Seriöse Sportwetten online in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein Register und die Frage, wer im Ernstfall einspringt

Updated Oktober 2026
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Eine alte Steinbrücke führt über einen Fluss in einer Schweizer Stadt, das Wasser ist ruhig und das Licht kühl.

Das Wichtigste in einem Satz: In der Schweiz dürfen Sportwetten online derzeit nur zwei Veranstalter anbieten, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — jedes ausländische Angebot läuft ohne Bewilligung, und die Aufsicht sperrt solche Domains laufend.

Stand: Oktober 30, 2026 · Bewilligungen abgeglichen mit der Veranstalter- und Spielbewilligung nach Geldspielgesetz und der Aufsicht durch die Gespa.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen.

Wer nach seriösen Sportwetten online sucht, sucht eigentlich etwas anderes: eine Zusage, dass im Streitfall jemand da ist. Genau diese Zusage ist in der Schweiz an eine Bewilligung gebunden, und Bewilligungen gibt es für Sportwetten nur zweimal. Alles Weitere — wie eine Quote zustande kommt, was eine Verlustlimite kostet, wann Geld zurückfliesst — hängt daran, ob dieses eine Wort im Vertrag des Anbieters steht: Bewilligung. Fehlt es, fehlt nicht ein Detail, sondern die ganze Kette dahinter.

Verlustlimiten: die Grenze, die vor der ersten Wette steht

Rechtslage: warum die Limite zuerst kommt und das Vergnügen danach

Der ungewöhnlichste Teil des Schweizer Systems steht am Anfang, nicht am Ende. Wer bei einem bewilligten Anbieter ein Spielerkonto eröffnet, muss Verlustlimiten setzen, bevor die erste Wette möglich ist — nicht danach, wenn die erste Reihe schiefgegangen ist und der Abend eine Wendung braucht. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Bei Sporttip sind das Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und, wer unter 21 Jahren ist, CHF 1’000. Dazu kommt die Option einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Ein Lesesessel mit Wolldecke steht neben einem Bücherregal und einer Stehlampe, auf dem Tisch eine Teetasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Die Asymmetrie ist der eigentliche Punkt. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. In der Praxis heisst das: Der Entschluss, weniger zu setzen, ist einen Klick entfernt. Der Entschluss, wieder mehr zu setzen, kostet drei Tage Wartezeit — drei Tage, in denen die Wette, die man unbedingt platzieren wollte, längst gespielt ist. Wer diese Verzögerung für eine Schikane hält, hat die Richtung des Schutzes noch nicht verstanden: Die Bremse ist nicht dafür gebaut, das Bremsen zu erschweren.

Dass es keine staatlich festgeschriebene Einzahlungsgrenze gibt, ist der zweite Punkt, an dem viele Erwartungen danebenliegen. In der Schweiz setzt der Spielende die Limiten, nicht der Staat. Das klingt liberal, ist es auch, und es verschiebt die Verantwortung dorthin zurück, wo sie in der Werbung nie steht: in den Moment der Anmeldung. Wer dort Grosszügigkeit walten lässt, hat sich selbst die Erlaubnis gegeben, die er später bereut.

Was eine Spielsperre nach sich zieht, wenn sie einmal steht

Von der Limite zu unterscheiden ist die Sperre, und die Differenz ist praktisch bedeutsam. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre wird vor Ablauf der Frist nicht aufgehoben. Wer sich für ein halbes Jahr aussperrt, ist für ein halbes Jahr draussen; es gibt keinen Kulanzweg zurück, und deshalb ist die Frist auch nicht als Geste gemeint.

Eine unbefristete Spielsperre geht weiter. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich bei Swisslos dauerhaft sperrt, sperrt sich damit nicht bei einem Anbieter, sondern im Adressbuch einer Branche. Aufgehoben werden kann eine solche Sperre grundsätzlich erst nach drei Monaten, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 84 und 81 BGS) — die Wartezeit ist also mehr als eine technische Sperrfrist. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die schärfste Kante der ganzen Regelung: Man verliert nicht nur den Zugang, sondern im Streitfall auch das Geld, das man bereits gesetzt hat.

Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten (Art. 89 VGS). Wer nur mal eine unruhige Woche überbrücken will, braucht dafür nicht den grossen Hebel.

