Gratis Wettguthaben in der Schweiz – zwei Veranstalter, viele Bedingungen
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Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Bedingungen der beiden Veranstalter geprüft.
Es gibt sie, die gratis Wettguthaben in der Schweiz. Es gibt nur sehr wenige, sie sind klein, und sie hängen an Bedingungen, die man lesen muss, bevor man sie annimmt. Wer auf einer ausländischen Seite ein Willkommenspaket mit mehreren hundert Euro sieht, sieht ein Produkt, das mit dem Schweizer Markt nichts zu tun hat: Schweizer Spielerkonten werden in Franken geführt, und ein Gratisspielguthaben darf hier nur angeboten werden, wenn die Gespa vorher zugestimmt hat.
Was das für einen Spielenden konkret bedeutet, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Der Franken, den eine Aktion schenkt, ist kein Franken, über den man frei verfügt. Er ist ein Guthaben mit Ablaufdatum, ohne Auszahlungsanspruch, und in dem Moment, in dem man ihn in eine Wette setzt, gilt er als Einsatz wie jeder andere. Genau darum lohnt sich der genaue Blick auf die Bedingungen mehr als der Blick auf die Zahl im Werbebanner.
Vergleich der zehn Anbieter: Bewilligung, Produkt, Herkunft
Wer die zehn Anbieter nebeneinanderlegt, sieht sofort, dass hier zwei völlig verschiedene Dinge in einer Liste stehen. Bei zwei von ihnen steht eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz dahinter, bei acht nicht. Das ist keine Formalie, sondern entscheidet darüber, ob ein Schweizer Spielsperren-Register greift, ob es einen Schweizer Rechtsweg gibt und ob eine Auszahlung auf ein Konto laufen muss, das auf den eigenen Namen lautet.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz, keine |
Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der die zehn Zeilen nicht gleich aussehen, und sie ist die einzige, die zählt. Die acht ausländischen Anbieter stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie hier tätig sein dürften. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wen das trifft, der sucht am Abend eine Seite, die er am Mittag noch offen hatte.
Wer die Liste dagegen von unten nach oben liest, stösst auf etwas anderes Unbequemes: die beiden bewilligten Veranstalter bedienen je ein eigenes Gebiet. Swisslos versorgt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande versorgt Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Konto bekommt man dort als Person mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Für einen Spielenden in Genf ist Sporttip damit keine Option, und für einen in Zürich ist Jouez Sport keine. Die Wahl, die der Markt offen lässt, ist enger, als eine Liste mit zehn Zeilen vermuten lässt.
Grundlagen: was ein Wettguthaben eigentlich ist
Ein Wettguthaben ist Spielguthaben auf dem Spielerkonto. Es liegt dort wie eingezahltes Geld, es lässt sich für Wetten einsetzen, und je nach Aktion hängen daran Bedingungen, die für eingezahltes Geld nicht gelten: eine Frist, eine Mindestquote, ein Ausschluss der Auszahlung. Diese drei Auflagen sind der ganze Unterschied zwischen einem Guthaben, das etwas wert ist, und einem Guthaben, das nur gut aussieht.

Der Begriff, den das Gesetz verwendet, ist Gratisspielguthaben, und das sagt schon, worum es geht: ein Guthaben, das man geschenkt bekommt, ohne dafür einzuzahlen. Der Markt nennt es daneben Gratiswette, Freiwette oder Wettguthaben; die Werbung nennt es Bonus, wenn eine Einzahlung dazukommt. Diese Unterscheidung ist nicht sprachlich, sondern inhaltlich. Ein Guthaben ohne Einzahlung ist ein Geschenk mit Bedingungen. Ein Bonus mit Einzahlung ist ein Geschäft, bei dem beide Seiten etwas einsetzen.
Ein zweiter Begriff gehört dazu, weil er in fast jeder Aktionsbedingung steht: die Quote. Sie ist der Preis, den ein Anbieter für eine Voraussage zahlt, und sie ist der Hebel, mit dem eine Aktion ihren Wert steuert. Eine Mindestquote von 1.50 bedeutet nichts anderes, als dass die Wette, mit der man das Guthaben umsetzt, ein Mindestmass an Risiko tragen muss. Wer sein Gratisguthaben auf ein Ereignis mit Quote 1.10 setzt, um es sicher durchzubringen, fällt unter dieser Bedingung durch.
