Freiwette bei der Registrierung in der Schweiz – Gratisguthaben, seine Bedingungen und der Blick auf zehn Anbieter

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.

Wer nach einer Freiwette bei der Registrierung sucht, hat ein Bild im Kopf: Konto anlegen, ein Guthaben einstreichen, damit wetten, gewinnen, auszahlen lassen. In der Schweiz fällt der letzte Schritt weg. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz einer Freiwette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer mit CHF 10 Spielguthaben eine Wette zu Quote 1,90 gewinnt, bekommt nicht CHF 19, sondern CHF 9 gutgeschrieben – der Einsatz bleibt, wo er war.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Dazu kommt die Verengung, die alles andere bestimmt. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, und der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Kein dritter Anbieter, kein zweites Einsteigerangebot, keine Auswahl zwischen fünf Willkommensboni. Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht ist damit sparsam.

Stand: Oktober 30, 2026; geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtslage nach dem Geldspielgesetz sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.

Wichtige Folgen, kühl betrachtet:

Was ein solches Guthaben ist und was es nicht ist

Die Begriffe liegen nah beieinander und meinen Verschiedenes. Gratisspielguthaben ist der Ausdruck des Gesetzes, Freiwette der Ausdruck, den der Markt benutzt. Die Sache selbst ist eine Gutschrift auf dem Spielerkonto, mit der man wetten kann – kein Geld, das ausgezahlt wird. Wer den Unterschied nicht kennt, rechnet mit einem Geschenk und bekommt einen Gutschein mit Ablaufdatum.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Der Punkt, an dem sich der Wert entscheidet, sitzt in der Auszahlungslogik. Bei einer gewöhnlichen Wette bekommt man Einsatz plus Gewinn zurück. Bei einer Wette aus Aktionsguthaben bekommt man nur den Gewinnanteil. Der Einsatz war nie Geld des Spielenden – deshalb verschwindet er, statt zurückzukommen. Das ist keine Schweizer Besonderheit, sondern die Standardkonstruktion von Gratiswetten, und es ist der Satz, an dem jede Werbeaussage über «Gratisguthaben» zerbricht: Gratis ist der Zugang zur Wette, nicht der Ertrag daraus.

Weil der Einsatz nicht zurückkommt, verschiebt sich der Wert mit der Quote. Ein Guthaben auf eine Quote nahe 1,00 ist fast wertlos, eines auf eine höhere Quote spürbar mehr. Wer eine Wette aus Aktionenguthaben plant, sollte die höchste Quote wählen, die er ohnehin für vertretbar hält – nicht die sicherste. Die sicherste Quote ist bei Aktionsguthaben die teuerste.

Ein zweiter Punkt: Gratisguthaben ist nur innerhalb der Kontogrenzen nutzbar. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000.

Warum der Auszahlungsanteil eines Marktes mehr zählt als die Höhe der Gutschrift

Ein Guthaben von CHF 10 klingt nach einer runden Sache, bis man es in einen Markt legt. Jede Quote enthält einen Anteil, den der Veranstalter einbehält. Der Auszahlungsanteil eines Marktes gibt an, wie viel aller Einsätze dieses Marktes an die Wettenden zurückfliesst; die Marge ist der Rest. Für den Nutzer eines Gratisguthabens ist das der zweite Faktor nach der Quote selbst.

Bei einer Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1,90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsanteil deutlich unter 100 %. Ein Teil jedes Einsatzes verschwindet also auch dann, wenn die Wette gewinnt, weil die Quote den Markt schon um die Marge bereinigt widerspiegelt.

Daraus folgt die praktische Regel: Die Höhe der Gutschrift ist die am wenigsten aussagekräftige Zahl an einer Freiwette bei Registrierung. Aussagekräftiger sind die Quote, die man damit spielt, und der Markt, in dem man sie spielt. Ein kleines Guthaben in einem engeren Markt kann wertvoller sein als ein grösseres in einem weiten.

Die Frist ist der eigentliche Bestandteil des Angebots

Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lauteten die Bedingungen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Zwei Fristen greifen also gleichzeitig: die Eingabefrist von 7 Tagen und die Gültigkeit des Guthabens von 30 Tagen. Wer eine davon verpasst, hat nichts. Das ist die Bauform, in der Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt zustande kommen – kurz, lokal, an einen konkreten Anlass gekoppelt, nicht als dauerhaftes Einsteigerprogramm.

