Freiwetten Neukunde 2026 — zwei Veranstalter, ein enger Spielraum

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Die erste Wette in der Schweiz ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine Frage des Wohnsitzes. Wer in Zürich ein Konto eröffnen will, landet bei Swisslos. Wer in Lausanne wohnt, bei der Loterie Romande. Dazwischen liegt kein dritter Anbieter, und ein ausländisches Angebot am Rand der Ergebnisliste ändert daran nichts. Nur zwei Veranstalter dürfen hierzulande Sportwetten durchführen, und dieses Doppelmonopol erklärt fast alles, was einen Neukunden an einem Willkommensangebot erwartet — oder eben nicht erwartet.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Stand: Oktober 30, 2026, geprüft gegen die Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter.

Wer heute nach einer Freiwette ohne Einzahlung sucht, findet in der Schweiz nichts Vergleichbares zu dem, was deutsche oder österreichische Portale bewerben. Das ist kein Zufall und auch keine Marktlücke, die jemand noch füllen wird. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und das schweizerische Recht kennt gar kein Instrument, mit dem ein Anbieter legal mit einem grossen Startkapital um Kunden werben könnte. Was bleibt, sind kleine, eng getaktete Aktionen mit Ablaufdatum — und ein Regelwerk, das den Neukunden früher trifft, als er denkt.

Die zehn Anbieter im Vergleich für Neukunden

Wer das erste Mal Geld auf einen Wettschein setzt, sortiert die Anbieter meist nach dem falschen Kriterium. Die Höhe eines Startguthabens ist in der Schweiz das schwächste Unterscheidungsmerkmal, weil sie niemand beeinflussen kann: Die Quote steht fest, das Guthaben kommt vom Veranstalter, und die Bedingungen sind bei beiden gleich streng. Wirklich entscheidend sind die Limiten, die Zahlungswege und die Regeln, die greifen, wenn ein Gewinn tatsächlich ausgezahlt werden soll. Genau dort trennt sich das Feld — und dort liegen auch die Unterschiede, die für einen kleinen Haushalt am Ende des Monats wirklich zu Buche schlagen.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Tabelle nennt die beiden inländischen Veranstalter und die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, in der Reihenfolge, in der die Rangliste dieses Vergleichs sie führt. Bei den ausländischen Häusern lautet die ehrlichste Spalte diejenige ohne Schweizer Erlaubnis: Sie ist bei allen acht leer, und das ist der eigentliche Befund der Übersicht, nicht ein Ausfall einzelner Zeilen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Erlaubnis
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Rabona keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine nachgewiesene; ausländische Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada), gemeldet von Drittquellen

Die beiden Schweizer Zeilen tragen eine vollständige Bewilligung, und der Unterschied zu den acht darunter ist kein gradueller. Bei Swisslos und der Loterie Romande stehen Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Bei den acht ausländischen Häusern steht in der ersten Spalte dasselbe Wort, achtmal: keine. X3Bet bildet die einzige Zeile mit einer gemeldeten ausländischen Erlaubnis — Tobique in Kanada — und genau das ist der Punkt, an dem ein Neukunde hellhörig werden sollte. Eine solche Erlaubnis hat in der Schweiz keinerlei Wirkung. Sie schützt niemanden, sie begründet keine Aufsicht, und sie verpflichtet kein Gericht am Wohnort des Spielenden zu irgendetwas.

Warum die Rangliste die zwei inländischen Veranstalter vorn führt, hat wenig mit einer Bewertung nach Schönheit zu tun. Der Reihe nach: das Verlustlimiten-System, das eine Herabsetzung sofort und eine Erhöhung erst später wirksam werden lässt; die feste Obergrenze je Einzahlungszeitraum; die Pflicht, Gewinne auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto auszuzahlen. Wer diese drei Punkte gegeneinander stellt, findet bei den ausländischen Marken keinen einzigen, über den er sich vorab informieren könnte. Das ist die eigentliche Lücke des Vergleichs, und sie ist eine Information, keine Auslassung.

Woran sich Neukunden bei der Wahl wirklich orientieren sollten

Ein Neukunde bringt drei Fragen mit, obwohl er glaubt, nur eine zu haben. Die erste lautet, was er bekommt — und die ist bei beiden inländischen Veranstaltern so schmal beantwortet, dass sie nicht zur Entscheidungsgrundlage taugt. Die zweite lautet, wie lange sein Geld gebunden bleibt. Die dritte lautet, was passiert, wenn er zu viel gesetzt hat und aussteigen will. Die zweite und die dritte Frage entscheiden, und beide haben in der Schweiz eine klare, nachlesbare Antwort. Wer nach Angebotshöhe sortiert, sortiert nach dem Rauschen.

Die Verlustlimiten sind nicht nur ein Werkzeug, sondern das erste aktive Element des Kontos überhaupt. Vor der ersten Sparttip-Teilnahme müssen 1, 7 und 30 Tage belegt werden, und der Mechanismus dahinter ist asymmetrisch zu Gunsten des Spielenden: Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Übersetzt für einen Neukunden mit einem Budget von CHF 200 im Monat heisst das, dass er seine eigene Obergrenze an Tag eins setzen und am Tag zwei nicht mehr zurücknehmen kann. Wer sich an einem Freitagabend eine Nacht lang ärgert und am nächsten Morgen die Limite hochsetzen will, wird auf den Montag vertröstet. Genau diese Verzögerung ist der Beitrag des Werkzeugs.

Die Zahlungswege entscheiden bei kleinen Beträgen mehr als bei grossen. Wer mit CHF 30 startet und einen Gewinn von CHF 90 abheben will, will nicht vier Wochen warten, nicht nach einem Monat ein zweites Mal Gebühren prüfen und nicht erfahren, dass sein Guthaben aus einer Aktion gar nicht auszahlbar ist. Genau hier liegt der praktische Unterschied zwischen den zwei inländischen Häusern, und er bildet zugleich die kürzeste Antwort auf die Frage, ob sich der Vergleich überhaupt lohnt. Er lohnt sich, aber aus anderen Gründen als auf einem Portal für Sportwetten mit Willkommensbonus.

Das Auszahlungsversprechen, das auf beiden inländischen Plattformen im Kleingedruckten steht, lautet sinngemäss gleich: Wette und Gewinn gehen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lauten muss. Anonyme Auszahlungen, Gutscheine oder Krypto-Adressen sind bei bewilligten Schweizer Anbietern nicht vorgesehen, und das ist kein Nachteil, sondern der Schutzmechanismus selbst. Wer Wetten auf ein fremdes Konto auszahlen kann, kann auch Wetten für Fremde platzieren; das schweizerische Recht zieht hier eine klare Linie, die über die Bewilligung läuft.

