Gratiswette ohne Einzahlung 2026: Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist
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Auf einer Schweizer Wettplattform mit Bewilligung gibt es die Gratiswette ohne Einzahlung, aber sie ist weder gross noch selbstverständlich. Wer im Winter 2025 in einem National-League-Stadion war, konnte einen Code mitnehmen und dafür CHF 10 Spielguthaben erhalten. Sieben Aktionstage, 7’000 Stück, jede Wette davon 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist, in einem Satz, der ganze Markt.
Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Sportwetten Vergleich Schweiz: Die zehn Plattformen unserer Rangliste
Eine Rangliste, die nach der Höhe des Guthabens sortiert, sortiert nach dem nebensächlichsten Wert. CHF 10 sind CHF 10, egal unter welchem Markennamen sie stehen. Was ein Gratisguthaben unterscheidet, steht in den Bedingungen darunter: welche Quote zählen muss, bis wann der Code im Konto liegen muss, ob ein Einsatz überhaupt in ein Auszahlungsverlangen mündet — und, bei den Schweizer Veranstaltern, ob die Person im richtigen Kanton wohnt.
Deshalb steht hier vorn, wer überhaupt in der Schweiz wetten darf, und dahinter, wie die Bedingungen aussehen. Eine Reihenfolge nach der Zahl daneben wäre eine Einladung, den Artikel nicht zu lesen.
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz; die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit gesperrten Domains |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Lizenz |
Die Tabelle ist kürzer, als sie aussieht. Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine, und dazwischen liegt nicht eine Abstufung, sondern eine Grenze. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; die Zahl der Veranstalter ist auf zwei begrenzt, und wer diese zwei Zeilen nach einer dritten konzessionierten Marke absucht, sucht etwas, das nicht existiert. Die zweite Spalte ist darum die einzige, die eine Plattform wirklich einordnet. Alles andere — Bonus, Quote, Zahlungsweg — kommt erst danach und nur innerhalb des eigenen Rechtsrahmens.
Eine Reihenfolge ist trotzdem nötig, und sie folgt dem Nutzen für Schweizer Wettende. Zuerst die zwei Häuser, bei denen ein Gratisguthaben unter Schweizer Recht steht, dann die acht ausländischen Marken, denen viele Leserinnen und Leser trotzdem begegnen und die nach denselben Kriterien beschrieben werden. Was dabei nicht passiert: eine ausländische Marke wird hier nicht als Alternative zu einer bewilligten empfohlen, und umgekehrt wird keine Schweizer Bewilligung als Beleg dafür genommen, dass ein Angebot gut ist.
Warum zwei Häuser die ganze Liga sind
Wer wissen will, wer in der Schweiz ein Gratisguthaben ausgeben darf, landet schnell bei einer Liste, die angeblich ein Dutzend bewilligter Anbieter kennt. Diese Liste ist erfunden. Die Gespa führt keine Übersicht weiterer konzessionierter Wettveranstalter, weil es keine gibt; sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains und sonst nichts Vergleichbares. Das ist kein Recherchezufall, es ist der Aufbau des Marktes.
Für Wettende folgt daraus etwas Konkretes: Die Auswahl an Plattformen ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Wohnsitzfrage. Der eine Veranstalter bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Der andere bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Zürich lebt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Die Grenze verläuft entlang der Sprachregion, und sie hat nichts mit Vorlieben zu tun.
Grundlagen: Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz ist
Wer eine Gratiswette sucht, stellt sich meistens ein Guthaben vor, das man abholt und auszahlt. Genau hier liegt der Denkfehler. Ein Gratisspielguthaben ist in der Schweiz ein Guthaben mit Bedingungen, und ein Konto braucht vor allem anderen eine verifizierte Identität. Die Reihenfolge, in der das passiert, entscheidet darüber, ob aus einer Gratiswette überhaupt etwas wird.

Die Kette sieht so aus. Zuerst registriert man sich, ab 18 Jahren, mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine bestehende Spielsperre steht dem Konto entgegen. Erst danach lässt sich ein Aktionscode im verifizierten Konto eingeben — und nur dort, wie die Aktion der Loterie Romande zeigt, die den Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto verlangte.
Ein Gratisguthaben ist damit kein Willkommensgeschenk, das im Weg steht, sondern der letzte Schritt einer Prüfkette. Wer sich darüber ärgert, ärgert sich über die falsche Stelle: Die Prüfung ist nicht die Hürde vor dem Geschenk, sie ist die Bedingung dafür, dass ein Geschenk überhaupt ankommt. Ohne verifiziertes Konto gibt es kein Gratisspielguthaben, nirgends.
