Wettanbieter mit deutscher Lizenz und die Schweizer Bewilligung, die keiner von ihnen hat

Updated Oktober 2026
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Ein geschlossener Schlagbaum an einer Landstrasse im Gebirge, Morgennebel steht zwischen den Tannen.

Eine deutsche Lizenz, eine maltesische, eine aus Curaçao — für eine Wette in der Schweiz ist keine davon einen Rappen wert. Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist kein Graubereich. Es ist der Satz, der über Ihr Konto entscheidet, lange bevor die erste Quote auf dem Bildschirm steht.

Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Datenstand Oktober 30, 2026; die Bewilligungs- und Registerangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, des Bundesamts für Justiz und die Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalterinnen abgeglichen.

Spielerschutz ist kein Service, sondern eine Rechnung

Freiwillige Limiten klingen nach einem Formular, das man einmal ausfüllt. In der Schweiz sind sie ein Mechanismus mit Sperrfristen, und die Richtung, in die sich eine Limite bewegen darf, ist die eigentliche Information.

Ein leerer Holzsteg ragt am Abend in einen ruhigen Bergsee, das Wasser spiegelt den Himmel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Was die Limitenpflicht praktisch verlangt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Drei Zeitfenster statt eines einzigen: Wer nur eine Monatslimite setzt, hat an einem schlechten Samstag nichts in der Hand. Die 1-Tages-Limite ist das Ventil, das tatsächlich greift, und sie ist die Zahl, die auf keinem Bonusbanner steht. Die 72 Stunden für eine Erhöhung sind der Preis dieser Absicherung — die Sperre gegen den eigenen Entschluss von gestern Abend.

Ein Kompass liegt neben einer Lupe auf einem dunklen Holztisch, Seitenlicht betont die Maserung des Holzes.
Online durchgeführte Sportwetten gelten im BGS als Grossspiele (Art. 3 Bst. e BGS).

Beachten Sie die Grenzen der Zahlen. CHF 9’999 ist eine Oberlimite, nicht die Limite, die jemand für sich wählt; sie sagt nur, wie weit das Formular überhaupt geht. Unter 21 Jahren liegt diese Grenze bei CHF 1’000. Die Altersstaffelung ist eine der wenigen Stellen, an denen der Gesetzgeber jung von erwachsen unterscheidet, statt nur 18 von nicht 18.

Wer diese drei Limiten beim Registrieren ausfüllt, tut etwas, das der Anbieter nicht für ihn tun kann. Bei einer Seite, die den Schweizer Vorgaben nicht unterliegt, füllt er dieselben Felder aus — nur ohne dass irgendwo festgehalten ist, dass sie existieren.

Die Spielsperre und das Register, das mitzählt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das schweizweite Register ist der Teil, den eine ausländische Seite nicht kopieren kann. Eine Sperre wirkt hier über Anbieter- und Spielartgrenzen hinweg. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist ein «self-exclusion»-Knopf im Konto eine Zusage an eine Software, die dem Nutzer selbst gehört, nicht an ein Register, das alle Beteiligten lesen — und dieser Unterschied zählt genau dann, wenn er am meisten zählt.

Ein Konto, eine Identität, ein hinterlegtes Zahlungskonto: Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Wer die Bequemlichkeit sucht, sein Guthaben irgendwohin zu schicken, sucht etwas, das es hier nicht gibt.

Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage kosten den Betreiber Umsatz. Deshalb sind sie das Erste, was eine Seite weglässt, die keiner Bewilligung unterliegt.

Was ein Testkauf über den Verkaufsstellen-Schutz sagt

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.

Diese Zahl gehört auf jede Seite, die Schweizer Spielerschutz als lückenloses System erzählt. Fast jede zweite Kontrolle ging daneben. Der kontrollierte Kanal, mit ausgebildetem Personal, mit Schulungen und mit einer Aufsicht, die Konsequenzen ziehen kann, hat die Hälfte der Versuche nicht abgefangen. Was das für einen Kanal bedeutet, in dem niemand kontrolliert, lässt sich ausrechnen, ohne dass man es aussprechen muss.

Der Unterschied liegt deshalb nicht darin, dass ein bewilligter Anbieter jeden Übertritt verhindert. Er liegt darin, dass ein Übertritt irgendwo auffällt. Bei einer Seite ohne Bewilligung gibt es keine Stelle, der man ihn melden könnte.