Auf Schweizer Plattformen läuft das Guthaben über ein Wallet. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei Swisslos kann man dafür PostFinance Pay verwenden, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000.
Was heisst das für den Alltag? Ein Wallet ist kein Bankkonto. Es ist eine Zwischenstation, in der Geld liegt, das noch nicht ausgezahlt ist und dessen Verwendung der Veranstalter mitgestaltet. Wer dort CHF 9’999 liegen hat, kann nicht nachkaufen, auch wenn er es wollte. Und wer Gratisspielguthaben aus einer Promotion hält, kann es noch so oft setzen, wie er will: auszahlen lässt es sich nicht.
Was ein Gratisguthaben durchschnittlich wert ist
Die Aktion der Loterie Romande «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Zehn Franken klingen nach zehn Franken. Der Rechnung nach sind sie weniger. Für ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mit ausgezahlt wird – und genau so eines ist dieses – gilt: Wert = Guthaben × (Quote − 1) ÷ Quote × Auszahlungsquote des Marktes. Setzt man die CHF 10 und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 ein – ein Rechenbeispiel, kein Angebotspreis – liegt der Quotenschlüssel dieses Marktes rechnerisch bei rund 95,2 %, der Rest ist die Marge. Was am Ende herauskommt, liegt je nach Trefferquote des Spielenden für dieses Vorgehen bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50 pro Zehner.
Das ist der ganze Punkt: Nicht die zehn Franken sind die Information, sondern die viereinhalb. Die andere Hälfte des Guthabens zahlt der Veranstalter nicht aus, weil der Einsatz bei einer Gratiswette nicht zurückfliesst – die Wette zahlt nur den Gewinnanteil. Dazu kommt die Marge, die im Quotenschlüssel steckt und die von jedem eingesetzten Franken einen Teil abzieht, egal wie die Wette ausgeht. Beides zusammen drückt den Wert eines Gratisguthabens verlässlich unter die Hälfte des aufgedruckten Betrags. Bei einem Guthaben von CHF 10 ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, damit keine Frage des Betrags mehr; sie ist eine Frage der Umstände. Wer ohnehin auf ein Spiel der National League setzt und den Code im Stadion in der Hand hält, nimmt die vier Franken mit. Wer wegen der zehn Franken erst anfängt, hat vier Franken gewonnen und einen Abend verloren.
Die Bandbreite von rund CHF 4.30 bis CHF 4.50 gilt unter der Annahme, dass das Guthaben in einer einzigen Wette auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 gesetzt wird. Andere Quoten, andere Märkte, eine Aufteilung auf mehrere Wetten – jeder dieser Wege verschiebt den Wert, und keine dieser Varianten macht aus zehn Franken zwanzig. Eine Zahl ist das nicht, und wer sie als eine Zahl verkauft, verkauft eine.
Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt Guthaben schenken darf
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft, sondern von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit 1.1.2021 in Kraft ist.

Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das steht in Art. 75 Abs. 2 BGS, und man unterschätzt diese Regel gern, weil sie harmlos klingt. Sie bedeutet: Ein Anbieter darf nicht einmal mit Gratisspielguthaben werben, solange die Aufsicht nicht zugestimmt hat. In 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – zusammen 32 für ein ganzes Jahr und ein ganzes Land. Das erklärt, warum Neukundenangebote mit Wettguthaben in der Schweiz selten sind und warum die, die es gibt, klein ausfallen. Nicht weil die Veranstalter knausern, sondern weil jede einzelne Aktion durch ein Genehmigungsverfahren muss.
Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Daraus folgt der zweite Teil der Rechtslage: Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Ein Anbieter mit einer solchen Bewilligung gilt hier nicht als bewilligt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Bei der Werbung ist die Grenze scharf gezogen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb sind die acht ausländischen Anbieter in dieser Übersicht Gegenstand einer Beschreibung und einer Bewertung – nicht einer Empfehlung. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, gibt es nicht.
Eine Sache hat der Schweizer Markt nicht, obwohl sie oft behauptet wird: Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Kein Anbieter zieht eine solche ab, und wer sie in einer Abrechnung sucht, sucht etwas, das nicht existiert.
