Ein Euro Einzahlung bei Sportwetten: in der Schweiz beginnt das Spielguthaben bei CHF 20
Ladevorgang...
Kaum eine Frage erreicht einen schneller als die nach dem kleinsten möglichen Betrag: Wo lässt sich mit einem einzigen Euro anfangen, und wo nicht? In der Schweiz ist die Antwort kürzer, als die Suchanfrage vermuten lässt. Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, ihre Spielerkonten laufen in Franken, und das kleinste Guthaben, das sich kaufen lässt, kostet CHF 20. Der Euro-Betrag gehört damit fast immer zu einer Seite ohne Bewilligung. Was das für den Einzelnen bedeutet — beim Einzahlen, beim Setzen, beim Auszahlen und im Steuerjahr danach —, ist der eigentliche Inhalt dieser Seite.
Stand: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa geprüft, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern.
Bevor überhaupt ein Franken fliesst: Verlustlimiten, Selbstsperre und ein Register
Das ist die Reihenfolge, die viele für falsch herum halten. Wer heute ein Spielerkonto eröffnen will, setzt die Grenzen, bevor die erste Wette möglich ist. Nicht danach, nicht freiwillig, nicht in den Einstellungen irgendwo unten. Die Limite steht am Anfang des Weges, und sie zu umgehen ist der erste Impuls, den ein neues Konto produziert.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die 72 Stunden sind der Teil, den man sich merken sollte. Ein Impuls am Samstagabend, nach drei verlorenen Wetten, trifft auf eine Sperre, die ihn bis Dienstag aussitzt. Das ist kein Zufall und keine Schikane, sondern der einzige Teil des ganzen Systems, der einen schlechten Abend tatsächlich unterbricht. Wer die eigene Limite am Telefon oder im Chat «mal schnell» erhöhen lassen will, hat das System nicht verstanden — die Wartezeit ist das Produkt, nicht das Hindernis.
Sperre statt Limit: was das Register wirklich abdeckt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist eine Pause, sauber begrenzt, und sie endet, wenn die Frist endet. Die andere Variante ist die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt damit nicht nur für Sportwetten, sondern auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Diese Reichweite ist der eigentliche Punkt. Eine Sperre, die nur das eine Produkt trifft, lässt sich umgehen, indem man das Produkt wechselt. Eine Sperre, die im gemeinsamen Register steht, trifft das gesamte bewilligte Angebot. Für jemanden, der merkt, dass aus dem Feierabendvergnügen etwas anderes geworden ist, ist das der wirksamere Hebel — und der unbequemere, weil er keine Hintertür offen lässt.
Der Gesetzgeber verlangt diese Aufsicht nicht zum Spass. Die Organisatoren müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis abverlangen. Spielende unter 18 Jahren haben online keinen Zutritt, und wer am Wettbewerb als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf das eigene Ereignis nicht setzen.
Ein Auszug aus der Praxis gehört dazu, weil er die Erwartung zurechtbiegt: Die Gespa führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch und verkaufte in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer die Kontrolle dort als streng darstellt, beschreibt nicht die Schweiz.
Warum ein Euro Einzahlung kein Sicherheitsmerkmal ist
Die kleine Zahl verführt zu einer grossen Schlussfolgerung. Ein Konto, das nur einen Euro verlangt, wirkt niedrigschwellig und deshalb harmlos — dabei sagt der Mindestbetrag über den Schutz des Anbieters genau nichts. Die Limite regelt, wie viel hineingeht. Sie regelt nicht, unter welcher Aufsicht das Konto steht, ob es im Sperrregister hängt, ob eine Beschwerde irgendwo ankommt oder ob ein Gewinn überhaupt ausbezahlt wird.
Genau hier liegt die Folge, die sich später zeigt. Wer CHF 20 einzahlt und mit zwei Franken pro Wette arbeitet, hat den gleichen Abend wie jemand, der CHF 200 eingezahlt hat — nur mit kleinerem Rahmen. Die Verlustlimite ist die Zahl, die begrenzt, nicht der Einzahlbetrag. Ein Konto ohne Verlustlimite, aufgefüllt in kleinen Beträgen, ist ein Konto ohne Deckel. Der Betreiber hat keine Verpflichtung, einen von sich aus darüber zu legen.