Und noch etwas verschwindet in dieser Kette: der Einsatz. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält und damit eine Wette gewinnt, bekommt den Gewinn — nicht die CHF 10. Der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Das ist der wichtigste Satz über dieses Produkt, und er steht in den Bedingungen, nicht im Werbetext. Ein Guthaben, das man nicht einzahlen musste, ist trotzdem nicht Geld; es ist ein Wettschein mit Verfallsdatum.
Genau daraus ergibt sich ein Verhaltenshinweis, den kein Marketingtext gibt: Rechne den Gewinn ab dem ersten Franken Ertrag, nicht ab dem Guthaben. Eine erfolgreiche Wette von CHF 10 Guthaben bei Quote 1.90 bringt nicht CHF 19 aufs Konto, sondern CHF 9. Wer mit der falschen Zahl im Kopf an die Sache herangeht, plant einen Betrag ein, den er nie zu sehen bekommt.
Die Aktionsbedingungen sind der eigentliche Gegenstand
Vier Grössen entscheiden bei jedem Gratisguthaben über den Wert, und keine davon steht in der Überschrift der Aktion.
Die Frist. Bei der Aktion der Loterie Romande lief die Eingabe des Codes sieben Tage nach dem Erhalt; das Guthaben selbst war danach 30 Tage gültig. Zwei ganz verschiedene Zeitfenster, gern verwechselt: eines für das Abholen, eines für das Verspielen. Ein Guthaben, das am 31. Tag noch im Konto liegt, ist kein Guthaben mehr.
Die Mindestquote. Sie legt fest, welche Wetten überhaupt zählen dürfen. Fehlt sie in einer Aktionsbeschreibung, ist das kein Freibrief, sondern eine offene Stelle in den Bedingungen, die man im Wettprogramm unter der Wette selbst nachliest, bevor man sie abgibt — nicht danach.
Der Umsatz. Manche Aktionen verlangen, dass das Guthaben vor einer Auszahlung ein- oder mehrfach umgesetzt wird; manche operieren ohne solche Vorgabe, weil das Guthaben ohnehin nicht auszahlbar ist. Der Unterschied ist praktisch gross und in der Werbung klein.
Die Auszahlbarkeit. Das ist die klarste der vier Grössen und in der Schweiz meist negativ beantwortet. Das Gratisspielguthaben aus der Aktion der Loterie Romande ist nicht auszahlbar, und auch sonst gilt bei den beiden Schweizer Veranstaltern: Promotionsguthaben ist kein Geld, das auf ein Bankkonto wandert. Was auszahlbar ist, ist der Gewinn daraus.
Daraus folgt die Reihenfolge, in der man eine Aktionsbeschreibung liest. Nicht das Guthaben zuerst, sondern: auszahlbar oder nicht, bis wann, mit welcher Mindestquote, mit welchem Umsatz. Ein CHF 10-Guthaben mit 30 Tagen Frist und ohne Auszahlbarkeit ist etwas anderes als ein CHF 10-Guthaben mit 7 Tagen Frist und 10-fachem Umsatz. Die Zahl vorne ist bei beiden dieselbe.
«Gratis» heisst an dieser Stelle: kein Einsatz aus eigener Tasche nötig. Es heisst nicht ergebnisneutral. Der Buchmacher bezahlt das Guthaben nicht aus Freundlichkeit, sondern aus einem Topf, der aus den Margen aller Wetten gefüllt wird — und aus den Wetten, die auf das Guthaben folgen. Wer CHF 10 Guthaben zu CHF 50 Gewinn verspielt, hat CHF 50 eingezahlt, nicht CHF 10. Die zweite Einzahlung steht in keiner Aktionsüberschrift.
Rechtslage: Bewilligung, Gespa und was ausländische Lizenzen hier gelten
Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht kein Zertifikat, sondern eine Bewilligung — und zwar zwei. Die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, erteilt nach den Artikeln 21 bis 25 BGS und überwacht von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht ist für Casinos zuständig, und wer Sportwetten und Casinospiele in einen Topf wirft, verwechselt zwei Bewilligungen mit zwei Aufsichtsbehörden.

