Paysafecard und Schweizer Sportwetten: was der Gutschein wirklich kann
Ladevorgang...
Die Suche nach einem Wettanbieter, der Paysafecard nimmt, führt in der Schweiz an eine Wand. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und das Geldspielgesetz lässt dafür genau zwei Veranstalter zu: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verkaufen eigene Prepaid-Tickets – ein fremder Gutscheincode hat im Schweizer Wettmarkt keinen Platz.
Stand: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht der Gespa geprüft.
Spielerschutz zuerst: Verlustlimiten, Spielsperre und die Lücke, die ein Gutschein lässt
Wer mit einem Code einzahlt, hält etwas anderes in der Hand als eine Banküberweisung. Eine Nummer, ein Betrag, sonst nichts. Der Einsatz fühlt sich damit anders an: weniger nach Ausgabe, mehr nach vorhandenem Guthaben.
Deshalb steht der Spielerschutz in diesem Vergleich vorn und nicht als Anhang am Ende. Die Frage lautet nicht, ob ein Anbieter eine Sperrfunktion besitzt. Die Frage ist, wann sie greift und was sie dann wirklich tut.
Verlustlimiten: 72 Stunden zwischen Reue und Rückfall
Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Diese 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirkt. Swisslos und die Loterie Romande nehmen sich in ihren eigenen Bedingungen drei Tage. Wer in der Halbzeit eines verlorenen Nachmittags beschliesst, die Limite hochzuschrauben, kommt mit diesem Beschluss nicht mehr durch denselben Abend. Unbequem. Beabsichtigt.
Interessant ist die Kombination mit dem Prepaid-Gedanken. Ein Wettender, der sein Spielguthaben in Raten aus Gutscheinen aufbaut, hat die Einzahlungslimite bereits in der Hand – er muss sie bei Swisslos nicht einmal eintragen. Der Nachteil liegt auf der anderen Seite: die Verlustlimite zählt Buchungen, nicht Haptik. Ein Gutschein im Regal ist kein Guthaben; ein eingelöster Gutschein ist eine Ausgabe, die niemand mehr in der Schublade findet.
Die Spielsperre und das Register, das über Kantonsgrenzen reicht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die stärkste Schutzfunktion im Schweizer System, und sie ist die eine, die ein ausländisches Angebot nicht kopieren kann. Ein Veranstalter ohne Schweizer Bewilligung hat keinen Zugang zu diesem Register. Er weiss nicht, ob die Person vor dem Bildschirm sich selbst gesperrt hat, und er muss es auch nicht wissen.
Wer sich sperren lassen will, sollte den Charakter dieser Massnahme verstehen: sie ist ein Registereintrag, keine Einstellung im eigenen Konto. Sie folgt der Person, nicht dem Login.
Was eine Spielpause von den eigenen Einzahlungen unterscheidet
Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Für Menschen, die über ihr Spielverhalten nachdenken, ist das die relevante Zahl: drei Monate reichen, um aus einem Muster herauszukommen.
Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist kein Detail am Rand. Wer mit 17 einen Wettschein abgibt, hat keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung – und das gilt auch dann, wenn die Wette gewonnen hätte.
Wo der Schutz an der Verkaufsstelle endet
Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.
Diese Zahl sollte niemand als Ausrutscher lesen. Die Kontrolle am Schalter hat in rund jedem zweiten Versuch nicht funktioniert. Wer einem jüngeren Geschwister den Wettschein an der Tankstelle ausfüllen lässt, verlässt sich auf ein Verfahren, das die Aufsicht selbst nicht als verlässlich beschreibt. Der Unterschied zwischen Verkaufsstelle und Online-Konto ist grösser, als die Werbung suggeriert: das Konto verlangt Ausweis und Adressprüfung, den Schalter betritt oft nur ein Gesicht.
Wenn Prepaid den Überblick kostet
Ein Bankkonto hinterlässt einen Auszug. Gutscheine hinterlassen einen Stapel. Wettende, die ihr Spielbudget im Griff behalten wollen, setzen die Limite deshalb im Spielerkonto und nicht im Kopf – denn der Kopf hat die Eigenheit, nach einem Gewinn grosszügig zu werden.
Was eine fehlende Bewilligung für genau diesen Schutz bedeutet, steht im Abschnitt zur Rechtslage. Vorher lohnt der Blick auf das Geld, das über solchen Schutz am häufigsten hinwegtäuscht: den Bonus.
Was ein Wettbonus mit Paysafecard wirklich verlangt
Der Suchbegriff unterstellt, dass sich ein Bonus und ein Gutscheincode gut vertragen. In der Schweiz stimmt das nur halb. Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die beiden Veranstalter halten sich mit Aktionen entsprechend zurück.
