Wettbonus in der Schweiz: zwei bewilligte Veranstalter, viele Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.

In der Schweiz braucht Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Aktualisiert am Oktober 30, 2026; Grundlage sind die Bewilligungen und Reglemente der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Schweizer Wettboni sind klein, befristet und an Bedingungen gebunden. Wer aus Deutschland, Österreich oder von einer ausländischen Seite ein Neukundenangebot mit dreistelligem Betrag kennt, stösst hier auf ein anderes Spiel: Ein Gratisspielguthaben darf nur ausgeschüttet werden, wenn die Interkantonale Geldspielaufsicht vorher zustimmt, und Swisslos wie die Loterie Romande haben davon 2025 sparsam Gebrauch gemacht. Die Folge ist kein Vergabeproblem, sondern ein Strukturproblem: Wo eine Promotion erlaubt wird, wird sie so gebaut, dass sie den Veranstalter wenig kostet — kurze Fristen, kleine Beträge, Guthaben, das nie zu Geld wird.

Genau darum lohnt es sich, den Bonus von der falschen Seite zu lesen. Nicht «wie viel bekomme ich», sondern «was bleibt davon übrig, wenn die Bedingungen greifen». Diese Frage beantwortet der Kombiboost bei Sporttip mit einer Staffelung, die auf den ersten Blick grosszügig wirkt und auf den zweiten eine Quote-Schwelle, eine Auswahlzahl und eine Deckelung trägt. Bei der Loterie Romande beantwortet sie ein Aktionsguthaben von CHF 10, das nach 30 Tagen verfällt und nie auszahlbar ist.

Wer im Westen des Landes wohnt, bekommt ein anderes Programm als jemand im Mittelland. Nicht aus Zufall, sondern weil das Gesetz zwei Veranstaltern je ein Gebiet zugewiesen hat. Das ist die Schranke, die dieses ganze Thema prägt, und sie wird im Abschnitt «Die Rechtslage» im Einzelnen aufgemacht.

Die Rangfolge der Schweizer Wettboni: zwei Bewilligungen und acht Namen ohne

Ein Vergleich von Buchmacher-Wettboni in der Schweiz beginnt mit einer unbequemen Tatsache. Es gibt hier nichts zu vergleichen, was den Status angeht.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Jede weitere Firma, die einem Schweizer Wettenden auf dem Bildschirm begegnet, hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung.

Die Rangfolge dieses Vergleichs richtet sich deshalb nicht nach der Höhe eines beworbenen Betrags. Sie richtet sich nach der Transparenz der Bedingungen und danach, wie lange eine Aktion überhaupt läuft.

Nr. Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Erlaubnis
1 Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
2 Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
3 Bettilt keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
4 FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
5 Cloudbet keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
6 MrXbet keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
7 HornetBet keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
8 Sportuna keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
9 BDMBet keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt
10 Interwetten keine Schweizer Bewilligung Erlaubnis gemeldet: nicht festgestellt

Die zwei Zeilen oben und die acht darunter gehören nicht in dieselbe Schublade. Die beiden Schweizer Veranstalter vergeben ihr Spielerkonto nur an Personen, die im eigenen Gebiet wohnen; eine Kontaktadresse in einem anderen Landesteil reicht nicht. Die acht übrigen Namen sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen und weil der Vergleichsmassstab derselbe bleibt. Sie sind beschrieben, nicht empfohlen, und keine Zeile dieser Tabelle macht sie zu einer sicheren Wahl.

Interessant ist der letzte Eintrag. Interwetten ist kein unbekannter Name, und er taucht im Zusammenhang mit der Sperrliste auf, die die Gespa führt und die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS umsetzen. Solche Domains werden innert Stunden ersetzt, wenn eine gesperrt wird. Für einen Wettenden heisst das: Die Seite ist morgen vielleicht unter einer anderen Adresse erreichbar, aber die Rechtslage ändert sich dadurch nicht.

Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus trägt in allen zehn Zeilen Informationen, die unterschiedlicher nicht sein könnten — bei zwei Anbietern eine Aufsichtsbehörde mit Sitz in Bern, bei acht ein leerer Platz, wo ein Bewilligungsdokument stehen müsste. Wer die Tabelle von oben nach unten liest, sieht deshalb keine Rangfolge von gut nach schlecht, sondern einen Schnitt durch zwei völlig getrennte Märkte.

