Schweizer Wettseiten im Vergleich: Die Bewilligung entscheidet, nicht der Bonus
Ladevorgang...
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Festlegung des Gesetzgebers, und sie verändert jeden Vergleich, den ein Wettender anstellt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport betreut die sechs Westschweizer Kantone. Alles andere ist ein Vergleich ohne Schweizer Aufsicht.
Genau darin liegt die Entscheidung, um die es auf dieser Seite geht. Wer nach einer Wettseite für alles sucht — Fussball, Eishockey, Livewetten, Kombiwetten, Einzahlung per Karte —, findet in der Schweiz keinen offenen Markt, sondern einen geschlossenen Kreis mit zwei Türen. Die eine trägt das Schild Swisslos, die andere Loterie Romande, und welche sich öffnet, hängt von der Wohnadresse ab.
Datenstand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die veröffentlichten Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der Veranstalter geprüft.
Wettseiten Schweiz im Vergleich: Schweizer Bewilligung oder keine
Ein Vergleich beginnt dort, wo die Unterschiede am grössten sind, und das ist in der Schweiz nicht die Quote, sondern der rechtliche Status. Der Schweizer Markt kennt zwei Kategorien: Veranstalter mit Bewilligung und Anbieter ohne. Alles Weitere folgt aus dieser Zweiteilung.
In der ersten Kategorie stehen Swisslos und die Loterie Romande. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), beide werden von der Gespa beaufsichtigt, und beide dürfen ihre Wetten nur im eigenen Vertragsgebiet anbieten. Swisslos veranstaltet unter dem Namen Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
In der zweiten Kategorie stehen Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Sie arbeiten mit einer ausländischen Lizenz oder mit einer Lizenz, deren Angaben aus externen Quellen stammen. Für das Schweizer Recht ist das ohne Bedeutung: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für das Swisslos-Vertragsgebiet, Aufsicht Gespa | Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft), Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für die sechs Westschweizer Kantone, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| GG.BET | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Tobique (Kanada), wie externe Quellen angeben |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | zur Lizenz keine gefestigte Angabe |
Zehn Zeilen, zwei Kategorien. Das ist die ganze Auswahl, über die ein Schweizer Wettender tatsächlich entscheidet. Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist deshalb keine Formalität am Rand des Vergleichs, sondern sein Zentrum.
Was die Tabelle nicht leistet, ist eine Rangfolge. Die Nennung eines ausländischen Anbieters ist keine Empfehlung und kein Hinweis darauf, dass dort etwas besser wäre; sie ist die Feststellung, dass Schweizer Spielende solche Seiten antreffen. Die Bewertung dieser Seiten fällt in jedem Punkt gleich aus, und der Grund ist strukturell: Es gibt keine Schweizer Stelle, die ihre Zusagen durchsetzt.
Ein Wort zur Zahl der Anbieter, weil sie in Suchanfragen ständig anders klingt. Wer nach einer «Wettseite für alles» sucht, meint oft eine Plattform mit möglichst vielen Sportarten und Wettarten. In der Schweiz ist das eine Frage der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, nicht der Anbieterzahl. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man übersehen hätte, weil es keine gibt.
Grundlagen: Was ein Wettseiten-Test überhaupt messen kann
Ein Test kann nur messen, was überprüfbar ist. Diese einfache Regel schliesst einen Grossteil dessen aus, was in Wettbewertungen sonst steht. Wer eine Wettseite prüfen will, sollte mit den Feldern beginnen, die sich aus veröffentlichten Bedingungen belegen lassen, und dort aufhören, wo nur Eindrücke übrig bleiben.

Die belastbaren Felder bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind: der Bewilligungsstatus, die Einsatzlimiten, die Regel für den Gewinnbetrag, die Bedingungen für Livewetten und Cash-Out, die Auszahlungswege und deren Kosten, die Zahl der Verkaufsstellen und die Regeln des Spielerschutzes. Jedes dieser Felder steht in einem Dokument mit Versionsnummer und Geltungsdatum. Das ist ein Komfort, den man erst zu schätzen weiss, wenn man andere Märkte kennt.
Zu den weichen Feldern gehört die Benutzeroberfläche, die Geschwindigkeit der App und der Eindruck der Livewetten-Ansicht. Solche Merkmale lassen sich beschreiben, aber nicht in einem Vergleich nebeneinanderstellen, weil sie sich mit jeder Aktualisierung ändern. Wer eine App bewertet, sollte das als Momentaufnahme kennzeichnen.
