Sportwetten Unentschieden vorhersagen: der lange Weg von der Statistik zum Wettschein
Ladevorgang...
Wer heute nach einer Sportwetten-Unentschieden-Vorhersage sucht, stösst auf Tabellen, Modelle und Listen mit Prozentwerten. Keine davon ist in der Schweiz spielbar, ausser bei zwei Anbietern. Wer auf ein Remis setzen will, muss zuerst wissen, wem er dabei sein Geld gibt. Datenstand: Oktober 30, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Verlustlimiten zuerst: Was vor der ersten Remis-Wette feststeht
Bevor irgendjemand in der Schweiz eine Wette auf ein Unentschieden abgeben kann, muss er eine Grenze setzen, die er zunächst nicht wieder losgeht. Swisslos verlangt von jedem neuen Konto Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Das Geldspielgesetz gibt in seinen Ausführungsbestimmungen eine Erhöhung nach 24 Stunden vor. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer nach einem verlorenen Wochenende schnell mehr riskieren will, wartet drei Tage. Diese drei Tage sind der eigentliche Spielerschutz, nicht das Formular.
Es ist die erste Konsequenz, die man bei der Suche nach einer Remis-Vorhersage selten liest: Die Limite steht vor der Wette. Sie gilt unabhängig davon, ob die Prognose aus einem Modell, einer Statistik oder dem Bauchgefühl kommt. Der Veranstalter fragt nicht, wie überzeugt der Wettende ist, und er belohnt Überzeugung auch nicht mit einem höheren Einsatzrahmen.
Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Sie lässt sich zusätzlich zu den Verlustlimiten setzen und begrenzt nicht, was verloren geht, sondern was überhaupt auf das Spielkonto kommt.
Eine Serie verlorener Wetten ist kein Grund, den Einsatz zu erhöhen. Das klingt banal und ist trotzdem die häufigste Rechtfertigung, die Wettende für eine Limiten-Erhöhung anführen. Genau deshalb existieren die 72 Stunden.
Die zweite Konsequenz folgt etwas später und ist unbequemer. Eine Verlustlimite ist eine Aussage über den schlechtesten Fall. Wer sie auf einen Betrag setzt, den er in einem Monat verkraftet, hat das Angebot verstanden. Wer sie auf einen Betrag setzt, den er nur verkraftet, wenn die erste Wette gewinnt, hat eine Wette mit einem Limit verwechselt.
Die Spielsperre: schweizweit, produktübergreifend, nicht rückholbar
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer die Frist nicht abwartet, kommt nicht zurück – es gibt keinen Kundendienstweg, der eine laufende Sperre verkürzt.
Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht nur aus der Sportwette, sondern aus dem gesamten bewilligten Glücksspielangebot.
Diese Sperre hat eine Konsequenz, die über den einzelnen Anbieter hinausgeht. Sie ist keine Kundenbeziehung, die man kündigt, sondern ein Registereintrag, der bei jedem bewilligten Anbieter sichtbar ist. Wer diese Entscheidung trifft, sollte wissen, dass sie breiter wirkt als der Anlass, aus dem sie gefällt wurde.
Ein weiteres Detail, das bei Remis-Wetten häufiger greift als bei anderen Märkten: Der Ausgang wird nicht immer nach der Zeit bewertet, die auf dem Platz gespielt wurde. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer eine Wette auf ein Unentschieden in einem Pokalspiel abgibt und annimmt, das Ergebnis nach 120 Minuten sei gemeint, kann sich irren. Die Wette gilt in der Regel für 90 Minuten plus Nachspielzeit.
Grundlagen: Wie ein Unentschieden im Dreiweg-Markt bewertet wird
Ein Dreiweg-Markt kennt drei Ausgänge: Heimsieg, Auswärtssieg, Unentschieden. Jeder Ausgang bekommt eine eigene Quote, und aus den drei Quoten lässt sich ablesen, was der Veranstalter über die Partie denkt.

Ein illustratives Beispiel: ein Markt mit den Quoten 2.10, 3.30 und 3.30. Die Auszahlungsquote ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller drei Quoten. Bei diesen drei Zahlen liegt sie bei rund 91 Prozent, die Marge des Veranstalters also bei etwa 9 Prozent. Wer die drei Kehrwerte einzeln ausrechnet, erhält für das Remis 30,3 Prozent, für die beiden Sieg-Ausgänge je 30,3 und 47,6 Prozent. Die Summe dieser drei Zahlen liegt über 100 Prozent, und der Überschuss ist die Marge.