Volljährigkeit und Identität: die Prüfung, die nicht am Eingang endet

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Bei Sporttip ist das kein Formularpunkt, sondern ein Datenabgleich: Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer den Prüfweg nicht am Bildschirm, sondern an der Verkaufsstelle nimmt, sollte die dortige Kontrolle nicht für strenger halten, als sie ist. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer also glaubt, die Theke sei die sichere Seite und das Netz die riskante, hat die Verhältnisse auf den Kopf gestellt. Die Online-Registrierung mit Ausweisabgleich ist der strengere Weg — nicht der bequemlichste, der strengere.

Woran die Aufsicht selbst nicht rüttelt

Zwei Dinge stehen nicht zur Disposition des Anbieters, und sie sollte man kennen, bevor man sich über Kleinigkeiten ärgert. Erstens: Pro Spielende ein Konto mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Zweitens: Limiten sind Spielerlimiten — die kantonale Regelung legt keine feste Einzahlungsobergrenze fest. Wer bei einem Schweizer Anbieter also erwartet, dass ihm jemand bei CHF 500 im Monat die Hand auf die Schulter legt, wartet vergebens. Wer bei einem ausländischen Anbieter erwartet, dass ihn das Register der Gesperrten erreicht, ebenfalls: Dieses Register hängt an der Bewilligung, und die hat nur, wer sie hat.

Boni und Gratisspielguthaben: was die Aufsicht durchwinkt und was das für den Wert bedeutet

Zustimmungspflicht: warum ein grosses Willkommensgeschenk das Gegenteil eines Qualitätsmerkmals ist

Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Zahl der erteilten Zustimmungen ist klein: 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Im ausländischen Werbematerial, das Schweizer Spielende täglich sehen, finden sich dagegen Beträge, die ohne jedes Aufsichtsverfahren entstehen — und in der Logik des schweizerischen Systems ist die Grösse eines beworbenen Willkommensbetrags kein Beleg für Seriosität, sondern ihr Gegenteil. Wer am lautesten schenkt, hat am wenigsten zu verlieren.

Was «Gratis» wirklich heisst, entscheidet sich danach. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Es ist Spielkapital, kein Guthaben: Man kann damit spielen, man kann es nicht abheben. Der zurückhaltende Ton der bewilligten Anbieter ist damit nicht Bescheidenheit, sondern die Folge einer Regel, die Prominenz teuer macht.

Bei Sporttip haben die dauerhaften Aktionen einen anderen Charakter als ein Willkommenspaket, weil sie an das Wettverhalten geknüpft sind und nicht an die Einzahlung.

Kombiboost, Quotenboost, Profitboost: drei Mechaniken und ihre Bedingungen

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Quotenboost dagegen gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Der versteckte Preisschild-Teil: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Möglichkeit, vorzeitig auszusteigen, als Sicherheitsnetz schätzt, verkauft sie hier — der Boost ist die Gegenleistung dafür, dass man bis zum Schluss sitzen bleibt.

Die Skalierung des Kombiboosts erzählt mehr über ihren Wert als die Prozentzahlen selbst. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen, ist mit jeder weiteren Voraussage schwerer, und die erhöhte Auszahlung tritt genau dann ein, wenn der Fall ohnehin selten ist. Der Boost ist gut gerechnet.

Die Preis-Seite: warum eine Quote überhaupt kostet

Jede Quote trägt zwei Dinge in sich: die Einschätzung eines Ergebnisses und den Anteil, den der Veranstalter für sich behält. Für einen Zweiwettenmarkt mit zwei Quoten von je 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und damit eine Marge von rund 5 %. Von jedem Franken, der auf einen solchen Markt gesetzt wird, fliessen im Erwartungswert rund 5 Rappen nicht an die Spielenden zurück. Das ist die Zahl hinter jedem «fairen» Angebot, und es ist die Zahl, die mit dem Boost konkurriert.

Diese Marge ist der Grund, warum die Grösse eines Bonusbetrags die falsche Frage ist. Die richtige lautet: Wie oft muss ich mit meinem Geld durch diese Marge hindurch, bis das Geschenk weg ist? Bei Angeboten ohne Schweizer Bewilligung zeigt sich der eigentliche Preis oft erst in den Bedingungen — und in einem Markt ohne Schweizer Aufsicht prüft ihn niemand ausser der Person, die unterschreibt.

