Sportwetten Gutscheincode für Bestandskunden – zwei Veranstalter, ein Regelwerk und sehr wenig Spielraum

Updated Oktober 2026
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Eine leere Eishalle aus der Ferne betrachtet, Flutlicht spiegelt sich auf der glatten Eisfläche, die Sitzreihen liegen im Halbdunkel

Wer als Bestandskunde einen Gutscheincode sucht, findet in der Schweiz keinen. Die Loterie Romande verstreute ihren Code in den Stadien der National League – und wer ihn im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungen der Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und der Veranstalter selbst abgeglichen.

Vergleich der bewilligten Veranstalter: was Aktionen, Einsatzgrenzen und Zahlungswege zusammengenommen bedeuten

Zwei Bewilligungen, zwei Produkte, zwei Vertragsgebiete. Mehr gibt der Schweizer Sportwettenmarkt nicht her, und wer diesen Vergleich liest, sollte das nicht als Vorschau auf eine dritte Kolonne missverstehen. Das interkantonale Recht hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt.

Das ist der Grund, weshalb die Reihenfolge in diesem Vergleich so aussieht, wie sie aussieht. Auf den ersten beiden Plätzen stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz ein Grossspiel durchführen dürfen. Danach folgen acht Marken, die von aussen auf Schweizer Spieler zielen, weil Leser ihnen begegnen – und die alle eines gemeinsam haben: Sie haben keine Schweizer Bewilligung, und was aus ihrem eigenen Lizenzangaben nachvollziehbar ist, hat in der Schweiz keine Wirkung.

Platz Marke Produkt Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
1 Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019
2 Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse in Lausanne
3 20Bet Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
4 Playzilla Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
5 bet365 Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
6 N1 Bet Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
7 Bruce Bet Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
8 Rainbet Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
9 HighFlyBet Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung
10 BetAlright Sportwetten auf der eigenen Plattform ohne Schweizer Bewilligung keine belastbare Schweizer Bewilligung; die angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung

Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, die in beiden Gruppen wirklich vergleichbar ist, und genau dort verschwindet der Vergleich. Die beiden Schweizer Veranstalter belegen sie mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel; bei den acht übrigen ist die Kolonne eine einzige Aussage, achthundert Mal wiederholt. Acht gleiche Zellen sind keine Information, sie sind eine Grenze des Marktes.

Was Spielende daraus für sich ableiten, hängt vom Wohnsitz ab. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Ein Konto bei der einen Seite in der Zone der anderen ist nicht vorgesehen. Das ist keine Formalie, sondern der erste Filter, der über die ganze übrige Fragenkette entscheidet: Ohne Konto kein Aktionsguthaben, ohne Wohnsitz am richtigen Ort kein Konto.

Beim Geld sieht der Vergleich anders aus, als die Werbung aus dem Ausland vermuten lässt. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande setzt dieselbe Schwelle bei CHF 1’000 netto: darunter direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Beide Häuser zahlen also auf ein Konto, das auf den Namen der spielenden Person lauten muss. Bei beiden ist Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar, bei beiden ist die Gutschrift selbst Ware im Haus und kein Geld.

Einsatzgrenzen, zwei Zahlen, die man sich merken sollte: Bei Sporttip kostet eine Einzel- oder Kombiwette mindestens CHF 1, höchstens CHF 1’000, eine Systemwette höchstens CHF 10’000. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Ein Bonus, der 5 % auf den Nettogewinn verspricht, ist neben CHF 1’000 Höchsteinsatz eine andere Grössenordnung als neben einem Zwei-Millionen-Rahmen – die Hälfte der Rechnung steht nicht im Aktionsbanner, sondern in den Spielregeln.

Eine treffende Beobachtung zur Schweizer Zahlungsseite: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt; Spielguthaben lässt sich ausserdem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auslandsmarken locken an dieser Stelle mit Krypto, Sofortüberweisung und Dutzenden Währungen. Die Schweizer Antwort auf die Frage, wie man einzahlt, ist ein Einzahlungsschein.

Wo die Person sitzt, entscheidet also über alles, und der Rest des Vergleichs ist ein Nachwort dazu. Die Detailurteile zu jeder der zehn Marken stehen im Abschnitt «Wie sich die zehn Marken einzeln einordnen», in der Reihenfolge dieses Vergleichs.

Grundlagen: wer überhaupt Bestandskunde ist und was Schweizer Veranstalter ihren Konten zugestehen

Der Begriff «Gutscheincode» führt in die Irre, bevor der erste Klick passiert. Ein Code ist kein Guthaben und kein Rabatt, sondern ein Eingabeschlüssel in einem laufenden Aktionsverfahren. Wer bei der Loterie Romande an der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» teilnehmen wollte, brauchte zweierlei: einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, und ein verifiziertes Konto. Der Code ohne Konto war ein Stück Papier mit Zahlen; das Konto ohne Code war ein Konto.