Was heisst das für den, der auf ein Unentschieden setzt? Die Quote 3.30 verspricht das Dreifache des Einsatzes zurück. Der tatsächliche Anteil der Marge an diesem einen Ausgang ist nicht ohne Weiteres ablesbar, weil die Marge nicht gleichmässig über die drei Ausgänge verteilt sein muss. Der Veranstalter kann den Favoriten knapper und den Aussenseiter grosszügiger bepreisen, und bei Remis-Quoten ist genau das oft der Fall.
Warum die Remis-Quote selten die höchste ist – und manchmal doch
In den meisten Partien ist ein Remis weniger wahrscheinlich als ein Sieg einer der beiden Mannschaften. Die Quote fällt entsprechend höher aus. Es gibt aber Konstellationen, in denen das Remis das wahrscheinlichste Ergebnis ist: zwei ähnlich starke Mannschaften, eine defensive Ausgangslage, ein Spiel ohne Favoriten. Dann kann die Remis-Quote unter den beiden Sieg-Quoten liegen.
Diese Konstellation ist der Grund, warum die Suche nach einer Remis-Vorhersage überhaupt existiert. Sie ist aber auch der Grund, warum sie meistens enttäuscht.
Was eine Vorhersage leisten kann und was nicht
Eine Vorhersage ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage über viele Spiele. Sie sagt nicht, was in einem einzelnen Spiel passiert. Selbst ein Modell, das Remis-Wahrscheinlichkeiten gut schätzt, liegt bei einem einzelnen Spiel regelmässig daneben. Bei einer angenommenen Remis-Wahrscheinlichkeit von 30 Prozent endet jedes zehnte Spiel nicht so, wie die Statistik es nahelegt.
Daraus folgt die zentrale Einsicht dieses Themas: Eine hohe Remis-Quote in der Vergangenheit ist kein Tipp. Sie ist eine Beschreibung der Vergangenheit.
Der Weg von der Statistik zur Quote
Vier Schritte: Man sammelt die Ergebnisse einer Liga, zählt Remis-Anteile, rechnet sie auf die kommende Partie um, vergleicht mit der angebotenen Quote. Wer diese vier Schritte selbst geht, hat am Ende eine eigene Zahl – und die kann von der Quote abweichen oder nicht.
Mehr ist an dieser Stelle nicht zu holen. Die Quote des Veranstalters enthält bereits Form, Verletzungen, Aufstellungen und alles, was öffentlich verfügbar ist. Wer glaubt, die Quote sei falsch, sagt damit, dass er etwas weiss, was der Veranstalter nicht weiss. Bei einer Fussballpartie ist das selten.
Wie eine Einschätzung zum Unentschieden entsteht – und wo sie kippt
Eine Einschätzung zum Remis entsteht aus drei Zutaten: Form, Statistik und Quotenvergleich. Form heisst, wie die beiden Mannschaften in den letzten Spielen abgeschnitten haben. Statistik heisst, wie häufig Partien dieser Art in dieser Liga remis enden. Quotenvergleich heisst, ob die angebotene Quote über oder unter der eigenen Zahl liegt.
Alle drei Zutaten haben dasselbe Problem: Sie beschreiben eine Vergangenheit, in der die kommende Partie nicht enthalten ist. Eine Mannschaft, die viermal remis gespielt hat, hat nicht viermal dieselbe Mannschaft aufgestellt.
Diese Konstellation ist der häufigste Denkfehler bei der Suche nach einer Remis-Vorhersage. Eine Serie von Remis-Spielen sieht nach einem Muster aus. Sie ist in Wahrheit eine Serie von Einzelereignissen, die zufällig gleich ausgegangen sind.
Für den Spielenden folgt daraus eine praktische Frage: Was macht man mit einer Statistik, die auf ein Remis hindeutet? Man prüft, ob die angebotene Quote über der eigenen Einschätzung liegt. Wenn nicht, lässt man die Wette. Wenn ja, setzt man einen Betrag, dessen Verlust die Verlustlimite nicht gefährdet. Mehr Entscheidungsspielraum gibt es nicht.
