Online wetten mit Startguthaben 2026: kleine Geschenke, klare Regeln
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden Veranstalter sowie gegen die Publikationen der Gespa.
Wer nach Gratisguthaben für Sportwetten sucht, stösst in der Schweiz auf eine Wand, und diese Wand ist keine Panne, sondern Gesetz. Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab die Gespa insgesamt 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der ganze Markt. Acht Zustimmungen für die halbe Schweiz, 24 für die andere Hälfte, und jede davon an einen Veranstalter, der schon eine Bewilligung hat.
Der Suchbegriff führt also in eine Landschaft mit zwei Türen. Hinter der einen sitzt Swisslos mit dem Produkt Sporttip, hinter der anderen die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was dazwischen an bunten Willkommenspaketen blinkt, steht ausserhalb des Schweizer Rechts und damit ausserhalb des Schweizer Rechtsschutzes. Die Kleinigkeit, um die es hier geht, ist deshalb nicht die Höhe eines Guthabens. Es ist die Frage, ob das Guthaben überhaupt ausgezahlt werden darf — und das ist es bei den Bewilligten nicht.
Gratisspielguthaben ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Zwei Sätze, die jeden Betrag in der Werbung zu einer Zahl über einem Kästchen machen, das offen bleibt. Wer CHF 10 Spielguthaben bekommt, hat CHF 10 Spielmöglichkeit, nicht CHF 10. Das ist der erste Punkt, an dem die Erwartung des Suchers und die Wirklichkeit auseinanderlaufen, und es ist nicht der letzte.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zehn Namen stehen hier beisammen, und die Reihenfolge ist keine Rangliste nach Attraktivität, sondern nach Bewilligungsstatus: oben die beiden Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, darunter acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die nach denselben Kriterien eingeordnet werden. Die Vergleichstabelle nennt keinen Betrag — aus gutem Grund.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Coolzino | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Zwei Spalten, zwei Auskünfte, und die zweite Spalte ist bei acht von zehn Anbietern wörtlich dieselbe. Das ist keine Nachlässigkeit beim Ausfüllen, sondern der Befund. Bei den acht ausländischen Marken trägt keine einzige eine Bewilligung, die hier etwas gilt, und die von ihnen selbst genannte Lizenz — gleich aus welcher Jurisdiktion — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Was bleibt, ist ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz.
Wer das für eine Formalität hält, sollte den zweiten Blick auf die Spalte mit der Bewilligung werfen. Sie ist die einzige Angabe in dieser Tabelle, die sich nachprüfen lässt, und sie entscheidet darüber, ob ein Streit vor einem Schweizer Gericht landet oder in einem Support-Formular.
Ein Startguthaben steht in keiner Zeile. Das ist die Konsequenz aus § 3 der Kernanalyse dieses Themas: Verglichen wird nicht die Höhe eines Gratisbetrags, sondern ob Bewilligung, Umsatzbedingungen, Limiten und Auszahlungsregeln offen und nachvollziehbar genannt sind. Genau das lässt sich bei den beiden Bewilligten Punkt für Punkt prüfen und bei den übrigen acht nicht.
Grundlagen: was ein Startguthaben in der Schweiz bedeutet
Ein Startguthaben ist im Kern eine Wette, die ein anderer für dich bezahlt. Du setzt nichts ein, das Guthaben steht auf dem Spielerkonto, und was daraus wird, entscheidet die Quote. Die schöne Fassung heisst Geschenk. Die genaue Fassung lautet: Der Veranstalter stellt Kapital bereit, das in seinem System zirkulieren muss, bis es verbraucht ist.

Der zweite Begriff, der hierher gehört, ist der Quotenschlüssel. Er beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt, nach der Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂). In einem Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 2.10 und 1.80 ergibt das einen Quotenschlüssel von rund 95,6 Prozent und damit eine Marge von rund 4,4 Prozent. Das ist kein Zufallswert, sondern der Grund, weshalb sich ein Gratisguthaben überhaupt rechnet — für den Veranstalter.