Wettboni für Neukunden: was die Veranstalter tatsächlich ausschütten

Bei Swisslos und bei der Loterie Romande fällt auf, dass keine der beiden Seiten mit einer Einzahlungspflicht wirbt und keine mit einem dreistelligen Startguthaben. Was es gibt, ist ein Boost auf einen bestehenden Einsatz und ein Gratisspielguthaben, das an einen Code gebunden war und nur an Aktionstagen galt.

Die Loterie Romande fuhr vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». An 7 Aktionstagen galt: Wer den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Ein Betrag von CHF 10 ist wenig, und das ist der Punkt. Die Aktion war so gebaut, dass sie an ein Stadionerlebnis gebunden blieb und nur die erreichte, die schon dort waren.

Dasselbe Muster bei Swisslos, nur ohne Code: Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, der Quotenboost erhöht den möglichen Nettogewinn einer definierten Prematch-Einzelwette um einen angegebenen Prozentsatz, und ein Profitboost tut dasselbe mit einer anderen Bemessungsgrundlage. Keiner dieser Boni ist eine Einzahlung wert, und keiner schreibt Geld auf ein Konto, das man sich auszahlen lassen könnte.

Hier liegt der wichtigste Unterschied zu einem Neukundenangebot ausländischer Prägung, und er ist nicht moralisch, sondern handwerklich. Ein klassischer Willkommensbonus schenkt dir einen Betrag und verlangt ihn mehrfach zurück — die Aktion ist ein Umsatzauftrag an dich. Ein Boost schenkt dir einen Prozentsatz auf einen Gewinn, der erst entstehen muss; die Aktion ist eine Erhöhung, die nur bei einem Treffer überhaupt existiert. Der Boost klingt kleiner, und er ist in einem Punkt ehrlicher: Er verlangt kein Kapital, das durch den Markt gedreht werden muss.

Was ein Boost bei einem Treffer auszahlt, lässt sich rechnen, und zwar genau genug, um die Verhältnisse zu zeigen.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen, die alle treffen und Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 tragen, ergibt das Produkt der Einzelquoten eine Gesamtquote von 9’792, die Wette zahlt also CHF 97.92 zurück und der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92 — wobei der Gewinnbetrag bei Sporttip erst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet wird. Der Bonus macht daraus rund CHF 92.32. Steigt die Zahl der Voraussagen auf sieben und bleibt die Gesamtquote bei rund 9.79, wächst der Bonus von 5 % auf 20 %, aus CHF 87.92 Nettogewinn werden also etwa CHF 105.50, und die Rückzahlung bewegt sich um CHF 115 herum. Bei zehn Voraussagen und derselben Gesamtquote sind es 40 % Bonus und damit rund CHF 123.09 zusätzlich, also etwa CHF 221 zurück; bei fünfzehn Voraussagen und unveränderter Gesamtquote verdoppelt der Bonus von 100 % den Nettogewinn auf rund CHF 175.84 und die Rückzahlung auf ungefähr CHF 186. Die Spanne reicht also von etwa CHF 92 zurück bei vier Voraussagen bis etwa CHF 186 bei fünfzehn, und sie entsteht allein aus der Staffelung des Prozentsatzes. Das ist eine Beispielrechnung mit angenommenen Quoten, kein Angebot und kein Preis — das entscheidende Wort in diesem Absatz ist «angenommen», und jeder Leser kann seine eigenen Quoten einsetzen. Die Bedingung, die die ganze Staffelung trägt, steht in einer Nebenzeile: Jede einzelne Voraussage muss mindestens 1.50 tragen. Ein Favoritensieg mit Quote 1.30 zählt nicht mit, auch wenn er eintrifft. Fünfzehn Voraussagen dieser Art zu finden, ist bei einem Fussballspieltag mit vielen Partien machbar und bei einem einzelnen Spiel unmöglich; der obere Rand der Spanne ist damit eine theoretische Grösse für die meisten Wettenden, und der untere Rand ist das, was in der Praxis herauskommt.

Die Loterie Romande rechnet nicht in Prozent auf einen Nettogewinn, sondern in einem festen Guthaben, und das hat eine eingeübte Nebenwirkung: Auf dem Spielerkonto der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein Bonus, der nie zu Geld wird, ist kein kleinerer Bonus — er ist eine andere Kategorie.

