PayPal und Schweizer Sportwetten: Was erlaubt ist, was Limiten kosten und wo das Geld hängen bleibt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Wer «Sportwetten mit PayPal» in die Suche tippt, stellt sich eine lange Liste vor. In der Schweiz ist die Liste kurz. Sehr kurz. Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide sind nach dem Geldspielgesetz bewilligt, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide sind auf ihr eigenes Gebiet beschränkt. Wer also nach einem Buchmacher mit dem Bezahldienst sucht, sucht in Wahrheit nach etwas anderem als dem, was der erste Gedanke verspricht.
Das ist kein Detail am Rand. Es ist der Kern des Themas. Ein ausländischer Anbieter, der PayPal akzeptiert und Schweizer Spielende anspricht, hat keine Bewilligung für die Schweiz — nicht eine schwächere, nicht eine «gleichwertige», sondern gar keine. Die Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt gilt eine ausländische Erlaubnis hier nicht. Wer auf einer solchen Seite einzahlt, tut das ohne Schweizer Aufsicht, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz, wenn am Ende etwas schiefgeht.
Der Bezahldienst selbst ist dabei das unauffälligste Stück des ganzen Vorgangs. Er ist ein Bankinstitut unter luxemburgischer Aufsicht — die CSSF hat ihm am 2. Juli 2007 eine Banklizenz erteilt, die nach EU-Richtlinien in der ganzen EU gilt —, und genau das macht ihn im Kopf vieler Spielender sicherer, als das Ziel der Überweisung es ist. Der Schutz liegt beim Konto. Nicht bei der Seite, auf die das Geld fliesst.
Wetten mit PayPal: warum der Zahlungsweg allein nichts über die Seite sagt
PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. hat ihren Sitz in Luxemburg und ist die europäische Betreibergesellschaft des Dienstes; die Muttergesellschaft PayPal Holdings, Inc. sitzt in San José in Kalifornien. Die Banklizenz der CSSF vom 2. Juli 2007 betrifft das Institut, seine Einlagen und seine Abwicklung. Sie sagt nichts über den Empfänger einer Zahlung.
Diese Unterscheidung hat Folgen, und sie zeigen sich erst später. Ein Spielender, der bei einem nicht bewilligten Anbieter einzahlt, verliert nicht deshalb Geld, weil PayPal unsicher wäre. Er verliert es, weil zwischen ihm und dem Anbieter keine Schweizer Behörde steht, die einen Streit entscheiden könnte, und weil Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können. Das Schweizer Recht bestraft die Spielenden nicht — aber es schützt sie auf einer nicht bewilligten Seite auch nicht.
Umgekehrt gilt: Die beiden Schweizer Veranstalter unterliegen Regeln, die einem ausländischen Anbieter niemand vorschreiben kann. Bewilligungspflicht (Art. 21–25 BGS), Namensgleichheit des Auszahlungskontos (Art. 50 Abs. 2 VGS), Kreditverbot (Art. 75 Abs. 1 BGS), ein einziges Konto pro Person mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Jede dieser Regeln ist eine Einschränkung. Jede ist auch der Grund, warum es auf einer bewilligten Seite keinen Streit darüber gibt, ob das Geld überhaupt ankommt.
Bleibt die unangenehme Frage, welche Zahlungsarten die beiden Veranstalter tatsächlich anbieten. Swisslos nennt PostFinance Pay als Möglichkeit, das Spielkonto aufzuladen; bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Das ist der Weg, den Swisslos beschreibt. Ob PayPal dort dazugehört, sagen die Bedingungen nicht — und mehr als die Bedingungen sagt niemand. Wer es genau wissen will, schaut im Spielerkonto unter den angebotenen Zahlungsarten nach, bevor er etwas auflädt. Das dauert zwanzig Sekunden und erspart eine Enttäuschung.
Limiten zuerst, Spielspass danach: was passiert, bevor der erste Franken rollt
Bei Sporttip ist die Reihenfolge nicht verhandelbar. Wer zum ersten Mal teilnehmen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, bevor die erste Wette möglich ist. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Nach dem Gesetz sind es 24 Stunden für eine Erhöhung; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit, in denen die alte, niedrigere Limite weiter gilt. Wer an einem Abend eine schnelle Erhöhung braucht, bekommt sie nicht. Das ist der Punkt.
