Willkommensbonus für Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, kleine Aktionen und die Rechnung dahinter
Ladevorgang...
Oktober 30, 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Aktionsbedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, stösst auf etwas Merkwürdiges. Die grossen Zahlen stehen auf Seiten, die hier keine Bewilligung haben. Die beiden Veranstalter dagegen, die hier tatsächlich wetten dürfen, führen Angebote, die in der Werbung eines ausländischen Portals als Beigabe durchgehen würden. Das ist kein Zufall und auch keine vorübergehende Klemme der Marketingleute, sondern die direkte Folge eines Gesetzesartikels: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Wer eine Aktion verschenken will, muss vorher fragen. Das dämpft die Grosszügigkeit erheblich.
Bleiben wir bei dem, was auf dem Wettschein landet. Bei Sporttip gibt es den Kombiboost: vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, und auf den Nettogewinn kommen 5 Prozent. Bei sieben Voraussagen sind es 20 Prozent. Ein Guthaben, das als Gratisspielguthaben läuft, lässt sich nicht auszahlen — weder bei der einen noch bei der anderen Veranstalterin. Der Bonus ist also keine Zugabe zum Konto, sondern eine Erhöhung des Gewinns, den man ohnehin gemacht hätte. Das ist ein Unterschied, den Werbetexte gern verschweigen.
Dieser Text sortiert die Lage: was die zugelassenen Veranstalter anbieten, was die Bedingungen kosten, wo die Grenze zwischen Schweizer Bewilligung und ausländischer Seite verläuft und was eine Spielsperre für Aktionsguthaben bedeutet.
Die Rangliste: wie sich die zugelassenen Veranstalter und die ausländischen Angebote unterscheiden
Zehn Namen stehen in dieser Übersicht. Zwei davon haben eine Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, acht nicht. Diese Zweiteilung ist die wichtigste Information auf dieser Seite, wichtiger als jede Quote und jeder Prozentsatz, weil sie entscheidet, ob hinter einem Guthaben eine Aufsicht steht oder nicht.
Ich habe die Reihenfolge nicht nach der Grösse des Angebots sortiert, sondern nach der Bewilligung. Das bringt dem Leser mehr als eine Liste, in der ein Portal mit einer sechsstelligen Eurosumme oben steht und der Hinweis, dass diese Summe in der Schweiz niemandem gehört, im Kleingedruckten verschwindet.
| Anbieter | Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz |
Was diese Tabelle nicht zeigt und auch nicht zeigen kann: wie viel Geld hinter den einzelnen Marken steckt, wie gross ihr Sportprogramm ist, wie schnell sie auszahlen. Keine dieser Fragen lässt sich für die acht unteren Häuser mit einer belegbaren Zahl beantworten, und genau deshalb steht dort keine. Eine Vergleichstabelle, in der acht Zeilen lang «k.A.» prangt, hilft niemandem; eine Tabelle, in der ein Redaktor Zahlengrössen erfindet, schadet jedem. Die zwei obersten Zeilen tragen dafür eine Information, die es sonst nirgends gibt: den Namen des Veranstalters, der rechtlich haftet.
Und der wichtigste Punkt zur rechten Spalte: die Bewilligung eines anderen Landes entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das steht in Artikel 4 des Geldspielgesetzes, und es ist kein Formfehler, sondern die Grundlage dafür, dass es hier überhaupt nur zwei Veranstalter gibt.
Tabelle: Anbieter mit und ohne Schweizer Bewilligung im direkten Vergleich
Was ein Leser aus den zwei Zeilen mit Bewilligung tatsächlich mitnimmt, ist die Bedingung dahinter: Ein Onlinekonto bekommt nur, wer im jeweiligen Gebiet wohnt. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Basel sitzt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf sitzt, nicht bei Sporttip. Diese Aufteilung ist so alt wie das Geldspielkonkordat und sie sortiert das Land härter als jede Werbekampagne.
Nebenbei: Genau das ist der Grund, weshalb die acht ausländischen Namen hier überhaupt auftauchen. Nicht weil sie empfehlenswert wären, sondern weil ein Schweizer Wettender ihnen begegnet und wissen soll, was er vor sich hat — und weil die Gespa gegen ihre Domains eine Sperrliste führt, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Nach welchen Kriterien ich die beiden Gruppen getrennt bewerte
Für die beiden zugelassenen Veranstalter zählen: Art der Bewilligung, Aktionsbedingungen mit Fristen und Mindestquoten, Einsatzgrenzen, Zahlungswege beim Aufladen des Spielerkontos, Regeln zur Auszahlung von Gewinnen und der Umgang mit Limiten und Spielsperren.
