Steuerfreie Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz — und was ein grosser Treffer wirklich abgibt

Updated Oktober 2026
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Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.

Wer in der Schweiz bei einem bewilligten Veranstalter wettet, zahlt auf den Gewinn so lange keine Einkommenssteuer, wie der einzelne Gewinn unter dem Steuerfreibetrag bleibt — und dieser Betrag liegt bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Für alle, die nicht gerade die grosse Kombination treffen, heisst das: kein Steuerabzug, keine Verrechnungssteuer, kein Formular. Ein Gewinn von CHF 800 auf einer Einzelwette ist steuerlich ein Nichts.

Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Datenstand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Bewilligungen und Veröffentlichungen der Gespa und gegen die massgebenden Bestimmungen des Geldspielgesetzes (BGS) geprüft, die Steuerangaben gegen die ESTV-Übersichten zum Steuerfreibetrag und die kantonale Steuerpraxis.

So angenehm diese Nachricht ist, so wenig sagt sie über den Preis des Spiels. Der Einsatz ist in der Schweiz keine Steuerfrage, er ist eine Frage der Limiten, der Bewilligung des Veranstalters und der Frage, ob im Gewinnfall überhaupt jemand da ist, an den man sich wenden kann. Wer steuerfrei gewinnt und trotzdem Geld verliert, verliert es an anderer Stelle: an der Limite, die er sich selbst gesetzt hat, an einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, an einer Auszahlung, die an einen fremden Namen geht, oder schlicht an der Quote. Die Steuerfreiheit ist der billigste Teil des Schweizer Sportwettenmarkts — und der einzige, den der Staat ausdrücklich nicht bezahlt haben will.

Spielerschutz: was der Schutz kostet, bevor der erste Gewinn kommt

Verlustlimiten: die Bremse, die sich nicht überlisten lässt

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist ein Ablauf, den man nicht schnell mal umgeht: Wer an einem Mittwochabend beschliesst, morgen mehr zu setzen, sitzt drei Tage auf der alten Zahl fest.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Genau diese Wartezeit ist der Punkt, an dem sich Limiten von einer blossen Eingabemaske unterscheiden. Eine Erhöhung nach 72 Stunden bedeutet praktisch, dass der Entschluss, mehr zu riskieren, den Abend überstehen muss. Wer im Verlauf einer Nacht mehrfach nachlegt, tut das also innerhalb eines Rahmens, der am Vorabend festgelegt wurde — nicht im Zustand des laufenden Spiels. Das schützt weniger vor dem einzelnen grossen Einsatz als vor der Serie.

Die 72 Stunden sind kein Bundesgesetz. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, und das Gesetz nennt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt diese Fristen nicht, weil ihn die Aufsicht nicht bindet.

Spielsperre und Sperrregister: der eine Mechanismus mit Zähnen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer die Tür einmal mit dem Fuss zumacht, findet sie bei Swisslos, in den Casinos und in Liechtenstein verschlossen — nicht nur auf einem Portal.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die Kosten dieses Instruments sind ungewohnt klar verteilt. Eine Sperre kostet den Spieler den Zugang, und sie kostet ihn sofort und vollständig; die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, unter Einbezug einer Fachstelle. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben laut Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Es gibt kein Zurück auf Raten, und das ist der Grund, weshalb der Mechanismus ernst genommen wird.

Neben dem allgemeinen Schutz gilt für bewilligte Schweizer Grossspiele eine Reihe harter Formalien. Ein Online-Konto gibt es für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wettscheine am Verkaufsschalter stehen dagegen nicht unter derselben Kontrolle: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person eine Sportwette verkauft. Wer aus dieser Quote schliesst, am Schalter gelte die Altersgrenze besonders streng, schliesst falsch.

Was die Verkaufstellen und der Fiskus beitragen

An einem Ort wie diesem gehört der Blick auf den Fiskus zurück, denn der Spielerschutz wird in der Schweiz nicht vom allgemeinen Steuertopf bezahlt, sondern aus dem Bruttospielertrag der Veranstalter selbst. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, im Jahr 2025 CHF 3’863’790. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV); die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht (Art. 107 Abs. 1 Bst. d BGS), der erste erschien 2020 für das Jahr 2019.

