Gratiswette bei Registrierung — was von den Aktionsbeträgen übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.

Stand: Oktober 30, 2026 — Bewilligungen und Rechtsträger geprüft gegen die Angaben der Veranstalter, der Gespa und der eidgenössischen Geldspielaufsicht.

Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Wer heute «Gratiswette bei Registrierung» sucht, landet auf einer Reihe von Seiten, die alle dasselbe versprechen und von denen die wenigsten in der Schweiz etwas dürfen. Das ist keine Vermutung, sondern die Folge einer Regelung: Gratisspielguthaben braucht vorgängig die Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und darüber entscheidet keine Marketingabteilung. Im vergangenen Jahr hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt — an sonst niemanden. Von den zehn Anbietern, die hier verglichen werden, sitzen zwei im Bewilligungsrahmen, und acht sind für Schweizer Spielende nur über eine Sperrliste erreichbar. Wer eine Regis­trierung ausfüllt, sollte wissen, in welche der beiden Welten er dabei eintritt.

Der zweite Punkt, der sich in fast jede Aktion hineinzieht und selten im Werbetext steht: Der Einsatz einer Gratiswette kommt beim Gewinn nicht zurück. Ein Guthaben von CHF 10 ist kein Zehner, der sich verdoppeln lässt, sondern ein Gutschein, dessen Ertrag nur der Gewinnanteil ist. Was das in Franken ausmacht, steht im Abschnitt «Gratiswetten nachrechnen» — und es ist weniger, als die Zahl auf dem Werbebanner vermuten lässt.

Worauf es beim Vergleich von Gratiswetten tatsächlich ankommt

Zehnmal dieselbe Zeile «Willkommensbonus» sagt nichts. Brauchbar wird ein Vergleich erst über die Felder, die eine Aktion erst zu einer Aktion machen: ob die Bewilligung stimmt, wie lange das Guthaben gilt, ab welcher Quote es gilt, ob es Pflichtlimiten gibt und wo die Auszahlung endet. Die Bewilligung ist dabei keine Formalie, sondern der Schalter, an dem sich zwei völlig verschiedene Produkte trennen.

Vorweg die Einordnung der zehn Anbieter nach ihrem Bewilligungsstatus — das ist die einzige Spalte, in der sich die beiden Gruppen überhaupt vergleichen lassen.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
myBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht feststellbar, in der Schweiz ohne Wirkung

Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne — und die acht teilen sich in dieser Spalte einen Eintrag, weil es dort schlicht nichts zu unterscheiden gibt. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist juristisch sauber formuliert und praktisch folgenreich: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die eine Quote prüft, keine Ombudsstelle, keine Verlustlimiten, die ein Veranstalter einfordern muss.

neukundenangebote: was in einer guten Aktion steht und was nicht

Ein Neukundenangebot ist nur so gut wie seine Teilnahmebedingungen. Nützliche Angaben stehen in vier Zeilen: Gültigkeitsdauer des Guthabens, Mindestquote für die Verwendung, Höhe des Mindesteinsatzes, und die klare Auskunft, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Fehlt eine davon, ist die Angabe unvollständig und die Aktion nicht kalkulierbar.

Die Schweizer Aktionen sind in dieser Hinsicht angenehm spröde. Bei der Loterie Romande lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Kein Zehner aus dem Nichts: eine Wette, die man nur wetten kann, mit einer Frist im Nacken und einer begrenzten Auflage, die 7’000 Menschen vor einem teilen.

Dass es überhaupt sieben Aktionstage brauchte, statt eines Dauerbanners, hat einen Grund, der im Abschnitt «Die rechtslage in der Schweiz» steht. Für die Bewertung hier genügt: Wer ein Gratisguthaben auf einer Schweizer Plattform will, kommt meist über eine zeitlich enge Gelegenheit, nicht über ein dauerhaftes Registrierungsangebot.

Bei der Bewilligungsfrage dagegen hilft die Unterscheidung mehr als bei allem anderen. Die beiden Schweizer Angebote stehen unter derselben Regel — Einsatz nicht auszahlbar, Gewinn ergibt sich aus der Quote, Verwendung nur im Sporttip- bzw. Jouez-Sport-Programm. Bei den acht anderen sind die Bedingungen die der jeweiligen Plattform und ausserhalb der Schweiz nachzulesen; verbindlich sind sie für den Spielenden dort genauso, nur setzt sie niemand durch, der in der Schweiz greifbar wäre.