Die Limiten der beiden Häuser im direkten Gegenüber

Neukunden stellen sich den Spielerschutz häufig als eine Wand vor, gegen die der Veranstalter sie stellt. In Wirklichkeit ist die Wand gliedert: Was die Gesetzgebung verlangt, ist eine Obergrenze für Einsätze oder Verluste auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis, die der Spielende selbst festlegen muss. Alles Weitere sind die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und hier unterscheiden sich Swisslos und die Loterie Romande deutlich. Wer zuerst die Hausbedingungen liest und erst danach die Bewilligung, liest in der richtigen Reihenfolge: Die Bewilligung sagt, dass eine Limite existieren muss; der Vertrag sagt, wie viel sie kostet, wenn man sich verschätzt.

Bei Swisslos liegt die Oberlimite der Verlustlimite bei CHF 9’999 für Erwachsene, bei unter 21-Jährigen bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Der erste Eindruck — die beiden Zahlen liegen fast deckungsgleich — täuscht. Bei Swisslos ist es eine Verlustgrenze, die der Spielende selbst setzt und deren Überschreitung nicht dem Konto angerechnet wird; bei der Loterie Romande ist es eine Einzahlungsgrenze, die das Aufladen begrenzt, unabhängig davon, wie viel anschliessend gewettet wird. Ein Spielender, der CHF 10’000 einzahlt und nichts setzt, reizt bei Swisslos keine Verlustlimite aus, bei der Loterie Romande dagegen die Einzahlungsgrenze. Das sind zwei verschiedene Türen mit demselben Schloss.

Ein weiteres Gegenüber lohnt sich bei den Einsätzen selbst. Bei Swisslos beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist für einen Neukunden die eigentliche Nachricht: Anders als bei Häusern, die eine bestimmte Mindestwette erzwingen, lässt sich hier das Konto mit einer einzigen Wette auf einem Schalter testen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette ist dagegen niedriger, als ein routinierter Spieler erwartet, und liegt damit in derselben Grössenordnung wie die Limiten vieler ausländischer Anbieter. Auffällig ist weniger die Zahl als die Formulierung: Swisslos darf die Limiten ohne Begründung ändern. Wer seine Strategie auf die heutige Grenze auslegt, plant auf einem beweglichen Fundament.

Die dritte Limite steht in keiner Tabelle und gehört dennoch dazu. Ein Spielender darf nur ein Konto führen, und die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Eine bestehende Spielsperre schliesst eine Registrierung aus. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Für einen Neukunden bedeutet das eine Wartezeit von vielleicht zehn Minuten und die Notwendigkeit eines Ausweisdokuments, das nicht abgelaufen ist. Später, wenn eine Sperre oder eine Adressänderung ins Spiel kommt, wird dieselbe Prüfung zur Bürokratie. Das ist der Preis, und er ist auf beiden Seiten derselbe.

Das Fundament: Registrierung, Identität und wer überhaupt wette darf

Die Voraussetzungen für die erste Wette sind in der Schweiz nicht Verhandlungsmasse. Wer sie kennt, weiss sofort, welche Angebote er von vornherein nicht nutzen kann — die Konten ausländischer Seiten, die mit einem Screenshot einer abgelaufenen Identitätskarte werben, sind für einen rechtschaffenen Neukunden keine Option. Was die Anmeldung hierzulande verlangt, ist deshalb doppelt informativ: Es markiert den Zugang, und es markiert die Grenze zwischen einer bewilligten Wette und einer Wette ohne jede Grundlage.

Der Rahmen ist das Geldspielgesetz, kurz BGS, seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten gelten darin als Grossspiel, und die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern — die interkantonale Geldspielaufsicht, nicht die ESBK, die nur die Kasinos beaufsichtigt. Unterschieden wird in zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine zusätzliche je Spiel. Ohne beide läuft nichts. Für den Neukunden ist wichtig, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Ein Anbieter mit einer Erlaubnis aus Curaçao, Malta oder Deutschland kann sie nicht auf Schweizer Boden übertragen; er darf hier nicht veranstalten, und daran ändert auch die Zahl auf dem Zertifikat nichts.

Dass es genau zwei Anbieter für Sportwetten gibt, hat wenig mit einer Marktregel zu tun und alles mit einem Deckel. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer Bewilligter gibt es nicht, weil keine weiteren existieren; die Gespa veröffentlicht in dieser Richtung ausschliesslich die Sperrliste, also die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter auf DNS-Ebene blockieren. Wer also nach dem dritten Schweizer Anbieter sucht, sucht nach etwas, das der Bewilligungsrahmen nicht hergibt.

Wer wo ein Konto eröffnen darf

Swisslos führt seine Sportwetten im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer in Genf wohnt und in Basel arbeitet, hat also nur ein Konto zur Auswahl, gleichgültig, wo er seine Arbeitswoche verbringt. Ein Umzug von Zürich nach Morges macht aus einem Sporttip-Spielenden einen Jouez-Sport-Fall, und mit dem Wohnsitz wechselt die gesamte Plattform. Für einen Neukunden ist das die konkreteste Konsequenz der kantonalen Aufteilung: Der Anteil der Schweiz, in dem er wohnt, entscheidet, welches Produkt er überhaupt laden darf.

Der Wohnsitz ist eine formale Bedingung, nicht nur ein Häkchen im Formular. Eine Online-Kontoeröffnung setzt den Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für einen Grenzgänger aus Konstanz, der nach Schaffhausen pendelt, bleibt Sporttip erreichbar, sofern der gewöhnliche Aufenthalt im Vertragsgebiet liegt; für einen Wochenendgast aus Wien nicht. Das ist die Grenze, die eine Werbung für Sportwetten in der Schweiz gar nicht sichtbar machen kann, und der Punkt, an dem der Vergleich mit einem deutschen Portal endet.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Zulässig sind ausschliesslich Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Der massgebliche Katalog ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf das BGS und die Verordnung. Qualifikationsrunden erscheinen darin nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Der Katalog enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für Livewetten bedeutet das: erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Eingrenzung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Der Cash-Out ist dagegen überhaupt nicht reguliert. Er bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit allen Einschränkungen, die dieser selbst in seinen Bedingungen festhält. Wer Cash-Out als Recht versteht, versteht ihn falsch; wer ihn als Produktmerkmal liest, das man vor der ersten Wette prüft, versteht ihn richtig.

