Leichtathletik-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste
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Wer in der Schweiz auf einen 100-Meter-Lauf setzen will, hat genau zwei Adressen zur Auswahl — und beide gehören dem Gemeinwesen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen. Alles andere, was in Suchmasken auftaucht, operiert ohne Bewilligung. Das ist kein Detail am Rand, sondern die Bedingung, unter der jede Wette hier steht.
Stand: Oktober 30, 2026. Bewilligungen und Produktangaben geprüft gegen die Informationen von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Vorgaben des Geldspielgesetzes und der Gespa.
Die zehn Anlaufstellen im Vergleich: bewilligt, geduldet oder gesperrt
Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt keiner Werbelogik. Sie folgt der Rechtslage: erst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Marken, denen Spielende aus der Schweiz trotzdem begegnen. Beide Gruppen werden an denselben Kriterien gemessen — nur fallen die Ergebnisse unterschiedlich aus, weil die Grundlage eine andere ist.

Den Kern der Tabelle bildet der Bewilligungsstatus. Er ist die einzige Zeile, die über alles Weitere entscheidet: ob ein allfälliger Streit in der Schweiz ausgetragen wird, ob eine Spielsperre greift, ob die Aufsichtsbehörde überhaupt zuständig ist.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalter beziehungsweise gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; ausländische Lizenz nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz |
Was diese Tabelle nicht zeigt, ist der eigentliche Preis der zweiten Gruppe. Eine Curaçao- oder Malta-Lizenz entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, ist nicht ans Sperrregister angeschlossen und kann seine Einsätze im Verfahren gegen den Anbieter verlieren. Die Domains solcher Anbieter können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den hiesigen Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains; die erste erschien am 3. September 2019.
Was unter Online-Leichtathletik-Wetten in der Schweiz überhaupt gemeint ist
Leichtathletik ist eine Sportart mit sehr klar definierten Ergebnissen und sehr unklaren Rändern. Der Weltverband zählt Lauf, Gehen, Sprung sowie Stoss und Wurf zu den Disziplingruppen; Mehrkämpfe mischen Disziplinen aus allen Gruppen ausser dem Gehen. Im Freien werden Zehnkampf und Siebenkampf ausgetragen, in der Halle Männer-Siebenkampf und Frauen-Fünfkampf. Für Sportwetten ist daran weniger die Zahl der Disziplinen interessant als die Frage, welche davon sich überhaupt eindeutig und schnell feststellen lassen.
Ein Sprint über 100 Meter ist gemessen, fotofinisht, protokolliert. Ein Weitsprungwettbewerb hat drei Versuche pro Athlet, keine Vorrunde — das Ergebnis steht also nach einer überschaubaren Zahl von Durchgängen. Das klingt nach einer sauberen Wettgrundlage. Es ist aber auch der Grund, weshalb die Auswahl so klein ist: Ein Buchmacher, der Hundertstel Sekunden bepreisen muss, sitzt auf einem Risiko, das kaum zu kalkulieren ist.
Die Schweizer Rechtslage erlaubt ohnehin nicht, was technisch möglich wäre. Zugelassen ist nur, was die Liste der Gespa an autorisierten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten enthält — in der Version vom 10. September 2026. Auf dieser Liste stehen im Leichtathletikbereich keine Wettkämpfe mit überwiegend Minderjährigen, und Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wer auf einen Vorlauf setzen möchte, der dort nicht steht, findet ihn nicht. Die Liste ist geschlossen, nicht exemplarisch.
Rekorde folgen eigenen Regeln. Freiluft-Laufrekorde werden seit 1960 nur anerkannt, wenn sie auf einer 400-Meter-Bahn gelaufen wurden, Hallenrekorde nur auf 200-Meter-Bahnen. Bei einem Fehlstart gilt ein Start als verfrüht, wenn die Reaktionszeit unter 0,100 Sekunden liegt; seit 2009 droht dafür die sofortige Disqualifikation. Vor 2003 durfte ein Athlet nach einem Fehlstart noch einmal starten, zwischen 2003 und 2009 zog der erste Fehlstart eine Verwarnung für das gesamte Feld nach sich. Diese Regelhistorie ist keine Randnotiz: Sie entscheidet, wie eine Wette auf einen Lauf ausgezahlt wird.
Wo die Schweizer Auswahl tatsächlich endet
Auf die Kernfrage, ob Leichtathletik unter die zugelassenen Sportarten fällt, lautet die Antwort des Gesetzes: Sportwetten sind überhaupt nur auf Sportwettkämpfe erlaubt, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ranglistenwetten sind es nur dann zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen.