Die Rechtslage: warum Gratisaktionen in der Schweiz eine Bewilligung brauchen

Wer die Schweizer Bonuslandschaft verstehen will, muss einen Satz aus dem Geldspielgesetz kennen: Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und 8 an Swisslos. Das sind nicht die Zahlen eines Verbots, aber es sind auch nicht die Zahlen eines freien Marktes. Wer eine Aktion plant, beantragt sie vorher, und wer sie bekommt, baut sie klein.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Dahinter steht ein Ordnungsrahmen, der Sportwetten als Grossspiel behandelt. Zuständig ist die Gespa in Bern, nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und damit ist die Sache entschieden: Swisslos ist der eine, die Loterie Romande der andere, und es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Diese Liste existierte erstmals am 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains.

Das Gesetz regelt nicht nur, wer anbieten darf, sondern auch was. Zulässig sind allein Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa führt sie in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. In der Liste findet sich kein Eckball- oder Kartenmarkt und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Für einen Wettenden heisst das konkret: Die Palette ist schmaler als bei einer ausländischen Seite, und sie schrumpft an der Stelle weiter, an der eine Aktion ansetzt. Ein Boost auf einen Markt, den es nicht gibt, existiert nicht. Die Auffanglinie gegen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, ist ebenfalls gesetzt: Solche Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.

Ein Detail, das viele Leser überrascht: Das Cash-Out ist nicht reguliert. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, kein gesetzlicher Anspruch. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer einen Boost nutzt und dann aussteigt, verliert ihn ganz: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Ausländische Anbieter stehen ausserhalb dieses Rahmens. Eine ausländische Erlaubnis — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Beschreibung dieser Gruppe ist deshalb nüchtern zu halten: kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar.

Wer die beiden Gruppen nebeneinanderlegt, sieht zwei Pakete mit verschiedenen Kosten. Das bewilligte Paket bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Das ausländische Paket bringt eine offene Produktpalette und keine Schweizer Absicherung. Keines von beiden ist per se die sichere Wahl — die eine Seite verkauft Enge, die andere verkauft Weite, und beide verkaufen dir etwas.

Spielerschutz und Limiten: warum ein Bonus nichts an der Verlustlimite ändert

Limiten sind in der Schweiz nicht Sache des Staates, sondern der Person am Bildschirm. Ein fester gesetzlicher Einzahlungsdeckel existiert nicht. Der Veranstalter muss von seinen Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen — und diese Limiten gelten auch dann, wenn eine Aktion läuft. Ein Boost verändert die Limite nicht, er verändert nur, was bei einem Treffer oben draufkommt. Wer schon an seiner Grenze ist, bekommt durch einen Bonus keinen zusätzlichen Spielraum.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind das eigentliche Schutzinstrument, nicht die Zahl selbst: Wer im Moment des Verlusts die Limite hochsetzen will, kann es erst nach drei Tagen — und in drei Tagen sieht die Sache meist anders aus. Nach dem Bundesgesetz gilt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Daneben steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Auf der Geldeingangsseite sind die Grenzen ebenfalls gesetzt, und sie sind bei beiden Veranstaltern ähnlich hoch. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben im Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt. Bei Swisslos ist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlbar; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Ein separater Punkt, der hierhingehört, weil er die Wirkung aller Schutzmassnahmen begrenzt: Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Schweizer Spielerschutz an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, und diese Zahl sollte niemand als beruhigend lesen. Sie ist die ehrlichste Zahl in diesem Abschnitt.

Steuern: wo ein Bonusgewinn auffällt und wo nicht

Die steuerliche Behandlung hängt daran, ob die Wette bei einem schweizerisch bewilligten Grossspiel abgeschlossen wurde. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl.

Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Steuererklärung. Für einen typischen Wettenden ist das eine theoretische Grösse. Ein Gewinn aus einer Wette mit CHF 10 Einsatz liegt weit unter CHF 1’071’000 — hier fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an, und ein Bonus auf einen solchen Gewinn ändert daran nichts. Gewinne werden nicht dadurch steuerpflichtig, dass sie über einen Boost zustande gekommen sind.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Wer dort gewinnt, sollte das nicht als steuerfreien Nebenverdienst einplanen. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Neukundenangebote und Gratiswetten im Vergleich: was eine Aktionszusage wert ist

Die Frage, die Schweizer Wettende am häufigsten stellen, lautet nicht, welcher Bonus der höchste ist, sondern ob es überhaupt Neukundenangebote gibt. Die Antwort ist unbequem kurz: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist der Neukundenbonus im klassischen Sinn ein Fremdkörper. Was existiert, sind Aktionen mit engen Zugängen — ein Code in einem Stadion, eine Boost-Staffel auf eine bestehende Wette, ein Prozentzuschlag auf einen definierten Ausgang.

