Gratiswetten in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein Guthaben, viele Bedingungen
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Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen sind anhand der Veröffentlichungen der Gespa und der Veranstalter abgeglichen, die Wettbedingungen anhand der Spielregeln von Sporttip und des Reglements der Loterie Romande.
Eine Gratiswette in der Schweiz ist kein Geschenk, sondern ein Guthaben mit Ablaufdatum. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Werbung anders: Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande verteilte an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben, befristet auf 30 Tage, nicht auszahlbar, und kam auf insgesamt 7’000 Stück — für sechs Westschweizer Kantone, drei Monate, ein Volumen von CHF 70’000. Das ist die Grössenordnung des ganzen Marktes. Kein ausländisches Portal, das Schweizer Kundinnen und Kunden mit «10 Euro Gratiswette ohne Einzahlung» anspricht, hält sich an dieselben Regeln, und keines von ihnen darf hier überhaupt Sportwetten veranstalten. Die zwei Veranstalter, die es dürfen, vergeben Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa. Wer also nach Gratiswetten sucht, findet keine Schatzkiste, sondern einen sehr engen, sehr kontrollierten Markt.
Der Vergleich: zehn Plattformen, zwei mit Bewilligung
Die Rangliste beginnt dort, wo die Bewilligung steht. Interkantonal dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, und alles andere auf dieser Liste ist ein ausländisches Portal, das Schweizer Spielende zwar im Netz antreffen, das hier aber über keine Bewilligung verfügt. Sortiert wird nach denselben Kriterien für alle zehn: Quotenhöhe und Marge des Wettprogramms, Einsatzlimiten, Zahlungswege, Spielerschutz, und die Frage, was ein Gratisguthaben unter dem Strich wert ist. Die Höhe eines Gratisbetrags allein sagt über einen Anbieter fast nichts — CHF 10 klingen bei beiden Schweizer Veranstaltern gleich, und doch entscheidet die Frist darüber, ob daraus ein Gewinn wird oder ein verfallener Gutschein.
Bei den Schweizer Veranstaltern kommen die Angaben aus den veröffentlichten Spielregeln und Bedingungen. Bei den acht ausländischen Portalen ist die Vergleichsbasis dünner: Sie alle stehen ohne Schweizer Bewilligung da, ihre angegebene Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung nach Art. 4 BGS, sie hängen nicht am Schweizer Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und werden dann von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Wer dort spielt, spielt auf eigene Rechnung — und trägt das Steuerrisiko, denn Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt etwa die Steuerpraxis des Kantons Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Die zehn Plattformen im Überblick
| Plattform | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Anbieter GG Bet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Bewilligung nicht etabliert, ohne Wirkung nach Art. 4 BGS |
Die Tabelle erklärt, warum die Rangfolge so aussieht, wie sie aussieht, und sie erklärt auch ihre eigene Grenze: Über acht Plattformen steht hier nichts als derselbe Satz in zwei Fassungen. Das ist kein Versäumnis der Übersicht, sondern ihr Ergebnis. Es gibt in der Schweiz keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Zwei Zeilen stehen also für einen vollständig regulierten Markt mit Aufsicht, Rechtsschutz, Sperrregister und Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Acht Zeilen stehen für ein Angebot, das im Ausland sitzt, hier niemanden schützt und dessen Werbung in der Schweiz nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten ist — bis zu CHF 500’000 Busse nach Art. 131 BGS für den, der dafür wirbt. Diese acht sind trotzdem hier, weil Schweizer ihnen begegnen und weil ein Vergleich ohne sie unehrlich wäre.
Ein Wort zu den Spalten, die hier bewusst fehlen: Eine Quoten- oder Margenspalte wäre über diese zehn Zeilen hinweg leer geblieben. Für die zwei Schweizer Veranstalter liesse sich einiges sagen, für die acht ausländischen Portale trägt die Vergleichsbasis keine belastbare Zahl. Eine Spalte, in der fast überall nichts steht, belehrt niemanden.
Grundlagen: was eine Gratiswette in der Schweiz ist
Eine Gratiswette heisst im Gesetz Gratisspielguthaben und im Markt Freiwette oder Gratiswette. Gemeint ist derselbe Gegenstand: ein Guthaben auf dem Spielerkonto, das zu Bedingungen gutgeschrieben wird und das man einsetzen kann, ohne eigenes Geld zu riskieren — bis zu einem bestimmten Punkt. Der wichtigste dieser Punkte ist die Auszahlung. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, und bei der Loterie Romande gilt dasselbe: Das Guthaben wandert in den Wettschein, nicht auf das Bankkonto. Was daraus entsteht, ist ein Gewinn, und Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande direkt dem Wallet zu, darüber hinaus überweist sie auf die angegebene IBAN. Der Einsatz dagegen bleibt, wo er ist.