Und hier schliesst sich der Kreis zum Suchbegriff. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und es auf einen Markt mit dieser Marge setzt, hat eine Spielmöglichkeit mit einem Erwartungswert unter CHF 10. Nicht dramatisch unter, aber unter. Ein Geschenk ohne Gegenleistung wäre eine Ausnahme im Wirtschaftsleben; die Schweizer Aufsicht hat sie zum Antragsfall gemacht.
Woher die beiden Veranstalter kommen
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und gibt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse an.
Das sind nicht zwei Buchmacher, die sich ein Gebiet aufgeteilt haben, sondern zwei Veranstalter, denen der Gesetzgeber das Gebiet zugeteilt hat. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht an Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, registriert sich nicht bei Sporttip. Und in beiden Fällen ist der Wohnsitz kein Kriterium von mehreren, sondern das Eintrittstor.
Einordnung: warum der Markt so klein ist
Der Kantonsauftrag deckelt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains — zuletzt 671 Domains, und die erste Liste erschien am 3. September 2019. Das ist der ganze «Anbietermarkt» des Landes, aus Sicht eines Spielers.
Die Folge für das Startguthaben ist unmittelbar. Wo zehn Anbieter um Neukunden kämpfen, ist das Willkommenspaket eine Werbeausgabe. Wo zwei Veranstalter durch ein Konkordat geschützt sind, ist es eine Gefälligkeit mit Zustimmungsvorbehalt. Die Zahlen sprechen: 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos im Jahr 2025. Bei einer solchen Frequenz ist ein grossflächig beworbenes Neukundenangebot keine realistische Erwartung, sondern eine Erwartung, die aus dem Ausland importiert wurde.
Rechtslage: wer hier was anbieten darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat mit Geltung ab 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK: Sie beaufsichtigt Kasinos, und Kassino ist nicht Sportwette.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile — die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) — und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.
Der Nettoerlös geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer sich über die dürftigen Neukundenangebote ärgert, kann sich daran halten, dass die Marge nicht in einem Aktionärsdividende verschwindet. Wer gerne wetten würde, kann daraus keinen Anspruch auf ein Geschenk ableiten.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die das Gespa-Verzeichnis der autorisierten Sportarten in der Version vom 10.09.2026 führt (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie verzeichnet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie verzeichnet sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Das Verzeichnis weist weder Corner- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion auf.
Nicht auf der Liste, nicht wettbar. Dieses Prinzip erklärt, weshalb ein Schweizer Angebot schmaler aussieht als ein ausländisches: Es ist nicht schmaler, es ist begrenzt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Zwei Sonderfälle bleiben offen: Virtuelle Sportarten sind im Hinblick auf ihre Zulässigkeit nicht geklärt, darüber steht hier nichts. E-Sport erscheint im Gespa-Verzeichnis nicht.
Warum der Rechtsrahmen die Angebote klein hält
Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Anbieter, die über Startguthaben nachdenken, sollten mit einer Zustimmungspflicht rechnen statt mit einer Ankündigung.
Die Werbung ist zusätzlich eingeschränkt: nicht aufdringlich, nicht irreführend, nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet (Art. 74 BGS). Und — der Punkt, der für ausländische Marken zählt — Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Das ist der Grund, weshalb Schweizer Telekommunikationsanbieter die Domains blockieren; die Gespa publiziert die Sperrliste, die Ausweichdomains werden innert Stunden nachgeschoben, und dieses Domain-Hopping kennt Namen wie Interwetten und Bet-at-Home.
Ein Verbot von Werbung zu einer bestimmten Tageszeit gibt es nicht. Wer sich also auf die Uhrzeit eines Angebots verlässt, verlässt sich auf nichts.
Rechtsfolgen eines Anbieters ohne Bewilligung
Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber das ist die schlechtere Hälfte der Nachricht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es besteht keinerlei Schutz oder Fair-Play-Kontrolle.
Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister führt die acht ausländischen Marken in der Vergleichstabelle nicht: Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und werden dann über DNS blockiert, aber ein Eintrag ins Sperrregister der gesperrten Personen findet nicht statt.