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist ein Satz aus dem Gesetz (Art. 4 BGS), nicht eine Auslegung. Er hat eine unangenehme Konsequenz: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Sie ist nicht schwächer, sie ist nicht vorhanden. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung betreibt die Veranstaltung damit nicht in einem Graubereich, sondern in einem Bereich, den das Gesetz mit Strafe belegt — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Für Wettende heisst das nicht, dass sie selbst bestraft werden; das Bundesamt für Justiz sagt es ausdrücklich. Es heisst, dass Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Wer auf einer ausländischen Plattform CHF 400 stehen hat und sie eines Morgens nicht mehr findet, hat kein Konto mehr, sondern einen Verlust, den niemand für ihn eintreibt. Und er hat in der Schweiz kein Recht, sich zu beschweren.
Die zwei bewilligten Häuser und ihre Gebiete
Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die sogenannte IKV 2020. Sportwetten laufen dort unter dem Namen Sporttip. Bedient wird das Vertragsgebiet: die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben. Es ist eine lange Liste, und sie sagt nur eines: In der Deutschschweiz führt an Sporttip kaum ein Weg vorbei — nicht, weil die Plattform besser wäre, sondern weil die Bewilligung dort liegt.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt sich selbst mit Sitz in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese 2’350 Verkaufsstellen sind kein Marketingdetail; sie erklären, wie die Aktion mit dem Gratisguthaben überhaupt funktionierte. Die Codes wurden in den Stadien verbreitet, aber das Guthaben landete im verifizierten Online-Konto — die Verkaufsstellen sind das Gesicht des Veranstalters, das Geld bewegt sich digital.
Spielerinnen und Spieler ausserhalb der Sprachregion bleiben draussen. Ein Genfer kann nicht bei Sporttip wetten, ein Zürcher nicht bei Jouez Sport. Wer in der Westschweiz wohnt und auf dieser Seite nach einer Schweizer Gratiswette sucht, muss dennoch zuerst bei der Loterie Romande nachsehen; wer in der Deutschschweiz wohnt, bei Swisslos. Anders geht es nicht, und jede Anleitung, die das umgeht, kennt den Schweizer Markt nicht.
Warum es keine dritte bewilligte Marke gibt
Der Wettmarkt in der Schweiz sieht auf den ersten Blick gross aus und ist auf den zweiten ein Duopol mit Hausordnung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist keine Übergangsregelung, sondern die Konstruktion. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es fehlt nicht die Liste, es fehlen die Buchmacher.
Die andere Hälfte derselben Konstruktion ist die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Wer gerade eine solche Seite nicht erreicht, sollte nicht den Router verdächtigen. Blockierte Domains tauchen unter neuen Namen innerhalb von Stunden wieder auf — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich, und sie nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie ebenfalls auf der Liste. Ein Umweg über eine neue Adresse ist also möglich und bedeutet genau eines: Das Publikum, das ihn nimmt, hat sich aus dem Schweizer Recht herausbewegt. Wer schon erlebt hat, wie schnell ein gesperrter Name zurückkommt, nimmt solche Angebote als das, was sie sind: erreichbar, aber ohne Schweizer Grundlage.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Ein Detail, das bei ausländischen Anbietern nie auffällt, weil dort alles angeboten wird: Die bewilligte Schweizer Wettenliste ist geschlossen. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und eine Esport-Sektion hat sie ebenfalls nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Wer also bei einem Schweizer Veranstalter ankommt und dort keine Eckballwetten findet, hat nicht eine Lücke gefunden, sondern die Liste getroffen. Bei einem ausländischen Anbieter findet er sie — und nichts davon unter Schweizer Aufsicht. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen den zwei Zeilen mit Bewilligung und den acht ohne.
Spielerschutz: Was Limiten und das Sperrregister mit einem Gratisguthaben machen
Wer sein Gratisguthaben verspielen will, stösst zuerst auf eine Abfrage, die nichts mit dem Guthaben zu tun hat. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Das ist die Schweizer Konstruktion: Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS), aber die Zahl kommt vom Konto. Ein gesetzlich festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert nicht. Wer aus einem deutschen Rahmen anreist und CHF 1’000 Einzahlungslimite im Monat als scharfe Regel kennt, findet hier etwas anderes vor: eine selbst gesetzte Grenze, die das Gesetz verlangt, deren Höhe aber der Spielende bestimmt.
