Neue Wettanbieter Schweiz 2026: zwei Bewilligungen, viele ausländische Seiten

Updated Oktober 2026
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Eine frisch geöffnete Glastür führt in einen leeren Geschäftsraum, Morgenlicht fällt auf einen polierten Boden.

Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und deren Sperrliste geprüft.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, findet schnell zwanzig Seiten, und keine davon ist neu im Sinne des Gesetzes. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Grossspiele hat die Politik die Zahl der Veranstalter gedeckelt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, mehr nicht. Jede andere Seite, die einem Schweizer Publikum Quoten anbietet, arbeitet ohne Bewilligung, und zwar nicht wegen einer Formalität, sondern weil eine ausländische Bewilligung auf Schweizer Boden keine Wirkung entfaltet.

Das klingt nach einer kurzen Antwort auf eine lange Frage, und in einem Punkt ist es das auch. Nur ist es keine Antwort, die man einfach so glaubt, wenn vor einem ein Werbebanner mit verdreifachtem Startguthaben steht. Der Ausweg verläuft über die Unterscheidung, die diese Seite trägt: Es gibt zwei Wege, in der Schweiz Sportwetten zu spielen, und sie führen zu völlig verschiedenen Rechten. Will man eine Wette, die vom Schweizer Recht erfasst ist, bleibt man im Sortiment der beiden Veranstalter. Will man das breitere Angebot, grössere Quotenauswahl, Krypto, späte Nächte, dann geht man zu einem ausländischen Anbieter und verliert mit dem Gang dorthin jeden Schweizer Schutz. Was man dabei gewinnt und was man verliert, lässt sich vergleichen. Was verglichen wird, darf aber nicht verschwimmen.

Die Diskussion, die zu diesem Deckel geführt hat, ist mehr als ein Jahrzehnt alt und hat sich erstaunlich festgesetzt. Nach dem Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 kippte eine Volksinitiative «Keine Billig-Vermittlung» die Absicht, Schweizer Spielende vor ausländischen Plattformen abzuschirmen. Der Nebeneffekt wurde dann greifbar: Die Stimmberechtigten lehnten die Initiative am 10. März 2019 mit 72,9 Prozent Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 41,4 Prozent deutlich ab. Seither steht der Deckel auf zwei.

Spielerschutz als erstes Kriterium: Verlustlimiten, Spielsperre und der schweizweite Registereintrag

Wer Angebote vergleicht, schaut zuerst auf die Quote und dann auf den Bonus und erst irgendwann auf das Kleingedruckte. Ich drehe die Reihenfolge um, weil die Frage nicht lautet, was eine Wette im besten Fall abwirft, sondern was mit dem Geld passiert, wenn jemand die Kontrolle verliert.

Ein Stapel handbeschriebener Karteikarten liegt auf einem Schreibtisch, daneben eine Lupe mit Messingrand.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Schweiz regelt den Spielerschutz in einer Form, die international selten ist, und zwar auf eine bestimmte Art: Der Staat setzt keine Beträge fest, er verpflichtet die Veranstalter, Limiten zu verlangen. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS); der Schweizer Rahmen enthält somit keine gesetzlich feste Deckelung des Einsatzes. Diese Werte bestimmt die spielende Person selbst, und zwar vor der ersten Wette. Wer sich die Mühe spart, weil die Wahl ohnehin offen aussieht, trifft die einzige Entscheidung, die den Abend später begrenzt, schon zu Beginn falsch.

In den eigenen Bedingungen der beiden Veranstalter steht die Mechanik dann konkreter als im Gesetz. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Letzteres ist der wirksame Teil: Mit einer Erhöhung lässt sich die Limite nicht in der Halbzeit überstimmen, wenn die Partie läuft und der zweite Gedanke drängt. Nach dem Gesetz wartet eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande verwenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden, und das ist das schärfere Mass, an dem man sie messen darf. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die zweite Säule ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem der Schweizer Rahmen den Vergleich mit dem Ausland gewinnt, und zwar nicht knapp.

Wer sich in diesem Register eingetragen weiss, kann woanders weiterspielen. Anders als in manchen anderen regulierten Märkten ist ein Online-Ausschluss kein Zugangsausschluss: Die Sperre greift bei den bewilligten Angeboten, nicht bei einer Seite ohne Bewilligung, die noch nie von einem Sperrregister gehört hat. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, spielt immer ausländisch, ob bewusst oder nicht.

Die dritte Säule ist das Alter und die Prüfung. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei Swisslos verlangt die Online-Registrierung zusätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die hochgeladene Ausweiskopie wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Damit ist auch klar, was ein Anbieter verspricht, der mit «ohne Anmeldung» oder «ohne Verifizierung» wirbt: nicht weniger Bürokratie, sondern die Abwesenheit der Kontrolle, die verhindert, dass eine gesperrte oder minderjährige Person ihr Konto von gestern einfach neu aufsetzt.

Neue Wettanbieter in der Schweiz: wie viele es gibt und wie viele davon eine Bewilligung haben

Die Suche nach neuen Anbietern hat zwei Lesarten, und keine davon ist falsch. Die eine fragt nach dem Markt, den Schweizer Spielende tatsächlich vorfinden. Die andere fragt nach dem Markt, den die Schweiz kennt.

Zählt man, was im Browser erreichbar ist, kommt man auf Dutzende bis hunderte Angebote, in jeder Sprachvariante und mit jeder Werbebotschaft, die in eine Anzeige passt. Zählt man, was in der Schweiz veranstalten darf, kommt man auf zwei Namen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Wer auf der Suche nach dem dritten legalen Schweizer Wettanbieter ist, ist auf der Suche nach etwas, das nicht existiert.

Was die Aufsicht führt, ist die andere Liste. Die Gespa publiziert die Sperrliste, jene ausländischen Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Dass diese Zahl wächst, während die Zahl der Bewilligungen konstant bei zwei bleibt, sagt viel über den Markt und wenig über die Bewilligungspraxis.

