Online-Wettanbieter mit Gratiswette: Wer in der Schweiz überhaupt eine anbieten darf

Updated Oktober 2026
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Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zur Bewilligungslage stützen sich auf das Geldspielgesetz und die Veröffentlichungen der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa, die Angaben zu Aktionen und Limiten auf die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande dauerte vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026.

Eine Gratiswette klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist sie zuerst eine Bewilligungsfrage. Wer hier Wetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und Gratisspielguthaben braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Das erklärt, warum die Suche nach einem Gratisangebot in diesem Land so wenig findet — und warum das Wenige, das es gibt, sehr genau umschrieben ist. Wer die Bedingungen liest, bevor er den ersten Franken setzt, weiss danach mehr als die Hälfte der Werbebranche über dieses Produkt.

Der springende Punkt ist nicht die Höhe des Guthabens. Es ist die Frage, was davon je auf einem Bankkonto landet. Bei einer Freiwette fliesst der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurück, und bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben grundsätzlich nicht auszahlbar. Zwischen einem Fünfzigernoten-Bonus im Ausland und einem nicht auszahlbaren Guthaben bei Swisslos liegen also nicht fünfzig Franken Unterschied, sondern eine andere Sache.

Der Vergleich der zehn Anbieter im Überblick

Zehn Namen stehen in dieser Übersicht. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, acht nicht. Diese Tabelle ist deshalb keine Rangliste im üblichen Sinn, sondern eine Landkarte mit einer Bewilligungslinie quer durch.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Roobet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit der Bewilligung ist bei acht von zehn Zeilen dieselbe. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Struktur des Schweizer Marktes: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es existiert keine längere Liste bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Wer im Ausland eine Curaçao- oder Malta-Bewilligung vorweist, hat damit in der Schweiz nichts in der Hand — ein ausländisches Permit entfaltet hier keine Wirkung, und die Domains nicht bewilligter Anbieter können über die Sperrliste der Gespa geblockt werden.

Der zweite Blick auf die Tabelle gilt den zwei Zeilen, die sich unterscheiden. Beide Bewilligungen laufen auf ein Grossspiel, beide stehen sie unter Aufsicht der Gespa, und in beiden Fällen sind die Veranstalter Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz. Was sie trennt, ist die Landkarte: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus — und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Ein Zürcher kommt bei Jouez Sport also nicht weiter, eine Genferin nicht bei Sporttip.

Damit ist der Vergleich der beiden untereinander zu einem guten Teil ein Vergleich von zwei Kundengruppen, die sich nicht überschneiden. Das ist die unangenehmste Eigenschaft dieses Marktes aus Sicht eines Spielenden: Es gibt keinen Wettbewerb um ihn, nur eine Zuständigkeit für ihn.

Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und wann der Einsatz nicht zurückkommt

Das Wort Gratiswette verkauft eine Erwartung, die die Rechtslage nicht deckt. Eine Freiwette ist im Kern ein Guthaben, mit dem man eine Wette platziert, ohne eigenes Geld einzusetzen. Klingt harmlos. Der Unterschied zu einer normalen Wette liegt aber nicht beim Einsatz, sondern beim Ausgang: Gewinnt die Wette, fliesst der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurück. Bei einer gewöhnlichen Wette bekommt man Einsatz plus Nettogewinn, bei einer Freiwette nur den Nettogewinn.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Was das konkret heisst, lässt sich an einer einfachen Rechnung zeigen. Eine Wette über CHF 10 zu einer Quote von 2.10 zahlt im Gewinnfall CHF 21 zurück — CHF 10 Einsatz und CHF 11 Nettogewinn. Steht dieselbe Wette auf einem Freiwettenguthaben statt auf eigenem Geld, bleiben die CHF 11 stehen. Die Differenz ist nicht der halbe Gewinn, sondern rund die Hälfte des Auszahlungsbetrags.

Der Rechenweg, den Sporttip selbst vorschreibt

Wie ein Wettgewinn überhaupt entsteht, ist bei Sporttip in den Spielregeln festgelegt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer jemals eine Rechnung um einen Rappen neben dem Auszahlungsbetrag gefunden hat, weiss jetzt, warum.