Der praktische Kern eines Vergleichs liegt damit bei den Bedingungen und bei der Frage, was sie den Wettenden kosten. Eine Mindestquote, eine Obergrenze für den Einsatz, eine Frist für die Geltendmachung eines Gewinns — all das sind Grössen, die sich in Zahlen fassen lassen und die den Wert eines Angebots bestimmen.
Ein zweiter Grundsatz: Nicht jede Zahl bedeutet dasselbe. Eine Quote ist ein Preis, kein Versprechen. Ein Mindesteinsatz ist eine Untergrenze, keine Empfehlung. Wer diese Unterscheidung macht, liest einen Anbietervergleich anders als jemand, der die Zahlen für sich sprechen lässt.
Und ein dritter Grundsatz, der in der Schweiz besonders gilt: Die Vergleichsbasis ist klein. Wo andere Länder einen Dutzend Anbieter gegenüberstellen, stehen hier zwei. Ein Vergleich muss deshalb umso genauer hinsehen, weil er weniger auswählen kann.
Rechtslage in der Schweiz: Warum es nur zwei Bewilligungen für Sportwetten gibt
Die Rechtslage ist in der Schweiz der wichtigste Vergleichsfaktor, und sie erklärt sich aus einer einzigen Entscheidung: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Sportwetten gelten nach dem Geldspielgesetz als Grossspiel. Wer sie anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern, die auf der Grundlage des Geldspielkonkordats arbeitet. Sie ist nicht die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, die nur Casinos beaufsichtigt. Diese Abgrenzung ist für jeden wichtig, der glaubt, Sportwetten und Online-Casino fielen unter dieselbe Behörde; sie tun es nicht. Ein Casino-Limit ist kein Wettlimit, und eine Casino-Bewilligung ist keine Sportwetten-Bewilligung.
Für die Anbieter bedeutet das eine klare Arbeitsteilung. Swisslos bedient auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Trennlinie verläuft entlang der Sprachgrenze und ist damit für viele Wettende schon durch die Wohnadresse entschieden.
Was in der Schweiz erlaubt ist, ist eng definiert. Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 09.09.2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wettbewerbe mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.
Wer von einem grossen Anbieter mit Dutzenden Sportarten träumt, merkt hier, wie viel enger der Rahmen ist. Die Liste enthält keine Corner- oder Karten-Märkte und keinen E-Sport-Bereich. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Was Cash-Out wert ist, zeigt sich erst im Vergleich mit dem möglichen Nichtausstieg: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg.
Wer nicht in der Schweiz wohnt und trotzdem bei einem Schweizer Veranstalter spielen will, stösst an die Schranke der Bewilligung. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommen mindestens 18 Jahre, kein bestehender Sperreintrag und eine einzige Registrierung pro Person hinzu; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Und die wichtigste Konsequenz für den Vergleich: Neben den zugelassenen Veranstaltern gibt es keine zweite Kategorie von Schweizer Bewilligungen. Die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste mit blockierten ausländischen Domains, keine Liste weiterer zugelassener Buchmacher.
Ausländische Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung: Was der Status für Schweizer Spieler bedeutet
Ausländische Seiten sind in der Schweiz nicht bewilligt. Das ist keine Einschätzung, sondern der Rechtszustand: Ein Betreiber mit einer Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land kann sich für Schweizer Sportwetten nicht auf diese Lizenz berufen. Der Schweizer Gesetzgeber erkennt sie nicht an.
Was daraus folgt, lässt sich in drei Punkten sagen, und jeder einzelne betrifft einen konkreten Moment im Alltag eines Wettenden. Erstens: Es gibt keine Schweizer Aufsicht über den Anbieter. Zweitens: Es gibt keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, das bei Swisslos für unbefristete Spielsperren gilt und auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein erfasst. Drittens: Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg für Streitigkeiten über Auszahlungen.
Die Sperrliste kommt hinzu. Die Gespa kann ausländische Domains auf eine Liste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Erstmals veröffentlicht wurde sie am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden nach Angaben der Gespa innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, der als Domain-Hopping bezeichnet wird. Für den Spieler heisst das: Der Zugang zu einer solchen Seite ist nichts, worauf man sich verlassen kann.