Zahlungen: von der Wallet zum eigenen Konto

Wo das Geld liegt, bevor es Gewinn ist

Bei Swisslos wird Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Bremse sitzt also nicht nur am Verlust, sondern auch an der Aufladung — und das ist die Stelle, an der ein Spielkonto anfängt, sich wie ein Budget zu verhalten statt wie ein Fass ohne Boden.

Sachlich am saubersten läuft das über PostFinance Pay, das Swisslos als Zahlungsart anbietet und das die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt. Nüchtern, nachvollziehbar, an ein Konto gebunden. Wer mit Lastschrift oder Kreditkarte lieber grosszügig aufladen würde, findet hier keinen Anknüpfungspunkt — die Grenze steht ohnehin sowohl pro 30 Tage als auch pro Wallet-Stand.

Die erste Auszahlung ist gratis, die dritte kann kosten

Wer gewonnen hat, stösst auf drei verschiedene Zahlen, und sie sollten nicht durcheinandergebracht werden. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut — schnell, aber es bleibt im Spielkreislauf. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen. Die Grenze liegt also dort, wo aus Spielgeld wieder gewöhnliches Geld wird: Ab CHF 1’000 geht es aufs Bankkonto, darunter liegt es als Guthaben bereit. Wer die Verlockung kennt, weiss, dass ein Guthaben, das schon da ist, schneller wieder gesetzt wird.

Die 3 %-Kommission ab der dritten Auszahlung ist die eigentliche Nachricht dieses Abschnitts. Zweimal im Jahr kostet das Auszahlen nichts; wer häufiger auszahlt, zahlt für die Häufigkeit, nicht für den Betrag. Wer also gewohnt ist, jede Woche einen kleinen Betrag abzuheben, hat sich soeben eine dauerhafte Gebühr gebaut.

Warum Auszahlungen nur auf das eigene Konto gehen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Bereich nicht — nicht als ungeschriebene Regel, sondern als Konstruktionsmerkmal. Wer bei ausländischen Anbietern an Krypto-Zahlungen gewöhnt ist, verliert damit genau die Eigenschaft, an die er sich gewöhnt hat: die Endstation ohne Namen. Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS): Es gibt keine Spielschuld.

Ein Detail, das gern falsch erzählt wird: Es gibt in der Schweiz kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettangebote. Keine Bank und kein Kartenschema sperrt einem Spielenden den Zahlungsweg zu einer ausländischen Wettseite. Was gegen diese Anbieter wirkt, ist die Domain-Sperre, und die trifft den Zugang, nicht das Geld.

Der Vergleich der zehn bekanntesten Adressen

Was am Schweizer Anbieter hängt, wenn man sich für einen entscheidet

Die Auswahl ist klein, und das ist eine Tatsache, keine Meinung. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten; jedes der beiden Angebote dient seinem eigenen Kantonsgebiet, und ein Onlinekonto ist nur für Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen. Wer in Zürich sitzt, findet bei Jouez Sport keine Kontoeröffnung, und wer in Genf sitzt, findet sie bei Sporttip nicht. Die kantonale Zuordnung ist kein Bonussystem, sondern eine Grenze, die man nicht verhandeln kann.

Der Tabelle liegt genau diese Frage zugrunde: Steht hinter der Adresse eine Schweizer Bewilligung oder nicht? Für Swisslos und die Loterie Romande bedeutet das eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Für die acht weiteren Adressen bedeutet es: kein Schweizer Permit, dazu eine im Ausland angegebene Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
1xBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BassBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
Betclic ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BetAlright ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung im Ausland angegebene Lizenz, in der Schweiz ohne Kraft

Wer die Spalte mit den acht gleichen Zeilen als Wiederholung liest, hat den Kern des Schweizer Marktes vor sich. Es gibt hier nichts zu differenzieren, weil die Frage binär ist: Bewilligung oder keine. Eine im Ausland angegebene Lizenz — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Was ausländische Anbieter unterscheidbar macht, liegt jenseits dieser Spalte: die Höhe der Marge, die Bedingungen der Auszahlung, die Verlässlichkeit des Supports. Genau das ist der Teil, den eine Bewilligung nicht garantiert — und den ohne Bewilligung niemand garantiert.