Gratisspielguthaben: eine Bewilligung, keine Marketingidee
Ein Veranstalter darf Gratisspiele oder Gratisguthaben nicht einfach auswerfen. Er braucht dafür die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Diese Zahlen sind der ganze Rahmen für Aktionswerbung in der Schweiz. 32 Zustimmungen in einem Jahr für zwei Veranstalter – das ist die gesamte Landschaft. Wer im deutschsprachigen Internet ein Dutzend grosszügige Willkommenspakete für Schweizer Spielende sieht, sieht Angebote von Veranstaltern ohne Schweizer Bewilligung.
Der zweite Punkt ist die Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Ein gewonnenes Guthaben bleibt also Spielguthaben, kein Kontostand. Bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich in den Allgemeinen Bestimmungen, bei Swisslos ebenso.
Wie ein Gratisguthaben abgerechnet wird
Bleibt die Frage, was mit einem nicht auszahlbaren Guthaben passiert, wenn es gesetzt wird. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt, gewinnt den Gewinn – aber nicht den Einsatz zurück, weil dieser Einsatz nie Geld war. Auf dem Wettschein sind es CHF 21, die aus der Wette hervorgehen; als Geld zurück fliesst davon nur der Gewinnteil. Wer den Einsatz mitrechnet, verrechnet sich um genau diesen Betrag.
Dasselbe Muster gilt für die Freiwette, die im deutschsprachigen Raum üblicher ist als das Schweizer Guthaben: der Einsatz kommt bei einem Gewinn nicht mit zurück. Der Unterschied zwischen einem Gratisspielguthaben und einer Freiwette liegt damit nicht in der Grosszügigkeit, sondern in der Herkunft des Geldes. Beide sind Werkzeuge, die den ersten Einsatz verbilligen. Keines von beiden ist ein Geschenk, das sich in einen Kontostand verwandeln lässt.
Ich sage es deutlich: bei einem nicht auszahlbaren Guthaben ist der Einsatz der Preis, den man für die Wette bezahlt. Genau so sollte man es auf dem Wettschein lesen.
Was eine Aktion in der Westschweiz gezeigt hat
Die Loterie Romande ist mit einer eigenen Aktion den umgekehrten Weg gegangen: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das ist der realistische Zuschnitt einer Schweizer Aktion. Kein 100-Prozent-Bonus, keine vierstellige Freiwette, kein Umsatzziel: ein Guthaben von CHF 10 mit einer Frist von 30 Tagen. Wer das an einem Sonntag nach dem Spiel eingibt, muss innerhalb eines Monats spielen, sonst verfällt die Gutschrift.
Der eigentliche Preis dieser Aktion liegt nicht im Geld, sondern in der Distanz. 7’000 Stück, in den Stadien verbreitet, aber nur für die Westschweiz. Wer in Zürich dieselbe National League schaut, kann den Code eingeben und erhält nichts, weil das Konto an den Wohnsitz gebunden ist.
Wo ein Bonus an der Einzahlungsmethode scheitert
Ein Wettbonus und ein Prepaid-Code sind keine Partner. Wer sein Guthaben aus Gutscheinen aufbaut, hat häufig kein hinterlegtes Bankkonto für die Auszahlung. Gewinne lassen sich bei Swisslos und bei der Loterie Romande nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto auszahlen.
Wer also mit einem Code einzahlt und gewinnt, muss trotzdem ein eigenes Konto angeben. Ein fremdes Konto ist unzulässig – damit ist ausgeschlossen, dass jemand im Namen eines Dritten spielt und die Auszahlung auf dessen Konto läuft. Für Schweizer Verhältnisse ist das kein Nadelstich, sondern die Grundlage: keine Auszahlung in Krypto, keine anonyme Auskehr, kein Umweg.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei Auszahlungen im Jahr kosten nichts. Ab der dritten wird es teuer, wenn der Betrag klein bleibt – 3 % von CHF 50 sind CHF 1.50, und derselbe Prozentsatz von CHF 500 ist CHF 15, aber derselbe Anlass, dieselbe Bearbeitung, dieselbe Überweisung. Der Rat klingt banal und ist es nicht: Guthaben sammeln, dann in einem Zug auszahlen.
Zahlungsabwicklung: Gutschein, Rücktausch und die Kosten, die im Kleingedruckten stehen
Bei einer Zahlungsart, die kein Konto braucht, entstehen Kosten an ungewohnten Stellen. Wer mit Paysafecard zahlt, muss wissen, wo das Guthaben steht, wem es gehört und was der Weg zurück kostet.
Der Gutschein als Wertkarte mit Verfallsgebühr
Die erste Regel betrifft einen Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat. Fällt für einen Gutschein 30 Tage nach dem Kauf eine monatliche Gebühr von 4 € an, vermeidbar durch Registrierung eines PaysafeCard-Kontos. Für dieses Konto werden ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion 2 € pro Monat berechnet.