Zulassung, Kontrolle und die Grenzen des Erlaubten
Ein Anbieter braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommt hinzu: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei Sporttip steht die Teilnahme Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist sie ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Ein Konto pro Spielenden mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS).
Was man überhaupt bewerben darf, steht auf einer geschlossenen Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportereignisse sind erlaubt – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Auf der Liste stehen keine Corner- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out ist nicht geregelt, es ist ein Merkmal des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Bei den Einsätzen setzt der Veranstalter die Grenzen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Ein paar Regeln lohnen sich, weil sie später Streit vermeiden. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer eine Auszahlung bestreiten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Was aus einer Auszahlung wird, entscheidet sich am Geldfluss. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, Gewinne darüber gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Ein Instrument, mit dem Schweizer Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren, existiert nicht; die Sperre läuft über die Domain.
Ein Wort zur Steuer, weil sich hier viele verrechnen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, in 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Spielender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Bei Fragen dazu ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Spielerschutz: was ein Guthaben mit dem eigenen Spielverhalten macht
Ein Gratisguthaben zählt zum Spielverhalten wie jeder andere Einsatz. Das ist keine pädagogische Floskel, sondern die Begründung dafür, dass Limiten und Sperren auch dann greifen, wenn das Geld nicht vom eigenen Konto kam. Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; der Maximalwert liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Dieser Punkt ist die eigentliche Lehre aus jeder Aktion. Die Limite, die man vor der ersten Wette setzt, ist die Limite, die man später nicht mehr schnell anheben kann. Wer 72 Stunden warten muss, um mehr riskieren zu dürfen, hat eine Nacht zum Nachdenken geschenkt bekommen. Der Gesetzgeber sieht ein Anheben nach 24 Stunden vor (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein landesweit fixer Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Wer Limiten sucht, muss sie bei seinem Anbieter setzen.
Bei Swisslos lässt sich das Konto produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist die Frucht der Spielsperren nach Art. 80–82 BGS: Überschuldete oder suchtgefährdete Personen und solche, die sich selbst ausschliessen, stehen darin. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 84 und 81 VGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss jeder Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist schwächer, als sie aussieht. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf eine Altersprüfung an der Theke verlässt, verlässt sich auf etwas, das fast in der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat.
Gratisspielguthaben in der Praxis: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit
Die vier Angaben, die man in jeder Aktionsbedingung sucht, sind immer dieselben: bis wann das Guthaben gilt, welche Mindestquote die umsetzende Wette braucht, ob vorher eine Einzahlung verlangt wird und ob das Guthaben auszahlbar ist. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Aktion noch nicht zu Ende gelesen. Die Loterie Romande liefert ein gutes Beispiel für eine vollständige Beschreibung: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Zur Auszahlbarkeit lohnt sich die Trennung zweier Dinge, die in einem Satz zusammenschmelzen, sobald es um Geld geht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der erste Teil betrifft gekauftes Guthaben, der zweite geschenktes – und der zweite ist der Grund, weshalb ein geschenktes Guthaben nur über die Wette zu Geld werden kann. Mit jeder Wette, die aus dem Guthaben gesetzt wird, kann man einen Gewinn erzielen; auszahlen lässt sich dieser Gewinn, das Guthaben selbst nicht.
Und bei Kunden, die länger dabei sind? Gratisguthaben für Bestandskunden sind der zweite Strang, und hier wird es strukturell dünn. Die Gespa-Zustimmungen sind begrenzt, also bleiben die Instrumente für bestehende Konten bei Zuschlägen, nicht bei Guthaben. Bei Swisslos stehen dafür der Kombiboost und Quotenboosts bereit.
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer rechnet, sieht sofort, dass die 100 % erst bei fünfzehn Treffern mit einer Quote von je mindestens 1.50 greifen – und fünfzehn solcher Voraussagen in einer Wette sind bei den Schweizer Limiten kein Nebenprodukt eines Samstagnachmittags. Die 5 % bei vier Voraussagen sind das realistische Ziel. Auf einen Nettogewinn von CHF 100 wären das CHF 5 Zuschlag. Darüber freut sich, wer regelmässig Kombis spielt; wer einen vierfachen Betrag auf einem Bierdeckel erwartet, wird das Suffix «bis zu» nun besser verstehen.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das letzte Detail ist das, was später übersehen wird: Wer einen Boost nutzt und danach den Cash-Out drückt, verliert den Zuschlag – womöglich mehr, als der vorzeitige Verkauf einbringt.