Reguläre Spielzeit, Absagen und der Bet-Builder

Der Gewinn hängt an Bedingungen, die vor dem Abschluss niemand liest. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 93. Minute zählt also, eines in der Verlängerung nicht automatisch.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren — nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Kein Betrug, aber ein Mechanismus, der einen Kombischein stillschweigend auf null stellt, wenn er falsch gebaut wurde.

Für Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 88. Minute auf ein Tor setzt, während der Ball schon im Netz liegt, setzt auf nichts.

Was aus einer Aktion tatsächlich herauskommt

Die Loterie Romande hat in der Westschweiz eine Aktion gefahren, die genau zeigt, wie eng der Rahmen ist. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» erhielt, wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Die Aktion erstreckte sich über sieben Tage in diesem Zeitraum. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Sieben Aktionstage, 7’000 Guthaben, ein Code, der in einem Stadion verbreitet wurde. Das ist die Grössenordnung dessen, was eine Gespa-Zustimmung hergibt. Wer eine ständig verfügbare Gratiswette erwartet, sucht in der Schweiz das falsche Produkt.

Die Rechnung, die den Wert eines Gratisguthabens bestimmt

Hier wird es unangenehm für alle, die einen Wert mit einem Nennwert verwechseln. Was ein Gratisspielguthaben wert ist, lässt sich abschätzen, wenn man zwei Dinge kennt: die Quote und die Auszahlungsquote des Marktes. Für einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) eine Auszahlungsquote von rund 95 %, und damit eine Marge des Buchmachers von rund 5 %.

Ein Gratisguthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, hat in diesem Markt einen durchschnittlichen Wert von etwa CHF 4.50 — das ist der Bereich, in dem die Grössenordnung liegt, und sie hängt an beiden Annahmen: an der Quote und an der Marge des Marktes, nicht am Nennwert. Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne. Steigt die eigene Quote auf 2.10, wächst der Wert leicht, sinkt sie auf 1.50, fällt er deutlich. Der Nennwert von CHF 10 bleibt in allen Fällen derselbe, der tatsächliche Wert schwankt um mehr als das Doppelte.

Wer diese Zahl einmal gesehen hat, liest Bonuswerbung anders. Der Satz «CHF 10 Gratisguthaben» beschreibt eine Obergrenze, nicht einen Ertrag.

Rechtslage: Warum eine Gratiswette in der Schweiz bewilligt werden muss

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel. Rechtsgrundlage ist das Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern — nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur die Casinos beaufsichtigt. Das ist der häufigste Fehler in ausländischen Beschreibungen des Schweizer Marktes, und er erklärt, warum deren Angaben zur Bewilligungslage selten passen.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis im Gebiet des Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste geblockter ausländischer Domains.

Was überhaupt gewettet werden darf, regelt eine geschlossene Liste: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Eckball- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Gratisspielguthaben als Bewilligungstatbestand

Und hier liegt der Grund für die Zurückhaltung bei Gratisangeboten: Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Aktionen im ganzen Land, in zwölf Monaten. Wer eine bewilligte Werbemaschine mit Dauerbetrieb erwartet, hat die Zahl jetzt.

Das ist keine bürokratische Laune, sondern der Kern des Systems. Ein Anbieter, der Gratisguthaben ohne Zustimmung ausgibt, bewegt sich ausserhalb seiner Bewilligung. Für den Spielenden bedeutet es weniger Auswahl und mehr Verlässlichkeit — die Aktionen, die stattfinden, sind geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost als Beispiel für enge Bedingungen

Der Kombiboost zeigt, wie solche Aktionen gebaut sind. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Sprung von 40 % auf 100 % zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen sieht grosszügig aus und liest sich in der Praxis anders: Fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von je 1.50, getroffen, damit der Nettogewinn verdoppelt wird. Die Bonusstufe ist an die Trefferzahl gekoppelt, nicht an die Konstanz. Wer die Kombination auf zehn Voraussagen verliert, bekommt nichts — der Boost erhöht nur den Nettogewinn, er ersetzt ihn nicht.

Ähnlich eng sind Quotenboosts und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Werden die Bedingungen so gelesen, verschwindet der Beigeschmack des Zufalls und es bleibt eine Werbung, die mit einem Prozentwert rechnet, den kaum jemand erreicht.

