Willkommensangebot in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein sehr enger Rahmen
Ladevorgang...
Oktober 30, 2026 – die Bewilligungs- und Angebotsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa, die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip sowie das Règlement Général der Loterie Romande geprüft.
Wer im deutschsprachigen Raum nach «Wetten ohne Einzahlung», «Gratiswette» und «100 % Bonus» sucht, landet auf Seiten, die mit Zahlen arbeiten, die es in der Schweiz schlicht nicht gibt. Kein Anbieter mit Schweizer Bewilligung schüttet einen vierstelligen Betrag aus, weil er um jeden Preis registrieren will. Das ist keine Marketingzurückhaltung, sondern eine Folge der Rechtslage: Wer Gratisspiele oder Startguthaben anbieten will, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 hat die Gespa nach eigener Aufstellung 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Acht. Für ein ganzes Land, ein ganzes Jahr.
Das verschiebt die Frage. Nicht «wie viel gibt es?» ist die interessante, sondern «was passiert mit dem, was es gibt – und wann?» Genau das ist der Blickwinkel, unter dem diese Seite die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Seiten betrachtet, die Schweizer Spielende trotzdem antreffen. Ein Bonus ist kein Geschenk mit Bedingungen hinten dran. Er ist ein Vertrag, dessen Laufzeit beginnt, sobald du auf «Einzahlen» drückst.
Woran man ein Neukundenangebot in der Schweiz erkennt
Sportwetten Neukundenbonus, Willkommensangebot, Neukundenaktion – die Begriffe wandern in der Schweiz durch drei völlig verschiedene Dinge, und wer sie verwechselt, wundert sich später über sein Spielerkonto.

Das erste ist das Gratisspielguthaben. Das ist Guthaben, das ein Veranstalter schenkt oder für eine Aktion gutschreibt. Es gilt für Wetten, aber es lässt sich nicht auszahlen. Sowohl Swisslos als auch die Loterie Romande schreiben das in ihren Bedingungen ausdrücklich fest; es ist keine Kulanzregel, sondern der Normalfall der Schweizer Bewilligungspraxis. Wer CHF 10 Spielguthaben gewinnt und sie wieder abheben will, wird an dieser Stelle zum ersten Mal stutzen.
Das zweite ist die Gewinnerhöhung. Bei Sporttip heisst das Kombiboost: eine zusätzliche Vergütung, die an eine bestimmte Art von Wette gebunden ist – mehrere Voraussagen in einer Kombination, jede mit einer Mindestquote. Das Geld kommt zum Gewinn dazu, aber nur, wenn der Gewinn überhaupt entsteht.
Das dritte sind die Quoten- und Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses erhöhen. Jeder Sporttip-Wettende kann sie einmal nutzen, sie gelten online, und wer mitten in der Wette bar aussteigt, verliert sie. Das ist das Muster, das man im Kopf behalten sollte: Ein Anreiz hängt am anderen, und jeder Zwischenschritt hat eine Bedingung, die den Anreiz wieder wegnimmt.
Diese drei Sorten teilen sich eine Eigenschaft, die in der Bewerbung nie steht. Keine von ihnen ist Bargeld. Keine von ihnen ist ohne Mindestumsatz, Mindestquote oder Frist zu haben. Und keine von ihnen senkt den Grund, aus dem sie überhaupt existiert: die Marge, die im Preis steckt.
Was die Angebote der beiden Schweizer Veranstalter zusätzlich eint: Sie sind klein, sie sind befristet, und sie sind auf das jeweilige Vertragsgebiet begrenzt. Die Loterie Romande betreibt ihre Plattform für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto dort setzt voraus, dass man in einem dieser Kantone wohnt. Ein Neukundenangebot der Westschweiz ist für jemanden in Zürich also nicht erreichbar – nicht aus Vorsicht, sondern weil die Bewilligung so zugeschnitten ist.
Bewilligung, nicht Lizenz: wer das Angebot überhaupt anbieten darf
Zwei Veranstalter. Mehr erlaubt das Geldspielgesetz in der Sportwetten-Schiene nicht, und die Kantone haben die Zahl der Bewilligungen auf genau dieses Paar festgelegt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide dürfen nur innerhalb ihres Gebiets tätig sein.
