Wettanbieter mit Bonus ohne Einzahlung: zwei Bewilligungen, zehn Namen und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht stützen sich auf das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer nach einem Wettbonus ohne eigene Einzahlung sucht, stellt sich meist eine stille Frage: Was bekomme ich geschenkt, und was kostet mich das Geschenk am Ende? Die ehrliche Antwort für die Schweiz lautet, dass die Grösse des Geschenks hier fast nichts über seinen Wert sagt. Die zwei Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, verteilen Gratisspielguthaben in kleinen Beträgen, und dieses Guthaben lässt sich nicht auszahlen. Bei den ausländischen Namen, die mit solchen Versprechen werben, fehlt dafür jede Schweizer Aufsicht. Zwischen einem Zwanzig-Franken-Guthaben und einem Guthaben von zehn Franken entscheidet also nicht die Zahl auf dem Werbebanner, sondern die Frage, woran das Guthaben gebunden ist und was danach damit passiert.
Einordnung: womit dieser Vergleich tatsächlich arbeitet
Das Wort «Bonus» deckt hier zwei völlig verschiedene Dinge zu, und der Unterschied entscheidet mehr als jede Promotionshöhe. Bei Swisslos und der Loterie Romande heisst das Instrument Gratisspielguthaben. Es hat einen Nennwert, es steht auf dem Spielerkonto, es lässt sich für Wetten verwenden, und es verlässt dieses Konto nie in Richtung Bankkonto. Wer zehn Franken Gratisspielguthaben in eine Wette setzt und gewinnt, bekommt den Gewinn gutgeschrieben — das Guthaben selbst bleibt Spielguthaben, bis es aus den Bedingungen herausfällt. Bei den ausländischen Plattformen heisst dasselbe Wort «Bonus» und meint oft etwas anderes: eine Freiwette, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht mit zurückgezahlt wird, oder eine Gutschrift, an die eine Umsatzbedingung geknüpft ist.

Diese Unterscheidung ist keine Sprachklauberei, weil der Auszahlungsweg daran hängt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlung ausdrücklich ausgenommen. Der Gewinn also darf hinaus, die Gutschrift nicht. Genau darin liegt der ganze Mechanismus solcher Aktionen: Sie locken mit Beträgen, die im Haus bleiben müssen, damit sie überhaupt etwas bedeuten.
Bei der Loterie Romande zeigt sich dasselbe Muster in einer konkreten Aktion. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Das Kontingent war auf insgesamt 7’000 Stück begrenzt, die Gültigkeit auf 30 Tage, und auszahlbar war das Guthaben nicht. Eine Aktionswoche im Stadion, sieben Tage Zeit für die Eingabe, dreissig Tage Zeit für den Einsatz — und am Ende ein Zehn-Franken-Stück, das nur im Spielerkonto existiert. Wer das als Kleinigkeit abtut, verpasst den Punkt: Die ganze Schweiz ist darauf geeicht, dass Gratisleistungen klein, befristet und nicht abziehbar sind. Wer mit grösseren Versprechen wirbt, stammt nicht aus diesem System.
Der Vergleich: Aktionen nach Bedingungen statt nach Werbebetrag
Die naheliegende Rangliste wäre eine nach Höhe des beworbenen Betrags. Sie wäre auch die nutzloseste, weil ein Guthaben, das nie auszahlbar wird, umso schwerer wiegt, je grösser es ist. Dieses Verzeichnis ordnet stattdessen nach dem, was für die Spielenden zählt: die Bedingungen, die Auszahlbarkeit und die Dauer. Die Spalte zum Bewilligungsstatus der Anbieter ist dabei der eigentliche Kern des Ganzen, weil sie erklärt, warum die Konditionen so aussehen, wie sie aussehen.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz | Sitz des Angebots in der Schweiz | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Swisslos – Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (Überwachung: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Deutschschweizer Kantone, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| 2 | Loterie Romande – Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (Überwachung: Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) | Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS |
| 3 | 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 4 | myBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 5 | BC Game | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 6 | BassBet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 7 | Unibet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 8 | 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 9 | bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
| 10 | 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht belegt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | keine Spielerlizenz, kein Schweizer Registeranschluss |
Die zwei Zeilen oben und die acht darunter gehören nicht in denselben Topf. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, jede in ihrem eigenen Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die dort wohnen. Für Swisslos heisst das: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für die Loterie Romande: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein verifiziertes Konto eröffnen — nicht aus Kulanzmangel, sondern weil das Gebiet rechtlich abgesteckt ist.
