Lucky 31 Wetten: 31 Chancen, ein Wettschein – und ein Einsatz, der schnell wächst
Ladevorgang...
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur bei zwei Veranstaltern abgeschlossen werden, und genau diese zwei bestimmen, was aus einer Lucky 31 wird. Es gibt keine dritte Bewilligung, keine ausländische Lizenz mit hiesiger Geltung und keine offene Liste, auf der noch ein Anbieter nachrücken könnte. Wer eine Systemwette mit fünf Auswahlen spielen will, wählt also zwischen Swisslos mit Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport — und zwischen zwei Regelwerken, die unterschiedlich rechnen.
Stand: Oktober 30, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz sowie die Aufsicht durch die Gespa.
Die Ausgangslage: warum eine Lucky 31 kein Zufallsprodukt zweier Anbieter ist
Der Vergleich beginnt bei einer Zahl, die nichts mit Quoten zu tun hat: zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten gedeckelt, und in diesem Dach ist kein Platz mehr frei. Swisslos mit ihrem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen, die hierzulande Sportwetten anbieten dürfen. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine Bewilligungsfolge, und sie entscheidet über jeden weiteren Satz auf dieser Seite: über die Höhe des Mindesteinsatzes, über die Zahl der Auswahlmöglichkeiten, über die Frage, ob ein ausländischer Anbieter als Alternative überhaupt in Betracht kommt.

Für die Einordnung einer Full-Cover-Wette ist das eine unbequeme, aber nützliche Enge. Wer wissen will, was eine Lucky 31 kostet, muss zwei Regelwerke lesen und nicht zwanzig. Wer sich dagegen einen Vergleich mit Marketingsprache wünscht — «beste Quoten», «garantierter Bonus», «Risiko gleich null» —, wird hier nicht bedient. In der Schweiz gibt es keinen Wettbewerb um Gratisspielguthaben, der die Einsätze treibt; Gratisspielguthaben brauchen sogar die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Was es gibt, sind zwei Häuser mit unterschiedlichen Limiten und ein Gesetz, das sehr genau sagt, worauf gewettet werden darf und worauf nicht.
Eine Lucky 31 ist damit nicht das Produkt einer Marketingabteilung, sondern eine Rechenform. Sie verbindet fünf Auswahlen zu 31 Einzelwetten: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Die Bezeichnung stammt aus dem englischen Wettglossar und hat sich im deutschsprachigen Raum eingebürgert, auch wenn das Schweizer Regelwerk den Begriff selbst nicht kennt. Es kennt die Systemwette, und genau die liegt hier vor.
Die entscheidende Folge dieser Konstruktion betrifft nicht den Gewinn, sondern den Einsatz. Ein Wettschein mit fünf Auswahlen ist kein Wettschein mit fünf Einsätzen. Er trägt 31 Wetten, und jede davon wird einzeln bezahlt. Wer mit CHF 1 pro Teilwette rechnet, hat den Mindesteinsatz einer kleinen Kombination vor Augen und liegt bei der Lucky 31 um ein Vielfaches daneben. Diese Zahl ist der eigentliche Inhalt der Wette, und sie steht in jedem Regelwerk, das sich mit Systemwetten befasst.
Was die Vergleichstabelle zeigt — und was sie verschweigt
| Anbieter | Bewilligung | Bezug zum Veranstalter |
|---|---|---|
| Swisslos mit Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, Trägerin von Sporttip |
| Loterie Romande mit Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Trägerin von Jouez Sport |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung bekannt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die Tabelle sagt zu jedem Anbieter, woran er in der Schweiz gemessen wird, und sie sagt es in einer Spalte, die bei acht der zehn Einträge dasselbe enthält. Das ist kein Fehler der Darstellung, sondern das Ergebnis. Die Schweizer Bewilligung ist ein Entweder-oder, und der Status «ohne Schweizer Bewilligung» ist bei den ausländischen Marken keine kleine Einschränkung, sondern der ganze Punkt: Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht. Die Spalte «Bezug zum Veranstalter» trägt bei den beiden Bewilligten die Trägerschaft und bei den übrigen den Umstand, dass eine hiesige Bewilligung nicht existiert.
Interessanter als die Spalte ist die Frage, was hinter der Bewilligung hängt. Bei den zwei Schweizer Häusern hängt daran ein geschlossener Katalog: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, versioniert auf den 10.09.2026. Sie enthält keine Corner- und keine Kartenmärkte, sie enthält keinen E-Sport-Bereich, sie führt Qualifikationsrunden nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, und Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. Wer eine Lucky 31 aus fünf Auswahlen zusammenstellt, wählt seine fünf Voraussagen also aus einem Katalog, der kleiner ist als das, was ein ausländisches Programm zeigt. Das ist der Preis der Bewilligung, und es ist ein Preis, den die Tabelle mit ihrer Spalte nicht sichtbar macht.
Die zwei Häuser und ihre Gebiete
Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet, und wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, darf ein Onlinekonto eröffnen. Wer ausserhalb wohnt, darf es nicht — die Schranke ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Bedingung der Bewilligung.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kann also bei Jouez Sport kein Konto führen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist die schärfste Konsequenz des ganzen Vergleichs: Die Wahl zwischen den beiden Häusern ist für viele Wettende gar keine Wahl.