Wer im Sporttip-Vertragsgebiet wohnt, zahlt also beim Wetten mit an Sportförderung und Gemeinnützigkeit, ob er will oder nicht. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. gegen CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um 13 Mio. ist der eigentliche Befund dieser Zahlen: Der gemeinnützige Ertrag aus den Sportwetten schrumpft, während jeder Franken, der zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wandert, an dieser Verteilung nicht mehr teilnimmt. Das nennt niemand einen Steuertatbestand. Es ist einer.

Wo der Schutz endet und die eigene Prüfung beginnt

Das Sperrregister, die Verlustlimite und die Ausweispflicht sind Instrumente mit einer Grenze: Sie erfassen Konten, nicht Absichten. Wer parallel bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, umgeht die Selbstsperre nicht, weil sie technisch versagt, sondern weil er sich an eine zweite Tür wendet, die von der Schweizer Aufsicht gar nicht erfasst wird. Die Sperrliste der Gespa blockiert DNS-Einträge, keine Konten — und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Für den Leser, der die Limiten als Bevormundung empfindet, sei es geradeheraus gesagt: Der Staat setzt in der Schweiz keine Verlustobergrenze fest. Er verlangt nur, dass der Veranstalter eine vom Spielenden gesetzte Limite abfragt. Die Zahl in diesem Feld ist die einzige Zahl des ganzen Angebots, die der Spielende selbst wählt — und die einzige, die er nicht kurzfristig ändern kann. Wer sie zu hoch ansetzt, hat den einzigen echten Hebel schon aus der Hand gegeben.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

panorama: Wen die Schweizer Aufsicht überhaupt kennt

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
BetFury keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung; ohne Schweizer Bewilligung

Die Spalte mit der Schweizer Bewilligung liest sich auf einen Blick: zwei Ja, acht Nein. Das ist keine Auswahl, die dieser Vergleich getroffen hätte — es ist die Auswahl, die das Geldspielkonkordat getroffen hat. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in dieser Richtung nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Daraus folgt für den Leser eine unbequeme Symmetrie. Die zwei Anbieter mit Bewilligung stehen für vollen Schweizer Schutz — Sperrregister, Limiten, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, gemeinnützige Verwendung der Reineinnahmen — aber auch für ein geschlossenes Sportangebot, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung, die jedes Konto erfasst. Die acht übrigen stehen für offenen Zugang und ein breiteres Programm; was auf der Habenseite dieses Zugangs fehlt, ist der ganze Schutzapparat. Wer eines von beidem zum Standard erklärt, hat sich die Frage schon zurechtgelegt.

Die bewilligten Veranstalter im Überblick: zwei Häuser, zwei Gebiete

Swisslos und Loterie Romande trennen nicht nur ihre Produkte, sondern ihre Landkarten. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport ist das Produkt für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für einen Spieler ist die Grenze keine Formalität. Wer im Kanton Freiburg wohnt, kommt an Sporttip online nicht heran, und wer im Kanton Bern wohnt, nicht an Jouez Sport. Das ist die Kehrseite der Zwei-Veranstalter-Lösung: Der Wettmarkt ist nicht national, er ist geografisch geteilt. Ein Umzug von Genf nach Waadt ändert nichts, ein Umzug nach Zürich ändert alles.

Die Grössenverhältnisse zwischen den beiden Häusern sind aus den Zahlen schwer zu vergleichen, weil sie verschieden berichten. Für die Loterie Romande sind 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende dokumentiert, mit der Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Über die Westschweiz hinaus fällt auf, wie lokal das Geschäft schon in der Struktur ist: Wer hier wettet, trägt über die Reineinnahmen unmittelbar zur regionalen Verteilung bei. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.

Wie dieses Raster zu lesen ist

Die drei Spalten des Vergleichs sind bewusst eng gewählt: Wer hat eine Schweizer Bewilligung, wer nicht, und wer steht als Veranstalter dahinter. Andere Merkmale — Bonusbedingungen, Einzahlungsmittel, Live-Programm, Auszahlungsdauer — stehen bei den einzelnen Anbietern im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen», soweit sie für den jeweiligen Anbieter belegt sind. Wer sie hier in einer Spalte erwartet hätte, sucht sie an der falschen Stelle: Eine Spalte, die achtmal denselben Eintrag trägt, sagt dem Leser nichts.