Wo die Schweizer Angebote entstehen und für wen

Schweizer Sportwetten sind geteilt, nicht offen. Swisslos mit Sporttip veranstaltet im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Der Wohnsitz entscheidet also, welcher der beiden für einen überhaupt in Frage kommt. Ein Umzug von Zürich nach Genf ändert den Anbieter, nicht die Auswahl. Das ist die erste Folge, die aus dem Schweizer System folgt, und sie lässt sich nicht umgehen: Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, findet bei der Loterie Romande kein Konto, und umgekehrt.

Wäre eine breitere Auswahl besser? Nicht automatisch. Zwei Veranstalter mit klarer Aufsicht, einem Sperrregister und einem definierten Leistungsumfang sind mehr, als viele Länder bieten. Der Preis ist die Enge: kein Wettbewerb um den schönsten Willkommensbonus, weil es keinen dritten Anbieter gibt, der mitbieten könnte. Wer eine Freiwette bei Registrierung sucht, trifft deshalb nicht auf ein Marktangebot, sondern auf das, was ein Veranstalter gerade als Aktion aufgelegt hat.

Warum die Gespa das Angebot klein hält

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist eine schmale Zahl, und sie erklärt, was Spielende erleben: Aktionsguthaben tauchen punktuell auf und wieder ab, meist rund um Sportanlässe, nicht als Dauerzustand.

Die Zahl selbst ist der ehrlichste Indikator für die Erwartungshaltung. Wer die Zustimmungen des vergangenen Jahres sieht, versteht, dass die Freiwette bei Registrierung in der Schweiz nicht die Regel ist, sondern die Ausnahme – und dass die Ausnahme jemandem vorbehalten bleibt, der zur richtigen Zeit am richtigen Ort war.

Bei Swisslos gibt es derzeit kein vergleichbares Aktionsangebot. Was dort dauerhaft existiert, sind Quotenboosts und ein Kombiboost, also keine Einsteigerprämien, sondern Zusätze für bestimmte Wettarten. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Grundlagen der Registrierung: Alter, Wohnsitz, Identität

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Altersgrenze und dieselbe Bindung an das Vertragsgebiet.

Wer mit einer ausländischen Identität oder einem Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets an die Sache herangeht, scheitert an dieser Prüfung, nicht an der Auszahlung. Die Kontrolle liegt vor der Wette, nicht danach. Das ist der Grund, warum die Freiwette bei Registrierung in der Schweiz immer auch eine Frage des Wohnsitzes ist.

Ein weiterer Punkt, der bei der Anmeldung auffällt: Die Auszahlung ist personengebunden. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht; ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.

Was eine abgeschlossene Verifizierung verändert

Die Verifizierung ist nicht nur eine Formalität. Erst mit verifiziertem Konto lässt sich ein Aktionscode überhaupt einlösen – bei der Loterie-Romande-Aktion musste der Code im verifizierten Konto eingegeben werden. Wer sich während einer Aktion registriert und die Prüfung nicht abschliesst, hat den Code, aber kein Ziel dafür.

Dasselbe gilt für die Einzahlungswege. Ein Konto ohne geprüfte Adresse ist bei beiden Veranstaltern nicht vollständig nutzbar. Die Reihenfolge lautet deshalb: registrieren, Identität prüfen lassen, Limiten setzen, dann Guthaben nutzen.

Ein einmal registriertes Konto lässt sich nicht verdoppeln. Jede Person darf sich nur einmal registrieren, und eine bestehende Spielsperre steht der Neuanmeldung entgegen. Wer sich sperren lässt, sperrt sich damit auch gegen neue Aktionen.