So bewerten wir: Bewilligung, Limiten, Zahlungsweg, Auszahlung
Vier Dinge entscheiden über den Wert eines Anbieters für Schweizer Spielende, und keines davon ist die Höhe einer Aktionszahl. Das erste ist die Bewilligung: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keinen Anspruch auf ein kontoführendes Konto im eigenen Namen – anonyme oder Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Markt nicht vorgesehen. Das zweite sind die Limiten: Senkung sofort, Erhöhung erst nach Frist, Höchsteinsätze, Wallet-Deckel. Das dritte sind die Zahlungswege bis zur Auszahlung: Ein Gewinn, der nicht auf ein Konto im eigenen Namen kommt, ist kein Gewinn. Das vierte ist die Zahl der Gratisauszahlungen und die Kommission danach.
Diese Reihenfolge ist bewusst unbequem. Sie verlangt eine Auseinandersetzung mit einer Bewilligungsfrage, bevor der Leser erfährt, was ein Produkt bietet, und sie stellt die Bedingungen vor die Zahl im Banner. Für einen Spielenden, der mehrere Jahre auf einer Plattform bleibt, ist das die richtige Reihenfolge. Der schlechteste Vertrag, den man einem Spielenden andrehen kann, ist nicht der mit der niedrigsten Aktionssumme. Es ist der, bei dem im dritten Jahr eine Auszahlung nicht ankommt.
Swisslos Sporttip: Gratisspielguthaben, strenges Konto, hohe Sicherheit
Sporttip ist eine von zwei Veranstaltungen, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen: mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, Sitz der Genossenschaft in Basel, Aufsicht durch die Gespa. Lotterien und Sportwetten beruhen auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet einer langen Kantonsliste durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Was den Unterschied ausmacht, sind die Einschränkungen. Ein Online-Konto bekommt nur, wer 18 Jahre alt ist, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet hat, nicht gesperrt ist und sich zum ersten Mal registriert; pro Person ist genau eine Registrierung vorgesehen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette.
Die Auszahlungsregeln sind der Punkt, an dem Sporttip für einen bestimmten Spielertyp uninteressant wird. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Konto in der Schweiz oder in Liechtenstein ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer zwei Abhebungen im Jahr plant, merkt die 3 % nie. Wer monatlich abhebt, zahlt für die Bequemlichkeit. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist ohnehin nicht auszahlbar.
Neben dem Guthaben gibt es den Kombiboost mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, dazu Quoten- und Profitboosts, die je Wettenden einmal gelten und bei einem Cash-Out verfallen. Bei einem Guthaben ist die entscheidende Zahl nicht die Höhe des Zuschlags, sondern die Zeit, die man auf das Geld wartet: Wer sein Guthaben in Wetten auf der National League einsetzt und es im Frühling abrufen will, marschiert durch 5 bis 10 Arbeitstage und die 3 %-Marke. Das ist der eigentliche Preis einer Plattform, die dem Gemeinwohl der Kantone verpflichtet ist und das nicht versteckt.
Loterie Romande Jouez Sport: kleine Guthaben, klare Fristen, Westschweiz
Die Loterie Romande ist die zweite bewilligte Veranstalterin, ebenfalls mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, und sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt eine Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Ihr Rahmenwerk ist im Spielerkonto zu sehen. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, die Wallet-Obergrenze liegt ebenfalls bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — der Satz steht in ihrem Reglement und ist die Grenze jeder Aktion, die sie fährt.
Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien ausgegebenen Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Aufbau verrät die Absicht: ein Code, der im Stadion zirkuliert, wirkt als Werbung für ein Produkt unter Leuten, die ohnehin gerade Eishockey schauen — das ist der schmale Grat, auf dem ein Veranstalter unter Art. 74 BGS operieren darf. Die 30 Tage Gültigkeit sind dagegen die Falle. Wer den Code in der letzten Woche der Aktion einlöst, hat bis Ende März Zeit, ihn zu verspielen; wer ihn zwei Wochen liegen lässt, hat vielleicht schon halb verloren.
