte Schweizer oder Liechtensteiner Konto – vorausgesetzt, die Verbindung ist bekannt und der Name stimmt.
Was das praktisch verlangt, ist langweilig und entscheidend. Vor der ersten Einzahlung sollte der Kontoinhaber feststehen. Wer zwei Konten betreibt, sollte vorher klären, welches zählt, und nicht nach dem Gewinn. Und wer Gratisspielguthaben erhält, sollte wissen, dass es nicht auszahlbar ist, egal auf welches Konto. Auszahlbar ist nur, was gesetzt und gewonnen wurde.
Rechtslage: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine dritte Adresse
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat am 1. Januar 2021, und die Aufsicht führt die Gespa in Bern – nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Wer veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone.
Diese Aufteilung ist der Punkt, an dem die meisten Suchanfragen ins Leere laufen. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Die Schweiz hat das Wettangebot nicht reguliert, sie hat es halbiert, und das ist keine Redewendung: Der Reingewinn geht nach Artikel 125 des Geldspielgesetzes an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Massgebend ist die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.
Leser, die von einem ausländischen Anbieter kommen, werden diese Liste als eng empfinden. Das ist sie auch. Ein geschlossener Katalog bedeutet, dass der Schutz nicht aus dem guten Willen des Veranstalters kommt, sondern aus der Liste selbst: Was nicht darauf steht, kann nicht angeboten werden, und niemand muss sich darauf verlassen, dass ein Markt fair gestellt ist.
Limiten im Angebot und der Cash-Out als Zusatz, nicht als Recht
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer plant, sollte also nicht mit einer dauerhaften Obergrenze rechnen; wer eine Systemwette baut, muss die höhere Grenze nicht in einer Einzelwette wiederfinden.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Man sollte diese Funktion nüchtern lesen. Das Wort klingt nach Kontrolle, und tatsächlich ist sie das – aber zu einem Preis, der bereits in der Auszahlung steckt. Wer eine Wette glattstellt, verkauft einen Teil des möglichen Gewinns an den Veranstalter zurück. Das ist ein legitimes Werkzeug, gerade für lange Kombiwetten mit offenem Ausgang. Es ist kein Schutzinstrument, und es ersetzt keine Verlustlimite. Eine Wette, die vor Spielbeginn steht und glattgestellt wurde, war eine andere Wette als die geplante. Weil das Gesetz den Cash-Out nicht regelt, ist er ausschliesslich Sache des jeweiligen Veranstalters – und wer ihn nutzen will, liest die Bedingungen und nicht die Produktseite.
Die Steuerfrage und der ausländische Gewinn
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton unterschiedlich, deshalb ist eine einzelne Kantonszahl hier nicht sinnvoll. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden, der weit unter dieser Schwelle gewinnt, heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer eine solche Zahl in einem Vergleich findet, sollte die Quelle prüfen. Wer dagegen bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, unterliegt keiner Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt werden – so ausdrücklich die Praxis des Kantons Thurgau. Das ist die unangenehme Kehrseite der ausländischen Quote: Der Gewinn kann voll steuerbar sein, und niemand holt die Steuer für den Spielenden zurück. Diese Angaben sind allgemeiner Natur. Wer sie für sich klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Warum die ausländische Quote kein bewilligtes Angebot ist
Eine ausländische Bewilligung – sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Werbung für bewilligtes Glücksspiel darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine tageszeitliche Werbebeschränkung kennt das Gesetz nicht.
Diese Passage bleibt ohne Pointe, weil sie das nicht hergibt. Zwei Punkte gehören aber in voller Länge auf den Tisch, weil sie in beiden Richtungen falsch erzählt werden. Erstens: Der bewilligte Weg ist der einzige mit Schweizer Sperrregister, Schweizer Aufsicht und Schweizer Rechtsweg – aber er kennt genau zwei Veranstalter, ein geteiltes Gebiet, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Verifizierung. Zweitens: Der ausländische Weg kennt keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister, keinen Rechtsweg, und bei einer Direktüberweisung vom Bankkonto ist der Verlust sofort sichtbar. Keiner der beiden Wege ist von sich aus die vernünftige Wahl. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, hat nur einen.