Auszahlungen: nur auf ein Konto im eigenen Namen
Eine unspektakuläre Regel mit grosser Wirkung: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Bei Swisslos ist PostFinance Pay eine angebotene Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Von beiden Häusern gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; bei Swisslos zusätzlich, dass Promotionen-Gratisspielguthaben nicht zur Auszahlung gelangt und nur die daraus erzielten Gewinne.
Limiten und Spielerschutz: was ein Guthaben nicht ersetzt
Ein Startguthaben verändert keine einzige der Regeln, die das Spielen begrenzen. Es sitzt auf demselben Spielerkonto wie alles andere, unterliegt derselben Limite und derselben Sperre. Wer das verwechselt, verwechselt Marketing mit Mechanik.
Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert nicht.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer sein Konto auflädt, kauft Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem schweizweit gemeinsamen Register geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein Hinweis, der neben den Regeln steht und schwerer wiegt als sie: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also nicht streng, sondern lückenhaft — und eine Limite auf dem eigenen Spielerkonto ist die einzige Vorkehrung, die davon nicht abhängt.
Was ein Gratisguthaben mit der Marge zu tun hat
Nichts Gutes. Quotenschlüssel und Marge ändern sich nicht, weil der Einsatz geschenkt war. Der Quotenschlüssel von rund 95,6 Prozent im Zwei-Weg-Beispiel unter den Grundlagen gilt für jeden Einsatz gleich, ob er aus der eigenen Tasche kommt oder aus dem Gratisspielguthaben. Ein Guthaben ersetzt Disziplin beim Einsatz nicht, und es senkt die Marge in den Quoten nicht.
Bei Swisslos kommt noch eine technische Regel dazu, die keine Werbung je erwähnt: Steuern auf Gewinne. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht ab — je nach Kanton. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden ist ein Gewinn deutlich kleiner: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Das ist eine allgemeine Information; im konkreten Fall ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.
Bonus- und Gratiswett-Angebote: was Bewilligte tatsächlich ausrichten
Vergangenes Jahr hat die Loterie Romande gezeigt, wie ein Schweizer Startguthaben aussieht, wenn es eines gibt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Sieben Aktionstage, siebentausend Stück, zehn Franken. Wer den Massstab aus einem ausländischen Willkommenspaket anlegt, liest das als Fehler. Wer den Rechtsrahmen kennt, liest es als das Maximum des Vernünftigen. Und die Bedingungskette ist dabei die eigentliche Information: Städtion, Code, verifiziertes Konto, 7 Tage, 30 Tage Gültigkeit, keine Auszahlung. Jedes Glied davon verkleinert den Kreis der Personen, die den Betrag tatsächlich erhalten.
Bei Swisslos sind Gratisangebote als Neukundenaktionen selten. Was es gibt, sind laufende Boosts auf bestehende Wetten, und deren Bedingungen sind lesenswert, weil sie die Mechanik eines «Boost» vorführen.
Was die Berechnung aus einem Promotionsguthaben macht
Nimmt man ein Promotionsguthaben, wie es die Bedingungen der Loterie Romande beschreiben — nominal CHF 10, nicht auszahlbar — und legt es auf einen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90, dann ist mit einem Quotenschlüssel dieses Marktes von 95,0 Prozent und einer Marge von 5,0 Prozent zu rechnen. Der Wert des Gratisguthabens liegt in diesem illustrativen Beispiel, bei dem nur der Guthabenbetrag gesetzt wird, in einer Bandbreite von ungefähr CHF 4.50 netto, wenn das Guthaben gewinnt, bis rund CHF 9.50 an Wert auf längere Sicht, je nachdem, ob man den erwarteten Nettogewinn oder den Bruttowert heranzieht.
Die Bedingung hinter der Zahl ist wichtiger als die Zahl. Das Beispiel ist eine Illustration, kein quotierter Preis, und die Bandbreite hängt an drei Annahmen: dass der Quotenschlüssel des Marktes bei 95,0 Prozent liegt, dass die Quote 1.90 beträgt und dass sich die Wette mit dem Guthaben überhaupt setzen lässt. Bei einer Quote von 1.90 gewinnt man CHF 9 netto, verliert aber den ganzen Einsatz, wenn die Voraussage nicht eintrifft. Der erwartete Wert liegt deshalb unter dem Nennwert, und zwar um den Quotenschlüssel.