Ein Gutschein liegt also nicht einfach da. Nach vier Wochen kostet er Geld, wenn er unregistriert liegen bleibt. Wer zwei Karten kauft und nur eine braucht, sollte die zweite nicht zwei Jahre im Regal vergessen. Wer CHF 50 Guthaben 18 Monate unangetastet lässt, findet am Ende noch CHF 50 – bezahlt hat er in dieser Zeit ein Mehrfaches an Verfallsgebühr, Monat für Monat aufgelaufen.
Der Rücktausch von Paysafecard-Guthaben kostet 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Rücktausch. Bei kleinen Beträgen fängt die Deckelung den Prozentsatz auf: bei CHF 50 wären es CHF 2.50. Das ist eine Rückversicherung mit Preis, und der Preis ist niedrig genug, dass niemand deswegen zögern muss.
Diese beiden Sätze sind die eigentliche Preisliste des Prepaid-Spielens. Kein Zinssatz, keine Transaktionsgebühr, keine Abhebegebühr – eine Verfallsgebühr und eine Rücktauschgebühr. Die Zahlungsmethode ist billig, solange sie benutzt wird, und teuer, sobald sie liegen bleibt.
Warum die Zahlung im Schweizer Wettmarkt ein anderer Vorgang ist
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese drei Zahlen gehören zusammen. Der Mindestbetrag verhindert Kleinstaufladungen, die 30-Tage-Grenze begrenzt die Zuflüsse, die Guthabenobergrenze verhindert, dass jemand Geld vorhält wie auf einem Sparkonto. Die Obergrenze wirkt im Alltag unspektakulär und manchmal lästig: Ein Wettender mit CHF 9’990 auf dem Wallet kann einen Gutschein über CHF 20 nicht mehr einlösen, solange das Guthaben steht. Die Lösung heisst spielen oder auszahlen, nicht liegen lassen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Zahlen sitzen auf derselben Höhe, die Loterie Romande setzt die Guthabengrenze einen Franken höher als Swisslos. Der Franken entscheidet nichts.
Swisslos bietet zudem PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer keine Bankkarte hinterlegen will, hat hier einen Weg, der im eigenen Zahlungssystem bleibt. Ein Konto im eigenen Namen bleibt für die Auszahlung trotzdem nötig.
Die eigenen Prepaid-Tickets der beiden Veranstalter
Paysafecard selbst lässt sich bei den Schweizer Veranstaltern nicht einsetzen. Was es gibt, sind die eigenen Mittel der beiden Häuser.
Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» der Loterie Romande gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Vier Stufen und eine Frist von zwölf Monaten – unkompliziert, solange man in diesen Beträgen denkt.
Bei Swisslos läuft die Aufladung über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein mit CHF 20 Mindestbetrag. Ein eigener Gutschein nach dem Vorbild von Pre-pay ist hier nicht beschrieben; die Aufladung bleibt an die genannten Wege gebunden.
Der praktische Vergleich fällt damit klar aus. In der Westschweiz lässt sich ein Prepaid-Ticket mitnehmen wie eine Parkkarte an der Kasse. Im Swisslos-Gebiet läuft die Aufladung über die eigenen Zahlungswege. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt und auf einen Gutschein gehofft hat, muss umdenken – und ein ausländischer Anbieter, der den Code nimmt, hat keine Schweizer Bewilligung.
Wohin der Gewinn geht – und wie oft man ihn bewegen sollte
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Die Grenze bei CHF 1’000 ist die wichtigste Zahl für den Alltag. Unterhalb davon läuft nichts von allein – das Guthaben steht im Wallet und wartet auf den Spielenden. Oberhalb davon geht der Veranstalter selbst auf das Konto, ohne dass jemand einen Antrag stellen müsste.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer CHF 800 gewinnt, hat das Geld im Wallet und muss es aktiv auszahlen lassen – zweimal im Jahr kostenlos, danach mit Kommission. Wer CHF 1’200 gewinnt, bekommt es überwiesen. Die Schwelle markiert den Punkt, an dem der Aufwand des Veranstalters den Aufwand des Spielenden übersteigt.
Ein Punkt zum Papier, der leicht untergeht: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für einen kleinen Gewinn ist der Weg zur Verkaufsstelle ein echter Auszahlungsweg – ohne Konto, ohne Überweisung, ohne Kommission.
Eine Frist gehört dazu. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis ein Wettschein im Handschuhfach liegen bleibt. 26 Wochen für den Anspruch, 10 Tage für die Reaktion – beide laufen leise ab.
Wenn ein Gutschein den Namen nicht ersetzt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.
Daraus folgt für die Praxis: Wer mit einem Code ohne Konto einzahlt, muss für die Auszahlung trotzdem ein Konto in eigenem Namen vorweisen. Der Prepaid-Weg verkürzt die Einzahlung, nicht die Identifikation. Wer sich über eine ausländische Seite anonym glaubt, verwechselt die Zahlungsmethode mit einem Schutzversprechen: der Zahlungsweg ist anonym, das Konto ist es nicht.