Das erklärt, warum die Frage nach dem «besten Neukundenbonus» in der Schweiz keine Liste von zwanzig Namen hervorbringt. Ausländische Seiten tauchen in Suchergebnissen auf, manche mit Schweizer Währung und deutscher Sprache, aber sie tragen keine Schweizer Bewilligung und dürfen hier auch nicht beworben werden. Die Aufsicht führt für sie eine Sperrliste, und die Namen darauf wechseln schnell, weil blockierte Domains von den Betreibern umgehend ersetzt werden.
Wer sich über die rechtliche Konstruktion selbst ein Bild machen will, findet sie breiter ausgeführt im Abschnitt «Die Rechtslage: warum Schweizer Willkommensangebote kleiner ausfallen». Der Punkt für diese Stelle ist einfacher: Die Anzahl der Anbieter mit Neukundenangebot, die in der Schweiz überhaupt zulässig sind, ist zwei.
Verlustlimiten und Spielerschutz: was vor der ersten Wette stehen muss
Die Startguthaben-Pflicht trifft auf eine zweite Pflicht, die man in der Bewerbung nicht sieht. Wer sich bei Sporttip zum ersten Mal anmeldet, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen Tag, sieben Tage und dreissig Tage festlegen. Es gibt keine Variante, in der man zuerst spielt und sich die Grenze später überlegt.
Was die Limiten konkret bedeuten – und was nicht
Bei Sporttip bewegt sich die Oberlimite für diese Verlustlimiten bei CHF 9’999. Wer unter einundzwanzig ist, bekommt CHF 1’000 als Rahmen. Eine Senkung wirkt sofort; eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage einrichten.
Bemerkenswert daran ist der Preis, den die Erhöhungssperre für einen selbst hat. Ein Spieler, der an einem guten Abend Lust auf mehr hat, kann die Schranke nicht einfach verschieben. Der Staat schreibt den Veranstaltern vor, dass eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit greift; im Gesetz stehen dafür 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also im Affekt eine Limite anheben will, wird ausgebremst, und zwar von einer Regel, die zu seinen Lasten wirkt und zu seinem Schutz gedacht ist.
Der Bonus ist dabei in keiner Weise eine Ausnahme. Er hebt die Limite nicht auf, er verlängert sie nicht und er macht eine Spielsperre nicht ungültig. Wer während einer laufenden Sperre mit einem Startguthaben spielen wollte, käme gar nicht bis zur Wette.
Ein Guthaben ist kein Einkommen, darauf sollte man sich nicht verlassen. Wird ein Gewinn als Spielguthaben gutgeschrieben, greift die Limitenlogik genauso weiter; das Guthaben wird nicht zu einem Sonderbereich des Kontos. Die Limite ist eine Verlustgrenze, und sie zählt vom Geschehen am Konto, nicht davon, aus welchem Topf gerade gesetzt wird.
> Die sportliche Sorgfalt beginnt mit einer unbequemen Reihenfolge: erst die Grenze, dann das Geld, dann der Bonus. Jede andere Reihenfolge ist die, die beworben wird.
Neben der Limite steht die Spielsperre. Swisslos lässt den Zugang produktbezogen für ein bis einhundertachtzig Tage sperren, ohne dass die Sperre vor Ablauf der Frist aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wirksamste Teil des ganzen Systems: eine Grenze, die nicht auf ein Produkt beschränkt bleibt. Wer in diesem Register steht, kommt bei einem bewilligten Veranstalter nicht mehr durch.
Stellen die Überprüfung der Aufsicht auf die Probe – hier wird es unangenehm. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, der Schweizer Schutz greift lückenlos, liegt bei der Präsenzstelle falsch. Die Verkaufsstelle hat ein Problem, das die Online-Registrierung nicht hat: Sie sieht den Ausweis nicht zwingend, und die Quote zeigt das schonungslos.
Die Rechtslage: warum Schweizer Willkommensangebote kleiner ausfallen
Der Grund für die Zurückhaltung ist ein Satz im Geldspielgesetz. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Das ist keine Empfehlung an die Veranstalter, sich zurückzuhalten; es ist ein Erlaubnisvorbehalt. Ohne Ja der Gespa gibt es kein Startguthaben.

Was das im Ergebnis bedeutet: Es gibt eine Obergrenze für den Marketinglärm, und diese Grenze steht nicht in einem Marketingplan, sondern in einer Bewilligung. Die Zahlen von 2025 machen das anschaulich – 24 Zustimmungen bei der Loterie Romande, acht bei Swisslos. Bei zwei Veranstaltern und einer solchen Zahl von Freigaben ist die Vorstellung eines Neukundenbonus, der systematisch jeden Registrierungswilligen mit Geld überschüttet, mathematisch nicht haltbar.