Das Mirakel der «risikofreien» Wette

Kaum ein Marketingwort hält weniger, als «risikofrei» verspricht. Im Schweizer System gibt es kein Gratisguthaben ohne Bewilligung, keines, das sich auszahlen lässt, und keines ohne Bedingungen — die vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 sind genau das: ein Risiko, das man tragen muss, um den Bonus zu sehen.

Die Altersgrenze und die Prüfung der Identität

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren besteht kein Zugang, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine freie Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Schutzmechanismen am Schalter sind also löchrig. Online ist die Prüfung strenger, weil sie an der Ausweiskopie hängt — aber es ist derselbe Markt, der an der Verkaufsstelle derartige Lücken zeigt.

Spielerschutz: Was gilt, wenn die Freiwette im Konto liegt

Die Aktion ist gebucht, das Guthaben liegt im Spielerkonto, und ab da greifen alle Schutzregeln weiter, die auch ohne Aktion gelten. Eine Freiwette ist kein Freibrief.

Before der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Richtung, in die diese Regel wirkt, hat System: Runter geht immer, rauf dauert. Wer sich am Samstagabend beim Verdoppeln erwischt, kann die Limite sofort senken, aber nicht sofort wieder anheben. Das ist die einzige Schutzregel, die den impulsiven Moment selbst schützt.

Limiten und die Grenze zwischen Selbstkontrolle und Verfügbarkeit

Limiten sind in der Schweiz Sache der Spielenden, nicht des Staates: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Eine Limite, die sich nur auf das Guthaben bezieht, während ein Bonus läuft, ist keine allgemeine Einzahlungsgrenze — die beiden Dinge gehören auseinandergehalten.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen; ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Drei Zahlen, drei verschiedene Bezugsgrössen — Einzahlung, Guthaben und Kauf. Wer sie in einen Satz presst, rechnet falsch.

Spielsperre, Pause und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist erst nach drei Monaten möglich und zieht eine Fachstelle mit ein. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Ein Register, das über Kantone, Spielarten und Landesgrenzen hinweg gilt, ist die stärkere Konstruktion als jede einzelne Hausregel. Der Preis dafür ist, dass der Weg zurück länger ist als der Weg hinein.

Was eine Aktion mit den eigenen Grenzen macht

Die entscheidende Frage bei einem Gratisguthaben lautet nicht, wie viel es ist, sondern ob es einen dazu bringt, die eigene Limite zu verschieben. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, drückt auf die Frist; eine Mindestquote von 1.50 drückt auf die Auswahl; ein Boost, der nur einmal nutzbar ist, drückt auf das Timing. Jeder dieser Anreize zielt darauf, innerhalb der Frist zu handeln. Wer den Wert der Aktion mit der Rechnung aus dem Abschnitt zur Auszahlungsquote vergleicht, sieht, wie wenig Grund dazu besteht.

Wohin man sich wendet

Wer die Kontrolle über sein Spiel verliert, findet Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und bei den Fachstellen für Glücksspielsucht; die Gespa führt das Sperrregister, das eine unbefristete Sperre über alle bewilligten Angebote hinweg einträgt. Das sind die Wege, die in der Schweiz funktionieren — nicht die Einstellungen im Konto eines Anbieters ohne Bewilligung.

Bewilligte Veranstalter oder ausländische Brands: der Vergleich, der bleibt

Bei den zehn Anbietern dieser Übersicht stehen sich zwei Gruppen gegenüber, und die Frage ist nicht, welche besser ist, sondern welche zu welchem Leser passt.

Die bewilligte Seite bietet den vollständigen Schweizer Schutz: Aufsicht durch die Gespa, Verlustlimiten, ein schweizweites Sperrregister, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen, keine Kreditvergabe an Spielende. Dafür gibt es genau zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Wer in Genf wohnt, kann nicht zu Swisslos, wer in St. Gallen wohnt, nicht zur Loterie Romande.

Die ausländische Seite bietet mehr Auswahl und ein Werbeangebot, das nach Freiheit aussieht. Was fehlt, ist alles, was im Abschnitt zur Rechtslage steht: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Ausländische Anbieter können nicht sicher sagen, dass ihre Domains nicht auf der Sperrliste landen, und die Gespa nennt Domain-Hopping als Praxis. Wer sein Geld dort verliert, hat keinen Weg zu einer Schweizer Stelle.