Die acht ausländischen Marken tragen in dieser Übersicht denselben Status, und das ist keine Bequemlichkeit der Darstellung, sondern die Sache selbst: Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Ihre Zahl von acht Namen ist der Beweis, wie viel hier offenbleibt — die Auswahl an ausländischen Plattformen ist praktisch unbegrenzt, während die Auswahl an bewilligten Schweizer Angeboten genau zwei beträgt, und das nicht aus Zufall, sondern weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Was in der Tabelle als «Sitz des Angebots in der Schweiz» steht, ist bei diesen acht durchweg dasselbe Nein: keine Spielerlizenz, kein Anschluss an das Spielsperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Nur die Aktionen der beiden bewilligten Veranstalter sind hier mit konkreten Konditionen fassbar, und beide Beispiele sagen etwas Grundsätzliches über das Angebot. Die Promotionspraxis ist klein, befristet und auf nicht auszahlbares Guthaben beschränkt, weil sie es sein muss. Wer auf ausländischen Seiten ein grosszügigeres Bild findet, vergleicht nicht zwei Bonusmodelle, sondern zwei Rechtsordnungen — und die eine davon schützt ihn im Streitfall nicht.
Rechtslage: warum es hier fast keine solchen Aktionen gibt
Der Grund für die schmale Aktionsauswahl steht in einem nüchternen Satz des Gesetzes. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Nicht nachträglich gemeldet, nicht im Rahmen einer allgemeinen Bewilligung mitgedeckt, sondern vorher genehmigt. Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Zahlen hinter jeder Gratisaktion auf dem Schweizer Markt, und sie erklären, warum ein Händler nicht einfach Bonushöhen staffeln kann: Jede Aktion ist ein eigener Verwaltungsakt.

Im gleichen Rahmen beantwortet sich die Frage nach den Marken jenseits der zwei. Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz», und umgekehrt gilt eine ausländische Lizenz hier nicht. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Diese zwei Sätze zusammen sind die ganze Antwort auf die Frage, ob ein ausländischer Bonus ohne Einzahlung eine klug gewählte Einnahmequelle ist.
Die bewilligten Veranstalter sind dagegen keineswegs frei in ihrem Wettangebot. Was überhaupt gespielt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten (Fassung 10.09.2026), und diese Liste ist kürzer, als viele annehmen. Nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich dort nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Einige Ratschlagsportale aus dem Ausland werben seit Jahren mit einem Wetten-Portfolio, das in der Schweiz schlicht nicht bewilligungsfähig wäre.
Für Aktionsteilnehmende hat das handfeste Folgen. Erstens: Die Zahl der Aktionen ist klein, also wiederholen sich wenige Anlässe — und wer einmal einen Code verpasst hat, findet ihn nicht in einer zweiten Runde wieder. Zweitens: Die Aktionszeiträume sind gesetzt. Die «Patinoires et Stades»-Aktion dauerte vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und umfasste 7 Aktionstage. Wer im April davon erfährt, hat nichts verpasst, sondern zu spät davon erfahren. Drittens: Ein Guthaben verfällt. Die dreissig Tage Gültigkeit im westlichen Beispiel gelten unabhängig davon, wie viele Wetten noch offen sind. Wer wartet, weil er auf ein bestimmtes Spiel setzen will, wartet manchmal zu lange.
Ein weiterer Rechtsrahmen betrifft die Registrierung, und er entscheidet darüber, wer überhaupt in den Genuss einer Aktion kommt. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Gratisspielguthaben ist also nie anonym abholbar: Wer sich nicht verifizieren kann, bekommt es nicht, und wer sich verifiziert hat, bekommt es nur einmal. Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
In der Gesetzgebung findet sich zudem eine Regel, die Aktionen in der Werbung diszipliniert: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Wenn eine ausländische Plattform einem Schweizer Wohnsitzinhaber ein Gratisguthaben anbietet, ist an dieser Werbung aus Schweizer Sicht nichts bewilligt. Eine zeitliche Sperre für Werbung zu bestimmten Tageszeiten kennt das Gesetz übrigens nicht — die Beschränkung liegt im Inhalt und in der Zielgruppe, nicht in der Uhrzeit.
Und weil Zahlungswege im Rechtsrahmen liegen: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Schweizer Banken und Kartensysteme sperren Zahlungen an unbewilligte Wettseiten nicht — ein Werkzeug, mit dem manche rechnen, existiert schlicht nicht. Was Schweizer Telekomunternehmen sperren, ist etwas anderes: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die über DNS blockiert werden. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Phänomen, das als Domain-Hopping bekannt ist. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste.