Die praktische Folge davon ist unspektakulär und für den Leser wichtig: Es gibt keine Wettform, die ein Veranstalter ausserhalb dieser Liste anbieten könnte, selbst wenn er es technisch sauber hinbekäme. Die Einengung ist nicht das Ergebnis eines vorsichtigen Anbieters, sondern die Grenze, die das Gesetz zieht. Wer eine grössere Auswahl sucht, muss zu einem Anbieter wechseln, der keine Schweizer Bewilligung hat — und damit alles aufgibt, was im Abschnitt ‚Die Rechtslage: wer hierzulande überhaupt eine Wette annehmen darf‘ beschrieben ist.
Warum kleine Zeitunterschiede die Vorhersage schwer machen
Bei einem 100-Meter-Lauf liegen zwischen Platz eins und Platz sechs oft weniger als ein Viertel einer Sekunde. Ein Beinmuskel, ein schlechter Startblock, ein an diesem Tag Gegenwind — die drei Faktoren verschieben das Ergebnis um mehr als der Abstand zwischen den Podestplätzen beträgt. Das ist keine Pechfrage, sondern die Grundstruktur des Sports.
Für den Wettenden heisst das: Die Quote spiegelt eine Wahrscheinlichkeit, und diese Wahrscheinlichkeit ergibt sich aus der Streuung, die ein Buchmacher über eine solche Verteilung annimmt. Wer im Kopf eine klare Reihenfolge der Favoriten hat, hat noch keine Einschätzung, wie empfindlich diese Reihenfolge auf kleine Verschiebungen reagiert. Genau diese Empfindlichkeit ist der Grund, weshalb Livewetten auf kurze Sprints für Betreibende wie für Wettende gleichermassen ungemütlich sind.
Die Rechtslage: wer hierzulande überhaupt eine Wette annehmen darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit 1. Januar 2019. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos, eine Unterscheidung, die in Diskussionen über «die Schweizer Lizenz» regelmässig durcheinandergerät.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und beide sind gemeinnützig gebunden. Der Reingewinn einer Swisslos mit 562 Millionen Franken für 2025 verteilte sich auf die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten davon 109 Millionen Franken nach 122 Millionen im Vorjahr. Wer auf Leichtathletik setzt, setzt also in einem Kanal, dessen Erlös in die Kantone und den Sport zurückfliesst — ein Argument, das die Buchmacherbranche üblicherweise nicht auf ihrer Seite hat.
Zwei Adressen, zwei Gebiete. Sporttip läuft im Swisslos-Vertragsgebiet: Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nid- und Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus — die Wahl fällt also nicht nach Geschmack, sondern nach Postadresse.
Ein Konto entsteht nicht nebenbei. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person ist eine Registrierung erlaubt. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Dass eine Identitätsprüfung über die Ausweiskopie läuft, ist keine Formalie, sondern der Mechanismus, an dem Spielerschutz und Sperrregister erst hängen.
Was ohne Schweizer Bewilligung wegfällt
Ein ausländischer Anbieter mit Curaçao- oder Malta-Lizenz ist in der Schweiz nicht verboten — für den Spielenden. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spieler bleibt straffrei, trägt aber die Kosten.
Diese Kosten sind konkret: kein Zugang zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Fairness, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit über eine Auszahlung, und die Möglichkeit, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Dazu die Steuerfrage, die viele übersehen: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe.
Auch die Werbeseite ist geregelt. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Artikel 74 Absatz 3 des Geldspielgesetzes verboten und wird nach Artikel 131 mit einer Busse von bis zu 500’000 Franken geahndet. Das ist der Grund, weshalb diese zehn Anbieter hier beschrieben und bewertet werden und nicht empfohlen. Werbung für sie wäre strafbar, und eine Bewertung, die in eine Empfehlung kippt, wäre keine Bewertung mehr.
Die Marge rechnen: was eine 1.90-Quote dem Wettenden entzieht
Ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten ist kein Sonderfall, sondern der Normalfall, den fast jeder Buchmacher bei ausgeglichenen Laufwetten anlegt. Die Rechnung ist einfach genug, um sie einmal mitzumachen.
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei zwei Quoten von je 1.90 ergibt das 1 geteilt durch 1.0526 — eine Auszahlungsquote von rund 0.95 und damit eine Marge von ungefähr 5 Prozent. Der Buchmacher behält also etwa fünf Rappen von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, unabhängig davon, wie der Lauf ausgeht.