Dass das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar ist, trifft den Betreiber und nicht den Spieler. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist trügerisch: In einem Verfahren gegen einen Anbieter können Einsätze und Gewinne beschlagnahmt werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, auf die sich der Spielende berufen könnte.
Es lohnt sich, an dieser Stelle ehrlich zu sein, weil die Diskussion sonst in zwei Lagern endet, die beide falsch sind. Ausländische Seiten sind nicht automatisch unseriös, nur weil sie keine Schweizer Bewilligung haben; viele arbeiten in anderen Märkten mit anderen Aufsichten. Sie sind aber in der Schweiz nicht durchsetzbar, und das ist ein Unterschied, den kein Bonus ausgleicht.
Umgekehrt sind die zugelassenen Veranstalter nicht «die sichere Wahl» ohne Preis. Sie bieten nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Wer Vielfalt oder Anonymität sucht, wird hier nicht fündig.
Zwischen diesen beiden Beschreibungen liegt die eigentliche Entscheidung. Wer den Schweizer Schutz will, akzeptiert die Enge. Wer die Enge ablehnt, verliert den Schutz. Beides gleichzeitig gibt es in diesem Markt nicht.
Verantwortungsvolles Wetten: Limiten, Pausen und das Sperrregister
Der Spielerschutz ist in der Schweiz kein Zusatzangebot, sondern eine Pflicht des Veranstalters. Er ist damit ein Vergleichskriterium wie die Quote, und für viele Leser das wichtigere. Wer zwei Angebote gegenüberstellt, sollte zuerst fragen, wie sie den Zugang begrenzen, und erst danach, was sie auszahlen.
Das Schweizer Modell setzt die Grenzen nicht staatlich fest, sondern verlagert sie auf den Spielenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Die Limite ist die eigene Zahl, die der Veranstalter dann durchsetzt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Staffelung nach 1, 7 und 30 Tagen ist der Kern des Mechanismus. Sie deckt verschiedene Muster ab: den impulsiven Abend, die Woche mit erhöhter Aktivität, den Monat als längeren Zeitraum. Und die Verzögerung bei einer Erhöhung ist der eigentliche Schutz: Wer im Verlust die Limite anheben will, muss 72 Stunden warten. In dieser Zeit passiert das, was der Schutz bezweckt.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für 90 Tage sperrt, bleibt 90 Tage gesperrt; es gibt keinen Weg zurück, auch nicht durch einen Anruf beim Kundendienst. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Diese Sperre wirkt über Sportwetten hinaus: Sie gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Der Kontrast zu ausländischen Anbietern ist an diesem Punkt am grössten. Das Sperrregister greift nur bei Anbietern, die daran angebunden sind. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist es nicht. Wer sich in der Schweiz sperren lässt und dann auf einer ausländischen Seite weiterspielt, hat von der Sperre nichts. Das ist die praktischste aller Folgen der Bewilligungsfrage.
Die Gespa prüft die Einhaltung durch Testkäufe, und das Ergebnis verdient Beachtung: Im Jahr 2025 wurde bei 200 Testkäufen an Verkaufspunkten in 47,5 % der Fälle ein Sportwettangebot an eine minderjährige Person verkauft. Das ist ein Befund über Verkaufspunkte und nicht über die Online-Kanäle, und er zeigt, dass eine Vorschrift und ihre Durchsetzung zwei verschiedene Dinge sind.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Bei 18 Jahren beginnt die Teilnahme, und ein Spieler, der selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Identitätsprüfung ist Teil des Systems: eine Person, ein Konto, ein geprüfter Ausweis.
Wer sein Spiel im Blick behalten will, findet in beiden zugelassenen Angeboten dieselben Werkzeuge: Verlustlimiten, freiwillige Einzahlungslimiten, befristete Sperren, unbefristete Sperren. Bleibt eine ernste Frage offen, sind die kantonalen Sucht- und Schuldenberatungsstellen und die kantonale Steuerverwaltung die richtigen Anlaufstellen; die Beratung selbst gibt keine Empfehlung zur Höhe eines Einsatzes.
Bonus, Gratisspielguthaben und Freiwetten in der Schweiz: Bedingungen zählen mehr als Beträge
Bei den Aktionen dreht sich in der Schweiz fast alles um eine Regel, die anderswo unbekannt ist: Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl erklärt die ruhige Aktionslandschaft besser als jeder Kommentar.