Für die acht ausländischen Marken gilt ein anderer Massstab, weil ein anderer Massstab der Realität entspricht. Hier lautet die erste Frage nicht «wie gross ist der Bonus», sondern «was passiert, wenn etwas schiefgeht». Antwort: nichts Schweizerisches. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Rechtsweg in der Schweiz. Die zweite Frage lautet, ob die Marke überhaupt eine Lizenz nennt, und selbst dann bleibt es eine gemeldete Lizenz, die hier nichts bewirkt.
Was ein Willkommensangebot im Schweizer Sportwettenmarkt überhaupt ist
Der Begriff «Willkommensbonus» kommt aus einer Werbewelt, in der ein Anbieter einem Neukunden Geld schenkt, damit er anfängt. In der Schweiz mit ihrer Bewilligungspflicht funktioniert diese Mechanik nur in einer abgespeckten Variante. Was übrig bleibt, sind Quotenboosts, Profitboosts, Kombiboosts und — mit vorgängiger Zustimmung der Gespa — Gratisspielguthaben.
Der entscheidende Satz steckt in Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes: Freispiele oder Gratisguthaben benötigen die vorherige Zustimmung der Gespa. Der Aufwand dahinter ist real. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht. Für ein ganzes Kalenderjahr, für eine Veranstalterin, die zwei Drittel der Deutschschweiz versorgt.
Veranstaltung im Rechtssinn: wer hier überhaupt Wetten anbieten darf
Das Geldspielgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Konkordat seit 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und diese Zuständigkeit wird in Gesprächen oft durcheinandergebracht.
Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz, so steht es in Artikel 4. Wer eine Veranstalterin im rechtlichen Sinn sucht, findet Swisslos mit dem Sitz in Basel, organisiert gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, mit dem Produkt Sporttip — und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.
Kleine Beträge, klare Bedingungen: die Aktionen im Einzelnen
Die Loterie Romande fuhr zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 eine Aktion namens «JouezSport – Patinoires et Stades». An sieben Aktionstagen galt: Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken. An einem Stadionabend sind das zwei Bier.
Der Sporttip-Kombiboost läuft ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Was diese Staffelung über den Alltag eines Wettenden sagt, rechnet der Abschnitt über den Kombiboost durch. Vorab nur so viel: Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen klingt nach einem Marathon, und er ist einer.
Dazu kommen Quotenboosts, ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sowie Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost annimmt und dann vor Spielende aussteigt, verliert ihn. Das ist keine Falle, aber eine Bedingung, die man kennen sollte, bevor man den Cash-Out-Knopf drückt.
Die Fristen, die keine Aktion sichtbar bewirbt
Drei Zeiten laufen bei jedem Angebot im Hintergrund mit, und keine davon steht in einer Werbebotschaft.
Die erste ist die Gültigkeit des Guthabens: Bei der Winteraktion der Loterie Romande waren es 30 Tage. Die zweite ist die Frist, innerhalb derer man die Bedingung überhaupt erfüllen muss: Der Code musste innert sieben Tagen nach dem jeweiligen Aktionstag eingegeben werden. Die dritte betrifft den Gewinn, nicht das Guthaben: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Sechs Monate klingt lang. Sechs Monate reichen, um eine Wettscheinauswertung zu vergessen.
Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz eine Bewilligung der Gespa brauchen
Ein ausländischer Anbieter druckt eine Zahl auf die Startseite und nennt sie Bonus. In der Schweiz steht zwischen dieser Idee und ihrer Umsetzung eine Aufsichtsbehörde. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa — das ist kein Vorschlag, sondern eine Bewilligungsvoraussetzung, und sie erklärt, warum die Angebote hier so aussehen, wie sie aussehen.
Die Bewilligung eines anderen Landes entfaltet hier keine Wirkung
Artikel 4 des Geldspielgesetzes ist kurz und folgenreich: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Curaçao-Lizenz, eine Malta-Lizenz, eine deutsche Erlaubnis — keine davon öffnet hier eine Tür. Der zweite Teil derselben Lage: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Sein Einsatz kann in einem Verfahren gegen den Anbieter trotzdem eingezogen werden.