Was das Raster leistet, ist eine Vorprüfung von einer Minute. Zwei Zeilen mit einer Bewilligung nach BGS bedeuten: Der Veranstalter steht unter der Aufsicht der Gespa, ein allfälliger Streit hat einen Ort, an den er gehört. Acht Zeilen ohne bedeuten: kein Schweizer Aufsichtsboden, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Hinweis auf eine Bewilligung in einem anderen Land hilft dabei nicht weiter, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Kraft hat (Art. 4 BGS).

Worum es bei diesen Gewinnen geht: Grossspiel, Freibetrag, Konto

Sportwetten sind ein Grossspiel — und das entscheidet die Steuerfrage

Gewinne aus Grossspielen, zu denen zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten gehören, unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag; für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV «ab 1’056’601 Franken» nach Art. 24 Bst. ibis DBG. Ein «Grossspiel» ist im Schweizer Recht die Kategorie, in der Online-Sportwetten geführt werden (Art. 3 Bst. c und e BGS), und deshalb hängt die Steuerfrage am Wort, nicht am Betrag.

Der Steuerfreibetrag: eine Zahl, die sich jedes Jahr verschiebt

Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025, und er beträgt CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Der Sprung von 2022 auf 2023 ist der grösste in dieser Reihe — rund 38’300 Franken in einem Jahr, danach deutlich kleinere Schritte.

Der Grund für die Bewegung ist buchhalterisch und fast unspektakulär: Der Ausgleich der kalten Progression beim Steuerfreibetrag erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Der Freibetrag ist also nicht politisch gesetzt, sondern nachgeführt — und wer aus einem Steuerjahr auf das nächste schliesst, liegt um einige Tausend Franken daneben.

Dasselbe gilt kantonal in einem ganz anderen Massstab, denn der Freibetrag ist nicht überall gleich. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. aus, die für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Mio. Die Aussage «Gewinne aus Sportwetten sind bis zu einer Million steuerfrei» ist deshalb immer nur je nach Kanton richtig — für die direkte Bundessteuer laufen die kantonale und die eidgenössische Zahl ohnehin auseinander.

Für einen Spieler mit normalen Einsätzen ändert diese Unschärfe nichts, und es lohnt sich, das einmal zu Ende zu denken. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, hat einen Gewinn von CHF 100 vor Steuern und einen Gewinn von CHF 100 nach Steuern, in jedem Kanton, in jedem Steuerjahr. Der ganze Apparat aus Freibetrag, Indexierung und Verrechnungssteuer ist für diese Grössenordnung schlicht nicht anwendbar.

Konto, Einzahlung und Auszahlung: die Adresse der Steuerfreiheit

Steuerfreiheit ist an die Bewilligung des Veranstalters gebunden, und diese Bindung hat eine technische Seite, die selten erwähnt wird: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind dem Veranstalter untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Diese Kontobindung ist der Punkt, an dem die Steuerfrage und die Anbieterfrage zusammenfallen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt und das Geld in Krypto oder über ein fremdes Konto erhält, verliert damit nicht den Gewinn, aber er verliert das Merkmal, an dem eine spätere steuerliche Behandlung festgemacht werden kann. Der Gewinn ist dann nicht steuerfrei — er ist allenfalls vollumfänglich steuerbar, wie die Steuerpraxis des Kantons Thurgau es für Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag vorsieht.

Was ein Gewinn oberhalb des Freibetrags tatsächlich abgibt

Steuerfreiheit hat eine klare Grenze, und diese Grenze verläuft innerhalb eines einzelnen Gewinns, nicht über dem Jahrestotal. Nur der Teil eines einzelnen Gewinns aus Grossspielen über dem Freibetrag ist steuerbar; ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus; bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig.