Erlaubt ist das, was auf der Liste erlaubt. Das Publikum ist auf Personen ab achtzehn beschränkt; ein altersbeschränktes Online-Angebot mit eigener Registrierungsprozedur ist keine Nuance, sondern steht in der Bewilligung geschrieben. Ebenso aufschlussreich: Verboten sind Wetten auf Ereignisse ausserhalb des Sports. Wer eine Wette auf Wetter, eine Abstimmung oder eine Fernsehsendung erwartet, wird sie bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter nicht finden.
> Ein Hinweis zur Einordnung, weil er in beiden Richtungen gelesen wird: Die Schweizer Regelung koppelt die Zahl der Anbieter an die Rechtmässigkeit. Das ist der Preis der Rechtssicherheit. Wer die Begrenzung beklagt, beklagt auch die Aufsicht, die den Gewinn stützt.
Die Steuerlage ist der Ort, an dem die Rechtslage plötzlich zugunsten der Spielenden ausschlägt. Gewinne aus einem bewilligten schweizerischen Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei; ab dem 1. Januar 2026 liegt dieser Freibetrag beim Bund bei CHF 1’071’000 (2025 waren es CHF 1’070’400), und er unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer im Rahmen eines Neukundenangebots CHF 40 gewinnt, kommt mit dem Freibetrag nie in Berührung. Wer Steuerfragen zum eigenen Fall klären will, ist bei einem Steuerberater oder bei der kantonalen Steuerverwaltung besser aufgehoben als bei einem Buchmacher.
Und die Gegenprobe: Ausländische Anbieter unterliegen der Verrechnungssteuer nicht. Die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der scheinbar günstigere Weg über eine Seite ohne Schweizer Bewilligung kann also genau an der Stelle teurer werden, an der Schweizer Gewinne steuerfrei bleiben.
Was auf die Liste darf und was nicht
Ein bewilligtes Schweizer Angebot ist enger, als es auf den ersten Blick wirkt, weil es nicht nur beim Veranstalter beschränkt ist, sondern auch beim Wettgegenstand. Die Aufsicht führt eine Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 09.09.2026); was nicht darauf steht, ist nicht spielbar. Qualifikationsrunden nur, wenn sie genannt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Eckbälle und Kartenmärkte findet man dort nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind dagegen erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine entsprechende Entscheidung hält. Eine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Wer also in der Schweiz live setzen will, darf das – was drüben bei den ausländischen Seiten steht, ist die Detailfrage, die den Rahmen dieses Vergleichs sprengt.
Sehr viel Gestaltungsspielraum liegt dagegen bei den Einsätzen, und hier wird es für den Neukunden praktisch. Bei Sporttip beginnt der Mindesteinsatz bei CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Neukundenangebot, das an eine hohe Voraussage gebunden ist, trifft hier auf eine harte Decke.
Zum Cash-Out: Es ist nicht reguliert und deshalb als Produktmerkmal des jeweiligen Veranstalters zu lesen. Sporttip bietet es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur für Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und garantiert ist er für keinen Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg und hängt vom Stand der Ereignisse ab. Wer ihn als Rettungsanker einplant, sollte wissen, dass er sich in derselben Bedingung wiederfindet wie jeder andere Markt: Er kann da sein, muss aber nicht.
Bewilligung, Vertragsgebiet und Konto: das Einmaleins der Registrierung
Ein Schweizer Spielerkonto ist an mehr gebunden als an einen Namen und eine Zahlungsmethode. Weil sich eine Registrierung nicht rückgängig machen lässt, lohnt es sich, die Reihenfolge vorher zu kennen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in Basel wohnt und schon einmal ein Konto in der Westschweiz angelegt hat, wird bei der Prüfung nicht durchkommen.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwei Netze, die sich nicht überlappen, und ein Konto, das nur in einem davon existiert.
Zahlungswege, Abhebungen und die Grenze von CHF 10’000
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als konkrete Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Auszahlungsseite hat eine Struktur, die man vorher kennen sollte, weil sie für kleine Gewinne grosszügig und für häufige Abheber teuer ist. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist der Punkt, an dem ein Neukundenangebot endgültig aufhört, wie Bargeld zu wirken.