Wem die Wette offensteht und wem nicht

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Mindestalter ist eine Aufsichtsvorgabe der Gespa, und es ist nicht die einzige Schwelle. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — ein Inhaber des eigenen Produkts kann sich nicht an seiner eigenen Veranstaltung beteiligen. Für den Neukunden ohne sportliche Ambition ist diese Regel unspektakulär. Sie erklärt aber, warum sich die Anmeldung nicht mit einem Zweitkonto umgehen lässt: Neben dem Alter prüft der Veranstalter die Identität, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Der Volljährigkeitsnachweis ist eine Sache, seine Kontrolle am Verkaufspunkt eine andere. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt und dabei in 47,5 Prozent von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl darf man zweimal lesen. Sie beschreibt nicht den Online-Zugang, sondern den Schalter, und sie zeigt, dass eine formale Regel nicht überall gleich streng greift. Für einen Neukunden, der sein Kind nicht in die Kiosk-Wette schicken möchte, enthält sie die gleiche Botschaft wie für einen, der sich selbst beim Online-Konto verifizieren muss: Die Kontrolle hängt an der Schnittstelle, und die Schnittstelle ist nicht überall dieselbe.

Die Registrierung selbst liest die Ausweisdaten aus und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab. Ein abgelaufener oder beschädigter Ausweis ist damit ein Problem, das kein Kundendienst lösen kann; er muss erst ersetzt werden. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und das ist keine Formsache: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also heute sperrt, sperrt sich nicht nur gegen Swisslos, sondern gegen die regulierte Schweizer Geldspielwelt insgesamt — und muss damit rechnen, dass eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten wieder zur Sprache kommt.

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regelung sitzt am Ende der Kette und ist die deutlichste Antwort auf die Frage, was eine Spielsperre eigentlich bewirkt. Sie ist kein Tipp, den ein Konto überschreiben kann; sie ist ein Registereintrag mit Wirkung auf mehrere Anbieter und auf das Kasino.

Die Aktion, die es tatsächlich gab

Neukunden suchen in der Schweiz nach dem einen Angebot, das die Runde macht. Im zurückliegenden Winter war das eine Aktion der Loterie Romande, und ihr Umriss lässt sich vollständig nachzeichnen. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Diese sieben Zahlen verdienen eine zweite Betrachtung, weil sie zusammen die ganze Anatomie eines Schweizer Neukundenangebots ergeben. Erstens die Menge: 7’000 Stück für die gesamte Westschweiz, verteilt auf sieben Tage. Zweitens der Weg: Der Code befand sich in den Stadien, nicht auf der Website, und die Eingabe setzte schon ein verifiziertes Konto voraus. Die Aktion war also kein Lockangebot für Interessierte, sondern eine Belohnung für Bestehende und Stadiongänger. Drittens die Frist: sieben Tage, um den Code einzugeben, 30 Tage, um das Guthaben zu verbrauchen. Wer eine Woche im Ausland war, war draussen. Viertens der Betrag: CHF 10, ausdrücklich Spielguthaben und ausdrücklich nicht auszahlbar.

Wer das als mickrig empfindet, empfindet richtig und zieht den falschen Schluss. Die Kleinheit ist keine Zurückhaltung der Loterie Romande, sondern die Bedingung, unter der eine solche Aktion in der Schweiz überhaupt stattfinden darf. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die interkantonale Aufsicht hat sich 2025 mit Genehmigungen nicht überworfen: 24 Zustimmungen gingen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Wer eine Freiwette ohne Einzahlung in der Höhe eines Monatsbudgets erwartet, wartet auf eine Bewilligung, die es in dieser Form nicht gibt.

Die Aktion reiht sich damit in ein Muster ein, das auch Swisslos bedient, wenn auch ohne Werbeguthaben. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung ist das schweizerische Gegenstück zum Willkommensbonus, und sie ist keine Geste an Neukunden: Wer fünfzehn Treffer mit je mindestens 1.50 braucht, um die volle Erhöhung zu sehen, hat längst Erfahrung gesammelt.

Die Rechtslage: was bewilligt ist, was gesperrt wird und was im Ausland bleibt

Wer in der Schweiz eine Wette platziert, hat es mit einer der am dichtesten regulierten Rechtslagen Europas zu tun. Das ist für den Neukunden kein Grund zur Beruhigung und kein Grund zur Klage, sondern ein Datum, aus dem sich Rechte und Grenzen ableiten. Die entscheidende Trennlinie verläuft nicht zwischen seriösen und unseriösen Anbietern, sondern zwischen bewilligt und nicht bewilligt. Alles andere — Zahlungsarten, Quoten, Bonusarten — liegt darunter.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Bewilligt ist nur, was die Gespa unter Aufsicht hat. Ein Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und beide gelten nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Nettogewinne fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu. Diese Konstruktion erklärt, warum es keine Auswahl im marktüblichen Sinn gibt und warum sich der Vergleich zweier Häuser in vielem wie ein Vergleich zweier Filialen desselben Systems liest. Was bleibt, sind die Unterschiede im Detail — und die sind erheblich, wie das Gegenüber der Limiten gezeigt hat.

Nicht bewilligt ist alles andere, und die Folgen sind konkret. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Strafdrohung reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die beruhigende Hälfte. Die beunruhigende Hälfte: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, gewinnt nicht mit Schweizer Recht im Rücken.

Dazu kommt die Blockade. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home benennt sowie bet365 als auf der Liste geführt. Für den Neukunden heisst das: Die Erreichbarkeit einer Seite sagt nichts über ihre Zulässigkeit. Ein Portal, das heute lädt, kann morgen durch eine neue Adresse ersetzt sein, und der Zugang hängt an einem DNS-Eintrag, nicht an einer Bewilligung.

Ehrlich bleibt nur eine Gegenüberstellung ohne Sieger von vornherein. Die bewilligte Seite bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Die ausländische Seite bietet eine breitere Produktpalette, aber keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Rechtsweg in der Schweiz und — nach der Steuerpraxis mindestens des Kantons Thurgau — voll steuerbare Einkünfte aus ausländischen Grossspielen, unabhängig von der Höhe. Wer zwischen beiden wählt, wählt zwischen Enge und Schutz auf der einen und Weite ohne Netz auf der anderen Seite. Keine der beiden Optionen ist per se die sichere.

Der Weg des Geldes und die Fristen, die ihn begrenzen

Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter führt der Weg vom Einsatz zum Gewinn über ein Konto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Diese Vorgabe ist keine Marotte, sondern die Bedingung, unter der eine Auszahlung überhaupt möglich ist. Wer sein Spielerkonto mit einem fremden Konto verbindet, kann nicht auszahlen lassen, und zwar unabhängig davon, wie gross der Gewinn ist. Kredite an Spielende sind nicht zulässig — der Veranstalter darf keine Wette auf Kredit annehmen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettgeschäft nicht.