Wer Genaueres zu den Werkzeugen eines bestimmten Veranstalters sucht, findet es dort, wo es gilt: in den Limiten und Spielerschutz-Bedingungen des Veranstalters selbst. Die stehen bei jedem Anbieter an anderer Stelle, und sie zu lesen dauert zehn Minuten. Zehn Minuten, die entscheiden, ob der Sonntagabend einen Rahmen hat.
Gratisspielguthaben, Freiwette und die Bedingungen, die niemand liest
Beginnen wir mit dem Satz, der die ganze Kategorie trägt: In der Schweiz braucht Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilt sie nicht grosszügig. Im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — insgesamt 32 für das ganze Land und das ganze Jahr.
Das ist die Zahl, die den Markt beschreibt. Wenn eine Seite mit mehreren Dutzend laufenden Aktionen wirbt, ist sie keine Schweizer Veranstalterin. Sie ist eine Seite ohne Bewilligung mit eigenen Hausregeln, und über deren Bedingungen entscheidet niemand ausser ihr selbst.
Was eine Freiwette wert ist, wenn der Einsatz nicht mitkommt
Der Mechanismus, der am häufigsten missverstanden wird, lässt sich in einem Satz erklären: Bei einer Freiwette wird der Einsatz in der Regel nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Wer CHF 10 als Freiwette auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, bekommt darauf normalerweise nicht CHF 21 gutgeschrieben, sondern CHF 11. Der Einsatz war nie eigenes Geld und kommt deshalb nicht zurück.
Der zweite Teil betrifft das Auszahlbare. Swisslos schreibt in seinen Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Die Loterie Romande hält es genauso. Das Guthaben aus einer Aktion ist also Spielmaterial, kein Geld — es zählt an der Wettabrechnung und verschwindet, wenn es verloren ist.
Ein Wort zu Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, die mit einer Freiwette ohne Einzahlung locken: Was auf so einer Seite als «Gratis» erscheint, trägt üblicherweise eine Umsatzauflage, einen Mindestquoten-Anspruch, einen Höchsteinsatz und eine Frist, innerhalb derer die Bedingungen erfüllt sein müssen. Die Aufsicht über diese Bedingungen endet dort, wo die Bewilligung endet. Beschwerden über Umsatzregeln, die man erst nach der Registrierung liest, laufen ins Leere, weil kein Schweizer Recht greift.
Swisslos und die Bedingungen, die man tatsächlich nachlesen kann
Der Kombiboost bei Sporttip ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Zusatzleistung gebaut ist, wenn sie unter Schweizer Aufsicht erteilt wurde. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung liest sich grosszügig, bis man die Hürde in der ersten Zeile liest. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — rechnerisch ein Mindestpreis für das ganze Konstrukt. Bei einem Erwartungswert von 1.50 pro Bein liegt der Buchhalter schon bei rund 5.1, bevor der Bonus überhaupt greift. Wer erst bei zehn Beinen in die 40 % kommt, hat zehn Ereignisse richtig vorhergesagt. Der Nettogewinn wird grösser, die Wahrscheinlichkeit kleiner — Reklame nennt gern nur die erste Hälfte dieser Bewegung.
Zur Einordnung des Grössenverhältnisses: Die Loterie Romande betrieb zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück vergeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist der Massstab für eine Schweizer Aktion: ein Zehner, begrenzt, mit Ablaufdatum und ohne Auszahlungsweg. Keine Umsatzmaschine, kein Paket, das sich über Monate abarbeiten lässt. Wer den Vergleich zur Werbung auf einer Offshore-Seite zieht, sieht zwei verschiedene Geschäftsmodelle.
Zahlungsabwicklung: Franken hinein, Franken zurück, immer auf den eigenen Namen
Der Satz, der alles andere überlagert, steht im Verordnungstext: Gewinne und Salden werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Krypto und Bargeld an der Ladentheke sind in der Online-Welt keine Optionen.
Wer also nach einem Weg sucht, einen Gewinn auf ein Konto bei einer dritten Person oder auf ein anonymes Wallet zu leiten, sucht ihn vergeblich — und sollte das als Information und nicht als Ärgernis lesen. Die Regel schützt vor der Konstellation, in der ein Konto auf den Namen des Nachbarn läuft und hinterher niemand weiss, wem das Guthaben gehört.