Die Loterie Romande zieht die Grenze anders. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Bei Swisslos gelten im gleichen Zeitraum höchstens CHF 10’000, der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Beide Häuser ziehen also bei derselben Zehner-Grenze die Linie, aber sie zählen unterschiedlich.
Was daraus folgt, ist unbequem und trotzdem wahr: Ein Bezahldienst begrenzt gar nichts. Er führt aus, was im Spielerkonto hinterlegt ist. Die Limite wirkt, weil sie vorher gesetzt wurde, und sie wirkt gegen den eigenen Impuls um 23 Uhr. Wer den Betrag erst dann festlegt, wenn er ihn braucht, legt ihn zu spät fest.
Limiten senken und den Zugang sperren: der Unterschied, der übersehen wird
Eine Verlustlimite und eine Spielsperre sind zwei verschiedene Werkzeuge, und sie schliessen einander nicht aus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt zusätzlich für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Der Mechanismus ist einfach, die Reichweite nicht: Eine Sperre ist keine höfliche Bitte an die Software, sondern ein Eintrag, an dem mehrere Anbieter hängen. Genau deshalb ist sie wirksamer als jede Limite, die sich mit drei Tagen Wartezeit erhöhen lässt. Wer weiss, dass sein Problem nicht die Höhe des Einsatzes ist, sondern der Griff zum Spielerkonto überhaupt, braucht die Sperre und nicht die Limite.
Die Loterie Romande verlangt für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem ihrer Kantone, pro Person nur ein Konto. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Wer in der Westschweiz wohnt und in Basel arbeitet, ist damit bei Sporttip draussen und bei Jouez Sport drin — und umgekehrt. Das ist keine Wettbewerbsentscheidung, sondern die Bewilligung selbst.
Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und weil Vertrauen in Kontrollen ein teures Gut ist: Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die Zahl, die jede Beschreibung von Verkaufsstellen-Schutzma klicken sollte. Am Schalter funktioniert die Kontrolle schlecht.
Wettbonus mit PayPal: was «Gratis» in den Bedingungen bedeutet
Sportwetten ohne Umsatzbedingungen gibt es nicht. Es gibt nur Angebote, bei denen die Bedingungen nicht auf derselben Seite stehen wie die Zahl. Das Gesetz greift hier strenger ein, als der Markt es gewohnt ist: Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht. Für ein ganzes Jahr, für ein ganzes Produkt.
Diese Zahl sagt mehr über den Schweizer Wettbonus als jeder Werbetext. Wer aus einem anderen Markt kommt und dort Dutzende «100 % Bonus»-Aktionen kennt, findet hier keinen vergleichbaren Wettbewerb um den höchsten Bonus. Es gibt keinen Grund, die Angebote zu überbieten, weil die Erlaubnis dafür vorher eingeholt werden muss — und offenbar nur selten erteilt wird.
Die Loterie Romande zeigte, wie so eine genehmigte Aktion aussieht. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» lief die Aktion vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die ganze Grösse des Angebots: zehn Franken, ein Monat, kein Bargeld am Ende.
Und da ist das Muster, an dem jeder Gratisspielguthaben-Werbetext zerbricht. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Der Betrag, der in der Werbung so aussieht wie Geld, ist im Spielerkonto ein Werkzeug: Er lässt sich nur einsetzen, und nur das daraus entstehende Ergebnis geht in die Auszahlungslogik ein. Wer «CHF 10 geschenkt» liest, sollte «CHF 10 zum Setzen, einen Monat lang» lesen.
Die Richtlinien und Aktionen der beiden Häuser kommen ausserdem nur aus ihren eigenen Bedingungen, nicht aus einer Marktübersicht. Wer ein Angebot sieht, liest die Bedingungen des Anbieters, der es zeigt — bei der Loterie Romande und bei Swisslos jeweils im eigenen Regelwerk. Wo keine Umsatzbedingung und keine Auszahlungssperre steht, gibt es auch keine.