Der Markt, der hinter diesen zwei Anbietern steht

Die zwei bewilligten Veranstalter sind keine kleinen Nischenbetriebe. Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. nach CHF 182 Mio. im Jahr 2024, laut Geschäftsbericht der erste Rückgang seit Inkrafttreten des Geldspielgesetzes, ein Minus von 7.0 %. Der Bericht führt das teilweise auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Wenn die strengere Kontrolle an der Theke den Ertrag drückt, dann ist das keine Werbebotschaft, sondern eine Messung: Schutz ist kein Dekor, er schneidet in die Zahlen.

Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten, 2025 CHF 3’863’790. Das ist der Grund, warum das Schweizer Monopol nicht bloss ein Monopol ist: Der Ertrag endet in kantonalen Kassen und in der Prävention, nicht bei Aktionären. Wer das für ein Argument hält, soll es für eines halten — es ist jedenfalls ein Faktum, das der Werbung ausländischer Anbieter fehlt.

Auf der anderen Seite steht eine Vertriebsstruktur mit Reichweite: Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Swisslos ist Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Zwei Organisationen, ein Land, klar geteilte Gebiete — und mittendrin die Bancomatfrage, die im nächsten Abschnitt beantwortet wird.

Grundlagen: wie aus Einsatz und Quote eine Auszahlung wird

Ein Spielerkonto, eine Quote, ein Einsatz — mehr braucht es nicht, und doch sitzt der ganze Streit um Seriosität in diesem Dreischritt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Danach wird zweimal gerundet: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer meint, die zweite Rundung sei eine Petitesse, hat noch nicht überlegt, was sie in der Summe über viele Wetten bedeutet — die Richtung ist vorgegeben, und sie ist nicht die des Spielenden. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der letzte Halbsatz ist der entscheidende: Die Wette wird storniert, nicht gekürzt. Man erfährt es also nicht durch einen kleineren Betrag, sondern durch gar keinen.

Ein Fussball und ein Paar Stollenschuhe stehen am Rand eines Kunstrasenplatzes, Flutlichtmasten ragen in den Abendhimmel.
Der Bruttospielertrag von Swisslos aus Sportwetten betrug 2025 CHF 169 Mio. (2024: CHF 182 Mio.), ein Rückgang von −7.0 %.

Was die Auswertung angeht, lohnt ein Blick in die Bedingungen, bevor man sie braucht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein «später Ausgleich in der 93.» kann also ein gewonnenes Ticket sein oder ein verlorenes, je nachdem, was auf dem Wettschein stand.

Und der ärgerlichste Fall, den jeder kennt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Bei einem Turnier gilt eine andere Nachholfrist, die sich aus dem Rahmen des Turniers ergibt. Der Fantasiegewinn bleibt also nicht stehen: Die Kombination wird nicht auf ihr reduziertes, sondern auf ihr bereinigtes Ergebnis gerechnet, und die Quote 1.00 kann eine ansonsten gewonnene Kombination von einem guten in ein mageres Ergebnis verwandeln.

Was sich wetten lässt — und was nicht

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten

Was in der Schweiz überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein darf, ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Massgebend ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Folge für Spielende: Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Dass ausgerechnet Karten- und Eckballmärkte fehlen, ist der aufschlussreichste Eintrag, wenn man genauer hinsieht: Es sind die Märkte, deren Quoten am wenigsten über den Sport aussagen und am meisten über die Vermarktung. Wo sie fehlen, fehlt nicht der Spass, sondern eine Einnahmequelle. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Livewetten und Cash-Out: was die Regel wirklich sagt

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Geldspielgesetz kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird — man wettet also nicht auf ein Bild, sondern auf ein Ereignis, von dem man möglicherweise nur die Anzeigetafel kennt. Zwei Regeln dazu haben es in sich. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die technische Antwort auf ein Problem, das jedem Live-Wettenden bekannt ist: die Sekunde, in der man weiss, dass man zu spät war.

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt, was er ist — eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz verkauft bekommt, sollte die Richtung der Zahlen beachten. Der Betrag liegt unter dem, was die Wette bei regulärem Ende einbringen würde — sonst müsste ihn niemand anbieten. Man kauft also Sicherheit, und der Preis dieser Sicherheit ist die Differenz zum möglichen Gewinn. Nur ganz aussteigen, nichts teilweise: Wer die Hälfte retten will, findet diesen Knopf nicht.