Für die Bewilligungslage ist damit alles gesagt, was den Leser angeht. Für Aktionen bleibt die praktische Konsequenz: Wer ein Gratisspielguthaben will, kommt an der Genehmigungspraxis nicht vorbei. Wer auf einer ausländischen Seite eines bekommt, hat keines, das dieser Aufsicht untersteht, sondern eines auf deren eigenen Regeln — und die kann er nur dort nachlesen, nicht hier beklagen.
Verantwortungsvoll wetten: warum auch ein Guthaben gegen die eigenen Limiten läuft
Ein Guthaben fühlt sich an wie Spielgeld und ist trotzdem Einsatz. Genau deshalb beginnt die Spielerschutzfrage an dieser Stelle und nicht erst beim Verlust. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Limiten beim ersten Anmelden mit grosszügigen Werten füllt, um sich später nicht zu bremsen, macht sich das Werkzeug selbst unbrauchbar: Die Erhöhung wirkt nicht sofort, die Senkung schon, und das ist die Asymmetrie, die den Schutz ausmacht.
Bemerkenswert ist, wer diese Werte festlegt. Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat; die Veranstalter müssen von ihren Nutzenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Das ist eine bewusste Bauweise, und sie hat eine Folge für den Umgang mit Aktionsguthaben: Ein Gratisguthaben hebt keine Limite auf. Wer sich für CHF 200 monatlich entschieden hat, kann ein Zehn-Franken-Guthaben nicht daran vorbei einsetzen. Rechnet man den Aktionswert gegen eine eigene Monatslimite, ist die richtige Frage nicht, wie viel das Guthaben bringt, sondern wie viel der eigenen Limite es verbraucht.
Die zweite Schutzstufe ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird ohne Aufhebung vor Fristablauf nicht zurückgenommen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Auf ihr Handeln und den Schutz des Registers haben Spielende eine spielrelevante Frage: Ist mein Zugang gesperrt, hilft die schönste Aktion nicht, weil aus einem gesperrten Konto keine Teilnahme wird — und wer in einem laufenden Aktionszeitraum eine Sperre setzt, verliert den Anspruch auf das Guthaben endgültig.
Wie gut der Jugendschutz an der Verkaufsstelle funktioniert, ist keine Frage des guten Willens, sondern messbar. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl verdient Aufmerksamkeit, weil sie die Vorstellung einer lückenlosen Kontrolle an der Theke widerlegt. Ein Guthaben, das über einen Aktionscode im Stadion verbreitet wird, ist darin kein Sonderfall: Auch dort liegt die letzte Kontrolle bei der Person mit dem Konto, nicht bei der Person, die den Code verteilt.
Eine dritte Stufe betrifft die Selbstkontrolle im Alltag, und sie ist der praktischste Teil: Feste Beträge und feste Zeiten vorab bestimmen, ein eigenes Limit für Aktionsguthaben setzen statt für den Gesamtumsatz, und nach jeder Wette aufschreiben, wie viel davon eigenes Geld war. Aktionsguthaben verleitet zum Gegenrechnen — «Es ist ja geschenkt» — und verdrängt, dass der Gewinn aus einer Wette mit Guthaben genauso schnell weg ist wie der aus einer Wette mit Einzahlung. Wer sich schwer tut, findet Beratung bei den kantonalen Suchthilfestellen und bei der Spielsuchtberatung; die Gespa nennt auf ihrer Seite die zuständigen Stellen. Wichtiger als private Regeln bleibt, was oben schon steht: Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt, und ihre Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.
Aktionsguthaben ohne Einzahlung ist im Übrigen nicht per Definition harmloser als bezahltes. Es senkt die Einstiegshürde und erhöht die Zahl der abgegebenen Wetten pro Konto, was der Aktion ihren Zweck gibt. Wer zum ersten Mal ein Spielerkonto eröffnet, tut das bei einer Aktion eher als ohne sie. Deshalb gehört an diese Stelle der Hinweis, der in der Werbung fehlt: Ein Guthaben ist ein Verkaufsinstrument, und der einzige Schutz davor ist die eigene Limite, die nicht vom Spielanbieter kommt.
Bonus und Gratiswette: was der Aktionswert kostet, wenn er überhaupt verrechenbar wäre
Die Bandbreite im Angebot beginnt bei einem Aktionsguthaben ohne eigene Vorleistung und reicht bis zu Boni, deren Auszahlung an eine Umsatzbedingung gekoppelt ist. Für die bewilligten Schweizer Veranstalter ist in den Bedingungen dieser Seite kein solcher Umsatzfaktor fassbar; das Instrument heisst dort Gratisspielguthaben, und seine Bedingungen regeln Gültigkeit, Kontingent und Auszahlbarkeit statt eines Mehrfachen der eigenen Einzahlung. Bei den ausländischen Plattformen mit Gratisguthaben oder Freiwetten sind Umsatzbedingungen bisweilen die eigentliche Hürde, und wer nicht weiss, worauf er schaut, sieht sie nicht: Nicht der Betrag entscheidet, sondern der Preis, der mit dem Betrag verbunden ist.