Champions League, Bundesliga, EM: Remis-Wahrscheinlichkeiten unterscheiden sich
Die Remis-Häufigkeit ist nicht überall gleich. In Ligen mit ausgeglichener Besetzung enden mehr Spiele unentschieden als in Ligen mit einem deutlichen Gefälle. In K.-o.-Wettbewerben wie der Champions League oder einer EM spielt die Ausgangslage eine andere Rolle, weil beide Mannschaften ein Weiterkommen im Blick haben und ein Remis je nach Modus unterschiedlich viel wert ist.
Ein weiterer Punkt, der bei Turnieren greift: Die reguläre Spielzeit ist nicht das Ende des Spiels. Bei Sporttip zählt die Verlängerung nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette ist. Wer bei einem Champions-League-K.-o.-Spiel auf ein Remis nach 90 Minuten setzt, wettet auf ein anderes Ereignis als der, der auf den Endstand setzt. Beide Wetten sind möglich; sie sind nicht dieselbe Wette.
Bei Basketball und Eishockey gibt es in den meisten Ligen kein Unentschieden nach regulärer Spielzeit, weil eine Verlängerung oder ein Penaltyschiessen folgt. Ein Remis-Markt existiert dort nur, wenn das Wettprogramm ihn ausdrücklich vorsieht. Die Remis-Quote, die man aus einer Fussball-Liga kennt, hat dort also keinen direkten Vergleich.
Mehr Vorhersagen bedeuten nicht mehr Treffer
Eine beliebte Annahme lautet: Wer viele Wetten abgibt, trifft irgendwann. Das stimmt arithmetisch und hilft finanziell nicht. Jede zusätzliche Wette trägt dieselbe Marge, und die Marge ist bei einer Remis-Wette nicht kleiner als bei einer Wette auf einen Sieg.
Bei einem Markt mit einer Auszahlungsquote von 91 Prozent verliert der Spielende über viele Wetten hinweg im Durchschnitt rund 9 Prozent jedes Einsatzes – vorausgesetzt, er verfügt über keine Information, die der Veranstalter nicht hat. Wer mehr setzt, verliert in dieser Rechnung mehr.
Die Limite wirkt genau hier. Sie begrenzt nicht, wie oft man falsch liegt, sondern wie viel das kostet.
Wie eine Einschätzung praktisch aussieht
Wer heute eine Vorhersage für ein Remis sucht, findet sie in drei Formen: als Ligatabelle mit Remis-Spalte, als Modellrechnung eines Anbieters, als Liste mit Prozentwerten. Alle drei sind Ausgangsmaterial, keine Entscheidung.
Der praktische Ablauf sieht so aus. Man liest die Remis-Häufigkeit der beiden Mannschaften und der Liga. Man vergleicht sie mit der angebotenen Quote, umgerechnet in eine Wahrscheinlichkeit. Man entscheidet, ob die Differenz gross genug ist, um die Marge zu schlagen. Wer diese Reihenfolge verlässt und mit der Quote beginnt, dreht die Logik um: Er sucht nicht mehr nach Information, sondern nach einer Bestätigung für das, was er ohnehin setzen wollte.
Diese Umkehrung ist bei Remis-Wetten besonders verbreitet, weil die Quote hoch aussieht. Eine Quote von 3.30 liest sich wie ein grosser Gewinn, obwohl sie vor allem ausdrückt, dass das Ereignis unwahrscheinlich ist.
Woher die Zahlen kommen
Zwei Quellen sind brauchbar: offizielle Liga-Statistiken mit Ergebnissen und Spielplänen, und die Quoten des Veranstalters selbst. Modelle von Drittanbietern sind als Ausgangspunkt brauchbar, solange man weiss, dass sie auf denselben öffentlichen Daten beruhen.
Wer diese Zahlen verwendet, sollte die Einschränkung mitdenken. Eine Remis-Häufigkeit von 28 Prozent in der Liga sagt nichts über ein einzelnes Paar Mannschaften. Sie ist ein Durchschnitt, und Durchschnitte verstecken genau die Spiele, um die es geht.
Woran man eine brauchbare Einschätzung erkennt
Es gibt ein einfaches Kriterium. Eine brauchbare Einschätzung nennt die Zahl, die sie verwendet, und die Quelle, aus der sie stammt. Eine unbrauchbare nennt nur das Ergebnis.