Wann die Wette zurückkommt und wann sie verfällt: Absagen, Live-Wetten, Cash-Out

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1,00. Bei einer Wette aus Aktionsguthaben bedeutet das: Der Einsatz kommt zurück, aber der Einsatz war ohnehin nicht auszahlbar – der Wert des Guthabens fällt auf null, weil kein Gewinn entstanden ist.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1,00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten. Live zu wetten heisst also, sich auf ein Fenster zu verlassen, das sich ohne Ankündigung schliessen kann. Mit Gratisguthaben ist ein solcher Fehlschlag teurer als mit eigenem Geld, weil das Guthaben danach verbraucht ist.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der letzte Punkt ist der, den man am wenigsten erwartet: Ein aussteigender Kunde bekommt weniger als den möglichen Gewinn, und die Funktion ist nicht garantiert. Wer einen Boost nutzt und dann aussteigt, verliert zusätzlich die Erhöhung, weil der Boost bei einem Cash-Out verfällt. Aussteigen ist also nie gratis.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist Rechnungsmathematik, aber sie erklärt, warum ein Kombinationsgewinn nie exakt der Multiplikation der Quoten entspricht.

Was eine Gutschrift im Durchschnitt wert ist

Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Nehmen wir dieses Guthaben und eine illustrative Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1,90 auf beiden Seiten – ein Beispiel, kein quotierter Preis, und ein Markt, in dem der Auszahlungsanteil deutlich unter 100 % liegt. Der Einsatz fällt bei einem Gewinn weg, also zählt allein der Gewinnanteil, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt, wie sie in der Quote steckt, und reduziert um die Marge des Marktes.

Das Ergebnis liegt in einem Band, nicht auf einer Zahl: Es hängt davon ab, welchen Auszahlungsanteil der konkrete Markt hat und wie nah die gewählte Quote an 1,90 herankommt. Bei einem Auszahlungsanteil im Bereich von 90 % bis 95 % liegt der durchschnittliche Wert von CHF 10 Spielguthaben grob bei der Hälfte bis zwei Dritteln des Nennwerts, also im Bereich von etwa CHF 5 bis CHF 7. Rechnet man mit einem engeren Markt mit knapp 95 % Auszahlungsanteil, rückt das Ergebnis an die obere Kante dieses Bandes; in einem weiten Markt mit niedrigerem Auszahlungsanteil fällt es darunter.

Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein garantierter Ertrag aus einer einzelnen Wette. Sie sagt, was das Guthaben im Durchschnitt wert ist, wenn man es vollständig einsetzt – nicht, was es gewinnt. Der Unterschied ist wichtig: Eine einzelne Wette gewinnt oder verliert; dieser Wert beschreibt nur den Mittelwert über viele.

Was folgt daraus für die Einschätzung einer solchen Aktion? CHF 10 auf dem Werbeplakat sind in der Rechnung keine CHF 10. Sie sind der Nennwert einer Gutschrift, deren tatsächlicher Wert von der Quote abhängt, mit der man sie spielt, und vom Markt, in dem man sie spielt. Ein Veranstalter, der CHF 10 verspricht, verspricht also nicht CHF 10, sondern die Chance auf einen Teil davon.

Was die Rechnung über die Fristen sagt

Die 30 Tage Gültigkeit aus der Aktion werden erst dann zum Problem, wenn man das Guthaben nicht in einer Wette einsetzt, sondern auf mehrere verteilt. Wer CHF 10 in vier Wetten zu je CHF 2,50 aufteilt, vervierfacht die Zahl der Fälle, in denen ein Einzelausgang alles entscheidet, ohne den Erwartungswert zu ändern. Wer in einem Zug setzt, tauscht Streuung gegen die Einfachheit einer einzigen Entscheidung.

Beides ist vertretbar. Was nicht vertretbar ist, ist das Guthaben liegen zu lassen, bis die Frist abläuft. Dann ist der Wert nicht kleiner, sondern null.

Wie die Schweizer Regulierung diese Angebote formt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz vom 1. Januar 2019 und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die Begrenzung auf zwei Veranstalter ist die Ursache, nicht der Nebeneffekt. Aus ihr folgt, dass es keinen Wettbewerb um Willkommensguthaben gibt, weil kein dritter Anbieter mitbieten kann. Aus ihr folgt auch, dass die Angebote, die es gibt, durch die Aufsicht gefiltert sind.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ist deshalb als Funktion jedes Veranstalters zu beschreiben, nicht als gesetzlicher Anspruch.

Wer eine Freiwette bei Registrierung plant, sollte die geschlossene Liste kennen, weil sie die Auswahl an Märkten begrenzt, in denen sich das Guthaben einsetzen lässt. Ein Guthaben, das man nur in genehmigte Märkte legen kann, ist weniger flexibel als eines ohne diese Bindung.