Die geprüften Anbieter
Swisslos Sporttip: Zwei Bewilligungen, ein geteiltes Gebiet und die härteste Auszahlungsfrist
Swisslos betreibt Sporttip als eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Die Bewilligungsgrundlage ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Bundesgesetz über Geldspiele, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip.
Das Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Westschweiz wohnt, kommt hier nicht durch, egal wie gut das Angebot passt.
Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer die Verifizierung als Hürde empfindet, sollte ihr Gegenstück sehen: dasselbe Konto trägt die Sperrmöglichkeit, die Limiten und die Auszahlung auf den eigenen Namen.
Auf der Einzahlungsseite stehen zwei Wege aus dem eigenen Sortiment: die Online-Zahlungsmöglichkeit und der Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay lädt das Spielkonto auf, bestätigt wird direkt in der PostFinance App.
Auf der Auszahlungsseite wird zweimal pro 365 Tage gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung läuft die Gutschrift automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Der Verfall nach 26 Wochen und die Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief sind die zwei Termine, die man kennen muss.
Die Limiten für Wetten liegen bei CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000, Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Cash-Out ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, nur online und nur vollständig.
Was diesen Anbieter letztlich auszeichnet, ist nicht das Angebot, sondern seine Auszahlungsarchitektur: Die zwei kostenlosen Auszahlungen pro Jahr und der Verfall nach 26 Wochen passen zusammen, weil beide dasselbe sagen – Guthaben bei Swisslos ist ein zeitlich begrenzter Anspruch und kein ruhendes Vermögen. Wer regelmässig grössere Beträge gewinnt, plant die Auszahlung wie einen Termin, den er nicht verschieben darf. Und wer sein Spiel steuern will, findet hier das vollständigste Schutzinstrumentarium am Schweizer Markt.
Loterie Romande Jouez Sport: Eine Bewilligung, sechs Kantone und ein Konto pro Person
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt. Die Bewilligungsgrundlage ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, das Produkt heisst Jouez Sport.
Das Versorgungsgebiet ist die Westschweiz: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Allein diese Zahl erklärt einen Teil ihres Profils: Ein Veranstalter mit 2’350 Annahmestellen auf einer Fläche von sechs Kantonen ist näher am Schalter als manche Konkurrenz an der App – und das ist für viele Westschweizer ein echter Vorzug, nicht ein Rückstand.
Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Wer vor drei Monaten umgezogen ist und den Nachweis noch nicht hat, steht hier vor einer echten Wartezeit.
Auf der Einzahlungsseite liegt die Grenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist der einfachste Weg für alle, die nicht jedes Mal eine Bankverbindung bemühen wollen, und zugleich eine Grenze: Teilladungen sind nicht möglich, das Ticket fällt als Ganzes aufs Guthaben.
Auf der Auszahlungsseite werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Was diesen Anbieter prägt, ist der Wettschein. Die Auszahlung im Papierkanal endet dort, wo das Bargeld der Verkaufsstelle endet, und das ist eine Alltagsgrenze, die in einem App-Angebot nicht existiert. Wer den Jouez-Sport-Wettschein als Hauptweg nutzt, arbeitet bis CHF 200 bequem und darüber mit Bankverbindung. Dass die Einzahlungsgrenze und die Wallet-Grenze auf demselben Betrag von CHF 10’000 liegen, macht das Konto zu einem geschlossenen Kreislauf, der sich nicht über die Grenze hinaus aufladen lässt.
Trustly: Ein schwedisches Zahlungsinstitut unter Aufsicht – und ohne jede Wettbewilligung
Trustly Group AB ist ein schwedisches Zahlungsinstitut mit Sitz in Stockholm, 2008 gegründet. Die schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen hat Trustly als Zahlungsinstitut zugelassen; die Organisationsnummer lautet 556754-8655. Trustly UK Limited wird von der britischen Financial Conduct Authority reguliert.
An der Kasse läuft der Weg so ab: Kunden wählen «Pay by Bank» und bestätigen die Zahlung in einem einzigen Schritt der starken Kundenauthentifizierung in der Banking-App oder per eID. Die Zahlung geht direkt vom Bankkonto. Nordic Capital übernahm im März 2018 die Mehrheit an Trustly bei einer Bewertung von 700 Millionen Euro; im September 2018 eröffnete das Unternehmen ein Büro in Köln für deutsche Kunden.