Ein weiteres Detail kennt kaum jemand, und es ist teuer. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. «Erstattet» heisst: kein Gewinn, aber der Einsatz zurück. Der Unterschied zwischen «alles verloren» und «nichts passiert» ist hier eine technische Panne.

Verantwortungsvollere Bedingungen: wo der Gewinn geltend gemacht werden muss

Es gibt eine Frist, die viele erst mit dem Wettschein in der Hand entdecken. Gewinne aus Sporttip-Wetten, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr ist keine kurze Frist, wenn man den Wettschein verlegt hat, und der Verfall begünstigt kein Unternehmen, sondern den öffentlichen Zweck. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zehn Tage mit eingeschriebenem Brief sind eine Formvorschrift, die man kennen sollte, bevor man sie braucht — nach Ablauf hilft die beste Begründung nicht mehr.

Steuern: wann ein Gewinn in der Steuererklärung auftaucht

Die gute Nachricht steht vorn und gilt für praktisch alle: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Der kantonale Freibetrag weicht ab — die Grösse ist je nach Kanton verschieden, einen einzigen Kantonswert gibt es nicht.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Und wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, geniesst hier keinen Schutz: Solche Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer glaubt, die fehlende Schweizer Bewilligung sei beim Auszahlen ein Vorteil, weil nichts abgezogen wird, hat die Rechnung ohne den Kanton gemacht. Diese Angaben sind allgemeiner Natur; im Zweifel ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Die zehn Adressen im Einzelnen

Zehn Namen, zwei Gruppen — und wer die zweite liest, sollte wissen, was er liest: eine Beschreibung, keine Empfehlung. Für Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel gilt Art. 74 Abs. 3 BGS, die bei Verstoss durch das Gesetz mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht wird (Art. 131 BGS). Beschreiben und bewerten ist erlaubt, bewerben nicht. Die Reihenfolge folgt der Sache: zuerst die beiden Veranstalter, dann die acht Adressen ohne Schweizer Bewilligung.

Jedes der acht ausländischen Angebote trägt dieselbe Bewilligungslücke. Was ich deshalb in jedem Eintrag tue, ist nicht, diese Lücke zu wiederholen, sondern zu sagen, was dieser Umstand für die Person bedeutet, die dort tatsächlich spielt: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Domain, die auf der Sperrliste der Aufsicht landen und über DNS blockiert werden kann.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet

Hinter dem Namen steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter der Marke Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa — eine von zwei Bewilligungen, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt vorsieht.

Das Vertragsgebiet ist gross und eigenwillig geschnitten: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Was einen Kontoantrag entscheidet, ist nicht die Sprache, sondern der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in diesem Gebiet. Wer knapp ausserhalb wohnt, hat keinen Anspruch auf Kulanz.

Produktseitig ist Sporttip kein Sparangebot, sondern das Vollprogramm des Schweizer Systems: Einzel-, Kombinations- und Systemwetten mit Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 bei Systemwetten, Livewetten auch auf Ereignisse ohne Übertragung, Cash-Out als vollständiger Ausstieg, Bet-Builder für abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts. Die Limiten samt der Befugnis, sie jederzeit anzupassen, und die 72-Stunden-Regel bei Limiten-Erhöhungen stehen in denselben Bedingungen wie der 26-Wochen-Verfall von Gewinnen. Wer sich anmeldet, unterzeichnet diese Mischung mit.

Der auffälligste Punkt an diesem Anbieter ist nicht sein Angebot, sondern seine Bilanz. Der Bruttospielertrag aus Sportwetten ist 2025 um 7.0 % auf CHF 169 Mio. gefallen, und der Bericht nennt verschärfte Limitierungsmassnahmen im Verkaufsstellennetz als einen Grund. Ein Veranstalter, der den eigenen Vertrieb kontrolliert und dabei Ertrag verliert, ist ein seltenes Bild in dieser Branche. Wer wissen will, ob Spielerschutz in der Schweiz echt ist, muss nicht die Broschüren lesen, sondern diese Zahl.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen für eine Organisation, die im Land gross und im Netz konsequent regional ist. Die Bewilligung entspricht jener von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Aufsicht der Gespa, das interkantonale Recht lässt für Sportwetten nur zwei Veranstalter zu.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Freiburg oder Genf finden hier das Gegenstück zum Zürcher Arrangement — dieselbe Aufsichtsarchitektur, dasselbe Sperrregister, derselbe Ausschluss anonymer Auszahlungen, nur mit anderem Namen auf dem Ticket. Wer in einem der sechs Kantone wohnt und sich für einen bewilligten Anbieter entscheidet, hat faktisch keine Wahl zwischen zwei Wettbewerbern, sondern nur die Wahl, ob er das regional zuständige Angebot nutzt. Das ist keine Kritik an der Loterie Romande; es ist eine Beschreibung des Monopols, das sie mit Swisslos teilt.