Diese Zahl ist eine Bandbreite, keine Konstante. Die Marge hängt vom Markt ab, nicht von der Sportart: Ein Hauptmarkt auf einen Diamond-League-Lauf trägt in der Regel eine andere Marge als ein Nebenmarkt auf den dritten Platz in einem Kugelstossen, und ein Markt, den ein Anbieter vorsichtig bepreist, trägt eine höhere als ein umsatzstarker. Bei einem Markt mit zwei Quoten von 1.90 liegt die Marge bei rund 5 Prozent, sofern nur diese Quote zutrifft. Sobald eine Seite bei 1.85 steht, verschiebt sich die Verteilung auf die andere Seite des Marktes.
Was das für den Wettenden bedeutet: Ein Wettgewinn von 100 Franken setzt bei Quote 1.90 einen Einsatz von 100 Franken voraus, der 105,26 Franken hätte zurückbringen müssen, damit der Markt bei null liegt. Die Differenz ist der Preis für die Möglichkeit, vor Spielbeginn zu setzen. Ob dieser Preis fair ist, entscheidet sich am Vergleich — und in der Schweiz gibt es für Leichtathletik keinen Vergleich mit zehn Anbietern, sondern einen mit zwei.
Der Spielplan: Weltmeisterschaften, Diamond League, Hallensaison
Die Leichtathletik-Weltmeisterschaften finden seit 1983 mit dem vollen olympischen Programm statt — zunächst alle vier Jahre, seit 1991 alle zwei Jahre. Diese Kadenz ist der Taktgeber des Sports: Sie bestimmt, wann ein Ereignis überhaupt Aufmerksamkeit und damit einen Markt bekommt.
Diamond League gibt es seit 2010, ausgetragen von World Athletics, dem damals noch IAAF genannten Weltverband. Vorgänger war die IAAF Golden League. Das erste Jahr brachte 14 Meetings mit 32 Diamond-Disziplinen; für 2025 und 2026 verzeichnet die Seite je 15 Meetings. Die Struktur ist dabei entscheidend für die Frage, ob sich ein Meeting überhaupt als Wette anbietet: Seit 2017 erhalten die ersten acht Athleten eines Meetings Punkte in absteigender Skala von 8 bis 1, und diese Punkte entscheiden über die Qualifikation für die Disziplinfinals.
Das heisst konkret: Ein Meeting im Juli ist für viele Athleten nicht der Wettkampf, den sie gewinnen wollen, sondern der, den sie brauchen, um in das Finale zu kommen. Ob jemand alles gibt oder ein Ergebnis verwaltet, steht in keinem Wettprogramm. Wer auf ein einzelnes Diamond-League-Meeting setzt, setzt mit auf diese Frage — und sie ist nicht beantwortbar, weil sie von der Gesamtwertung abhängt, die die Akteure selbst im Kopf haben.
In der Halle wiederholt sich das Muster in kleinerem Rahmen. Mehrkämpfe, Sprintdistanzen, die nicht identisch mit den Freiluftstrecken sind, und eine Saison, die in die Vorbereitung auf das Freiluftjahr hineinragt. Auch hier gilt: Die Beteiligungsfrage entscheidet mit, und niemand kann sie vorab kennen.
Welche Wettkämpfe Schweizer Veranstalter bepreisen dürfen
Die Gespa-Liste regelt nicht, welche Meetings stattfinden, sondern welche in der Schweiz bepreist werden dürfen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur bei Entscheidungsfunktion für Teilnahme oder Podest. Training läuft nie. E-Sport fehlt auf der Liste vollständig; zu virtuellen Sportarten lässt sich rechtlich nichts sagen, weil dazu nichts festgelegt ist.
Damit wird die Frage «welche Wettkämpfe gibt es» für Schweizer Spielende zu einer anderen Frage: nicht «welche Meetings finden statt», sondern «welche davon stehen auf einer behördlichen Liste». Das ist unbefriedigend, wenn man den vollen Kalender kennt. Es ist zugleich der Grund, weshalb die Aufsicht überhaupt funktioniert.
Warum der Kalender den Markt und nicht die Quote macht
Ein Kalender mit 15 Meetings klingt nach Auswahl. Nach Abzug der Disziplinen, die auf der Liste fehlen, der Runden, die nicht aufgeführt sind, und der Wettarten, die nicht zugelassen sind, bleibt ein schmaler Rest. Wer ein Meeting sieht und daraus auf ein umfangreiches Angebot schliesst, zieht die falsche Verbindung.
Und dann ist da noch die Frage der Begegnung mit dem eigenen Wohnsitz. Nur wer im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter wohnt, bekommt überhaupt ein Konto. Der Kalender ist für alle derselbe; der Zugang ist es nicht.
Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete: die Veranstalter im Einzelnen
Swisslos Sporttip — das Programm für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip.
Die Limiten liegen bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese letzte Regel ist die unangenehme: Anders als ein abgelehnter Kreditkartenantrag gibt es hier keinen Widerspruch. Die Wette landet nicht oder sie landet unter der Limite.
Beim Cash-Out ist Sporttip zurückhaltend. Die Funktion gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn ohne vorzeitige Auflösung, hängt vom Stand des Ereignisses ab und kann jederzeit geändert werden.
Zwei Kleinigkeiten aus den Regeln, die in der Praxis mehr kosten als sie aussehen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer in der 80. Minute aussteigt, verliert also nicht nur den Aufschlag, sondern die ganze Erhöhung. Und für Livewetten gilt: Die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 bewertet, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Livewette auf den Elfmeter, der gerade gegeben wurde, ist damit ein Nullsummengeschäft mit der Buchhaltung.
Für eine reguläre Spielzeit zählt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Zusammengefasst: Wer ein Konto im Vertragsgebiet hat, findet bei Sporttip die einzige Sportwettenplattform, die den ganzen Schutzapparat der Schweiz hinter sich hat — Sperrregister, Verrechnungssteuerlogik, Rechtsweg. Das ist der eigentliche Gegenstand dieser Bewertung und nicht das Wettprogramm. Der Preis dafür steht in denselben Bedingungen: CHF 1’000 pro Einzelwette, ein Cash-Out ohne Teilauszahlung, Boosts, die beim Aussteigen verfallen. Wer viel auf einmal setzen will und flexibel aussteigen möchte, stösst hier zum ersten Mal auf eine Wand.
Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Alternative mit anderem Vertragsgebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie beschäftigt 221 Mitarbeitende und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Diese Zahl ist der beste Beleg dafür, wie das Geschäft aufgebaut ist: viel Filialnetz, viel Bardirektverkauf, und ein Online-Kanal, der parallel dazu existiert.
Für Spielende aus der Deutschschweiz ist das irrelevant, und zwar nicht aus Ablehnung, sondern aus Wohnsitzlogik. Das Online-Konto setzt Aufenthalt im Gebiet voraus; wer in Zürich lebt, kommt hier nicht durch die Registrierung. Umgekehrt gilt dasselbe. Die beiden Veranstalter konkurrieren nicht um dieselben Personen, und das ist keine Marktnische, sondern der Zuschnitt der Kantone.
Für das Leichtathletikangebot heisst das: Es gibt in der Schweiz keinen Anbietervergleich im engeren Sinn, sondern eine Zuteilung. Wer wissen will, welche Laufwetten möglich sind, sieht sich die Liste der Gespa an, und die ist für beide gleich. Die Unterschiede liegen in Limiten, Bedienung und Auszahlungspraxis — Bereiche, in denen die Veranstalter eigene Regeln führen.
Wer im Westschweizer Gebiet wohnt und Sportwetten spielen will, hat genau eine bewilligte Adresse. Das ist keine Einschränkung von Jouez Sport, sondern die Struktur, in der beide Veranstalter stehen — und wer sich darüber ärgert, ärgert sich über die Kantone, nicht über den Anbieter.
BillyBets — ohne Schweizer Bewilligung, mit den Folgen der Rechtslage
BillyBets operiert in der Schweiz ohne Bewilligung. Es gibt keine aufsichtsbehördliche Feststellung, wonach ein Schweizer Bewilligungsinhaber dahintersteht, und das ist die einzige Feststellung, die hier zählt. Wie bei allen Anbietern dieser Gruppe ist eine ausländische Lizenz nicht belegt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung.
Konkret heisst das für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz: Die Auszahlung, ein Streit über die Auslegung einer Wette und die Frage, ob ein Einsatz zurückerstattet wird, werden nicht in der Schweiz geklärt. Ein Konto hier ist kein zweiter Zugang zu einer geschützten Umgebung, es ist der einzige Zugang ohne Schutz. Auch die Verbindung zum Sperrregister fehlt: Wer sich bei einer Schweizer Veranstalterin sperren lässt, um sein Spielen zu begrenzen, ist bei BillyBets davon nicht betroffen. Die Sperre bleibt zu Hause.
Das genannte Gegenargument ist immer dasselbe — die breitere Auswahl. Bei einem Sport, der auf einer Fünf-Meter-Strecke in Hundertstelsekunden entschieden wird, ist Breite allerdings nichts wert, wenn nichts davon feststellbar ist, was im Zweifelsfall gilt. Diese Bewertung kommt deshalb auf dasselbe Ergebnis wie bei den anderen neun im Feld: Als Referenz verstanden, haben diese Marken ihren Zweck. Als Ort für eine Wette, bei der man im Streitfall jemanden anrufen kann, nicht.