Rechnen wir das mit dem heute geltenden Bundessatz durch, weil die Zahl sich sonst nicht festmachen lässt. Wer CHF 100 zu Quote 2.00 setzt und Einzelgewinne aneinanderschichtet, überschreitet den Freibetrag von CHF 1’071’000 erst mit dem Gewinn, der ihn über die Schwelle hebt — und oberhalb dieser Schwelle bleiben von jedem weiteren Franken Gewinn nach Abzug der 35 % Verrechnungssteuer rund 65 Rappen. Auf die volle Summe bezogen sind das, je nachdem, wo im Gewinnjahr die Schwelle überschritten wird, 65 bis knapp 100 Prozent des Gewinns; erst ab einem Gewinn von CHF 2’142’000 — dem Doppelten des Freibetrags — sind für jeden Franken des gesamten Gewinns 65 Rappen übrig. Die Steuerfreiheit ist also kein Zustand, den ein grosser Treffer erreicht, sondern ein Band, das er durchläuft.

Der abgezogene Betrag ist nicht verloren. Die Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, sondern wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird. Bis zur Rückerstattung ist das Geld beim Bund geparkt — bei einem Gewinn von CHF 2’000’000 und einem Freibetrag von CHF 1’071’000 sind das über CHF 300’000, die zunächst abgeführt und später auf Antrag zurückgeholt werden.

Der Betrag oberhalb des Freibetrags kann durch Einsätze gemildert werden, aber nur in einem Rahmen, der die Grössenordnung des Gewinns nicht wirklich verändert. Bei Grossspielen können Einsätze bis zu 5 % des Gewinns, höchstens aber CHF 5’200 (Steuerperiode 2023) beziehungsweise CHF 5’300 (2024) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne, bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden (Art. 33 Abs. 4 DBG). Der Einsatzabzug bei der direkten Bundessteuer für Lotterien und Grossspiele beträgt höchstens CHF 5’400 für 2025; bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt im Kanton Thurgau pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Fünf Prozent klingen nach einem grosszügigen Abzug und sind in Franken eine fünfstellige Obergrenze. Wer bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 mit dem Einsatzabzug rechnet, rechnet mit einem Trostpreis.

Das Schaubild dazu: Gewinne aus Grossspielen wie Zahlenlotto und Sportwetten unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Steuerfrei heisst nicht bewilligt: die Rechtslage und ihre zwei Register

Die Bewilligung entscheidet, nicht die Staatsangehörigkeit des Anbieters

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 Bst. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) — nicht unter der Aufsicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21-25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

In der Schweiz gibt es genau zwei Veranstalter für Sportwetten, und ihre Gebiete sind getrennt: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Für einen Leser, der nach Steuerfreiheit sucht, ist diese Bewilligungsarchitektur der entscheidende Punkt — und die häufigste Fehlannahme. Die Steuerfreiheit folgt der Bewilligung. Sie folgt nicht der Sprache der Seite, nicht der Währung, in der Einsätze angezeigt werden, und nicht der Frage, ob ein Anbieter Schweizer Kunden annimmt. Ein Anbieter, der Schweizer anspricht und keine Bewilligung hat, ändert an der Steuerfreiheit nichts, weil er an der Bewilligung nichts hat.

Was überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Schweizer Sportwette ist eine geschlossene Liste, und das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Grund, weshalb die Steuerfreiheit überhaupt Bestand hat. Wettbar sind nur Sportveranstaltungen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgebend ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe; die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich aus. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt: Es ist ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Anbieters zu beschreiben. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständigen Cash-Out, und nicht garantiert für jeden Markt. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt, und zu Esport bleibt nur die Feststellung, dass er in der Gespa-Liste nicht erscheint.

Der Kostenpunkt dieser geschlossenen Liste ist der interessanteste Teil der ganzen Rechtslage. Wer bei einem Schweizer Veranstalter wettet, verzichtet auf Märkte, die anderswo Standard sind: Karten, Ecken, Esport, Sonderwetten auf ein Ereignis ohne sportlichen Ausgang. Wer diese Märkte will, findet sie ausserhalb der Bewilligung — und bezahlt dafür mit dem Verlust genau der Rechtsfolgen, die den Gegenstand dieses Textes ausmachen. Die Steuerfreiheit ist nicht gratis. Sie ist an ein Sortiment gebunden.