Die grundlagen: Gratisspielguthaben ist ein Gutschein, keine Einzahlung

Wer zum ersten Mal auf ein Gratisguthaben wettet, stellt sich den Vorgang meist falsch vor. Er denkt an einen Zehner auf dem Konto, der wie ein Zehner wirkt: einsetzen, gewinnen, auszahlen lassen. Die Mechanik ist anders. Der Gratisbetrag wird zu einer Wette, das Konto verrechnet deren Ertrag, und wenn die Wette aufgeht, kommt nur der Gewinnanteil an — der Einsatz war ja nie Geld des Spielenden, sondern gestelltes Spielkapital.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein einfaches Zahlenbeispiel, ohne dass hier irgendeine Plattform einen Preis so stellt: Zwei Ausgänge, beide zu Quote 1.90. CHF 10 auf die eine Seite bringen bei Treffer CHF 19 zurück — davon CHF 10 Einsatz, also CHF 9 Gewinn. Steht dieser eine Zehner aber als Gratisguthaben auf dem Konto und der Einsatz fliesst nicht in die Auszahlung zurück, liegt der Ertrag bei CHF 9 statt bei CHF 19. Der sichtbare Aktionsbetrag halbiert sich, sobald die Wette aufgeht. Das ist derselbe Schnitt wie bei jeder anderen Wette auch; er ist nur dann überraschend, wenn man ihn vorher nicht gerechnet hat.

Dazu kommt der Beschaffungsweg. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der App bestätigt. Wer unbedingt zehn Franken aus dem Gratisguthaben machen will, muss also erst hineinbringen, was später wieder herauskommt.

Anmelden lässt sich nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet hat — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, gehört ins Gebiet der Loterie Romande und bekommt bei Swisslos kein Konto.

Die rechtslage in der Schweiz: Warum es nur zwei gibt und warum die Aktionen klein sind

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern — nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip läuft im Gebiet der deutschsprachigen Kantone, im Tessin und in Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und praktisch den im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Auf welche Ereignisse gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Verfügung hat; eine gesetzliche Begrenzung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht.

Und nun das Stück, das die Grösse der Aktionen erklärt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Bilanz eines Jahres. Wer also auf einer Schweizer Plattform ein Gratisguthaben findet, findet eine bewilligte Einzelaktion mit enger Frist — und keine Dauerbegleitung des Marketings. Ausländische Anbieter brauchen diese Zustimmung nicht, weil sie hier keine Bewilligung brauchen können; sie bewerben entsprechend frei, und die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Der Hinweis auf die Rechtslage ist also kein Spiessertum, sondern der einzige Grund, warum die Schweizer Zahlen so bescheiden aussehen.

Wer gegen den Veranstalter vorgeht: Schweizer Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des gemeinnützigen Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Solche Fristen sind der Teil der Bedingungen, den ein Gewinner am ehesten übersieht.

Steuerlich ist die Lage für einen normalen Wettenden entspannt. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; ab 1.1.2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und die kantonale Schwelle weicht ab — also je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Deklaration des Gewinns zurückgeholt wird. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Bei Fragen zu einem konkreten Fall ist die Steuerverwaltung des eigenen Kantons oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.

Limiten, Sperren und der Schutz, den eine Gratiswette nicht umgeht

Ein Gratisguthaben ist eine Wette wie jede andere, und es fällt unter dieselben Grenzen wie eine eingezahlte. Das ist die praktische Konsequenz, die aus einer Aktion kein Hintertürchen zurücksetzt: Limiten lassen sich nicht umspielen, indem man mit gestelltem Kapital spielt.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Dass die Verschärfung ohne Wartezeit durchgeht und die Lockerung drei Tage braucht, ist die eigentliche Konstruktion dahinter: In der Nacht nach einer schlechten Woche ist die kalte Hand noch da, und das Gesetz setzt die Wartezeit bewusst zugunsten der kalten Hand.

Wer mehr Abstand braucht, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre lässt sich nicht nach Belieben zurücknehmen: Eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar (Art. 84 VGS), und ein Fachorgan ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) — eine Gratiswette, die auf einem gesperrten Konto liegt, ist verloren, wenn man Pech hat.

Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredit an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei Swisslos kann Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen — und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Genau da endet der Wert einer Gratiswette: Sie kann Gewinne erzeugen, aber sie selbst wird nie Geld auf dem Bankkonto.