Für den Spielenden heisst das: Ein Gratisspielguthaben ist ein Rabatt auf den ersten Einsatz, kein Geschenk. Bei CHF 10 ist der Rabatt ein paar Franken. Wer bereit ist, für ein paar Franken sein Konto bei einem Veranstalter zu eröffnen, verifiziert, mit Ausweis und Adressprüfung, versteht das Geschäft. Wer ein Geschenk erwartet, wird von der Auszahlungssperre enttäuscht, nicht von der Werbung.
Die laufenden Boni bei Swisslos Sporttip
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel ist der Punkt: 100 Prozent klingen grosszügig, stehen aber hinter fünfzehn Voraussagen — und jede einzelne muss mindestens 1.50 erreichen.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wer die Hilfe in Anspruch nimmt, um den Erwartungswert zu rechnen, rechnet gegen die Marge. Bei einer Quote von 1.90 auf einen Zwei-Weg-Markt liegt der Wert eines Gratisguthabens auf Dauer unter seinem Nennwert — das ist keine Kritik am Veranstalter, sondern die Beschreibung dessen, was eine Quote ist.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Guthaben, das auf dem Konto bleibt
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, das Swisslos als eine der zwei vom Konkordat zugelassenen Veranstalter betreibt, mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Die verantwortliche Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Sporttip auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 betreibt.
Der Zugang ist räumlich gebunden: Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Keine Spielsperre darf bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — das ist keine Formalität, sondern das Tor.
Was den Sporttip-Alltag prägt, sind die Ein- und Ausgabengrenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Und wer sein Guthaben abhebt, zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal nichts; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Wer häufig abräumt, zahlt für die Bequemlichkeit.
Zwei Funktionen sind für Livewetten-Spielende wichtig. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Auch Regeln zum Ende: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig — Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Das Startguthaben spielt bei Swisslos eine Nebenrolle, und das ist die Bewertung. Wer hier ein Neukundenpaket sucht, sucht am falschen Ort — dafür findet er 8 Gespa-Zustimmungen aus einem Jahr und die ausdrückliche Ansage, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Was Sporttip stark macht, ist nicht die Willkommensprämie, sondern die Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Regel: Limiten, Mindesteinsätze, Auszahlungsstaffel, Absagefristen. Diese Regeln sind strenger als bei den meisten ausländischen Anbietern, und sie sind lesbar.
Loterie Romande Jouez Sport: das Spielguthaben aus dem Stadion
Jouez Sport ist das Sportwettenangebot der Loterie Romande, der zweiten Veranstalterin mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Gespa-Aufsicht. Betrieben wird es von der Société de la Loterie de la Suisse Romande, die als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne angibt, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende zählt.
Das Gebiet sind die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer ausserhalb wohnt, kommt online nicht hinein — dieselbe Logik wie bei Swisslos, nur mit anderer Grenze. Für einen deutschsprachigen Spielenden in Zürich oder Bern ist Jouez Sport damit keine Option, sondern eine Randnotiz. Für einen Spielenden in Lausanne ist es der einzige bewilligte Weg.
Das jüngste Startguthaben im Schweizer Markt stammt von hier. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Auf der Geldseite setzt Jouez Sport Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was an diesem Haus auffällt, ist die Spannung zwischen zwei Zahlen: CHF 10 aus einer Promo, CHF 10’000 Einzahlungsrahmen pro Monat. Das eine ist ein Werbegag mit Zustimmungsvermerk, das andere ist die eigentliche Grenze des Spielerkontos. Wer 7’000 Stück Gratisguthaben unter die Leute bringt, während der Monatsrahmen bei fünfstelliger Summe liegt, weiss genau, welcher Betrag das Geschäft bewegt. Und wer Gratisspielguthaben erhält, kann es nicht abheben — nur die daraus erzielten Gewinne.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz gleich welcher Jurisdiktion hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das bedeutet konkret: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Gespa-Sperrliste landet und über DNS blockiert wird. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains; die Betreiber weichen mit neuen Domains innerhalb von Stunden aus, und dieses Domain-Hopping ist der Grund, weshalb ein Block kein Ende bedeutet.