Werbung und die Grenzen des Erlaubten

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine zeitliche Werbebeschränkung gibt es nicht.

Daraus folgt für den Leser eine nützliche Unterscheidung: Eine Anzeige für ein Schweizer Aktionsguthaben steht unter Aufsicht; eine Anzeige für Gratisguthaben auf einer ausländischen Seite nicht. Was in der Anzeige versprochen wird und was in den Bedingungen steht, kann dort auseinanderfallen, und keine Schweizer Stelle geht dem nach.

Der Verzicht auf eine Schweizer Bewilligung ist keine Formalie, sondern eine Straftat. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten, wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu 5 Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Wo das Risiko tatsächlich sitzt: Marken ohne Schweizer Bewilligung

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Ein ausländischer Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen. Wer sich selbst sperren lässt, um sein Spielverhalten zu kontrollieren, wird von ihm nicht erfasst. Es gibt keine Schweizer Ansprechstelle und keinen Schweizer Rechtsweg.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Domain-Hopping, das die Gespa mit Interwetten und Bet-at-Home benennt und im Fall von bet365 als gelistet nennt. Wer heute eine Adresse findet, findet morgen eine andere; das ist keine Sicherheitslücke, sondern die dokumentierte Praxis.

Wer eine Freiwette bei Registrierung bei einer ausländischen Marke bewirbt, arbeitet mit Bedingungen, die man selbst lesen muss: Umsatzanforderungen, Fristen, nicht auszahlbare Guthaben, Höchstgrenzen für Gewinne aus Bonusmitteln. Die Beschwerde geht ins Leere, wenn keine Schweizer Stelle zuständig ist.

Ausländische Anbieter sind nicht pauschal unseriös. Sie sind nur nicht Teil des Schweizer Schutzsystems. Der Unterschied liegt nicht im Ruf, sondern im Zugriff: Wer im Streitfall Recht sucht, sucht es in einem anderen Land.

Selbstkontrolle: Limiten, Sperren und die Folgen für die Registrierung

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer spielen will, muss diese Limiten setzen – es ist keine Wahl, sondern eine Voraussetzung.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, wobei eine Fachstelle einbezogen wird. Ein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne besteht für ausgeschlossene oder minderjährige Spielende nicht.

Die Sperre hat eine Folge, die man bei der Planung einer Registrierung mitdenken sollte: Eine neue Anmeldung ist während einer laufenden Sperre nicht möglich. Wer sich sperrt, um Abstand zu gewinnen, sperrt sich damit auch gegen jede Aktion, die in dieser Zeit aufgelegt wird.

Die Gespa führt Testkäufe durch. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an Verkaufsstellen ist also nicht strikt, und wer sich darauf verlässt, verlässt sich auf nichts.

Was der Schweizer Schutz konkret liefert

Die Einzahlungs- und Verlustlimiten, das Sperrregister, die Auszahlung auf das eigene Konto, die Aufsicht durch die Gespa – das sind die Bestandteile, die den Unterschied zu einem Anbieter ohne Bewilligung ausmachen. Sie kosten Flexibilität, weil sie die Einzahlung und das Spiel beschränken, und sie liefern im Gegenzug einen Rahmen, in dem ein Streitfall überhaupt einen Adressaten hat.

Wer den Schweizer Rahmen nutzt, sollte die Limiten bewusst setzen, bevor die erste Wette läuft, weil sich eine Erhöhung erst nach 72 Stunden auswirkt. Wer später merkt, dass die Limite zu tief ist, kann sie nicht mehr am selben Tag anheben.

Steuern auf einen Gewinn aus einer Freiwette

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden darüber hinaus besteuert. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, deshalb gilt «je nach Kanton». Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine Freiwette nutzt und ein paar Franken gewinnt, hat deshalb kein Steuerthema – auch wenn die Gutschrift selbst nicht auszahlbar ist.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einer ausländischen Marke gewinnt, sollte das kennen.