Bei Gewinnen greift eine andere Schwelle. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Die Loterie Romande zieht ihre Schwelle bei derselben Zahl: Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Dreimal Auszahlung, drei Prozent ab dem dritten Mal, fünf bis zehn Arbeitstage – für jemanden, der einmal im Monat CHF 60 abhebt, ist das kein Problem. Für jemanden, der wöchentlich kleine Beträge aufs Konto holt, ist es ein Kostenfaktor, den kein beworbenes Angebot erwähnt.
Bei der Loterie Romande gelten eigene Obergrenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Wer mehr als das einzahlen will, stösst nicht an eine Kulanzgrenze, sondern an eine Systemgrenze.
Und was die Auszahlung generell angeht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende werden nicht gewährt.
> Die Verifikation ist in der Schweiz keine Hürde, die man umgeht. Sie ist die Bedingung, unter der eine Auszahlung auf das eigene Bankkonto überhaupt stattfindet.
Sporttip und Jouez Sport im Vergleich: was das Startangebot wirklich hergibt
Jetzt lässt sich die Frage stellen, mit der die meisten ankommen. Was steht einem Neukunden bei den zwei bewilligten Veranstaltern konkret zur Verfügung, geordnet nach Bedingungen, Auszahlbarkeit und Aufwand statt nach beworbener Summe?
Der Kombiboost und die Rechnung, die niemand aufmacht
Der Sporttip-Kombiboost ist das Angebot, das einem Neukunden am häufigsten begegnet, und es ist gleichzeitig dasjenige, bei dem die Bedingungen am meisten Arbeit machen. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Zahl, die in der Bewerbung steht, ist die letzte. Hundert Prozent klingt nach einer Verdopplung. Es ist eine Verdopplung des Nettogewinns, nicht des Einsatzes, und sie setzt fünfzehn Voraussagen voraus, die alle die Mindestquote von 1.50 erreichen. Das ist der Unterschied zwischen einem Werbesatz und einer Wette.
Rechnen wir es an einem Beispiel durch, nicht an einem beworbenen Preis, sondern an vier Quoten, wie sie an einem gewöhnlichen Spieltag entstehen können. Vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, Einsatz CHF 10.
Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1,60 × 1,70 × 1,80 × 2,00 ergibt 9,792. Ein Gewinn zahlt also CHF 10 × 9,792 = CHF 97,92 zurück, und der Nettogewinn beträgt CHF 87,92. Bei vier Voraussagen greift die niedrigste Stufe des Boosts, 5 %, gerechnet auf den Nettogewinn. Die Erhöhung liegt damit bei CHF 4,40, und die Auszahlung steigt auf CHF 102,32 gegenüber CHF 97,92 ohne Boost.
Dasselbe Prinzip skaliert mit der Zahl der Voraussagen, und die Bandbreite ist gross genug, um die Werbebotschaft zu relativieren. Bei sieben Voraussagen mit je 1.50 Quote ergibt das Produkt 17,086, der Gewinn liegt bei CHF 160,86 und der Nettogewinn bei CHF 150,86. Die Erhöhung von 20 % bringt CHF 30,17, das entspricht einer Auszahlung von rund CHF 191,03. Bei zehn Voraussagen mit derselben Quote liegt das Produkt bei 57,665, der Nettogewinn bei CHF 566,65, und die Erhöhung von 40 % ergibt CHF 226,66, also rund CHF 793,31.
Die Spanne zwischen der niedrigsten und der höchsten Stufe ist der eigentliche Befund. Bei niedrigen Quoten und vier Voraussagen liegt der Aufschlag im Bereich von vier Franken auf einen Zehner ohne Boost. Erst bei vielen Voraussagen mit knapp erfüllter Mindestquote wird der Boost zu einem nennenswerten Bestandteil der Auszahlung. Diese Steigerung ist kein Entgegenkommen, sondern der Preis dafür, dass man sich an eine Bedingungskette bindet, in der eine einzige Voraussage unter 1.50 die ganze Erhöhung kostet.
Das sind Durchschnittswerte einer Modellrechnung, keine Gewinngarantie und kein Hinweis auf die Eintrittswahrscheinlichkeit irgendeiner der Voraussagen. Wer die Boost-Spanne kennt, weiss, was er aufgibt, wenn er sie nicht wahrnimmt. Und diese Chance ist nicht garantiert: Der Boost gilt nur online, eine Voraussage unter der Mindestquote nimmt ihn, und der Höchstbetrag der Erhöhung wird vom Veranstalter gedeckelt.