Bei Swisslos wird der Ablauf konkret. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Diese Staffel ist für einen Neukunden die praktischste Information des ganzen Abschnitts. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr decken den Rhythmus eines Gelegenheitsspielers ab. Wer viermal im Jahr abhebt, zahlt beim dritten und vierten Mal 3 Prozent, und die Frage, ob das viel ist, beantwortet der eigene Einsatz: Bei CHF 100 sind es CHF 3, bei CHF 1’000 sind es CHF 30. Der Betrag wächst mit dem Gewinn, nicht mit der Mühe des Veranstalters. Der eigentliche Kostenpunkt liegt woanders: Die 5 bis 10 Arbeitstage bedeuten, dass ein Gewinn vom Sonntagabend frühestens am darauffolgenden Wochenende auf dem Konto ist. Wer mit einem Monatsbudget arbeitet, muss diese Lücke einplanen.

Bei der Loterie Romande zeigt sich ein anderes Muster. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Die Grenze verläuft also bei beiden Häusern bei CHF 1’000, aber der Weg dahinter ist verschieden: Bei Swisslos ist es die Schwelle zwischen automatischer Gutschrift und Überweisung mit Angabe der Zahlungsverbindung, bei der Loterie Romande die Schwelle zwischen Wallet und IBAN. Wer regelmässig knapp über CHF 1’000 gewinnt, merkt den Unterschied; wer darunter bleibt, merkt ihn nicht.

Die Fristen sind der Teil, der am häufigsten übersehen wird. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man sich vorstellt, dass das Konto monatelang unangetastet bleibt und der Auszahlungsantrag vergessen wird. Die Frist beginnt nicht mit dem Gewinn, sondern mit der Bekanntmachung der Auswertung, und dieses Datum steht nicht auf dem Wettschein.

Zwei weitere Fristen gehören zum Verständnis des Ablaufs. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Neukunde, der seine Rendite auf zwei Stellen nachrechnet, rechnet genauer als der Veranstalter.

Die Steuer auf einen Gewinn, den kaum jemand erreicht

Ein Neukunde fragt selten nach der Steuer, weil er nicht erwartet, sie je zu berühren. Die Antwort ist trotzdem nützlich, weil sie das Verhältnis von Regel und Alltag zeigt. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Wettenden liegt das alles weit über dem, was er je gewinnt: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Ein Neukunde mit CHF 1’000 Limite und CHF 1 Mindesteinsatz bewegt sich in einer Grössenordnung, in der die Steuerfrage akademisch bleibt. Wer über ein ausländisches Angebot gewinnt, steht anders da: Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis mindestens des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Nachteil, der in keinem Bonusvergleich auftaucht, weil er nicht auf dem Konto, sondern in der Steuererklärung ankommt. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer seine Situation genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Spielerschutz: die Limiten, die der Neukunde selbst setzt

Der Spielerschutz in der Schweiz beginnt bei einer eigenartigen Vorgabe: Der Staat schreibt keine feste Einzahlungsgrenze vor, sondern verlangt, dass der Spielende selbst eine oder mehrere Maximalwerte für Einsätze oder Verluste auf Tages-, Wochen- oder Monatsbasis festlegt. Es gibt also keine gesetzliche Depotobergrenze, die für alle gilt. Es gibt die Pflicht, sich eine zu setzen. Diese Konstruktion ist klug und unbequem zugleich, weil sie den Neukunden in dem Moment zur Verantwortung zieht, in dem er noch am wenigsten über sein eigenes Spielverhalten weiss.

Die Umsetzung dieser Pflicht ist bei den beiden Häusern bereits beschrieben, und ihr praktischer Kern ist die Asymmetrie der Fristen. Gesetzlich gilt: Eine Herabsetzung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage sind keine Kleinigkeit. Wer an einem Sonntagabend seine Verlustlimite erhöhen will, weil das Derby gelaufen ist, bekommt sie am Mittwoch. Bis dahin ist der Impuls verflogen — und genau darin liegt der Sinn. Ein Neukunde sollte die Limite deshalb so setzen, wie er sie im nüchternen Zustand verantworten kann, nicht so, wie er sie an einem Abend brauchen könnte.

Die zweite Säule ist die Spielsperre. Zusätzlich zur Limite lässt sich der Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Kette ist geschlossen und schwer zu umgehen; sie ist der stärkste Schutzmechanismus des Schweizer Systems und der einzige, der über einen einzelnen Anbieter hinausreicht.

Wer ein Problem vermutet, findet die Anlaufstellen nicht auf der Bonusseite, sondern in den Teilnahmebedingungen und über die Gespa. Das ist ein Nachteil für einen Neukunden, der zum ersten Mal auf einer Plattform stöbert, und ein Argument dafür, sich vor der Registrierung zwei Minuten mit den Limiten zu beschäftigen. Wer seine Limite kennt, kennt auch den Weg, sie zu ändern.

Was Schweizer Spielende von ausländischen Seiten trennt

Für einen Neukunden ist die Frage nach dem Schutz selten eine abstrakte. Sie lautet konkret: Wenn morgen etwas schiefgeht, wer hilft mir dann? Auf einer ausländischen Plattform lautet die Antwort, dass die Schweizer Aufsicht nicht zuständig ist. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste landen. Wer dort spielt, spielt mit den Regeln des ausländischen Veranstalters und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Das ist keine Warnung und soll keine sein. Es ist die Beschreibung eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Gerichtsstand. Der entscheidende Nachteil liegt nicht in einem einzelnen Vorfall, sondern in der Struktur: Was bei einem bewilligten Schweizer Anbieter durch Aufsicht, Register und Beschwerdeweg abgesichert ist, hängt bei einem ausländischen Haus allein an dessen eigenen Bedingungen. Für einen Neukunden, der seinen Verlust begrenzen will, ist das ein schlechter Tausch, weil die Begrenzung selbst zur Verhandlungsfrage wird.

Der Rechtsrahmen hält dafür zwei Instrumente bereit, die man kennen sollte, auch wenn sie sich nicht auf jeden Fall auswirken. Erstens die Blockade über DNS: Sie erschwert den Zugang, verhindert ihn aber nicht dauerhaft, weil blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden. Zweitens die Strafbarkeit des Veranstaltens ohne Bewilligung. Interessanterweise schützt die zweite Regel nicht den Spielenden — bestraft wird der Anbieter, nicht der Kunde. Was bleibt, ist die Konfiskation, die den Spielenden treffen kann, ohne dass er selbst etwas Strafbares getan hat. Dieses Auseinanderfallen von Strafe und Risiko ist die unangenehmste Eigenschaft der Konstellation, und kein Bonus gleicht sie aus.