Die Kehrseite dieser Liste ist ihr Tempo. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Domain-Hopping als Praxis und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Wer glaubt, eine Sperre mache ein Angebot dauerhaft unerreichbar, überschätzt sie.

Damit ist die Ausgangslage für alles Folgende klar: Auf der einen Seite zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, einem regional begrenzten Zugang und einem geschlossenen Wettangebot. Auf der anderen Seite eine offene Zahl ausländischer Seiten, die einem Schweizer Publikum Quoten anbieten, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Wahl zwischen beiden ist nicht die Wahl zwischen «langweilig» und «besser». Es ist die Wahl zwischen kontrolliert und unkontrolliert.

Krypto und Anonymität: was die Blockchain nicht liefert

Wer mit Bitcoin oder Ethereum ein Wettkonto auflädt, sucht in der Regel eines von zwei Dingen: Tempo oder Diskretion. Beides ist eine legitime Erwartung, und beide Erwartungen halten an der Stelle nicht, an der sie am wichtigsten wären.

Die Diskretion beginnt bei der Einzahlung und endet bei der Auszahlung. Zahlungen über die Blockchain gelten als anonym, doch bewilligte Schweizer Wettanbieter zahlen nicht in Krypto aus. Das ist keine Zurückhaltung der beiden Veranstalter, sondern die Folge einer klaren Vorgabe: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, jedenfalls nicht, solange man das Konto behält, das die Regeln kennt.

Auf der Gegenseite gibt es Krypto-Anbieter, die nach ihren eigenen Zahlungsbedingungen ein solches Konto gar nicht führen. Dort bestimmen die Seiten selbst, welche Bedingungen sie anwenden. Für Anlegerinnen und Anleger, die mit Bitcoin einzahlen, heisst das: Sie verlassen den Schweizer Schutz mit der ersten Transaktion, die auf eine Adresse geht, die keine Schweizer Sperrliste kennt. Der Auszahlungsweg zurück in den regulierten Bereich ist damit nicht automatisch verbaut, aber er führt über eine Identitätsprüfung, die bei einer Schweizer Adresse beginnt und nicht beim eigenen Schlüssel.

Und die Steuerfrage, die bei Krypto gern ausgeblendet wird, ist dieselbe wie bei jeder ausländischen Wette: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer also mit Bitcoin wettet und meint, die Anonymität sei seine Steuerbefreiung, verwechselt zwei verschiedene Dinge. Für die eigene Situation ist ohnehin der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Bonus und Gratiswette: warum die Neukundenangebote hier klein ausfallen

In keinem anderen Abschnitt dieses Themas wird so viel versprochen und so wenig gehalten wie bei den Neukundenangeboten. Der Grund liegt nicht bei den Anbietern, sondern beim Regelwerk: Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Aktionen für einen ganzen Veranstalter und ein ganzes Jahr — wer aus einem deutschen Bonusvergleich anreist, wird diesen Massstab erst einmal neu kalibrieren müssen.

Wer in der Schweiz mit einem Gratisguthaben rechnet, das die halbe Einzahlung verdoppelt, rechnet mit einem Angebot, das hier nicht zugelassen ist. Kleine Aktionen sind nicht Geiz, sondern die Obergrenze des Erlaubten.

Auf der ausländischen Seite ist die Mechanik umgekehrt, und zwar nicht nur quantitativ. Ein Willkommensbonus ist dort ein Paket über die ersten Einzahlungen, verzinst durch Umsatzanforderungen, die der Bonus selbst mitbringt. Was wie ein Geschenk aussieht, ist eine Bedingung mit einer Zahl davor: Ein Umsatzfaktor multipliziert die Bonusbasis, der geforderte Gesamtumsatz wird in Wetten abgearbeitet, und nur Wetten ab einer Mindestquote zählen mit. Unterhalb dieser Mindestquote gespielte Wetten senken den offenen Umsatz nicht, egal wie viel Geld sie bewegt haben. Wer die Bedingungen nicht bis zum Ablauf erfüllt, verliert den Bonus, häufig samt der mit ihm erzielten Gewinne.

Die Arten von Angeboten lassen sich dabei nicht ineinander übersetzen. Ein Freebet ist eine Wette und keine Gutschrift. Ein Casinobonus oder Freispiele sind Casinobonus und Freispiele und haben mit dem Wettschein nichts zu tun. Ein «risikofreier» Einsatz ist kein Geschenk, sondern die Rückgabe des Einsatzes als Bonus, also als etwas, das erneut umgesetzt werden muss. Kleine Willkommenspakete und Aktionen sind etwas, das man in den eigenen Bedingungen des Anbieters nachliest, und nicht das, was auf der Startseite steht.

Auf beides gehört die nüchterne Einschätzung: Schweizer Angebote sind wegen der Aufsicht deutlich kleiner, ausländische Angebote werben mit höheren Ziffern und verlangen im Gegenzug einen Umsatz, der bei einem Einsatz von einem Franken pro Wette in dreistellige Wettezahlen führen kann. Was am Ende hängen bleibt, ist nicht die Bonusnummer, sondern der Einsatz, der in die Bedingung hineingewachsen ist.

Ein letzter Punkt, der oft verwechselt wird: Bonuszahlungen aus dem Ausland müssen, bevor sie auf dem Konto als Einkommen auftauchen können, überhaupt erst einmal gutgeschrieben und ausgezahlt werden. Ob sie das sind, hängt an Bedingungen, von denen jede einzelne im Kleingedruckten steht. Das ist kein Argument gegen das Lesen, sondern für das Lesen.