Ein Tennisplatz mit Sandbelag in der Morgendämmerung, Netz und Linien liegen im ersten Licht, Nebel hängt über dem Boden
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Die zwei Konten, die es in der Schweiz gibt

Bevor ein Gutschein überhaupt in Frage kommt, muss ein Konto existieren, und in der Schweiz existieren genau zwei Arten davon: ein Swisslos-Konto und ein Loterie-Romande-Konto. Bei Swisslos verlangt die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft – kein Formular, das man mit geschätzten Angaben ausfüllt.

Wer diese Registrierung hinter sich hat, ist Bestandskunde. Nicht die Gesamtheit der Kontoinhaber ist mit «Bestandskunde» gemeint, sondern der einzelne Mensch mit einem verifizierten Spielerkonto bei einem der beiden Veranstalter – und in dieser Definition steckt die ganze Schwierigkeit des Themas. Die Menge derer, die eine Aktion für bestehende Konten bekommen können, ist genau die Menge der Personen, die ein Schweizer Spielerkonto haben. Jede Aussage über Gutscheincodes für Bestandskunden ist damit eine Aussage über Swisslos und Loterie Romande, denn ein existenzielles Konto bei einer Auslandsmarke fällt in eine völlig andere Kategorie.

Die Gegenprobe macht den Unterschied greifbar. Die Aktion der Loterie Romande war für Bestehende offen, aber der Code existierte nur an sieben Aktionstagen in Stadien. Wer in Freiburg an einem Heimspiel war und das Konto schon hatte, konnte mitmachen; wer das Konto erst danach eröffnete oder in Genf an einem spielfreien Abend zu Hause sass, konnte es nicht.

Was ein Aktionsguthaben im Schweizer Recht ist

«Gratisspielguthaben» ist der Ausdruck, den das Geldspielgesetz verwendet. Die Sache dahinter ist eine Freigabe von Spielguthaben durch den Veranstalter, also des Guts, mit dem sich Wetten platzieren lassen. Bei Swisslos ist genau das die Grösse, die im Wallet liegt und mit der man Wetten abschliesst; bei der Loterie Romande heisst die Entsprechung Wallet-Guthaben und unterliegt einem Deckel von CHF 10’000.

Das ist die präzise Bestimmung des Themas, und sie ist nüchterner als das Wort «Gutschein». Was ein Konto zugesprochen bekommt, ist nicht Geld, sondern Guthaben im Haus – Ware, die nur gegen Wetten einlösbar ist. Der Gewinn daraus ist eine andere Sache: Er kann bei Swisslos und bei der Loterie Romande an ein Konto auf den Namen der spielenden Person ausgezahlt werden, sobald die Beträge über der jeweiligen Wallet-Schwelle liegen.

Das Grundproblem des Themas, an dem beide Häuser hängen

Bestandskunden sind für einen Buchmacher die günstigere Kundengruppe, weil sie schon da sind. Man muss sie nicht mit einer Anmeldeprämie anwerben, und die Bindung ist bereits bezahlt. In einem Markt mit zwei Veranstaltern und einem Kontrahierungszwang in der Fläche gibt es für die beiden Häuser jedoch keinen Anlass, sich mit Boni zu überbieten: Der Kunde hat zwei Adressen, und die Adresse ist die Frage des Wohnsitzes, nicht der Bonushöhe.

Auf der Kostenseite kommt die Gespa hinzu. Freispiele und Gratisguthaben brauchen eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht. In beiden Häusern existiert das Verfahren, und der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zum Werbeeffekt, den eine Aktion für bestehende Konten erzielen würde.

Genau in diesem Spalt stehen die Auslandsangebote, die auf Schweizer Spieler zielen. Sie kennen keine Kontingentierung, keine Vertragsgebiete und keine vorgängige Aufsicht, sie dürfen ihre Aktionsbedingungen selbst schreiben, und die Margen, die sie in ihre Quoten einbauen, bezahlen die Bonuskosten mit. Für Leser ist die entscheidende Frage deshalb nicht, wer den höheren Bonus nennt, sondern was von beidem man wirklich bekommt – und zu welchem Preis in Bedingungen, Verzicht und Wegfall jedes Schweizer Schutzes.

Rechtslage: Gratisspielguthaben braucht vorgängige Zustimmung, die Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Der klarste Satz des ganzen Themas steht in einem Absatz des Geldspielgesetzes. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Kein Veranstalter in der Schweiz darf ein Gratisspielguthaben einfach so auf ein Konto buchen, und keine Aktion für Bestandskunden findet statt, bevor die Aufsicht zugestimmt hat. Dieser Satz erklärt jede leere Aktionsseite, die ein Leser bei einem Schweizer Anbieter findet, besser als jede Marketingformulierung.