Ein Testkauf-Ergebnis der Gespa aus dem Jahr 2025 gehört in diesen Abschnitt, weil es die Verkaufsstellen betrifft: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Jugendschutz am Schalter ist alles andere als streng, und wer glaubt, die Kontrolle am Kiosk fange schon alles ab, hat die Zahl nicht gelesen.

Gratiswetten nachrechnen: Der Wert einer zehnfränkigen Gutschrift

Hier kommt die Rechnung, die aus einer Aktionszahl eine brauchbare Grösse macht. Grundlage sind die Aktionsbedingungen der Loterie Romande: ein Spielguthaben von nominal CHF 10, das nicht auszahlbar ist — der Einsatz der Wette kommt also bei einem Treffer nicht zurück. Die Sporttip-Wettregeln rechnen den Gewinn als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, wobei das Produkt der Einzelquoten die Gesamtquote ergibt; auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Als Markt dient ein illustratives Zwei-Weg-Paket zu 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, kein gestellter Preis irgendeiner Plattform.

Zwei Zahlen stehen fest, sobald der Markt steht. Die Auszahlungsquote dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den er zurückzahlt, liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, der Margenanteil des Veranstalters bei 0.05. Von CHF 10 Gutschrift, die auf einen der beiden Ausgänge gesetzt werden, sind also statistisch CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 = CHF 4.50 zu erwarten. Kein aufregender Wert, aber ein ehrlicher.

Als Band, mit der Bedingung daran: Bei Quote 1.50 sinkt der erwartete Wert auf rund CHF 3.20, bei Quote 2.00 steigt er auf rund CHF 4.75, bei Quote 3.00 auf rund CHF 6.35 — jeweils unter der Annahme, dass auf demselben illustrativen Markt von 1.90 und 1.90 gesetzt wird. Höhere Quoten wirken freundlicher, weil der Gewinnanteil des Einsatzes mit der Quote wächst; das ist keine höhere Trefferwahrscheinlichkeit, sondern nur ein anderer Ausschnitt derselben Wette. Wo das Guthaben auf ein Zwei-Weg-Ereignis gesetzt wird, dessen Ausgänge nicht gleich stark sind, verliert die 1.90er-Marke sofort jede Gültigkeit; dann gilt eine andere Auszahlungsquote und damit ein anderer Wert.

Dass die Frist von 30 Tagen in der Aktion steckt, gehört zur Rechnung dazu, weil sie den Anlassfall bestimmt. Wer in dieser Zeit keine passende Wette zu den gesuchten Quoten findet, muss auf ein anderes Ereignis ausweichen, und damit verschiebt sich der erwartete Wert mit der Quote. Und wer die Wette nicht schafft, hat null Franken erwarteten Wert in der Hand, weil die Gutschrift nicht auszahlbar ist.

Was Gewinne wann aufs Konto erreichen

Der Weg des Geldes ist bei den beiden Schweizer Veranstaltern unterschiedlich geregelt, und das ist für die Praxis wichtiger als die Aktionshöhe.

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze bei CHF 1’000 ist die interessante Zahl: Alles darunter bleibt im System und wird weiter zum Spielen angeboten, alles darüber wandert von selbst aufs Bankkonto. Auszahlung ist also nicht nur eine Frage der Limite, sondern des Schwellenwerts, an dem ein Gewinn die Plattform von allein verlässt.

Bei Swisslos liegt die Schwelle gleich, aber der Weg ist beschrieben: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die «bekannte Zahlungsverbindung» ist der Haken, an dem sich das in der Praxis entscheidet: Wer sein Konto nie mit einer IBAN verknüpft hat, wartet oder muss die Zahlungsverbindung nachreichen. Die Gutschrift ins Wallet ist automatisch, die Überweisung ist es nicht.

Wer die Auszahlungsregeln beider Häuser gegeneinanderstellt, sieht eine seltene Konstellation: Zwei Anbieter mit identischer Grenze in Franken, aber unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichen Hürden. Die Zahl auf dem Werbebanner hilft da nicht weiter.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge ist die der Bewilligungsfrage, nicht die der Aktionshöhe. Zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende trotzdem antreffen. Ein Vergleich ist über alle zehn möglich — vergleichbar, im Sinne gleicher Regeln, sind sie nicht.

Swisslos Sporttip: das grösste Wettprogramm im bewilligten Rahmen

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Erreichbar ist das Angebot in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Konto — nicht aus Kulanzmangel, sondern weil die Bewilligung nur für dieses Gebiet gilt.