Was Coolzino an Belastbarem vorzuweisen hat, steht nicht in dieser Bewertung, weil es hier keine belastbare Angabe gibt. Ein Startguthaben lässt sich für dieses Haus nicht einordnen. Und wer hier ein Konto eröffnet, sollte wissen, dass ein allfälliger Streit nicht in der Schweiz ausgetragen wird.
Für Spielende, die dennoch dort spielen wollen, ist die Konsequenz eine Frage des Weges, nicht des Geschmacks: Ein allfälliger Gewinn kann in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Wer diese Möglichkeit für fern hält, mag sie ignorieren; verschwinden wird sie nicht.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
Auch MrXbet gehört zu den ausländischen Marken, die von der Schweiz aus erreichbar sind, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Eine Veranstalterbewilligung nach BGS hat das Haus nicht; die selbst gemeldete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anschluss an das Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf der Sperrliste landen.
Was das Haus an Funktionen führt, spielt für die hiesige Einordnung nur insofern eine Rolle, als es nicht gegen die Schweizer Bewilligungsgrenze aufrechnet. Für die Frage nach einem Startguthaben ist es damit dasselbe Bild wie bei den übrigen: Ein Angebot lässt sich hier nicht einordnen.
Die Folge für einen Spielenden betrifft nicht die Registrierung, sondern den Ausgang. Wer dort gewinnt und auszahlen will, verhandelt mit einem ausländischen Vertragspartner nach dessen Bedingungen, nicht nach Schweizer Regeln. Und das Adjektiv «ohne Schweizer Bewilligung» ist keine Formalität, sondern der ganze Unterschied.
Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung
Sportuna lässt sich in der Schweiz spielen, aber nicht nach Schweizer Recht einordnen. Die Bewilligung nach BGS fehlt; eine gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) ändert daran nichts, das Sperrregister kennt das Haus nicht, und die Domain kann über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.
Für die Frage, was ein Startguthaben hier wert ist, fehlt die Voraussetzung, um sie sauber zu stellen: die Bewilligung nach Schweizer Recht. Ein ausländisches Guthaben, egal wie hoch, wird nicht dadurch besser, dass es gross ist.
Wer hier landet, tut das in der Regel über eine Anzeige oder eine Empfehlung. Das ist keine Empfehlung. Die Schweizer Bewilligungsgrenze ist der einzige Prüfstein, der ohne Insidervokabular funktioniert.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS entfaltet eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung. Folglich: kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden, wenn sie auf die Gespa-Sperrliste gesetzt wird.
Ein Merkmal, das in der ausländischen Vergleichswelt immer wieder genannt wird, ist das hohe Willkommensangebot. Für die Schweiz bleibt es ohne Geltung. Was hier gilt, gilt gerichtlich, nicht atmosphärisch.
Die praktische Folge: Wer sein Spielgeld dort parkt und auszahlen will, tut es nach den Bedingungen des Hauses, nicht nach den Regeln der Schweizer Aufsicht. Das ist ein Unterschied, den man erst merkt, wenn er zählt.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit gehört ebenfalls zu den acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die BGS-Bewilligung fehlt, eine gemeldete Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS), das Sperrregister gilt für dieses Haus nicht, Schweizer Rechtsschutzweg fehlt, und die Domain kann gesperrt werden.
Was Startguthaben anbelangt, lässt sich für dieses Haus nichts Verlässliches prüfen. Was sich prüfen lässt, ist die Bewilligung — und sie fehlt.
Der Unterschied, der hier zählt, ist kein ethischer, sondern ein praktischer: Ob die zuständige Stelle, bei der man sich beschwert, ein Schweizer Gericht oder eine Support-Adresse ist. Die Antwort ergibt sich aus der Spalte mit der Bewilligung.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Veranstalterbewilligung nach BGS liegt nicht vor, und eine selbst genannte ausländische Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS über die Gespa-Sperrliste blockiert werden.