Eine steinerne Brücke über einen Fluss in einer Kleinstadt am frühen Morgen, Nebel zieht zwischen den Dächern hindurch
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie sparsam das Instrument eingesetzt wird, zeigt der Umfang: In 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos – zusammen 32 über ein ganzes Jahr und zwei Häuser, in einem Markt, in dem Dutzende Marken aus dem Ausland täglich Werbung für Boni schalten.

Warum keine dritte Bewilligung dazukommt

Die Bewilligung eines Veranstalters gilt nur in der Schweiz. Umgekehrt gilt sie nirgends sonst: Wer in der Schweiz eine Bewilligung hat, hat damit keine in Curaçao, Malta oder Deutschland, und wer eine solche hat, hat in der Schweiz keine. Zwischen beiden Welten existiert keine Brücke.

Es gibt in der Schweiz also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Wer wissen will, welche Domains tatsächlich im Weg stehen, findet bei der Gespa nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wer als Nichtbewilligter organisiert, macht sich strafbar

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Die spielende Person wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die wichtigste Nuance des Abschnitts, denn sie verschiebt das Risiko dorthin, wo es das Gesetz verortet: zum Veranstalter.

Für den Spieler bedeutet das etwas anderes. Er verliert die Schweizer Sorgfaltspflichten, also Spielerschutz, Quotenaufsicht und Kontrolle, die für bewilligte Grossspiele gelten. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, während der Spieler nichts in der Hand hat, worauf er sich stützen könnte. Das ist kein theoretisches Szenario.

Die Sperrliste und das Katz-und-Maus-Spiel der Domains

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden aber innert Stunden ersetzt – die Praxis, die die Aufsicht Domain-Hopping nennt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 als auf der Liste stehend.

Ein Domain-Block ist keine Abschaltung, sondern ein Umweg. Das ist die ehrliche Bewertung des Instruments, und sie gehört hierher, weil manche Leser glauben, eine Google-Suche sei schon ein Nachweis dafür, dass eine Marke für die Schweiz in Ordnung sei.

Adresse und Bewilligung: worauf eine Inlandsmarke wirklich verweist

Bei international aufgestellten Marken prüft man zuerst die Rechtsform: Playzilla, 20Bet, N1 Bet, Bruce Bet, Rainbet, HighFlyBet und BetAlright erscheinen mit Lizenzen, die ihren Sitz in Steuer- und Glücksspieloasen haben. In der Schweiz braucht es dagegen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Diese Doppelstruktur ist der Grund, weshalb die Prüfung nicht nach einem Logo, sondern nach einem Papier fragt.

Dasselbe Papier benennt etwas, das kein Bonus ist. Die Bewilligung, die eine Schweizer Veranstalterin hält, ist nicht ihr Betriebssitz, sondern eine Erlaubnis: Sie erteilt ihren Fonds einen Rechtsanspruch. Ohne sie fehlt dieser Anspruch.

Was die Bewilligung nicht mitbringt

Eine Bewilligung ist ein Recht, das in der Schweiz gilt, und sie verliert mit der Grenze ihre Wirkung. Deshalb hilft es wenig, wenn eine Marke in Curacao, auf Malta oder in Deutschland zugelassen ist – in der Schweiz läuft das Spiel ohne Bewilligung, mit den Folgen, die oben beschrieben sind. Die Frage, was bei einem ausländischen Anbieter tatsächlich an Bewilligungsnachweis existiert, kann nur durch einen Blick in die Nutzungsbedingungen geklärt werden. Und wer dabei auf eine «faire Lizenz mit vollständigem europäischem Schutz» stösst, sollte geduldig nachlesen, was diese Lizenz im Kleingedruckten umfasst. Meist steht dort nichts über Schweizer Recht, nichts über Schweizer Aufsicht.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und Sperren für alle, die ihr Spielverhalten bremsen wollen

Die Limiten setzt nicht der Staat, sondern die spielende Person. Der Veranstalter muss nur verlangen, dass ein Höchstwert für Einsätze oder Verluste festgelegt wird; die Festlegung selbst liegt bei der Person, die das Konto eröffnet. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Regelung in Ländern, in denen ein gesetzlicher Einzahlungsdeckel gilt: In der Schweiz existiert kein solcher gesetzlicher Deckel. Jeder Veranstalter schreibt in der Praxis vor, dass vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, und dass vor der ersten Teilnahme eine Einzahlungslimite zu wählen ist, die dann für 30 Tage gilt. Der Einzahlungsrahmen lässt sich alle 30 Tage ändern.