Der Werkzeugkasten, den Sporttip für eine Gratiswette bereitstellt, ist gut gefüllt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer ein Gratisguthaben in eine Kombination mit fünfzehn Voraussagen steckt, um den vollen Boost mitzunehmen, sollte wissen, wovon er träumt: Die Verdopplung des Nettogewinns ist nur so viel wert wie die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn Voraussagen alle aufgehen, und die liegt ausserhalb des Bereichs, den die meisten Spielenden erleben.

Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts, beide nur online, Quotenboosts für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts zur Erhöhung des möglichen Nettogewinns eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost — wer den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung, ohne dass ihm das jemand vorrechnet.

Die Einsatzgrenzen sind klar und gelten für alle Wetten, auch für solche aus Aktionsguthaben: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Wer ein Gratisguthaben von CHF 10 auf einen 1.50er Favoriten setzt, bleibt weit unter der Grenze; dass die Grenze überhaupt existiert, merkt man erst bei grosseren Beträgen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer unter 18 ist, ist ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das Verbot ist eng gefasst und trifft nur die, die selbst auf dem Platz stehen.

Für die Verwendung eines Gratisguthabens hilft der Cash-Out, ist aber eine Einschränkung, keine Bequemlichkeit: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht — Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer sich daran gewöhnt hat, sollte wissen, dass die Funktion nichts ist, worauf ein Plan gebaut werden kann.

Den Rest des Regelwerks bilden Details, die erst im Streitfall zählen. Die Wette gilt bei Livewetten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Zum Schluss die sperrige Seite. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register.

Was dieser Anbieter leistet, hängt an einer Reform, die 2025 nicht stattgefunden hat: Die Acht-Zustimmungen-Bilanz der Gespa bedeutet, dass Gratisguthaben hier selten und klein ausfallen. Wer ein grosses Neukundenangebot sucht, wird bei Sporttip nicht fündig — wer aber auf die Bewilligung, die Einzahlungssicherheit und den Steuerfreibetrag Wert legt, hat hier den einzigen Ort dafür auf der deutschsprachigen Seite des Landes. Die Rechnung oben, der erwartete Wert eines Zehners bei 1.90, bleibt unabhängig davon in allen Häusern dieselbe Zahl.

Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktionsbeträge mit harter Frist

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im Gebiet voraus — wer in Bern wohnt, bleibt draussen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der Mechanismus war stadiongebunden: Wer innerhalb von sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die einzige Aktion mit belastbaren Zahlen, die hier zu beschreiben ist, und sie zeigt das Muster: kleines Nominal, knappe Frist, begrenzte Auflage.

Bei den Zahlungen ist die Loterie Romande streng: Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer aus einem Spielguthaben einen Gewinn über CHF 1’000 macht, sieht das Geld also auf dem Konto; alles darunter bleibt im Wallet und wird weiter bespielt.

Wie Swisslos setzt auch die Loterie Romande Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit denselben Oberlimiten CHF 9’999 bzw. CHF 1’000 unter 21 Jahren, mit sofortiger Senkung und 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung. Wer die beiden Häuser vergleicht, findet hier die grösste Ähnlichkeit im ganzen Feld — was an der gemeinsamen Rechtsgrundlage liegt, nicht an Absprache.

Der Vergleich mit Sporttip fällt eindeutig aus, aber nicht zugunsten einer Seite: Der Aktionsbetrag ist mit CHF 10 derselbe, die Auszahlungsschwelle von CHF 1’000 ebenfalls, und der entscheidende Unterschied ist der Wohnkanton. Wer in Freiburg wohnt, kann die eine Aktion nicht nutzen; wer in Zürich wohnt, die andere nicht. Die Frist von 30 Tagen und die sieben Aktionstage machen daraus ein Zeitfenster, das man verpassen kann — und ein verpasstes Guthaben ist null Franken wert, egal wie freundlich das Banner aussah.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutzweg

PowBet gehört zur Gruppe der acht Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben und haben können. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine gemeldete Lizenz, die hier nicht gilt, ist im Ergebnis keine Lizenz. PowBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste kommen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Was das praktisch heisst: Wer dort eine Registrierung mit Gratiswette abschliesst, spielt ausserhalb des Systems, das die Limiten, das Einzahlungsverbot auf fremde Namen und die Schwellenwerte der Gewinnauszahlung erzwingt. Was die Plattform selbst zusagt, steht in ihren eigenen Bedingungen, und nur dort. Der interessante Punkt am Blockierverfahren ist seine Dynamik: Geblockte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Sperrliste ist damit kein Zaun, sondern ein Wettlauf — und der Anbieter, nicht der Spieler, entscheidet, wie lange die Adresse hält, auf der ein Konto liegt.