Der 72-Stunden-Abstand zwischen Senken und Erhöhen ist der Punkt, an dem sich das Konstrukt beweist. Gesetzlich liegt die Frist bei 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer im Lauf eines Abends beschliesst, die Limite zu erhöhen, um weiterzuspielen, merkt dann, dass es nicht geht. Das ist unbequem, und genau das ist der Zweck. Für ein Gratisguthaben heisst es: Wer seine Verlustlimite erreicht hat, kann sie nicht am selben Abend noch öffnen, um das Guthaben zu verspielen. Die Limite gewinnt gegen die Aktion.
Die Spielsperre kennt keine Ausnahme für Gratisguthaben
Eine Selbstsperre ist das schärfere Werkzeug. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Registereintrag mit dieser Reichweite ist nicht dazu da, umgangen zu werden; er folgt der Person, nicht der Plattform.
Der Zusammenhang mit dem Thema dieser Seite ist der, den die wenigsten Aktionsbeschreibungen erwähnen: Bei einem Schweizer Veranstalter lässt sich ein Gratisspielguthaben nicht auf einer gesperrten Identität nutzen. Die Verifizierung steht am Anfang der Kette, und sie endet an der Sperre. Ein Code, der noch in einer Schublade liegt, wird davon nicht besser. Und umgekehrt: Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer auf einer fremden Identität spielt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch den Anspruch.
Wer bereits erkennt, dass ein Gratisguthaben das Problem war und nicht die Lösung, findet Unterstützung nicht auf Wettseiten, sondern bei den Fachstellen — in der Schweiz sind das die kantonalen Beratungsangebote, die Suchtberatung und die Spielsuchtprävention; die Gespa führt die Aufsicht und das Sperrregister, keine Beratung.
Ein Befund der Aufsicht gehört in diesen Abschnitt, weil er ernüchtert: Bei Testkäufen 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Verkaufsstellen sind also kein Bollwerk. Wer Minderjährige im Haushalt hat, sollte daraus nicht schliessen, dass das Filialnetz die Alterskontrolle erledigt. Die Kontrolle findet online am Konto statt, und dort funktioniert sie — was einer der wenigen Vorteile der ganzen Prüfkette ist.
Auszahlung, Gewinne und die Steuerfrage
Ein Gewinn aus einem Gratisguthaben muss, wenn er denn anfällt, auf das richtige Konto. Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Das ist ein harter Filter, und er erklärt, warum die Prüfung der Identität nicht optional ist.
Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wichtig für dieses Thema: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Gewinn aus dem Gratisguthaben folgt anderen Regeln als das Guthaben selbst.
Der Grössenunterschied zwischen Gewinn und Guthaben taucht auch hier auf. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande liegt diese Schwelle ebenfalls bei CHF 1’000 netto innerhalb des Wallets, darüber hinaus geht die Zahlung auf die angegebene IBAN.
Zur Steuer ein klarer Satz, weil hier viele Seiten falsch liegen: Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine solche Steuer in einer Abrechnung sucht, sucht eine Position, die nicht existiert. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl als Massstab taugt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender mit einem Gewinn aus CHF 10 Gratisguthaben liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an — die Freude darüber ist kurz. Die kantonale Praxis, etwa die des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Freibetrag von gut einer Million Franken, der im Schweizer System wirkt, greift dort nicht. Für verbindliche Auskünfte ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.
Gratiswette und Bonusangebote: Was Aktionen kosten und wann sie etwas wert sind
Neukundenangebote in der Schweiz sind selten und klein. Wer aus einem ausländischen Markt anreist, wo Willkommenspakete in Hunderten Euro gerechnet werden, wird hier ein CHF 10-Spielguthaben finden und sich wundern. Der Grund steht im Gesetz. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Diese Zustimmung wird nicht in Massen erteilt: 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen in einem Jahr für einen ganzen Veranstalter — das ist die Zahl, die jede Vorstellung eines dauerhaft laufenden Gratisangebots erledigt.
Für die Werbung gilt eine weitere Regel, die den Ton bestimmt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine ausländische Plattform mit Sitz im Ausland mag eine Bewilligung ihres eigenen Landes haben; für Werbung, die in der Schweiz auf sie aufmerksam macht, gilt dieser Rahmen trotzdem. Deshalb steht auf dieser Seite keine Aufforderung und keine Anpreisung, sondern eine Beschreibung mit Bewertung.