Zwei Mechanismen, die das Handeln in die richtige Richtung lenken

Bei Sporttip gelten die Oberlimiten CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage, und unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Diese Beträge liegen über dem, was Gelegenheitswetter je erreichen, und genau das ist der Punkt: Man soll die Limite nennen und sie bewusst wählen. Wer sie hoch ansetzt, merkt später, wie schnell sie sich in einem Lauf nähern lässt.

Wer die eigene Verlustlimite senken will, kann das ohne Frist tun. Eine Erhöhung greift dagegen erst nach 72 Stunden. Dieses Fenster dient dazu, eine Erhöhung nach einem Verlust zu bremsen. Die Botschaft ist einfach: Wer nach einem schlechten Abend an der Limite dreht, muss zwei Nächte darüber schlafen. Der Betrag selbst bleibt der eigene, die Beschleunigung nimmt der Veranstalter heraus.

Pausen und Sperren: der Unterschied, der im Alltag zählt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Diese Variante ist eine Pause auf Zeit und trifft nur das betreffende Produkt. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich unbefristet sperren lässt, trifft eine Einstellung auf Widerruf: Die Aufhebung ist erst nach drei Monaten möglich, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Der Aufschub ist der eigentliche Schutzmechanismus, nicht der Sperrvorgang.

Das Durchgriffsproblem: Prüfungen, die an der Realität scheitern

Die Regel ist streng: Ein Minderjähriger kommt nicht ins Online-Spiel, und für bewilligte Grossspiele gibt es Testkäufe der Aufsicht. Bei einem Testkauf der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der 200 Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Bei fast der Hälfte dieser Fälle reichte die Kontrolle in der Praxis nicht aus. Das ist keine Auslandsbeobachtung, sondern eine Beobachtung vor Ort, und sie gehört zur Schweizer Wirklichkeit, auch wenn man es nicht gerne liest. Trotzdem gilt: Rechtlich sind Wetten ab 18 Jahren erlaubt, und wer jünger ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wer bei ausländischen Anbietern spielt, steht ausserhalb dieses Systems. Diese Anbieter sind nicht mit dem Schweizer Schutzregister verbunden, und wer sein Spielverhalten dort bremsen will, ist auf deren eigene Werkzeuge angewiesen, deren Verbindlichkeit und Prüfung niemand kontrolliert.

Ein Werkzeug, das nur funktioniert, wenn man es kennt

Wer sich freiwillig sperren lässt oder eine Pause macht, sollte wissen: Bei einem Schweizer Veranstalter bleibt diese Sperre nicht hausintern. Sie wird im gemeinsamen Register geführt, zugänglich für Anbieter in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Bei einem Konto im Ausland fehlt der Eintrag; die Website bleibt offen, und die Eigenverantwortung wird zur einzigen Bremse. Es kann helfen, sich vor einem Konto das Kontaktformular anzusehen: Wenn die Selbstsperre dort einen eigenen Menüpunkt hat, ist das eine andere Hausregel als eine Klausel im Kleingedruckten.

Aktionen und Gratiswetten: wie jedes Angebot zu prüfen ist, bevor der Code eingegeben wird

Die Schweizer Aktion, die es tatsächlich gab, verdient eine genaue Betrachtung, weil sie beinahe alle Bedingungen in einem einzigen Vorgang bündelt. Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, die Gutschrift war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Der Preis der Aktion, in Freiburg, Genf und drei Monaten

An der Aktion von Jouez Sport lässt sich die eigentliche Kostenstruktur ablesen. Wer eine Woche ausserhalb des Vertragsgebiets verbrachte, konnte nicht teilnehmen. Dass der Aktionszeitraum über drei Monate lief, an denen aber nur sieben Tage waren, zeigt, dass es sich um eine Gelegenheit handelte, nicht um eine dauerhafte Einrichtung. Die Bedingung, dass die Teilnahme nur mit einem verifizierten Konto galt, schloss alle jene aus, die in diesen drei Monaten überhaupt erst zum Konto kamen. Das ist keine Einschränkung am Rand, sondern der Kern der Konstruktion: Bestandskunden, so verstanden, sind nicht die Neuzugänge von heute, sondern die vom Vormonat.

Der eigentliche Preis: was die zwei Zahlen in der Fusszeile bedeuten

Die beiden Zahlen, die das Aktionsangebot begleiten, sind die Gültigkeit und die Auszahlbarkeit. Nach den Conditions de participation à l’offre promotionnelle JouezSport – Patinoires war das Guthaben 30 Tage gültig. Die Loterie Romande schreibt in ihren allgemeinen Regeln ausserdem, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist; bei Swisslos hält es die Bedingungen für die Online-Teilnahme genauso. Nicht der Gewinn daraus, sondern die Aktionsgutschrift selbst bleibt im Haus.

Wer eine Aktion mit den Worten «Gratiswette» oder «Freiwette» prüft, hat also drei Fragen in dieser Reihenfolge zu stellen: Deckt sie den Sport ab, den man spielt? Ist das Guthaben auszahlbar? Und welcher Umsatz ist nötig, damit daraus etwas wird? Das Bild verwandelt sich nach jeder Antwort.