Angebote, die eine Vorabgenehmigung nötig haben, werden nicht in Serie verschenkt. Wer von einer ausländischen Seite eine grosse Einzahlungsaktion kennt, überschätzt deshalb regelmässig, was im bewilligten Schweizer Markt zu erwarten ist. Es gibt Aktionen, und sie sind klein und präzise.
Damit verschiebt sich die Vergleichslogik. Nicht die Höhe des Guthabens entscheidet über den Wert, sondern die Bedingung, an die es geknüpft ist. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar; es kann für Wetten verwendet werden, aber es wird nicht zu Geld. Das ist eine Einschränkung, die den Wert einer Aktion vollständig bestimmt.
Der Sporttip-Kombiboost zeigt, wie eine Aktion aufgebaut ist. Sie gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist die Bedingung, die den Wert der Aktion festlegt. Sie schliesst Kombinationen aus lauter kurzen Favoritenquoten aus. Wer vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 zusammenbringt, bekommt 5 % auf den Nettogewinn; wer sieben solche Voraussagen schafft, 20 %. Die Staffelung belohnt breite Kombinationen und nicht riskante.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Quote mit Boost spielt und dann aussteigt, verliert die Erhöhung, ohne dass der Ausstieg sie ersetzt.
Was das für die Bewertung heisst, lässt sich an einer Rechnung zeigen, die auf den veröffentlichten Bedingungen beruht und keine tatsächliche Aktion beschreibt: Bei einer Kombination aus vier Voraussagen mit einer Gesamtquote von 4,00 und einem Einsatz von CHF 20 beträgt der mögliche Bruttogewinn CHF 80, der Nettogewinn CHF 60. Der Kombiboost von 5 % auf den Nettogewinn fügt CHF 3 hinzu. Das ist eine Rechnung mit den Regelwerten, keine Zusage über den Ausgang einer Wette.
Die Einordnung, die daraus folgt: Eine Erhöhung von 5 % auf den Nettogewinn verändert das Ergebnis eines Wettscheins, aber sie verändert nicht seine Aussichten. Der grössere Faktor bleibt der Marktpreis, also die Quote selbst und die Marge, die in ihr steckt. Wer Aktionen bewertet, ohne die Marge zu betrachten, optimiert die Nebenbedingung und lässt die Hauptsache stehen.
Bemerkenswert ist auch die Werbeschranke. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Die Folge ist ein Markt, in dem Aktionen leise sind — und ein Vergleich, der sich auf Bedingungen stützt statt auf Werbewirkung.
Ein Hinweis, der in diesem Bereich jeden Vergleich begleitet: Wer prüfen will, welche Aktion gerade läuft, liest die Bedingungen des Veranstalters selbst. Massgeblich ist immer der Wortlaut beim Anbieter, in der jeweils gültigen Fassung.
Was eine Wette kostet: Die Marge in der Quote
Über Kosten spricht in der Werbung niemand, und doch sitzt sie in jeder Quote. Die Marge ist der Teil des Preises, den der Veranstalter für sich behält, und wer sie versteht, liest einen Quotenvergleich mit anderen Augen.
Die Rechnung ist einfach und lohnt sich für jeden, der sie einmal selbst durchführt. Man nimmt die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes, addiert sie und teilt 1 durch die Summe. Das Ergebnis ist der Auszahlungsquotient, also der Anteil der Einsätze, den der Markt langfristig zurückgibt. Die Marge ist die Differenz zu 100 %.
Ein illustratives Beispiel: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1,90 und 1,90. Das ist eine Beispielrechnung und kein bei einem Anbieter beobachteter Preis. Die Kehrwerte liegen bei je etwa 0,526, in der Summe bei etwa 1,053. Daraus ergibt sich ein Auszahlungsquotient von ungefähr 95 % und eine Marge von ungefähr 5 %.
Dieser Wert ist ein Durchschnitt über viele Wetten und keine Aussage über einen einzelnen Wettschein. Wer einen Wettschein abgibt, dessen Ausgang offen ist, gewinnt oder verliert; die Marge beschreibt, was über die Gesamtheit der Einsätze auf diesem Markt hängen bleibt. Genau deshalb ist die Marge nur als Bandbreite zu gebrauchen: Bei Quoten von 1,90 und 1,90 liegt sie bei etwa 5 %, doch je einseitiger ein Markt ist, desto grösser wird sie. Ein Markt mit einem klaren Favoriten, etwa bei 1,20 auf der einen Seite, trägt regelmässig eine spürbar höhere Marge als ein ausgeglichener Markt.