Query-Tabelle (Platzhalter)

Kriterium Swisslos Sporttip Loterie Romande Jouez Sport Ausländische Seiten
Bewilligung Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel keine Schweizer Bewilligung
Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) nicht in der Schweiz konzessioniert
Aufsicht Gespa Gespa keine Schweizer Aufsicht
Zugang Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone frei zugänglich
Mindestalter 18 Jahre 18 Jahre eigene Regeln
Mindesteinsatz CHF 1 (Einzel- und Kombinationswette) – eigene Regeln
Spielsperre Eintrag im schweizweiten Register Eintrag im schweizweiten Register keine Anbindung an das Register
Auszahlung nur auf ein Konto auf eigenen Namen nur auf ein Konto auf eigenen Namen eigene Zahlungsbedingungen

Auszahlungen und Zahlungswege: Franken, Kontoinhaber, Bearbeitungszeit

Bei Auszahlungen entscheidet nicht die Werbung, sondern die Kette vom Klick bis zum Kontoauszug. Swisslos beschreibt diese Kette selbst, und sie ist der nützlichste Vergleichsmassstab, den es in diesem Markt gibt.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist kein Aufwand um des Aufwands willen, sondern die Grenze, die verhindert, dass sich in kurzer Zeit ein grosses Guthaben ansammelt.

Auszahlungen laufen auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Zweimal innerhalb von 365 Tagen ist die Auszahlung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Der 3-Prozent-Punkt ist der, den ich am wenigsten mag, weil er die Erwartung bestraft, möglichst oft kleine Beträge abzuziehen — und gleichzeitig der, den man vorher kennen kann.

Bei kleinen Gewinnen ist der Weg kürzer: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Wer viel spielt, sollte die Variante mit dem schnelleren Weg also nicht als Ausnahme einplanen.

Die Zahlungsabwicklung läuft in Schweizer Franken, und die Dauer hängt vom Anbieter ab. Was ausländische Seiten für Einzahlung und Auszahlung verlangen, steht ausschliesslich in deren eigenen Bedingungen; Schweizer Rechtsschutz gibt es dort nicht. Ein Punkt, der in diesem Abschnitt oft falsch erzählt wird: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten sperren. Wer das behauptet, verwechselt die DNS-Sperre der Aufsicht mit einer Kontrolle des Zahlungsverkehrs.

Sporttip im Detail: Limiten, Quoten und die Mechanik der Wette

Sporttip ist das Produkt, das die meisten Schweizer Wettenden zuerst sehen, und die Regeln dahinter sind präziser, als man einem Freizeitangebot zutraut. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Resultat wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist klein und wird bei vielen Wetten trotzdem spürbar, weil sie immer nur in eine Richtung geht.

Die Einsatzgrenzen sind ebenso konkret: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette ist also nicht nur eine andere Rechenart, sondern ein anderer Rahmen. Wer mit vielen Kombinationen plant, sollte die Grenze vorher prüfen.

Dazu kommen die Fälle, in denen eine Wette gar nicht oder mit Quote 1.00 gewertet wird. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Wer noch nie eine Kombinationswette aus zwei Märkten einer Partie gebaut hat, sollte die Regel dazu kennen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Auch die Frage, welche Spielzeit zählt, hat eine klare Antwort: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Bewertung der regulären Spielzeit und die Quote 1.00 in spielentscheidenden Momenten sind der Grund, warum ich Livewetten nicht als Geschicklichkeitsdisziplin betrachte. Es ist ein Wettbewerb um Sekunden, und die Gegenseite kennt die Uhr.

Zahlungen im Vergleich: was ein Schweizer Konto verlangt

Ein Zahlungsvergleich beginnt nicht mit Marken, sondern mit der Frage, worauf ausgezahlt wird. In der Schweiz ist die Antwort eindeutig: auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer sein Geld auf ein Konto eines Dritten oder auf eine Wallet ohne Kontoinhaber-Beziehung überweisen will, wird bei den bewilligten Veranstaltern nicht fündig, und das ist Absicht.

Bei Swisslos kommt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos hinzu, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist kein Nebensatz, sondern ein Sicherheitsmerkmal: Der Zahlungsauftrag wird in der Umgebung der Bank bestätigt und nicht in einem Browserfenster, in dem eine Seite um eine Karte bittet.

Auf der ausländischen Seite ist die Frage nach dem Zahlungsweg dagegen eine Frage nach dem Geschäftsmodell. Manche Seiten sind auf Karten und Wallets spezialisiert, andere auf lokale Überweisungsdienste oder auf Krypto. Was dort jeweils akzeptiert wird und welche Kommissionen anfallen, steht in den Zahlungsbedingungen des Anbieters und nirgends sonst.

Die praktische Konsequenz für die Wahl: Wer die Auszahlung auf ein Konto mit seinem Namen schätzt, wird von der Schweizer Mechanik nicht überrascht. Wer Bequemlichkeit auf Kosten der Kontrolle vorzieht, findet sie anderswo, und weiss dann wenigstens, was er tauscht.

Mobile und App: schnell platziert, schnell verlegt

Auf dem Telefon fühlt sich eine Wette beiläufiger an als am Rechner, und genau das ist der eigentliche Punkt dieses Abschnitts. Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Ausdrücklich praktisch: In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Man kann also am Küchentisch bauen und unterwegs einlösen.

Die zweite Seite der Bequemlichkeit ist die Verlagerung der Entscheidung in den Moment. Wer die Limiten nicht kennt, die das Konto ohnehin hat, merkt erst im Verlauf, dass die Bequemlichkeit kein Instrument zur Selbstkontrolle ist. Verlustlimiten und Einzahlungslimiten sind im Konto sichtbar und nicht in der App verschwunden. Wer die App-eigenen Benachrichtigungen einschaltet, sollte wissen, dass sie den Anlass liefern, sich einzuloggen — was für den einen ein Service ist und für den anderen eine Falle.

Bei ausländischen Anbietern gehören Live-Streams, Push-Nachrichten und Cash-Out-Buttons zum Standardprogramm der App. Qualität und Umfang unterscheiden sich von Seite zu Seite erheblich, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sie prüft. Wer sich dort ein Konto zulegt, prüft die Bedienung am besten mit kleinen Beträgen, bevor er die erste grössere Wette baut.

Livewetten und Cash-Out: eine Funktion, kein Anspruch

Livewetten reagieren auf den Spielverlauf, die Quote ändert sich laufend, und daran ändert keine Seite etwas. Was sich unterscheidet, ist die Frage, ob man während des Spiels wieder herauskommt, und diese Frage ist in der Schweiz anders beantwortet als man vermuten würde. Cash-Out ist nicht reguliert. Er ist kein Anspruch, sondern eine Funktion des Anbieters.