Einsatzabzug, Verrechnungssteuer und die stille Verliererin

Drei Steuerfiguren bestimmen das Bild, und sie werden regelmässig verwechselt. Es gibt keinen Schweizer Steuerabzug auf den Einsatz — wer nach einer Wettsteuer auf jeden gesetzten Franken sucht, findet sie im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Es gibt die Einkommenssteuer auf den Gewinn, aber erst oberhalb des Freibetrags. Und es gibt die Verrechnungssteuer von 35 % auf den über dem Freibetrag liegenden Teil, die der Veranstalter bei der Auszahlung abzieht und die auf Antrag zurückerstattet wird.

Die stille Verliererin in dieser Rechnung ist die Auszahlungsquote. Bei jedem Franken, der gesetzt wird, behält das Buch einen Teil als Marge; der Quotenschlüssel einer Messeinheit gibt an, welcher Anteil aller Einsätze einer Messeinheit zurückfliesst — er ergibt sich als Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 Prozent minus diesem Wert. Diese Marge ist bei jedem einzelnen Wettschein schon bezahlt, bevor Steuerfragen überhaupt entstehen, und sie ist im bewilligten Schweizer Angebot in der Regel die grössere Belastung als jede Einkommenssteuer, weil sie auch auf Verluste anfällt. Ein Spieler, der über ein Jahr CHF 10’000 setzt und am Ende mit null aussteigt, hat keine Steuer auf den Gewinn geschuldet und trotzdem mehrere Hundert Franken an Marge bezahlt.

Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG); nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis vollumfänglich steuerbar.

Ausländische Anbieter: nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber auch nicht geschützt

Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind; Gewinne aus illegalen beziehungsweise unbewilligten Spielen unterliegen dagegen ebenfalls der Verrechnungssteuer. Auf den ersten Blick sieht das für einen Anbieter im Ausland günstig aus. Der zweite Blick dreht das Bild.

Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Der Schweizer Freibetrag von CHF 1’071’000 existiert in dieser Rechnung nicht. Ein Gewinn von CHF 5’000 bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann voll steuerpflichtiges Einkommen sein, während derselbe Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter steuerlich nicht existiert — das ist der praktisch relevanteste Unterschied, den die Steuerfrage überhaupt kennt.

Dazu kommt, was eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wert ist: nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Und es gibt eine Mechanik, die vor allem eines kostet: die Zeit. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren (Art. 86-93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025), und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute nicht erreichbar ist, kann morgen wieder da sein — mit neuem Namen und alten Bedingungen für das Guthaben, das noch auf dem Konto liegt.

Vor jede Anmeldung gehört deshalb ein Kontrollgang, der drei Dinge klärt: ob das BGS eine Veranstalterbewilligung für das Angebot erteilt hat, ob dieses Angebot auf der aktuellen Gespa-Liste der bewilligten Wettbewerbe steht, und ob das Unternehmen in der Lage ist, den Gewinn nach Art. 50 Abs. 2 VGS auf ein Konto im eigenen Namen auszuzahlen. Alle drei Fragen haben mit Gewinnen zu tun, und keine hat mit Glück zu tun.

Für die konkrete Einordnung der eigenen Situation ist die kantonale Steuerverwaltung die zuständige Stelle; Fragen zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern auf Geldspielgewinnen gehören dorthin, Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer an die ESTV. Wer einen Gewinn in der beschriebenen Grössenordnung erwartet, geht mit einem Steuerberater in die Erklärung, nicht mit einem Kollegen, der es auch so kennt.

Das zweite Schaubild zur Sache: Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023 und CHF 1’056’600 im Jahr 2024.

Die Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Haus, das die Limiten und den Gewinn gleich selbst verwaltet

Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip, und die Bewilligung ist eine Schweizer Sportwetten-Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, unter der Aufsicht der Gespa. Sporttip wird im Gebiet von zwanzig Deutschschweizer Kantonen sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; nur wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, bekommt ein Online-Konto.

Die Limiten sind markengenau: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die eigentliche Nachricht dieses Absatzes: Ein Veranstalter, der die Verlustlimitensetzung ab der ersten Teilnahme verlangt und gleichzeitig den Einzelwetteinsatz auf vier Stellen deckelt, macht die grossen Einzeltreffer strukturell schwer. Der Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 ist bei einer solchen Obergrenze keine Zahl, die in einer Sitzung erreicht wird.