Diese Marke steht auf der Seite aus einem einzigen Grund: weil sie in fast jeder Suchanfrage vorkommt, die diese Seite bedient. Wer ein Finanzunternehmen mit einer Zulassung sieht, schliesst daraus gern, dass der Betreiber am anderen Ende derselben Transaktion ebenfalls geprüft ist. Das ist der Denkfehler, den diese Seite auflösen will. Eine Zulassung als Zahlungsinstitut betrifft die Abwicklung der Überweisung und die Aufsicht über das Institut, das sie abwickelt. Sie sagt null darüber, ob der Empfänger Wetten in der Schweiz veranstalten darf. Für die Bewilligung des Wettanbieters zählt allein die Bewilligung des Wettanbieters.
Betsson: Ausländisches Angebot mit grossem Sportbuch und ohne Schweizer Bewilligung
Betsson wird hier als Referenz geführt, weil Schweizer Spielende dem Angebot regelmässig begegnen. Nach den Angaben des Anbieters verfügt er über eine Lizenz; eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor. Nach dem Geldspielgesetz gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier keine Wirkung, und das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar.
Konkret heisst das für den Vergleich: Der bewilligte Schweizer Weg bietet Schweizer Sperrregister, Schweizer Aufsicht und Schweizer Rechtsweg, kennt aber nur zwei Veranstalter mit geteiltem Gebiet, geschlossener Sportarten- und Marktliste, Wohnsitzpflicht und Verifizierung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlt der Schweizer Schutz vollständig. Es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle, keine Aufsicht über die Quoten und keine Stelle, an die sich ein Spielender mit einer Beschwerde wenden könnte. Wettscheine sind bei einem Auslandanbieter ohnehin nicht einlösbar, der Papierweg fällt also von vornherein weg.
Wer trotzdem dort spielt, sollte zumindest die Konsequenzen kennen, die sich aus den Bedingungen des Schweizer Marktes ergeben. In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren würden – die Kontrolle liegt allein bei der Person, die überweist. Die Direktüberweisung vom Bankkonto macht jeden Verlust im Kontostand sofort sichtbar, und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Einzahlungslimite, die vorher greift. Wer die Verantwortung für sein Spiel selbst tragen will, muss die Grenze also selbst setzen, bevor die erste Überweisung rausgeht.
Häufige Fragen
Läuft die Zahlung per Online-Banking bei Swisslos oder der Loterie Romande über Trustly?
Ein Name wie Trustly steht in den Zahlungsbedingungen der beiden bewilligten Veranstalter nicht. Swisslos nennt als Weg zum Aufladen des Spielkontos die Online-Zahlungsmöglichkeit, den Einzahlungsschein und PostFinance Pay, den sie in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande führt Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, die ein Jahr gültig sind und in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Warum muss das Bankkonto für die Auszahlung auf den eigenen Namen lauten?
Nach dem Geldspielgesetz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen der kontoinhabenden Person lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen. Der Name auf dem Ausweis, auf dem Spielerkonto und auf dem Bankkonto muss derselbe sein.
Ein Anbieter zahlt nur Guthaben ohne Umsatzbedingungen aus – was heisst das?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und der Loterie Romande nicht auszahlbar; auszahlbar ist nur, was gesetzt und gewonnen wurde. Genau das ist der Unterschied zu einem umsatzgebundenen Bonus, der erst durch mehrfaches Durchspielen zu auszahlbarem Guthaben wird. Ein nicht auszahlbares Guthaben verwandelt sich nie in eine Forderung, weil die Gewinne daraus regulär ausgezahlt werden.
Wie rechnet sich eine Auszahlung aus Einsatz und Quote – und was ist die Marge?
Der mögliche Rückzahlungsbetrag ist der Einsatz mal die Quote, der Gewinn daraus ist der Einsatz mal die Quote minus eins. Über alle Ausgänge eines Marktes zusammen ergibt der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten die Auszahlungsquote; die Marge ist 100 % minus diesem Wert. Sie ist der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält.
Welche Limiten und Sperren gelten, und wer führt das Register?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen nach 72 Stunden. Eine unbefristete Selbstsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt, und ist frühestens nach drei Monaten über ein Fachorgan lösbar.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa für Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf; die Gespa nennt unter den Betroffenen Interwetten und Bet-at-Home. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht.
Zahlungen – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