Der ehrliche Vergleich endet damit, dass keine der beiden Seiten automatisch die sichere Wahl ist. Die bewilligte Seite ist streng, langsam und klein. Die ausländische ist schnell, grosszügig im Auftritt und ohne jede Rückendeckung, wenn es schiefgeht. Es gibt keine dritte Option, die beides hätte.

Die Kriterien, nach denen hier verglichen wird

Ein Vergleich, der nur Namen und Bonusbeträge nebeneinanderstellt, sagt nichts. Relevanter als die Höhe einer Gratiswette sind vier Dinge.

Welche Art von Bewilligung ein Anbieter vorweist und unter welcher Aufsicht er steht: Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz mit Aufsicht durch die Gespa lassen sich nicht mit einer im Ausland gemeldeten Bewilligung vergleichen, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.

Welche Mindestquote eine Aktion verlangt: Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Je höher die verlangte Quote, desto kleiner der Kreis der Ereignisse, die überhaupt zählen.

Welche Frist eine Aktion hat: Das Guthaben der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war 30 Tage gültig, die Aktion selbst lief an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Eine Frist verwandelt einen Anreiz in einen Termindruck.

Welche Auszahlungsregeln gelten: Bei einer Freiwette wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenfalls nicht. Die Höhe des Guthabens allein sagt damit wenig über seinen tatsächlichen Wert aus.

Dazu kommt das, was keine Zahl ist und trotzdem zählt: ob ein Anbieter einem Leser überhaupt offensteht. Ein Zürcher kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen, und kein Vergleich der beiden Westschweizer und Deutschschweizer Angebote ändert das. Wer seine Region kennt, kennt die halbe Entscheidung.

Was eine Freiwette im Vergleich zur normalen Wette bringt

Die Frage, die sich jeder einmal gestellt hat: Ist eine Freiwette besser als eine normale Wette? Rechnerisch ist sie es bei jeder Quote — sie kostet kein Geld, und der Gewinn fällt gleich hoch aus. Der Unterschied liegt beim Auszahlungsbetrag, nicht bei der Gewinnwahrscheinlichkeit: Einsatz plus Nettogewinn gegen Nettogewinn allein. Bei Quote 2.10 sind es CHF 21 gegen CHF 11. Der Einsatz ist beim Freispiel der kleinere Teil des Unterschieds, der Nettogewinn ist der grössere.

Deshalb ist die Freiwette kein schlechteres Produkt, sondern ein anderes. Und deshalb ist die Frage nach dem Nennwert die falsche: Bei einem Gewinn mit Quote 2.10 entspricht CHF 10 Freiwettenguthaben ungefähr dem halben Auszahlungswert einer gewöhnlichen CHF 10-Wette — bei Quote 1.50 deutlich weniger, bei Quote 3.00 mehr, aber der Wert der Freiwette bleibt unter dem der Normalwette, solange die Quote über 1.00 liegt.

Wie sich dieser Markt in den letzten Jahren verändert hat

Die Bewegung geht in eine Richtung, und sie ist am Geld zu erkennen. Ausländische Anbieter werben mit Guthaben, das ohne Schweizer Bewilligung ausgegeben wird. Die Aufsicht hat die Blockierungsliste der Domains aufgebaut: Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home an, während sie bet365 als auf der Liste stehend nennt.

Wer das ernst nimmt, versteht, dass die Wahl nicht für immer feststeht. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann bei der nächsten Aktualisierung der Liste nicht mehr erreichbar sein — und umgekehrt. Die Liste wächst, was die Bewilligungsfrage für einen Leser nicht abstrakt macht, sondern zu einer Frage der Erreichbarkeit des eigenen Kontos am nächsten Morgen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das bewilligte Angebot mit dem am engsten gefassten Kontingent

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz mit Aufsicht durch die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet und eine freie Spielsperre; jede Person darf sich nur einmal registrieren, die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei den Zahlungen bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Einzahlungen sind per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei den Auszahlungen zahlt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Beim Cash-Out gibt es die Funktion für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten.

Auch die Kombination aus Konto, Limite und Auszahlungsweg gehört in dieses Bild: Die Verlustlimiten von CHF 9’999 für Erwachsene und CHF 1’000 unter 21 Jahren sind gesetzt, bevor die erste Wette möglich ist. Der Verfall von Gewinnen nach 26 Wochen ist die härteste Frist im ganzen Paket, und sie trifft nicht den, der verliert, sondern den, der gewinnt und nicht nachschaut.