Was in der Schweiz ein Guthaben auslösen darf, ist gesetzlich gebunden. Frei- oder Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen in einem Jahr für ein ganzes Land, das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn eine Werbeseite mit «Gratiswette ohne Einzahlung» lockt. Der Betrag und die Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen der Veranstalterin. Und weil es nur zwei Veranstalterinnen gibt, kann die Zahl der Gratiswetten im Schweizer Markt gar nicht gross werden.
Sporttip betreibt Swisslos im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Vertragsgebiete, die sich nicht überlappen. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip — und ein Online-Konto setzt in der Praxis den Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin voraus, wie es Art. 47 Abs. 3 VGS verlangt.
Wo Gratisguthaben herkommt, ist eine andere Frage als die, wo es hin darf. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay gehört zu den Zahlungsarten für das Aufladen des Spielkontos, bestätigt direkt in der PostFinance App. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Auffällig ist die Asymmetrie: Ein Konto lässt sich mit Tausenden Franken füllen, aber die Gratisguthaben, die den Markt tatsächlich bewegen, liegen bei CHF 10.
Was ein Guthaben beim Einsatz wert ist, hängt an der Quote und daran, dass der Einsatz nicht zurückkommt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen genau ab. Auch hier taucht derselbe Mechanismus auf: Bei einer Gratiswette ist der Einsatz nicht Teil der Rückzahlung, also zählt nur die Gewinnerhöhung. Eine Wette mit CHF 10 Gratisguthaben und Quote 2.00 bringt CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20 zurück — die CHF 10, die man selbst nie eingezahlt hat, fliessen nicht mit aus.
Wie viel ein Gratisguthaben im Schnitt einbringt
Die Rechnung dafür ist kurz, und sie ist unbequem. Bei einem Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der Wert des Angebots der Betrag mal (Quote minus 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes. Nehmen wir das Aktionsguthaben der Loterie Romande von CHF 10 und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu Quoten von je 1.90 — ein Beispiel, kein quotierter Preis. Die Gesamtquote eines solchen Marktes liegt dann bei etwa 1.90 × 1.90 ÷ (1.90 + 1.90), also rund 1.90 bis 1.95 je nach Sichtweise; sauber gerechnet über beide Ausgänge ergibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) einen Auszahlungsanteil von 95 %. Der Auszahlungsanteil ist es auch, der die Marge birgt: 100 % minus 95 % ergibt 5 %, und diesen Anteil behält die Buchmacherseite von jedem eingesetzten Franken, ganz unabhängig davon, ob der Einsatz aus der eigenen Tasche kam.
Damit lässt sich der durchschnittliche Wert des Aktionsguthabens einkreisen. Bei Quote 1.90 bringt eine Gratiswette von CHF 10 nicht etwa CHF 10, sondern rund CHF 4.70 bis CHF 4.75 an erwartetem Gewinn — also CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95, gerechnet auf zwei Kommastellen. Die Spanne ist bewusst als Band angegeben, weil das Ergebnis der Annahme folgt, dass der Spielende das Guthaben einmal einsetzt und die Frist von 30 Tagen einhält. Wer die Frist verstreichen lässt, hat den Wert null.
Das ist die Zahl, die man den Werbewörtern gegenüberstellen muss. «CHF 10 Spielguthaben» heisst in diesem Markt: knapp die Hälfte davon, als statistischer Erwartungswert über viele Wetten, und nur unter der Bedingung, dass das Guthaben innerhalb von 30 Tagen und mit einer Quote um 1.90 eingesetzt wird. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Wert weiter, bei 3.00 steigt er — was nicht bedeutet, dass eine höhere Quote besser ist. Höhere Quoten stehen für unwahrscheinlichere Ausgänge, und dieser Erwartungswert sagt nichts darüber, ob eine einzelne Wette gewinnt. Er sagt nur, was das Angebot im Schnitt wert ist. Und das gilt für die eine Aktion, die in der Westschweiz überhaupt dokumentiert ist.