Eine Wette, 31 Wetten: die Grundlage der Full-Cover-Systemwette
Eine Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Diese Definition ist der Kern der ganzen Angelegenheit. «Full Cover» heisst: Es wird jede mögliche Kombination aus den gewählten Auswahlen gebildet, von der kleinsten bis zur grössten — und die kleinste ist die Einzelwette. Eine Systemwette, die nur Doppel und höher bildet, ist etwas anderes. Hier ist alles drin.

Die Aufteilung der 31 Wetten auf die Stufen ist ebenso einfach wie folgenreich: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Wer die Zahlen zusammenzählt, landet bei 31 — und wer die Verteilung betrachtet, sieht sofort, dass die mittleren Stufen das Gewicht tragen. Zwanzig der 31 Wetten sind Doppel oder Dreier. Die Einzelwetten machen weniger als ein Sechstel des Pakets aus.
Diese Verteilung erklärt, warum die Wette in der Praxis anders wirkt, als sie klingt. Ein Wettschein, der «fünf Auswahlen» verspricht, lässt an fünf Ergebnisse denken. Tatsächlich hängt das Ergebnis des Scheins an 31 einzelnen Ausgängen, und die meisten davon verlangen zwei oder drei richtige Tipps gleichzeitig. Fällt eine Auswahl aus, verliert nicht nur eine Wette, sondern jede Kombination, in der sie vorkommt. Bei fünf Auswahlen und einer falschen Voraussage bleiben von den 31 Wetten noch diejenigen übrig, die vollständig aus den vier richtigen gebildet werden — und das ist eine erkleckliche Zahl, aber längst nicht mehr 31.
Genau hier liegt der Unterschied zur Kombiwette, und der wird oft falsch erklärt. Eine Kombiwette mit fünf Auswahlen verliert alles, sobald eine Voraussage falsch ist. Die Systemwette verliert nicht alles, weil sie mehrere Wetten gleichzeitig ist. Was sie nicht tut: einen einzelnen Fehler ausgleichen. Sie federt ab, sie heilt nicht.
Die Abgrenzung nach oben und unten ist eine reine Frage der Auswahlzahl. Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15, die auf vier Auswahlen 15 Wetten bildet, und eine weniger als die Lucky 63, die auf sechs Auswahlen 63 Wetten kommt. Die Reihe folgt keiner Ästhetik, sondern der Kombinatorik: Jede zusätzliche Auswahl vermehrt die Zahl der Teilmengen, und weil die Einzelwetten mitgezählt werden, wächst die Zahl der Teilwetten bei jedem Schritt um mehr als das Doppelte. Von vier auf fünf Auswahlen verdoppelt sich der Schein nicht — er wächst von 15 auf 31.
Warum der Einsatz sich vervielfacht, ohne dass es jemand merkt
Der unbequeme Teil einer Full-Cover-Wette ist nicht die Quote, sondern die Addition. Es gibt zwei Zahlen, die ein Wettender verwechseln kann, und die Verwechslung ist teuer: den Einsatz pro Teilwette und den Gesamteinsatz des Scheins. Wer CHF 1 pro Wette einträgt, zahlt nicht CHF 1, sondern das Einunddreissigfache davon. Die Software addiert still, und der Unterschied zwischen «Einsatz» und «Einsatz pro Reihe» verschwindet in einem Formularfeld.
In der Schweiz ist dieser Effekt durch die Verwendung von Limiten gebremst, und die Limiten sind unterschiedlich gebaut. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Systemwettenrahmen ist also zehnmal so hoch wie der Einzelrahmen, und das ist keine Grosszügigkeit, sondern die Einsicht, dass ein System auf viele Wetten verteilt weit mehr Kapital bindet. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — die Grenze ist keine Empfehlung, sie schliesst ab.
Jouez Sport setzt die Grenzen anders. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer die beiden Häuser nebeneinanderlegt, sieht zwei unterschiedliche Bremsen: Sporttip erlaubt kleine Einzelwetten ab CHF 1 und lässt einen Schein bis CHF 10’000 zu, Jouez Sport startet online bei CHF 2 und begrenzt den Schein bei CHF 7’500.
Die Folge für den einzelnen Wettschein ist konkret. Wer bei bestenfalls einer bewilligten Marke einsteigt und CHF 1 pro Reihe ansetzt, liegt bei einem Gesamteinsatz von CHF 31 — deutlich unter beiden Obergrenzen, aber ein Betrag, den er selbst festlegen muss. Wer CHF 10 pro Reihe ansetzt, zahlt CHF 310 für einen einzigen Wettschein. Die Zahl, die der Buchmacher zeigt, ist die Teilwette. Die Zahl, die vom Konto geht, ist das Einunddreissigfache.
Wer in der Schweiz wetten darf — und wer nicht
Im Schweizer Sportwettenmarkt gibt es keine Alternative zur Bewilligung. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1.1.2021 in Kraft. Die Aufsicht über die Casinos liegt woanders, nämlich bei der ESBK — ein Umstand, der bei Fragen zur Sportwette regelmässig zu Adressverwechslungen führt.