Konkrete Preisangaben zu ausländischen Neukundenangeboten stehen hier nicht, weil sie ohne belastbare Grundlage nicht belastbar sind. Aufschlussreicher ist ohnehin ein Rechenweg, der an einem Schweizer Bedingungssatz hängt und deshalb nachprüfbar bleibt. Das Guthaben der «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion betrug CHF 10, es war nicht auszahlbar, und seine Gültigkeit betrug 30 Tage.
Was ist ein solches nicht auszahlbares Guthaben wert? Nehmen wir die Bedingungen des Instruments beim Wort. Setzt man das Guthaben in eine Wette und gewinnt, wird die Auszahlung gutgeschrieben, das Guthaben selbst wird nicht zu Geld. Es hilft, zwei Lesarten des Bedingungssatzes nebeneinander zu stellen, denn die eine ist Werbung und die andere ist Rechnen. Behandelt man das Guthaben wie einen geschenkten Einsatz, ist die Auszahlung bei einer Wette mit Quote 1,90 die Summe aus beiden, nämlich das Guthaben plus den Gewinn, und deren Barwert hängt daran, ob die Summe nach der Wette im Konto bleibt oder hinaus darf. Der Unterschied ist beträchtlich. Wer zehn Franken Guthaben und zehn Franken eigenes Geld nebeneinander in dieselbe Wette setzt, erhält im Gewinnfall dasselbe Bruttoergebnis. Nur verlässt das eine die Plattform, und das andere nicht. Damit ist der Wert des Guthabens für die Person, die es erhält, nicht sein Nennwert, sondern der Betrag, den es an eigenem Geld ersetzt: zehn Franken, aber zehn Franken mit einer Wohnsitzpflicht im Konto.
Wie gross ist der Rabatt, den eine Aktion mit Nennwert 10 auf den eigenen Erwartungswert bei einer Gewinnquote von 50 % und einer Quote von 1,90 bringt? Ein Einsatz von 10 Franken bei 1,90 zahlt im Gewinnfall 19 Franken zurück, also 9 Franken Nettoertrag; über viele Wetten hinweg liegt der durchschnittliche Ertrag bei 0,5 × 9 − 0,5 × 10 = −0,50 Franken pro Wette, bei rund zwei Wetten und dreissig Tagen Gültigkeit ergibt das eine Entlastung von ungefähr einem Franken. Dieses Rechenbeispiel trägt allerdings nur, solange das Guthaben nicht auszahlbar ist und der Gewinn im Konto bleibt. Ein Nebenaspekt bleibt: Der Gewinn selbst ist bei den bewilligten Veranstaltern steuerfrei, solange er unter dem Freibetrag bleibt — dazu im Abschnitt «Bedingungen vor dem ersten Einsatz: die Punkte, an denen sich ein Gratisguthaben entscheidet».
Der dritte Punkt ist die Gültigkeit. Dreissig Tage klingen nach viel, sind in der Praxis aber eine Frist für einen konkreten Plan: Wer sechs Wochen keine Zeit für Sportwetten hat, erhält im März ein Guthaben, das im April bereits verfallen ist. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern ein Teil des Angebots.
Schweizer Marktplatz: was die beiden Veranstalter an konkretem Angebot tragen
Die Schweizer Bedingungen sind über weite Strecken nicht Aktion, sondern Produkt, und dieser Unterschied ist praktisch wichtig. Sehen wir uns an, was auf dem Schweizer Markt tatsächlich an Gratisleistung und Zusatzwert greifbar ist.
Swisslos – Sporttip: das Gesicht des bewilligten Schweizer Angebots
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten in seinem Vertragsgebiet. Wer dort ein Online-Konto eröffnet, muss die Verifizierung bestehen und dort wohnen. Ein Konto dient dann der ganzen Plattform, und ein Spielguthaben kann auf mehreren Wegen gekauft werden — per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zur Aufladung nennt Swisslos PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer sein Konto lieber über die App führt, sollte die Limiten des Wallets kennen: Guthaben und Einzahlungen haben eigene Obergrenzen, und die 30-Tage-Grenze bezieht sich auf Einzahlungen, nicht auf Einsätze.