Bei einer Remis-Vorhersage heisst das: Die Einschätzung sollte sagen, wie häufig die beteiligten Mannschaften remis gespielt haben, wie häufig Spiele dieser Liga remis enden, und auf welche Quote sie sich bezieht. Wer nur ein Wort wie «Remis» auf ein Spiel schreibt, hat keine Einschätzung abgegeben, sondern eine Erwartung formuliert.
Der zweite Test ist die Falsifizierbarkeit. Eine Einschätzung, die nach einem verlorenen Spiel erklärt, warum sie trotzdem richtig war, ist keine Einschätzung. Sie ist eine Erzählung.
Beide Kriterien zusammengenommen führen zu einer unbequemen Schlussfolgerung: Der grösste Teil dessen, was unter dem Stichwort Remis-Vorhersage angeboten wird, fällt durch. Es nennt keine Zahlen, oder es nennt Zahlen, deren Herkunft nicht überprüfbar ist, oder es erklärt im Nachhinein jedes Ergebnis.
Vorhersage-Apps: was sie können und was sie kosten
Wett-Apps sind der bequemste Weg, eine Wette auf ein Remis abzugeben, und der bequemste Weg, eine Limite zu vergessen. Wer das Angebot auf dem Bildschirm sieht, hat die Verlustlimite aus dem Registrierungsprozess nicht mehr vor Augen.
Konto und Identität: nur bei zugelassenen Veranstaltern
Die Regeln für die App sind dieselben wie für den Browser. Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter setzt mindestens 18 Jahre voraus sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Bei Swisslos heisst das: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Bei der Loterie Romande sind es die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wer ausserhalb des eigenen Vertragsgebiets wohnt, kann kein Konto eröffnen – auch nicht mit App. Die Grenze verläuft nicht zwischen App und Website, sondern zwischen den Kantonen.
Die Sporttip App und der QR-Code
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer will, baut den Wettschein zu Hause am Küchentisch und druckt ihn am Kiosk.
Das ist ein Detail, das bei Apps ohne Schweizer Bewilligung fehlt. Es gibt dort keinen Wettschein, keine Verkaufsstelle, keinen QR-Code und keinen Menschen hinter dem Schalter.
Vorsicht bei Anwendungen ohne Schweizer Bewilligung
Neben den Apps der beiden bewilligten Veranstalter stehen Anwendungen, die keine Schweizer Bewilligung haben. Sie erscheinen in denselben App-Stores und werben in derselben Sprache. Wer dort ein Konto eröffnet, hat keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutzverfahren und keine Aufsicht durch die Gespa.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den die Gespa selbst den Begriff Domain-Hopping verwendet. Die Liste ist deshalb eine Momentaufnahme, kein Zustand.
Diese Tatsache hat eine Konsequenz, die über die Blockade hinausgeht: Wer mit einer App ohne Bewilligung wettet, hat keinen Ansprechpartner, wenn die Auszahlung ausbleibt.
Unentschieden vorhersagen: der Vergleich der Anbieter
Zehn Namen, zwei Gruppen. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind die beiden Veranstalter, die in der Schweiz ein Grossspiel durchführen dürfen. Die übrigen acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung: nicht verboten für den Spielenden, aber ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsschutz.
Die Reihenfolge folgt dieser Unterscheidung. Erst die beiden Bewilligten, dann die übrigen in der Reihenfolge, in der sie hier aufgeführt sind.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter oder gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), laut Drittquellen |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
Was die Tabelle nicht zeigt: Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist keine Frage der Qualität der Wett-App. Er ist eine Frage der Zuständigkeit. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsichtsbehörde, ein Sperrregister und einen Weg, gegen eine verweigerte Auszahlung vorzugehen. Bei den übrigen gibt es diesen Weg nicht.
Swisslos Sporttip: zwei Papiere, ein Vertragsgebiet
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für das Angebot braucht es zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, erteilt und beaufsichtigt von der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die dort wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz ist damit kein zugesichertes Recht, sondern eine Momentaufnahme, die sich zwischen zwei Besuchen ändern kann.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist die Rechenregel, mit der aus einer Quote ein Betrag wird, und sie arbeitet in beide Richtungen: Der gerundete Betrag kann über oder unter dem theoretischen Wert liegen.