Für die Westschweiz ist diese Plattform die einzige bewilligte Alternative, denn Swisslos bedient das Gebiet nicht. Die kleine Guthabensumme und die breite Verkaufsstellenpräsenz passen zusammen: Es ist ein Veranstalter, dessen Publikum sein Guthaben nicht am Bildschirm, sondern auf dem Weg über eine Verkaufsstelle in der Nähe kennt. Bei Schweizer Limiten, CHF 10 Guthaben und 30 Tagen Frist ist das informativ, aber knapp.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg
Pribet gehört zu den acht Anbietern in dieser Übersicht, die keine Schweizer Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung – von wo auch immer – hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Dasselbe gilt für die folgenden sieben Anbieter, und die Konsequenzen sind bei jedem die gleichen: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Eine Blockierung per DNS ist im Alltag unsichtbar, weil sie über die Infrastruktur läuft. Sie ist auch nicht dauerhaft, denn blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt. Als Spielender bekommt man also von einem Tag auf den anderen keinen Zugang mehr zu einer Adresse oder einem Konto, ohne Rekurs und ohne Ansprechstelle. Das ist der Punkt, den eine Bewertung nicht wegdiskutieren kann, und er ist wichtiger als jede Marktzahl auf der Seite.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, Domain kann auf der Sperrliste landen
Interwetten ist in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung geführt, und der Grund liegt im Gesetz: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Ein ausländisches Produkt ändert daran nichts.
Interessant ist Interwetten an dieser Stelle aus einem anderen Grund. Die Gespa nennt Interwetten als Beispiel für das Domain-Hopping: Ein blockierter Auftritt wird kurzfristig durch einen neuen ersetzt, die Sperrliste wächst dadurch immer weiter. Ende 2025 umfasste sie nach Angaben der Aufsicht 671 Domains, die erste Liste stammte vom 3. September 2019. Wer eine ausländische Plattform nutzt, plant also im Regelfall den Ausdruck einer Adresse, die in ihrem eigenen Herkunftsland legal betrieben wird und in der Schweiz dauerhaft nicht willkommen ist. Als Alternative für Schweizer Spielende taugt sie nicht. Sie ist die Abweichung, nicht der Weg.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht
BDMBet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Umgang mit Wetten aus einem Auslandbetrieb bedeutet für Schweizer Spielende, dass eine Streitigkeit über eine Wette nirgends im Land anhängig gemacht werden kann. Es gibt keinen Whistleblower und keine Instanz.
Diese Anbieter sind aus einem Grund in der Liste: Schweizer Spielende begegnen ihnen, und sie werden deshalb nach denselben Kriterien beschrieben. Wie sie untereinander verglichen aussehen, ist an dieser Stelle irrelevant, weil kein Vergleichsparameter die fehlende Bewilligung ausgleicht. Wer auf einer Schweizer Plattform Wert legt und ein Konto sucht, das im dritten Jahr noch existiert, für den ist die Wahl bereits entschieden.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schutz durch Schweizer Spielerschutz
22Bet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Die Folge ist ein Bündel von Dingen, die hier nicht greifen: kein Register, kein Rechtsweg, kein Anspruch auf eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen nach Schweizer Vorgaben.
Es gibt daneben einen zweiten Punkt, der bei ausländischen Anbietern regelmässig unterschätzt wird und nicht die Sicherheit, sondern das Ergebnis betrifft. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wie andere Kantone es halten, ist je Kanton verschieden. Das ist ein steuerliches Risiko, das bei einem Schweizer Veranstalter mit Freibetrag und Freistellung so nicht entsteht — und es fällt erst an, wenn der Gewinn schon ausgezahlt ist.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung ohne Wirkung hier
Bei Betwinner gilt derselbe Befund: keine Schweizer Bewilligung, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Schweizer Sportwetten anbieten.