Jackbit — ohne Schweizer Bewilligung, ein Eintrag auf einer Blockliste ist möglich
Jackbit steht in keiner Schweizer Bewilligung. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden — ein Vorgang, der kein Urteil über die Angebotsqualität ist, aber die praktische Erreichbarkeit betrifft. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, weshalb auf eine andere Adresse ausgewichen wird. In der Schweiz ist das kein Graubereich, den der Nutzer selbst verwaltet, sondern ein Werkzeug, das die Aufsicht einsetzt.
Für den Wettenden ist die Blockierung ein doppeltes Signal. Sie sagt nichts darüber, ob eine Auszahlung kommt. Sie sagt aber, dass die Schweizer Behörden diese Adresse als ein nicht bewilligtes Angebot einschätzen — und dass eine Adressänderung die Rechtslage nicht verändert. Wer ein Konto bei Jackbit unterhält, sollte wissen, von welcher Domain aus er es tut, und dass die Kontinuität dieses Zugangs nicht in seiner Hand liegt.
Bezogen auf Leichtathletik: Weder hier noch bei den anderen acht ausländischen Marken gibt es eine Grundlage, um ein Auseinanderlaufen des Wettangebots in dieser Disziplin zu behaupten. Ein Buchmacher mit breitem Sportprogramm mag mehr Laufwetten zeigen als die Schweiz erlaubt; ob er es tut, steht auf seinem eigenen Programm. Die Bewertung, die hier bleibt, ist strukturell: Ohne Bewilligung fehlt nicht eine Zeile im Angebot, sondern die Instanz, die im Zweifel entscheidet.
Betovo — ohne Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister
Betovo hat keinen Schweizer Bewilligungsstatus. Daraus folgen die drei Dinge, die alle Marken dieser Gruppe teilen: keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Wirkung einer ausländischen Lizenz.
Die Anbindung an das Sperrregister ist dabei der Teil, der am wenigsten diskutiert wird und am meisten wiegt. Eine Spielsperre in der Schweiz ist nicht nur eine Selbstbeschränkung, sie wird in einem Register eingetragen, das schweizweit gilt und auch Casinos einschliesslich Online-Casinos betrifft. Wer sich sperren lässt und dann zu einem Anbieter ohne Bewilligung wechselt, hat die Sperre umgangen und nicht beendet. Aus Sicht des Spielerschutzes ist das die zentrale Schwachstelle dieses Geschäftsmodells — und sie liegt beim Nutzer, nicht beim Anbieter.
Auch in der Steuerfrage gibt es nichts zu holen. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was nach Erleichterung klingt, aber nur bedeutet, dass die Erhebung an einer anderen Stelle passiert: Die kantonale Praxis kann solche Gewinne als vollständiges steuerbares Einkommen behandeln. Wer einen grossen Lauf wagt und dabei auf eine korrekte Versteuerung setzt, sollte vorher mit der kantonalen Steuerverwaltung reden.
Ob Betovo Laufwetten in einer Auswahl anbietet, die über die Schweizer Liste hinausgeht, lässt sich ohne Blick in sein Wettprogramm nicht sagen — und selbst dann wäre die Angabe seine eigene. Der Bewertungsmassstab bleibt daher die Struktur: hier kein Schutz, dort der volle. Für eine Sportart, in der das Ergebnis auf Hundertstel genau festgestellt wird und ein Anbieter einen Fehlstart nach seinen eigenen Regeln einordnen darf, ist das kein gleichwertiger Tausch.
Gamdom — ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit
Gamdom tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine aufsichtliche Anerkennung gibt es nicht, und die gemeldete Lizenz ist nicht belegt und hat hier keine Wirkung.
Bei einer Wette auf einen Laufsport kommt der Streitpunkt fast immer an derselben Stelle: Wie wird ein Fehlstart gewertet, wie ein nachträglicher Bann, wie eine Änderung des Ergebnisses nach dem Ziel? In der Schweiz gibt es dafür eine Aufsicht, die überprüfbare Entscheide fällt. Auf einem ausländischen Portal entscheidet der Anbieter nach den eigenen Bedingungen, und wenn man dagegen vorgehen will, muss man in der Jurisdiktion klagen, in der er sitzt. Wer diesen Satz liest und innerlich abhakt, sollte ihn einmal mit einem realistischen Streitwert von ein paarhundert Franken durchrechnen.