Das ist die nüchterne Fassung, und sie enthält beide Hälften. Wer bei einer ausländischen Seite wettet, riskiert keine Strafe. Er riskiert, dass im Streitfall niemand zuständig ist.
Der geschlossene Katalog: was in der Schweiz überhaupt Wettgegenstand sein darf
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10. September 2026. Nur Sportwetten stehen darauf — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, ebenso einen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, dort wo eine Veranstalterin über die entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion der jeweiligen Veranstalterin, kein Rechtsanspruch.
Wer sein Geld auf einen Markt setzen will, den die Liste nicht kennt, wird ihn bei den zugelassenen Veranstaltern nicht finden. Das ist keine Beschneidung des Angebots durch einen besonders vorsichtigen Anbieter, sondern die Grenze des Erlaubten.
Der Weg zum aufgeladenen Spielerkonto
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Ausweis ist nicht optional, und die Prüfung ist der Grund, weshalb es hier keine zweite Chance unter neuem Namen gibt.
Aufgeladen wird das Spielerkonto per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zwei Veranstalterinnen mit praktisch derselben Obergrenze — die Zahl kommt nicht von der Aufsicht, sie steht in den Bedingungen beider Häuser.
Bei der Auszahlung stehen sich die zwei Häuser dann auseinander. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Was beide gemeinsam haben: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung verlangt zudem, dass Auszahlungen nur auf ein Konto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht.
Spielerschutz: was von einem Aktionsguthaben übrig bleibt, wenn eine Sperre greift
An dieser Stelle kippt das Thema. Bis hierher ging es um Prozente und Fristen, um die Frage, wie viel ein Angebot wert ist. Jetzt geht es um die Frage, was passiert, wenn jemand aufhören will — und was seine Aktionsguthaben dann machen. Die Antwort ist unangenehm und sie ist gesetzlich klar geregelt.
Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Stattdessen verlangt Artikel 87 der Verordnung, dass eine Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangt. Die Zahl kommt also vom Spielenden selbst.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000, und es gibt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Der Teil, den man nicht genug betonen kann, ist die Mechanik dahinter: Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also im Frust seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage auf diese Idee warten. Der Statut schreibt 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die zusätzlichen zwei Tage sind ein Geschenk des Hauses — an die Vernunft des Wettenden, nicht an dessen Ungeduld.
Für den ersten Einsatz heisst das praktisch: Die Limiten werden gesetzt, bevor man irgendetwas platzieren kann, und die Zahlen sind endgültig für den weiteren Abend. Der Einzahlungsrahmen, den man in den ersten fünf Minuten wählt, ist der Rahmen für den ersten Monat.
Eine Spielsperre gilt für Aktionen und für Guthaben
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem eine Sperre mehr ist als eine Einstellung im eigenen Konto.
Was ein gesperrtes Konto mit Aktionsguthaben macht, folgt daraus direkt: Die Sperre entzieht den Zugang, und ein Guthaben, das ohne Zugang nicht einsetzbar ist, bleibt liegen. Ausgezahlt wird es nicht, dafür sorgt schon die Regel, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 des Geldspielgesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Sperre beendet also nicht nur das Spielen, sie beendet auch jede offene Forderung an die Veranstalterin.
Gespielte Wetten bleiben davon unberührt — eine Sperre hebt einen laufenden Wettschein nicht auf. Für einen Leser ist das die relevante Reihenfolge: erst die Sperre, dann das Guthaben. Nicht umgekehrt.
Was die Kontrolle an der Verkaufsstelle über sich selbst sagt
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht in einem von zwanzig Fällen. In nahezu jedem zweiten.
Wer die Schweizer Sportwettenlandschaft nach ihrer Aufsicht beurteilen will, muss diese Zahl zur Kenntnis nehmen. Aufsicht ist eine Struktur, kein Ergebnis. Die Bewilligung, die Kontrolle, die Limitenmechanik und das Sperrregister sind die Werkzeuge; ob an einem Kiosk ein 17-Jähriger einen Wettschein bekommt, entscheidet eine Person hinter einem Tresen. Nimmt man das ernst, verliert jede pauschale Formulierung von der besonders geschützten Schweiz ihre Grundlage.