Was Spielerschutz im Ausland anderes regelt

Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, verlässt den Rahmen, in dem diese Werkzeuge existieren: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Limitenpflicht nach VGS, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsmittel. Ein Spielerschutz nach dem Recht des Sitzlandes kann vorhanden sein. Nur ist er nach dessen Regeln geschnürt, nicht nach schweizerischen, und die Schweizer Aufsicht hat keinen Zugriff darauf.

Praktisch heisst das: Sie können dort Limiten setzen, wenn die Seite es anbietet. Es gibt nur keine Instanz, die nachfragt, ob sie eingehalten werden. Und niemanden, bei dem Sie sich beschweren können, wenn nicht.

Die Rangliste: zwei Bewilligungen, acht ausländische Domains

Hier braucht es keinen langen Katalog, weil das Feld klein ist. Nach interkantonalem Recht sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande befugt, Lotterien und Sportwetten in der Schweiz anzubieten — auch online. Jeder andere Name auf dieser Seite ist eine ausländische Domain ohne Schweizer Bewilligung, aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihr begegnen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / Lizenz nach eigenen Angaben
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Rollbit Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
Betwinner Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
bet-at-home Keine — Domain von der Gespa gesperrt Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
BetAlright Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
WirWetten Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
BetOnRed Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
Wettigo Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte
Bruce Bet Keine Nach eigenen Angaben keine, die in der Schweiz Wirkung hätte

Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne. Diese Verteilung ist der Befund, nicht der Vorwurf: Der Bundesgesetzgeber hat die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide bedienen getrennte Gebiete. Wer sich über zu wenig Auswahl ärgert, ärgert sich über die Konzessionsordnung, nicht über die Anbieter.

Für die acht ausländischen Namen stehen drei Dinge fest, und sie stehen für alle gleich fest. Das Sitzland der Lizenz spielt keine Rolle — eine deutsche, maltesische oder Curaçao-Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine dieser Seiten ist an das Schweizer Sperrregister angebunden. Und jede ihrer Domains kann durch die Gespa gesperrt werden.

Die Lizenzangaben dieser Anbieter stammen von den Seiten selbst, nicht von einer Schweizer Stelle. Wer sie prüfen will, prüft die Aufsichtsliste des Sitzlandes — und findet dort nichts, was in Zürich oder Genf etwas bedeutet.

Wer überhaupt wetten darf, und was die Bewilligung abgrenzt

Eine Bewilligung oder Konzession gilt nur in der Schweiz. Damit ist die Rechtsfrage beantwortet, und der interessante Teil beginnt erst. Das Schweizer Recht sagt klar, was für eine Seite gilt, die ausländische Angebote zuliesse: Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Lotterien und Sportwetten anbieten; befugt sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande.

Online durchgeführte Sportwetten gelten im BGS als Grossspiele. Wer ohne die nötige Bewilligung Grossspiele durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, bei gewerbs- oder bandenmässiger Begehung mit bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen (Art. 130 Abs. 1 und 2 BGS). Diese Haftung trifft den Veranstalter. Für den Spielenden ist die Folge eine andere, und sie ist die unangenehmere: Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die zwei Gebiete und die Adresse, die zählt

Beide konzessionierten Angebote existieren nur in einem Ausschnitt des Landes. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Damit hängt die Wahl der Plattform nicht an der Quote, sondern an der Wohnadresse. Wer in Bern wohnt, kann sich bei Sporttip registrieren und bei Jouez Sport nicht. In Genf gilt das Umgekehrte. Diese Linie verläuft mitten durch ein Land mit vier Sprachregionen, und sie ist der Punkt, an dem viele Suchende merken, dass ihr Suchbegriff die eigentliche Frage nicht trifft: Gefragt wird nach einem Anbieter mit deutscher Lizenz, gesucht ist ein Ausweg aus einer Zwei-Anbieter-Landschaft — und den gibt es in bewilligter Form nicht.

Genau daraus entsteht die Nachfrage nach einer ausländischen Lizenz. Nicht weil eine deutsche Bewilligung besser wäre, sondern weil zwei Anbieter wenig sind.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Was Sie auf die Wette setzen dürfen — und was nicht

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner-Märkte und Kartenmärkte finden sich in dieser Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Für einen Betrachter, der von ausländischen Portalen kommt, ist das die wichtigste Zeile dieses Abschnitts: In der Schweiz fehlt nicht die Livewette, es fehlt die Auswahl an Live-Märkten. Wer Corner-Wetten oder Karten-Wetten in seiner Strategie hat, findet sie in der bewilligten Palette nicht. Das ist keine technische Lücke, sondern der Inhalt der Liste. Wo die Liste schweigt, schweigt auch diese Seite; über die Zulässigkeit virtueller Sportarten ist hier nichts gesagt.

Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Die Einsatzgrenzen sind Vertragsbedingungen, nicht Gesetz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was die Bewilligung im Ausland nicht leistet

Eine ausländische Lizenz regelt das Verhältnis zwischen Anbieter und Aufsichtsbehörde des Sitzlandes — mehr nicht. Sie verschafft in der Schweiz keine Veranstaltungsbefugnis, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Gerichtsstand. Was auf der Startseite einer solchen Seite an Aufsichtssiegeln abgebildet ist: Ein Schweizer Bezug entsteht dadurch nicht, weil das BGS keine ausländische Bewilligung anerkennt, unabhängig davon, welches Land sie erteilt hat.

Für Spielende bedeutet das vor allem eines. Bei einer Wette über einen bewilligten Veranstalter gibt es eine Stelle, die die Einhaltung der Regeln prüft und gegen die man vorgehen kann. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fällt beides weg — und mit ihm die Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben, die bei einer Schweizer Bewilligung nachweisbar sind und bei ausländischen Angeboten weder garantiert noch kontrolliert werden können.

Die Sperrliste: das, was diese Schweiz tatsächlich durchsetzt

Am 5. Oktober 2019 ging in der Schweiz ein Mechanismus in Betrieb, den viele Länder bis heute nicht haben: eine DNS-Sperre für Domains ausländischer Geldspielanbieter ohne hiesige Bewilligung.

Gesperrt wird der Zugang zu online durchgeführten, in der Schweiz nicht bewilligten Geldspielen, deren Veranstalterin ihren Sitz im Ausland hat oder ihn verschleiert (Art. 86 Abs. 2 BGS). ESBK und die interkantonale Behörde führen je eine Sperrliste, die Fernmeldedienstanbieterinnen sperren den Zugang. Seit der ersten Liste vom 3. September 2019 sind bis zum Stand vom 25. August 2026 insgesamt 29 Listenversionen erschienen. Die Gespa veröffentlichte 2025 fünf Sperrlisten mit insgesamt 181 neu zu sperrenden Domains; Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf ihrer Sperrliste.

Wo eine Sperrung anfängt — und wo sie aufhört

Das Sperrverfahren selbst ist schlanker, als die Domainzahl vermuten lässt. Die Sperrliste der Gespa wird mit einer Allgemeinverfügung im Bundesblatt veröffentlicht, und diese Veröffentlichung gilt als Eröffnung der Sperrverfügung. Betroffene Veranstalterinnen können innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben (Art. 87 BGS). Gegen die Allgemeinverfügungen, die 2025 ergingen, ging keine Einsprache ein.

Null Einsprüche bei 181 neuen Domains in einem Jahr — eine Zahl, die man als Desinteresse lesen kann oder als Rechnung. Ein Verfahren gegen eine Sperrverfügung kostet Zeit und einen Anwalt in Bern. Die Domain, um die es geht, ist in derselben Zeit längst ersetzt.

Domain-Hopping: der Deckel auf der Sperrliste

Die Gespa benennt die Grenze des Instruments selbst. Gesperrt werden Domains, nicht Anbieter, und Anbieter wie Interwetten oder Bet-at-Home schalten nach Sperrungen oft innert weniger Stunden neue Domains auf. Die Behörde weiss das, schreibt es in ihren eigenen Bericht und kann nichts dagegen tun: Eingriffe bei Zahlungsdienstleistern oder internationale Rechtshilfe in Strafsachen stehen der Gespa gegen illegale Anbieter mangels gesetzlicher Grundlagen beziehungsweise wegen fehlender Durchsetzbarkeit nicht zur Verfügung.

Wer eine gesperrte Seite über eine neue Adresse wiederfindet, hat also keinen Fehler gemacht. Der Mechanismus hat funktioniert und ist genau so weit gekommen, wie er kommt. Kein gesperrter Name darf nach diesem Bericht als sicheres Angebot gelten; die Sperrung dokumentiert das Gegenteil.

Die Sperrliste ist hier keine Garantie, und sie kann keine sein. Sie ist das, was ein Staat ohne Sperrung bei Zahlungsdienstleistern in der Hand hat. Wer versteht, wie weit das trägt, versteht auch, warum eine ausländische Domain in einem beliebigen Zustand zwischen «gerade gesperrt» und «in der nächsten Liste» landen kann. Eine Momentaufnahme mit einer Verfallszeit von Stunden ist kein Verbraucherschutz, sondern eine Hürde.