Für das Gratisguthaben selbst bleibt die Folge dieselbe wie bei allen in dieser Gruppe: Die Bedingungen sind unbekannt, weil sie nicht in einem Schweizer Regelwerk stehen, und verbindlich bleiben sie trotzdem. Rechnet man mit demselben Massstab wie oben — nicht auszahlbarer Einsatz, Verwendung zu einer Marktquote —, landet man bei einem erwarteten Wert in derselben Grössenordnung, aber ohne die Auffangnetze, die den Schweizer Markt ausmachen.

20Bet: bewilligungsfrei beworben, ausserhalb jeder Aufsicht

20Bet steht in der Schweizer Perspektive vor demselben Befund wie PowBet: keine Bewilligung, keine Wirkung einer auswärtigen Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain jederzeit auf der Sperrliste möglich. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel steht nach Art. 74 Abs. 3 BGS unter Strafe und ist nach Art. 131 BGS mit bis zu CHF 500’000 Busse bedroht — ein Rahmen, der erklärt, warum solche Seiten ihre Versprechen für ein Publikum ausserhalb der Schweiz formulieren, auch wenn sie hier gelesen werden.

Ein Gratisguthaben auf 20Bet wäre kein Schweizer Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes, sondern eine Gutscheinaktion einer ausländischen Plattform. Wer dort registriert, verliert damit die drei Dinge, die den Schweizer Markt tragen: die Limiten, die ein Veranstalter einfordern muss, die Auszahlung nur auf ein Konto auf eigenen Namen, und die steuerliche Behandlung als Grossspiel. Diese drei Punkte sind das ganze Produkt; der Bonus ist Beiwerk.

myBet: Schweizer Spielende als Nebenmarkt

myBet wird in der Schweiz ohne Bewilligung betrieben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), die Plattform hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.

Was ein Gratisguthaben dort wert wäre, entscheidet die Plattform in eigenen Bedingungen; was in diesen Bedingungen steht, ist für den Spielenden verbindlich, wird aber von keiner Schweizer Stelle geprüft. Das ist die zentrale Pointe dieser Gruppe: Die Bedingungen sind nicht schwach, sie sind ungeprüft. Ob eine Wette anerkannt wird, ob eine Auszahlung hält, ob eine Frist nicht kurzfristig verschoben wird — es gibt keine Stelle, an die man sich danach wenden könnte.

ZotaBet: Bedingungen ohne Gegenseite

ZotaBet gehört ebenfalls zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Bei Sportwetten darf in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande auftreten; eine auswärtige Lizenz bleibt ohne Wirkung (Art. 4 BGS), und ZotaBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer dort ein Gratisguthaben hinterlegt, sollte eines im Kopf behalten: Die Rechnung mit dem erwarteten Wert funktioniert überall, aber die Auszahlung des Gewinns setzt voraus, dass die Plattform sich an ihre eigenen Regeln hält. Genau diese Voraussetzung ist in der Schweiz bei den beiden Bewilligten durch eine Aufsicht hinterlegt und hier nicht.

Bettilt: Registrierung mit Gratiswette ausserhalb des Schweizer Rahmens

Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung und kann keine haben. Nur die beiden einheimischen Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz entfaltet keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Interessant an dieser Gruppe ist eine formale Beobachtung, die man kennt, wenn man eine Weile auf beide Seiten schaut: Die Schweizer Anbieter dürfen wegen der Gespa-Zustimmungspflicht kaum Gratisaktionen fahren; die ausländischen dürfen hier nicht werben, weshalb ihr Werbedruck über Kanäle läuft, die die Schweiz nicht kontrolliert. Der Spielende erlebt also die Summe aus beidem: wenig Angebot dort, wo es Schutz gibt, viel Versprechen dort, wo er keinen hat.

Unibet: bekanntes Brand, unbekannter Schutzweg

Unibet steht in Schweizer Sicht ohne Bewilligung da. Sportwetten brauchen hier eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung und gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS); eine auswärtige Bewilligung ändert daran nichts. Unibet hängt nicht am Schweizer Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Ein bekannter Name ist kein Ersatz für eine Aufsicht. Wer sein Gratisguthaben dort aufbraucht, sollte die Verlustlimiten selbst schreiben, weil sie nicht vorgeschrieben sind. Das ist der eigentliche Preis dieser Gruppe — nicht ein höherer Einsatz, sondern die Verlagerung der Verantwortung auf den Spielenden.