Der zweite Ort, an dem ein Wettender selbst prüfen muss, ist der eigene Einsatz. Der Höchsteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette, der Mindesteinsatz bei CHF 1. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit grossen Beträgen plant, klärt das vor dem Wettschein und nicht danach.
Bonus und Gratiswette: was tatsächlich zurückkommt
Hier wird es handfest. Ein Angebot ist so viel wert wie die Bedingung, die daran hängt, und die Bedingungen der Schweizer Veranstalter sind kürzer als die ausländischer Portale — nicht weil sie freundlicher wären, sondern weil der Katalog der erlaubten Aktionen kleiner ist.
Der Kombiboost: vier Voraussagen, eine Quote und ein Prozentwert
Der Regelfall bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50, online gespielt, als Prematch-, Live- oder Systemwette. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Gewinn und schon gar nicht auf den Einsatz. Bei vier Voraussagen sind es 5 Prozent, bei sieben 20, bei zehn 40, bei fünfzehn 100. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das heisst konkret: Verliert die Kombination, gibt es nichts zu erhöhen. Der Boost greift nur im Gewinnfall, und dann auf den Überschuss. Das ist die ehrliche Form eines Bonus — er kostet die Veranstalterin nur, wenn der Kunde gewinnt — und gleichzeitig die Form, die am wenigsten hergibt, wenn es darauf ankommt.
Was eine Beispielwette mit vier Voraussagen und CHF 10 tatsächlich zurückgibt
Nehmen wir vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10. Das sind ausdrücklich erfundene Beispielzahlen, keine irgendwo angebotenen Quoten, aber sie zeigen den Mechanismus so deutlich wie nichts anderes.

Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten zu einem Gesamtpreis. 1.60 mal 1.70 mal 1.80 mal 2.00 ergibt einen Gesamtpreis von 9.7920. Der Bruttogewinn aus CHF 10 Einsatz beträgt damit abgerundet CHF 97.90, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.90. Der Kombiboost von 5 Prozent auf diesen Nettogewinn kommt auf CHF 4’395 und wird auf 5 Rappen gerundet, also CHF 4.40. Ausgezahlt werden damit rund CHF 102.30.
Der Nutzen, den man daran ablesen kann, ist klein. Rund vier Franken auf eine Kombination, die ohne Verlängerung 87 Franken Gewinn abgeworfen hätte. Bei den sieben Voraussagen derselben Staffelung — 20 Prozent auf den Nettogewinn statt 5 — vervierfacht sich die Gewinnerhöhung. Das klingt nach einem besseren Geschäft, und es ist auch eines, solange man bereit ist, sich für die siebte Quote gut 1.50 zu suchen. Genau dort entscheidet sich der Wert: Eine Quote nahe der Untergrenze in die Kombination zu nehmen, nur um die Stufe zu erreichen, verschlechtert den Gesamtpreis mehr, als der Prozentsprung gutmacht. Der Boost rechnet aufs Netto; die schwache Quote frisst am Brutto.
Ob das für jemanden taugt, hängt an der Gewinnwahrscheinlichkeit, und die lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — dass die Kombination durchgeht, ist nicht der Normalfall. Der Boost ist ein Zuschlag auf ein Ergebnis, das eintreten muss, bevor er überhaupt existiert.
Die Schwelle von 1.50 hat übrigens eine unauffällige Folge. Sie zwingt den Spielenden in Quotenbereiche, in denen sich die Kombination für die Veranstalterin rechnet. Wer unbedingt den Boost will, wählt seine Voraussagen nicht mehr nach der eigenen Einschätzung, sondern nach der Schwelle. Das ist ein Angebot, das den Wettschein formt.
Gratiswette, Freiwette, Gratisspielguthaben: drei Namen, ein Haken
In der Werbung heissen sie Gratiswette und Freiwette, im Gesetz Gratisspielguthaben. Der gemeinsame Haken: Der Einsatz wird nicht mitausbezahlt. Eine Gratiswette über CHF 10 auf ein Ereignis mit Quote 2.00 bringt bei einem Treffer CHF 10 Gewinn — nicht CHF 20, weil die zehn Franken Einsatz nie dem Spielenden gehörten. Das ist der ganze Trick des Formats, und er ist seit Jahrzehnten derselbe.

Bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande war der Betrag CHF 10, die Stückzahl auf insgesamt 7’000 begrenzt, die Gültigkeit auf 30 Tage. Nicht auszahlbar, versteht sich. Die Frist ist bei so kleinen Beträgen der eigentliche Feind: Ein Guthaben von zehn Franken verfällt in aller Stille, wenn der Wettende in diesem Monat nicht ohnehin gewettet hätte.
Deutschschweizer Wettende, die auf ein Gratisspielguthaben warten, können sich das Jahr 2025 als Referenz vornehmen: Die Gespa erteilte 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen sind kein Programm. Sie sind der Hinweis darauf, dass bei Sporttip die Boosts das eigentliche Aktionsgeschäft sind und nicht das verschenkte Guthaben.
Wie Quotenboosts und Profitboosts sich unterscheiden
Ein Quotenboost bei Sporttip gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und beide verfallen bei einem Cash-Out.
Der Unterschied liegt in der Angriffsfläche. Ein Quotenboost arbeitet an der Quote und damit am Bruttoprodukt. Ein Profitboost arbeitet am Nettogewinn, also am Betrag nach Abzug des Einsatzes. Beide setzen auf ein definiertes Ereignis, beide sind einmalig. Für den Leser heisst das vor allem: Es sind Einmalartikel. Ein Boost ist kein Rabatt auf den ganzen Abend, sondern eine einzelne erhöhte Abrechnung. Wer den Boost verfallen lässt, weil er den Wettschein vor Ende glattstellt, verliert ihn ohne Ersatz.
Warum das Angebot für Neukunden in der Schweiz klein bleibt
Die Kette ist geschlossen und lässt sich in einem Satz nachfahren. Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Gratisspielguthaben braucht ihre vorherige Zustimmung bei der Aufsicht. Zustimmungen sind sparsam. Also gibt es hier keine Willkommenspakete in der Grössenordnung ausländischer Portale — und die, die es gibt, sind an Fristen, Stückzahlen und Gültigkeiten gebunden.
Was folgt daraus für den Neukunden? Erste Konsequenz: Die Wahl des Anbieters lässt sich nicht an der Bonushöhe entscheiden, weil der Unterschied zwischen den zwei Häusern in dieser Hinsicht gering ist und der Unterschied zur Werbezahl auf einer ausländischen Startseite gar keiner ist — die Zahlen gehören verschiedenen Rechtsordnungen. Zweite Konsequenz: Die relevanten Zahlen sind Einsatzlimiten, Zahlungswege und Gewinnauszahlung, nicht der Prozentsatz. Dritte Konsequenz: Wer ein grosses Willkommensangebot sucht, sucht in Wahrheit einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und der kostet mehr, als er bringt.
Die nüchterne Reihenfolge für einen Einsteiger in der Schweiz lautet: Gebiet prüfen, Limiten setzen, Zahlungsweg klären und erst dann überlegen, ob ein Boost zum eigenen Wettschein passt. Und wenn es beim Wettschein einmal nicht nach Wunsch läuft, ohne einen zweiten Ausweis.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligung, nicht der Angebotsgrösse. Erst die zwei Veranstalter, die im Schweizer Recht tatsächlich Sportwetten anbieten dürfen, dann die acht ausländischen Marken, die ein Schweizer Wettender antreffen kann. Bei den ausländischen Häusern gilt für alle derselbe Massstab und dieselbe Einschränkung, und die Einschränkung ist gross: Sie nennen keine Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin für die Deutschschweiz, die Tessiner und Liechtenstein
Betrieben wird Sporttip von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung läuft als Veranstalterbewilligung plus Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa.
Der Kreis der Zugangsberechtigten ist eng und geografisch definiert: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Gebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ab 18 Jahren, ohne bestehende Spielsperre, kann sich einmal registrieren; die Identität wird über den hochgeladenen Ausweis und den Abgleich mit Adressdatenbanken geprüft.
Die Limiten, die vor dem ersten Einsatz gesetzt werden müssen, liegen bei 1, 7 und 30 Tagen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; dazu die freiwillige Einzahlungslimite über je 30 Tage. Eingezahlt wird ab CHF 20, bis CHF 10’000 in 30 Tagen und solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Beim Aufladen steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, bestätigt direkt in der App.