Was einen fairen Vergleich ausmacht: die Kosten der Quote und die Marge darin
Ein Anbietervergleich, der nur Bonusbeträge nebeneinanderstellt, vergleicht die falsche Zahl. Der Betrag ist eine Einladung. Die Quote ist der Preis, zu dem gespielt wird.
Die Marge steckt in jeder Quote
Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote, gibt den Anteil aller Einsätze an, den ein Markt zurückzahlt. Er wird als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes berechnet. Die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel.
Dieses Verhältnis prägt jeden Einsatz, in jedem Markt, bei jedem Anbieter. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % zahlt von jedem eingesetzten Franken 95 Rappen an die Wettenden und behält 5 Rappen. Eine hohe Quote in einem Markt mit breiter Marge ist deshalb kein Geschenk, sondern eine andere Rechnung.
Zwei Beispiele machen die Rechnung greifbar. Stehen die Quoten eines Marktes bei 2.10, 3.40 und 3.50, ergibt die Summe der Kehrwerte 0,476 + 0,294 + 0,286 = 1,056, der Quotenschlüssel liegt bei rund 94,7 %, die Marge bei rund 5,3 %. Ein schärfer gesetzter Markt mit 2.20, 3.50 und 3.60 kommt auf 0,455 + 0,286 + 0,278 = 1,019, also einen Schlüssel von rund 98,1 % und eine Marge von rund 1,9 %. Derselbe Sport, dieselbe Begegnung, zwei völlig verschiedene Preise für das Spielvergnügen.
Praktisch heisst das: Man kann dieselbe Begegnung zu unterschiedlichen Quoten sehen, und die Differenz ist kein Zufall. Sie ist Kalkül. Die Marge erklärt auch, warum ein Umsatzziel das eigentliche Kriterium eines Bonus ist. Wer CHF 500 Bonus umsetzen muss, gibt einen Teil davon an diese Marge ab – ein Umsatz von CHF 500 ist nicht dasselbe wie ein Guthaben von CHF 500. Bei einer Marge von 5,3 % bleiben von den umgesetzten Beträgen im Erwartungswert rund 94,7 % im Spiel, und ein Fünftel davon darf ruhig als das gelesen werden, was es ist: der Eintrittspreis.
Woran man einen ernsthaften Anbieter erkennt
Ein Vergleich muss zuerst prüfen, ob ein Anbieter Veranstalter im Sinne des Geldspielgesetzes sein darf. Dafür braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel nach den Artikeln 21 bis 25 des BGS. Die Aufsicht führt die Gespa in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat. Die ESBK ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos.
Das ist der erste Filter, und er ist scharf. Eine Bewilligung nach dem BGS gilt nur in der Schweiz. Wer die Liste der bewilligten Anbieter sucht, findet sie nicht am Ende einer Vergleichstabelle – er kennt sie von Anfang an. Es sind zwei.
Der zweite Filter ist die Produktpalette. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste der Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten: Qualifikationsrunden stehen darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nicht darauf, Ecken- und Kartenmärkte ebenso wenig, und eine E-Sport-Sektion sucht man vergebens.
Auch das formt den Alltag. In einem Schweizer Produkt findet man keinen Markt für Eckbälle, weil er auf der Liste nicht steht. Wer von einer internationalen Seite kommt, merkt das in der ersten Woche.
Der dritte Filter ist der Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für die Loterie Romande heisst das Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Für Swisslos die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Wer diese drei Filter ignoriert, landet bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Deshalb steht die Bewertung unten in zwei Gruppen – und die beiden Gruppen sind nicht dieselbe Sache in zwei Farben.
Was hinter dem Schlüssel «ohne Schweizer Bewilligung» steht
Jede Übersicht zu diesem Thema braucht den Status der Bewilligung als Spalte. Für einen ausländischen Anbieter heisst der Eintrag «ohne Schweizer Bewilligung» – nicht «nicht bewilligt, aber geduldet», nicht «Grauzone».
Der Eintrag hat messbare Folgen. Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielenden selbst werden nach der Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Ihr Einsatz und ihr Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Von Schweizer Schutz oder Fairplay-Kontrolle bleibt nichts übrig.
Die Gespa führt dazu eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 stehen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.
Was eine Sperrliste für einen Wettenden bedeutet, lässt sich kaum überbewerten und ebenso wenig überschätzen. Sie ist keine Mauer, sondern ein Verzeichnis, das sich ändert, während man es liest. Wer sich auf eine gesperrte Domain verlassen wollte, hätte ohnehin auf die falsche Seite gesetzt.
Die Bewertung: zwei Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Seiten
Die Reihenfolge dieser Bewertung ist keine Geschmacksfrage. Sie beginnt mit den beiden Häusern, die überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen, und endet mit Seiten, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Ein Vergleich, der beides in einen Topf wirft, verschweigt den Unterschied, den ein Leser braucht.