Jouez Sport: das Angebot, das über einen Code im Stadion läuft
Die Loterie Romande fährt eine andere Mechanik, und die einzige konkret dokumentierte Neukundenaktion der Westschweiz zeigt beide Seiten des Schweizer Modells auf einmal. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der Betrag ist klein, und er ist klein aus dem Grund, der im Abschnitt «Die Rechtslage: warum Schweizer Willkommensangebote kleiner ausfallen» ausgeführt wird: Die Aktion braucht die Zustimmung der Aufsicht, und die Bedingungen der Verrechnung sind eng. Was diese Aktion für einen auswärtigen Leser trotzdem interessant macht: Sie ist physisch. Der Code lag in den Stadien, nicht im Netz. Wenn du nicht in der Westschweiz, nicht im Stadion und nicht an einem dieser sieben Tage vor Ort warst, hat die Aktion für dich nicht existiert.
Die Auszahlungsregeln der Loterie Romande sind dabei an derselben Zahl verankert wie die von Swisslos: Gewinne bis CHF 1’000 netto landen im Wallet, darüber auf das Konto. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die im Abschnitt zu den Zahlungswegen erläuterten Einzahlungsobergrenzen von CHF 10’000 pro dreissig Tage und die Wallet-Obergrenze von CHF 10’000 gelten auch hier.
Zwei Welten, eine Frage
Der Vergleich dieses Abschnitts ist deshalb kein Vergleich zweier Bonushöhen. Es ist ein Vergleich zweier Strukturen, die unterschiedliche Leser bedienen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und regelmässig Kombinationen mit vielen Voraussagen spielt, findet bei Sporttip eine Mechanik, die tatsächlich an seinen Spielstil anknüpft und bei zehn oder mehr Voraussagen einen relevanten Betrag bringen kann. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kommt bei der Loterie Romande unter, findet dort aber eher eine kleine, anlassgebundene Geste als ein systematisches Neukundenprogramm.
Der ehrliche Satz zur Schweizer Lage lautet deshalb nicht, dass die Angebote schlecht sind. Er lautet, dass sie über zwei verschiedene Mechanismen vergeben werden – die eine an einen Spielstil, die andere an einen Anlass und einen Ort – und dass beide auf dasselbe Kontingent an Genehmigungen zurückgehen, das klein ist und klein bleibt.
Die zehn Anbieter im Überblick
Die folgende Einordnung führt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und die ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende antreffen. Die Gruppen sind getrennt, weil sie rechtlich nichts miteinander zu tun haben.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung (Veranstalter- oder Spielbewilligung) | Veranstalter oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS; Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert – ohne Geltung in der Schweiz | keine Schweizer Veranstalterin; ausländischer Betreiber |
Die Tabelle zeigt die Konstruktion deutlicher, als es ein Probetext könnte. Die Spalte, die eine Schweizer Bewilligung abbildet, enthält bei zwei Einträgen ja und bei den acht übrigen nein. Das ist kein Datenausschnitt, das ist die gesamte zulässige Anbieterlandschaft der Schweiz.
Was die Übersicht nicht leistet: Sie zeigt keine Bonushöhen, weil die beiden Gruppen in dieser Hinsicht nicht vergleichbar sind. Ein Schweizer Veranstalter, der Gratisspielguthaben ausgibt, tut das mit Zustimmung der Aufsicht und unter den Bedingungen, die oben stehen. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung unterliegt dieser Zustimmung nicht – und gerade deshalb lässt sich über ihr Neukundenangebot nichts mit derselben Verbindlichkeit sagen.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Konstruktion und nicht dem Werbebudget. Zuerst die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt zugelassen sind, dann die ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende antreffen.
Swisslos Sporttip: die vollständige Schweizer Bewilligung
Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, mit Sitz in Basel. Das Unternehmen veranstaltet Lotterien und Sportwetten unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Für ein Publikum, das gewohnt ist, «Lizenz» zu lesen, ist das eine deutliche Sprache: Hier steht nicht eine Konzernangabe, sondern eine kantonale Bewilligung mit Aufsicht.
Das Vertragsgebiet ist weit und trotzdem begrenzt – die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, aber kein einziger Westschweizer Kanton. Wer dort wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierungsprüfung, und das ist die erste Entscheidung, die ein Neukunde gar nicht trifft, weil sie schon getroffen wurde.