Beim Einsatz gibt es CHF 1 Minimum, CHF 1’000 Maximum für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, jederzeit änderbar ohne Angabe von Gründen. Bei der Auszahlung schreibt Swisslos bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt davon getrennt und ist nicht auszahlbar. Eine Aktionsmechanik eigener Art ist der Kombiboost online; Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt — und der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Bemerkenswert ist die Detailtiefe der Teilnahmebedingungen. Ob Livewetten übertragen werden, ist für die Gültigkeit ohne Belang. Nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, ebenso in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Fällt ein Ereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nachgeholt, wird die Einzelwette zurückbezahlt und die Voraussage in einer Kombination mit Quote 1.00 gewertet.
Die Bewertung: Für jemanden mit Wohnsitz in der Deutschschweiz oder im Tessin ist Sporttip das Haus mit der vollständigen Infrastruktur — Einzahlung ab CHF 20, automatische Gutschrift kleiner Gewinne, klare Auszahlungswege, ein dichtes Regelwerk für den Konfliktfall. Die Aktionsseite ist die schwache Seite, und sie ist es aus strukturellen Gründen: acht Zustimmungen für Gratisspielguthaben im Jahr 2025 sagen mehr über das Geschäftsmodell als jede Werbeseite. Der Kombiboost mit seinen 5 Prozent auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ist keine Zuwendung, sondern ein Anreiz zu Kombinationen, und die Bedingung jeder Quote von mindestens 1.50 formt den Wettschein, bevor der Spielende ihn selbst formt. Wer die Teilnahmebedingungen einmal liest, weiss danach ziemlich genau, woran er ist — das ist in diesem Markt kein kleiner Vorteil.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit Aktionsguthaben
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Art wie die von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa.
Zugang haben Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem der sechs Kantone. Die Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Der auffälligste Beleg für die Aktionspraxis liegt in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief. An sieben Aktionstagen erhielt, wer innert sieben Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Konstruktion ist bezeichnend: ein regionaler Bezug über die Stadien, ein Aktionszeitraum über einen Winter, ein Betrag, der zum Wettschein passt und nicht zur Kontoeröffnung.
Die Bewertung: Bei einem Angebot dieser Grösse entscheidet nicht der Frankenbetrag, sondern die Bedingungskette — sieben Aktionstage, sieben Tage zur Codeeingabe, 30 Tage Gültigkeit, 7’000 Stück. Wer im Wallis oder in Genf wohnt und ohnehin regelmässig auf die National League wettet, bekommt hier etwas geschenkt, das er mit einem normalen Wettschein verbrauchen kann. Wer nur wegen des Guthabens ein Konto eröffnet, eröffnet ein Konto wegen zehn Franken, und genau das ist die vernünftige Sicht auf die ganze Gattung kleiner Schweizer Willkommensangebote.
HornetBet: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet gehört zur Gruppe der acht ausländischen Marken in dieser Übersicht. Es nennt keine Schweizer Bewilligung, und eine gemeldete Lizenz aus einem anderen Land ändert daran nichts, weil eine Bewilligung nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nur in der Schweiz gilt. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbieterinnen per DNS gesperrt werden.
Die Bewertung: Wer ausländische Sportwettenanbieter vergleicht, wird HornetBet in seinem Set finden — in einem Schweizer Vergleich hat die Marke keinen Vorteil zu begründen, weil sie hier keinen Anspruch hat und keine Instanz über ihr steht. Sie ist der Vergleichsmassstab nach unten.
bet365: grosse ausländische Marke, in der Schweiz gesperrt
bet365 nennt keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Gespa führt bet365 namentlich als eine Marke, deren Domain auf der Sperrliste steht, die Schweizer Anbieterinnen per DNS umsetzen. Blockierte Domains werden dabei innert Stunden ersetzt.
Die Bewertung: Eine internationale Reichweite ist keine Schweizer Bewilligung, und eine Sperrliste lässt sich nur schwer als Zufall lesen. Wer auf bet365 stösst, stösst auf ein Haus, dem die Schweizer Aufsicht ausdrücklich den Zugang verschlossen hat.
BassBet: ohne Bewilligung, ohne Sperrregisteranschluss
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Was hier fehlt, ist der ganze Schweizer Schutzapparat: keine Anbindung an das Sperrregister, keine Aufsicht, kein Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste gesetzt und gesperrt werden.
Die Bewertung: Für einen Schweizer Wettenden existiert bei BassBet keine Stelle, an die er sich wenden könnte, wenn die Auszahlung ausbleibt. Das ist keine Prognose über die Marke, sondern eine Aussage über die Rechtslage.