Die Unterschiede zwischen den Angebotsarten liegen an drei Stellen, und jede von ihnen entscheidet, wie viel am Ende übrig bleibt.

Die Mindestquote ist die erste. Ein Boost gilt nur für Voraussagen ab einer bestimmten Quote; darunter zählt die Voraussage nicht mit. Das verschiebt die Auswahl der Spiele, denn eine Quote von mindestens 1.50 bedeutet ein gewisses Risiko, und ein Festhalten an der unteren Schwelle bringt wenig Ertrag.

Die Frist ist die zweite. Das Aktionsguthaben der Loterie Romande war an 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 gebunden und musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden; die 7’000 Stück waren aufgebraucht, sobald sie weg waren. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig bleibt, verfällt danach. Wer eine Aktion findet und zwei Wochen überlegt, findet sie oft nicht mehr.

Die Auszahlbarkeit ist die dritte und die wichtigste. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich im Reglement, und bei Swisslos gilt es für Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenso. Das Guthaben lebt auf dem Spielerkonto, wird im besten Fall zu Einsätzen und im besten Fall zu Gewinnen, die dann auszahlbar sind. Der Weg von einem Bonus zu Geld führt immer über eine Wette, und nur über den Gewinn, nicht über den Einsatz.

Für die Rechnung heisst das: Ein Bonus von CHF 10 auf ein Konto, dessen Guthaben nicht auszahlbar ist, ist kein Geschenk von CHF 10. Er ist eine Erlaubnis, CHF 10 zu setzen, ohne eigenes Geld zu riskieren — und mit der Auflage, dass das Ergebnisgewinn zuerst wieder ins Spiel zurückfliesst, wenn man nicht auf seiner Limite bleiben will. Das ist ein legitimer Vorteil und ein kleiner.

Bleibt die Frage, ob ein Bonus die Marge verändert, die in jeder Quote steckt. Er tut es nicht. Die Quote ist ein Preis, in den der Veranstalter seine Marge eingebaut hat, und diese Marge steht fest, bevor irgendein Bonus ins Spiel kommt. Der Quotenschlüssel einer Quote — die Auszahlungsquote eines Marktes, die sich als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes ergibt — bleibt unverändert; die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Ein Boost erhöht den Nettogewinn bei einem Treffer. Er senkt den Preis der Wette nicht, und er macht ein unwahrscheinlicheres Ereignis nicht wahrscheinlicher. Wer das verwechselt, liest den Boost als Preisnachlass, und das ist er nie.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost, der eine Auswahlzahl verlangt

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Spielerkonto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält, mindestens 18 Jahre alt ist, keiner Spielsperre unterliegt und sich nur einmal registriert — die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Aktionsprogramm ist das umfangreichste der beiden Veranstalter, und es ist fast vollständig auf bestehende Wetten gebaut. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Einsatzgrenzen sind Sache des Veranstalters und werden durchgesetzt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Auszahlung gilt eine feine Eigenheit der Sporttip-Regeln: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Staffelung des Kombiboosts trifft auf diese Grenze, denn ein hoher Prozentbetrag auf einen kleinen Nettogewinn bleibt ein kleiner Betrag.

Was passiert, wenn eine Voraussage wegfällt, ist ebenfalls geregelt und für Kombinationen entscheidend: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Eine solche Kombination kann dadurch unter die Vier-Voraussagen-Schwelle des Kombiboosts rutschen und den Anspruch verlieren, während die Kombination selbst noch läuft. Weiter sind voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombinierbar; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kombiboost kann also auf zwei Wegen verschwinden, ohne dass der Wettende etwas falsch gemacht hat.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zur regulären Spielzeit gehören die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Das Urteil zu Sporttip: Die Aktion mit dem grössten beworbenen Prozentsatz ist im Alltag die am wenigsten erreichbare. Die 100 % verlangen fünfzehn Voraussagen ab Quote 1.50 — an einem Wochenende mit dichter Fussball- und Eishockey-Auswahl und bei Live-Wetten machbar, an einem ruhigen Montag unmöglich. Die 5 % bei vier Voraussagen sind dagegen realistisch, und sie sind der Teil des Programms, der tatsächlich zahlt. Wer Sporttip als Bonuskanal sucht, sollte sich auf diese vier verlassen und die Staffelung nach oben als gelegentliches Extra behandeln, nicht als Plan.

Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben mit Haltbarkeitsdatum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist Personen vorbehalten, die in einem dieser sechs Kantone wohnen.

Die Promotionspraxis der Loterie Romande lässt sich an einem Vorgang ablesen, weil er vollständig dokumentiert ist. Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen: Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion lebte von ihrer physischen Verankerung — der Code kursierte in den Stadien, nicht auf der Website, und wer nicht ins Stadion ging, sah sie nicht. Die begrenzte Auflage von 7’000 Stück setzt zusätzlich ein Zeitfenster, das nicht in der Aktion beworben wird.

Das Zahlungsreglement setzt den Rahmen, in dem solche Aktionen stattfinden. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Für einen Wettenden in der Westschweiz heisst das: Das CHF 10-Guthaben ist ein Einsatz, kein Geld. Es lebt 30 Tage auf dem Konto, und wenn es im Juli eintrifft und man im Juni einen anderen Plan hatte, wird es nicht mehr verfügbar sein. Interessant ist der Vorgang aber aus einem anderen Grund. Er zeigt, wie eng der Spielraum für Aktionen dieser Art ist: ein Betrag, der unter dem Mindestbetrag von CHF 20 liegt, den Swisslos für einen Guthabenkauf verlangt, und eine Verteilung, die über Verkaufsstellen und Stadien läuft statt über die Plattform selbst. Wer auf der Jouez-Sport-Seite nach einem Neukundenangebot sucht, wird deshalb nicht fündig.

Das Urteil zur Loterie Romande: Ihr Aktionsguthaben ist das kleinste Angebot im Schweizer Markt, und es ist zugleich das am ehrlichsten deklarierte. «Nicht auszahlbar» steht im Reglement, 30 Tage Gültigkeit ebenso, und der Betrag ist so niedrig, dass niemand eine Einzahlung deswegen plant. Für einen Gelegenheitswettenden in Genf oder Lausanne, der ohnehin in einem der sechs Kantone wohnt und ab und zu auf die National League setzt, ist das ein netter Zuschuss zum Spielerlebnis und kein Grund zur Anmeldung.

Ausländische Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung: die acht Namen im Vergleich

Die acht Namen, die diesen Abschnitt tragen, gehören zusammen, weil sie dasselbe Merkmal teilen: Die Schweiz hat ihnen keine Bewilligung erteilt, und eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung. Sie sind hier beschrieben und bewertet, nicht beworben, und keine Zeile dieses Abschnitts sollte als Empfehlung gelesen werden.

Bevor die einzelnen Namen drankommen, lohnt ein Blick auf die Kennzahl, die als Einzige vergleichbar bleibt. Der Quotenschlüssel eines Marktes — die Auszahlungsquote, die sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes ergibt — ist der einzige Massstab, der für alle Anbieter nach derselben Formel funktioniert: Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Sie ist bei einer ausländischen Seite häufig enger als bei einer Schweizer Wette. Das ist der reale Vorteil dieser Gruppe, und er ist eine Zahl, kein Versprechen.

Was allen acht gemeinsam fehlt: Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden. Die Gespa nennt im Zusammenhang mit Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste. Für einen Wettenden heisst das, dass eine Seite von einem Tag auf den anderen unter der gewohnten Adresse nicht mehr erreichbar ist — während sein Guthaben dort bleibt, wo es war.

Die Bewilligungslage, nicht die Produktpalette, trennt die Gruppen. Diese acht Anbieter stehen in der Rechtspraxis ausserhalb der Schweizer Aufsicht, und deshalb bleibt es bei einer Beschreibung. Wer bei ihnen ein Konto führt, verliert damit nicht nur den Schutz, sondern auch die Möglichkeit, sich an eine Schweizer Stelle zu wenden, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Diese Konsequenz ist nicht drohend gemeint, sie ist verwaltungstechnisch: Es fehlt schlicht die Instanz, an die man sich wenden könnte.