Ein Startguthaben bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung bleibt ohne Schweizer Bewertungsgrundlage. Wer das als Hindernis sieht, hat recht; wer es übersieht, merkt es später.
Für deutschsprachige Spielende ist der Reiz solcher Marken meist die Auffindbarkeit — sie erscheinen dort, wo die Suchmaschine deutschsprachige Angebote ausspielt. Schweizer Recht entsteht dadurch nicht.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel ist eine der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Art. 4 BGS entzieht jeder ausländischen Lizenz die Wirkung in der Schweiz, das Sperrregister führt das Haus nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste.
Was ein allfälliges Startguthaben dort taugt, lässt sich nicht an der Bewilligung messen, weil keine vorhanden ist. Es bleibt bei dem, was der Anbieter selbst schreibt — und das ist keine überprüfbare Grundlage.
Wer sich für solche Häuser entscheidet, entscheidet sich gegen eine Aufsicht. Das ist eine legitime Entscheidung, aber es ist eine Entscheidung, und die Bezeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» sollte man nicht überlesen.
Funbet: ohne Schweizer Bewilligung
Funbet schliesst die Liste der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Kein BGS-Bewilligungsstatus, keine Geltung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste.
Beim Startguthaben bleibt damit das gleiche Bild: keine Bewertungsgrundlage nach Schweizer Massstab. Was überprüfbar ist, ist die Bewilligung — hier die fehlende.
Für Spielende, die ein Willkommensangebot suchen, lohnt die Umkehrung der Frage: Nicht «wie viel bekomme ich», sondern «vor welcher Stelle muss ich mich beschweren, wenn es schiefgeht». Diese Antwort ist in der Schweiz eine andere als über die Grenze.
Die acht Marken ohne Bewilligung in der Zusammenfassung
Die acht Namen Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet eint ein Merkmal, und es ist nicht ihre Sportart-Abdeckung. Jede von ihnen tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, und jede kann von der Gespa über die Sperrliste blockiert werden. Das ist die Grenze, an der die Vergleichbarkeit endet.
Wer bei einer dieser Marken ein Gratisguthaben in Anspruch nimmt, setzt sich keiner Schweizer Aufsicht aus. Wer in der Schweiz ein bewilligtes Gratisspielguthaben sucht, hat genau zwei Anbieter, und beide haben ihre Aktionen von der Gespa genehmigen lassen müssen (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist keine Auswahl, das ist der Grund, weshalb die Neukundenangebote hier so klein ausfallen.
Wer sein Konto bei einer bewilligten Veranstalterin führt, profitiert von: voller Schweizer Aufsicht, Sperrregister, Selbstsperre und Limiten sowie einem Schweizer Gerichtsweg. Wer sein Konto bei einer ausländischen Marke führt, profitiert von einem möglicherweise höheren Willkommensbetrag. Die beiden Vorteile sind nicht verhandelbar.
Bei einem bewilligten Veranstalter zahlt die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ein Startguthaben spielt in beiden Gruppen eine andere Rolle: Bei den Bewilligten ist es ein genehmigter Werbeartikel mit beschränkter Auszahlung; bei den übrigen ist es Teil eines Willkommenspakets, das nicht unter Schweizer Regeln steht.
Häufige Fragen
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?
Bei der Loterie Romande gab es eines: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, verknüpft mit einem Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Bei Swisslos sind Neukunden-Gratisangebote selten. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Gespa-Zustimmung.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Nach Art. 75 Abs. 2 BGS dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht veranstaltet werden. Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Diese Pflicht ist der Grund, weshalb die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen führen.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?
Sie fand im Winter 2025/2026 an insgesamt 7 Tagen statt. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück standen zur Verfügung, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.
Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?
Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar — bei der Loterie Romande ausdrücklich, bei Swisslos für Gratisspielguthaben aus Promotionen. Nur die daraus erzielten Gewinne können zur Auszahlung gelangen, und bei Swisslos werden sie dem Wallet bis CHF 1’000 automatisch gutgeschrieben.
Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?
Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Lizenz wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Es fehlt der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutzweg fehlt, und Einsätze oder Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