Der Wettbonus, den die Werbung nicht erwähnt: die Quote selbst
Die eigentliche Vergütung des Veranstalters sitzt nicht im Bonus, sondern in jeder einzelnen Quote. Der Quotenschlüssel — der Markt sagt auch Auszahlungsquote — gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein einzelner Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes. Die Marge ist 100 % minus dieser Wert.
Stehen in einem Zwei-Wege-Markt die Quoten 1.90 und 1.90, ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, also 95 %. Die Marge beträgt 5 % — und dieses Beispiel zeigt nur die Rechnung, nicht ein Angebot eines bestimmten Hauses. Kein Schweizer Veranstalter veröffentlicht eine solche Marge als Zahl, und aus den Bedingungen lässt sie sich nicht ablesen. Wer sie wissen will, rechnet sie aus den Quoten des Marktes, der ihn interessiert, selbst nach. Zwei Minuten Arbeit, und danach sieht man jede Quote mit anderen Augen.
Über ein Jahr verteilt ist das der teuerste Posten auf dem Konto. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, im Mittel fünf Rappen beim Veranstalter bleiben — unabhängig davon, wer gewinnt. Der Bonus zahlt einmal. Die Marge kassiert bei jeder Wette mit.
Zahlungsabwicklung: Einzahlung, Gebühren und der Name auf dem Konto
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. PostFinance Pay nennt Swisslos ausdrücklich als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Die Loterie Romande hat einen eigenen Weg: Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, die in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden müssen.
Der Name ist bei beiden die harte Regel. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Wege gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Fremdkonto, das Geld für einen Spielenden annimmt, ist kein kleiner Formfehler, sondern der Punkt, an dem eine Auszahlung scheitert.
Bei einem Bezahldienst kommt eine zweite Ebene hinzu, die nichts mit dem Wettanbieter zu tun hat. Die Auszahlung eines PayPal-Guthabens auf ein Bankkonto ist kostenlos, solange keine Währungsumrechnung nötig ist. Auf eine Debit- oder Kreditkarte kostet sie 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 € und höchstens 10,00 €. Das sind Gebühren des Bezahldienstes, nicht des Veranstalters, und sie fallen unabhängig davon an, ob die Wette gewonnen hat.
Was bei der Auszahlung wirklich abgezogen wird
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Drei Prozent klingen harmlos, bis man sie an einer Zahl festmacht. Bei CHF 500 Auszahlung sind das CHF 15 — mehr, als jede Aktion dieser Seite als Gratisguthaben ausschüttet. Und die Zwei-Gratis-Auszahlungen gelten pro Jahr, nicht pro Gewinn.
Bei Gewinnen zieht Swisslos eine andere Grenze. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Der Betrag, nicht der Anlass, entscheidet also über den Weg. Bis tausend Franken bleibt das Geld in der Wallet und kann weiter eingesetzt werden — was den Weg zur Auszahlung nicht kürzer macht.
Die Loterie Romande arbeitet mit derselben Schwelle: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine von Jouez Sport mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Eine Frist gehört zur Auszahlung wie die Quote zur Wette. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert sieht, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Es ist die Frist, nach der ein vergessener Wettschein nichts mehr wert ist.
Die beiden Schweizer Veranstalter im Vergleich
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. gemeldete Erlaubnis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
Zwei Zeilen, zwei Häuser, und zwischen ihnen liegt eine Grenze, die kein Vergleich aufheben kann. Sie sind keine Konkurrenten im üblichen Sinn. Sie sind Gebietsmonopole nebeneinander. Swisslos bedient mit Sporttip die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die Grösse der Organisation ist kein Zufall, sondern die Konsequenz der Bewilligung. Wer ein Gebiet allein bedienen darf, braucht ein flächendeckendes Netz, sonst funktioniert der Vertrieb nicht. Und weil die Bewilligung nur in der Schweiz gilt, gibt es keine dritte Zeile, die man ehrlich in diese Tabelle eintragen könnte. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie führt eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Das ist der andere Teil der Liste, und er wird im Abschnitt «Was beim Vergleich durch das Raster fällt» beschrieben.