Das Bonuspaket ist an das Produkt gebunden statt an die Registrierung. Der Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Quote 1.50 verlangt, ist die zentrale Mechanik. Daneben stehen Quoten- und Profitboosts auf Prematch-Einzelwetten eines definierten Ereignisses, die jeweils einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind und bei einem Cash-Out verfallen.
Der Verlustschutz ist bei diesem Veranstalter der umfangreichste Teil des Angebots. Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, mit dem Oberwert CHF 9’999, unter einundzwanzig Jahren CHF 1’000, sofortiger Senkung und Erhöhung nach 72 Stunden. Die produktbezogene Selbstsperre läuft für einen bis einhundertachtzig Tage und lässt sich nicht vorziehen; die unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register und schliesst Casinos einschliesslich Online-Casinos und Liechtenstein mit ein.
Das Urteil über diesen Anbieter fällt an der Stelle, die den Kombiboost betrifft. Bei vier Voraussagen liegt der Aufschlag im einstelligen Frankenbereich, bei zehn bis fünfzehn wird er wirklich spürbar – was bedeutet, dass Sporttip nur demjenigen ein nennenswertes Entgegenkommen bietet, dessen Wettschein ohnehin lang ist. Für den Gelegenheitswetter ist der Kombiboost weniger ein Bonus als eine Anleitung zum Bau eines riskanteren Scheins.
Loterie Romande Jouez Sport: die Bewilligung für sechs Kantone
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport unter derselben Art von Bewilligung wie Swisslos, mit Aufsicht durch die Gespa. Sie nennt Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das ist ein Vertriebsnetz, das erklärt, warum die Aktionen dieser Veranstalterin so häufig physisch verankert sind.
Das Vertragsgebiet umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, hat Zugang; alle anderen nicht. Das ist der praktische Unterschied zu Sporttip, und er entscheidet mehr über die Nutzbarkeit eines Angebots als dessen Höhe.
Die dokumentierte Neukundenaktion der Westschweiz ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der in den National-League-Stadien verbreitete Code, innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben, brachte CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Abwicklungsseite ist bei dieser Plattform weiter ausdifferenziert als bei Swisslos. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das angegebene Konto. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und die zwei kostenlosen Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen mit anschliessender Kommission von 3 % gelten hier ebenso.
Das Urteil über diesen Anbieter dreht sich nicht um die zehn Franken, sondern um die Zugänglichkeit. Diese Veranstalterin macht aus einem Neukundenangebot ein regionales Ereignis mit einer Frist von sieben Tagen und einem physischen Zwischenschritt. Für einen Genfer Stammgast im Stadion ist das ein angenehmer Nebeneffekt; für jemanden, der ein Angebot online sucht, ist es strukturell unerreichbar, und daran ändert keine andere Bewertung etwas.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung
PowBet ist eine der ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende antreffen, und sie fällt unter die Gruppe, die keine Schweizer Bewilligung trägt. Eine Bewilligung nach Angabe ist für dieses Angebot nicht etabliert, und das ist der Punkt, an dem die Prüfung endet: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und PowBet ist keine von beiden.
Daraus folgt mehr als ein Formalakt. Anbieter ausserhalb dieser Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von den Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden. Die Aufsicht nennt für diese Praxis ein Domain-Hopping: geblockte Adressen werden innert Stunden ersetzt.
Die rechtliche Bewertung liegt beim Veranstalter, nicht beim Spielenden. Das ist ein Satz, den man genau lesen sollte, weil er die praktische Lage beschreibt: Wer auf einer solchen Seite setzt, wird nicht bestraft, trägt aber auch die Folgen – im Extremfall können Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Das Urteil über PowBet kann deshalb nicht über seine Produktmerkmale ausfallen, sondern nur über die Position, in der ein Konto dort steht. Wer eine Schweizer Zulassung, ein an das Sperrregister angebundenes Limitsystem und einen Schweizer Instanzenweg sucht, findet hier keines davon.
myBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei myBet liegt die Lage identisch. Keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung nach Angabe nicht etabliert, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Was man über diese Gruppe sagen kann, ist nicht viel und ehrlich gesagt wenig. Diese Seiten tauchen in Suchergebnissen zu Neukundenbonus-Themen auf und arbeiten mit Beträgen und Mechaniken, über die sich nichts mit derselben Verbindlichkeit sagen lässt wie über die zwei bewilligten Veranstalter, weil die Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben für sie nicht gilt.