Für Spielende im Vertragsgebiet von Swisslos ist dieses Angebot dagegen unerreichbar, und umgekehrt. Die Grenze verläuft nicht zwischen gut und schlecht, sondern zwischen den Kantonen. Wer beruflich pendelt und den Wohnsitz wechselt, spürt die Zuordnung deutlicher als der Stammkunde an der Verkaufsstelle. Der Preis dieses Modells ist die fehlende Wahl; die Gegenleistung ist ein Anbieter, dessen Gewinne in der Westschweiz bleiben und dessen Bedingungen von derselben Aufsicht geprüft werden.

1xBet: internationaler Name, keine Kraft in der Schweiz

1xBet gehört zu den bekanntesten Adressen im internationalen Wettgeschäft und ist jenen aufgefallen, die nach dem Namen und nicht nach dem Bewilligungsstatus suchen. In der Schweiz hat das Unternehmen keine Bewilligung; eine im Ausland angegebene Lizenz ist hier nicht festgestellt und hätte ohnehin keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es existiert kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen und über DNS blockiert werden. Ausländische Domains tauchen auf dieser Liste nicht dauerhaft auf, sondern werden innert Stunden ersetzt — die Sperre ist ein Laufschuh, kein Gitter.

Für Spielende heisst das konkret: Wer sich dort anmeldet, verlässt das System, in dem sein Geld und sein Streitfall einen Ort haben. Die Grösse des Anbieters ersetzt diesen Ort nicht, und die Bekanntheit eines Namens ist kein Bewilligungsersatz.

BDMBet: Kontinuity nur, solange die Domain steht

Auch BDMBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung; eine im Ausland angegebene Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Was bei einem kleineren Namen stärker ins Gewicht fällt als bei einem grossen Anbieter, ist die Frage nach der Dauer. Ein Anbieter ohne Schweizer Aufsicht wird auch nicht daran gemessen, ob er seine Bedingungen einhält; nachprüfbar ist nur, was er selbst veröffentlicht. Wer ein Konto bei einer Marke führt, deren Domain jederzeit auf der Sperrliste erscheinen kann, plant seine Erreichbarkeit mit ein.

BassBet: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Konto

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine im Ausland angegebene Lizenz bleibt hier ohne Kraft (Art. 4 BGS). Damit fehlen drei Dinge gleichzeitig, die Schweizer Spielende für selbstverständlich halten: der Anschluss an das Sperrregister, die Aufsicht über die Bedingungen, der Zugang zum Schweizer Rechtsweg. Was bleibt, ist die Vereinbarung zwischen dem Anbieter und der Person, die das Konto führt — und ein Vertrag, den niemand prüft, ist nur so gut wie der, der ihn anbietet.

Betclic: grosse Werbung, kleine Deckung

Betclic ist im europäischen Sportsponsoring präsent und wirbt damit laut. In der Schweiz steht hinter diesem Auftritt keine Bewilligung; eine im Ausland angegebene Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Gegensatz ist gerade deshalb lehrreich, weil er so deutlich ausfällt: Sichtbarkeit im Fernsehbild und rechtliche Anbindung in der Schweiz sind zwei völlig unabhängige Grössen. Wer Bekanntheit mit Verbindlichkeit verwechselt, zahlt den Unterschied im Streitfall.

BetAlright: der Name ist keine Zusage

BetAlright trägt eine beruhigende Behauptung im Namen. In der Schweiz hat die Marke keine Bewilligung, und eine im Ausland angegebene Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Werbung, die Wohlgefühl verbreitet, und Aufsicht, die tatsächlich eingreift, sind zwei verschiedene Dinge; im bewilligten Schweizer Bereich kommt die Beruhigung nicht aus dem Markennamen, sondern aus dem Register der Gesperrten, an das ein Konto angeschlossen ist. Hier fehlt beides: Bewilligung und Anschluss.