Wie das Guthaben auf das Konto kommt
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese drei Zahlen sind der eigentliche Grund, warum es auf dieser Seite keinen Euro gibt. Die untere Grenze von CHF 20 hat weniger mit Vorsicht zu tun als mit Abwicklungskosten: Eine Kartenzahlung über einen Franken kostet den Händler einen festen Anteil, und der Kunde zahlt ihn am Ende mit. Zahlungsart von Swisslos ist unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Betrag geht über die Zahlungsdienste, nicht bar über den Tresen.
Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer nicht per Karte aufladen will, greift zu den Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Das Ticket ist die interessanteste der drei Varianten, weil es den Massstab offenlegt: Das kleinste Ticket kostet CHF 20, und es lässt sich nicht in Raten einlösen. Wer an der Verkaufsstelle ein Ticket kauft, hat CHF 20 Spielguthaben — nicht CHF 5 davon heute und CHF 15 in zwei Wochen. Der Einstiegspreis ist im ganzen bewilligten System derselbe.
Wer merkt, dass CHF 20 zu viel für den geplanten Rahmen sind: Genau dafür sind die Verlustlimiten da. Ein kleines Guthaben und eine tiefe Limite sind nicht dasselbe, und nur die Limite wirkt.
Wann das Geld zurückkommt
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind für einen Freizeitspieler reichlich. Für jemanden, der wöchentlich kleinere Beträge abzieht — 20 Franken hier, 30 dort —, ist die dritte Überweisung im Jahr teurer als der Betrag, um den es geht. Die 3 % treffen nicht das Guthaben, sondern jeden darüber hinausgehenden Abzug, und 5 bis 10 Arbeitstage sind lang genug, dass man den Abzug plant und nicht spontan auslöst.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Und für die Papierroute gilt: Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 auszahlen.
Die Grenze von CHF 200 auf dem Wettschein ist im Vorbeigehen wichtig. Wer einen Schein mit einem Gewinn darüber in der Schublade liegen lässt, kommt an der Verkaufsstelle nicht weiter und muss den Weg über die Zentrale nehmen. Nicht dramatisch, aber es ist der Punkt, an dem ein guter Abend in Papierkram mündet.
Verfallen und Einsprache: die Fristen
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit für einen Blick in das eigene Konto. Es sind rund vierzig Wochen, und die Uhr beginnt nicht mit der Wette, sondern mit der Bekanntmachung der Auswertung. Die 10 Tage für die Einsprache sind der eigentliche Engpass — die Frist ist kurz und die Form ist vorgeschrieben. Wer sich über eine abgelehnte Auszahlung beschwert, sollte den eingeschriebenen Brief am nächsten Tag aufgeben, nicht irgendwann.
Zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die folgenden zehn Namen stehen nach derselben Ordnung wie überall auf dieser Seite: zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die Marken ohne. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge. Sie ist eine Trennlinie. Die erste Gruppe untersteht der Gespa, die zweite untersteht ihr nicht — und das ist bei jeder einzelnen Kennzahl unten die wichtigere Information als die Kennzahl selbst.
Im ganzen bewilligten Schweizer Sportwetten-Markt gibt es keine weiteren Veranstalter. Nicht wenige, nicht verborgene, keine: zwei. Wer nach einem dritten Anbieter mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Die Gespa publiziert in diesem Bereich keine Liste weiterer Bewilligungen, sondern nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rollbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz |
Zwei Zeilen tragen eine Veranstalterin. Acht tragen den Satz, der die Lage erklärt: eine berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat. Das ist kein Formfehler in der Tabelle, sondern ihr Inhalt. Ein ausländisches Papier, egal aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung — es gibt keine Aufsicht, die es durchsetzt.
Eine Beobachtung zum Bewilligungsdickicht, das in der Werbung gern als Gütesiegel auftaucht: Von den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung lässt sich bei sieben keine berichtete Bewilligung überhaupt feststellen. Bei der achten ist es Tobique in Kanada. Wer ein Konto dort eröffnet, hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz, keinen Zugang zum Sperrregister und im Streitfall kein hiesiges Verfahren.