Sportaza: ausländisches Angebot ohne Schweizer Zulassung
Sportaza nennt keine Schweizer Bewilligung. Gemeldete Lizenzen anderer Länder haben in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Die Bewertung: Ein Konto bei Sportaza wäre ein Vertragsverhältnis ohne Schweizer Gerichtsstand, und für einen Streit über einen Wettschein ist das der praktische Kern der Sache.
HighFlyBet: ohne Bewilligung, über die Sperrliste erreichbar
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung und keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister. Schweizer Telekom-Anbieterinnen können die Domain per DNS sperren.
Die Bewertung: Wer sich für HighFlyBet entscheidet, entscheidet sich für ein Rechtsverhältnis, das in der Schweiz niemand beaufsichtigt. Der Punkt ist nicht die Marke, sondern die fehlende Instanz.
bet-at-home: ohne Schweizer Bewilligung, auf der Sperrliste geführt
bet-at-home nennt keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt bet-at-home als eine der Marken, deren Domains auf der Sperrliste stehen — und ordnet im selben Atemzug das Domain-Hopping als Praxis ein, mit der solche Seiten innert Stunden unter neuer Adresse auftauchen.
Die Bewertung: Eine Seite, die ihre Adresse wechselt wie andere Leute ihre Schuhe, ist der schlechteste denkbare Ort für ein Guthaben. Für einen Schweizer Wettenden ist der Fall damit erledigt, unabhängig davon, was die Startseite verspricht.
BetPanda: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land gilt in der Schweiz nicht, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Die Bewertung: Für BetPanda gilt dasselbe wie für die übrigen Häuser dieser Gruppe — ein Angebot ohne Schweizer Aufsicht lässt sich nicht nach Schweizer Massstäben bewerten, und eine Angabe, die eine unbekannte Aufsichtsbehörde nennt, wird dadurch nicht überprüfbar.
BetOnRed: ohne Bewilligung, nur als Referenz geführt
BetOnRed schliesst diese Übersicht ab und teilt das Schicksal der sieben Marken über ihm: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtsprechung.
Die Bewertung: Wer wegen eines Bonus auf BetOnRed schaut, schaut auf ein Angebot, dessen Bedingungen keine Schweizer Stelle je geprüft hat. Der Platz dieser Marke in einer Schweizer Übersicht ist der einer Referenz, und als Referenz endet sie hier.
Häufige Fragen zu Willkommensbonus bei Schweizer Sportwetten
Bekommt man bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für ein neues Konto?
Keinen, der einem klassischen Willkommenspaket entspricht. Beide bieten Aktionen für Neukunden und für Bestandskunden: Sporttip den Kombiboost mit 5 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn sowie Quoten- und Profitboosts, die Loterie Romande Aktionsguthaben wie das Patinoires-Paket. Ein Guthaben braucht die Zustimmung der Gespa.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisspielguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Weil Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes sie an eine vorgängige Bewilligung bindet. Diese Aufsicht über Gratisangebote ist der Hauptgrund, weshalb die Schweizer Aktionen klein bleiben. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette gehört der Einsatz nicht dem Spielenden, und Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Eine Wette über CHF 10 auf Quote 2.00 bringt bei einem Treffer CHF 10, nicht CHF 20. Bei einem Verlust ist allerdings auch nichts verloren.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Dass das Guthaben ausschliesslich als Einsatz für Wetten auf dem Spielerkonto dient und nicht auf ein Bankkonto geht. Gewinne aus Wetten, die mit Aktionsguthaben platziert wurden, werden bei Swisslos bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Eine Spielsperre macht das Guthaben unerreichbar.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Als Angebot ohne Schweizer Aufsicht. Acht solche Marken stehen in der Übersicht, jede ohne Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Blockierte Domains verschwinden und tauchen nach dem Domain-Hopping unter neuer Adresse wieder auf. Kein Anbieter ohne Bewilligung ist in der Schweiz legal.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Limiten begrenzen, wie viel eingesetzt oder verloren werden darf, und wirken damit direkt auf die Höhe einer Aktionswette. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre entzieht den Kontozugang und gilt auch für Aktionen und Guthaben; Ansprüche auf Einsätze und Gewinne fallen dahin.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