Wie die Chancen im Hintergrund die Werbung einfangen

Die Marge sitzt in jeder Quote, und sie ist der unsichtbare Teil jeder Gewinnrechnung. Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der wieder an Spielende zurückfliesst; er lässt sich aus den Quoten selbst berechnen. Die Summe der Kehrwerte der Quoten eines Marktes ist der Kehrwert dieses Schlüssels. Wer die Marge berechnen will, braucht den kompletten Markt; dafür reichen die Quoten von zwei Seiten aus.

Ein Blick auf einen typischen Schweizer Markt zeigt das: Ein Wettbewerb mit zwei Ausgängen, einer Quote von 1.90 auf der einen und 1.90 auf der anderen Seite – zusammen 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90 = 1,053, also ein Quotenschlüssel von rund 94,9 % und eine Marge von rund 5,1 %. Bei jedem Hunderter, der auf diesen Markt fliesst, bleibt also ein knapper Fünfer im Buch. Der Betrag ist nicht gross, aber er wirkt bei jedem einzelnen Einsatz, und der Spieler bemerkt ihn nie.

Führt ein Haus seine Wette mit zehn Prozent Marge, braucht es drei Prozent mehr Trefferquote als bei einem Haus mit fünf Prozent, nur um das Gleiche zurückzuholen. Genau deshalb ist die Marge ein Vergleichskriterium und nicht bloss ein Rechenwert.

Rechenbeispiel: was CHF 10 Aktionsguthaben bei Quote 1.90 wert sein können

Mit diesen Zahlen lässt sich der Wert der Aktion schätzen, ohne den Ausgang eines Ereignisses zu kennen. Das Konto erhält CHF 10 Spielguthaben, das nicht auszahlbar ist, und setzt es auf einen Zwei-Weg-Markt zu je 1.90. Die Gutschrift liegt dabei noch über dem bei Sporttip geltenden Mindesteinsatz von CHF 1 – die Aktion schafft keine Situation, in der man nicht platzieren könnte. Der Quotenschlüssel des Marktes liegt bei rund 94,9 %, die Einzahlung ist abschliessend, ein weiterer Faktor kommt nicht hinzu.

Was eine gewinnende Wette zurückbringt, ist Einsatz mal Quote: CHF 10 mal 1.90, also CHF 19, davon CHF 9 Nettogewinn. Was die Gutschrift im Durchschnitt einbringt, ist eine andere Zahl, denn sie wird aus der Gutschrift selbst bezahlt, nicht aus dem Geld der Spielenden. Der Erwartungswert einer solchen Wette entspricht dem Weg, den der Wert der Gutschrift nimmt, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Bei einer Quote von 1.90 ergibt das rund CHF 2,60 bis CHF 3,00, je nach Detaillierung des Modells. Das ist kein Gewinn, sondern eine Kennzahl für das, was die Gutschrift im Mittel einbringt.

Wird das Guthaben dagegen auf mehrere Wetten verteilt, verschiebt sich das Bild. Jede Wette trägt eine eigene Marge, jede trägt ihren eigenen Unterhalt, und der Erwartungswert sinkt entsprechend der Zahl der Einsätze. Wer die zehn Franken in zehn Einzelwetten über je einen Franken setzt, zahlt zehn Mal das Haus. Der Wert der Gutschrift sinkt dadurch unter die Ein-Wett-Variante. Der Blick, den man im Ausland gerne hätte, hilft hier nicht: Der Maximalerlös bleibt an die eine Wette gebunden, die sich sehr gut entwickelt.

Die Bedingungen, die in diese Schätzung noch nicht eingepreist sind

Eine Aktionsgutschrift ist kein Goldstück; die Umstände entscheiden, was daraus wird. Der Aktionszeitraum der Loterie Romande lag in den Wintermonaten, wenn Fussball- und Eishockeyprogramme dünn sind; wer in diesen Monaten kaum ein Spiel in seiner Sportart findet, musste die Gutschrift verfallen lassen. Die Laufzeit der Gutschrift von 30 Tagen ist die zweite Uhr, die läuft. Und eine Gutschrift bleibt nur dann stehen, wenn die Bedingungen während des gesamten Zeitraums unverändert gelten.

Bei der Loterie Romande gibt es zumindest keine Bedingung, die eine bestimmte Mindestquote für die Verwendung der Gutschrift fordert – anders als bei Bonusangeboten mit Umsatzbedingungen, bei denen nur Wetten ab einer bestimmten Quote zählen. Bei Sporttip ist eine solche Mindestquote im Sporttip-Angebot der Quotenboosts zu finden: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost mit Cash-Out kombiniert, verliert die Erhöhung.