Ein Euro, zwanzig Franken, zehn Rappen: wo die Mindestbeträge herkommen
Die Eingangsfrage hat eine technische Antwort, und die ist weniger langweilig, als sie klingt. Zwei Grössen werden im öffentlichen Gespräch über Sportwetten regelmässig verwechselt: der Mindestbetrag einer Einzahlung und der Mindesteinsatz einer Wette. Der erste betrifft den Weg des Geldes auf das Konto, der zweite den Weg der Wette in die Auswertung. Sie haben nichts miteinander zu tun.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Da ist er, der Franken. Wer wissen will, ob er mit einem kleinen Einsatz einsteigen kann, findet bei Sporttip eine Antwort: Ja, eine Wette ab CHF 1 ist möglich. Der Engpass liegt eine Station früher. Auf das Konto müssen CHF 20. Zwischen Konto und Wettschein ist der Spielraum gross, zwischen Einzahlung und Konto gibt es keinen.
Die zwei Zahlengruppen sind also nicht widersprüchlich, sondern sequenziell. Die eine beschreibt den Einstieg ins Spiel, die andere den Einstieg ins Konto. Wer auf eine Seite stösst, die «ab 1 Euro» verspricht, meint in aller Regel den Einsatz und nicht die Einzahlung — und meint ausserdem eine Seite ohne Schweizer Bewilligung, weil hier das Konto in Franken läuft.
Warum Schweizer Spielerkonten in Franken geführt werden
Der Franken ist hier nicht Geschmackssache. Ein Sportwettenkonto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ist ein Konto im Schweizer Aufsichtsrahmen, mit Limiten in Franken, Auszahlungen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto und Steuerfolgen nach Schweizer Recht. Eine Führung in Euro wäre in diesem Rahmen ein Fremdkörper.
Dazu kommt die Zuständigkeit, die an der Person hängt und nicht am Gerät. Wer sich online bei Swisslos registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, ist drin. Wer in Genf wohnt, ist nicht drin — und findet dort das Angebot der Loterie Romande.
Bei der Loterie Romande sind für ein Online-Spielerkonto Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig, pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Die Aufteilung ist keine Willkür, sondern die Struktur des Konkordats, und sie erklärt, warum etwa in Freiburg beide Namen fallen können, ohne dass beide offenstehen. Ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als vier Monate sein darf, ist ausserdem ein Dokument, das man suchen muss. Wer kürzlich umgezogen ist, merkt den Unterschied zwischen «Ausweis reicht» und «Ausweis reicht nicht» erst am Schalter.
Die Ausweispflicht und was sie dem Konto antut
Ein verifiziertes Konto ist mehr Aufwand als ein E-Mail-Feld und ein Passwort. Es hat eine Folge, die man vorher wissen sollte: Das Konto lässt sich nicht schnell auf eine andere Person umschreiben und nicht anonym betreiben. Was nach Bürokratie aussieht, ist der Preis für den Anspruch, der weiter vorn im Gesetz steht — die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen.
Auf der anderen Seite dieser Gleichung steht die fehlende Bewilligung. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung schreibt in der Regel kein Gesetz vor, wie sie ihre Konten prüft. Ob dort überhaupt verifiziert wird, ob die Auszahlung an die Person gebunden ist, ob Rückfragen kommen — das ist Hausrecht und ändert sich mit der Betreiberin. Wer die Prüfung inhaltlich vorzieht, wählt die unbequemere Route. Wer das Anmeldeformular vorzieht, wählt die ungeschütztere.
Was hinter der Schweizer Bewilligung steht — und was nicht
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Nicht bei der ESBK — die beaufsichtigt nur die Casinos.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos und die Loterie Romande. Eine Bewilligung verlangt dabei zweierlei, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist die schlichte Antwort auf die Frage, warum ein ausländischer Anbieter hier nie bewilligt sein kann, egal wie viele Papiere er vorzeigt.
Was überhaupt gesetzt werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen gar nicht darin. Ebenfalls nicht: Corner- und Kartenmärkte. Esports kommt in der Liste nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer sich über die Enge wundert, sollte den Vergleich mit dem Ausland ziehen. Auf einer Seite ohne Bewilligung existiert diese Liste nicht. Wer dort auf eine gelbe Karte, eine Ecke oder ein Esports-Match setzt, setzt auf einen Markt, für den es hier keine Zulassung gibt. Das ist nicht verboten für den Spielenden. Es hat nur keine Aufsicht hinter sich, und wenn die Wette strittig wird, entscheidet eine Hausregel.
Livewetten, Cash-Out und der Wettbewerb, der sich selbst reguliert
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.