Die Motive der beiden Häuser im Vergleich
Der Bewilligungsstatus sagt bei beiden dasselbe, und wer nur die Spalte liest, hält die zwei für austauschbar. Sie sind es nicht. Die Loterie Romande gibt ihre Grösse in Verkaufsstellen und Mitarbeitenden an und arbeitet mit einer Westschweizer Struktur, die über die Kantonsgrenzen hinaus ein Konto erlaubt, aber nicht über die Sprachgrenze. Swisslos rechnet in Kantonen und im Vertragsgebiet. Wer ein Konto eröffnen will, schaut nicht auf die Bewilligung, die beide haben, sondern auf seinen Wohnsitz — sonst kommt er bei einem der beiden gar nicht durch die Registrierung.
Die Netzerträge gehen nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, warum beide als Genossenschaft oder Lotteriegesellschaft organisiert sind und nicht als Holding mit Aktionären. Gewinnmaximierung ist hier nicht die Aufgabe des Veranstalters. Ob eine aggressive Bonusjagd deshalb ausbleibt, weil sie verboten wäre oder weil sie nicht ins Geschäftsmodell passt, lässt sich sauber nicht trennen — aber die Achtundzwanzig Zustimmungen der Gespa aus dem Jahr 2025 deuten auf beides gleichzeitig.
Was beim Vergleich durch das Raster fällt
Wer die zwei Bewilligungen vergleicht, vergleicht nur den halben Markt. Der andere Teil ist die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren — Grundlage ist Art. 86–93 BGS, die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Auch bet365 steht auf der Liste.
Das ist die Schattenzeile der Vergleichstabelle, und sie wird gern ausgelassen. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann in einer Woche über den DNS-Filter liegen. Wer dort Geld liegen hat, merkt es zuerst daran, dass die Seite nicht mehr lädt — die Rückschlüsse daraus darf er selbst ziehen.
Grundlagen zu PayPal: Was der Dienst ist und was er nicht leistet
PayPal ist ein Bezahldienst, der wie ein Konto funktioniert: Guthaben hinein, Guthaben heraus, Treuhandlogik bei Transaktionen. Die europäische Betreibergesellschaft sitzt in Luxemburg, die Muttergesellschaft in Kalifornien, die Banklizenz der CSSF gilt seit dem 2. Juli 2007 und erstreckt sich nach EU-Richtlinien auf die ganze EU.

Das ist ein starkes Fundament, und es erklärt, warum der erste Reflex beim Bezahlen so verlässlich «PayPal» heisst. Nur deckt das Fundament den falschen Teil des Vorgangs. Der Schutz eines Bezahldienstes greift bei Waren und Dienstleistungen nach dessen eigenen Regeln. Beim Wetten handelt es sich um Geldspiele, und wer bei einem nicht bewilligten Veranstalter einzahlt, streitet am Ende mit einem Anbieter im Ausland über Einsätze und Gewinne — nicht mit dem Bezahldienst über eine nicht gelieferte Ware.
Der eigentliche Gewinn aus dieser Unterscheidung ist die Frage, die man sich vorher stellt, statt nachher. Nicht: «Welcher Anbieter nimmt PayPal?», sondern: «Wer steht mir gegenüber, wenn diese Zahlung schiefgeht?» Bei Swisslos und der Loterie Romande steht man einer bewilligten Veranstalterin unter kantonaler Aufsicht gegenüber. Die Regeln sind strenger, das Angebot ist schmaler, und bei einem Streit gibt es eine Adresse.
Was die Banklizenz des Bezahldienstes abdeckt
Eine Banklizenz schützt Einlagen und reguliert die Abwicklung. Sie ist keine Erlaubnis für Sportwetten. Zwischen dem Institut in Luxemburg und dem Spielenden liegt ausserdem ein Empfänger, dessen eigene Erlaubnis geprüft werden muss — bei nicht bewilligten Anbietern gibt es keine.
Daraus folgt auch der Teil, den kaum jemand vorher auf dem Radar hat: Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, gewinnt etwas, das steuerlich anders behandelt wird als ein Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis allein im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Was in einem Kanton als steuerfrei durchgeht, muss im nächsten nicht durchgehen.