Wer die Marge verschiedener Anbieter vergleichen will, braucht deshalb zwei Dinge: dieselbe Sportart und denselben Markt. Ein Vergleich der 1X2-Marge eines Fussballspiels mit der Marge eines Handicap-Marktes sagt nichts, weil die beiden Märkte unterschiedlich gebaut sind. Und ein Vergleich zwischen zwei Anbietern sagt nur dann etwas, wenn die Quoten aus derselben Zeit stammen, weil sich Odds ändern.
Was der Wettende daraus für die Anbieterwahl mitnimmt: Die Marge ist der eine Kostenfaktor, den er nicht umgehen kann, und der eine, auf den er tatsächlich Einfluss hat, indem er Märkte auswählt. Bei den beiden zugelassenen Schweizer Veranstaltern lässt sich die Marge anhand der angezeigten Quoten nachrechnen — genau dafür ist das Verfahren da.
Auszahlung, Zahlungswege und Kosten bei den Schweizer Veranstaltern
Bei der Auszahlung wird aus Theorie Praxis, und hier zeigt der Vergleich handfeste Unterschiede zwischen reguliertem und unreguliertem Zugang. In der Schweiz gilt eine Regel, die den Charakter des Marktes prägt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und ein Konto wird nicht mit Kredit finanziert.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die drei Grenzen wirken zusammen: die Zahlung, der Bestand, das Monatsvolumen. Wer viel einzahlen will, merkt das schnell an der Summe statt an einer Einzelgrenze.
Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist Nachvollziehbarkeit auf Kosten von Anonymität — eine Abwägung, die zum Schweizer Rahmen gehört und nicht zu den Besonderheiten eines einzelnen Anbieters.
Die Auszahlung selbst ist gestaffelt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der dritte Bezug ist die interessante Grösse. Wer sein Guthaben einmal oder zweimal im Jahr in einer Summe abzieht, zahlt nichts. Wer nach jedem Gewinn einen kleinen Betrag abzieht, zahlt ab dem dritten Mal und wartet dazu noch 5 bis 10 Arbeitstage. Die richtige Strategie folgt daraus von selbst: sammeln statt stückeln.
Bei Gewinnen gibt es eine zweite Staffelung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Ablauf ist damit automatisiert, und niemand muss eine Auszahlung beantragen.
Eine Frist, die man kennen sollte, bevor man sie reisst: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, bis man es mit einem Wettschein vergisst.
Was ausländische Anbieter betrifft, bleibt an dieser Stelle nur das Grundsätzliche. Der Weg des Geldes ist ein eigenes Risiko: Wer einzahlt, verlässt den Schweizer Rechtsraum. Bei Streitigkeiten über eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Stelle, und die Beschlagnahme von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter ist möglich.
Steuern: Warum die meisten Gewinne in der Schweiz steuerfrei bleiben
Die steuerliche Behandlung ist nüchtern und für den typischen Wettenden erfreulich. Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Ab dem 1.1.2026 liegt dieser Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton.
Wer darunter bleibt, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist bei einem durchschnittlichen Wettschein praktisch immer der Fall. Wer den Freibetrag überschreitet, für den behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; diese lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Ausländische Gewinne sind anders behandelt. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die steuerliche Praxis ist kantonal verschieden. Der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer im Ausland spielt, sollte die Handhabung des eigenen Wohnkantons kennen; konkrete Auskunft geben Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Sporttip im Detail: Wie Swisslos seine Wetten regelt
Sporttip ist der Name, unter dem Swisslos seine Sportwetten anbietet, und damit eine der zwei Türen in den Schweizer Markt. Die Regeln stehen in den Spielregeln und Teilnahmebedingungen, und wer sie liest, versteht schnell, dass nicht Vielfalt das Produkt ist, sondern Verlässlichkeit.
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette ordnet die Zielgruppe deutlicher ein als jede Marketingzeile. Für den Gelegenheitswettenden ist die Grenze weit weg, für den professionellen Spieler liegt sie mitten im Weg. Und die Ankündigung, die Limiten jederzeit anpassen zu können, bedeutet, dass die heutige Zahl keine Zusage für morgen ist.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung trifft jeden Wettschein und fällt bei kleinen Beträgen stärker ins Gewicht als bei grossen: Bei CHF 1 Einsatz und Quote 3,00 liegt der Gewinn bei CHF 3,00; bei ungeraden Quoten wird auf den nächsten Fünfrappen-Schritt nach unten gerundet.