Neben dem Aktionsinstrument gibt es bei Sporttip Zusatzfunktionen, die Gewinn erhöhen können und deshalb oft als «Bonus» verkauft werden. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert. Das ist der ehrlichste Blick auf solche Angebote: Der Aktionärswert eines Kombiboosts liegt nicht in den 100 % in der Werbung, sondern darin, dass man für diese Stufe fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 kombinieren und die ganze Kombination gewinnen muss. Die unterste Stufe ist erreichbar, die oberste ist ein Ausnahmefall.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist eine Bedingung, die man kennen muss: Wer den Boost setzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Vorteil mit der Auszahlung.
Der reguläre Gewinnmechanismus ist für jede Betrachtung solcher Boni die Grundlage und zugleich der präziseste Satz in den Sporttip-Bedingungen: Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten —, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer ein Guthaben einsetzt, sollte den zweiten Schritt nicht vergessen, weil sich kleinere Beträge dadurch leicht anders auszahlen als erwartet.
Auch die Abwicklungsregeln beeinflussen den Wert eines Aktionsguthabens. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Cash-Out-Angebot ist also kein Anspruch, sondern eine Option, die das Haus behält. Bei Livewetten gilt: Die Wette ist unabhängig davon gültig, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Zu den Einsatzgrenzen: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Regeln der regulären Spielzeit gehören in dieselbe Ecke: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Aktionsguthaben von zehn Franken auf eine Wette mit Mindesteinsatz zu setzen, ist zulässig — aber das Guthaben deckt nur den Teil des Einsatzes, den es selbst füllt.
Wo das Guthaben in den Bedingungen nicht ausdrücklich auszahlbar ist, bleibt der Erlös aus einem Aktionsguthaben ohnehin im Konto, bis er über eine reguläre Auszahlung hinausgeht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt davon getrennt — diese Grenze zwischen Gewinn und Gutschrift ist der Kern des ganzen Modells und der Grund, warum die Aktionshöhe bei weitem nicht dem Baren entspricht.
Bei der Abrechnung gelten die üblichen Fristen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer ein kleines Aktionsguthaben gewinnt, bleibt also im automatischen Bereich und muss nichts beantragen — eine Abwicklung ohne Formular.
Das Urteil über dieses Angebot: Die Aktionshöhe ist kein Kaufargument, und das ist in der Sache richtig so. Wer hier ein Gratisspielguthaben nutzt, gewinnt keinen Wettvorteil, sondern einen kostenlosen Blick in ein vollständig reguliertes Produkt — mit Verifizierung, mit selbst gesetzten Limiten, mit Wettschein- und Abrechnungsregeln, die für einen Betrag von zehn Franken erstaunlich detailliert sind. Der eigentliche Wert liegt nicht in der Höhe, sondern in der Nachvollziehbarkeit jedes Schrittes; wer diesen Schritt einmal gemacht hat, weiss genau, was ein Schweizer Wettschein nach 26 Wochen Nichtabholung und nach einem Cash-Out macht.
Loterie Romande – Jouez Sport: das Gratisguthaben mit Stadionkontingent
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer dort ein Konto eröffnet, braucht Wohnsitz in einem dieser Kantone; die Verifizierung läuft wie bei Swisslos über das Ausweisdokument.
Die konkrete Gratisleistung ist die bereits erwähnte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Ihr Rahmen verdient einen zweiten Blick, weil er die Schweizer Aktionologie vollständig zeigt: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an 7 Aktionstagen, Codeeingabe innert 7 Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage Gültig ab Eingabezeitpunkt. Wer den Code liegen liess, verlor den Anspruch. Wer das Guthaben nicht innerhalb der Gültigkeit setzte, verlor es ebenfalls. Und wer sich über die zehn Franken freute, konnte sie dennoch nicht auszahlen lassen. Gemessen an den 2’350 Verkaufsstellen und an der Verbreitung der Codes in den National-League-Stadien war das Kontingent von 7’000 Stück die knappste Zahl der ganzen Aktion.
Auch bei der Loterie Romande gibt es eine Wallet-Architektur mit Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ist ebenfalls auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Schwelle von CHF 1’000 ist für Aktionsgewinner bedeutet: Ein Gewinn darüber geht nicht ins Spielerkonto, sondern aufs Bankkonto. Wer ein Zehn-Franken-Guthaben in eine Kombination mit hoher Quote setzt und die Wette aufgeht, überschreitet diese Schwelle leichter, als er denkt.
Die drei Grenzen dieses Angebots sind damit klar benannt: die Wohnsitzpflicht in einem der sechs Kantone, die harte Frist von sieben Tagen für die Codeeingabe und die dreissig Tage Gültigkeit des Guthabens. Wer ausserhalb der Westschweiz wohnt, kommt gar nicht in Frage, egal wie gut die Kondition ist. Da hilft kein Umweg: Ein Konto setzt den Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus, und die Verifizierung prüft ihn.
