Datenschutzerklärung – wettbueroch
wettbueroch stellt Wettbüros und Wettformen vor und braucht dazu nur wenige Personendaten, nämlich solche, die ein Informationsangebot im Betrieb benötigt. Anwendbar ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) samt Verordnung in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Die Erklärung erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.
Wer verantwortlich ist
Die Betreiberin von wettbueroch trägt die Verantwortung für die Bearbeitung. Wer Firma, Adresse oder E-Mail-Kontakt sucht, findet sie im Impressum auf wettbueroch.com; Anfragen zum Datenschutz sind an dieselbe Adresse zu richten.
Welche Daten bearbeitet werden
Jeder Aufruf hinterlässt im Protokoll des Webservers Spuren: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Sie dienen der Sicherheit des Betriebs und der Erkennung von Angriffen und werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder soweit gekürzt, dass sich keine Person mehr bestimmen lässt. Bei einer E-Mail oder einem Formular kommen Name, Adresse und Nachricht hinzu, die nur der Antwort dienen. Ein Kundenkonto, eine Einzahlung oder eine Wette sind auf wettbueroch nicht möglich, deshalb entfallen Zahlungs- und Ausweisdaten.
Grundsätze
Personendaten werden rechtmässig, nach Treu und Glauben und verhältnismässig bearbeitet. Verwendet werden sie nur für den Zweck, der bei der Beschaffung erkennbar war, und aufbewahrt werden sie nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Zum Schutz dienen angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling kommen nicht vor.
Cookies und Reichweitenmessung
Nur wenn das Cookie-Banner entsprechend beantwortet wird, kommen nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung zum Einsatz. Die Cookie-Richtlinie nennt Einzelheiten, und die Antwort lässt sich jederzeit ändern.
Weitergabe und Auslandbezug
Eine Weitergabe gegen Entgelt findet nicht statt. Empfänger sind Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und Behörden, falls ein Gesetz es verlangt. Eine Bekanntgabe ins Ausland erfolgt in Staaten mit angemessenem Datenschutz oder mit geeigneten Garantien, zum Beispiel Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).
Rechte betroffener Personen
Auskunft darüber, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden, kann jede Person verlangen (Art. 25 revDSG); sie wird in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen erteilt. Daneben bestehen Ansprüche auf Berichtigung, Löschung, Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG) und auf Widerspruch. Personen in der Europäischen Union können sich zusätzlich auf die DSGVO berufen, wenn sie gilt.
Aufsicht
Die Aufsicht übt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern aus. Verstösst eine Bearbeitung gegen Datenschutzvorschriften, ist dort eine Anzeige möglich.
Stand: Oktober 30, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