Warum diese Seiten trotzdem so präsent sind

Die Gespa hält in ihrem Jahresbericht 2025 fest, dass illegale Anbieter ihre noch nicht gesperrten Domains gezielt über Affiliate-Websites und Publireportagen bewerben und Neuspielende mit Bonusprogrammen anlocken — und dass das die Schutzmechanismen des Geldspielgesetzes untergrabe. Die Behörde benennt damit die eigentliche Bruchstelle. Nicht die Technik, sondern die Werbekette.

Das ist eine unangenehme Beobachtung für die Branche, zu der auch Vergleichsseiten gehören. Sobald eine Bewilligung kein Kriterium für einen Listenplatz ist, verdrängt das höchste Werbebudget die beste Spielerschutz-Ausstattung. Wo pro Anmeldung bezahlt wird, ist der Anbieter mit dem aggressivsten Bonusprogramm der, über den am meisten geschrieben wird.

Man muss diese Kette nicht mögen, um zu verstehen, warum Werbung für nicht bewilligte Geldspiele in der Schweiz verboten ist: Art. 74 Abs. 3 BGS stellt sie unter Strafe, Art. 131 Abs. 1 Bst. b BGS belegt sie mit Busse bis zu CHF 500’000. Die Bussendrohung trifft die Werbetreibenden, nicht die Suchenden. Der gesuchte Anbieter bleibt gesperrt, und die nächste Domain folgt innerhalb von Stunden.

Ausländische Lizenz und Schweizer Steuer: eine Zeile mit Folgen

Der steuerliche Unterschied zwischen einem bewilligten und einem unbewilligten Gewinn ist knapp beschrieben und teuer gelernt. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen ebenfalls der Verrechnungssteuer.

Bei Schweizer Grossspielen wartet ein Freibetrag von einem auf dem Papier. Der Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn beträgt beim Bund CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 — 2025 waren es CHF 1’070’400; die kantonale Grenze weicht ab, also gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Das ist ein Mechanismus für Lottogewinne, nicht für einen Sonntagsdreier.

Der ausländische Gewinn sieht zunächst freundlicher aus. Die Verrechnungssteuer greift nicht, ein Abzug an der Quelle entfällt — und da endet die gute Nachricht.

Warum «keine Verrechnungssteuer» kein Steuervorteil ist

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und aus ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. «Unabhängig vom Betrag» heisst: kein Freibetrag, keine Bagatellgrenze, keine Schwelle, unterhalb derer man es lässt. Wer CHF 300 gewinnt, hat CHF 300 Einkommen.

Damit dreht sich das Verhältnis um. Die Steuer auf einen Schweizer Sporttip-Gewinn fällt bei praktisch jedem Spielenden überhaupt nicht an, weil die Schwelle so hoch liegt. Beim ausländischen Gewinn fällt sie sofort an — als Einkommen, vollständig, in der Steuererklärung anzugeben. Die fehlende Verrechnungssteuer ist kein Geschenk, sondern eine Verlagerung: kein Abzug an der Quelle, dafür eine Erklärungspflicht, die man selbst erfüllen muss.

Das ist die Sorte Kosten, die sich nicht beim Anmelden zeigt. Sie zeigt sich zwei Jahre später in einem Brief, und dann ist der Bonus längst verspielt. Allgemein gehalten und ohne Steuerberatung: Wer eine solche Position hat, klärt sie vorher mit dem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung. Eine pauschale Steuerfreiheit für ausländische Wettgewinne darf man jedenfalls nicht annehmen.

Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und diese Seite behauptet auch keine. Die einzige Abgabe auf Einsätze, die bei einer ausländischen Seite anfällt, ist die, die das Sitzland des Anbieters erhebt — für jeden Betrachter ein weiteres Argument, zunächst beim bewilligten Veranstalter zu rechnen, bevor man über einen Wechsel spricht.