Swisslos Sporttip: die Schweizer Bewilligung mit der niedrigen Einsatzdecke
Die Bewilligung ist der erste Punkt. Sporttip ist ein Sportwettenangebot der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz liegen vor, die Aufsicht führt die Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Konstruktion erklärt fast alles, was Sporttip ausmacht. Erst der Wohnsitz, dann das Konto, dann das Angebot. Wer in Zürich wohnt, ist im richtigen Gebiet und kommt durch. Wer in Genf wohnt, kommt hier nicht hinein, weil die Loterie Romande das Westschweizer Gebiet verantwortet.
Die Limiten sind Vertragsbedingungen, keine Gesetzeszahlen. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Decke von CHF 1’000 pro Wette ist für hiesige Verhältnisse erstaunlich niedrig. Für einen Spieler, der ernsthaft erhöht, ist sie ein Hindernis. Für einen, der Sonntag für Sonntag CHF 20 setzt, ist sie bedeutungslos. Der Systemwette-Betrag von CHF 10’000 steht dazu nicht im Widerspruch: er verteilt sich auf die einzelnen Kombinationen eines Scheins.
Dazu kommen die Grenzen des Spielkontos. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Als Zahlungsart steht PostFinance Pay zur Verfügung; die Transaktion wird in der PostFinance App bestätigt. Einen eigenen Prepaid-Gutschein gibt es nicht – die Aufladung läuft über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein mit CHF 20 Mindestbetrag.
Eine Funktion, die Sporttip von einem einfachen Wettangebot unterscheidet, ist Cash-Out. Es gibt ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Ehrlicher lässt sich ein Mechanismus kaum beschreiben: der Veranstalter sagt selbst, dass die Auszahlung unter dem möglichen Gewinn liegt. Wer live einen Cash-Out annimmt, verkauft einen Teil seines Gewinns gegen Sicherheit, und den Preis dieses Verkaufs setzt die Gegenseite. Dass nur das vollständige Cash-Out möglich ist, macht den Ausstieg zusätzlich grob: entweder ganz raus oder gar nicht.
Hier stimmt die Kette von der Bewilligung bis zur Auszahlung, und das ist bei einem Anbieter mehr wert als eine Sammelquote im Vergleich. Die Decke von CHF 1’000 pro Wette und das Fehlen eines Teil-Cash-Out begrenzen die Nutzung für alle, die höher spielen oder früh Kasse machen wollen. Diese beiden Schranken sind der Preis dafür, dass die 72 Stunden der Verlustlimite tatsächlich vor dem eigenen schlechten Beschluss schützen – eine Sperrfrist, die kein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung liefert.
Loterie Romande Jouez Sport: die Verkaufsstelle als Zahlungsweg
Auch hier steht die Bewilligung am Anfang. Jouez Sport gehört zur Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, und wird für die sechs Westschweizer Kantone veranstaltet. Die Bewilligungen als Veranstalterin und je Spiel liegen gemäss dem Geldspielgesetz vor, die Aufsicht führt wie bei Swisslos die Gespa.
Ihr Gebiet umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse wird die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne genannt. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Ein eigenes Prepaid-Angebot lässt sich hier klar erkennen: Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Anders als bei Swisslos lässt sich also ein Gutschein an einer Verkaufsstelle kaufen und anschliessend auf ein Konto laden. Die Jahresfrist ist grosszügig genug für einen normalen Spielrhythmus – und endlich, was das Liegenlassen teuer macht.
Auch die Papierwette hat ihren Auszahlungsweg. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld bis höchstens CHF 2’000. Für einen kleinen Gewinn ist das der günstigste Weg überhaupt: ohne Konto, ohne Kommission, ohne Wartezeit.
Die Grenzen des Kontos liegen bei höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Aktionen gibt es hier – und sie sind schmaler, als Aussenstehende erwarten. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das legt seine Kosten offen. 7’000 Gutschriften à CHF 10 sind CHF 70’000, ausgegeben als Spielguthaben und nicht als Geld. Dass der Code im verifizierten Konto eingegeben werden muss, verbindet die Aktion mit der Identifikationspflicht. Wer kein Konto hat, bekommt die CHF 10 nicht.
Der Wohnsitzfilter schlägt hier in beide Richtungen zu. Ein Genfer kommt bei Jouez Sport hinein, ein Zürcher nicht – selbst wenn beide dasselbe Spiel im selben Stadion sehen. Und wer in Genf wohnt, aber lieber Sporttip nutzen würde, kommt dort nicht hinein.