Und dann ist da das Detail, das wenige kennen: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Hintertür, sondern eine Notbremse: Sie fängt den Fall ab, in dem die Datenübertragung dem Spiel hinterherläuft, und sie kostet den Spielenden die Wette.
Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Zeile, die bei Pokalspielen über Gewinn und Verlust entscheidet, und sie steht im Kleingedruckten. Wer auf den Sieger nach 90 Minuten setzt und die Verlängerung für den Sieger hält, hat zwei verschiedene Wetten im Kopf.
Zur Kombination voneinander abhängiger Ereignisse derselben Sportveranstaltung gibt es bei Sporttip genau einen Weg: die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist sauber geregelt und für den Kombinationsfanärgerlich — eine Wette über die Eckenanzahl plus den Sieger derselben Mannschaft ist nun einmal nicht unabhängig.
Cash-Out: ein Feature, keine Zusage
Cash-Out wird in der Schweiz nicht gesetzlich reguliert. Es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters, und bei Sporttip sieht es so aus: verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer die Funktion als «Gewinn sichern» liest, liest die Werbung und nicht die Bedingungen. Der Betrag, der hier fliesst, liegt unter dem, den die Wette noch einbringen könnte — sonst gäbe es die Funktion nicht.
Die zwei Veranstalter und acht Marken ohne Bewilligung
Swisslos (Sporttip): der Hausherr in der Deutschschweiz
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Das Bewilligungsdickicht ist hier nicht dünn. Für ein Grossspiel braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, dazu die Aufsicht der Gespa. Swisslos ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Das Online-Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein umfasst. Wer in Genf oder Neuenburg sitzt, kommt hier nicht hinein — nicht aus Misstrauen, sondern weil dort die Loterie Romande zuständig ist.
Das Produkt ist breiter, als die Ein-Euro-Frage vermuten lässt. Sporttip deckt Einzel-, Kombinations-, System-, Live- und Langzeitwetten ab, mit Cash-Out für alle drei erstgenannten Kategorien, wenn die Bedingungen stimmen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen.
Wer auf Verlässlichkeit statt auf Auswahl setzt, ist hier richtig. Die Auszahlung erfolgt zweimal im Jahr gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen, Gewinne bis CHF 1’000 landen automatisch im Wallet, grössere Beträge gehen innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Dazu kommt der Steuervorteil, wie im Abschnitt zu den Steuern beschrieben. Was der Leser dafür in Kauf nimmt: die geschlossene Marktliste, keine Esports-Wetten, keine Corner- oder Kartenmärkte, und Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Rund 47,5 % — auf diese Zahl stösst man beim Blick auf die Schutzversprechen. Die Aufsicht verkaufte 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Testkäufen an Minderjährige. Das Angebot ist im Online-Kanal kontrolliert, an der Theke ist es das nicht durchgehend.
Loterie Romande (Jouez Sport): dasselbe Recht, eine andere Geografie
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist mit der von Swisslos identisch: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht, einer der zwei zugelassenen Veranstalter.
Zugang gibt es nur für Volljährige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, mit Ausweiskopie und in besonderen Fällen mit einem Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Ein Kontingent von Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Höchststand von CHF 10’000 rahmen das Konto. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Für den Alltag heisst das: Die 2’350 Verkaufsstellen sind der Teil, den eine reine Online-Seite nicht hat. Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich dort einlösen, und wo genügend Bargeld liegt, zahlt eine Verkaufsstelle bis zu CHF 2’000 aus. Wer in der Westschweiz wohnt und einen Fünfer gewinnt, geht damit nicht durch einen Auszahlungsprozess.
Im Vergleich der zwei Veranstalter liegt die Loterie Romande bei einem Punkt vorn und bei einem anderen zurück. Vorn: die Verkaufsstellen und die Papierroute, die einen kleinen Gewinn in Bargeld verwandelt. Zurück: derselbe Rahmen an Marktliste, dieselbe Ausweispflicht, dazu ein Wohnsitznachweis, der bei kürzlichem Umzug zum Projekt wird.
Pribet: kein Schweizer Papier, kein Schweizer Weg
Pribet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Damit trägt sie den Rahmen, den alle acht ausländischen Namen unten teilen: eine berichtete Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat. Es bleibt bei der Feststellung, dass hier nichts von diesen Namen bewilligt ist — jede weitergehende Aussage über Zulassungen wäre erfunden.