Fünf Wetten, ein Budget: Was ein Abend im Markt kostet

Zahlen statt Bauchgefühl. Angenommen, jemand setzt in einem Monat CHF 1’000 um — nicht Einzahlung, sondern Einsatz, jeden Franken genau einmal gesetzt, auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Das Beispiel ist eine Illustration, kein Angebot und keine Quote irgendeines Anbieters.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, die Marge also bei 5 %. Die Marge wird nicht bei einer Wette fällig, sie sitzt in jedem einzelnen Einsatz: 5 % von CHF 1’000 sind CHF 50. Der erwartete Verlust für das Monatsbudget liegt damit bei rund CHF 50 — unter der Annahme, dass die Einsätze über die Zeit zu gleichen Teilen auf beide Ausgänge gehen und der Markt wirklich bei 1.90/1.90 steht. Diese CHF 50 sind keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird. Sie sind die Summe aus vielen Wetten, bei denen das Haus strukturell auf der richtigen Seite des Preises steht.

Diese Zahl als «etwa CHF 50 im Monat» zu lesen wäre der falsche Schluss, weil die Marge nicht bei jedem Anbieter gleich gross ist. Im live geführten Geschäft liegen die Quotenschlüssel regelmässig tiefer als im Vorlauf, und Kombiwetten multiplizieren je Begegnung dieselbe Beziehung. Deshalb steht hier ein Band statt einer Zahl.

Das Band für zwölf Monate

Zwölf Monate, dieselbe Verhaltensannahme, dasselbe Budget: CHF 12’000 Umsatz ergeben bei 5 % Marge rund CHF 720 Erwartungswert. Bei 7 % Marge sind es rund CHF 840, bei 4 % rund CHF 480. Das ist eine Spanne von rund CHF 480 bis CHF 840 im Jahr, und sie ist das ehrlichste Mass für den Unterschied, den ein Anbieterwechsel im Preismodell ausmacht.

Der eigentliche Kostentreiber ist aber nicht die Marge, sondern das Umsatzvolumen. Dreht jemand 20-mal pro Monat statt einmal, steigt der Erwartungswert proportional, weil die Marge auf jeden umgesetzten Franken fällt und nicht auf den Kontostand.

Dasselbe Budget unter einer Schweizer Bewilligung ordnet sich in dieses Bild ein. Der Quotenschlüssel bleibt das Mass, an dem sich Angebote vergleichen lassen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip ist kein Qualitätsmerkmal, sondern die Zahl, ab der die Plattform einen Wettschein annimmt; wer mit CHF 500 im Monat arbeitet, wird davon nicht ausgebremst. Der Preis eines Scheins hängt an der Quote, nicht am Mindesteinsatz.

Eines muss dazugesagt werden, weil es den ganzen Ansatz verschiebt: Diese Rechnung beschreibt einen statistischen Erwartungswert über viele Wetten, nicht das Ergebnis eines einzelnen Abends. Die Marge ist da, ob man gewinnt oder nicht; nur die Ergebnisschwankung macht sie an einem Spieltag unsichtbar.

Und die Rechnung deckt nur die Sportwetten ab. Alles Weitere, was auf einem Konto läuft, folgt einer eigenen Preissetzung, über die hier keine Zahl steht.

Die acht ausländischen Domains im Einzelnen

Keiner der folgenden acht Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung. Keiner darf hier Sportwetten veranstalten, und keiner ist an das Schweizer Sperrregister angebunden. Beschrieben werden sie, damit ein Leser sie einordnen kann — nicht, damit er dort ein Konto eröffnet.

Rollbit: die Lizenz, die nirgends steht

Rollbit betreibt eine Domain, auf der Sportwetten und anderes angeboten werden, und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz nach eigenen Angaben ist nicht etabliert; selbst wenn eine bestünde, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Seite unterliegt keiner Schweizer Aufsicht.

Das ist der schwächste Punkt dieser Seite im Vergleich zu den anderen: Während bei den meisten hier wenigstens eine Aufsichtsbehörde eines Sitzlandes benannt werden kann, fehlt bei Rollbit schon dieser Anker. Für einen Spielenden, der sich bei einem Problem an jemanden wenden möchte, ist das die kürzeste Antwort auf die Frage, ob er es tun wird.

Betwinner: der Kunde, den keine Aufsicht kennt

Betwinner zählt zur Gruppe der ausländischen Domains ohne Schweizer Bewilligung. Für diesen Anbieter liegt keine im Land anerkannte Lizenz vor; das Angebot hat hier keine Wirkung, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Auszahlungsstreitigkeiten sind der Punkt, an dem eine solche Konstruktion weh tut. Es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte, und keine Kontoverifizierung nach Schweizer Vorgaben — die Pflicht, dass Guthaben nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden, bindet nur, wer unter VGS fällt. Wer prüfen will, ob es überhaupt eine Aufsicht gibt, findet sie in der Aufsichtsliste des angegebenen Sitzlandes, nicht auf der Startseite.

bet-at-home: der Name, den die Gespa selbst nennt

bet-at-home ist einer der beiden Namen, die die Gespa in ihrem Jahresbericht 2025 ausdrücklich im Zusammenhang mit Sperrungen anführt: Der Anbieter schalte nach Sperrungen oft innert weniger Stunden neue Domains auf. Ein Teil seiner Domains ist in der Schweiz bereits gesperrt.