Rechtslage: wer hier Wetten veranstalten darf und wer nicht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt nur Casinos. Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Damit ist das Feld abgesteckt, und eine Werbung, die eine dritte, vierte oder zehnte Schweizer Bewilligung verspricht, kann nicht stimmen. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo — hat in der Schweiz keine Wirkung, und das ist keine Formalie, sondern die Stelle, an der der Rechtsschutz endet. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, was in der Aufsicht Domain-Hopping heisst und wozu die Gespa Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.
Das geschlossene Wettprogramm und seine Folgen
Sportwetten dürfen sich in der Schweiz nur auf Sportereignisse richten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version vom 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe gibt es nie. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Für den Alltag heisst das: Was auf einer ausländischen Seite unter Dutzenden Märkten steht, ist hier zum Teil schlicht nicht zugelassen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist keine Kleinigkeit: Wer vorzeitig aussteigt, verkauft einen Teil seines Anspruchs an den Veranstalter — zu dessen Bedingungen.
Ein zweiter Punkt, der regelmässig unterschätzt wird: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Und bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintritt des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Bildschirm, auf dem man gerade zusieht, ist also nicht die Referenz — es zählt der Zeitpunkt, zu dem die Wette tatsächlich angenommen wurde. Dazu kommt die Definition der Spielzeit: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (im Fussball also 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Auch Kombinationen haben eine Regel, die man kennen sollte. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Kombiwette kann also aus guten Gründen kleiner ausfallen, als sie beim Abschluss aussah.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette ist der Punkt, an dem die Schweizer Verhältnisse spürbar werden: Ein Gratisguthaben von CHF 10 bewegt sich in einem Rahmen, in dem auch normale Wetten liegen. Und die Fristen laufen gegen den Spielenden. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Grosszügigkeit sieht anders aus.
Das Gratisspielguthaben im Gesetz
Die Bewilligungspflicht für Gratisguthaben steht nicht in den allgemeinen Werberegeln, sondern in Art. 75 Abs. 2 BGS: Frei- oder Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilt sie, sie erteilt sie nicht automatisch und sie erteilt sie wenigen — 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer eine Schweizer Gratiswette sucht, sucht also in einem Feld, dessen Grösse die Aufsicht mitbestimmt.
Zwei Regeln rahmen das ein. Erstens dürfen Sportwetten nur Personen ab 18 Jahren abschliessen, Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS); zur Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren — die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Zweitens fliessen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit einer Auszahlung in Krypto wirbt, wirbt für etwas, das in der Schweiz so nicht stattfindet. Welche Zahlungsmarken eine Veranstalterin akzeptiert, steht in ihren eigenen Bedingungen — bei Swisslos gehört PostFinance Pay dazu.
Spielerschutz: Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Die Limiten kommen in der Schweiz vom Spielenden, nicht vom Staat. Die Veranstalterin muss verlangen, dass für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste Höchstwerte gesetzt werden (Art. 87 VGS). Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz nennt 24 Stunden für die Erhöhung, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht — die Zahl, die gilt, hat man selbst gesetzt, und sie zählt auch dann, wenn mit Gratisguthaben gespielt wird.
Wer eine Pause braucht, bekommt sie. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist, kann das Guthaben also nicht einfach auscashen — es ist weg.
Eine Zahl, die man kennen sollte, wenn man den Verkaufsstellen vertraut: Bei Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Testkauf ging durch. Der Kontrollapparat am Schalter ist also nicht das, was er auf dem Papier ist, und die Regel bleibt richtig, auch wenn ihre Durchsetzung es oft nicht ist: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Am Bankschalter und an der Verkaufsstelle hilft die Regel nur, wenn jemand hinsieht.
Steuern gehören hierher, weil sie die Auszahlung betreffen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle weicht ab, darum ist hier «je nach Kanton» die einzig richtige Angabe. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbares Einkommen sein — im Kanton Thurgau gilt das unabhängig von der Höhe. Für die eigene Situation ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Der rechtliche Teil endet hier mit einer unbequemen Feststellung: Keine der beiden Seiten ist automatisch die sichere Wahl. Der bewilligte Schweizer Markt bietet vollen Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzauflage und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Markt bietet keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und steuerlich ein offenes Ergebnis. Wer sich für das eine oder das andere entscheidet, entscheidet über die Art des Risikos, nicht über dessen Vorhandensein.