Sportuna: hohe Aktionszahlen, keine hinterlegte Aufsicht

Sportuna gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, bei denen nur Swisslos und die Loterie Romande als bewilligte Veranstalter danebenstehen. Eine auswärtige Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ist nicht vorhanden, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Gerade bei Anbietern mit auffälligen Aktionszahlen lohnt der doppelte Blick auf die Bedingungen: Bei einem nicht auszahlbaren Gratisguthaben halbiert sich der sichtbare Betrag bei einem Treffer, wie die Rechnung oben zeigt. Das gilt hier wie überall. Was fehlt, ist der Anspruch gegen eine Stelle, wenn die Auszahlung des Gewinns ausbleibt.

Wettigo: die letzte Zeile der bewilligungsfreien Gruppe

Wettigo steht in derselben Zeile: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer auswärtigen Lizenz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain jederzeit auf der Sperrliste möglich.

Wer diese acht Zeilen hintereinander liest, sieht, dass sich bei ihnen in der Schweizer Perspektive nichts unterscheidet — und genau das ist die Information. Die Unterschiede zwischen ihnen bestehen in Bedingungen, die niemand hier prüft, und in einer Domain, die morgen eine andere sein kann. Der Vergleich der beiden Schweizer Angebote fällt dagegen inhaltlich aus; der Vergleich mit dieser Gruppe ist ein Vergleich der Rechtsordnung und keiner der Aktionshöhe.

Was ein Zehner Spielguthaben in Franken wert ist

Die Rechnung ist einmal gemacht, aber sie verdient einen eigenen Gedanken, weil sie der Punkt ist, an dem die Werbung am stärksten und die Wirklichkeit am nüchternsten ist. Ein nicht auszahlbares Guthaben von CHF 10, verwendet auf einem Markt mit der Auszahlungsquote 0.95, bringt im Erwartungswert CHF 4.50. Bei 1.50 sind es rund CHF 3.20, bei 2.00 rund CHF 4.75, bei 3.00 rund CHF 6.35. Das ist die Bandbreite, in der sich das Geschäft abspielt.

Dazu gehören die Bedingungen, die den Wert verschieben: eine Frist von 30 Tagen, eine begrenzte Auflage von 7’000 Stück bei der Aktion der Loterie Romande, ein Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip und eine Mindestquote von 1.50 bei einem Kombiboost. Wer die Frist verpasst, hält null in der Hand. Wer die Wette auf einen Markt mit anderer Marge legt, bekommt einen anderen Wert. Und wer die Wette gewinnt, bekommt den Gewinn — nicht den Einsatz, denn der war nie sein Geld.

Das ist zugleich die Grenze dieser Rechnung: Sie sagt, was ein Guthaben im Durchschnitt wert ist, nicht, was eine einzelne Wette auszahlt. Wer mit CHF 10 auf Quote 3.00 gewinnt, hat CHF 30 auf dem Konto — der Erwartungswert von CHF 6.35 beschreibt den Durchschnitt über viele solche Wetten, nicht dieses eine Ergebnis. Beide Zahlen sind wahr, und keine davon macht die andere falsch.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei Registrierung

Bekommen Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz eine Gratiswette?

Nicht automatisch. Gratisspielguthaben braucht vorgängig die Zustimmung der Gespa, und 2025 hat sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Eine Registrierung allein löst nichts aus; es braucht eine bewilligte Aktion mit eigener Frist.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein aus?

Weil sie vorab bewilligt werden müssen (Art. 75 Abs. 2 BGS) und 2025 nur 32 Zustimmungen ergingen. Dazu kommt der gemeinnützige Zweck: Die Reinerträge gehen an die Kantone. Ein Dauerbanner mit hohem Guthaben widerspricht beidem.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?

Nein. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wobei der Einsatz nicht in die Auszahlung zurückfliesst. Bei CHF 10 auf Quote 1.90 stehen daher CHF 9 Gewinn an, nicht CHF 19; Gratisspielguthaben ist zudem nicht auszahlbar.

Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion und wie lange galt es?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und gab CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden.

Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Einzahlungen und Wallet-Guthaben sind je auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?

Sie haben keine Zulassung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat keine Wirkung (Art. 4 BGS), es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss ans Sperrregister, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»