Damit ist bet-at-home in dieser Liste kein anonymer Fall. Wer sich für diese Seite entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter, dessen Verhältnis zum Schweizer Markt aktenkundig ist.

Wenn eine Sperre innerhalb von Stunden durch eine neue Domain beantwortet wird, dann ist die Sperrliste aus Sicht des Betreibers kein Ende, sondern eine Wartungsposition. Diese Kalkulation kennt jeder, der länger im Markt arbeitet: Eine Domain ist billig, ein Bewilligungsverfahren nicht. Dass der Nutzer nach dem Klick auf einen Link trotzdem im Nichts landet, ist keine Nebenwirkung — es ist der ganze Effekt.

BetAlright: eine Domain wie jede andere auf der Liste

BetAlright hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Lizenz nach eigenen Angaben ist nicht etabliert. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Viel mehr ist über diesen Anbieter nicht zu sagen, und das ist selbst eine Information. Bei den beiden konzessionierten Veranstalterinnen gibt es eine überprüfbare Struktur: eine Genossenschaft mit Sitz in Basel hier, eine Société in Lausanne dort, mit Verkaufsstellen und Mitarbeitenden. Bei einem Namen wie BetAlright gibt es eine Domain. Wer ein Problem hat, hat eine E-Mail-Adresse und sonst nichts.

WirWetten: der deutschsprachige Name, der nichts ändert

WirWetten tritt mit einem deutschsprachigen Namen auf, was bei Schweizer Suchenden den Eindruck erzeugen kann, es handle sich um ein hiesiges Angebot. Die Bewilligungslage sagt etwas anderes: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, eine Lizenz nach eigenen Angaben ist nicht etabliert, und das Angebot kann jederzeit gesperrt werden.

Eine Sprache ist keine Bewilligung. Wer ein deutschsprachiges Portal vor sich hat, kann genauso gut bei einem Anbieter mit Sitz in einem anderen Land und einer anderen Aufsichtsordnung gelandet sein. Der Test ist nicht die Sprache der Seite, sondern die Frage, ob überhaupt eine Bewilligung mit Wirkung für die Schweiz vorliegt — und bei diesem Anbieter liegt keine vor.

BetOnRed: die Sperrliste als eine von mehreren Möglichkeiten

BetOnRed betreibt eine Domain ohne Schweizer Bewilligung; es gibt keine im Land anerkannte Lizenz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Ein Spieler, der dort ein Konto führt, hat keinen Schutz über das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Rechtsmittel bei Streitigkeiten. Das ist der Kern der Sache, und er hängt nicht an der Qualität der Seite: Alles, was ein ausländisches Portal für einen Schweizer Nutzer sein kann, bleibt ein Angebot ohne hiesige Bewilligung — also ohne die Stelle, die im Streitfall nachschaut.

Wettigo: der Name und der Weg um die Sperre

Wettigo gehört zur Gruppe der ausländischen Domains ohne Schweizer Bewilligung. Das Angebot ist hier nicht konzessioniert, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Dass eine solche Seite überhaupt erreichbar ist, sagt nichts über ihre Zulässigkeit. Die Gespa hält fest, dass gesperrte Anbieter ihre Domains nach einer Sperrung oft innert Stunden ersetzen — wer eine funktionierende Adresse findet, hat also nicht eine geprüfte Seite gefunden, sondern eine noch nicht gelistete. Der Unterschied zwischen «nicht gesperrt» und «erlaubt» ist derselbe wie zwischen «noch nicht aufgefallen» und «in Ordnung».

Bruce Bet: Dienstsprache und Aufsicht sind zwei Dinge

Bruce Bet führt eine Domain ohne Schweizer Bewilligung; das Angebot ist hier nicht konzessioniert, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Damit gilt hier dasselbe wie für die übrigen sieben Namen. Eine Schweizer Bewilligung hätte eine Genossenschaft mit Sitz in Basel oder eine Société in Lausanne erfordert, mit Verkaufsstellen, Mitarbeitenden und einem Verzeichnis der Sportarten und Wettarten, das eine Aufsichtsbehörde führt. Nichts davon lässt sich in eine Domainlizenz aus einem anderen Land einbauen, und deshalb bleibt ein deutschsprachiger Marktauftritt eine Oberfläche.

