Impressum – wettbueroch

Online-Wettbüros für die Schweiz vergleicht wettbueroch; das Impressum legt offen, wer die Seite führt und wie die Inhalte zustande kommen.

Angaben zur Anbieterin

Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für Anfragen sind auf wettbueroch.com zu finden. Diese Pflicht folgt aus Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eindeutige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse inklusive elektronischer Post fordert.

Was die Website ist

wettbueroch bietet redaktionelle Information über Sportwetten. Die Website nimmt keine Wetten an, hat keine Spielerkonten, empfängt kein Geld und schliesst keine Verträge zwischen Lesenden und Wettanbietern ab. Prognosen mit Gewinnzusage fehlen.

Rechtliche Lage der Sportwetten in der Schweiz

Mit dem Geldspielgesetz (BGS) hat der Bund Geldspiele geregelt; es ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Online-Sportwetten werden den Grossspielen zugerechnet, die die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern beaufsichtigt. Eine Bewilligung haben zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Lizenzen aus dem Ausland gelten in der Schweiz nicht. Auf die Sperrliste der Gespa gelangen Angebote ohne Schweizer Bewilligung, und sie werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für Geldspiele ohne Schweizer Bewilligung darf nicht geworben werden (Art. 74 BGS). Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Gewähr für Inhalte

Die Texte werden sorgfältig recherchiert und laufend kontrolliert. Da sich Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen häufig ändern, sind die aktuellen Angaben der betreffenden Veranstalterin massgebend. wettbueroch haftet nicht für Entscheidungen, die auf diesen Inhalten beruhen.

Gewähr für Links

Beim Setzen wurden fremde Links geprüft. Auf spätere Inhalte hat die Redaktion keinen Einfluss, verantwortlich bleibt die jeweilige Betreiberin. Wird ein rechtswidriger Inhalt bekannt, löscht die Redaktion den Verweis.

Urheberrecht

Dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) unterstehen Texte, Tabellen und Grafiken dieser Website. Eine Verwendung, die das gesetzliche Zitatrecht übersteigt, setzt die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion voraus.

Hilfe bei Spielsucht

Von Sportwetten kann eine Sucht ausgehen. Anzeichen übermässigen Geldspiels bei sich oder bei Angehörigen sind ein Grund, die kantonalen Suchtberatungsstellen und die Fachstellen für Spielsucht anzusprechen, wo man vertraulich und kostenlos beraten wird. Die bewilligten Veranstalterinnen erlauben es, Limiten zu setzen und eine Spielsperre zu beantragen.

Stand: Oktober 30, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»