Bei Swisslos gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten. Er ist nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Betrag ist ebenfalls nicht verhandelbar: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer in der 60. Minute den grünen Button sieht, sieht ein Angebot und keinen Marktwert. Die Differenz zwischen Cash-Out-Betrag und möglichem Wettgewinn ist die Provision, die der Anbieter für die vorzeitige Auszahlung nimmt.

Für die Wahl zwischen den Wegen heisst das: Wer Cash-Out als Sicherheitsnetz betrachtet, hat die Funktion missverstanden. Sie ist ein Instrument für Leute, die ihre Meinung ändern, und keines für Leute, die ihre Verluste begrenzen wollen.

Wettarten und Quoten: was in der Schweiz gewettet werden darf

Das Angebot der beiden bewilligten Veranstalter ähnelt sich in den Grundformen. Einzel-, Kombinations- und Systemwetten unterscheiden sich nicht nur in der Risikostruktur, sondern auch in den Einsatzgrenzen, und bei Sporttip liegt die Systemwette mit bis zu CHF 10’000 in einem deutlich weiteren Rahmen als die Einzel- oder Kombinationswette mit bis zu CHF 1’000.

Die entscheidende Einschränkung liegt aber im Umfang der Märkte, und sie ist gesetzlich und nicht geschäftspolitisch begründet. Zugelassen ist nur, was die behördliche Liste aufführt — die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, und die Liste führt weder Eck- noch Kartenmärkte.

Beim Quotenvergleich lohnt es sich, die Kapitalseite des Geschäfts zu sehen. Die Quoten eines Marktes enthalten einen Quotenschlüssel, also den Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt zurückgezahlt wird: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge des Anbieters. Ein Quotenschlüssel von 95 Prozent entspricht einer Marge von 5 Prozent. Wer Angebote vergleicht, vergleicht nicht nur Preise, sondern Buchmachermargen — und die sind bei den Schweizer Veranstaltern und den ausländischen Seiten unterschiedlich hoch, wobei die Schweizer Seite den Vorteil der Regulierung und den Nachteil eines kleineren Angebots in denselben Preis packt.

Für Kombinationen lohnt sich zusätzlich der Blick auf den Sporttip-Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live, Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Voraussetzung ist, dass keinen dieser Wetten in den Boost gesetzt wird, der die Auszahlung sofort einfordert — bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.

Wer die Wahl zwischen einem vollen Bonusprogramm und einem aufgeräumten hat, sollte sich den Unterschied ansehen und nicht nur die Zahl. Ein Bonus von 100 Prozent auf den Nettogewinn ist beeindruckend und hängt an fünfzehn Mindestquoten. Wer systematisch enhalb-Quote-Voraussagen kombiniert, wird den Boost häufig sehen und selten erreichen.

Sportarten und Turniere: Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport

Sporttip ist im Kern Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport, und jedes dieser vier hat seine eigenen Regeln für die Wertung. Das ist kein Marketingthema, sondern der Grund, warum ein Auszahlungsstreit entstehen kann, obwohl das Ergebnis auf dem Bildschirm eindeutig aussah. Die Zeitregeln, das Nachholen, die Wertsachen in spielentscheidenden Momenten — für die Auswahl eines Anbieters muss man diese feinen Regeln nicht auf dem Tisch haben; man muss nur wissen, dass sie existieren. Wer den Vertrag im Kleingedruckten gelesen hat, kann im Zweifelsfall nachschlagen.

Die relevantere Unterscheidung ist eine andere. Die Gespa-Liste ist ein geschlossenes Verzeichnis: Zugelassen ist, was dort steht, und nichts darüber hinaus. Esports, das in der Wahrnehmung vieler längst zum Sport gehört, steht dort nicht. Wer auf E-Sport-Wetten aus ist, hat im bewilligten Schweizer Angebot keine Möglichkeit — und das ist kein Versäumnis, sondern der Unterschied zwischen einer Liste und einem Katalog.

Für Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind Wetten ohnehin ausgeschlossen. Das ist eine Regel, die selten auffällt und die man erst bemerkt, wenn ein Angebot eine solche Wette gar nicht erst ausweist.

Wer sein Kerninteresse in einer Sportart hat, die auf der Liste steht, findet bei Swisslos eine enge, aber verlässliche Auswahl. Wer eine Sportart sucht, die dort fehlt, findet sie nur jenseits der Bewilligung. Für die Wahl gilt: Der Anreiz zur Spezialdisziplin kollidiert manchmal mit den Regeln, und dann entscheidet man, welche Seite einem wichtiger ist.

Neue Anbieter im Schweizer Rechtsrahmen

Neue Veranstalter können nach der geltenden Ordnung nicht dazukommen: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nebst Swisslos und Loterie Romande kann für absehbare Zeit kein weiterer Anbieter dazukommen. Wer also auf die nächste Bewilligung wartet, wartet auf eine Gesetzesänderung.

Damit bleiben zwei Wege. Der erste ist der erlaubte: Sporttip für die Deutschschweiz und Liechtenstein sowie für die Kantone Tessin, agierend gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Der zweite ist der ausländische: die grosse Mehrheit der Angebote, die man bei einer solchen Recherche findet. Sie sind nicht «neu» im Sinne des Schweizer Rechts, sondern von aussen.

Es gibt einen Trend, der in diesem Markt gerne überzeichnet wird: der immer wieder zitierte Wunsch nach einem ersten legalen Schweizer Online-Casino. Hier bleibt die Antwort bei dem, was für Sportwetten gilt: Für Wetten gibt es zwei bewilligte Veranstalter, und für neue gibt es keinen Weg durch die Bewilligungspraxis hindurch, solange der Rahmen gleich bleibt.