Für Kombinationswetten gilt eine Regel, die man kennen muss, auch wenn sie unspektakulär klingt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer ein Spiel und einen Torschützen desselben Spiels kombiniert, muss also den vorgesehenen Weg wählen.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, im Fussball also etwa 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Pokalspiel mit möglicher Verlängerung ist die Unterscheidung keine Kleinigkeit.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist ein sauberer Umgang mit einem Fall, der sonst Streit erzeugt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf das nächste Tor setzt, spielt damit in einem Fenster, das sich jederzeit schliessen kann.
Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Das ist keine Schutzvorschrift für den Spieler, sondern eine Regel für die Integrität des Wettbewerbs.
Das Angebot selbst richtet sich nach der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Darin finden sich keine Corner- und Karten-Märkte, und E-Sport kommt nicht vor. Wer nach einem umfassenden Sportwettenprogramm im Stil internationaler Anbieter sucht, wird bei Sporttip nicht fündig — dafür bei einem Anbieter, der in der Schweiz nicht zugelassen ist, und dann ohne Schweizer Schutz.
Wer ein Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wetten lassen sich online über die Sporttip-Website oder die Sporttip-App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist in der Schweiz kein Nebenschauplatz: Viele Spielerinnen und Spieler kombinieren die App mit dem Gang zum Kiosk.
Wer Cash-Out nutzen will, findet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Wer aussteigen will, verkauft seine Position also mit Abschlag — und manchmal gibt es diesen Handel gar nicht.
Loterie Romande im Detail: Jouez Sport für die Westschweiz
Die Loterie Romande ist die zweite Tür, und wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, geht durch diese. Sie veranstaltet Jouez Sport, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Die beiden Veranstalter sind strukturell Schwestern. Beide sind öffentlich-rechtlich organisiert, beide erfüllen einen gemeinnützigen Auftrag, beide haben die Grossspiel-Bewilligung und werden von der Gespa beaufsichtigt. Der Unterschied liegt nicht in der Rechtsform, sondern im Territorium und im Vertrieb.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das kein Online-Anbieter nachbaut. Wer am Samstagmorgen in einem Dorf in der Waadt einen Wettschein ausfüllen will, findet eine Annahmestelle. Das ist eine Vertriebsform, die in der Schweiz historisch gewachsen ist und die für viele Spieler den Unterschied zwischen Theorie und Alltag ausmacht.
Für die Schweiz insgesamt bedeutet die Aufteilung in zwei Gebiete, dass ein wettender Haushalt in den meisten Fällen gar keine Wahl zwischen zwei Schweizer Anbietern hat. Die Wohnadresse entscheidet. Vergleichen lassen sich dann nur die Bedingungen des einen Veranstalters mit dem, was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bietet.
Ob die Westschweiz besser oder schlechter fährt, ist keine sinnvolle Frage. Es ist dieselbe Bewilligung unter derselben Aufsicht mit denselben Grundregeln; unterschiedlich sind Reichweite, Vertrieb und Sprache. Wer diesen Vergleich liest, um zu entscheiden, wo er sein Konto eröffnet, sollte sich zuerst fragen, welches Vertragsgebiet für ihn gilt.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Wie sie im Schweizer Rahmen dastehen
Die Bewertung, die jetzt folgt, ordnet jeden Anbieter in den Schweizer Rahmen ein. Sie ist kein Kaufhinweis und keine Aufforderung, irgendwo ein Konto zu eröffnen. Sie sagt, welche Bedingungen gelten und was sie für den Wettenden bedeuten.
Swisslos Sporttip: Der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, betreibt Sporttip auf der Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa. Seine Wurzeln liegen in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Die Grösse des Geschäfts ist aus der Bilanz ablesbar. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die unter anderem Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Diese Zahl kippt die übliche Perspektive auf einen Wettanbieter. Der Überschuss, den ein Spieler verliert, geht hier nicht an Aktionäre, sondern an kantonale Fonds und an den Schweizer Sport. Das macht Wetten nicht rentabler, und die Marge in der Quote bleibt Marge. Es erklärt aber, wohin das Geld fliesst, und dieser Punkt hat in der Schweiz mehr Gewicht als in einem kommerziellen Markt.