Der Vergleich zwischen den acht fällt kürzer aus, als Leser es erwarten, und der Grund ist strukturell. Keiner von ihnen hält eine Schweizer Bewilligung, und nach dem, was über ihre Erlaubnisse in Erfahrung gebracht werden konnte, ist eine ausländische Zulassung für keinen festgestellt. Damit gibt es bei allen acht keinen einzigen Punkt, an dem eine Schweizer Aufsicht geprüft hätte, was dort tatsächlich veranstaltet wird. Die Unterschiede, die ein Leser an einer solchen Stelle sucht — Auszahlungsdauer, Spielerschutzwerkzeuge, Limiten —, sind genau die Punkte, die ausserhalb des Bewilligungsrahmens ungeprüft bleiben und im Zweifel in den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Seite nachgelesen werden müssen, nicht in einem Schweizer Reglement.

Bettilt, FortuneJack, Cloudbet, MrXbet, HornetBet, Sportuna, BDMBet und Interwetten treten Schweizer Wettenden regelmässig entgegen, und alle acht tragen dasselbe Kennzeichen: keine Schweizer Bewilligung. Wer sich für einen von ihnen entscheidet, entscheidet sich für einen Anbieter, der in einem anderen Rechtsrahmen arbeitet, mit allen Folgen für Rechenschaft und Durchsetzung. Das ist die vollständige Bewertung, die sich aus der Bewilligungslage ableiten lässt, und sie gilt für jeden der acht in gleicher Weise — ein Umstand, der für sich genommen schon eine Aussage über den Wert eines solchen Vergleichs ist.

Was von einem Wettbonus übrig bleibt: Schlussfolgerungen für den Leser

Wer die einzelnen Teile zusammenlegt, kommt zu einem Ergebnis, das mancher nicht hören will. Der beste Wettbonus in der Schweiz ist nicht der mit dem grössten Prozentsatz. Es ist derjenige, dessen Bedingungen ein Leser in zwei Minuten verstanden hat und dessen Betrag er tatsächlich eingesetzt bekommt.

Der Kombiboost von Sporttip ist das grösste Instrument im Schweizer Markt, weil er auf jeden Treffer einer Kombination ab vier Voraussagen ab Quote 1.50 fünf Prozent legt. Er ist gleichzeitig das Instrument, dessen Spitze kaum jemand erreicht. Das Aktionsguthaben der Loterie Romande ist das kleinste — CHF 10, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig —, und es ist das, dessen Bedingungen am klarsten dastehen.

Dazwischen liegt die wichtigste Konsequenz dieses Themas: Der Bonus verändert den Preis einer Wette nicht. Die Marge steckt in der Quote, bevor der Bonus ins Spiel kommt, und sie bleibt dort. Ein Boost erhöht den Ertrag eines Treffers; er verschiebt keine Wahrscheinlichkeit. Wer CHF 1’071’000 gewinnt, zahlt darauf keine Einkommenssteuer, aber diese Schwelle ist so weit entfernt, dass sie für die Wahl eines Anbieters keine Rolle spielt. Was für die Wahl eine Rolle spielt, ist die Frage, an wen man sich wenden kann, wenn etwas schiefgeht — und diese Antwort ist bei genau zwei Veranstaltern in diesem Land eine andere als bei den acht übrigen Namen.

Häufige Fragen zu Wettanbietern und Wettboni in der Schweiz

Welche Wettboni bieten Swisslos und die Loterie Romande an?

Swisslos hat den Kombiboost mit einer Staffelung von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen ab Quote 1.50, Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf definierte Ereignisse. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und welche Quote muss jede Voraussage tragen?

Er erhöht den Nettogewinn einer Kombination ab vier Voraussagen, die je mindestens Quote 1.50 tragen, und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Zuschlag beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Warum sind Schweizer Wettboni kleiner als Angebote ausländischer Seiten?

Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erhielt die Loterie Romande 24 und Swisslos 8 Zustimmungen. Dazu dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten.

Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso wenig. Das Guthaben wird zu Einsätzen, und auszahlbar ist nur, was als Gewinn daraus entsteht. Wer den Einsatz selbst sehen will, kann ihn nicht abheben.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Der Quotenschlüssel eines Marktes ergibt sich aus 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge; die Marge ist 100 % minus dieses Wertes. Ein Boost erhöht den Nettogewinn bei einem Treffer, lässt den Quotenschlüssel aber unverändert und macht kein Ereignis wahrscheinlicher.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und welcher Freibetrag gilt?

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»