Neukundenangebote und Freiwetten: was bleibt, wenn man die Werbewörter abzieht

Der Begriff «Freiwette» hat sich im Schweizer Wettmarkt eingebürgert, obwohl das Gesetz von Gratisspielguthaben spricht. Dieser Wortwechsel ist nicht harmlos. Eine Freiwette klingt nach einem Geschenk, Gratisspielguthaben klingt nach einem Guthaben mit Regeln — und die Regeln sind in der Schweiz der eigentliche Inhalt des Angebots. Wer den Begriff mit dem Versprechen verwechselt, sucht nach etwas, das es in bewilligter Form nicht gibt.

Die harte Grenze ist schnell gezogen. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In der Praxis sind diese Zustimmungen rar: 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Kein ausländischer Anbieter fällt unter diese Regelung, und deshalb findet sich dort, was in der Schweiz nicht stattfindet. Das ist der Grund, warum Freiwetten ohne Einzahlung in der Schweiz praktisch nicht existieren: nicht weil die Nachfrage fehlt, sondern weil die Bewilligungspraxis die Grösse der Aktion bestimmt.

Aus dieser Bewilligungspraxis folgen drei Eigenschaften, die fast jedes Schweizer Neukundenangebot teilt. Es ist mengenmässig begrenzt — sieben Aktionstage, 7’000 Stück Guthaben, ein Betrag von CHF 10. Es ist kurz befristet — 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben, sieben Tage für die Eingabe des Codes. Und es ist nicht auszahlbar, und zwar ausdrücklich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer diese drei Merkmale kennt, erkennt auch die ausländischen Angebote wieder, bei denen die Zahlen grösser und die Bedingungen dafür undurchsichtiger sind.

Was eine Freiwette wirklich wert ist

Die Werbung nennt eine Zahl, die niemand bekommt. Das ist die zentrale Beobachtung, und sie bleibt bei jedem Anbieter richtig. Eine Freiwette über einen bestimmten Betrag ist nicht so viel wert wie ihr Nennwert, weil der Einsatz meist nicht ausgezahlt wird: Gewinnt die Wette, kommt nur der Reingewinn zurück. Was der Gutschein wirklich hergibt, hängt also an zwei Dingen, die auf dem Werbebild nicht stehen — der Quote der Wette und der Auszahlungsquote des Marktes, in dem sie platziert wird.

Rechnen wir das mit den Bedingungen durch, die für das Schweizer Promotionsguthaben gelten: CHF 10 nominal, nicht auszahlbar, und angenommen, es stünde für eine Wette zur Verfügung. Nehmen wir weiter einen Markt mit zwei Ausgängen und einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten — ausdrücklich ein Rechenbeispiel und kein quotierter Preis. Bei einer Wette von CHF 10 auf eine dieser Quoten beträgt der Gewinn im Erfolgsfall CHF 19, abzüglich des Einsatzes bleibt ein Reingewinn von CHF 9. Der Einsatz von CHF 10 wird nicht zurückgezahlt.

Wie viel das im Durchschnitt wert ist, hängt am zweiten Faktor. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 summiert sich der Kehrwert der Quoten auf 1.0526, die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt also rund 95 Prozent, und die Marge des Veranstalters beträgt entsprechend rund 5 Prozent. Multipliziert man den Reingewinn von CHF 9 mit dem Anteil von 0.95, der im Durchschnitt an die Wettenden zurückfliesst, landet man bei rund CHF 8.55. Der Wert einer solchen Freiwette liegt damit im Bereich von etwa CHF 8 bis CHF 9 — und die Spanne ist die eigentliche Aussage: Je nach Quote und Markt fällt der tatsächliche Wert höher oder tiefer aus als der Nennwert von CHF 10, nie aber über dem Reingewinn, der sich aus der gewählten Quote ergibt.

Wer diese Rechnung einmal gemacht hat, sieht die Werbewörter anders. «Freiwette über CHF 10» heisst: etwa CHF 8.55 erwarteter Wert unter den genannten Annahmen, gebunden an eine Wette auf einen Markt mit rund 5 Prozent Marge, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig. Das ist ein fairer kleiner Anreiz und kein Startkapital. Die Aussage dieser Schätzung betrifft ausschliesslich, was das Angebot im Durchschnitt wert ist. Sie sagt nichts darüber, ob die Wette gewinnt — das kann niemand, und am wenigsten die Werbung.

Bei einer Freiwette, deren Einsatz zurückgezahlt wird, sieht die Rechnung anders aus: Dann ist der erwartete Wert höher, weil der volle mögliche Rückfluss zählt und nicht nur der Reingewinn. In der Schweiz ist diese Variante bei Promotionsguthaben nicht die Regel — Gratisspielguthaben bleibt nicht auszahlbar, und damit bleibt die Rechnung oben massgeblich. Wer ein Angebot prüft, sucht deshalb zuerst nach einem Satz: ob der Einsatz mitausgezahlt wird. Steht er nicht da, gilt die konservative Variante.

Die drei Schrauben, an denen ein Angebot dreht

Die Bedingungen eines Neukundenangebots wirken kompliziert, aber sie haben nur drei bewegliche Teile. Das erste ist die Mindestquote: Nur Wetten ab einer bestimmten Quote zählen für die Erfüllung. Diese Schwelle verschiebt den Nutzen nach oben oder unten, weil eine höhere Mindestquote mehr Marge trägt. Beim Sporttip-Kombiboost liegt sie bei 1.50 je Voraussage, und schon diese vergleichsweise milde Schwelle lässt sich leicht reissen, wenn eine Mannschaft in der Favoritenrolle steht.

Die zweite Schraube ist die Frist. Sie bestimmt, wie viel Zeit bleibt, um das Guthaben oder den Anspruch zu verbrauchen. Beim Promotionsguthaben der Loterie Romande waren es 30 Tage für das Guthaben und 7 Tage für die Eingabe des Codes. Diese Fristen sind eng, und sie fallen in eine Zeit, die viele Neukunden mit anderen Dingen verbringen. Wer ein Angebot annimmt, sollte die Frist deshalb im Kalender haben, bevor er den Code eingibt.

Die dritte Schraube ist die Obergrenze des Gewinns. Ein Angebot mit einer Begrenzung der Gewinnerhöhung zahlt nicht unbegrenzt aus. Beim Kombiboost sind Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; bei Angeboten mit Mindestquoten und Höchstquoten gilt dasselbe Prinzip. Eine hohe Quote auf einem Aussenseiter ist deshalb nicht automatisch der beste Weg, ein Guthaben zu verwerten: Sie kann durch eine Obergrenze beschnitten werden, und der erwartete Wert sinkt dabei stärker als die Werbung vermuten lässt.