Die Sportwetten selbst sind eng geregelt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 bei Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 bei Systemwetten, Rundung des Gewinns auf 5 Rappen, geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten. Dazu kommen Livewetten mit der Einschränkung, dass ein spät platzierter Wettschein mit Quote 1.00 gewertet werden kann, und Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Wer hohe Einsätze gewohnt ist, prallt an der Obergrenze ab. Wer zuverlässige Auszahlung, Schweizer Rechtsschutz und gemeinnützige Verwendung sucht, findet hier das vollständigste Paket, das der regulierte Markt zu bieten hat. Der Preis dafür ist die Enge.
Eine Randnotiz mit praktischer Bedeutung: Der Weg vom Spielguthaben zum Bankkonto führt zweimal kostenlos, ab dem dritten Mal mit möglicher Kommission und 5 bis 10 Arbeitstagen Wartezeit. Wer sein Geld regelmässig stückelt, verliert an diesem Detail, nicht an der Quote.
Loterie Romande Jouez Sport: Die Westschweiz mit eigenem Vertriebsnetz
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, ebenfalls mit einer Grossspiel-Bewilligung und unter Aufsicht der Gespa. Sitz und Kontaktadresse liegen in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist der prägendste Unterschied zu jedem anderen Anbieter in diesem Vergleich. Sie beschreibt ein Netz, das bis in kleine Ortschaften reicht, und damit eine Zugangsform, die kein Online-Anbieter bietet. Wer den Wettschein persönlich abgeben will, findet in der Westschweiz fast überall einen Ort dafür.
Für die Bewertung heisst das: Die Westschweizer Variante ist im Kern dieselbe Sportwette wie Sporttip, mit demselben Bewilligungsstatus, derselben Aufsicht und denselben Grundregeln des Spielerschutzes. Was sie unterscheidet, ist die Reichweite im Offline-Bereich und die Zugehörigkeit zu sechs Kantonen statt einundzwanzig.
Ein Wettender in Genf kann sein Konto nicht bei Swisslos eröffnen, und ein Wettender in Zürich nicht bei Jouez Sport. Die Wahl, die ein Vergleich nahelegt, existiert für die meisten gar nicht. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier sein Angebot; eine Alternative mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht.
IviBet: Ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das schweizweite Sperrregister angebunden, und ein Schweizer Rechtsweg für Streitigkeiten existiert nicht. Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Der Block ist die scharfe Kante dieser Kategorie. Ein Zugang, der innerhalb von Stunden auf eine neue Domain wechseln kann, ist kein stabiler Zugang. Wer dort ein Guthaben hält, hält es unter einer Adresse, die verschwinden kann.
FortuneJack: Ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack ist kein bewilligter Schweizer Veranstalter. Die Aufsicht über die Sportwetten liegt ausserhalb der Schweiz, und ausländische Bewilligungen haben hier keine Wirkung. Das Sperrregister greift nicht, und wer eine Auszahlung durchsetzen will, müsste das im Ausland tun. Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne beschlagnahmt werden.
Anzumerken bleibt, dass ein solcher Anbieter in anderen Märkten durchaus mit denselben Standards arbeiten kann wie ein heimischer Buchmacher. Für den Schweizer Spieler fehlt trotzdem die Instanz, die den Anspruch durchsetzt, und diese Instanz ist der eigentliche Wert einer Bewilligung.
BetAlright: Ohne Schweizer Bewilligung
BetAlright gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Zulassung. Es gilt der Rahmen, der für alle in dieser Kategorie gilt: keine Gespa-Aufsicht, keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Wer sein Spiel selbst begrenzen will, findet bei solchen Anbietern nur die hauseigenen Werkzeuge. Die Schweizer Mechanismen, die eine Wartezeit von 72 Stunden bei einer Limiten-Erhöhung vorsehen oder eine unbefristete Sperre landesweit eintragen, gelten dort nicht.
GG.BET: Ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET ist in der Schweiz nicht zugelassen. Eine Schweizer Ansprechstelle bei Streitigkeiten gibt es nicht, und das Sperrregister wirkt nicht. Zugangssperren über die DNS-Blockade der Schweizer Telekom-Anbieter sind möglich.