Wer nun enttäuscht ist, weil zwei Anbieter auf dem Papier wenig sind, übersieht etwas: Die Auswahl, die in dieser Schweiz theoretisch für das Sportwetten-Angebot in Frage kommt, ist nicht durch die Zahl der Anbieter bestimmt, sondern durch das Verhältnis zwischen Sporttip und Jouez Sport und den langen Schatten der ausländischen Seiten dahinter. Ein Vergleich zwischen zwei Anbietern ist eine kurze Liste, aber mit klaren Massstäben — Limiten, Zugangsgebiet, Bewilligung, Auszahlungsweg. Ein Vergleich zwischen hunderten ist mit einer anderen Liste verbunden.

Vergleich nach prüfbaren Kriterien statt Bestenlisten

Wer eine Bewertung nach Zahlen will, muss entscheiden, was überhaupt verglichen wird. Eine Bestenliste ohne Massstab ist eine Werbeliste in Tabellenform. Hier stehen fünf Merkmale zur Wahl, an denen sich jeder Anbieter, ob bewilligt oder nicht, messen lässt, und für jedes davon gibt es eine prüfbare Antwort.

Das erste Kriterium ist die Bewilligung, und die Frage lautet nicht «Wer ist mit einer Bewilligung im Ausland am besten geregelt?», sondern «Wer hat eine schweizerische Veranstalter- und Spielbewilligung?». Diese Frage beantwortet genau eine Gruppe.

Das zweite Kriterium sind die Limiten — Verlustlimiten und Einzahlungslimiten. Wer eine spezifische Einschränkung braucht, um sein Konto zu bändigen, findet die bei den bewilligten Veranstaltern am Modell der eigenen Verlustlimite mit Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.

Das dritte Kriterium sind die Einsatz- oder Umsatzgrenzen, die der Veranstalter von sich aus kennt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 für Systemwetten bei Sporttip, sowie die Grenzen, die das Wallet-Guthaben und den Einkauf betreffen.

Das vierte Kriterium sind Auszahlungsweg und Frist. Die Schweizer Mechanik richtet die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen, mit zwei kostenlosen Auszahlungen pro 365 Tage, einer möglichen Kommission von 3 Prozent ab der dritten, einer Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen und automatischer Gutschrift bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung.

Das fünfte Kriterium ist die Zahlungsart. Hier gibt es nur einen echten Schweizer Vergleichspunkt (PostFinance Pay bei Swisslos) und ansonsten die Feststellung, dass die Akzeptanz einer Zahlungsmethode eine Sache der eigenen Bedingungen und kein Qualitätsmerkmal ist.

Die vollständige Gegenüberstellung nach diesen Kriterien findet sich in der Tabelle «Die zwei bewilligten Veranstalter und alle anderen: die Einordnung».

Die zwei bewilligten Veranstalter und alle anderen: die Einordnung

Die folgende Tabelle ordnet die geprüften Anbieter entlang des wichtigsten Unterscheidungsmerkmals ein: der Bewilligung und dem, was sie im Schweizer Recht bedeutet.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter beziehungsweise Bewilligung nach eigenen Angaben
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip im Vertragsgebiet
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), sechs Westschweizer Kantone
Pribet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Gamdom keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BDMBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Der Anbieter im Vergleich: Swisslos Sporttip

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), mit Sitz in Basel, unter der Aufsicht der Gespa. Der Zugang ist auf das Vertragsgebiet begrenzt: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen, und das ist keine Härte, sondern die Bedingung, unter der die Bewilligung erteilt wurde.

Sein Vorteil liegt in der Kombination von Aufsicht und Handhabbarkeit. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden; produktbezogene Sperre zwischen 1 und 180 Tagen; unbefristete Spielsperre mit Eintrag in ein schweizweites Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Bei Swisslos bezahlt man Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen. PostFinance Pay ist eine verfügbare Zahlungsart. Die Sporttip App gibt es für iOS und Android, und in der App gebaute Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen.

Nachteile gibt es auch, und sie stehen nicht im Werbetext. Der Zugang ist regional, der Höchsteinsatz auf CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette begrenzt, das Wettangebot folgt einer geschlossenen Liste, und Gratisspielguthaben brauchen die Zustimmung der Aufsicht. Der Cash-Out ist vollständig oder gar nicht, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer mit grossen Einsätzen arbeitet, wird die Grenzen früh bemerken; wer kleine und viele Wetten baut, selten.

Das Fazit: Swisslos ist die erste Adresse für alle, die einen Schweizer Rechtsrahmen mit allen Folgen wollen — Kontrolle, Limiten, Register, Auszahlung auf das eigene Konto. Der Nachteil des engen Angebots ist der Preis, den man dafür bezahlt, und er ist im Voraus bekannt.

Vergleich: Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitenden. Sie ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, und mit Jouez Sport ist das Angebot für die Westschweiz erreichbar.

Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Auch für Jouez Sport gilt: Der Zugang ist auf das eigene Gebiet begrenzt. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann dort kein Konto eröffnen. Das ist der seltenste Punkt in diesem Artikel, den Leser nicht schon kennen: Es gibt keine Wahl zwischen den beiden Veranstaltern, weil jeder nur sein eigenes Gebiet bedient. Damit ist die Aufteilung keine Frage des Geschmacks, sondern des Wohnsitzes.

Was das für einen Vergleich der beiden bedeutet: Es gibt kein Entweder-oder. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein führt der bewilligte Weg zu Sporttip, in der Westschweiz zu Jouez Sport. Ein Vergleich zwischen ihnen ist daher ein Vergleich zwischen zwei Gebieten und nicht zwischen zwei Optionen.

Der eigentliche Vergleich findet deshalb an einer anderen Stelle statt, nämlich zwischen dem bewilligten Weg und dem ausländischen.

Vergleich: Pribet ohne Schweizer Bewilligung

Pribet gehört zur Gruppe der ausländischen Seiten, und die Einordnung ist zuerst eine rechtliche. Es gibt keine Schweizer Bewilligung: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden.

Was Pribet in der Praxis bedeutet: Wer dort spielt, spielt in einem Rahmen, den die Schweiz nicht kennt, und bezahlt im Streitfall einen Preis, den die Schweiz nicht abfedert. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung der Rechtslage. Die Seite kann ein umfangreiches Angebot haben; das ändert an der Einordnung nichts.