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Anschein eines grosszügigen Angebots löst sich in der Rechnung auf: Um die höchste Stufe zu erreichen, braucht es fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote, und schon vier Treffer von fünfzehn sind nicht die Regel.

Warum im Ausland plötzlich alles möglich scheint

Die acht Marken hinter Sporttip und Jouez Sport operieren aussen vor: Sie kennen keine vorgängige Zustimmung der Gespa, kein Kontingent, keine geschlossene Liste der Sportarten und Wetttypen, keine Vertragsgebietsgrenze. Deshalb werben sie mit dem, was in der Schweiz fehlt. Kein einziger dieser Anbieter ist damit illegal für die Person, die dort spielt – strafbar macht sich, wer ohne Bewilligung organisiert. Die nüchterne Feststellung lautet: Der Bonus ist Symptom der fehlenden Bewilligung, nicht Ausdruck von Grosszügigkeit. Wer ihn nimmt, tauscht Kontrolle gegen Kombinationsfreiheit.

Wie sich die zehn Marken einzeln einordnen: die Schweizer Veranstalter und acht ohne Bewilligung

Die Reihenfolge folgt dem Vergleich oben: zuerst die beiden Häuser, die in der Schweiz ein Grossspiel durchführen dürfen, in der Rangfolge ihrer Eignung für Kunden mit Schweizer Wohnsitz und Schweizer Anliegen, danach die acht Marken, die von aussen auf Schweizer Spieler zielen. Sie stehen so, weil sie das Spektrum dessen abdecken, was ein Leser tatsächlich antrifft – nicht, weil eine Schweizer Bewilligung auf sie zutrifft.

1. Swisslos Sporttip: das Haus mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Vertragsgebiet einschliesslich Tessin und Liechtenstein durchgeführt. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt nicht hinein.

Die Produktseite ist die eigentliche Stärke. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht; der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist keine versteckte Schwäche, sondern die Natur eines Features: Der Veranstalter muss es nicht für alle Wetten anbieten. Wer davon ausgeht, er könne eine laufende Wette nach eigenem Ermessen schliessen, irrt sich.

Bei den Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Die Auszahlungssumme ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; sie wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Ein kurzer Einschub zur Erwartungshaltung: Die beiden häufigsten Irrtümer zu Cash-Out in der Schweiz sind, dass er immer verfügbar ist und dass er den ursprünglich möglichen Gewinn abbildet. Beides trifft nicht zu.

Das Fazit zu Swisslos ist eine Frage der Zielgruppe, nicht der Qualität. Wer im Vertragsgebiet wohnt, täglich fünfmal online geht und die Wette vor dem Ende der Partie schliessen will, hat hier das einzige Haus mit einem echten Cash-Out. Wer eine schnelle Pause braucht, kann eine Produktsperre für 1 bis 180 Tage setzen, ohne sie vorher aufheben zu können. Der Vorteil der Schweizer Lösung liegt gerade in diesen Mechaniken, nicht in einer höheren Quote.

2. Loterie Romande Jouez Sport: dichtes Regelwerk, dünner Angebotsteil

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen; wer in Zürich wohnt, bekommt hier kein Konto.

Die Konto- und Auszahlungslogik ist präzise geregelt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das eine grosse Beispiel, das die Westschweiz in dieser Kategorie hat: Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, und wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Die Massstäbe dieser Aktion sind gleichzeitig ihre Grenzen. Der Code war in den Stadien unterwegs, nicht im Netz; wer nicht in einem dieser sieben Aktionszeiträume in einem Stadion war, konnte nicht teilnehmen. Der Auszahlungsbetrag von CHF 10 und die kurze Laufzeit sind im Verhältnis zum Einzahlungsaufwand klein. Dass die Westschweizer Plattform eine so eng umrissene Aktion überhaupt anbietet, während sich die Deutschschweizer Seite zurückhält, ist ein Unterschied, der in der Struktur der beiden Häuser liegt. Das Publikum der Loterie Romande ist über ihre 2’350 Verkaufsstellen eng an die Plattform gebunden; die Aktion ist also Zusatzwerbung für bestehende Kanäle.

Das Fazit zu Jouez Sport fällt je nach Anspruch aus. Wer im Kanton Neuenburg wohnt, gelegentlich ein Spiel setzt und den Aktionscode zufällig im Stadion in die Hände bekommt, kann CHF 10 Spielguthaben für eine Wette auf den eigenen Sport mitnehmen; das ist ein Geschenk ohne Wirkung auf den Erfolg. Wer aber ein Programm mit systematischen Angeboten sucht, wird diese Plattform kaum als Alternative zum Ausland sehen: Aktionen sind selten, sie hängen an physischen Vertriebskanälen und der Zeitraum ist begrenzt.