Was am Ende bleibt: Der Sporttip-Auftritt ist ein Angebot ohne Überraschungen nach oben und mit einer harten Untergrenze beim Mindesteinsatz. Der Kombiboost ist die interessanteste Aktion im Haus, aber seine obersten Stufen verlangen fünfzehn Treffer bei Mindestquote 1.50. Der Verfall nach 26 Wochen und der nicht auszahlbare Aktionsgutschrift sind die zwei Stellen, an denen aus einem Gewinn noch kein Geld wird.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Bewilligung mit eigenen Grenzen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa.

Die Teilnahmebedingungen der Plattform setzen die Rahmenbedingungen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei den Aktionen war die Loterie Romande im Jahr 2025 der aktivere der beiden Veranstalter — 24 Gespa-Zustimmungen gegenüber 8 bei Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» fand im genannten Zeitraum statt: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.

Die Einzahlungs- und Guthabenlimiten von je CHF 10’000 pro 30 Tage sind der eigentliche Charakter dieses Angebots: ein Konto, das für den normalen Gebrauch grosszügig ist und keine offene Tür für sehr grosse Einzahlungen. Wer dort Aktionsguthaben sammelt, sammelt etwas, das 30 Tage gilt und dann verschwindet.

Bemerkenswert ist die Verteilung der Zustimmungen: Die Loterie Romande hat 2025 dreimal so viele Aktionen gefahren wie Swisslos. Der Grund liegt in der Grösse des Vertragsgebiets und in der Vertriebsstruktur mit 2’350 Verkaufsstellen, über die sich solche Aktionen ausrollen lassen. Wer in der Westschweiz wohnt, sieht mehr Aktionen; wer in der Deutschschweiz wohnt, sieht mehr Swisslos-Aktionen mit Kombiboost-Charakter. Die Wahlfreiheit zwischen beiden besteht für niemanden.

Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Regeln eines anderen Landes

Betwinner gehört zu den acht Anbietern in dieser Übersicht, die keine Schweizer Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist nicht nachgewiesen, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft.

Was daraus folgt, ist kein Vorwurf, sondern eine Zuständigkeitsfrage: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann über die Sperrliste geblockt werden. Wer dort gewinnt, gewinnt ausserhalb eines Systems, das ihm im Streitfall hilft.

Wer trotzdem dort spielt, sollte die Hausregeln selbst lesen: Identitätsprüfung, Auszahlungswege und Aktionsbedingungen stehen in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst. Der Preis dafür ist die Zeit, die man in dieses Lesen steckt — bei einem bewilligten Anbieter wäre sie in den Schutz investiert, hier in die Selbstverteidigung.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung, deutschsprachiger Auftritt ohne Schweizer Rückhalt

WirWetten steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain kann geblockt werden. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist nicht nachgewiesen und ohne Wirkung in der Schweiz.

Ein deutschsprachiger Auftritt ist kein Schweizer Angebot. Das ist die Verwechslung, die dieser Anbieter am ehesten erzeugt: Wer die Seite liest, könnte meinen, er habe es mit einem regulierten deutschsprachigen Markt zu tun. Das Schweizer Schutzsystem endet trotzdem an der Grenze.

Was hier hilft, ist eine einzige Kontrolle: Wohnsitz, Limiten und Sperrregister gibt es nur bei einem Veranstalter mit Veranstalter- und Spielbewilligung. Fehlt die Bewilligung, fehlt nicht ein Detail, sondern die ganze Rückseite des Angebots.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung, ein Angebot ohne Schweizer Anknüpfung

BetFury trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist nicht nachgewiesen und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; das Sperrregister erreicht den Anbieter nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.