Die vier Bonusarten und was jede mit dem Einsatz macht
Nicht alles, was wie eine Gratiswette aussieht, ist eine. Die Unterscheidung lohnt sich, weil sie entscheidet, wie viel am Ende tatsächlich ankommt.
Die Gratiswette ohne Einzahlung. Ein Guthaben, das man nicht einzahlen musste, mit Frist, Mindestquote und — bei Schweizer Veranstaltern regelmässig — ohne Auszahlbarkeit des Guthabens. Der absehbare Bauplan ist immer derselbe: ein kleiner Betrag, ein enges Zeitfenster, ein Gewinn, der ausgezahlt werden kann, weil das Guthaben selbst es nicht kann.
Der Cash-Bonus. Eine Gutschrift auf eine Einzahlung. Hier kommt der eigene Einsatz ins Spiel, und damit eine Rechnung, die die Aktion nicht zeigt: Ein Bonus von 100 % auf CHF 100 ist CHF 100 des eigenen Geldes, das durch eine Umsatzbedingung läuft, bevor es wieder greifbar wird.
Die Quoten-Erhöhung. Bei Sporttip gilt ein Quotenboost nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Boost ist also nicht ein besserer Preis, sondern ein Preis mit Verlustbedingung.
Der Kombiboost. Bei Sporttip nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und nur mit mindestens vier Voraussagen von je mindestens Quote 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer fünfzehn Voraussagen richtig hat, hat ein Kunststück vollbracht und dafür eine Erhöhung verdient — nur wäre diese Erhöhung auch eine Wette auf fünfzehn Ereignisse gewesen. Der Bonus belohnt das Risiko, nicht den Erfolg.
Diese vier Aktionen verhalten sich zueinander wie vier verschiedene Geschäfte. Keine davon ist eine bevorzugte Empfehlung dieser Seite, und keine wird hier in einen einseitigen Vorteil umgedeutet: Eine Gratiswette bleibt eine Gratiswette, ein Bonus bleibt ein Bonus, ein Boost bleibt ein Boost.
Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt wert ist
Jetzt zu der Zahl, die keine Aktionsbeschreibung nennt. Nimm das Guthaben der Aktion der Loterie Romande: CHF 10 Gratisspielguthaben, nicht auszahlbar. Angenommen, es wird auf einen Markt mit zwei Ausgängen gesetzt, dessen Quoten je 1.90 betragen — ein Beispiel, kein notierter Preis. Unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag gesetzt wird und der Einsatz aus der Auszahlungssumme nicht zurückfliesst, ergibt sich der Durchschnittswert aus dem Guthaben multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel dieses Marktes.
Die Einzelteile: Das Guthaben beträgt CHF 10. Die Quote ist 1.90. Der Quotenschlüssel des Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch 1.90 plus eins geteilt durch 1.90 — das sind 1.0526 Kehrwerte, und der reziproke Wert davon beträgt 0.95, also 95 %. Die Marge beträgt folglich 5 %. Setzt man das ein, ergibt sich ein durchschnittlicher Wert des Gratisguthabens von etwa CHF 8.60.
Es ist ein Durchschnittswert, geschätzt, unter den genannten Annahmen — nicht das, was ein einzelner Wettschein einbringt. Ein einzelner Schein bringt entweder CHF 9 Gewinn oder nichts. Über sehr viele gleichartige Guthaben hinweg bleibt im Mittel rund CHF 8.60 übrig. Bei einem Markt mit fünf Prozent Marge geht also von einem Zehner knapp ein Franken als erwarteter Buchmacheranteil ab; der Rest ist es, was das Guthaben wert ist. Bei einer engeren Marge fällt der Wert höher aus, bei einer weiteren niedriger — und bei der Loterie Romande liegt über der ganzen Sache zusätzlich eine harte Grenze: Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar, auszahlbar ist nur der Gewinn. Der durchschnittliche Wert ist deshalb keine Zahl, die jemand im Konto wiederfindet. Sie ist das, was das Gratisguthaben in Wetten gerechnet wert ist.
Die Plattformen im Einzelnen
Alle zehn mit denselben Fragen: Was für eine Bewilligung, welcher Veranstalter, welche Bedingungen, welches Fazit. Die ersten zwei Karten tragen eine Schweizer Bewilligung, die anderen acht nicht, und diese zwei Gruppen werden nicht verwischt und nicht zusammengelegt.
Swisslos Sporttip: das Haus mit den meisten Deutschschweizer Konten
Wettveranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; das Produkt heisst Sporttip. Die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), die Bewilligungen sind Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht in der Schweiz überhaupt zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet zu haben.