Wer diese drei Schrauben zusammen betrachtet, hat ein besseres Bild als jeder Vergleich der Nennbeträge. Der Nennbetrag sagt, was auf dem Plakat steht. Die Mindestquote sagt, was die Wette kosten darf. Die Frist sagt, wie schnell man sein muss. Die Gewinnobergrenze sagt, wie viel davon übrig bleibt. Nur der kleinste dieser vier Werte zählt am Ende.

Was ausländische Neukundenangebote unterscheidbar macht

Die Angebote ausländischer Häuser wirken auf den ersten Blick attraktiver, und das liegt nicht an einer besseren Kalkulation, sondern an einer anderen Rechtslage. Wo keine vorgängige Zustimmung nötig ist, kann mit grösseren Beträgen geworben werden. Der Preis dafür steht nicht auf der Seite, sondern in den Bedingungen: umfangreiche Umsatzanforderungen, Mindestquoten, Fristen und Gewinnobergrenzen, oft kombiniert mit einer Identitätsprüfung, die erst bei der Auszahlung greift.

Der Unterschied zu den Schweizer Häusern liegt nicht in der Höhe, sondern in der Verbindlichkeit. Bei Swisslos und der Loterie Romande stehen die Bedingungen in einem Regelwerk, das auf einer Bewilligung fusst und von einer Aufsicht überwacht wird. Bei einem ausländischen Anbieter steht dasselbe in einem Vertragstext, dessen Durchsetzung an einem Gerichtsstand ausserhalb der Schweiz hängt. Der Betrag kann dort höher sein; die Klagbarkeit ist es nicht. Für einen Neukunden mit einem begrenzten Budget ist das eine nüchterne Abwägung, und sie fällt selten zugunsten des grösseren Plakats aus.

Ein zweiter Unterschied betrifft die Verfügbarkeit selbst. Die Domains ausländischer Anbieter können auf der Sperrliste landen und über DNS blockiert werden. Wer sein Konto dort eröffnet, muss damit rechnen, dass der Zugang nicht dauerhaft gesichert ist, und dass ein blockierter Anbieter nicht für die Rückabwicklung eines laufenden Kontos einsteht. Diese Unsicherheit ist kein Randfall, sondern ein Merkmal der Konstruktion.

Drittens die Steuer. Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter sie einbehält. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis mindestens des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer also die Wahl zwischen einem steuerfreien Gewinn unter dem Freibetrag bei einem bewilligten Anbieter und einem steuerbaren Gewinn bei einem ausländischen Haus hat, hat eine steuerliche Entscheidung getroffen, ohne es zu merken.

Die Zahl der Bewilligungen und was sie über den Markt sagt

Es lohnt sich, die Bewilligungspraxis der Gespa im Bereich der Gratisspielguthaben als Massstab zu nehmen. Vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos im Jahr 2025 heissen nicht, dass vierundzwanzig Aktionen stattgefunden haben. Sie heissen, dass so viele Vorhaben die Hürde genommen haben. Bei einem Veranstalter mit zwei Produkten und einem eng begrenzten Wettprogramm ist das eine beträchtliche Zahl, verteilt über ein Jahr, in dem eine einzelne Aktion — «JouezSport – Patinoires et Stades» — sieben Aktionstage umfasste.

Der Vergleich mit einem Markt ohne diese Hürde ist der entscheidende. Wo jede beliebige Aktion ohne vorgängige Prüfung gestartet werden darf, entsteht eine Werbelandschaft, die ständig in Bewegung ist und in der die Bedingungen das einzige Korrektiv darstellen. Wo die Aufsicht vorher zustimmen muss, entsteht eine ruhige Landschaft mit wenigen, kleinen und klar befristeten Aktionen. Der Neukunde hat die Wahl zwischen einem lauten Markt mit undurchsichtigen Bedingungen und einem leisen mit wenigen, gut dokumentierten. Wer den zweiten wählt, verzichtet auf Beträge und gewinnt Übersicht — und die Übersicht ist bei einer ersten Wette mehr wert als der Betrag.

Der Schatten dieser Ruhe ist die geringe Auswahl. Zwei Produkte, ein Wohnsitzkriterium, ein geschlossener Wettkatalog. Wer einen Markt sucht, der auf der Gespa-Liste nicht steht — Corner, Karten, Trainingsläufe, Esport —, findet ihn in der Schweiz nicht, und das gilt für Freiwetten wie für Echtgeld. Die enge Auswahl und der enge Schutz sind dieselbe Sache von zwei Seiten.

Die Anbieter im Einzelnen

Die folgenden zehn Bewertungen führen die beiden Schweizer Veranstalter zuerst und danach die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, in der Reihenfolge des Vergleichs. Alle zehn werden an denselben Kriterien gemessen: Bewilligungsstatus, Limiten, Zahlungsweg, Auszahlungsregeln und die Frage, welchem Spielertyp das jeweilige Haus tatsächlich dient. Wer ein ausländisches Haus in Betracht zieht, sollte die erste Zeile jeder Bewertung lesen — sie enthält den entscheidenden Unterschied in einem Wort.

Swisslos Sporttip — das Nullsummenspiel mit Wohnsitzpflicht

Swisslos ist einer der beiden Veranstalter, die nach interkantonalem Recht Sportwetten in der Schweiz durchführen dürfen. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Der Spielraum für Neukunden ist eng und präzise. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Beim Geld bleibt Swisslos bei seiner Linie. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Aufgeladen wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein ab CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Ein Werkzeug sticht heraus, weil es den Markt der Schweizer Willkommensangebote komplettiert: der Kombiboost. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dazu kommen Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das Urteil: Swisslos verkauft ein Produkt, das durch seine Grenzen definiert ist, und diese Grenzen sind sauber dokumentiert. Wer seine Limite bei CHF 9’999 oder darunter setzt, wer mit CHF 1 je Wette arbeitet und wer seine Auszahlung innerhalb der zwei gebührenfreien Transaktionen pro Jahr plant, bekommt das, was die Bedingungen versprechen. Der Kombiboost ist dabei die einzige Komponente, die einem Neukunden einen messbaren Vorteil verschaffen kann, und genau an dieser Komponente zeigt sich, wie eng das Haus kalkuliert: Um die volle Erhöhung zu sehen, braucht es fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — eine Serie, die nicht nur Sachkenntnis verlangt, sondern auch ein Wettticket, das der Bonusregel folgt. Ein Spielender, der gerne mehrere Spiele gleichzeitig einträgt, wird mit diesem Mechanismus besser fahren als ein Einzelwetter, der von ihm nie etwas sieht.