Das Urteil: myBet ist ein weiterer Eintrag in der Gruppe ohne Schweizer Zulassung. Ein Leser, bei dem die Frage nach dem Schutz im Streitfall überhaupt Gewicht hat, muss sie hier streichen – nicht wegen eines Mangels im Produkt, sondern weil die Zuständigkeit fehlt.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet ist unter den ausländischen Marken eine der bekannteren und fällt derselben Gruppe zu. Keine Schweizer Bewilligung, eine Bewilligung nach Angabe nicht etabliert, keine Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister.
Diese Marke ist ein gutes Beispiel dafür, warum die Sperrliste ein bewegliches Ziel ist. Die Aufsicht beschreibt, dass blockierte Domains umgehend ersetzt werden; für den Nutzer heisst das, dass die Erreichbarkeit einer Seite nichts über ihre Zulässigkeit aussagt. Eine Seite, die sich öffnen lässt, ist nicht dadurch erlaubt.
Das Urteil: Bei 1xBet ist die entscheidende Angabe die fehlende Bewilligung, und sie ist nicht durch Produktumfang aufzuwiegen. Ein Konto ohne Schweizer Zulässigkeit verzichtet auf das gesamte Schweizer Schutz- und Streitwegssystem, und dieses Paket ist wertvoller als jede Bonusbewerbung.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet fällt unter dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine etablierte Bewilligung nach Angabe, keine Geltung in der Schweiz.
Der wesentliche Punkt ist an dieser Stelle nicht der Anbieter, sondern die Erwartung des Lesers. Wer sich über Neukundenangebote informiert und dabei auf eine Seite ohne Schweizer Bewilligung stösst, findet dort ein Wirtschaftsmodell, das mit Beträgen arbeitet, die eine Schweizer Bewilligung nicht zulassen würde. Der Vergleich ist deshalb schief: Er stellt eine gebundene Summe gegen eine ungebundene.
Das Urteil fällt entsprechend sachlich aus. BDMBet ist nur für denjenigen eine Erwägung wert, der bewusst darauf verzichtet, im Schweizer Bewilligungssystem zu bleiben – und dieser Verzicht ist eine Entscheidung, die man nicht mit einem Bonus bezahlt.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino gehört zur Gruppe der ausländischen Angebote ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach Angabe ist auch hier nicht etabliert, und das Angebot steht damit ausserhalb des Systems, das die Schweiz für Sportwetten vorsieht.
Es ist hier eine Besonderheit zu beachten, die den Namen betrifft und nicht die Sache: In der Schweiz trennt das Gesetz Wetten und Casinospiele als eigene Bereiche mit eigenen Bewilligungen. Ein Angebot, das in beiden Bereichen tätig ist, führt deshalb nicht zu einer gemeinsamen Bewertung, und die Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben im Sportwettenbereich lässt sich nicht auf einen Casinoanbieter übertragen.
Das Urteil: Coolzino ist für Leser relevant, die ohnehin keine Schweizer Bewilligung suchen. Wer den Schweizer Rahmen als Ausgangspunkt nimmt, findet hier nichts, was diesen Rahmen ersetzt.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo steht in derselben Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine etablierte Bewilligung nach Angabe, keine Geltung der ausländischen Regelung in der Schweiz.
Der Satz, der bei dieser Gruppe immer wieder zutrifft: Es fehlt nicht ein Merkmal, es fehlt die Grundlage. Die fehlende Anbindung an das Sperrregister heisst konkret, dass eine freiwillige Spielsperre und eine Selbstsperre, wie sie bei Swisslos möglich sind, bei einem solchen Anbieter nicht greifen. Wer sein Limitsystem als Teil seiner Spielweise versteht, verliert hier den Anker.
Das Urteil fällt aus derselben Richtung wie bei den Vorgenannten, mit einer Verschiebung: Bahigo scheitert nicht an seinem Auftritt, sondern an der Tatsache, dass ein Schweizer Schutzversprechen auf dieser Plattform gar nicht abgegeben werden kann.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit einer nach Angabe nicht etablierten Bewilligung und ohne Geltung in der Schweiz.
Bemerkenswert ist bei diesen Anbietern, wie unklar die Angaben zur eigenen Zulassung häufig bleiben. Genau darin liegt der Unterschied zur Schweizer Seite: Bei Swisslos und der Loterie Romande lässt sich die Bewilligung beim Namen nennen, weil sie eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter der Aufsicht der Gespa halten.