Das Urteil über dieses Angebot: Es ist die konkrete Aktion mit der seltensten Form in der Schweiz — ein Gratisguthaben, das nicht aus einer Umsatzbedingung entsteht, sondern aus einem eingelösten Code. Was daran wirklich teuer ist, ist nicht der Wert, sondern die Aufmerksamkeit: Wer die sieben Tage der Codeeingabe und die dreissig Tage Guthabengültigkeit nicht in seinem Kalender hat, sieht von den zehn Franken nie etwas. Für einen Westschweizer mit regelmässigem Stadionbesuch ist das ein Nebeneffekt seiner normalen Routine; für alle anderen ist es ein Angebot, das ausserhalb ihres Zugriffs liegt.
20Bet: ein ausländischer Name mit demselben Status wie alle folgenden
20Bet wird hier als ausländische Plattform geführt, und die Zuordnung ist inhaltlich, nicht wertend gedacht: Das Angebot hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Lizenz nach eigener Angabe ist nicht belegt; eine solche Lizenz hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Damit steht der Name nicht im Spielsperrregister-Anschluss, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS blockiert werden. Wer dort ein Gratisguthaben sieht, sieht es unter Bedingungen, die allein auf den Seiten dieses Anbieters stehen.
Die ehrliche Einordnung: Es gibt in der Schweiz keinen belastbaren Grund, das Gratisguthaben eines Anbieters ohne Bewilligung als Wertvorteil zu betrachten. Der Vorteil des Schweizer Systems liegt nicht in der Höhe der Aktionen, sondern darin, dass eine Streitigkeit vor einer Stelle landet, die es hier gibt. Wer sein Guthaben ohne diesen Rückhalt einsetzt, tauscht einen kleinen Vorteil gegen den einzigen Schutz, den er bei Problemen hätte. Für manche ist das eine bewusste Entscheidung; für die Mehrheit wäre es eine, die sie nur nicht zu Ende gedacht haben.
myBet: der zweite Name mit demselben Bewilligungsstatus
myBet steht an derselben Stelle wie 20Bet, und die Bewilligungslage ist dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine im Inland geltende ausländische Lizenz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Damit erklärt sich der Rahmen, in dem ein allfälliges Willkommensangebot stünde, von selbst.
Die passende Position, wenn man so will: Für Spielende, die schon ein Konto bei einem ausländischen Anbieter führen und mit dessen Bedingungen vertraut sind, ist ein Wechsel innerhalb dieser Gruppe eine Geschmacksfrage. Für alle anderen ist die interessantere Frage nicht, wie gross das Guthaben eines solchen Anbieters ist, sondern ob sie überhaupt bei einem von ihnen anfangen wollen. Wer in der Schweiz wetten möchte, findet hier keinen Grund, das zu tun, und keinen Grund, es zu lassen — ausser dem, der für alle acht Namen gilt.
BC Game: derselbe Status, andere Produktwelt
BC Game wird hier in dieselbe Gruppe eingeordnet. Keine Schweizer Bewilligung, keine im Inland geltende Lizenz nach eigener Angabe, kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Anlaufstelle. Der Name ist in dieser Liste der einzige, bei dem man sich fragen kann, ob er überhaupt in einem Schweizer Wettvergleich gut aufgehoben ist — und die Antwort ist, dass er aus demselben Grund aufgeführt wird wie die anderen sieben: Er begegnet Schweizer Nutzenden.
Was ein Guthaben bei einem solchen Anbieter von einem bewilligten Schweizer Angebot unterscheidet, ist ohnehin nicht die Produktwerbung, sondern der Umgang mit dem gewonnenen Geld. Ein Gratisspielguthaben, das in ein Guthaben im Plattform-System mündet, ist nichts wert, wenn es keine Auszahlung gibt; die Frage nach dem Auszahlungsweg ist bei einem Anbieter ohne Aufsicht im Inland die erste Frage, nicht die letzte. Wer sich dafür entscheidet, sollte sich vor der ersten Einzahlung die Auszahlungsbedingungen durchlesen und nicht erst, wenn ein Guthaben auf dem Konto steht.
BassBet: derselbe Bewilligungsstatus, derselbe Vorbehalt
BassBet gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Der Status ist der immer gleiche: keine Bewilligung nach BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung der Domains über die Sperrliste. Diese Wiederholung ist nicht bequem, sie ist die Struktur des Schweizer Marktes.