Bei den Schweizer Grossspielen sind Gewinne bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein normaler Wettschein bleibt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Der kantonale Freibetrag weicht ab, die Antwort heisst hier je nach Kanton. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Das alles ersetzt keine Steuerberatung. Wer tatsächlich in einer Grössenordnung gewinnt, die den Freibetrag berührt, fragt seine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Für alles darunter bleibt die Aussage einfach: Der Schweizer Gewinn ist steuerfrei, der ausländische kann es nicht sein.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein Gebiet, eine Bewilligung für die Schweiz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für ein Online-Konto ist Wohnsitz in der Schweiz Voraussetzung (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis dazu Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Die Sperrliste ist die zweite Hälfte dieser Rechtslage. Sie ist kein Nebeneffekt, sondern das Werkzeug, mit dem der Gesetzgeber das Gebietsmonopol durchsetzt. Beide Hälften gehören zusammen, und deshalb ist die Suche nach einem «besten Wettanbieter mit PayPal» in der Schweiz eine Suche nach einem Anbieter ausserhalb der Bewilligung — mit allen Konsequenzen, die das Wort «ausserhalb» trägt.
Was sich überhaupt wetten lässt, ist ebenfalls begrenzt. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte diese Regel kennen, bevor sie ihn trifft.
Bewilligung, Sperrliste und die Grenze der Selbstkontrolle
Wer gegen eine ausländische Seite klagen will, klagt gegen eine Domain, die in der Schweiz nicht mehr erreichbar sein muss. Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste und ersetzt blockierte Domains innert Stunden. Das ist die praktische Seite der fehlenden Bewilligung: Nicht nur die Aufsicht fehlt, sondern auch der Zugang.
Das BGS regelt Livewetten und Cash-Out unterschiedlich streng. Livewetten sind geregelt. Cash-Out ist es nicht — es ist ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das ist die Funktion, die am wenigsten hält, was ihr Name verspricht. «Cash-Out» klingt nach Ausstieg zum fairen Preis. Es ist ein Angebot, das jede Seite ablehnen darf und dessen Höhe die annahmende Seite festlegt. Wer bei einer Livewette auf den Ausstieg spekuliert, kalkuliert mit einem Preis, den er nicht kennt.
Spielerkonten, Einsätze und die Regeln, die der Veranstalter selbst setzt
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Die Einsatzlimiten setzt der Veranstalter, nicht das Gesetz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Zahl, die hier zählt, ist die obere: CHF 1’000 für eine Einzelwette. Wer eine grössere Position setzen will, bekommt sie nicht — und das ist keine technische Panne, sondern eine Geschäftsentscheidung mit Spielerschutzargument. Ob die Limite den Gelegenheitsspieler oder den Grossspieler trifft, ist schnell beantwortet. Sie trifft den zweiten, und sie trifft ihn hart und ohne Verhandlung.
Werbung ist ebenfalls beschränkt. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.
Und die Konsequenz für den, der auf einer Seite ohne Bewilligung liegt: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden — und weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle existieren.
Und die ausländischen Anbieter, die Schweizer Spielende trotzdem sehen
Die folgenden Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie hier tätig sein dürften. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Erlaubnis — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Keine der beiden Gruppen gehört in dieselbe Schublade.
Interwetten: auf der Sperrliste, mit Lizenz ausserhalb der Schweiz
Interwetten gehört zu den Anbietern, die die Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping namentlich nennt. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, und die Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt ohnehin nur in der Schweiz.
Für Spielende heisst das: kein Schweizer Sperrregister, an dem die Marke hängt, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Beschränkung auf die Gespa-Liste der Sportarten und Wettarten. Was die Seite selbst zu Zahlungsarten, Limiten oder Auszahlungsfristen regelt, steht ausschliesslich in ihren eigenen Bedingungen — dort und nicht in einer Schweizer Übersicht. Wer prüfen will, ob eine bestimmte Zahlungsart angeboten wird, findet die Antwort nur dort, und nur für den Zeitpunkt, an dem er nachschaut.