Bemerkenswert am Gamdom-Auftritt für Schweizer Leser ist etwas anderes: dass er überhaupt bemerkt wird. Die Schweiz hat gegen unerlaubte Angebote kein Zahlungsblocksystem. Banken und Kartennetzwerke sperren Einzahlungen an solche Anbieter nicht. Wer es nicht selbst regelt, wird nicht daran gehindert — und das ist die eigentliche Schwäche der Schweizer Regelung. Eine Bewilligungspflicht, die der Nutzer nicht durchsetzt, ist eine Aufforderung, sie zu ignorieren.
Cloudbet — ohne Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenzen entfalten hier keine Wirkung
Cloudbet gehört zu den Anbietern, die Schweizer Spielende aus dem Ausland bedienen, ohne hier bewilligt zu sein. Eine Lizenz gleich welchen Landes — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes — entfaltet in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung. Das ist keine Einordnung der Lizenzqualität, sondern die Feststellung, dass eine Aufsicht ausserhalb ihres Territoriums nichts durchsetzt.
Das hat eine Konsequenz, die beim Werben um Kunden regelmässig untergeht: Die Fairnesskontrolle, die eine Lizenzbehörde verspricht, ist eine Kontrolle in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Gegenüber einem Spielenden mit Wohnsitz Zürich und Schweizer Bankverbindung, der im Streitfall vor einem Schweizer Gericht steht, ist sie nichts wert. Zusätzlich dürfen Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — ein Risiko, das der Spielende trägt, obwohl er selbst nicht bestraft wird.
Auf die konkrete Frage nach Laufwetten und deren Quoten bei Cloudbet gibt es hier keine belastbare Antwort, und eine geschätzte wäre schlechter als keine. Was bleibt, ist die Einordnung der gesamten Gruppe: Eine grössere Auswahl kompensiert keinen fehlenden Rechtsweg, sie ersetzt ihn nicht einmal teilweise.
HighFlyBet — ohne Schweizer Bewilligung, Ausschluss vom schweizweiten Register
HighFlyBet hat keinen Schweizer Bewilligungsstatus, keine Anbindung an das hiesige Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; Ende 2025 standen dort 671 Domains, dem Hopping über neue Adressen sind Grenzen gesetzt, aber sie werden laufend neu gesetzt.
Der Punkt, der hier mehr wiegt als die Rechtsdogmatik, ist die Selbstkontrolle. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Dieses Register ist die einzige Institution in der Schweiz, die einen Spielenden wirksam und dauerhaft bremst. Wer es mit einem Konto bei einem nicht bewilligten Anbieter unterläuft, hat nicht eine Alternative zum Angebot gefunden, sondern einen Weg um das Angebot herum.
Wer Auswahl sucht und mit dem Verzicht leben kann, wird bei diesen Marken fündig. Wer Auswahl sucht und gleichzeitig einen Mechanismus braucht, der ihn bei einem schlechten Monat bremst, sucht am falschen Ort. Auf eine Laufwette bezogen bleibt es dabei: Die Wette ist dieselbe, der Boden darunter nicht.
BetPanda — ohne Schweizer Bewilligung, für alle Kriterien gleich bewertet
BetPanda steht ohne Schweizer Bewilligung im Feld und wird deshalb an denselben Massstäben gemessen wie die übrigen acht: Bewilligungsstatus, Schutz, Rechtsweg, Steuerfolge. In allen vier Punkten fällt das Ergebnis identisch aus, weil es dieselbe Rechtsfolge ist und nicht eine Eigenschaft des jeweiligen Portals. Die Domain endet auf .io und damit nicht auf einer Schweizer Endung — was für die Beurteilung irrelevant ist, weil die Aufsicht an der Bewilligung hängt, nicht an der Adresse.
Was für den Leser an einer solchen Marke praktisch zählt, ist die Frage der Auszahlung. Bei einer Wette auf einen Vorlauf, der wegen eines Fehlstarts neu gestartet wird, entscheidet nicht die Fairness eines Algorithmus, sondern eine Regel, die irgendwo geschrieben steht. Steht sie in Schweizer Bedingungen, gibt es eine Stelle, die sie auslegt. Steht sie in den Bedingungen eines Anbieters ohne Bewilligung, gibt es die auch — nur niemanden, der sie für einen durchsetzt.
Für den Bereich Leichtathletik gilt bei diesem Anbieter nichts anderes als bei den übrigen ausländischen Marken: Ob und in welchem Umfang er Laufwetten führt, ist eine Frage für sein eigenes Wettprogramm, nicht für diese Bewertung.