Interwetten: ein Name, der schon auf der Liste stand

Interwetten ist einer jener Anbieter, deren Domain die Gespa namentlich im Zusammenhang mit Sperrungen nennt. Eine Schweizer Bewilligung hat das Unternehmen nicht, eine im Ausland angegebene Lizenz hätte hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Die Erreichbarkeit ist damit keine Konstante: Wer sein Konto dort führt, muss damit rechnen, dass der Zugang über den Schweizer Internetanschluss verschwindet. Das ist die praktische Gestalt eines Angebots ohne Bewilligung — nicht ein Verbot, sondern eine Verfügbarkeit, die von der Tagespolitik abhängt.

BC.Game: Krypto-Welt, Bewilligungslücke

BC.Game ist eine Adresse aus dem Krypto- und Casino-Umfeld und steht für die Art von Angebot, die im Schweizer System gleich doppelt nicht vorkommt. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und im bewilligten Bereich existieren weder anonyme noch Krypto-Auszahlungen — Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer diese Anonymität sucht, sucht bewusst den Bereich, in dem keine Aufsicht, kein Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg existieren.

HighFlyBet: der kleinste Name, dasselbe Problem

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung; eine im Ausland angegebene Lizenz bleibt ohne Kraft (Art. 4 BGS). Bei kleineren Marken kommt ein Punkt hinzu, der nichts mit der Bewilligung zu tun hat: die Frage, ob der Betrieb lange genug besteht, um Verpflichtungen überhaupt zu erfüllen. Eine Aufsicht, die diese Frage stellt, gibt es im Schweizer Bereich — und nur dort.

Was ein Monat Einsatz im Erwartungswert kostet

Wer wissen will, was Spielen unter dem Strich ausmacht, kann es rechnen, und die Rechnung ist unangenehm einfach. Nehmen wir ein illustratives Monatsbudget von CHF 1’000, das einmal auf einen Zweiwettenmarkt mit den Quoten 1.90 und 1.90 gesetzt wird. Ein solcher Markt hat einen Auszahlungsschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %, und damit eine Marge von rund 5 %. Diese Marge gilt es hier zu verwenden, denn sie ist der Preis des Marktes, um den es geht.

Auf einen Umsatz von CHF 1’000 ergibt sich damit ein erwarteter Kostenbetrag von rund CHF 50 pro Monat. Das ist eine Schätzung über viele Wetten — ein Durchschnitt, kein garantiertes Ergebnis für einen einzelnen Monat. Wer diesen Monat gewinnt, zahlt nichts; wer ihn verliert, zahlt mehr als die Hälfte davon. Erst über viele gesetzte Monate hinweg ergibt sich der Betrag, und er ergibt sich als Band, nicht als Punkt.

Woran die Höhe hängt, ist die Marge des tatsächlich gewählten Marktes und die Zahl der Wetten, nicht die Zahl der Abende. Die 5 % sind das Beispiel eines ausgeglichenen Zwei-Weg-Marktes; in weniger liquiden Märkten mit mehreren Ausgängen fällt die Marge typischerweise höher aus, und wer sein Budget über zwanzig Einzelwetten statt über eine streut, vervielfacht diese Marge mit jeder Wette. Ein und dasselbe Monatsbudget wird damit teurer, je zersplitterter es gesetzt wird. Das ist der eigentliche Grund, warum die Werbung über crescendo Steigerungsprozente spricht statt über Margen: Über den Marktwert zu sprechen, kostet Geld, über Einsätze zu sprechen, bringt Aufmerksamkeit.

Wer diesen Kostenblock ernst nimmt, zieht daraus eine praktische Konsequenz. Ein willkürlich gewähltes Monatsbudget ist nicht der sichere Weg, mit dem Sportwetten nichts zu tun haben — es ist ein Kostenrahmen mit einer Zahl darauf. Die Frage verschiebt sich damit von «Wie gewinne ich?» zu «Was kostet mich dieser Monat, wenn ich es tue?», und das ist die einzige dieser beiden Fragen, die von vornherein beantwortbar ist.