Das Fazit ist kurz: Pribet ist der falsche Ort für alle, die Schweizer Rechtsschutz, Registeranschluss und Verbraucherregeln erwarten. Wer die Seite trotzdem nutzt, sollte wissen, dass die Regeln, die dort gelten, die Regeln der Seite sind — und dass eine Sperrliste keine Garantie für dauerhafte Nichterreichbarkeit ist.

Vergleich: IviBet ohne Schweizer Bewilligung

Bei IviBet gilt dieselbe Einordnung wie bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Swisslos und Loterie Romande sind die beiden erlaubten Veranstalter, IviBet gehört nicht dazu. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar; sie hätte in der Schweiz schon dann keine Wirkung, wenn sie existierte (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als mögliche Folge.

Praktisch heisst das: IviBet kann ein reichhaltiges Programm an Sportarten und Quoten anbieten, und der Umfang wird dort regelmässig grösser sein als bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Der Umfang ist der Reiz, und der Reiz ist die Falle. Ein Konto dort ist kein Schweizer Konto, was Konto ist also nur dem Namen nach eines.

Das Fazit: Für alle, die bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens spielen wollen, ist IviBet eine Option wie jede andere ausländische Seite, mit dem derselben Einschränkungen. Für alle, die einen kontrollierten Rahmen suchen, ist die Antwort unabhängig von der Ausgestaltung der Seite.

Vergleich: 22Bet ohne Schweizer Bewilligung

22Bet steht in derselben Kategorie wie die anderen ausländischen Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrlistung. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Die Seite ist für Schweizer Spielende vor allem über Werbung sichtbar, und Werbung ist hier ein heikler Punkt. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Für den einzelnen Spielenden hat das keine direkte Folge, aber es erklärt, warum manche Anbieter in der Schweiz überhaupt nicht auftreten und andere mit einem Umweg.

Das Fazit: 22Bet ist eine der vielen Seiten, bei denen der Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern nur eine Richtung kennt. Wer dort spielt, sollte die Regeln und die Zahlungsbedingungen vorher lesen, weil es ansonsten keine Stelle gibt, die für ihn nachliest.

Vergleich: 1xBet ohne Schweizer Bewilligung

Bei 1xBet wiederholt sich das Bild, und ich lasse deshalb die rechtlich präzise Einordnung noch einmal kurz und klar stehen. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, weil es nur zwei Veranstalter gibt. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar; ausländische Bewilligungen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Registeranschluss, kein Rechtsschutz, Sperrliste als mögliche Folge. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, wird nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.

Das ist der Punkt, den viele für eine Formalität halten und der keiner ist: Wenn ein Verfahren gegen die Plattform läuft, richtet sich die Beschlagnahme nicht nach dem guten Glauben des Spielers. Es gibt keine schweizerische Schutzinstanz, die dann für ihn eintritt.

Das Fazit: Bei 1xBet ist die Auswahlentscheidung dieselbe wie bei allen ausländischen Anbietern — und der Preis für eine Schweizer Bewilligung wäre der Verzicht auf das, was die Seite besonders macht. Wer die Grenzen der Schweiz braucht, nimmt sie in Kauf.

Vergleich: Gamdom ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom ist auf demselben Weg einzuordnen: kein Schweizer Veranstalter, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrlistung. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar.

Bei Anbietern aus dieser Gruppe ist die Bandbreite an Sportarten und Quoten meist der Hauptgrund, weshalb Schweizer Spielende überhaupt dorthin gehen. Der Nachteil ist strukturell und nicht durch die Ausgestaltung einzelner Seiten ausgleichbar: Es fehlt die rechtliche Rückseite, also das, was im Streitfall zählt.

Das Fazit: Gamdom ersetzt den Schweizer Rahmen nicht, und es gibt bei diesem Anbieter keinen Hinweis darauf, dass es das will. Wer ihn trotzdem nutzt, sollte den Umfang als das nehmen, was er ist — ein grösseres Angebot mit einem dünneren Boden darunter.

Vergleich: Coolzino ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Folge. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar.

Der Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern führt hier zu einem Punkt, der bei allen diesen Seiten derselbe ist und trotzdem Erwähnung verdient: die Verifikation. Wo ein Schweizer Konto nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet, ab 18 Jahren und ohne laufende Spielsperre eröffnet wird, gibt es dort kein Register, das eine Sperre kennt. Das ist für den einen ein Vorteil und für den anderen ein Problem — eine Person mit Spielsperre kann dort weiterspielen, und manche nutzen genau das.

Das Fazit: Coolzino ist eine Option für Leser, die bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens spielen. Für alle anderen ist die Bewilligungsfrage die, die den Vergleich entscheidet.

Vergleich: myBet ohne Schweizer Bewilligung

myBet steht in derselben Reihe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung ausländischer Bewilligungen in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Registeranschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als mögliche Folge. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar.

Die Frage, die man sich bei solchen Seiten stellen sollte, ist nicht die nach den Quoten, sondern die nach dem Weg des Geldes. Ein Schweizer Konto zahlt nur auf ein Konto auf eigenen Namen aus (Art. 50 Abs. 2 VGS), und ein Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei einem Anbieter ohne Schweizer Einordnung kann man sich auf beides nicht verlassen; es gelten die Bedingungen, die der Anbieter selbst setzt.

Das Fazit: myBet taugt als Beispiel dafür, dass die Bewilligungsfrage die anderen Kriterien überlagert. Ohne sie bleibt die Frage offen, unter welchem Recht man eigentlich spielt.

Vergleich: BDMBet ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet schliesst die Reihe der ausländischen Seiten mit derselben Einordnung ab: keine Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Folge. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar.

Zu den Einzelheiten der Ausgestaltung wage ich kein Urteil, weil das Merkmal, das hier zählt, von der Ausgestaltung nicht abhängt. Die Zugehörigkeit zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Information, die den Vergleich entscheidet.