Im Spielerschutz ist Sporttip die strengere der beiden Schweizer Adressen — selbst gesetzte Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung, eine mögliche Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, eine Zugangssperre von 1 bis 180 Tagen ohne Aufhebung vor Fristablauf und eine unbefristete Spielsperre, die im schweizweiten Register steht und damit auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Der Schutz ist so weit gespannt, dass er über das eigentliche Angebot hinausgreift.

Die Kehrseite trägt derselbe Anbieter: Der Zugang verlangt eine Registrierung mit Ausweisprüfung gegen Adress-Datenbanken, die Wohnsitzbindung schliesst Nichtansässige aus, und das Sortiment ist die von der Gespa bewilligte Liste. Wer nach dem Blick auf die Bilanz ein Urteil will: Sporttip ist der Anbieter, dessen Limitenpolitik jeden grossen Treffer von vornherein als Ausnahme konstruiert — wer genau jene Ausnahme sucht, findet hier die härteste Grenze des Marktes, und wer sie nicht sucht, findet den dichtesten Schutz.

Loterie Romande Jouez Sport: ein grosses Haus mit einem halben Land

Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, das Produkt heisst Jouez Sport, und die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa, im Rahmen der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Das Gebiet umfasst die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ein Online-Konto setzt den Wohnsitz in diesem Gebiet voraus.

Die öffentlich greifbaren Kennzahlen betreffen den ganzen Betrieb, nicht nur den Sportteil: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende und als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Für die Spielsuchtabgabe und die gemeinnützige Verwendung gelten dieselben Regeln wie für die übrigen bewilligten Spiele: Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen, und die Abgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten.

Für einen Westschweizer Spieler ist Jouez Sport keine Alternative zu Sporttip, sondern die einzige bewilligte Adresse — und daraus ergibt sich die Bewertung dieses Eintrags. Wo nur ein Veranstalter zur Verfügung steht, ist die Wohnsitzgrenze keine lästige Formalität, sondern die Grenze des legalen Angebots: Eine Anmeldung ausserhalb dieses Gebiets führt nicht zu einem weiteren bewilligten Konto, sondern zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Vergleich der beiden Schweizer Häuser ist deshalb für die meisten Leser kein Vergleich, sondern eine Zuordnung nach Wohnort.

Sportaza: Registrierung in wenigen Minuten, Rechtsweg in keiner

Sportaza trägt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Bewilligungslage: keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für einen Gewinn bedeutet, hat eine scharfe Kante. Der Gewinn unterliegt nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS steuerbar sind — er ist aber nach der Thurgauer Steuerpraxis als Einkommen aus einem ausländischen Grossspiel vollumfänglich steuerbar, ohne Freibetrag. Der Anbieter verlangt für die Auszahlung in der Regel deutlich weniger Formalitäten als ein bewilligter Veranstalter. Genau diese Bequemlichkeit ist der Preis für den Wegfall jeder Schweizer Kontrolle: Die Identität des Kontos, die später über die steuerliche Behandlung entscheidet, wird an keiner Stelle geprüft.

Wer in diesem Eintrag das Beste sucht, findet es in der Schnelligkeit: Anmeldung, Einzahlung, Einsatz, ohne Ausweis und ohne Wohnsitzprüfung. Wer die Steuerposition kennt, weiss, dass er mit dieser Schnelligkeit die eine Zahl aufgibt, die den Gewinn steuerfrei stellt — die Bewilligung des Veranstalters.

DirectionBet: das Konto, das kein Sperrregister kennt

Auch DirectionBet ist ohne Schweizer Bewilligung, und die Bewilligungslage ist dieselbe: keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain steht im Zugriff der Gespa-Sperrliste, deren Einträge Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Der praktisch relevante Unterschied zu einem bewilligten Anbieter zeigt sich nicht am ersten Abend, sondern im dritten Monat. Wer bei Swisslos eine Zugangssperre setzt, sitzt sie ab, weil das Register sie auch gegenüber anderen Schweizer Anbietern durchhält. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert die Sperre nur in dessen eigener Datenbank — und wenn die Domain wechselt, wechselt auch das Konto. Der Selbstschutzmechanismus, den die Schweizer Regulierung vorsieht, hat hier keinen Adressaten.