Loterie Romande Jouez Sport — Sportwetten mit Verkaufsstellennetz

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter mit Schweizer Bewilligung für Sportwetten und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das Produkt heisst Jouez Sport, die Trägerin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Auch hier stehen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone.

Die Limiten des Hauses sind auf der Einzahlungsseite angesiedelt und dort grosszügig: höchstens CHF 10’000 Einzahlungen pro 30 Tage, höchstens CHF 10’000 Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Kontakt läuft über die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; das Netz umfasst 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zur jüngsten Neukundenaktion lässt sich alles sagen, weil sie vollständig dokumentiert ist. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück bereit, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Weg über die Stadien ist bemerkenswert: Die Aktion belohnte Anwesenheit, nicht Klicks, und sie erreichte genau die Zielgruppe, die ohnehin im Eishockeystadion steht.

Das Urteil: Die Loterie Romande führt eine Aktion durch, die man kaum als Lockmittel bezeichnen kann, und das ist der ehrlichste Befund dieser Seite. Wer im Winter zweimal im Stadion war, hatte das Guthaben ohne zusätzliche Anstrengung; wer nicht dort war, hatte keine Chance, weil der Code nirgends sonst zugänglich war. Bei einem Gesamtvolumen von 7’000 Stück für eine ganze Westschweiz ist das keine Kundenakquise, sondern eine Geste an ein bestehendes Publikum. Der praktische Vorteil dieses Hauses liegt damit nicht in seinem Startguthaben, sondern im Verteilnetz: Wer gerne an der Verkaufsstelle einzahlt oder einen Wettschein persönlich abgibt, findet dort eine Infrastruktur, die Swisslos nicht in derselben Dichte bietet.

FortuneJack — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Netz

FortuneJack verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Einordnung, sondern eine Feststellung: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Erlaubnis ist nicht nachgewiesen und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Was ein Spielender dort vorfindet, lässt sich aus den Schweizer Regeln ableiten, die nicht gelten. Es gibt keine Pflicht zur Verlustlimite nach Schweizer Muster, keine Verzögerung bei der Erhöhung, keine Registrierung im schweizerischen Sperrsystem. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich gegen ein Konto und nicht gegen einen Markt. Wer streiten will, streitet vor einem ausländischen Gericht. Und wer über der Steuerschwelle gewinnt, gewinnt steuerbar, weil die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll erfasst.

Das Urteil: FortuneJack ist für einen Schweizer Neukunden das Gegenteil eines ersten Schritts. Die breitere Produktpalette, die solche Häuser typischerweise bieten, ist kein Ausgleich dafür, dass die Schutzmechanismen, die ein Neueinsteiger am dringendsten braucht, hier allein in den Händen des Anbieters liegen. Wer sein Budget begrenzen will und dafür eine Verzögerung von 72 Stunden braucht, findet sie nicht vor.

Pribet — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Register

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für dieses Haus dasselbe wie für jede andere ausländische Marke in dieser Übersicht: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, das Risiko einer DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung und begründet keine Aufsicht.

Für einen Neukunden ohne Kontohistorie ist die wichtigste Frage die nach dem Weg zum eigenen Geld. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist dieser Weg durch die Vorgabe geprägt, dass Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gehen und Kredite nicht zulässig sind. Bei einem Haus ohne Bewilligung gelten dessen eigene Regeln; der Spielende kennt sie erst, wenn er sie liest, und durchsetzen muss er sie im schlimmsten Fall im Ausland.

Das Urteil: Wer bei Pribet ein Konto eröffnet, trifft eine Wahl gegen die Schweizer Aufsicht und nicht einfach für einen anderen Anbieter. Das ist eine Entscheidung, die man bewusst treffen kann; unbewusst zu treffen ist die schlechtere Variante. Ein Neueinsteiger, der noch nicht weiss, wie er sein eigenes Spielverhalten einschätzt, sollte die erste Registrierung nicht mit einer Frage des Gerichtsstands belasten.

Rabona — ohne Schweizer Bewilligung, eigener Gerichtsstand

Rabona führt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande sind hierzulande zugelassen; eine ausländische Erlaubnis hat keine Wirkung in der Schweiz, das Haus ist nicht an das Sperrregister angebunden, und die Domains können auf die Sperrliste kommen. Der Schutz, den ein Schweizer Konto standardmässig mitbringt, ist hier eine Frage der Bedingungen und nicht der Aufsicht.

Der praktische Unterschied zeigt sich in zwei Momenten. Im ersten muss ein Spielender bei einem ausländischen Haus selbst herausfinden, ob es eine Obergrenze für seine Verluste gibt und wie schnell sie greift. Im zweiten, wenn er auszahlen will, muss er die Auszahlungsregeln des Hauses prüfen — die Schweizer Vorgabe, dass nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt wird, bindet ihn nicht. In beiden Momenten fehlt die Rückendeckung, die ein bewilligter Anbieter allein durch seine Aufsicht bereitstellt.

Das Urteil: Rabona steht für den Normalfall der ausländischen Marke, und der Normalfall ist der Grund, warum die beiden Schweizer Häuser in diesem Vergleich vorn stehen. Es ist kein Haus, dem man etwas vorwerfen müsste, das über das Fehlen der Bewilligung hinausginge. Es ist ein Haus, das für einen Neukunden in der Deutschschweiz keine Kategorie von Vorteil bietet, die eine Schweizer Plattform nicht auch hätte.

WirWetten — ohne Schweizer Bewilligung, deutschsprachige Oberfläche

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung; das Haus ist nicht an das Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten.

Ein deutschsprachiger Auftritt ist kein Kriterium, das die Zulassung ersetzt. Genau hier liegt die Falle für einen Neukunden: Eine Seite, die in der eigenen Sprache und mit vertrauten Zahlungsarten auftritt, wirkt wie eine Schweizer Plattform, ohne eine zu sein. Wer auf die Zahlungslogos schaut, prüft die Bequemlichkeit. Wer auf die Bewilligung schaut, prüft die Rechtsstellung. Bei diesem Haus lohnt sich der zweite Blick, weil der erste keine Fragen aufwirft.

Das Urteil: WirWetten richtet sich erkennbar an deutschsprachige Spielende, und das macht das Fehlen der Bewilligung nicht kleiner, sondern relevanter. Ein Neukunde, der sein Konto in Basel eröffnen könnte, hat hier keinen Grund zur Eile und einen guten zur Vorsicht.