Eine Domain auf der Sperrliste ist kein Dauerzustand. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und die Liste wächst: von der ersten Liste am 3. September 2019 bis auf 671 Domains zum Ende des Jahres 2025. Wer sein Konto bei einem solchen Anbieter hält, hält es an einem Ort, der jederzeit unerreichbar werden kann — ohne Vorankündigung, ohne Kündigungsfrist, ohne Schweizer Instanz, die das prüft. Das ist die Konsequenz, die im Vergleich zweier Quoten nicht auftaucht.
Bet-at-Home: derselbe Mechanismus, dieselbe Folge
Bet-at-Home erscheint in derselben Reihe, die die Gespa für das Domain-Hopping anführt. Auch hier gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Bindung an die Schweizer Spielerschutzregeln.
Interessanter als die Marke ist der Mechanismus, der auf sie angewendet wird. Die Sperre läuft über DNS bei den Schweizer Telekomanbietern (Art. 86–93 BGS). Der Zugang verschwindet nicht, weil die Seite ihre Tätigkeit einstellt, sondern weil ein Namensauflöser die Antwort verweigert. Ersetzt die Seite ihre Domain, ist sie wieder da — bis zur nächsten Liste. Ein Spielender, der sich auf diesen Rhythmus verlässt, verlässt sich auf eine Behörde, die ihn schützen will, und auf einen Anbieter, der ihn behalten will. Zwei Ziele, ein Wettlauf.
Wer dennoch dort spielt, sollte wissen, was fehlt: das Sperrregister, die Limitenlogik der bewilligten Veranstalter und die Fristen, die Swisslos und die Loterie Romande für Auszahlungen nennen. Es fehlt nicht, weil die Marke schlecht wäre, sondern weil diese Regeln nur für bewilligte Veranstalter gelten.
bet365: auf der Liste, und warum das die Kernfrage beantwortet
bet365 nennt die Gespa ausdrücklich als einen Anbieter auf der Sperrliste. Damit schliesst sich der Kreis zu der Frage, mit der dieser Text begonnen hat.
Wer nach Wettanbietern mit PayPal sucht, findet bei Marken wie dieser eine Seite, die Zahlungsarten nach eigenen Regeln anbietet. Was er nicht findet, ist eine Schweizer Bewilligung. Der Name der Marke ändert daran nichts, die Grösse der Marke ändert daran nichts, und eine europäische Erlaubnis ändert daran nichts. Das ist die eine Konsequenz, die alle drei Beispiele teilen, und sie ist keine Frage von Geschmack.
Die zweite Konsequenz betrifft den Gewinn. Bei einer Schweizer Veranstalterin liegt der Wettschein in einem System, dessen Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 50 Abs. 2 VGS), und die Erträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Auf einer Seite ohne Bewilligung liegt der Gewinn auf einem Guthaben, dessen Auszahlung, Frist und Steuerfolge allein nach den Regeln dieser Seite laufen und in der Schweiz gegebenenfalls als Einkommen behandelt werden. Beides ist eine Wahl. Aber nur eines davon hat eine Adresse in der Schweiz.
Häufige Fragen zu PayPal und Sportwetten in der Schweiz
Nehmen die beiden zugelassenen Schweizer Veranstalter PayPal als Zahlungsart an?
Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App. Ob PayPal dazugehört, regeln die Bedingungen des Anbieters, und die Anbieterliste im Spielerkonto zeigt den aktuellen Stand. Vor dem Aufladen lohnt der Blick dorthin, nicht in eine Übersicht.
Muss das PayPal-Konto auf denselben Namen lauten wie das Spielerkonto, und warum?
Bei bewilligten Schweizer Veranstaltern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben: Guthaben und Gewinne gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Damit soll ausgeschlossen werden, dass Dritte für einen Spielenden einzahlen. Anonyme Auszahlungen kennt das bewilligte Angebot nicht.
Wie lange dauert die Auszahlung von Gewinnen, und welche Fristen nennen die Veranstalter?
Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; höhere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei einer Auszahlung vom Guthaben erfolgt die Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Wie wird die Auszahlung aus Einsatz und Quote berechnet, und was sagt die Marge?