Das stärkste Stück ist der Verkaufsstellenweg. Ein Prepaid-Ticket in vier Stufen, ein eingelöster Wettschein ohne Konto, keine Kommission bei kleinen Beträgen – eine Zahlungsabwicklung, die ohne Bank auskommt, und keine andere Seite in dieser Bewertung bietet sie. Die Grenze liegt im Aktionsteil: 7’000 Gutschriften à CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das Werbebudget eines ganzen Hauses passt in zwei Sätze.
Wie die beiden Häuser zusammen funktionieren
Swisslos und Loterie Romande sind keine Konkurrenten im üblichen Sinn. Sie teilen die Schweiz in zwei Gebiete, und der Kreis der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei festgelegt worden. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Das erklärt, warum eine Schweizer Übersicht mit zwei Einträgen endet und nicht mit zwölf. Die Frage lautet nicht, welcher Anbieter von zwölf besser ist, sondern welcher der beiden für den Wohnort überhaupt in Frage kommt. Wer in Genf wohnt, hat faktisch einen Anbieter. Wer in Zürich wohnt, hat den anderen. Von einer Wahl im eigentlichen Sinn kann keine Rede sein.
Die zwei Gruppen in der Übersicht
| Anbieter | Status der Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| Ausländische Anbieter | ohne Schweizer Bewilligung | Sperrliste blockierter ausländischer Domains, Stand Ende 2025: 671 Domains |
Diese Einordnung ist die erste Entscheidung, die ein Wettender trifft, und sie lässt sich später nicht korrigieren. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verliert den Zugang zu den hiesigen Limiten und dem Sperrregister und verliert damit mehr, als eine breitere Quotenpalette einbringt. Die Quote ist der Preis, nicht der Schutz.
Eine Steuerfrage gehört an diese Stelle, weil sie nur die bewilligte Seite betrifft. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag beträgt CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 in 2025); die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei einem ausländischen Anbieter sieht es anders aus. Ausländische Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Wer in einem anderen Kanton wohnt, klärt das für seinen Wohnkanton. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze kennt das System nicht – wer sie in einer Rechnung findet, findet sie in einer erfundenen.
Steuerfragen sind kein Terrain für Gewissheiten. Wer einen grösseren Gewinn verbucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die Grundlagen: was ein Prepaid-Code ist, welcher Anbieter ihn nimmt und was er nicht leistet
Wer nach Sportwetten mit Paysafecard sucht, hat eine praktische Vorstellung: kein Bankkonto, keine Kreditkarte, keine Spur. Die Idee ist berechtigt. Die Umsetzung in der Schweiz ist kompliziert.

Was hinter dem Namen steht
Paysafecard wurde im März 2000 in Wien als paysafecard Wertkarten AG gegründet. Seit Juli 2014 firmiert das Unternehmen als paysafecard Wertkarten GmbH und gehört seit August 2015 zur Paysafe Group, früher Optimal Payments. In der EU wird die Paysafecard seit dem 29. Oktober 2019 unter einer irischen E-Geld-Lizenz ausgegeben.
Das ist der Hintergrund einer Marke, die in Europa eine E-Geld-Lizenz trägt. In der Schweiz bleibt diese Lizenz ein Faktum über die Ausgeberin des Gutscheins. Sie ist keine Bewilligung für Sportwetten, denn eine solche erteilt die Gespa nach Schweizer Recht.
Ein Gutschein ist eine Wertkarte mit Nummer und Code. Er trägt einen Betrag, er ist übertragbar, und beim Einlösen wird daraus Guthaben. Wer ihn kauft, hält kein Geld, sondern eine Forderung auf Guthaben.
Warum in der Schweiz kein ausländischer Anbieter die Antwort ist
Sporttip und Jouez Sport nehmen Paysafecard nicht an. Sie nehmen ihre eigenen Kanäle: PostFinance Pay, Einzahlungsschein, Pre-pay-loro-Tickets. Ein Gutscheincode von Paysafecard lässt sich bei keinem der beiden einlösen.
Auf der anderen Seite gibt es Wettseiten, die Paysafecard akzeptieren. Diese Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, und das ist ihre zentrale Eigenschaft in diesem Vergleich.
Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und das Geldspielgesetz haben den Sportwettenmarkt bewusst geschlossen. Wer eine Karte über eine Vergleichsseite einsetzt, zahlt nicht bei einem Anbieter dieser Bewertung ein, weil keiner davon die Karte nimmt. Er zahlt bei einem Anbietenden, der in der Schweiz nicht als Veranstalter auftreten darf.
Der Weg, den ein Gutschein im Alltag nimmt
Wer mit Paysafecard spielen will, muss zuerst begreifen, dass der Gutschein bei einem ausländischen Anbieter in der Regel sofort in Spielguthaben umgewandelt wird. Ein Gutschein über CHF 50 landet als Guthaben auf dem dortigen Konto. Der Einsatz läuft über den Code, der Gewinn läuft über das Konto, und ausgezahlt wird auf ein Zahlungskonto, das auf den eigenen Namen lautet.