Die Auskunft ist allgemeiner Natur; für den eigenen Fall ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Vergleich: die zehn Anbieter und ihr Bewilligungsstatus

Die folgende Übersicht ordnet die Anbieter nach ihrer Zulassungslage in der Schweiz. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Grundlage eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Bei den acht ausländischen Marken besteht keine Schweizer Bewilligung.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter bzw. berichtete Lizenz
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
MyStake Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
BetOnRed Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
BC.Game Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
BetLabel Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
1xBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
Pribet Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung Keine berichtete Lizenz, in der Schweiz ohne Geltung

Die dritte Spalte ist bei den ausländischen Marken über weite Strecken inhaltsgleich, und das ist ihr Befund, nicht ihr Mangel. Eine Lizenz aus einem anderen Land verändert die Rechtsstellung in der Schweiz nicht; sie taucht in keiner Schweizer Bewilligungsliste auf, weil es dafür keine Liste gibt. Für den Spielenden zählt deshalb die zweite Spalte. Wer bei einer ausländischen Marke auf ein Registrierungsguthaben stösst, stösst auf ein Angebot ohne Schweizer Aufsicht – und das ist die einzige Eigenschaft, die an dieser Stelle wirklich unterscheidet.

Sichtbar wird im Vergleich auch, wie unterschiedlich die beiden bewilligten Veranstalter aufgestellt sind. Swisslos deckt zwanzig Kantone, den Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande sechs Kantone; die Zahl der Verkaufsstellen und Mitarbeitenden, die die Loterie Romande nennt, beschreibt eine andere Grössenordnung der lokalen Präsenz. Ein Vergleich lohnt deshalb nur innerhalb des eigenen Gebiets.

Anbieter im Einzelnen

Swisslos mit Sporttip: das dichteste Limitenwerk der Schweiz

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Veranstaltungsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Bewilligungslage ist der Kern dieser Bewertung. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa bedeutet im Alltag: Auszahlung nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, keine anonyme Auszahlung, keine Krypto-Auszahlung, kein Kredit an Spielende. Genau diese Punkte fehlen bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung, und kein Marketingausdruck ersetzt sie.

Bei den Konditionen fällt auf, wie eng das Korsett gespannt ist. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000; die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem kleinen Aktionsguthaben arbeitet, merkt davon wenig – wer mit einer grösseren Strategie arbeitet, merkt es schnell.

Das Bonusangebot ist kein Einsteigerangebot. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1,50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Auf der Auszahlungsseite gelten klare Fristen: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was folgt daraus? Für einen in der Deutschschweiz wohnhaften Spielenden ist Swisslos die einzige zulässige Möglichkeit, und das engere Limitenwerk ist der Preis, den er für das Schutznetz zahlt. Wer den Kombiboost systematisch nutzt, kann ihn mit Kombinationen ab vier Voraussagen aktivieren; wer lieber Einzelwetten spielt, lässt ihn liegen, ohne etwas zu verpassen.

Loterie Romande mit Jouez Sport: Aktionsguthaben dort, wo man sie zuletzt vermutet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie verfügt über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Ihr Aktionsangebot ist das konkreteste Beispiel einer Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Bemerkenswert ist die Form: Der Vertriebsweg ist das Stadion, nicht die Website. Wer die Spiele besucht, trifft auf den Code; wer nur online sucht, findet ihn nicht. Für einen Westschweizer mit Stadionbesuch ist das eine echte Möglichkeit, für alle anderen eine Nachricht, die an ihnen vorbeigeht.

Die Kontogrenzen liegen bei höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was folgt daraus? Wer in der Westschweiz wohnt und regelmässig Spiele besucht, hat die realistischste Chance auf ein Aktionsguthaben überhaupt. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kann die Aktion zur Kenntnis nehmen, aber nicht nutzen; ein Konto lässt sich dort nicht eröffnen, weil der Wohnsitz im Vertragsgebiet Voraussetzung ist.

MyStake: eine Marke ohne Schweizer Schutz

MyStake ist über eine ausländische Adresse erreichbar und verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Damit liegt die Sache rechtlich klar: Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz fehlt, und eine im Ausland behauptete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer dort ein Registrierungsguthaben findet, findet es zu Bedingungen, die nicht unter Schweizer Aufsicht stehen. Ob und wie ein solches Guthaben ausgezahlt werden kann, steht in den Bedingungen des Anbieters – und nur dort. Eine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte, gibt es nicht.

Für einen Spielenden mit Wohnsitz im Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet ist MyStake deshalb keine Alternative, sondern ein Umweg. Wer die Schweizer Schutzmechanismen sucht, findet sie ausschliesslich bei den beiden bewilligten Veranstaltern.