Wer sein Konto dort führt, verwaltet es nach den Bedingungen des Anbieters. Für einen Leser, der die Schweizer Regeln kennt — Verlustlimiten, Einzahlungsgrenzen, ein Konto pro Person mit geprüfter Identität — ist das ein anderer Vertragstyp, kein besserer und kein schlechterer im Ausland, aber ein anderer in der Schweiz.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Roobet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht in Bern kennt den Anbieter nicht, das Sperrregister kennt ihn nicht, und ein Schweizer Weg bei Streitigkeiten existiert nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Die praktische Konsequenz zeigt sich selten beim Einzahlen und immer beim Auszahlen. Wer im Streit liegt, braucht eine Stelle, die den Fall anschaut — und die gibt es in diesem Fall nicht.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, Domain auf der Sperrliste möglich

1xBet steht in der Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Meldung ersetzt die Bewilligung nicht, und die Aufsicht kann die Domain über die Sperrliste blocken. Damit ist ein Konto bei diesem Anbieter in der Schweiz nie dauerhaft erreichbar zugesagt.

Die Gespa hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie die Liste laufend anpasst: Auf der ersten Liste vom 3. September 2019 standen andere Domains als auf der Liste Ende 2025, die 671 Einträge umfasste. Erreichbarkeit ist in diesem Markt keine Konstante.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, Werbung ohne Schweizer Rechtsrahmen

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann geblockt werden.

Die Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist eine Regel, die die Anbieter trifft, nicht den Spielenden — aber es erklärt, warum sich ein Anbieter ohne Bewilligung in der Schweiz nicht auf eine Rechtsgrundlage stützen kann, die ihn schützt.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Registereintrag

Rainbet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, und wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nur für diese eine Plattform. Ein Schweizer Rechtsschutz existiert nicht.

Der Unterschied ist erheblich: Bei einem bewilligten Veranstalter kann eine Sperre den Zugang zu einer ganzen Angebotsklasse schliessen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung endet eine Selbstsperre an der Kontoübersicht einer einzigen Domain.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, Steuerfolgen inklusive

22Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain auf der Sperrliste möglich.

Dazu kommt ein Punkt, den kaum jemand kennt: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400, und der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau Gewinne von ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Ein Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter und ein ebenso grosser bei einem Anbieter ohne Bewilligung können steuerlich zwei verschiedene Dinge sein. Für die eigene Situation ist eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig; allgemeine Hinweise ersetzen diese Abklärung nicht.

Was bei den beiden Gruppen gleich bleibt

Zwischen den Zeilen der zehn Anbieter steht eine Grösse, die überall gilt: die Marge des Buchmachers, die in der Quote steckt. Kein Anbieter in dieser Übersicht arbeitet ohne sie, bewilligt oder nicht. Sie ist der Grund, warum ein Gratisguthaben rechnerisch weniger wert ist als sein Nennwert, und der Grund, warum der Blick auf die Bedingungen mehr bringt als der Blick auf die Bonusgeschichten.

Und eine zweite Grösse bleibt gleich: Wer sein Verhalten nicht steuert, für den ist die Art des Anbieters zweitrangig. Ein Gratisanreiz, so schmal er auch ist, verändert die Frist und damit das Handeln. Deshalb steht am Ende dieser Übersicht nicht die Empfehlung eines Namens, sondern die Frage, welche Regeln man im Moment des Impulses gelten lassen will.

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette oder Freiwette ist ein Guthaben, mit dem man eine Wette platziert, ohne eigenes Geld einzusetzen. Gewinnt sie, wird nur der Gewinn ausgezahlt, nicht der Einsatz. Bei einer Quote von 2.10 bringt eine Freiwette über CHF 10 also CHF 11 Nettogewinn, eine gewöhnliche Wette über CHF 10 hingegen CHF 21.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot an sieben dieser Tage CHF 10 Spielguthaben für 7’000 Teilnehmende (30 Tage gültig, nicht auszahlbar).

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Freispiele und Gratisguthaben sind im Geldspielgesetz an die vorgängige Zustimmung der Aufsicht gebunden. Das schützt Spielende vor Werbeangeboten, die ohne Prüfung in den Markt gedrückt werden, und erklärt, warum sich das Aktionsangebot auf wenige, eng begrenzte Aktionen beschränkt.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote. Bei einer normalen Wette kommt der Einsatz zurück, bei einer Freiwette nicht. Bei Quote 2.10 stehen CHF 21 gegen CHF 11. Der Wert des Freiwettenguthabens liegt je nach Markt bei etwa der Hälfte seines Nennwerts.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind nicht ans Sperrregister angebunden, bieten keinen Schweizer Rechtsschutz und ihre Domains können über die Sperrliste geblockt werden — Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge, geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»