Die acht ausländischen Domains: Was sich über Domains sagen lässt, und was nicht

Über die acht ausländischen Namen steht in dieser Übersicht eine begrenzte Zahl von Sätzen, und es lohnt sich, den Grund dafür offen zu nennen. Für keinen von ihnen ist eine Lizenz nach eigenen Angaben etabliert. Über welche Sportarten, Wettarten oder Rabatte sie verfügen, ist eine andere Frage, und sie wird hier nicht beantwortet.

Die Aussage, dass eine Seite eine bestimmte Sportart, ein bestimmtes Turnier oder einen bestimmten Markt führt, braucht eine Quelle. Wo keine steht, wird sie nicht geschrieben, und sie wird auch nicht in einer Anmerkung bedauert.

Was für jeden der acht gilt, gilt unabhängig davon, was für sich selbst zu wissen glaubt. Die Schweizer Bewilligungspflicht trifft den Veranstalter, nicht den Nutzer. Der Spielende macht sich nicht strafbar, wenn er ein hier nicht bewilligtes Online-Geldspielangebot nutzt; Einsätze und Gewinne können aber im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben lassen sich bei solchen Angeboten nicht garantieren oder kontrollieren. Das Bundesamt für Justiz sagt beides in derselben Antwort, und die Reihenfolge dieser beiden Sätze ist kein Zufall.

Das ist die einzig richtige Art, das Kapitel zu schliessen. Eine Wette ist kein Vergehen. Ein Konto ohne Bewilligung ist trotzdem kein Konto mit Rückhalt.

Wo der Schweizer Weg teuer wird

Die bewilligte Schweizer Lösung ist nicht kostenlos, und wer sie als die günstige Wahl darstellt, verkauft etwas. Wo der Preis liegt, lässt sich in drei Punkten festmachen.

Die Auswahl kostet

Zwei Anbieter, die sich ein Land nach Sprachregionen aufteilen. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat Sporttip und sonst nichts; wer in der Westschweiz wohnt, hat Jouez Sport und sonst nichts. Die Grenze verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen Kanton und Kanton, und der Wohnort ist das Kriterium. Für einen Spielenden, der sich zwischen zwei Bedingungen entscheiden müsste, entscheidet die Meldeadresse.

Die Palette kostet

Ein geschlossenes Verzeichnis der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, das keine Corner-Märkte und keine Kartenmärkte enthält und keine Esport-Sektion. Wer vor allem Live-Kleinstmärkte spielt, verliert hier die grösste Bandbreite. Diese Einbusse ist echt und wird nicht kleiner, wenn man sie als Spielerschutz umschreibt.

Der Preis dafür, sie dennoch zu umgehen, ist der Verlust der Aufsicht. Ein Wechsel in eine ausländische Domain kauft Märkte und verkauft gleichzeitig den Zugang zum Register, die Limitenpflicht, die Schweizer Aufsicht, die Schweizer Rechtsmittel und die steuerlich einfache Behandlung eines Gewinns.

Der Papierkram kostet

Registrierung mit Ausweis und Adressprüfung, eine Limite vor der ersten Wette, ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen. Für die meisten ist das eine Viertelstunde, und die Viertelstunde ist der eigentliche Preis. Sie ist genau dann sinnlos, wenn man sich eine Kontrolle zurückwünscht, die man mit dem kleineren Aufwand nicht mehr bekommt.

Für wen lohnt sich was? Wer seinen Schweizer Schutz behalten will, wettet bei einem der beiden, die in seinem Kanton zugelassen sind, und akzeptiert die schmalere Palette. Wer unbedingt einen Markt braucht, den die bewilligte Liste nicht führt, findet ihn nur jenseits der Bewilligung — und muss dann damit rechnen, ohne Register, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechenschaft zu wetten.

Das Kalkül ist also nicht «legal oder bequem». Es ist zweimal teuer, und man wählt die Rechnung.