Der zweite Punkt betrifft die Grösse. Wer CHF 20 einzahlt, hat CHF 20 Bewegungsspielraum. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 – niedrige Einstiege sind Teil des Reizes solcher Seiten, und die Versuchung, nachzulegen, wächst mit jedem kleinen Erfolg.
Der dritte Punkt betrifft die Steuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber je nach Kanton der Einkommenssteuer unterliegen, bei ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag. Wer CHF 300 gewinnt, mag darüber hinwegsehen; bei einem grösseren Gewinn ist das kein Randthema mehr.
Hier gibt es nichts zu beschönigen. Ein Prepaid-Code und ein Schweizer Wettangebot passen nicht zusammen. Wer den Code nutzen will, verlässt den Schweizer Markt – und verlässt damit die Limiten, das Sperrregister und die Auszahlungskette, die in diesem Vergleich die eigentliche Qualität ausmachen.
Was der Code nicht ersetzt
Ein Gutschein ersetzt kein Bankkonto, keine Identifikation und keinen Schutz.
Er ist keine Identität. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande wird das Konto gegen die Ausweisdaten geprüft, und eine Auszahlung geht nur auf ein Konto im eigenen Namen. Der Code verkürzt die Einzahlung, nicht die Identifikation.
Er ist keine Auszahlung. Das Guthaben liegt beim Anbieter, und bei einem ausländischen Anbieter gelten dessen Bedingungen. Bei Swisslos lassen sich Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlen, und ein Wallet-Guthaben bleibt im Wallet, bis es ausgezahlt oder verspielt ist.
Und er ist kein Spielerschutz. Das Sperrregister der Schweizer Veranstalter kennt keinen ausländischen Anbieter. Die Limiten liegen in Schweizer Händen, und wer sie nutzen will, muss bei einem Schweizer Veranstalter spielen. Wer anonym bleiben will, bleibt auch für die Limiten anonym – und das ist der ungünstigere Handel von beiden.
Wie das mit den Zahlen aussieht
Die Rechnung des Prepaid-Wegs lässt sich in wenigen Zeilen zusammenfassen. Wer in der Westschweiz ein Pre-pay-Ticket zu CHF 50 kauft und sofort einlöst, hat CHF 50 Guthaben und keine Kosten. Wer dasselbe Ticket ein Jahr liegen lässt, hat am Ende entweder einen verfallenen oder einen noch gültigen Betrag – die Frist ist endlich, und sie läuft ohne Erinnerung ab.
Wer Paysafecard kauft und 30 Tage liegen lässt, zahlt 4 € im Monat, bis die Karte registriert oder verbraucht ist. Wer ein Guthaben zurücktauschen will, gibt 5 % des Auszahlungsbetrags ab, höchstens 5 €. Diese zwei Sätze sind der ganze Preis der Zahlungsmethode, und beide treffen den, der sie liegen lässt, nicht den, der sie benutzt.
Für einen Wettenden mit kleinem Budget heisst das: 20 bis 50 Franken in Gutscheinen sind ein vernünftiges Mass für einen Abend. Wer statt eines Abends ein halbes Jahr Prepaid-Guthaben anhäuft, bezahlt die Verfallsgebühr und verliert die Übersicht über das, was schon ausgegeben ist.
Die Rechtslage: warum eine ausländische Zahlungsroute keinen Schweizer Schutz ersetzt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht über dieses Feld führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021.

Zulassung und Bewilligung: zwei Papiere, ein Markt
Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 des BGS. Nach Artikel 4 des BGS gilt diese Bewilligung nur in der Schweiz. Die ESBK ist hier nicht die zuständige Behörde; sie beaufsichtigt nur Casinos.
Sportwetten dürfen ausserdem nur auf Sportwettkämpfe abgeschlossen werden. Wetten auf Wetter, politische Wahlen oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Für einen Wettenden, der von internationalen Seiten kommt, ist das eine Umstellung: hier gibt es keinen Markt für die nächste Wahl und keine Wette auf den nächsten Fernsehpreis.
Was man überhaupt spielen darf
Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der zulässigen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 des BGS und Artikel 29 der VGS. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nicht auf der Liste. Ebenso finden sich dort keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine E-Sport-Sektion.
Dazu kommt eine Grenze, die nach der Beteiligung fragt: Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Der BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Das ist keine engherzige Auslegung, sondern eine bewusste Konstruktion. Bei einem Ereignis mit überwiegend Minderjährigen hat der Gesetzgeber entschieden, dass darauf nicht gewettet wird. Kein Anbieter deklariert das als Feature, aber es gehört zur Frage, was in der Schweiz spielbar ist und was nicht.
Der Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Er bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters – bei Sporttip mit Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig und ohne Garantie für jeden Markt.