BetOnRed — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister

BetOnRed verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden interkantonalen Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine ausländische Erlaubnis ist in der Schweiz ohne Wirkung; wie bei anderen Anbietern ohne Bewilligung besteht hier kein Schutz durch das Sperrregister oder den Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was fehlt, ist nicht nur der Schutz im Streitfall, sondern die Vorsorge im Vorfeld. Ein Spielender, der merkt, dass er zu viel setzt, hat bei einem bewilligten Schweizer Anbieter den Weg über die Limite und die Sperre, die im schweizerweiten Register wirkt. Bei einem Haus ohne Bewilligung läuft derselbe Weg allein über den Anbieter. Bei einem Neueinsteiger ist das der wichtigste Punkt überhaupt, weil er in der ersten Woche mehr über sein eigenes Spielverhalten lernt als in jedem späteren Monat.

Das Urteil: BetOnRed gehört zu jenen Marken, bei denen ein Neukunde zuerst klären sollte, ob er im Fall eines Problems überhaupt einen Ansprechpartner hat, der sich an Schweizer Massstäbe hält. Solange diese Frage offen ist, ist die Bewilligungszeile das einzige Kriterium, das wirklich zählt.

Fezbet — ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Aufsicht

Fezbet führt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Erlaubnis hat hierzulande keine Wirkung. Auch hier gilt: Es besteht kein Schutz durch das Sperrregister oder den Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Für Schweizer Spielende, die bei einem bewilligten Anbieter ein Konto halten, gibt es hier nichts, was diesen Schutz ersetzt.

Der Unterschied zeigt sich am deutlichsten bei den Fristen. Bei Swisslos verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; eine Einsprache ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Solche Fristen sind unbequem, aber sie stehen in einem nachlesbaren Regelwerk mit einer Aufsicht darüber. Bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung muss sich ein Spielender selbst vergewissern, welche Fristen gelten und wo er sie findet.

Das Urteil: Fezbet ist für einen Neukunden die zweitrangige Option hinter den beiden Schweizer Häusern, und dies aus einem Grund, der sich nicht wegdiskutieren lässt: Die Entscheidung für ein solches Konto ist eine Entscheidung gegen die Anbindung an das Schweizer Schutzsystem. Wer sie trifft, sollte sie bewusst treffen — und das bedeutet, vorher die Bedingungen zu lesen, statt sich auf die Oberfläche zu verlassen.

22Bet — ohne Schweizer Bewilligung, breites Sortiment

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Erlaubnis hat keine Wirkung, und das Haus ist weder an das Sperrregister angebunden noch über einen Schweizer Rechtsweg erreichbar. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Grosse Plattformen dieser Art sprechen ein Publikum an, das eine breitere Produktpalette sucht als den geschlossenen Schweizer Katalog. Das ist ein nachvollziehbares Motiv, und es ist kein Grund, die Bewilligungsfrage zu übergehen. Im Schweizer System sind Sportwetten auf einer geschlossenen Liste zugelassen; der Katalog der Gespa in der Version vom 10. September 2026 enthält etwa keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Wer solche Märkte sucht, wird in der Schweiz nicht fündig — und wer sie auf einer ausländischen Seite wettet, hat sie nicht auf einer bewilligten Grundlage gewettet.

Das Urteil: 22Bet ist ein Beispiel dafür, dass die Breite des Angebots und die Stellung in der Schweiz zwei verschiedene Dinge sind. Wer die zusätzlichen Märkte will, akzeptiert dafür, dass er im Streitfall keinen Schweizer Weg hat. Wer den Schweizer Schutz will, muss auf diese Märkte verzichten. Beides gleichzeitig gibt es in dieser Konstellation nicht.

X3Bet — ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Erlaubnis ohne Wirkung

X3Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nach Angaben von Drittquellen wird das Haus unter der Erlaubnis Tobique in Kanada geführt. Diese Erlaubnis hat in der Schweiz keine Wirkung, wie jede ausländische Erlaubnis: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Auch hier gilt: Es besteht kein Schutz durch das Sperrregister oder den Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.

Die gemeldete Erlaubnis ist der interessanteste Teil dieser Bewertung, weil sie zeigt, wie eine Bewilligungsangabe wirkt. Sie kann, selbst wenn sie zutrifft, keine Schweizer Aufsicht herstellen, keine Beschwerdeinstanz am Wohnort schaffen und keinen Anschluss an das Sperrregister begründen. Eine ausländische Aufsicht schützt die Spielenden ihres eigenen Rechtsraums; über den Schweizer Spielenden sagt sie nichts. Wer die Erlaubniszeile liest und daraus einen Vorteil ableitet, liest eine Zeile, deren Rechtsfolge ausserhalb der Schweiz endet.

Das Urteil: X3Bet ist das klarste Beispiel für die Lücke zwischen Bewilligung und Schutz. Ein Neukunde, der diese Unterscheidung einmal verstanden hat, wird auf jedes Angebot anders blicken — auf die Frage nach dem Konto, auf die Fristen, auf das Register. Der Kanadier Tobique ist keine Schweizer Instanz. Das ist die ganze Auskunft.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?

Freiwetten und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Erteilt wurde sie 2025 vor allem an die Loterie Romande und an Swisslos. In bewilligter Form sind solche Aktionen deshalb klein und befristet: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande bot CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen.

Wie lief die letzte Aktion der Loterie Romande, und wie kam das Guthaben auf das Konto?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz lässt sich ein Neukundenkonto eröffnen?

Mindestens 18 Jahre, dazu Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters: bei Swisslos die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und pro Person ist nur ein Konto zulässig.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Eine Einzahlung ist nicht die Bedingung, aber auch nicht immer nötig: Promotionsguthaben setzt ein verifiziertes Konto voraus, und Swisslos verlangt für den Kauf von Spielguthaben mindestens CHF 20. Das Guthaben selbst bleibt nicht auszahlbar. Wer nur die Freiwette will, kommt mit der Einzahlung für ein eigenes Guthaben nicht an ihr vorbei.

Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?

Die Gespa muss Gratisspielguthaben und Gratisspiele vorab bewilligen. Sie hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Vorabprüfung erklärt, warum Schweizer Neukundenangebote klein, kurz befristet und in der Menge begrenzt sind — und warum sie im Ausland grösser ausfallen.

Worin unterscheiden sich ausländische Neukundenaktionen beim Schutz und beim Rechtsweg?

Ein ausländisches Haus hat in der Schweiz keine Bewilligung; eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Gewinne daraus behandelt die kantonale Steuerpraxis mindestens des Kantons Thurgau als steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»