Sporttip oder Jouez Sport: eine Wahl, die kein Vergleich ist

Zwischen den beiden konzessionierten Angeboten gibt es keine Alternative. Wenn Sie in einem der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG oder ZH, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen, ist Sporttip die Seite, die für Sie die Bewilligung hat. Wohnen Sie in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis, ist es Jouez Sport. Die beiden Angebote überschneiden sich nicht.

Damit ist der Vergleich auf einen Nenner gebracht: Es gibt eine zulässige Wahl pro regionalem Wohnsitz, und die zweite ist keine. Das ist keine Empfehlung, sondern die Folgerung aus dem interkantonalen Recht und dem Zulassungsgebiet der beiden Veranstalterinnen.

Die Schweizer Hälfte der Liste ist damit kein Ranking, sondern eine Zuordnung. Wer wissen will, ob er überhaupt wählen darf, prüft seine Adresse und nicht die Quotenschlüssel.

Häufige Fragen

Welche Bewilligung braucht ein Wettanbieter in der Schweiz?

Wer Geldspiele durchführen will, braucht eine Bewilligung oder eine Konzession, und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Der Schweizer Bundesgesetzgeber hat die Zahl der Anbieter, die Lotterien und Sportwetten veranstalten dürfen, auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Weitere bewilligte Buchmacher gibt es nicht; die Gespa führt nur die Sperrliste ausländischer Domains.

Was bedeutet eine deutsche Lizenz für eine Wette in der Schweiz?

Nichts. Eine Lizenz oder Konzession gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), woher sie auch stammt. Ausländische Anbieter dürfen in der Schweiz keine Lotterien und Sportwetten anbieten; befugt sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande. Eine deutsche Lizenz hat damit keine Wirkung für ein Konto in der Schweiz.

Wie durchsucht die Schweiz die Sperrliste, und wie wird sie durchgesetzt?

Die Gespa veröffentlicht die Liste per Allgemeinverfügung im Bundesblatt; die Veröffentlichung gilt als Eröffnung der Sperrverfügung, und Veranstalterinnen können innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 87 BGS). Fernmeldedienstanbieterinnen setzen sie per DNS-Sperre um. Ende 2025 standen 671 Domainnamen auf der Liste.

Was passiert mit Einsätzen und Gewinnen, wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat?

Der Spielende macht sich nicht strafbar; wer aber ohne Bewilligung Grossspiele veranstaltet, wird bestraft (Art. 130 BGS). Einsätze und Gewinne können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Sozialschutz- und Fairness-Vorgaben lassen sich bei solchen Angeboten nicht garantieren oder kontrollieren. Schweizer Rechtsmittel bei Streitigkeiten bestehen nicht.

Sind Gewinne aus einem ausländischen Wettanbieter steuerbar?

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind sie jedoch unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Bei Schweizer Grossspielen greift die Schwelle von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, die je nach Kanton abweicht.

Woran erkenne ich, ob ich bei einem bewilligten Anbieter wette?

An der Aufsicht durch die Gespa und daran, dass es sich um Sporttip oder Jouez Sport handelt. Diese beiden sind die einzigen Veranstalterinnen, die nach interkantonalem Recht Sportwetten anbieten dürfen. Ein Online-Konto setzt ausserdem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet voraus — im Fall von Swisslos zusätzlich eine Registrierung mit amtlichem Ausweis.

Was kostet eine Wette rein rechnerisch?

Angenommen, jemand setzt CHF 1’000 in einem Monat auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Der Quotenschlüssel liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95, die Marge bei 5 %. Auf das Monatsbudget gerechnet ergibt das rund CHF 50 erwarteten Verlust — ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten, nicht das Ergebnis eines Abends.

Die Frage, die keiner gern stellt: Wer kontrolliert Ihr Konto?

Bei einem bewilligten Anbieter wird jedes Online-Konto einer Person zugeordnet, die sich mit amtlichem Ausweis registriert hat. Das ist lästig, und es ist der Grund, weshalb eine minderjährige Person an einem Verkaufsschalter trotzdem noch in fast der Hälfte der Testkäufe durchkam: nicht weil die Regel fehlt, sondern weil jeder Kontrollpunkt auch ein Mensch ist.

Bei einer Domain, die per DNS gesperrt oder auf dem Weg dorthin ist, existiert diese Kette nicht. Der Name auf der Domain ändert sich, das Konto bleibt, und was passiert, wenn die Domain wechselt, ist Verhandlungssache. Es gibt keine Aufsicht, die über die Auszahlung entscheidet, und keine 30-Tage-Frist für den Spielenden — die gibt es nur für die Veranstalterin.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»