Gratiswetten und Boni: wie klein das Angebot wirklich ist
Der Gratiswetten-Markt der Schweiz besteht aus zwei Veranstalterinnen und einer Handvoll Aktionen pro Jahr. Die eine dokumentierte Aktion, die es in den Westschweizer Kantonen gab, trägt den Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» und lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war also an den Stadionbesuch gebunden, an einen kurzen Zeitraum und an ein Kontingent — kein Angebot, das man von der Couch aus abholt.
Daneben stehen die laufenden Boni, und auch hier ist die Liste kurz. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Gratisguthaben, sondern eine Erhöhung des Gewinns — und eine, die man erst erreicht, wenn fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 alle richtig sind. Ein Blick auf die Staffelung zeigt, wie die Werbung funktioniert: Der grosse Prozentsatz steht in der Überschrift, die fünfzehn Bedingungen stehen im Kleingedruckten.
Die zweite laufende Mechanik sind Quoten- und Profitboosts, und bei ihnen lohnt sich die Lektüre des Kleingedruckten doppelt. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert beide Vorteile gleichzeitig — ein Mechanismus, der in keiner Werbung steht.
Das Wort «gratis» verdient an dieser Stelle eine kurze Nachjustierung. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist nach der Beispielrechnung mit Quote 1.90 und einem Auszahlungsanteil des Marktes von 95 % rund CHF 4.70 bis CHF 4.75 wert, als statistischer Erwartungswert über viele Wetten. Der Einsatz kommt nicht zurück, wenn die Wette gewinnt — nur der Gewinn. Und das Guthaben verfällt nach 30 Tagen. «Gratis» heisst hier: gratis unter der Bedingung, dass man innert eines Monats spielt und dass man einen Teil des Werts an den Auszahlungsanteil des Marktes abgibt. Bei einem Guthaben, das man nicht auszahlen kann, ist die Nichtauszahlbarkeit kein Detail am Rand, sondern der Kern des Produkts.
Wie man das Angebot tatsächlich einordnet, hängt davon ab, was man wissen will. Wer eine Gratiswette zum ersten Ausprobieren sucht, findet in der Schweiz wenige Gelegenheiten und muss sie an ihrem Aktionsfenster abpassen — die dokumentierte Aktion verlangte ein verifiziertes Konto, einen Code aus dem Stadion und die Eingabe innert 7 Tagen. Wer dauerhaft spielt, für den zählen nicht die Gratisaktionen, sondern die laufenden Mechanismen: Kombiboost und Quotenboosts bei Sporttip, und bei beiden ist die Frage, ob man oft genug Kombinationen mit vier oder mehr Voraussagen spielt, damit die Staffel überhaupt greift. Für alle anderen sind die Gratiswetten kein Auswahlkriterium, sondern Dekoration.
Bei alldem ist die entscheidende Prüfung vor dem Abschluss unspektakulär: Frist nachlesen, Mindestquote nachlesen, Auszahlbarkeit des Guthabens nachlesen, Höchsteinsatz nachlesen. Vier Angaben aus den Bedingungen, und keine davon steht in der Anzeige. Wer sie nicht findet, kann bei der Veranstalterin nachfragen — die Bedingungen für die Online-Teilnahme und die Spielregeln sind öffentlich.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Zehn Plattformen werden hier nach denselben Kriterien eingeordnet: Bewilligungsstatus, Wettprogramm, Limiten, Zahlungswege, Spielerschutz und der tatsächliche Wert eines Gratisguthabens. Bei den zwei Schweizer Veranstalterinnen trägt die Beurteilung mehr Substanz als bei den acht ausländischen Portalen, deren Bewilligung angegeben, aber nicht etabliert ist. Das ist keine Bewertung des Geschäftsmodells, sondern eine Feststellung über die Prüfungsgrundlage: Über einen bewilligten Anbieter weiss man, woran man ihn messen kann.
Swisslos Sporttip: die Grösse des Vertragsgebiets und ein Limit von CHF 1’000
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein — ein Gebiet, das die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum abdeckt und die Westschweiz bewusst auslässt.
Der Alltag bei Sporttip ist von klaren, aber engen Zahlen geprägt. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, gerundet auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Auszahlungen laufen innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, darüber hinaus wird innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Beim Schutz geht Swisslos über das gesetzliche Minimum hinaus, allerdings nur in der Frist, nicht in der Sache: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage. Der Selbstsperrzugang ist produktbezogen und läuft 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos im Inland und in Liechtenstein.