Was an diesem Eintrag bemerkenswert ist, ist deshalb nicht das Angebot, sondern der Umstand, dass es überhaupt gefunden wird: Solche Seiten sind in der Schweiz in der Regel nur über wechselnde Adressen erreichbar. Wer sich dort anmeldet, hat bereits einen Zugangsumweg genommen. Die Steuerfrage ist dabei die kleinere Überlegung — die Verfügbarkeit des Guthabens ist die grössere.

Roobet: wenn der Gewinn steuerfrei ist und der Beleg dazu fehlt

Roobet ist ohne Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage ist keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Punkt, der bei diesem Anbieter die Kosten sichtbar macht, ist die Auszahlung. In einem bewilligten Schweizer Angebot geht ein Gewinn auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — es entsteht dabei ein Beleg darüber, woher das Geld kommt und wem es gehört. Wer weiss, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar sein können, braucht genau diesen Beleg, um überhaupt darlegen zu können, was er wann gewonnen hat. Fehlt er, ist die Deklaration im Nachhinein eine Rekonstruktion.

Wer ein schnelles, unkompliziertes Spiel ohne Formulare sucht, findet hier einen niederschwelligen Zugang. Wer einen vierstelligen Gewinn erwartet und später erklären können möchte, wo er geblieben ist, findet hier ein Konto ohne Papier. Beides steht in derselben Beschreibung.

BC.Game: viel Spiel, wenig Aufsicht

BC.Game gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain im Zugriff der Sperrliste.

Der Mechanismus, der hier am meisten kostet, ist die Aufteilung des Kapitals: Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter liegt das Guthaben in einem System, das der Aufsicht untersteht und dessen Reineinnahmen zweckgebunden verwendet werden. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung liegt es in einem System, das nur dessen eigenen Bedingungen folgt. Über die Verwendung ist damit nichts ausgesagt — die Regeln, wem sie nützen, sind einfach andere.

Für einen Leser, der eine breite Auswahl an Märkten und Spielarten sucht, ist der Zugang offen. Er ist aber an die eine Bedingung gebunden, die den Schweizer Rechtsschutz mitliefert und hier nicht mitgeliefert wird: eine Bewilligung nach BGS.

BetFury: die zweite Adresse, wenn das Zürcher Konto schon eines ist

BetFury ist ohne Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage ist keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain im Zugriff der Gespa-Sperrliste.

Anbieter dieser Gruppe sind unter zwei Umständen besonders verführerisch. Der erste ist die Langeweile eines Abends, an dem das eigene Konto bereits eine Verlustlimite trägt. Der zweite ist die Gewissheit, dass man bei einem Schweizer Veranstalter wohnsitzberechtigt ist — also ohnehin ein legales Angebot hat. Beide Umstände führen zur selben Handlung: Ein zweites Konto bei einem zweiten Anbieter, und mit dem zweiten Konto erhält jede dort getroffene Entscheidung einen Vorraum, den die eigene Limite nicht erfasst.

Das ist keine moralische Bemerkung, sondern eine Buchhaltung. Wer ein zweites Konto eröffnet, hat seine wirksame Verlustobergrenze für das betreffende Monat de facto verdoppelt. Die Schweizer Aufsicht verlangt keine Obergrenze, aber sie verlangt eine vom Spielenden gesetzte Limite pro Veranstalter. Zwei Veranstalter mit je einer Limite ergeben die Summe zweier Limiten.

Cloudbet: Quoten wie überall, Schutz wie nirgends

Cloudbet ist ohne Schweizer Bewilligung, mit keiner in der Schweiz wirksamen Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und DNS-blockiert werden.

Der interessante Punkt bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Sichtbarkeit des Preises. Eine Quote ist immer eine Quote — die Marge steckt darin, und sie ist auf jeder Seite zu bezahlen, drüben wie hier. Ein Anbieter ohne Bewilligung kann seine Marge etwas dünner ansetzen und den Wettbewerb über den Preis suchen, weil er nicht in die gemeinnützige Verwendung und nicht in den Apparat aus Limiten, Register und Aufsicht eingebunden ist. Ein billigerer Preis an der Oberfläche ist unter dieser Bedingung nicht automatisch eine kleinere Gesamtrechnung.