BetOnRed: beworben, aber ohne Schweizer Bewilligung

Auch BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei anderen ausländischen Marken, einschliesslich der Möglichkeit einer DNS-Blockierung.

Ein Aktionsguthaben bei BetOnRed ist nicht mit einem Schweizer Gratisspielguthaben vergleichbar. Was der Anbieter als Bedingung aufstellt – Umsatzanforderungen, Fristen, Höchstgewinne –, entfaltet keine Schweizer Aufsicht, und die Auszahlung erfolgt nicht nach den Regeln, die für die beiden Veranstalter gelten.

Wer trotzdem dort spielt, tut es ohne den Schweizer Schutz, den das Geldspielgesetz für bewilligte Grossspiele vorsieht. Das ist die ganze Bewertung; sie braucht kein weiteres Kriterium.

BC.Game: keine Bewilligung, kein Sperrregister

BC.Game verfügt über keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen.

Der praktische Unterschied zu Swisslos und der Loterie Romande liegt nicht in der Oberfläche der Seite, sondern in dem, was fehlt: die Möglichkeit, sich über das Schweizer Sperrsystem schützen zu lassen; ein Konto, das nur auf den eigenen Namen laufen darf; eine Aufsichtsbehörde, die im Streitfall erreichbar ist. Wer sich im Schweizer System sperren lässt, bleibt für BC.Game ein offener Kunde.

Das Bewilligungsgebiet der beiden Schweizer Veranstalter ist damit auch eine Grenze für die Bewertung: Ein Vergleich mit BC.Game findet auf einem anderen Feld statt, weil die Rechtsstellung eine andere ist.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Domainrisiko

BetLabel führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt auch hier das Risiko einer Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.

Ein Registrierungsguthaben bei BetLabel ist daher ein Angebot ohne Schweizer Ansprechstelle. Wer im Streitfall eine Aufsicht, eine Schlichtung oder eine Rückforderung sucht, findet sie nicht, weil keine Schweizer Stelle zuständig ist.

Die Bewertung bleibt nüchtern: Die Marke mag funktionieren, aber sie funktioniert ausserhalb des Systems, das den Schweizer Spielenden schützt. Wer den Schutz sucht, ist hier an der falschen Adresse.

1xBet: beworben, aber in der Schweiz ohne Zulassung

1xBet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.

Was bei einem Registrierungsguthaben zählt, ist auch hier die Zuordnung: Es stammt nicht von einem Schweizer Veranstalter, und die Bedingungen stehen ausschliesslich in den Vertragsunterlagen des Anbieters. Eine Schweizer Aufsicht, die diese Bedingungen prüfen würde, existiert nicht.

Wer eine Freiwette bei Registrierung sucht und dabei Wert auf Schweizer Schutz legt, wird bei dieser Marke nicht fündig. Wer den Schutz gering achtet und die grössere Auswahl sucht, sollte zumindest wissen, worauf er verzichtet.

22Bet: dieselbe Zulassungslage, anderes Domainschicksal

22Bet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Eine Anbindung an das Sperrregister fehlt, und der Domain droht die Sperrung.

Ein Aktionsguthaben, das diese Marke bewirbt, unterliegt den Bedingungen des Anbieters und keiner Schweizer Aufsicht. Die Prüfung, ob ein Guthaben auszahlbar ist, liegt beim Leser.

Was bleibt, ist der Vergleichswert für die Einschätzung: 22Bet unterscheidet sich in dieser Kategorie nicht von den anderen ausländischen Marken. Die Unterschiede zwischen ihnen – Zahlungswege, Quoten, Oberflächen – liegen ausserhalb dessen, was die Bewilligungslage abbildet, und ändern am Schweizer Befund nichts.

Pribet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechstelle

Pribet führt keine Schweizer Bewilligung und ist dem Sperrregister nicht angeschlossen.

Für einen Spielenden im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter bedeutet das: Er kann dort spielen, aber er kann sich dort nicht auf das Schweizer System stützen. Eine Selbstsperre, die bei Swisslos oder der Loterie Romande im schweizweiten Register wirkt, erreicht Pribet nicht.

Ein Registrierungsguthaben bei Pribet ist damit ein Angebot ohne die Kontrolle, die den Schweizer Markt ausmacht. Wer den Vergleich ernst nimmt, muss diesen Punkt in die Bewertung aufnehmen.