Warum nur zwei Anbieter — und was das für den Alltag heisst

Der Rahmen: bewilligt, dominiert, abgegrenzt

Sportwetten online sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1.1.2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Stelle — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Das ist keine Spitzfindigkeit: Wer sich bei der falschen Behörde beschwert, beschwert sich bei niemandem.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — es gibt keine. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Für das Alltagsverhalten folgt daraus etwas sehr Konkretes: Ein Onlinekonto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, erfüllt die zweite Bedingung nicht automatisch.

Wenn die Grenze Wandert: Domain-Hopping und die Sperrliste

Gegen Angebote ohne Bewilligung setzt das Gesetz auf das Netz, nicht auf die Geldhäuser. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Was das für Spielende bedeutet, ist unangenehm praktisch: Die Sperrbarriere filtert Adressen, nicht Absichten. Wer eine Sperre umgeht, umgeht nicht nur eine technische Massnahme, sondern den Teil des Schweizer Systems, der ihn betreffen würde — das Sperrregister und die Aufsicht. Die Zahl 671 ist deshalb keine Erfolgsmeldung, sondern ein Wasserstand.

Rechtsfolgen: wen das Gesetz trifft und wen nicht

Zu wissen, wer hier eigentlich bestraft wird, erspart falsche Ängste und falsche Sicherheit. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bedroht ist, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend, ist es aber nur halb: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert kein Schutz- und Fairnesskontrollsystem. Man trägt also kein Strafrisiko, aber ein Verlustrisiko ohne Verfahrensweg.

Ehrliche Bilanz beider Wege

Die bewilligte Seite bedeutet vollständigen Schweizer Schutz — und im Gegenzug zwei Anbieter, eine geschlossene Liste zulässiger Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzanforderung, ein verifiziertes Konto und, als Gegenleistung für den Schutz, immer dann eine Barriere, wenn sie am meisten stört. Die unbewilligte Seite bedeutet Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg und ausländische Gewinne, die nach kantonalem Recht steuerbar sein können. Keiner der beiden Wege ist die von sich aus sichere Wahl. Was ein Schweizer oder Liechtensteiner Domizil überhaupt erst möglich macht, entscheidet sich vor jeder Anmeldung.

Ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts, und er ist der einzige, der an dieser Stelle weiterhilft. Wer die Bedingungen eines bewilligten Anbieters liest, findet Limiten, Auszahlungsfristen, Auszahlungsgebühren und eine Gewinnverfallfrist in vollständiger Form. Wer dieselben Angaben bei einem Anbieter ohne Bewilligung sucht, findet sie oft nur auf Nachfrage und ohne Instanz, die sie prüft. Wo man diese Angaben nachliest und was dort stehen muss, entscheidet mehr über die Seriosität eines Angebots als jede Bewertung.

Häufige Fragen zu seriösen Sportwetten online

Woran erkennt man, ob ein Anbieter für Sportwetten in der Schweiz seriös und bewilligt ist?

Am Merkmal, das sich nicht nachahmen lässt: an der Bewilligung. Für Sportwetten gibt es in der Schweiz nur zwei davon, für Swisslos und die Loterie Romande. Wer eine Adresse prüft, prüft also, ob sie einem dieser beiden Veranstalter gehört. Eine im Ausland angegebene Lizenz ist kein Ersatz, sondern das Gegenteil eines Nachweises.

Wie berechnet sich aus Einsatz und Quote die Auszahlung?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip folgt die Rundung in zwei Schritten: auf zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf 5 Rappen abrunden. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, das Maximum bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was heisst «Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?

Das interkantonale Recht lässt zwei Veranstalter zu: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jede für ihr eigenes Kantonsgebiet. Dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS), heisst im Umkehrschluss: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland berechtigt hier zu nichts und schützt hier vor nichts.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine staatlich festgeschriebene Einzahlungsgrenze gibt es nicht.

Welche Zahlungswege sind möglich, und warum geht die Auszahlung nur auf das eigene Konto?

Bei Swisslos wird Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft (ab CHF 20; höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen), und PostFinance Pay gehört zu den angebotenen Zahlungsarten. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Bereich nicht.

Welche Bedingungen gelten für ein Online-Konto bei Swisslos zu Alter, Wohnsitz und Spielsperre?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine unbefristete Spielsperre steht im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»