Live-Wetten: Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Remis setzt und dabei von einem Tor überholt wird, bekommt den Einsatz zurück, aber nicht mehr.
Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten möglich, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Kombiboost und Quotenboost sind zwei getrennte Dinge. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert – der Prozentsatz bezieht sich auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz, und ohne vier Voraussagen von je mindestens 1.50 passiert gar nichts.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Ein einzelnes Remis lässt sich von diesen Boost-Regeln selten profitieren, weil eine Einzelwette mit einer Voraussage den Kombiboost nicht erreicht. Wer den Boost nutzen will, braucht mindestens vier Voraussagen. Bei einem Remis mit Quote 3.30 in einer Kombination kommen schnell drei weitere hinzu.
Weitere Details: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Remis und «Doppelte Chance auf X» sind genau so ein abhängiges Paar, und wer beides auf einem Schein hat, sollte wissen, dass Swisslos die Kombination auflösen kann.
Auszahlungen: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26-Wochen-Frist ist der praktische Grund, warum man den Wettschein nicht in einer Schublade vergisst.
Für den, der in der Schweiz nach einer Remis-Vorhersage sucht, ist Swisslos der Anbieter mit dem grössten Vertragsgebiet und der einzigen App mit QR-Weg an die Verkaufsstelle. Wer in einem Kanton ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, hat hier nichts zu suchen – und das ist der Punkt, an dem die Auswahl auf einen Anbieter zusammenschrumpft.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Bewilligungsrechtlich ist die Lage dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt durch die Gespa. Der Unterschied liegt im Vertragsgebiet und in den Bedingungen.
Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Für Remis-Wetten sind diese Grenzen selten bindend. Ein Remis mit einer Quote um 3.30 liegt weit unter der Höchstquote von 100’000. Die Obergrenze von CHF 300’000 pro Wette erreicht man mit einem Remis nur bei einem Einsatz in einer Höhe, die die Verlustlimite vorher stoppt.
Die Loterie Romande ist damit die richtige Adresse für Wettende mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen – und die falsche für alle anderen. Wer in Genf wohnt und in Bern arbeitet, kann dort ein Konto eröffnen und hier nicht.
BassBet, Rainbet, 20Bet, 1xBet, Gamdom, bet-at-home, X3Bet, Betscore: acht Namen ohne Bewilligung
Diese acht Marken haben keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden. Eine ausländische Bewilligung, gleich welchen Landes, hat in der Schweiz keine Wirkung. Achtmal steht hier dieselbe Feststellung, und achtmal ist sie die einzige, die für die Einordnung zählt.
Keine der acht Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und keine bietet einen Schweizer Rechtsschutzweg. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Für X3Bet nennen Drittquellen eine Zulassung aus Tobique in Kanada; für die übrigen sieben ist keine Zulassung bekannt.
Das ist die ganze Auskunft, die diese Marken zu einer Schweizer Remis-Wette liefern. Wer bei einem von ihnen ein Konto hat, wettet auf ein Ereignis, das die Schweizer Aufsicht nicht sieht. Ob dort ein Remis-Markt angeboten wird, zu welcher Quote, mit welchen Einsatzkilimiten und mit welchen Auszahlungsfristen, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und ist von aussen nicht überprüfbar.
Ein Punkt, der dabei häufig übersehen wird: Der Spielende macht sich nicht strafbar, wenn er bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung wettet. Das Gesetz richtet sich gegen den Veranstalter. Aber die Erträge können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Spielerschutzverfahren gibt es nicht. Diese beiden Sätze stehen nebeneinander, und der zweite ist der wichtigere.
Was der Vergleich für die Praxis bedeutet
Zwei Anbieter sind für einen Schweizer Wettenden erreichbar: der, in dessen Vertragsgebiet er wohnt, und – in den meisten Regionen – der andere nicht. In den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH sowie im Tessin und in Liechtenstein ist das Swisslos. In FR, GE, JU, NE, VD und VS ist es die Loterie Romande. Eine Auswahl von zehn Anbietern gibt es nur auf dem Papier.
Diese Verengung ist kein Nebeneffekt, sondern die gesetzliche Konstruktion. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer eine Remis-Vorhersage sucht und beim Vergleich der Quoten feststellt, dass ein ausländischer Anbieter mehr zahlt, sollte die Differenz nicht als Marktlücke lesen, sondern als Preis für das Fehlen von Aufsicht.