Wettigo: die letzte der ausländischen Marken ohne Bewilligung

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung und kann ebenfalls auf die Sperrliste der Gespa gelangen.

Ein Registrierungsguthaben bei Wettigo steht ausserhalb des Rahmens, den das Schweizer Geldspielgesetz für bewilligte Grossspiele vorgibt. Wer die Bedingungen prüfen will, tut das in den Vertragsunterlagen des Anbieters.

Die Bewertung fällt mit der Bewilligungslage zusammen, und die ist eindeutig. Wer eine Freiwette bei Registrierung sucht, hat in der Schweiz nur zwei Adressen, an denen er sich dabei auf Schweizer Aufsicht stützen kann – und beide liegen in einem bestimmten Kantonsgebiet.

Was von einem Registrierungsguthaben zu halten ist: die Einordnung

Die ehrlichste Antwort auf die Ausgangsfrage lautet: In der Schweiz ist eine Freiwette bei Registrierung kein Standardangebot, sondern ein Ausnahmefall, der an eine Aktion, ein Datum und einen Wohnsitz gebunden ist. Wer sie sucht, sollte nicht suchen, sondern beobachten – und zwar bei den beiden Veranstaltern, die für seinen Wohnort überhaupt in Frage kommen.

Die zweite Antwort betrifft den Wert. Ein Guthaben ist ein Gutschein, kein Geld. Die Rechnung mit CHF 10 Aktionsguthaben auf eine Zwei-Weg-Wette mit Quoten von 1,90 zeigt ein Band von rund der Hälfte bis zwei Dritteln des Nennwerts, abhängig vom Auszahlungsanteil des Marktes. Wer «CHF 10 Gratisguthaben» liest, sollte diese Bandbreite im Kopf haben, weil daraus die realistische Grösse des Angebots folgt.

Die dritte Antwort betrifft die Wahl zwischen Schweiz und offshore. Sie ist keine Wahl zwischen zwei Anbietern mit demselben Schutz, sondern zwischen zwei Rechtsstellungen. Der Schweizer Weg bringt Aufsicht, Sperrregister, Limiten und Auszahlung auf das eigene Konto, und er kostet die Auswahl. Der Weg zu einer Marke ohne Schweizer Bewilligung bringt eine grössere Angebotsfülle, und er kostet den Zugriff im Streitfall. Wer diese beiden Preise kennt, entscheidet bewusst.

Für die meisten deutschsprachigen Leser heisst das konkret: Swisslos ist die einzige Adresse, und dort gibt es kein Einsteigerangebot, aber einen Kombiboost, der bei Kombinationen ab vier Voraussagen mit Mindestquote 1,50 wirkt. Wer regelmässig Kombinationen spielt, hat dort etwas; wer Einzelwetten bevorzugt, spielt ohne Bonus und ohne Nachteil. Wer in der Westschweiz wohnt und Spiele besucht, sollte die Codes in den Stadien im Blick behalten, weil dort die einzige vergleichbare Aktion der letzten Monate zu finden war. Wer eine Freiwette bei Registrierung als festen Bestandteil seines Einstiegs eingeplant hat, sollte den Plan ändern.

Häufige Fragen zur Freiwette bei Registrierung in der Schweiz

Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette?

Nicht als dauerhaftes Angebot. Beide Veranstalter dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa ausgeben, und solche Aktionen sind selten und befristet. Die Loterie Romande hat mit «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 ausgegeben; Swisslos führt derzeit kein vergleichbares Einsteigerangebot.

Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein?

Weil Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa brauchen und die Aufsicht sparsam erteilt: 2025 erhielt die Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, weshalb kein Wettbewerb um Willkommensboni entsteht. Die Folge sind wenige, kleine, an Anlässe gebundene Aktionen.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Wette aus Gratisspielguthaben wird nur der Gewinnanteil gutgeschrieben; der Einsatz fällt weg, weil er nicht Geld des Spielenden war. Bei Quote 1,90 und CHF 10 Guthaben bringt ein Gewinn folglich CHF 9 statt CHF 19. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist zudem nicht auszahlbar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Nein, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlbar sind Gewinne, und zwar auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.

Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?

Sie liegen ausserhalb des Schweizer Schutzsystems und unterliegen keinem Schweizer Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»