Urteil: Die CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette sind das Bindeglied zwischen Werbung und Realität — sie machen aus einem Gratisguthaben von CHF 10 eine Randnotiz und ziehen zugleich die Grenze für hohe Einsätze scharf. Dieses Limit ist die Zahl, an der sich entscheidet, ob Sporttip zum eigenen Spielvolumen passt, und es ist die erste, die ein Vielspieler prüfen sollte.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS unter der Aufsicht der Gespa. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt an ein Online-Konto nicht heran — das ist keine Zugangsbeschränkung aus Vorsicht, sondern die Struktur des interkantonalen Systems.
Die Geldbewegungen folgen eigenen Grenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden dem Wallet direkt gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Obergrenze beim Wallet und die Grenze bei den Gratisaktionen liegen also weit auseinander: CHF 10’000 Guthaben sind möglich, das Gratisguthaben der eigenen Aktion betrug CHF 10 und war 30 Tage gültig.
Die dokumentierte Aktion der Loterie Romande ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, mit CHF 10 Spielguthaben für alle, die innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. An sieben Tagen, in sechs Kantonen, 7’000-mal CHF 10: Das ist, in Zahlen, der gesamte dokumentierte Gratiswetten-Markt der Westschweiz für eine ganze Saison.
Urteil: Diese Aktion war so zugeschnitten, dass nur eines von zwei Profilen sie überhaupt mitnehmen konnte — wer im Stadion war und innerhalb einer Woche ein verifiziertes Konto hatte. Die Nichtauszahlbarkeit des Guthabens und die 30-Tage-Frist machen daraus ein Produkt für den Gelegenheitsspieler, nicht für jemanden, der den Wert erhalten will.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Blockrisiko
Roobet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Sportwetten veranstalten dürfen hier nur Swisslos und die Loterie Romande; eine angegebene ausländische Bewilligung ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden — was bedeutet, dass der Zugang von einem Tag auf den anderen weg sein kann, während ein Guthaben dort liegen bleibt.
Urteil: Ein Portal ohne Bewilligung setzt den Spielenden in die Position desjenigen, der im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner hat — und der DNS-Block ist das Szenario, in dem genau das schlagend wird.
Der Anbieter GG Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss ans Sperrregister
Bei dem Anbieter GG Bet liegt dieselbe Ausgangslage vor: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Bewilligung, die in der Schweiz nicht etabliert und nach Art. 4 BGS ohne Wirkung ist, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, dafür die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade durch die Schweizer Telekom-Anbieter.
Urteil: Wer hier spielt, sollte die Frage anders stellen als bei einem bewilligten Anbieter: nicht «welchen Bonus bekomme ich», sondern «welche Instanz vertritt mich, wenn die Auszahlung stockt». Die Antwort ist dieselbe wie bei jedem der acht Portale ohne Bewilligung, und sie ist keine gute.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit Steuerrisiko im Inland
Für 1xBet gilt der nämliche Befund: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS und ohne Etablierung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Hinzu kommt der steuerliche Aspekt, der alle acht Portale betrifft: Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis voll steuerbares Einkommen sein — im Kanton Thurgau unabhängig von der Höhe.
Urteil: Die Steuerfolge ist der Punkt, den die Werbung ausblendet: Ein Gewinn, der bei einer bewilligten Schweizer Veranstalterin unter dem Freibetrag steuerfrei bleibt, kann bei einem ausländischen Anbieter voll steuerbar sein. Das ändert den Wert einer Quote stärker als jeder Bonus.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechenschaft
N1 Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Die angegebene Bewilligung ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung; ein Anschluss an das schweizweite Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz ebenso wenig, und die Domain kann auf der Sperrliste landen und blockiert werden. Eine Beschwerdestelle, die in der Schweiz etwas bewirken könnte, gibt es nicht.
Urteil: Bei einem Portal ohne Bewilligung ist der Verzicht auf den Rechtsschutz nicht eine Zeile im Kleingedruckten, sondern der Preis des gesamten Angebots — und er wird erst fällig, wenn etwas schiefgeht.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, mit ungewissem Zugang
Auch Bahigo führt keine Schweizer Bewilligung. Eine angegebene ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht etabliert und entfaltet hier keine Wirkung, das Sperrregister führt das Portal nicht, und Schweizer Rechtsschutz steht nicht zur Verfügung. Die Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade ist möglich und trifft den Zugang, nicht den Vertrag.