Der praktische Rat für den Umgang mit solchen Namen unterscheidet sich nicht pro Marke, sondern betrifft die Gruppe: Wer dort ein Guthaben ohne Einzahlung erhält, sollte zuerst prüfen, ob er überhaupt eine Auszahlung erreichen kann, und danach, was die Bedingungen verlangen. Der Reihenfolge wegen ist das wichtig: Die Auszahlungsbedingungen entscheiden, ob das ganze Angebot überhaupt einen Wert hat. Bei einem bewilligten Anbieter muss man diese Prüfung in Zürich oder Freiburg nie zu Beginn anstellen, weil sie dort bereits Bestandteil des Systems ist.
Unibet: der Name mit der breitesten Bekanntheit in dieser Gruppe
Unibet ist der bekannteste Name dieser Liste und zugleich einer ohne Schweizer Bewilligung. Der Status unterscheidet sich nicht: keine Bewilligung nach BGS, keine im Inland geltende ausländische Lizenz, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg. Bekanntheit ist in dieser Übersicht keine Kategorie, weil sie nichts an der Bewilligungslage ändert.
Interessant ist der Name aus einem anderen Grund. Er zeigt, wie sehr sich Schweizer Nutzende an internationalen Marken orientieren und wie wenig das an der Zahl der bewilligten Veranstalter ändert. Es bleibt bei zwei. Wer hier ein Konto führt, führt es ohne die Aufsicht, die für Schweizer Angebote gilt, und das ist der Preis dieses Namens — kein versteckter Skandal, sondern eine einfache Zuordnung.
22Bet: derselbe Status in der zweiten Hälfte der Liste
22Bet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Die Zuordnung ist dieselbe wie bei den vorangehenden Namen: keine Bewilligung nach BGS, keine im Inland geltende Lizenz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Auch hier gilt, dass die Domains über die Sperrliste blockiert werden können.
Mit jedem weiteren Namen dieser Gruppe wächst der Eindruck einer grossen Auswahl, und dieser Eindruck täuscht in einer Hinsicht: Er verschiebt die Frage von der Bewilligung auf den Geschmack. Von aussen betrachtet sind diese acht Angebote austauschbar, weil keines von ihnen eine Schweizer Perspektive hat. Die einzige Unterscheidung, die im Inland zählt, ist die zwischen bewilligt und nicht bewilligt, und diese fällt nicht achtmal, sondern einmal.
bet-at-home: ein Name, der auch auf der Sperrliste auftaucht
Auch bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung und läuft unter demselben Status wie die übrigen Namen dieser Gruppe. Die Aufsicht nennt diesen Namen im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping; er erscheint dort nicht als Kuriosität, sondern als Beispiel dafür, wie blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Wer diesen Anbieter über eine Domain findet, die kurz zuvor geblockt wurde, sieht genau diesen Mechanismus.
Für die Bewilligungsfrage ergibt sich daraus nichts Neues. Für den Umgang mit dem Angebot folgt daraus ein handfestes Kriterium: Wie schnell ein Anbieter den Domainwechsel organisiert, sagt nichts über die Verlässlichkeit seiner Auszahlungen. Ein Guthaben ohne Einzahlung bleibt auch bei flinker Domainpräsenz ein Guthaben ohne Schweizer Rückhalt, und wer diesen Namen nutzt, tut das ohne Schweizer Rechtsweg.
1Bet: der letzte Name dieser Gruppe
1Bet schliesst diese Liste mit dem immer selben Eintrag: keine Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende ausländische Lizenz, kein Sperrregisteranschluss, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung über die Sperrliste. Damit ist die Bewilligungsfrage bei allen acht Namen identisch beantwortet — und genau das ist der Punkt, an dem ein Vergleich dieser Art zu Ende ist.
Wer bis hierher gelesen hat, hat die entscheidende Diskrepanz schon im Kopf: Auf der einen Seite stehen zwei bewilligte Veranstalter mit kleinen, befristeten, nicht auszahlbaren Guthaben; auf der anderen stehen acht Namen mit unbegrenzter Produktvielfalt und ohne Schweizer Aufsicht. Kein Bonusbetrag auf der zweiten Seite wiegt das auf, was auf der ersten Seite selbstverständlich ist. Ausländische Gewinne sind im Übrigen nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau qualifiziert Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer solche Gewinne vereinnahmt, sollte seine kantonale Steuerverwaltung fragen und keine zweite Meinung aus einem Werbetext einholen.
Bedingungen vor dem ersten Einsatz: die Punkte, an denen sich ein Gratisguthaben entscheidet
Eine Aktion ist erst dann bewertet, wenn man weiss, was passiert, wenn die Wette aufgeht. Vier Begriffe entscheiden das, und sie sind in dieser Reihenfolge zu prüfen.