3. 20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Ausnahmeaufwand für die Auszahlung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung, und die Marke ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was über die Marke jenseits der Bewilligungsfrage gesagt werden kann, betrifft die Mechanik des Angebots. Als Auslandsmarke ohne Bindung an das Schweizer Regelwerk darf sie Aktionsbedingungen selbst festlegen. Wer in der Schweiz nach einer Alternative zu Swisslos sucht, prüft hier zuerst die Kosten beim Geldverkehr.

Das Fazit zu 20Bet hängt an einer Bedingung, die sich nicht wegdiskutieren lässt: Jeder Schweizer Gewinn daraus ist nach der Steuerpraxis mindestens eines Kantons voll steuerbares Einkommen, ohne Steuerfreibetrag. Wer das schon weiss und trotzdem dort spielen will, entscheidet bewusst; wer es nicht wusste, hat soeben den Preis gelernt.

4. Playzilla: ohne Bewilligung, mit den stärksten Bedingungen der Auslandsgruppe

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung, und die Marke ist nicht an das Sperrregister angeschlossen; der Rechtsweg ist in der Schweiz nicht gegeben, und die Domain kann durch die Gespa blockiert werden.

Playzilla zeigt in den Nutzungsbedingungen die vollständigste Sammlung eigener Aktionsbedingungen innerhalb der Vergleichsgruppe. Ein Leser, der die Auslandsangebote sondiert, findet hier die aufwendigste Regelstruktur – und damit auch die grösste Zahl an Bedingungen, an denen sich ein Bonus in der Ausführung als anders entpuppt als in der Werbung. Was ein Haus nicht kontrollieren muss, schreibt es ausführlicher auf: Die Fülle an Klauseln ist selbst ein Merkmal des fehlenden Schutzes.

Das Fazit zu Playzilla lautet deshalb nicht, dass die Marke mehr oder weniger sicher sei, sondern dass der Leser mehr Arbeit hat. Je aufwendiger ein Bonusdokument, desto grösser die Zahl der Stellen, an denen etwas nicht stimmt.

5. bet365: der Anbieter mit der ungeklärten Bewilligungsangabe

bet365 hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist auf der Sperrliste der Gespa geführt, weshalb Domains per DNS blockiert werden können; sie ist nicht an das Sperrregister angeschlossen.

Über die Lizenz dieses Anbieters ist ausserhalb der Schweiz nichts belegt, was in der Schweiz Geltung hätte; was nach Schweizer Massstab zählt, ist die Bewilligungsfrage, und die ist negativ beantwortet. Die Marke ist gross, international bekannt und häufig der erste Name, den Leser mit «Sportwetten im Internet» verbinden. Diese Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung, und sie erklärt gleichzeitig, warum die Sperrliste hier greift: Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt.

Das Fazit zu bet365 ist unbequem. Wer dort ein Konto hat, verliert mit jedem Einsatz Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrregister und Schweizer Rechtsweg – nicht im übertragenen Sinn, sondern buchstäblich. Es gibt unter diesem Namen keinen Schweizer Anbieter; wer ihn im Ausland nutzt, handelt nicht in einem anderen Markt, sondern auf einer anderen Rechtsgrundlage.

6. N1 Bet: ohne Bewilligung, mit deutschem Namen

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Auslandsmarken ohne Schweizer Rechtsweg ist die Domain der Gespa für Sperrungen bekannt, da kein Anschluss an das nationale Sperrregister besteht.

Auffällig ist die Diskrepanz zwischen Namensform und Zulassung. Der Markenname bedient sich der deutschen Sprache, und ein deutschsprachiger Leser nimmt ihn deshalb eher als Angebot für den eigenen Markt wahr. Die Bewilligungslage hat damit nichts zu tun: Eine deutsche oder sonstige ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer die Marke über die Suche findet, findet sie im Ausland, auch wenn die Anmutung eine andere ist.

Das Fazit zu N1 Bet betrifft den ersten Eindruck. Eine deutschsprachige Oberfläche macht eine Domain nicht zu einem Anbieter mit Europarecht; sie macht Werbung wirksamer.

7. Bruce Bet: ohne Bewilligung, mit Standardprofil

Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei allen Auslandsmarken ohne Anschluss an das Sperrregister.

Auch hier gilt: Aktionsbedingungen schreibt die Marke selbst, und ein Leser, der einen Code im Netz findet, sollte zuerst die Auszahlbarkeit des Guthabens und die Laufzeit prüfen. Das ist der Punkt, an dem sich Codes unterscheiden – nicht das Versprechen im Werbebanner.

Das Fazit zu Bruce Bet fällt ernüchternd aus: Bei gleicher Bewilligungslage zählt nur noch die Verlässlichkeit der Bedingungen, und ein Nachweis darüber fehlt. Damit fehlt die Grundlage, auf der eine Empfehlung stehen könnte.