PowBet — ohne Schweizer Bewilligung, dieselbe Bewertung aus denselben Gründen
PowBet ist der letzte Eintrag dieses Vergleichs und teilt mit den acht vor ihm den Bewilligungsstatus. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine Anerkennung durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Eine gemeldete ausländische Lizenz ist nicht belegt und hätte hier keine Wirkung.
Weshalb er trotzdem in der Liste steht: weil Schweizer Spielende ihn antreffen, und weil ein Vergleich, der ihn unterschlägt, ein Vergleich wäre, den die Zielgruppe nicht wiedererkennt. Das ist der Nutzen eines solchen Rankings. Es ist keine Empfehlung, und bei neun von zehn Einträgen kann es keine sein.
Wer in der Ostschweiz oder im Mittelland wohnt und auf Leichtathletik setzen will, hat eine bewilligte Adresse: Sporttip. Wer in der Romandie wohnt, hat eine andere. Alle weiteren Optionen sind juristisch ausserhalb der Schweiz angesiedelt, und das ändert sich nicht dadurch, dass sie in einem Vergleich stehen.
Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Sperre und Beratung
Verlustlimiten: was vor der ersten Wette gesetzt werden muss
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das Gesetz und die Praxis fallen hier auseinander, und das ist kein Detail. Nach den Vorgaben muss der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer sich ärgert, dass die Erhöhung drei Tage dauert, ärgert sich zu Recht — nur fällt der Ärger nicht auf den Anbieter allein, sondern auf den Spielraum, den er ausfüllt.
Diese Unterscheidung ist die eigentliche Lehre aus dem Abschnitt. Limiten sind in der Schweiz nicht vom Staat vorgegeben, sondern vom Spielenden selbst zu setzen. Es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Wer keine Limite setzt, weil er keine braucht, hat sie trotzdem gesetzt — nämlich auf den Höchstwert. Die Voreinstellung ist der Rahmen, nicht die Wahl.
Überlegt man, ob die 72 Stunden etwas kosten: Sie kosten genau die Person, die in einer schlechten Woche glaubt, mehr einsetzen zu müssen. Für sie sind die drei Tage die Arbeit. Für alle anderen sind sie eine Formalie, die man einmal durchläuft und nicht mehr bemerkt.
Die Spielsperre und was sie wirklich umfasst
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Der Ausschluss trifft nicht nur die eigene Entscheidung. Ein Spielausschluss wegen Überschuldung oder Spielsucht sowie die Selbstsperre werden in einem gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen erfasst. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Für ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung gilt dieses Register nicht — und das ist der Punkt, an dem die Entscheidung für ein Portal im Ausland zur Entscheidung gegen das eigene Schutznetz wird.
Wie es in der Fläche aussieht, ist ernüchternd. Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Verkaufsstellenkontrolle ist also kein Bereich, auf den man sich verlassen sollte — weder dort noch, übertragen gedacht, in jedem anderen Vertriebskanal.
Bei welchen Vorzeichen man sich Hilfe holt
Es wäre zu einfach, den Rat auf die berühmten drei Fragen zu verkürzen. Ein brauchbares Vorzeichen liegt in der Sportart selbst. Leichtathletik wird in Sekunden und Zentimetern entschieden. Wer nach einem verlorenen Lauf das Gefühl hat, die Sache sei «fast» aufgegangen und müsse nur ein zweites Mal versucht werden, verwechselt die Nähe des Ergebnisses mit der Nähe des Gewinns.
Die Limiten aus dem Abschnitt zu den Verlustgrenzen sind für genau diesen Fall gedacht. Eine Tageslimite von 20 Franken macht einen schlechten Nachmittag zu einer Kleinigkeit. Die gleiche Person ohne Limite kann denselben Nachmittag mit dem Vierfachen beenden, weil sie den Unterschied zwischen einem knappen Ergebnis und drei knappen Ergebnissen hintereinander nicht mehr einordnet.
Beratung gibt es in der Schweiz kostenlos und anonym, und wer sich für die unbefristete Sperre entscheidet, sollte wissen, dass sie sich nicht schnell zurücknehmen lässt. Das ist keine Hürde, das ist der Zweck. Wer die Beratung sucht, während die Sperre läuft, nutzt sie am wirksamsten.