Wo die Bekanntmachung aufhört und die Strafbarkeit beginnt
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einem Bussgeld bis zu CHF 500’000 bestraft. Eine Uhrzeit-Grenze für Werbung besteht im Gesetz nicht.
Die Zahl der Gespa-Zustimmungen für Gratisspielguthaben passt in dasselbe Bild: Auch eine gut gemeinte Aktion braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht.
Das erklärt eine Merkwürdigkeit des hiesigen Marktes. Wer für bewilligte Schweizer Anbieter wirbt, darf nur einen begrenzten Ton anschlagen; das grosse Willkommenspaket darf hier nicht stehen. Damit kann man unzufrieden sein, aber es ist der Rahmen, und wer ihn umgeht, handelt nicht in einer Grauzone, sondern ausserhalb des Gesetzes.
Daraus folgt die Haltung dieser Bewertung. Die Zeilen zu ausländischen Anbietern beschreiben, sie empfehlen nicht. Der Vergleich gilt nicht als Teil des Schweizer Marktes, sondern als dessen Umgebung, mit der Leser in Berührung kommen.
Ausländische Anbieter im Kontext
Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Das folgt aus Artikel 4 des BGS, der die Schweizer Bewilligung auf die Schweiz beschränkt.
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Ihr Einsatz und ihr Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden. Ein Schutz oder eine Fairplay-Kontrolle besteht nicht.
Der Vergleich liegt damit auf zwei Seiten. Ein bewilligter Anbieter bietet den vollen Schweizer Schutz – Limiten, Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen –, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Ausweiskontrolle. Ein ausländischer Anbieter bietet offenere Märkte und eine breitere Palette, aber keinen Schweizer Schutz, keinen Schweizer Wohnsitzvorbehalt und eine mögliche Steuerpflicht nach kantonalem Recht.
Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Gleichwertig sind sie nicht, und die Unterschiede verteilen sich nicht symmetrisch: die eine Seite gibt mehr Freiheit und nimmt den Schutz, die andere nimmt die Freiheit und gibt den Schutz.
Wo es Hilfe gibt
Wer denkt, das Spiel laufe ihm davon, findet Hilfe. Die Spielsperre ist der stärkste Hebel. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine Sperre ohne Frist wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein.
Beratungsstellen für Menschen mit Spielproblemen und für verschuldete Haushalte sind in der Schweiz flächendeckend erreichbar; die Gespa verweist auf sie. Ein Prepaid-Code ist kein Grund, Warnsignale zu ignorieren. Er ist eher ein Grund, sie ernst zu nehmen, weil die Ausgabe dadurch abstrakter wird: keine Abbuchung, kein Auszug, kein Datum im Kontoauszug, an dem man sich erinnern könnte.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Paysafecard
Kann man einen Paysafecard-Gutschein bei Swisslos oder der Loterie Romande einsetzen, oder gibt es dort eigene Prepaid-Tickets?
Bei den beiden bewilligten Veranstaltern lässt sich Paysafecard nicht einsetzen. Die Loterie Romande verkauft eigene Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig und in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Bei Swisslos läuft die Aufladung über Online-Zahlung oder Einzahlungsschein mit CHF 20 Mindestbetrag.
Welche Gebühren können bei Prepaid-Guthaben entstehen, etwa bei Nichtnutzung oder beim Rücktausch?
Für einen nicht registrierten Gutschein fällt 30 Tage nach dem Kauf eine monatliche Gebühr von 4 € an; ein PaysafeCard-Konto kostet ab dem 13. Monat ohne Kontotransaktion 2 € pro Monat. Der Rücktausch von Guthaben kostet 5 % des Auszahlungsbetrags, höchstens 5 € pro Rücktausch.
Wohin werden Gewinne ausbezahlt, wenn mit einem Prepaid-Code eingezahlt wurde?
Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto.
Was bedeutet es für den Schutz von Spielenden, wenn eine Wettseite keine Schweizer Bewilligung hat?
Die Seite hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, veranstaltet ohne Bewilligung und begründet keinen Schweizer Schutz. Strafbar machen sich die Veranstalter, bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei Gewerbsmässigkeit bis 5 Jahre; Spielende werden nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Kombinationswette aus Einsatz und Quoten, und wo steckt die Marge?
Bei einer Kombinationswette werden die Quoten der einzelnen Wetten zu einem Preis multipliziert. Ein Einsatz von CHF 10 auf die Quoten 2.10 und 1.80 ergibt einen Gesamtquotienten von 3.78 und damit CHF 37.80 zurück. Die Marge ist die Differenz zwischen den Einsätzen aller Wettenden und dem, was der Markt zurückzahlt.
Wie gehen Spielende mit Limiten und Spielsperre um, wenn Einzahlungen ohne Bankkonto erfolgen?
Limiten und Sperre werden im Spielerkonto gesetzt, nicht an der Zahlungsmethode. Bei Swisslos sind vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich.
Zahlungen – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