Was aus diesem Status folgt, lässt sich in drei Punkte fassen. Erstens ist die Marke nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden. Zweitens besteht kein Schweizer Rechtsweg. Drittens kann ihre Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden — eine Massnahme, die nach Angaben der Aufsicht innerhalb von Stunden umgangen wird, weil die Betreiber wechseln.
Wer internationale Quoten sucht, findet dort ein Angebot. Was er nicht findet, ist ein Ansprechpartner, wenn die Auszahlung hängt.
BetPanda: das Konto, das niemandem Rechenschaft schuldet
Auch für BetPanda gilt: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer allfälligen ausländischen, keine Anbindung an das Sperrregister. Die Regeln des Kontos sind Hausregeln.
Das ist der Satz, den der Leser aus jeder dieser Zeilen mitnehmen sollte, weil er sich in zehn Varianten nicht wiederholen lässt: Der Unterschied liegt nicht in der Höhe der Einzahlung, sondern in der Instanz, die entscheidet, wenn es streitig wird. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es diese Instanz. Hier ist die Instanz die Betreiberin selbst.
Rollbit: internationale Quoten, kein Schweizer Massstab
Bei Rollbit stehen dieselben drei Merkmale im Vordergrund. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung eines ausländischen Papiers, keine Anbindung an das schweizerische Sperrsystem.
Für einen Spielenden, der Preise vergleicht, sind solche Seiten der Vergleichsmassstab, an dem hiesige Quoten alt aussehen. Der zweite Teil des Vergleichs fällt meist unter den Tisch: Der höhere Preis wird mit einem Konto bezahlt, das im Streitfall auf sich allein gestellt ist.
1xBet: grosses Angebot aus einer Zuständigkeit, die hier nicht ankommt
1xBet gehört zu den international bekannten Namen und trägt in der Schweiz denselben Status wie Pribet, BetPanda und Rollbit: keine Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Weg. Ein grosses Wettprogramm ändert daran nichts.
Wer dort ein Konto führt, sollte wissen, dass die Gespa die Sperrliste laufend erneuert und dass ein Domain-Wechsel eine technische Antwort ist, keine rechtliche. Das Konto bleibt davon unberührt, die Aufsicht auch.
Bruce Bet: unverifizierter Status, klare Rechtslage
Für Bruce Bet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz wirksame ausländische Bewilligung, keine Einbindung in das Sperrregister. Auch hier bleiben die Regeln Hausregeln.

Der Name ist für hiesige Leser neu und sein Papier nirgends feststellbar. Wer sich auf einer Marke bewegt, deren Zulassung sich nicht auffinden lässt, trägt das Risiko der Auszahlung selbst. Das ist keine Prognose, sondern eine Zuständigkeitsfrage.
22Bet: dasselbe Verfahren, andere Herkunft
22Bet steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine wirksame ausländische, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrsystem. Die Aufsicht endet an der Grenze, und das Konto endet mit ihr.
Wer auf mehreren solchen Seiten gleichzeitig spielt, sollte die Limitenfrage dort besonders sorgfältig stellen. Die Werkzeuge, die in der Schweiz vorgeschrieben sind, sind es hier nicht — sie sind Verhandlungssache oder gar nicht vorhanden.
Boomerang Bet: ein Papier, das in der Schweiz nichts bewirkt
Boomerang Bet trägt den Status der Gruppe. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, ein ausländisches Papier hat in der Schweiz keine Wirkung, und die Bindung an das Sperrregister existiert nicht.
Der Nutzen dieser Marke für einen Schweizer Leser liegt in einem Vergleich, den er nirgends anstellen kann. Die Bedingungen, die Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes für die Werbung verbietet, sind auf solchen Seiten nicht Teil des Angebots — wer also nachrechnen will, was er tatsächlich bekommt, liest dort die Bedingungen und hier die Limiten.
X3Bet: eine berichtete Bewilligung aus Tobique
X3Bet ist der eine Ausreisser in der Gruppe. Als berichtete Bewilligung nennen Drittquellen Tobique in Kanada. In der Schweiz hat auch dieses Papier keine Geltung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, die Anbindung an das Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig.
Die interessante Frage ist nicht, ob Kanada eine Aufsicht hat, sondern ob sie für einen Schweizer Leser erreichbar wäre, wenn eine Auszahlung nicht ankommt. Sie wäre es praktisch nicht. Die Antwort auf den Kontostreit liegt in einer anderen Zeitzone.