Die Teilnahmebedingungen sind dicht, und an mehreren Stellen binden sie strenger als das Gesetz. Vor der ersten Teilnahme stehen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage in der Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, mit sofortiger Wirkung beim Senken und 72 Stunden Wartezeit beim Erhöhen. Ein Produktzugang lässt sich für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; die unbefristete Spielsperre läuft über das schweizweite Register und gilt bis in die Casinos und nach Liechtenstein hinein.
Der Rahmen für Wetten ist eng und transparent. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Zum Livebetrieb gehört ein Satz, den man vorher kennen sollte: Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Beim Cash-Out ist der Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand der Ereignisse ab, kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Ausgeführt ist ausgeführt: Ein Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Das Aufladen des Spielkontos läuft unter anderem über PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer Spielguthaben kaufen will, kann das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein tun, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Fazit. Sporttip ist die Plattform mit dem dichtesten Regelwerk, und dieser Satz ist keine Höflichkeit. Wer ein Gratisguthaben will und in der Deutschschweiz wohnt, kommt an diesem Haus praktisch nicht vorbei, aber die Aktionsdichte ist niedrig, weil jede einzelne Aktion eine vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht — acht im ganzen Jahr 2025. Wer hier ein Konto eröffnet in der Erwartung, regelmässig beschenkt zu werden, eröffnet es am falschen Ort. Wer dagegen Wert darauf legt, dass ein Guthaben unter Schweizer Recht steht, dass Auszahlungen auf ein Konto mit dem eigenen Namen gehen und dass die Spielsperre bis nach Liechtenstein reicht, findet in Sporttip genau den Rahmen, für den es ihn gibt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Gratisguthaben-Marke der Westschweiz
Wettveranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; das Produkt heisst Jouez Sport. Auch hier stehen Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa, und auch hier handelt es sich um eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.
Bedient werden die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gesellschaft nennt ihre Kontaktadresse in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet.
Diese Loterie Romande ist die einzige der zehn Plattformen auf dieser Seite, für die ein Gratisguthaben mit Aktionsdaten belegt ist: die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen lief. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; ausgegeben wurden insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Der Ablauf ist damit lückenlos nachvollziehbar: Code im Stadion, Eingabe im verifizierten Konto, Spielguthaben, Verfall nach 30 Tagen. Kein Weg führt um die Verifizierung, und kein Weg führt vom Guthaben aufs Bankkonto.
Die Kontolinien sind grosszügig, die Verfallsregeln nicht. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Damit erklärt sich auch die Aktion: Die Loterie Romande kann am Code im Stadion nicht deshalb Freude haben, weil er Geld auszahlt, sondern weil er eine Gelegenheit schafft, das Produkt im eigenen Konto kennenzulernen.
Fazit. Die Loterie Romande liefert das anschaulichste Beispiel dafür, wie ein Gratisguthaben in der Schweiz tatsächlich aussieht: CHF 10, sieben Tage Zeit für den Code, 30 Tage Gültigkeit, 7’000 Stück für die ganze Westschweiz — das ist ein Werbemittel, kein Angebot. Wichtiger als der Betrag ist für Westschweizer Wettende ohnehin, dass Jouez Sport die einzige Plattform ist, auf der sie im bewilligten Schweizer Markt überhaupt spielen können, und dass die Verkaufsstellen im Land die zweite Anlaufstelle sind, wenn ein Code nicht ankommen will. Wer hier ein Gratisguthaben sucht, sollte die 30-Tage-Grenze im Kalender markieren; danach bleibt keine Wette in der Schublade, nur Papier.
bet-at-home: im Gespräch, aber ohne Schweizer Bewilligung
bet-at-home agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande für Sportwetten in der Schweiz konzessioniert sind, besitzt eine etwaige ausländische Lizenz keine rechtliche Basis (Art. 4 BGS). Das Wettkonto steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, und ein Rechtsweg in der Schweiz ist nicht gegeben. Die Gespa führt die Marke in ihrem Zusammenhang mit blockierten Domains.
Wer die Marke kennt, kennt sie meistens aus einer Zeit, in der sie in der Schweiz präsenter war. Die Sichtbarkeit hat sich geändert, die Rechtslage nicht. Für Wettende heisst das: Wer hier ein Guthaben liegen hat, hat es ausserhalb des Rahmens liegen, der eine Auszahlung erzwingbar machen würde. Ob ein Gratisguthaben zu den Konditionen dieser Plattform zum eigenen Konto passt, entscheidet sich an den Bedingungen im eigenen Konto — an einer Stelle, die niemand von aussen prüfen kann.