Das Urteil: N1 Bet ist ein Angebot ohne die Zulassung, die den Schweizer Markt definiert. Wer sein Sportwettenkonto bewusst innerhalb dieses Marktes führen will, hat hier keine Option, und die Bonusfrage stellt sich dann nicht mehr.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet schliesst die Liste der ausländischen Angebote ohne Schweizer Bewilligung ab.
Bei diesen acht Marken ist eines festzuhalten, weil es den Kern dieses Vergleichs ausmacht: Keine von ihnen trägt eine Schweizer Bewilligung, und keine von ihnen unterliegt der Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben. Das klingt nach mehr Freiheit und ist in Wirklichkeit mehr Unwägbarkeit, denn dieselbe Bewilligung, die Angebote klein hält, ist auch die, die Limits, Sperrregister, Auszahlungswege und den Schweizer Instanzenweg sichert.
Das Urteil über Fezbet: Es bleibt bei der nüchternen Einordnung, die für diese ganze Gruppe gilt. Ein Angebot ohne Bewilligung ist in der Schweiz nicht verboten für den, der es nutzt, aber es ist ohne den Schutz, den die Bewilligung mitbringt – und das ist der eigentliche Verhandlungspunkt, nicht der Bonus.
Was am Ende des Angebots steht
Ein Neukundenangebot in der Schweiz ist ein kleiner Vorteil mit einer ungewöhnlich klaren Grenze. Wer die Grenze kennt, kann den Vorteil nutzen, ohne sich zu wundern, und wer die Reihenfolge kennt, verliert nichts.
Die Reihenfolge ist alles. Vor der ersten Wette stehen die Verlustlimiten, und sie stehen fest: eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden, und keine Aktion der Welt hebt sie auf. Danach kommt die Registrierung mit Altersnachweis und Wohnsitzprüfung, die kein Angebot ersetzt. Erst dann kommt das Guthaben, und dieses Guthaben hat eine Eigenschaft, die in keiner Bewerbung steht: Es lässt sich nicht auszahlen.
Für die Mehrheit der Leser ist der praktische Ertrag dieser Seite damit ein Satz, der wenig glamourös klingt. Der beste Umgang mit einem Schweizer Willkommensangebot ist, es als kleine Ergänzung zu behandeln und nicht als Grund, ein Konto zu eröffnen. Wer ohnehin in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und Kombinationen mit vielen Voraussagen mag, nimmt den Sporttip-Kombiboost mit; bei zehn Voraussagen lag die Erhöhung im Rechenbeispiel bei CHF 226,66, und das ist real. Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, prüft, ob gerade eine Aktion der Loterie Romande läuft – die dokumentierte war an sieben Stadientage und einen Code gebunden.
Das Schweizer Modell verdient dabei eine faire Beurteilung, die nicht in Begeisterung umschlägt. Es opfert Angebotsvielfalt für Aufsicht, und das ist ein ausgesprochener Tausch, dessen Kosten ein Neukunde unmittelbar sieht und dessen Nutzen er erst im Streitfall bemerkt. Wer sich für eine Seite ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet sich gegen diesen Tausch – nicht gegen ein Produkt, sondern gegen ein Schutzversprechen, das dann nicht existiert.
Der eine Zahlenwert, den man aus dieser Seite mitnehmen sollte, ist kein Bonus, sondern eine Struktur: acht Zustimmungen für Swisslos im Jahr 2025, gegenüber 24 für die Loterie Romande. Wo die Aufsicht so wenige Griffe zählt, ist der Bonus kein Wettbewerbsparameter, sondern ein Restposten. Man nimmt ihn mit, und man baut keine Erwartung darauf.
Häufige Fragen zum Sportwetten-Bonus für Neukunden
Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus bei Sportwetten?
Ja, aber in enger Form. Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Die Angebote sind deshalb klein, befristet und häufig an eine Aktion oder einen Spielstil gebunden.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person registriert sich nur einmal, und die Ausweisdaten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisguthaben unter einen Erlaubnisvorbehalt stellt: Ohne vorherige Zustimmung der Aufsicht gibt es kein Startguthaben. Die Zahl der Veranstalter ist zugleich gesetzlich auf zwei begrenzt, Swisslos und die Loterie Romande.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz wird bei einer Gratiswette üblicherweise nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich von der Auszahlung ausgenommen, auch wenn der Gewinn darüber hinausgeht.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Sie unterliegen der Schweizer Zustimmungspflicht für Gratisspielguthaben nicht und tragen keine Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte. Es fehlt die Anbindung an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