Das Wort Bonushöhe sagt am wenigsten über den Wert. Entscheidend sind die Bedingungen, die anerkennen und gewinnen. Bei Sporttip werden Wetten auf bestimmte Ereignisse mit Quote 1.00 gewertet, wenn sie nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurden; voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert, und nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für ein Aktionsguthaben heisst das: Der Weg vom Guthaben zur Auszahlung führt über die regulären Regeln und nicht über einen Sonderweg. Fehlt es an der zugelassenen Kombination, bleibt das Guthaben ungenutzt, und das Angebot ist verfallen.
Gewinnt man, stellt sich die Auszahlungsfrage. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei der Loterie Romande liegt die Gutschriftgrenze gleich, danach geht es über die IBAN. In beiden Fällen gilt: Die erste Auszahlung ist dann gratis, wenn überhaupt eine stattfindet. Wer sein Aktionsguthaben nie auszahlen lässt, merkt nie, an welcher Grenze es hängt.
Der Steueraspekt ist der am wenigsten beachtete und der ehrlichste Grund, warum ein kleines Guthaben steuerlich keine Rolle spielt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht ab. Es gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und die Rückforderung läuft über die Deklaration in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das Rechenbeispiel mit dem Zehn-Franken-Guthaben bleibt also vollständig steuerfrei, ebenso die Gewinne aus mehreren hundert Wetten im Jahr. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer mehr als einen Rat braucht, wendet sich an einen Steuerberater oder an die kantonale Steuerverwaltung.
Der vierte Punkt ist die Frist. Sporttip-Gewinne verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer ein Gratisspielguthaben in eine Wette auf ein Spiel setzt, das verschoben wird, wartet also nicht automatisch auf den neuen Termin. Gewinne aus einem Aktionsguthaben liegen praktisch immer unter allen Schwellen, an denen das Papier wichtig wird — aber die Fristen gelten trotzdem, und eine liegen gebliebene Wette verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos.
Wer diese vier Punkte in dieser Reihenfolge prüft, bemerkt ausserdem, dass der Ablauf bei einem ausländischen Anbieter gar nicht in derselben Form nachprüfbar ist. Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Beschwerde entgegennimmt, keine Schweizer Bekanntmachung einer Wettauswertung und keine Schweizer Schwelle, an der sich eine Frist festmachen liesse. Das ist keine Nebenbemerkung zur Regulierung, sondern genau jener Unterschied, der den Wert eines Gratisguthabens im Inland ausmacht.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bonus ohne Einzahlung
Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande überhaupt einen Bonus ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber in engen Grenzen. Beide Veranstalter dürfen Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa anbieten. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Nutzende, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Swisslos erhielt im Jahr 2025 acht Zustimmungen, die Loterie Romande deren 24.
Warum sind diese Aktionen der beiden Veranstalter so klein und so selten?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa, jede Aktion ist also ein eigener Verwaltungsakt. Dazu kommt die Begrenzung auf zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 insgesamt 32 Zustimmungen. Die Höhe ist politisch gewollt und nicht durch fehlende Werbemittel erklärbar.
Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?
Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar: Gewinne können ausbezahlt werden, die Gutschrift selbst nicht. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei kostenlose Auszahlungen auf ein eigenes Konto möglich, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls ausdrücklich nicht auszahlbar.
Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?
Bei einer klassischen Freiwette ist das nicht der Fall: Der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht mit ausbezahlt, weil er nie als Geld des Spielenden betrachtet wurde. Für ein Schweizer Gratisspielguthaben gilt die verwandte Einschränkung: Es bleibt Spielguthaben und wird nicht zu auszahlbarem Geld. Wer den Unterschied kennen will, liest den Aktionsbedingungen den Satz zur Auszahlbarkeit zuerst.
Was bedeutet ein ausländischer Bonus ohne Einzahlung für Schweizer Wettende?
Rechtlich nichts Günstiges. Fremde Lizenzen gelten in der Schweiz nicht, die Anbieter haben keinen Anschluss an das Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind zudem nach der Praxis einzelner Kantone wie Thurgau vollständig steuerbares Einkommen. Der Spielende selbst wird nicht bestraft.
Wie werden Gewinne aus einem Aktionsguthaben besteuert, und was gilt je nach Kanton?
Gewinne aus einem bewilligten Grossspiel sind bis zum Freibetrag steuerfrei und werden erst darüber erfasst. Ab dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Ein typischer Gewinn bleibt unter beiden Schwellen.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