Steuern auf Gewinne: der Steuerfreibetrag und die Kantone
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Dieser Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 beim Bund bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb hier nur «je nach Kanton» stehen kann und nicht eine einzelne Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein; diese lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Für einen typischen Wettenden ist das eine theoretische Zahl: Ein Gewinn liegt weit darunter, also fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Die relevante Grösse ist nicht der Freibetrag, sondern die kantonale Schwelle — und die entscheidet, ob ein ungewöhnlich grosser Gewinn steuerfrei bleibt oder nicht.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche in einem Vergleich findet, findet sie dort, wo ein anderes Steuersystem gilt. Bei ausländischen Anbietern ist die Verrechnungssteuer nicht einschlägig, aber die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Diese Auskunft ist allgemeiner Natur und gehört zu einem Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht in ein Wettportal.
Was am Ende vom Angebot übrig bleibt
Der Ausgangspunkt dieser Seite war die Frage, ob man aus der Schweiz auf Leichtathletik wetten kann. Die Antwort ist ja — aber nur über Swisslos Sporttip und, in der Westschweiz, über Loterie Romande Jouez Sport, und nur auf das, was die Gespa-Liste zulässt. Leichtathletik ist eine zugelassene Sportart; ein Diamond-League-Meeting oder eine Weltmeisterschaft sind Wettkämpfe, für die sich ein Schweizer Angebot finden lässt. Was dazwischen fehlt, fehlt nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es nicht auf der Liste steht.
Die zweite Antwort ist die unbequemere. Wer mehr Auswahl will, muss zu einem Anbieter ohne Bewilligung wechseln, und der Preis dafür ist nicht eine höhere Marge, sondern ein fehlender Rechtsweg, ein fehlendes Sperrregister und eine Steuerfrage, die im Ausland anfängt. Die Marge von rund 5 Prozent bei einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt ist derselbe Preis bei jeder Adresse — sie ist die Dienstleistungsgebühr des Buchmachers und nichts, was ein Anbieterwechsel senkt.
Die Folge für den Leser ist die Wahl zwischen zwei Unvollkommenheiten: ein enges Angebot mit vollem Schutzapparat oder ein weites Angebot ohne. Wer wenig und gelegentlich setzt, verliert beim engen Angebot nicht viel und gewinnt den Schutz. Wer viel und häufig setzt, findet die Limiten von CHF 1’000 pro Einzelwette und den Cash-Out ohne Teilauszahlung irgendwann lästig — und sollte trotzdem nicht die Sperrregister-Anbindung gegen die Bequemlichkeit tauschen. Diese Abwägung ist unangenehm, und sie wird nicht dadurch besser, dass man sie in einer Vergleichstabelle umdreht. Die Grenze, die im Wettprogramm eines nicht bewilligten Anbieters zu einer Laufwette steht, ist seine eigene; in der Schweiz ist sie es nicht.
Häufige Fragen zu Leichtathletik-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz überhaupt auf Leichtathletik wetten?
Ja. Leichtathletik zählt zu den Sportarten, für die Schweizer Veranstalter Wetten anbieten dürfen, sofern der Wettkampf auf der Liste der Gespa steht. Es gibt keine Sonderregel, die Leichtathletik ausschlösse. Die Auswahl richtet sich nach dieser Liste, nicht nach der Sportart.
Was passiert mit einer Wette, wenn ein Läufer wegen eines Fehlstarts disqualifiziert wird?
Das entscheidet die Regel des jeweiligen Wettprogramms, und meist läuft es auf die Rückabwicklung hinaus: Wird der Wettkampf abgebrochen oder ungültig, sortiert der Veranstalter die betroffenen Wetten in der Regel aus und erstattet die Einsätze zurück. Wer gesetzt hat, prüft vorher, wie das Programm den Fehlstart behandelt.
Wie rechnet sich die Marge des Anbieters aus den Quoten?
Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten. Bei zwei Quoten von je 1.90 sind das rund 95 Prozent, die Marge also ungefähr 5 Prozent. Der Buchmacher behält diesen Anteil unabhängig vom Ausgang des Laufes.
Warum sind Wettkämpfe mit knappen Zeitunterschieden schwer einzuschätzen?
Weil zwischen mehreren Platzierungen oft weniger als eine halbe Sekunde liegt. Ein schlechter Start, ein Beinmuskel oder Gegenwind verschieben das Ergebnis stärker als dieser Abstand. Die Quote bildet eine Wahrscheinlichkeit ab, aber die tatsächliche Streuung solcher Ergebnisse ist für Wettende kaum abzuschätzen.
Welche Verlustlimiten muss man vor der ersten Wette setzen?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festzulegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wie werden Gewinne besteuert und was bedeutet der Steuerfreibetrag?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen einkommenssteuerfrei. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, der kantonale Wert weicht je nach Kanton ab. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Sportarten – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