Auszahlung gleich Einsatz mal Quote, Gewinn gleich Einsatz mal Quote minus eins. Bei Quote 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 10 also CHF 21 zurück, davon CHF 11 Gewinn. Für die Marge eines Marktes teilt man 1 durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten und zieht das Ergebnis von 100 % ab.
Was bedeutet die Banklizenz des Bezahldienstes für den Schutz gegenüber einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Sie schützt die Abwicklung und die Einlagen beim Dienst selbst. Sie prüft den Empfänger nicht. Die CSSF-Banklizenz vom 2. Juli 2007 sagt nichts über den Wettanbieter, an den das Geld geht, und ersetzt weder die Schweizer Bewilligung noch den Schweizer Rechtsschutz.
Wie kann ich mich selbst für einen bestimmten Zeitraum von Sportwetten ausschliessen?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre kommt in ein schweizweites Register und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Also zwei Wege: befristet oder dauerhaft.
Was am Ende zählt: der Weg, den das Geld nimmt
Die Suche nach dem besten Wettanbieter mit PayPal führt in der Schweiz zu einer Antwort, die niemand gern hört. Es gibt zwei Anbieter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und beide unterliegen Regeln, die den Zahlungsweg nicht zum wichtigsten Detail machen. Wer Sporttip nutzt, sitzt in einem System mit Verlustlimiten vor der ersten Wette, einer Einzahlungsgrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage, einer Einsatzgrenze von CHF 1’000 für eine Einzelwette und einer Auszahlung, die nur auf ein Konto im eigenen Namen geht. Wer Jouez Sport nutzt, sitzt in demselben System mit Westschweizer Kontingent, mit derselben Zehner-Grenze, mit einem Kontokauf über Prepaid-Tickets und mit einer automatischen Gutschrift bis CHF 1’000 netto.
Die Alternative ist eine Marke ohne Bewilligung. Sie kann breitere Märkte zeigen, höhere Limits zulassen, Zahlungsarten anbieten, die hier niemand anbietet. Sie kann es nicht mit Schweizer Aufsicht, nicht mit Schweizer Sperrregister und nicht mit Schweizer Rechtsschutz. Dass eine Domain auf der Sperrliste steht und diese Liste Ende 2025 bei 671 Einträgen lag, ist keine Randnotiz, sondern die praktische Form dieser Alternative.
Dazwischen liegt der Punkt, der am wenigsten besprochen wird und am häufigsten Geld kostet: die Quote. Die Marge steckt in jedem Preis, unabhängig davon, wie der Zahlungsweg aussieht und wie hoch der Bonus war. Wer CHF 1’071’000 oder mehr in einem Einzelgewinn gewinnt, zahlt darauf 35 % Verrechnungssteuer und holt sie über die Steuererklärung zurück. Wer darunter bleibt, zahlt auf den Schweizer Gewinn nichts — keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer, keine Steuer auf den Einsatz. Bei einem ausländischen Anbieter kann derselbe Gewinn zum steuerbaren Einkommen werden, je nach Kanton.
Was ein Bezahldienst für den Spielenden wirklich ändert, ist wenig. Er macht die Einzahlung bequem und die Auszahlung um ein paar Gebühren teurer, wenn eine Karte im Spiel ist: 1,00 % des Betrags, mindestens 0,25 €, höchstens 10,00 €. Er macht die Limiten nicht enger, die Rückzahlung einer Gratiswette nicht auszahlbar und die Frist von 26 Wochen nicht länger. Und er entscheidet nicht, wer einem gegenübersitzt, wenn am Ende ein Gewinn blockiert ist.
Die Frage, die bleibt, hat deshalb nichts mit dem Bezahldienst zu tun. Wer in der Schweiz Sportwetten spielen will, hat zwei Adressen, deren Angebot schmal ist und deren Regeln feststehen, oder er wählt eine Seite, deren Verhalten kein Schweizer Gericht und keine Schweizer Behörde bewertet. Beide Entscheidungen haben Konsequenzen, und sie zeigen sich nicht beim Einzahlen. Sie zeigen sich am Tag, an dem ausgezahlt werden soll.
Zahlungen – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