Wer zahlt, wenn der Gewinn kommt: Steuern und die Fristen dahinter
Der Steuervorteil ist einer der wenigen Gründe, in der Schweiz nicht einfach auf den höheren ausländischen Preis zu schauen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag steigt ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 — im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Über diesem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Wer den zweistelligen Millionenbetrag nicht knackt, für den ist die Sache schlicht: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht — wer eine «Wettsteuer» auf Schweizer Wetten beschreibt, beschreibt etwas, das es hier nicht gibt.
Derselbe Gewinn, ein anderes Steuerjahr, wenn die Seite im Ausland steht
Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen. Diese Regel ist aber nicht dasselbe wie Steuerfreiheit. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Ob andere Kantone es ebenso handhaben, hängt vom Kanton ab — und das ist die Stelle, an der die höhere Quote ihre Rechnung im nächsten Frühling bekommt.
Das Schöne am Schweizer Freibetrag ist, dass er für den normalen Spielenden praktisch immer greift. Das Schöne am Schweizer Freibetrag ist auch, dass er auf ausländische Wetten nicht wartet. Für steuerliche Fragen ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung die richtige Adresse, nicht die AGB der Betreiberin.
Die Verrechnungssteuer nimmt 35 Prozent, die Umsatzauflage nimmt mehr
Bleibt die Summe der Gründe, die für einen Schweizer Rahmen sprechen. Kein Steuerbetrag auf kleine Gewinne, Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, Anbindung an das Sperrregister, ein Ansprechpartner bei Streit, eine Bewilligung, die überhaupt nachprüfbar ist.
Und auf der anderen Seite: ein Angebot, das auf zwei Veranstalter beschränkt ist, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, keine Esports, keine Corner-Märkte, eine Wohnsitzpflicht und eine Ausweispflicht. Dazu, je nach Sichtweise das wichtigste Argument, die Rückzahlung der Verlustlimite nach oben erst nach 72 Stunden. Wer das durchrechnet, findet in der Schweiz selten das günstigste Papier und immer die geringste Unbekannte.
Häufige Fragen
Weshalb finde ich bei keinem bewilligten Schweizer Anbieter eine Mindesteinzahlung in Euro?
Weil das Spielerkonto in Franken geführt wird und die Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Swisslos und die Loterie Romande sind die zwei Veranstalter, die Sportwetten überhaupt anbieten dürfen, und ihre Konten laufen in CHF. Ein Euro-Betrag weist damit praktisch immer auf eine Seite ohne Schweizer Bewilligung hin.
Wie hoch ist der Mindestbetrag, um bei Swisslos Spielguthaben aufzuladen, und welche Obergrenzen gelten?
Der kleinste Kauf kostet CHF 20. Wer Prepaid-Tickets der Loterie Romande nutzt, zahlt dort ebenfalls ab CHF 20. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur erlaubt, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Einstieg unter CHF 20 ist nicht vorgesehen.
Welche zwei Organisatoren dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und für welche Kantone gilt ihre Bewilligung?
Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sporttip wird in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.
Wieso wird ein Gewinn nur auf ein Konto auf den eigenen Namen ausbezahlt?
Weil das Geldspielgesetz die Zahlung an die Identität des Kontoinhabers bindet. Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen an Dritte sind im bewilligten Schweizer Angebot ausgeschlossen. Die Regel schützt vor Fällen, in denen ein Konto auf eine andere Person läuft und hinterher niemandem zuzuordnen ist, wem das Guthaben gehört.
Was bedeutet es für mich, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung eine Einzahlung von einem Euro anbietet?
Dass ihr ausländisches Papier in der Schweiz keine Geltung hat, dass die Seite nicht am schweizerischen Sperrregister hängt und dass kein Schweizer Rechtsweg offensteht. Auszahlungen und Streitfälle laufen nach ihren Hausregeln. Gewinne aus ausländischen Grossspielen können kantonal als steuerbares Einkommen gelten, je nach Kanton unbesehen der Höhe.
Wie wirken Verlustlimiten, wenn ich sie später erhöhen will?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Wartezeit ist gesetzlich vorgeschrieben, und beide Veranstalter wenden sie in ihren eigenen Bedingungen an.
Zahlungen – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