Die Berechnung der Marge
Zwei Quoten von je 1.90 für die beiden Ausgänge eines Zwei-Weg-Markts ergeben eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 95 Prozent. Die Marge des Veranstalters liegt damit bei rund 5 Prozent. Bei einem Drei-Weg-Markt mit den Quoten 2.10, 3.30 und 3.30 liegt die Auszahlungsquote bei rund 91 Prozent, die Marge also bei etwa 9 Prozent. Das sind Bandbreiten, keine festen Werte, und die Bedingung heisst: Die Marge hängt von der Zahl der Ausgänge und der Höhe der Quoten ab.
Die Zahl beschreibt, was der Veranstalter von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken behält. Bei einem Drei-Weg-Markt mit rund 91 Prozent Auszahlungsquote bleibt knapp jeder zehnte Franken beim Veranstalter. Über viele Wetten hinweg verliert der Spielende ohne Informationsvorsprung im Durchschnitt etwa diesen Anteil des Umsatzes.
Das Remis im Dreiweg-Markt: Rechenbeispiel
Ein Markt mit drei Ausgängen, illustrativ mit den Quoten 2.10, 3.30 und 3.30. Die Kehrwerte sind 0,476 für den Favoriten und je 0,303 für die beiden anderen Ausgänge. Die Summe beträgt 1,082, die Auszahlungsquote liegt bei 92,4 Prozent und die Marge bei 7,6 Prozent.
Diese Rechnung zeigt, wie eine Remis-Quote von 3.30 zu bewerten ist. Sie sagt nicht, dass das Remis zu 30 Prozent eintritt. Sie sagt, dass der Veranstalter für einen Einsatz von CHF 1 im Fall des Remis CHF 3.30 zurückzahlt, und dass in der Summe der drei Quoten ein Überschuss steckt, der die tatsächlichen Wahrscheinlichkeiten überzeichnet.
Unentschieden vorhersagen: die Rechtslage in der Schweiz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und wird von der Gespa mit Sitz in Bern beaufsichtigt, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig, sie beaufsichtigt nur Casinos.

Für ein Angebot braucht es zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Zulassung entfaltet hier keine Wirkung, gleichgültig, aus welchem Land sie stammt.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reinerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen in einer geschlossenen Liste der Gespa, in der Fassung vom 10. September 2026. Was nicht auf der Liste steht, ist nicht spielbar. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Ein Unentschieden als Ausgang eines gelisteten Wettbewerbs ist spielbar, solange die Sportart, der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste stehen. Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt und ist als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben.
Ein Konto, eine Identität, ein Vertragsgebiet
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Vertragsgebiet des Veranstalters. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Sportwetten sind Sache von Personen ab 18 Jahren. Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Spielendem mit verifizierter Identität ist die Regel.
Diese Prüfung hat eine Nebenwirkung, die man kennen sollte: Sie ist der Grund, warum ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter nicht in fünf Minuten entsteht. Sie ist auch der Grund, warum es keine zwei Konten gibt und warum eine Umgehung der Verlustlimite über ein zweites Konto nicht funktioniert.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Limiten sind vom Spielenden selbst zu setzen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden nach Gesetz – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer eine Zahl wie CHF 9’999 liest, liest eine Bedingung von Swisslos, keine staatliche Vorgabe.
Die Aufsicht und was sie nicht kann
Die Gespa führt Testkäufe durch. In den Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht hier, weil sie die Grenze der Aufsicht markiert. Eine Bewilligung, ein Register und eine Liste erlaubter Wettarten garantieren nicht, dass an jedem Schalter richtig gehandelt wird.
Daraus folgt keine Abschwächung der Regeln, sondern eine Verschiebung der Erwartung. Der Schutz, auf den sich ein Wettender verlassen kann, sind die selbst gesetzten Limiten, die Spielsperre und die Rechenregeln des Veranstalters. Der Schalter ist keiner.
Spielsperre und Register
Die Spielsperre nach dem Geldspielgesetz erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre. Sie wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Regel im ganzen System: Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert den Einsatz, und der Gewinn bleibt beim Veranstalter.
Zahlungen: nur auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist nicht zulässig.
Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Schweiz kennt kein Instrument zur Zahlungsblockade gegen unerlaubte Wettseiten. Banken oder Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht.