Fazit. Der Name steht in der Sperrliste-Diskussion und nicht in der Bewilligungsliste, und diese Zuordnung ist die einzige, die für die Entscheidung zählt. Wer in der Schweiz wohnhaft ist und Schweizer Schutz sucht, findet ihn hier nicht.
1xBet: ausländische Plattform ohne Schweizer Zulassung
Auch 1xBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Veranstaltung von Sportwetten ist ausschliesslich Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten, weshalb ausländische Zulassungen in der Schweiz keine Geltung haben (Art. 4 BGS). Da keine Anbindung an das Sperrregister besteht und kein Schweizer Rechtsweg offensteht, kann die Gespa Domains dieser Marke auf die Sperrliste setzen.
Die Marke ist im europäischen Wettmarkt bekannt, was in der Schweiz wenig bedeutet. Bekanntheit ersetzt keine Bewilligung, und ein international beworbenes Angebot sagt nichts darüber, welches Recht auf ein Guthaben anwendbar ist. Bei einer Auseinandersetzung entscheidet nicht der Ruf, sondern die Gerichtsbarkeit.
Fazit. Der Umfang des Angebots mag verlockend sein, das Fehlen des Schweizer Rahmens ist der wichtigere Satz. Wer eine Aktionsbedingung liest, liest hier ausländische Vertragsbedingungen; ob sie zu einem Gratisguthaben und zu dieser Plattform passen, steht in diesen Bedingungen und in keiner Schweizer Regel.
Jackbit: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt derselbe Rahmen: nur zwei Veranstalterinnen in der Schweiz, keine Anerkennung einer ausländischen Lizenz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich.
Für Schweizer Wettende bedeutet das vor allem eines: Es gibt keine Stelle mit Aufsichtsbefugnis, an die man sich wenden könnte, wenn ein Guthaben verschwindet. Ein ausländischer Anbieter kann sich seinen eigenen Beschwerdeweg geben; ob dieser Weg in der Schweiz durchsetzbar ist, ist eine andere Frage, die niemand für ihn beantwortet.
Fazit. Wer bei Jackbit ein Konto unterhält, tut das ohne Schweizer Rückhalt. Die Prüfung, ob ein Gratisguthaben dort existiert und zu welchen Bedingungen, bleibt eine Prüfung im Konto selbst, und sie gehört vor die erste Wette.
MyStake: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
MyStake wird ohne Schweizer Bewilligung betrieben. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, bleibt eine ausländische Lizenz rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Eine Sperrliste der Gespa ist hier ebenso möglich wie das Fehlen eines Schweizer Rechtswegs oder einer Anbindung an das Sperrregister.
Wer solche Plattformen nutzt, nutzt sie regelmässig in der Annahme, das Konto sei sicherer als es ist. Ein Guthaben ist nur so sicher wie das Recht, das dahinter steht, und hier steht kein Schweizer Recht dahinter.
Fazit. Die Beurteilung fällt mit der Bewilligung und nicht mit dem Produkt. Für Wettende in der Schweiz gibt es bei MyStake keinen Schutz, den sie einklagen könnten — und ein Gratisguthaben, das sich nicht auszahlen lässt, ist ohne diesen Schutz auch nicht durchsetzbar.
1Bet: keine Schweizer Bewilligung
1Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Rahmen ist der bereits beschriebene: zwei zugelassene Veranstalterinnen, keine Anerkennung ausländischer Lizenzen in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Möglichkeit.
Dieser Anbieter fällt in die Gruppe, die Schweizer Wettende regelmässig über Werbung oder Empfehlungen erreicht. Die Gruppe ist gross, und keine ihrer Marken ist in der Schweiz bewilligt. Wer sie nach denselben Kriterien bewertet wie die zwei Schweizer Häuser, bewertet sie zu Recht strenger und nicht milder — weil hier die Sicherheitsmerkmale fehlen, die im Schweizer System selbstverständlich sind.
Fazit. Bei 1Bet stützt sich jede Entscheidung auf den Anbieter selbst. Aus Schweizer Sicht bleibt die Bewilligungslage das entscheidende Kriterium, und sie fällt negativ aus.