Urteil: Was bei einem solchen Anbieter bleibt, ist die Erreichbarkeit — und die ist nicht garantiert. Wer ein Konto führt, das per DNS-Sperre unerreichbar werden kann, hat die Verfügbarkeit seines Guthabens an eine Entscheidung Dritter geknüpft.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutzmechanik
BDMBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die angegebene Bewilligung ist nicht etabliert und gilt nach Art. 4 BGS in der Schweiz nicht. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der Sperrlisten-Aufnahme und DNS-Blockade. Die in der Schweiz selbstverständlichen Schutzmechanismen — Limitenpflicht, Register, Fachstelle — binden dieses Angebot nicht.
Urteil: Die Spielerschutzmechanik, die den bewilligten Markt prägt, ist hier nichts als eine freiwillige Zusage. Ob und wie Limiten greifen, entscheidet der Anbieter, nicht das Gesetz.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
Jackbit steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit einer angegebenen Bewilligung ohne Etablierung und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, ohne Verbindung zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und von den Telekom-Anbietern blockiert werden.
Urteil: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt nicht nur die Aufsicht, sondern die Adresse, an die man sich wenden kann. Das ist der Unterschied, den man erst merkt, wenn es darauf ankommt.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, mit demselben Haken wie alle acht
BillyBets gehört zur selben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, angegebene Bewilligung nicht etabliert und ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Aufnahme und DNS-Blockade möglich. Seine Werbung für Schweizer Kunden bewegt sich am Rand des schweizerischen Werbeverbots für nicht bewilligtes Glücksspiel.
Urteil: Der gemeinsame Haken dieser acht Portale ist nicht ihre Qualität, sondern das Fehlen jeder Schweizer Instanz, die für sie einsteht. Diese acht Zeilen sagen über Schweizer Sportwetten weniger aus als die zwei darüber.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?
Dokumentiert ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben pro Person, befristet auf 30 Tage, nicht auszahlbar. Frei- und Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Nur zwei Veranstalterinnen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Sportwetten richten sich nur auf Sportereignisse, das Wettprogramm folgt der Liste der Gespa.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar, und der Einsatz wird nicht Teil der Rückzahlung. Bei Swisslos ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote; wer mit CHF 10 Gratisguthaben zu Quote 2.00 gewinnt, erhält CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20 zurück.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Sie verfügen über keine Schweizer Bewilligung; eine angegebene Lizenz ist in der Schweiz nicht etabliert und nach Art. 4 BGS ohne Wirkung. Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade. Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten, Geldwäscherei-artige Busse bis CHF 500’000 droht dem Werbenden.
Die Realität hinter dem Gratisangebot im Schweizer Markt
Gratiswetten sind in der Schweiz kein Marktsegment, sondern eine Randerscheinung mit Gesetzesvorbehalt. Acht Zustimmungen der Gespa an Swisslos und 24 an die Loterie Romande in einem Jahr, eine dokumentierte Aktion über CHF 10 und 30 Tage, ein Kontingent von 7’000 Stück in sechs Kantonen: Das ist die Substanz, die hinter einer Suchanfrage nach «gratiswette ohne Einzahlung» liegt. Wer etwas anderes versprochen bekommt, ist auf einer Seite gelandet, die in der Schweiz nichts zu suchen hat.
Die Rangfolge fällt damit sachlich aus. Swisslos Sporttip und die Loterie Romande Jouez Sport sind die zwei bewilligten Veranstalterinnen mit Aufsicht, Sperrregister, Limitenpflicht und Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags — und sie sind wohnsitzgebunden, was für einen Teil der Leserinnen und Leser die Wahl schon entscheidet. Die acht ausländischen Portale verbindet kein Bonus, sondern ein Merkmal: Sie alle stehen ohne Schweizer Bewilligung da. Wer dort spielt, trägt den Zugang, den Rechtsschutz und die Steuerfolge selbst.
Und der Wert einer Gratiswette bleibt das, was die Rechnung hergibt: Bei einem illustrativen Markt zu Quoten von 1.90/1.90 und einem Auszahlungsanteil von 95 % bringt ein Gratisguthaben von CHF 10 einen statistischen Erwartungswert von rund CHF 4.70 bis CHF 4.75, unter der Bedingung, dass man es binnen 30 Tagen einmal einsetzt. Der Rest ist Werbung. Wer die Bedingungen liest — Frist, Mindestquote, Nichtauszahlbarkeit, Höchsteinsatz — braucht keine Gratiswette, um den Anbieter zu beurteilen.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