Was ein solcher Anbieter verspricht, ist seine Sache. Was nicht in seiner Sache liegt, sind die Fragen, die Schweizer Spielende erst später stellen: Wo reklamiere ich eine falsch bewertete Wette? Wer stellt fest, ob ich gesperrt bin? Auf welche Regeln beruft sich mein Ansprechpartner? Bei diesem Anbieter gibt es auf all das keine Schweizer Antwort. Wer den Weg trotzdem geht, kennt hoffentlich die 26 Wochen Frist nicht – denn die gibt es hier nicht.
HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung, Domain-Hopping als Dauerzustand
HornetBet ist ohne Schweizer Bewilligung in der Übersicht. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei jedem anderen Anbieter in dieser Gruppe: nur zwei Veranstalter verfügen über eine Bewilligung, und HornetBet ist keiner davon.
Für einen Spielenden ist die relevante Frage deshalb nicht, was auf der Startseite steht, sondern was passiert, wenn etwas schiefläuft. Eine Beschwerde über eine Schweizer Aufsicht gibt es nicht, weil der Anbieter nicht ihrer Aufsicht untersteht. Ein Gerichtsstand in der Schweiz ist nicht vorgesehen. Das ist der ganze Vergleich, und er ist schnell zu Ende.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Ansprechstelle
Bei Boomerang Bet findet man keine Schweizer Bewilligung, und daran ändert eine Marke aus dem Ausland nichts. Zur Erinnerung: Das Sperren geschieht über die Domain, nicht über die Zahlung. Ein Instrument gegen Zahlungen an unerlaubte Wettseiten existiert nicht.
Daraus folgt für den Spielenden ein einfacher Test. Wer bei einem Anbieter ein Konto eröffnet, sollte vorher beantworten können, wer ihm bei einem Streit hilft. Bei zwei Anbietern dieser Liste gibt es dafür eine Schweizer Instanz, bei acht nicht. Wer den Test nicht beantworten kann, hat die Antwort schon.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum Sperrregister
BetLabel ist in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung geführt, wie die anderen sieben ausländischen Anbieter. Nur zwei Veranstalter verfügen in der Schweiz über die nötigen Bewilligungen, und BetLabel zählt nicht dazu.
Zwei Dinge folgen daraus unmittelbar, und keines lässt sich mit einer Produktqualität aufrechnen. Erstens gibt es keine Anbindung an das Sperrregister: Wer sich auf einer Schweizer Plattform sperren lässt, bleibt auf einer ausländischen Seite ohne Sperre. Zweitens liegt der Rechtsweg nicht in der Schweiz. Für Spielende, die sich selbst Grenzen setzen wollen, ist der fehlende Registeranschluss die härteste Folge überhaupt – denn eine Sperre, die nur auf einer Plattform wirkt, hat man umgangen, indem man den Browser wechselt.
Häufige Fragen zu Gratis Wettguthaben
Gibt es in der Schweiz gratis Wettguthaben, und wer darf sie überhaupt anbieten?
Ja, aber nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS, und diese Zustimmungen sind begrenzt — in 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Anbieten dürfen sie nur die beiden bewilligten Veranstalter. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Lässt sich Spielguthaben aus einer Aktion auszahlen, und auf welches Konto?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, bei Swisslos wie bei der Loterie Romande. Auszahlbar wird nur, was man aus dem Guthaben erspielt: Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers, bei Swisslos je nach Höhe innert 3 Arbeitstagen ab CHF 1’000.
Was bedeutet ein Guthaben in Euro bei einer ausländischen Seite für Schweizer Konten?
Es passt nicht zusammen. Schweizer Spielerkonten der bewilligten Veranstalter werden in Franken geführt, und Zahlungen laufen nur auf ein Konto im eigenen Namen. Ein Eurobetrag gehört zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit den entsprechenden Folgen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an Schweizer Schutzregeln.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Das kommt allein auf die Aktion an. Das Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen; eine Aktion ohne Einzahlung ist davon unabhängig. Die Registrierung braucht in jedem Fall mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und ein verifiziertes Konto, bei Swisslos über den hochgeladenen Ausweis.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?
Als Zuschlag auf den Nettogewinn, und er gilt nur online mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie viele Auszahlungen aus dem Wallet sind gratis, und wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Informationen zur Kommission bei weiteren Auszahlungen und zur Dauer der Überweisung finden sich im Abschnitt zur Auszahlung. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen, weil es nicht auszahlbar ist.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