8. Rainbet: ohne Bewilligung, mit wechselnden Bedingungen

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Da keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht, können Domains auch hier per DNS blockiert werden, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg.

Bei Rainbet zeigt sich der allgemeine Nachteil der Auslandsgruppe in Reinform: Die Bedingungen der Aktionen, die in der Werbung skizziert werden, stehen in separaten Bedingungen und können sich jederzeit ändern. Wer sich auf einen Code verlässt, den er heute findet, hat morgen andere Bedingungen, als er heute gelesen hat.

Das Fazit zu Rainbet lautet: Hier zahlt der Spieler mit Schweizer Aufsicht auch den Preis der Aktualität. Wo keine Aufsicht die Bedingungen prüft, ändert sie der Anbieter in eigener Regie.

9. HighFlyBet: ohne Bewilligung, mit Betonung des Sportwetten-Teils

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie für alle Auslandsanbieter gilt hier: kein Schweizer Rechtsweg und Gefahr der DNS-Blockierung durch die Gespa.

Die Grenzen der Bewertung zeigen sich bei Marken wie dieser am deutlichsten. Was verlässlich über sie zu sagen ist, betrifft die Bewilligungslage und die Folgen; alles andere liegt in ihrer eigenen Regelsetzung.

Das Fazit zu HighFlyBet ist eine Warnung vor dem Bauchgefühl: Ein Name und ein professionelles Layout sagen nichts über die Bewilligung. Die entscheidende Frage nach der Lizenz ist mit einer Zeile beantwortet.

10. BetAlright: ohne Bewilligung, mit der dünnsten Prüfspur

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.

Am unteren Ende der Gruppe steht BetAlright. Keine Schweizer Bewilligung und keine belastbare Lizenzangabe, die in der Schweiz Wirkung hätte; damit fallen die klassischen Prüfpunkte weg – Auffindbarkeit der Lizenz, Aufsichtsinstanz, Verbandsbeschwerde. Was übrig bleibt, ist die eigene Website des Anbieters.

Das Fazit zu BetAlright ist kurz. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Schweizer Anspruch, und ohne überprüfbare Lizenzangabe nicht einmal eine Adresse, an die man sich wenden könnte.

Was die Steuerregeln für Bestandskunden bedeuten

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert; für sportliche Grossspiele nennt die ESTV Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Betrag weicht ab, weshalb hier nur «je nach Kanton» gesagt werden kann. Bei einem typischen Wettenden liegen die Gewinne weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Für seltene Grossgewinne gilt die zweite Stufe. Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird, indem der Gewinn deklariert wird. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der Praxis der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau als voll steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht – dafür gibt es die Tabaksteuer und die Motorfahrzeugsteuer auf Einsätze jeder Art, aber keine Wettsteuer. Wer etwas nachrechnen will, wendet sich am besten an eine Steuerberaterin oder an die kantonale Steuerverwaltung.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Gutscheincodes für Bestandskunden bei Sportwetten?

Ja, aber in einem sehr engen Rahmen. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben, und sie tun es selten. Die Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» verstreute den Code an sieben Aktionstagen in Eishockeystadien statt im Internet. Ein dauerhaft abrufbarer Code existiert bei keinem der beiden Veranstalter.

Dürfen Swisslos und die Loterie Romande Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Gespa vergeben?

Nein. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese 32 Freigaben für ein ganzes Jahr zeigen, wie dosiert das Instrument eingesetzt wird. Ohne Zustimmung ist kein Gratisspielguthaben zulässig.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden oder nur der Gewinn daraus?

Das Guthaben selbst nicht. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ausdrücklich nicht auszahlbar. Der Gewinn, der daraus entsteht, folgt den normalen Wegen: Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; bei Swisslos gilt dieselbe Schwelle mit Überweisung innert 3 Arbeitstagen.

Wie lange lief die Aktion von Jouez Sport mit dem Stadioncode?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, und zwar an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen der in den National-League-Stadien verbreiteten Codes im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die drei Monate Laufzeit täuschen also: Es waren sieben Chancen, nicht neunzig.

Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

Bei Schweizer Veranstaltern nur auf ein Beitragskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Grund ist die Verhinderung von Geldwäscherei: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht.

Welche Rolle spielt die Marge in der Quote, wenn eine Aktion einen Bonus verspricht?

Sie bestimmt, was die Wette im Durchschnitt zurückbringt. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 94,9 %, die Marge also bei etwa 5,1 %. Bei zwei Ausgängen zu je 1.85 sinkt der Schlüssel auf rund 92,5 %. Ein Haus mit höherer Marge braucht eine höhere Trefferquote für das gleiche Ergebnis – der Bonus ändert an dieser Rechnung nichts.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»