Das Fazit: BDMBet ist eine weitere Seite ohne Schweizer Bewilligung. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die Steuerfolge im Blick haben: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind in der Schweiz nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, unterliegen aber gemäss der kantonalen Praxis von Thurgau als Einkommen der Steuerpflicht. Für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Legale Wettanbieter in der Schweiz und die Rechtslage

Wer in der Schweiz nach einem legalen Wettanbieter sucht, sucht nach Swisslos und der Loterie Romande, und nur nach diesen beiden. Die Rechtslage dahinter ist ein Gesetz, das einen klaren Vorbehalt enthält: Sportwetten sind ein Grossspiel, für das eine Bewilligung nötig ist, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein ausländischer Anbieter mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land erfüllt diesen Vorbehalt nicht.

Eine Steinbogenbrücke überspannt einen Bergbach in den Alpen im Morgenlicht, an den Hängen stehen dunkle Nadelbäume.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Aufbau des Rechtsrahmens ist der eines Regelwerks, in dem der Schutz des Spielenden, die Aufsicht über die Anbieter und die Verwendung der Erträge getrennt geregelt sind. Es gibt zwei Bewilligungsarten: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung (Art. 21–25 BGS). Als Aufsichtsbehörde wird die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) genannt. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt — eine Unterscheidung, die in Diskussionen oft untergeht.

Die Bewilligungspflicht hat eine zweite Folge, die den Markt erklärt: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Was dabei herauskommt, ist eine seltsame Konstruktion. Die Schweiz hat einen der strengsten Spielerschutzrahmen Europas und gleichzeitig keinen gesetzlichen Einzahlungsdeckel, weil der Schutz an die Selbstverpflichtung der Spielenden delegiert wird. Sie hat ein enges Wettangebot, weil die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten eine geschlossene Liste ist, und sie hat keine Zeitfenster für Werbung. Wer die Logik verstehen will, muss sich von der Vorstellung verabschieden, dass hier aus Versehen etwas fehlt.

Was ausländische Anbieter in der Schweiz bedeuten

Ausländische Anbieter sind in der Schweiz kein Nischenphänomen, sie sind der Normalfall im Browser. Die Schweizer Antwort darauf ist ein Hindernis für Domains und eine Regel für das Werben, keine Strafe für den Spielenden.

Für den Spielenden heisst das: Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, macht sich nicht strafbar. Der Spielende wird nicht bestraft. Und trotzdem trägt er das Risiko. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und es gibt keinen Rechtsschutz und keine Fair-Play-Kontrolle. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Für den Anbieter sieht die Rechnung anders aus. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Die Aufsicht verfolgt das auch, so gut sie kann — mit einer Sperrliste, die am 3. September 2019 zum ersten Mal erschien und Ende 2025 bei 671 Domains stand, und mit dem Wissen, dass gesperrte Domains innert Stunden ersetzt werden.

Die ehrlichste Formulierung lautet deshalb so: Der ausländische Weg ist nicht der unsichere und der bewilligte nicht der sichere. Es sind zwei verschiedene Arrangements. Der bewilligte bietet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter, ein geschlossenes Sportangebot, einen Wohnsitzvorbehalt und eine Verifizierung. Der ausländische bietet mehr Auswahl und weniger Kontrolle, und niemand kontrolliert, ob das Angebot fair ist. Wer wählt, wählt zwischen diesen beiden Paketen und nicht zwischen gut und böse.

Was sich in den nächsten Jahren ändern könnte

Die Zahl der neuen Wettanbieter in der Schweiz hängt nicht am Markt, sondern am Regelwerk, und das macht Prognosen einfacher als sonst. Solange die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzen, wird kein dritter dazukommen. Die Aufsicht hat das mit 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos im Jahr 2025 sowie 671 Domains auf der Sperrliste bestätigt.

Was sich ändern kann, ist die Intensität der Bekämpfung: Ob die Sperrliste weiter wächst, ob Domain-Hopping wirksam bleibt und ob die Aufsichtspraxis bei den lizenzierten Veranstaltern strenger wird. Was sich nicht von selbst ändert, ist der Anschluss an das Sperrregister bei ausländischen Anbietern — dazu bräuchte es eine Pflicht, die es nicht gibt.

Die nüchterne Erwartung ist daher: Der Schweizer Markt bleibt klein und stark reguliert, der ausländische bleibt gross und schwach gebunden an Schweizer Regeln. Wer sich für einen der beiden Wege entscheidet, entscheidet sich für die Fortsetzung eines Unterschieds, den diese Seite beschrieben hat.

Was das für die Wahl der Wettart bedeutet

Jede Entscheidung für einen Anbieter ist zuerst eine Entscheidung für eine Wettart, und die Schweizer Regeln zwingen zu einer bestimmten Reihenfolge. Bei Swisslos etwa richtet sich eine Kombinationswette nach dem Mindesteinsatz von CHF 1, eine Systemwette nach dem Höchsteinsatz von CHF 10’000. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung sowie Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Für Livewetten kommt die Zeitkomponente hinzu: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Cash-Out ist nur vollständig möglich, der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Wer nach diesen Regeln spielt, merkt bei der ersten Gelegenheit, dass sie den Ausgang mitprägen. Wer sie ignoriert, merkt es bei der ersten Gelegenheit ebenfalls. Der Unterschied liegt nur darin, wer überrascht ist.

Steuern: der Steuerfreibetrag und die kantonale Praxis

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückfordert. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich vom Bundesbetrag; wer eine Grenze braucht, muss bei der kantonalen Steuerverwaltung nachfragen.

Für einen gewöhnlichen Spielenden ist das praktisch bedeutungslos: Die typische Wette gewinnt weit unter dem Freibetrag, es gibt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Das ist die angenehme Nachricht.

Die unangenehme betrifft den ausländischen Weg. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer auf einer ausländischen Seite gewinnt, hat also nicht automatisch eine steuerfreie Wette, sondern eine Wette, deren steuerliche Behandlung von der kantonalen Praxis abhängt. Eine allgemeine Regel, die für alle Kantone gilt, lässt sich daraus nicht ableiten; für die eigene Situation ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen.

Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer das behauptet, überträgt eine Regel aus einem anderen Markt.

Was prüfbare Schweizer Kriterien von Werbeversprechen unterscheiden

Ich fasse die Kriterien zusammen, an denen sich der Vergleich messen lassen muss, ohne sie zu wiederholen. Die prüfbaren Merkmale sind: Bewilligung mit der genauen Bewilligungsart, Aufsichtsbehörde, Zugangsgebiet, Altersgrenze, Verlustlimiten und ihre Höchstwerte, Spielsperrenoptionen und Registeranschluss, Einzahlungs- und Auszahlungslimits, Gebühren und Fristen, Mindest- und Höchsteinsatz sowie die zugelassenen Wettarten.

Wer anhand dieser Liste zwei Angebote vergleicht, kommt schnell zu einem Ergebnis, das mit Werbung nichts zu tun hat. Die bewilligten Veranstalter liegen bei jedem einzelnen Punkt auf der Seite des Schutzes und des engeren Angebots. Ausländische Seiten liegen auf der anderen Seite, und der Unterschied ist nicht graduell, sondern strukturell: nicht mehr Kontrolle gegen etwas mehr Kontrolle, sondern Kontrolle gegen deren Abwesenheit.

Wer sich dessen bewusst ist, kann trotzdem jede der beiden Seiten wählen. Der Unterschied liegt darin, ob man die Wahl getroffen hat oder ob sie getroffen wurde.

Auszahlung und Bearbeitungszeit im Vergleich

Auszahlungen lassen sich nicht nach Gefühl vergleichen, sondern nach Weg, Frist und Kosten. In der Schweiz sind alle drei Punkte beschrieben: Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage, danach eine mögliche Kommission von 3 Prozent, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und automatische Gutschrift bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung.

Bemerkenswert ist, in welcher Richtung diese Regeln wirken. Sie belohnen den, der wenige, grössere Beträge abzieht, und bestrafen den, der oft kleine Beträge abräumt. Das ist keine Bosheit, sondern die Folge eines Prozesses, der pro Vorgang Kosten erzeugt. Wer regelmässig kleine Gewinne abzieht, sollte die dritte Auszahlung im Jahr im Auge behalten.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine solche Vorgabe. Auszahlungsweg, Frist und Kommission stehen in seinen eigenen Bedingungen, und es gibt keine Schweizer Stelle, die sie prüft.

Verlustlimiten und Spielsperre: die Werkzeuge in der Praxis

Verlustlimiten wirken nur, wenn man sie kennt, und die wichtigste Eigenschaft ist die Asymmetrie zwischen Senken und Erhöhen. Bei Swisslos gilt eine Senkung sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerung ist die eigentliche Funktion: Sie trennt die Entscheidung im ruhigen Moment von der Entscheidung im aufgeregten.

Wer die Limiten im Konto sucht, findet Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999 (für unter 21-Jährige gelten CHF 1’000), dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und die Möglichkeit, den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage zu sperren. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer die Werkzeuge nicht nutzt, ist nicht dumm und nicht unvorsichtig, er ist uninformiert. Der Unterschied ist der, den dieser Abschnitt ausmacht.

Was ein neuer Wettanbieter in der Schweiz heute überhaupt sein kann

Ein neuer Wettanbieter in der Schweiz ist heute ein Angebot, das aus dem Ausland auf Schweizer Spielende zielt. Der Bewilligungsweg ist durch den Deckel bei zwei Veranstaltern praktisch verschlossen, und der Weg über eine ausländische Bewilligung führt in der Schweiz zu keiner Anerkennung. Was bleibt, ist die Frage, wie sich diese Angebote für einen Schweizer Spielenden verhalten: wie die Einzahlung ankommt, wie die Auszahlung ankommt, ob der Support antwortet, ob die Quoten sich halten.

Die eine Entscheidung, die dieser Markt verlangt, ist deshalb keine Anbieter-, sondern eine Rahmenentscheidung: will man Schweizer Regeln mit ihrer Kontrolle und ihrer Enge oder die offene Weite ohne Schweizer Bodensatz. Alles andere folgt daraus.

Am Ende bleibt von der grossen Anbieterzahl nicht viel übrig, das misst, was den Vergleich ausmacht. Die Suche nach dem neuen Wettanbieter in der Schweiz endet nicht bei einem zehnten Namen, sondern bei der Frage, unter welchem Recht man spielen will. Und diese Frage hat eine kurze Antwort: unter dem Schweizer, bei einem der beiden, oder ohne ihn, mit allen Folgen.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es wirklich?

Erlaubt sind allein Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Aufsicht führt nur die Sperrliste der ausländischen Domains.

Welche Rolle spielt die Marge beim Quotenvergleich?

Die Quote enthält den Quotenschlüssel, also den Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Differenz zu 100 Prozent ist die Marge. Aus gleichen Quoten folgt nicht gleicher Wert; wer zwei Anbieter vergleicht, vergleicht Buchmachermargen und nicht nur Preise.

Wann ist ein ausländischer Anbieter trotz fehlender Schweizer Bewilligung eine Wahl?

Wenn man das Paket bewusst wählt: mehr Sportarten und Quoten gegen fehlenden Schweizer Rechtsschutz, fehlenden Registeranschluss und das Risiko, dass Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Der Spielende selbst macht sich nicht strafbar, trägt das Risiko aber allein.

Was bedeutet «ohne Limit» oder «ohne Verifizierung» in der Werbung?

Bei den bewilligten Veranstaltern ist eine Verifikation Pflicht und die Limiten setzt man selbst. Ein Versprechen ohne Limit oder ohne Prüfung bedeutet deshalb den Verzicht auf die Kontrolle, die verhindert, dass eine gesperrte oder minderjährige Person spielt. Der Weg führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Welche Limiten und welche Spielsperre gelten bei Swisslos und der Loterie Romande?

Vor der ersten Teilnahme müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich; die unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen?

Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, in Schweizer Franken. Bei Swisslos sind zwei Auszahlungen pro 365 Tage gratis, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht, weil die Auszahlung an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden ist.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»