Steuern: Freibetrag, Verrechnungssteuer, Kanton
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab und ist je nach Kanton unterschiedlich. Eine typische Remis-Wette liegt weit unter jeder dieser Grenzen: kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, kann sie zurückfordern.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Praxis ist uneinheitlich: Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine Remis-Wette mit einem grösseren Betrag plant, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung, Gratisspiel und die ausländische Bewilligung
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese Seite ausländische Marken beschreibt und bewertet, aber nicht bewirbt.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und -bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.
Was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz bedeutet
Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.
Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Spielerschutz- oder Fair-Play-Kontrolle. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat im Streitfall keinen Schweizer Weg.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele an; auch bet365 steht auf der Liste.
Beide Wege haben ihren Preis. Der bewilligte Weg bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg bietet mehr Anbieter und mehr Märkte, aber keine Schweizer Aufsicht und ein Steuerrisiko nach kantonalem Recht. Keiner davon ist die sichere Wahl.
Wo Vorhersagen für Unentschieden scheitern
Rückblickend auf die zehn Namen und die zwei Gruppen: Die Suche nach einer Remis-Vorhersage führt zuerst zu einer Wahrscheinlichkeitsfrage und dann zu einer Verfügbarkeitsfrage. Wer in der Schweiz wohnt, kann die Wette bei einem oder zwei Anbietern platzieren. Von den acht übrigen kann keiner eine Schweizer Bewilligung vorweisen.
Das ist keine Nebenbemerkung. Es ist die Antwort auf die Frage, die am Anfang stand. Eine Vorhersage für ein Unentschieden lässt sich aus Form, Statistik und Quoten bauen, und keine dieser Zutaten ist in der Schweiz nicht verfügbar. Was nicht verfügbar ist, ist eine freie Anbieterwahl.
Und die Vorhersage selbst bleibt eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Eine Remis-Häufigkeit von 28 Prozent bedeutet, dass in 28 von 100 vergleichbaren Spielen ein Remis fällt. Sie bedeutet nicht, dass das nächste Spiel darunter ist. Der Veranstalter hat diese Zahl in seiner Quote längst verarbeitet, und die Marge sorgt dafür, dass ein Spielender sie nicht dauerhaft schlagen kann.
Häufige Fragen zu Remis-Wetten und Unentschieden-Vorhersagen
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Unentschiedens, und wie lässt sie sich aus der Quote ableiten?
Die Quote ist der Kehrwert der vom Veranstalter angesetzten Wahrscheinlichkeit, also 1 geteilt durch die Quote. Bei einer Remis-Quote von 3.30 entspricht das rund 30 Prozent, inklusive Marge. Rechnet man den Anteil der Marge heraus, liegt die bereinigte Wahrscheinlichkeit darunter. Die tatsächliche Häufigkeit von Remis schwankt je nach Liga und Paarung.
Zählt bei einer Wette auf Unentschieden die reguläre Spielzeit, und wie werden Verlängerung und Penaltyschiessen behandelt?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf ein Remis nach 90 Minuten wird anders bewertet als eine Wette auf den Endstand.
Welche Statistiken zu Remis-Serien sind aussagekräftig, und weshalb ist eine Serie ohne Remis kein Grund für eine Wette?
Aussagekräftig sind Häufigkeiten über viele vergleichbare Spiele, nicht die Reihenfolge der letzten Ergebnisse. Eine Serie ohne Remis erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Remis im nächsten Spiel nicht. Jede Partie ist ein eigenständiges Ereignis mit eigener Aufstellung und Form. Die Quote des Veranstalters enthält die öffentlich verfügbaren Daten bereits.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette auf Unentschieden aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Jouez Sport liegt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.
Welche Apps gibt es für Vorhersagen, und was bedeutet die Gespa-Liste für die erlaubten Wettarten?
Apps für Vorhersagen liefern Modelle und Statistiken, aber keine Wetten. Wetten lassen sich nur bei einem bewilligten Veranstalter platzieren, online oder über dessen App. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Was nicht gelistet ist, etwa Eckball- oder Kartenmärkte und Esport, ist nicht spielbar.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette bei einem Schweizer Veranstalter gesetzt werden?
Bei Swisslos sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage verpflichtend, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Tipps – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