MrXbet: ausländische Marke ohne Schweizer Zulassung
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt Art. 4 BGS: Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung, das Konto hängt nicht am Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Haus zeigt sich nicht beim Wetten, sondern bei einer Störung. Wird eine Auszahlung abgelehnt oder ein Konto geschlossen, gibt es in der Schweiz keine Aufsicht, die einschreiten könnte. Wer wissen will, was er bei einem Gratisguthaben aufs Spiel setzt, sollte sich genau diesen Satz vorhalten.
Fazit. Die Marke gehört in die Gruppe ohne Schweizer Grundlage, und diese Zuordnung ist wichtiger als jede Produkteigenschaft. Für Schweizer Wettende, die Regressmöglichkeiten brauchen, ist MrXbet damit keine Option.
HornetBet: keine Bewilligung, kein Schweizer Weg
HornetBet offeriert seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung. Da ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten veranstalten dürfen, greift keine ausländische Lizenz (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Rechtsweg existiert ebenso wenig wie eine Anbindung an das Sperrregister; zudem ist eine Sperrung der Domain durch die Gespa möglich.
Marken mit internationaler Ausrichtung treten in der Schweiz über Empfehlungen und Werbung auf, die selbst nach Art. 74 Abs. 3 BGS kein zulässiges Geschäft ist, wenn sie ein hier nicht erlaubtes Geldspiel bewirbt. Wer darauf aufmerksam gemacht wird, wird auf etwas aufmerksam gemacht, das in der Schweiz nicht beworben werden darf.
Fazit. Für Schweizer Wettende fehlt bei HornetBet jede Grundlage, auf die sie sich berufen könnten. Wer dennoch ein Konto unterhält, sollte jeden Betrag dort als Betrag ohne Schweizer Anspruch behandeln.
Donbet: ohne Schweizer Bewilligung geführt
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Rahmen bleibt: zwei Veranstalterinnen in der Schweiz, keine Geltung einer ausländischen Lizenz (Art. 4 BGS), keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.
Damit schliesst sich der Kreis der acht Marken ohne Schweizer Grundlage. Acht Karten mit demselben Befund sind keine Schwäche der Übersicht, sondern eine Eigenschaft des Marktes: Es gibt in der Schweiz nicht mehr als zwei bewilligte Veranstalterinnen, und jede Liste, die mehr verspricht, verlängert sich über die ausländischen Namen, die man in der Schweiz antrifft.
Fazit. Bei Donbet wie bei den sieben anderen ausländischen Marken steht am Ende die Bewilligungslage und nicht das Produkt. Ein Gratisguthaben auf einer Plattform ohne Schweizer Zulassung ist ein Guthaben ohne Schweizer Schutz.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern und nur im Rahmen der vorgängigen Gespa-Zustimmung. Die Loterie Romande gab bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben aus, mit Code, sieben Tagen Frist und 30 Tagen Gültigkeit. Angebote sind selten, klein und immer an Bedingungen gebunden.
Warum verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben nutzbar ist?
Die Verifizierung ist Zulassungsbedingung, nicht Formalität. Nötig sind mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder Aufenthalt im Vertragsgebiet und keine bestehende Spielsperre; die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Erst danach lässt sich ein Aktionscode eingeben. Auszahlungen gehen nur an ein Konto auf den eigenen Namen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz eines Gratisspielguthabens wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Aus CHF 10 Guthaben bei Quote 1.90 wird im Erfolgsfall ein Gewinn von rund CHF 9, nicht von CHF 19. Das Guthaben selbst ist bei den Schweizer Veranstaltern aus Promotionen nicht auszahlbar, der Gewinn daraus kann es sein.
Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?
Alle vier Grössen, in dieser Reihenfolge: Auszahlbarkeit des Guthabens, Frist für Code und für das Verspielen, Mindestquote der zählenden Wetten, Umsatzvorgabe vor einer Auszahlung. Bei der Loterie Romande lagen sieben Tage zwischen Code und Eingabe, 30 Tage zwischen Gutschrift und Verfall.
Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Eine bestehende Spielsperre verhindert das Konto und damit das Guthaben; ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine erreichte Verlustlimite lässt sich nicht am selben Abend erhöhen: Swisslos und die Loterie Romande wenden dafür 72 Stunden an. Das Guthaben bleibt dann liegen.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?
Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Werbung für ein hier nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar. Einsatz und Gewinn können eingezogen werden.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