Was dagegen nicht mit dem Preis zusammenhängt, ist die Steuerposition: Nach der Thurgauer Praxis sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich steuerbar. Ein besseres Angebot zahlt auf Wunsch auch eine Einkommenssteuerrechnung aus.

IviBet: ohne Wohnsitzgrenze und ohne Register

IviBet trägt keine Schweizer Bewilligung; die Bewilligungslage ist keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain im Zugriff der Sperrliste.

Im Vergleich mit den zwei bewilligten Veranstaltern fällt an diesem Eintrag ein Merkmal auf, das auf den ersten Blick ein Vorteil ist: Für eine Anmeldung braucht es keinen Wohnsitz im Vertragsgebiet und keine Prüfung gegen eine Adressdatenbank. Konkret heisst das, dass hier auch Leser spielen können, die bei Swisslos und Loterie Romande mangels Wohnsitz ohnehin gesperrt wären — also jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder gerade dort verbringt.

Dieser Zugang ist die genaue Umkehrung der Zwei-Veranstalter-Architektur. Wo der Schweizer Rahmen auf Ansässige begrenzt, öffnet ein Anbieter ohne Bewilligung die Tür. Wer die Tür nimmt, nimmt die Steuerfolgen mit, denn der Schweizer Freibetrag existiert in dieser Rechnung nicht.

Fezbet: die letzte Adresse in der Liste, mit denselben Bedingungen

Fezbet ist ohne Schweizer Bewilligung, ohne in der Schweiz wirksame Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden.

Am Ende einer Liste blass zu wirken, ist ein eigenes Problem dieser Kategorie. Die acht Anbieter ohne Bewilligung unterscheiden sich in den Merkmalen, die die Schweizer Aufsicht prüft, nicht voneinander: keiner hat eine Bewilligung, keiner ist im Register, keiner unterliegt dem Schweizer Recht. Sie unterscheiden sich in den Merkmalen, die der Leser unmittelbar erlebt: Bedienung, Zahlungswege, Sortiment, Geschwindigkeit der Auszahlung. Und sie unterscheiden sich darin, nichts von dem zu tragen, was auf der Habenseite des Schweizer Rahmens steht.

Wer diese Liste bis hierher liest, hat damit die Grenze selbst gezogen: Auf der einen Seite zwei Häuser, deren Zahlen belegbar sind, auf der anderen eine Kategorie, deren Zahlen nirgends nachgehalten werden.

Ein drittes Bild zur Sache: Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, im Jahr 2025 CHF 3’863’790.

Häufige Fragen zu steuerfreien Sportwetten-Gewinnen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Bei einem bewilligten Veranstalter ja, bis zur Höhe des Steuerfreibetrags je Einzelgewinn — bei der direkten Bundessteuer ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000, kantonal je nach Kanton. Darüber ist nur der übersteigende Teil steuerbar, darauf zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab. Gewinne bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung können vollumfänglich steuerbar sein.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und warum unterscheidet er sich je nach Kanton?

Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’056’600 im Jahr 2024. Er wird jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise angepasst. Für die Staats- und Gemeindesteuern setzen die Kantone eigene Werte fest, 2024 etwa CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Steuerbar ist nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der den Freibetrag übersteigt — bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 50’000. Darauf behält der Veranstalter 35 % ein und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Das Geld kommt zurück, wenn der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nicht im Sinne des Schweizer Freibetrags. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Freibetrag von CHF 1’071’000 greift in dieser Konstellation nicht.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot wird auf den Einsatz keine Steuer erhoben. Die Belastung entsteht an anderer Stelle: über die Marge, die im Quotenschlüssel jedes Marktes steckt und schon auf jeden einzelnen Wettschein anfällt — auch auf einen, der verliert. Zusätzlich führt der Veranstalter 0.5 % des Bruttospielertrags als Spielsuchtabgabe ab.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja, aber eng begrenzt: bis zu 5 % des Gewinns, höchstens CHF 5’200 für die Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 für 2024, und höchstens bis zur Höhe der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für 2025 liegt die Obergrenze bei CHF 5’400. Bei einem Gewinn über dem Freibetrag ändert das die Steuerlast kaum.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»