Für den Vergleich heisst das: Alle Felder, die bei einem Schweizer Veranstalter überprüfbar sind — Bewilligung, Limiten, Auszahlungsfristen, Sperrmechanik —, müssten hier aus den Bedingungen des Anbieters selbst gelesen werden. Und ihre Durchsetzung bliebe eine Frage des ausländischen Rechtswegs.
Unibet: Ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die Bekanntheit einer Marke in anderen Ländern ändert nichts am Schweizer Status: Es fehlt die Bewilligung, es fehlt die Gespa-Aufsicht, und es fehlt die Anbindung an das Sperrregister. Eine Schweizer Rechtsdurchsetzung ist nicht vorgesehen.
Das ist für viele Leser eine der überraschendsten Feststellungen dieses Vergleichs, weil Unibet in europäischen Märkten zu den bekannteren Namen zählt. Bekanntheit ist aber keine Bewilligung. Der Schweizer Markt kennt nur seine zwei Veranstalter.
X3Bet: Ohne Schweizer Bewilligung
X3Bet hat keine Schweizer Zulassung. Externe Quellen nennen Tobique in Kanada als Lizenzgeber; diese Angabe hat in der Schweiz keine Geltung. Es bestehen keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.
An diesem Beispiel zeigt sich, warum die Spalte der gemeldeten Lizenz so wenig Gewicht hat. Ein Lizenzname, der von aussen an den Anbieter herangetragen wird, ist keine Grundlage für einen Anspruch in der Schweiz.
PowBet: Ohne Schweizer Bewilligung
PowBet ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die Bewertung fällt in den Merkmalen, die eine Schweizer Bewilligung voraussetzt, gleich aus wie bei den anderen Anbietern dieser Kategorie: keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein Rechtsschutz. Eine DNS-Blockade ist möglich.
Wer die Seite nutzt, sollte sich am eigenen Verhalten orientieren: Einzahlungen klein halten, Auszahlungen nicht aufschieben, keine Guthaben liegen lassen. Das sind Vorsichtsmassnahmen, die aus der fehlenden Durchsetzbarkeit folgen, und nicht aus einer Eigenschaft des Anbieters.
BetFury: Ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung und fällt damit ausserhalb des Gespa-Rahmens. Der Anbieter ist nicht an das Sperrregister angebunden, und eine Schweizer Stelle für Streitigkeiten gibt es nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Damit bleibt für den Vergleich nur die Feststellung, dass sich die Bedingungen dieses Anbieters nicht gegen die Bedingungen eines bewilligten Schweizer Veranstalters aufrechnen lassen. Sie stehen in einem anderen Rechtsraum. Und ein Vergleich über zwei Rechtsräume hinweg ist kein Vergleich, sondern eine Wahl zwischen zwei Risikoprofilen.
Häufige Fragen zum Wettseiten-Vergleich
Welche Kriterien sollte man beim Vergleich von Wettseiten anlegen?
Verlässlich sind Kriterien, die in den Bedingungen stehen: Bewilligungsstatus, Einsatzlimiten und Höchstbeträge, Regeln zur Auszahlung, Zahlungswege, Bedingungen für Livewetten und Boni, Werkzeuge des Spielerschutzes. Werbung und Gestaltung liefern dagegen keine Grundlage, weil sie sich nicht prüfen lassen und sich jederzeit ändern.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das Geldspielgesetz behandelt Sportwetten als Grossspiel und verlangt eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung. Zugelassen sind daher nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, jeweils für ihr eigenes Gebiet.
Wie lässt sich die Marge in einer Quote ausrechnen?
Man addiert die Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge eines Marktes und teilt 1 durch diese Summe; das Ergebnis ist der Auszahlungsquotient. Die Marge ist der Rest zu 100 %. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit 1,90 und 1,90 ergibt das etwa 95 % Auszahlung und etwa 5 % Marge. Je nach Markt und Quotenhöhe schwankt der Wert deutlich.
Wie hoch sind die Einsatzgrenzen bei den Schweizer Veranstaltern?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was folgt daraus, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Es folgt der Verlust der Schweizer Schutzmechanismen: keine Gespa-Aufsicht, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne beschlagnahmt werden, und der Spieler trägt das Risiko allein.
Wie unterscheiden sich Auszahlung und Zahlungswege bei den zugelassenen Veranstaltern?
Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto in der Schweiz oder Liechtenstein ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zahlungen sind nur auf Konten im Namen des Inhabers möglich.
Vergleich – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