Wer Sportwetten anbieten will, braucht zwei Papiere: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau dort endet die Diskussion über ausländische Lizenzen. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet hierzulande keine Wirkung. Wer sie in der Fusszeile einer Website findet, findet damit keine Erlaubnis, sondern eine Information über ein anderes Rechtssystem.
Das hat eine unangenehme, aber logische Konsequenz: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einem «vollständigen Anbietervergleich» mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht nach einer Liste, die auf zwei Einträge zusammenschrumpft.
Was auf dem Wettschein stehen darf
Die bewilligte Offerte ist ein geschlossener Katalog, und das ist für eine Systemwette unmittelbar relevant. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Sie ist nicht das, was ein internationales Wettprogramm anbietet. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie dort stehen. Ranglistenwetten sind nur möglich, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ein E-Sport-Bereich fehlt ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Und überhaupt: Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Wer eine Lucky 31 mit Live-Auswahlen baut, muss allerdings wissen, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis live übertragen wird: Bei Sporttip zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit der Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb nur als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Verantwortung: was 31 Wetten auf einem Schein aus einem Budget machen
Ein Paket aus vielen Teilwetten bindet schnell einen grösseren Betrag. Das ist kein Nebensatz, sondern der Kern des Risikos bei einer Lucky 31, und es folgt direkt aus der Konstruktion: Das System hat keine eingebaute Bremse, sondern einen eingebauten Multiplikator. Wer sich nur die Teilwette ansieht, entscheidet über einen Betrag und bezahlt den einunddreissigfachen.
Die Schweizer Antwort darauf ist bemerkenswert: Sie überlässt die Grenze dem Wettenden. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Es gibt also keine staatliche Einzahlungslimite, die für alle gilt — wer nichts setzt, setzt damit auch kein Limit. Die Herabsetzung wirkt sofort, die Erhöhung greift nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Für eine Lucky 31 heisst das: Es lohnt sich, die Limite an der Grösse des Scheins zu messen und nicht an der Grösse eines einzelnen Tipps. Wer CHF 50 pro Schein spielt, braucht eine andere Wochenlimite als jemand, der CHF 5 setzt. Der Vorteil der sofortigen Senkung liegt auf der Hand — ein Betrag, den man am Abend nach einem verlorenen Schein nach unten korrigiert, ist morgen schon in Kraft.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Die Schranken sind klar: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa), Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS); bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Ein Punkt verdient Nüchternheit statt Beruhigung. Wer glaubt, die Schweizer Regulierung schütze an jedem Punkt lückenlos, sollte die Zahlen der Testkäufe kennen: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Eine strenge Verkaufsstellenkontrolle ist keine Tatsache, sondern eine Behauptung mit Gegenbelegen. Wer ein Onlinekonto führt, umgeht dieses Problem ohnehin — dort ist die Identität verifiziert.
Wie die 31 Wetten wirklich rechnen: Märkte, Stufen und Quoten
Der Zusammenhang zwischen Teileinsatz, Gesamteinsatz und Quote ist der Teil der Lucky 31, den die meisten falsch einschätzen, und die Ursache liegt in einer stillen Annahme: dass sich die Quote auf den Schein bezieht. Sie tut es nicht. Jede der 31 Wetten hat ihre eigene Quote, gebildet aus dem Produkt der Quoten ihrer Voraussagen. Die Gesamtquote einer Fünffachwette ist die Multiplikation von fünf Einzelquoten; die einer Doppelwette die von zwei.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist kein Detail am Rand: Bei 31 Teilwetten wird sie einunddreissigmal angewendet, und sie arbeitet in beide Richtungen. Bei Jouez Sport gelten ebenfalls Rahmen, die den Ertrag begrenzen: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Rechnen wir das an einem Beispiel durch, das ausdrücklich kein Angebot ist, sondern eine Illustration. Fünf Auswahlen zu den Quoten 1.50, 2.00, 2.50 und — um zwei weitere anzuhängen — ebenfalls 1.50 und 2.00. Das ist keine Preisangabe, sondern eine Annahme, um die Mechanik sichtbar zu machen.
Was eine gewinnende Reihe zurückbringt. Die Rückzahlung einer Wette ist Einsatz mal Quote. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Reihe liegt die kleinste Reihe, eine Einzelwette zu Quote 1.50, bei CHF 1.50. Die grösste, die Fünffachwette aus allen fünf Auswahlen, hat eine Gesamtquote von 1.50 × 2.00 × 2.50 × 1.50 × 2.00 = 22.50 und bringt bei einem Gewinn CHF 22.50 zurück. Die zehn Doppelwetten liegen je nach Paarung zwischen 3.00 und 5.00, die Dreier zwischen 4.50 und 7.50 — je CHF 1 Einsatz.
Was der Schein als Ganzes kostet und trägt. Der Gesamteinsatz ist 31 mal CHF 1, also CHF 31. Der Bruttorückfluss im unwahrscheinlichen Idealfall, dass alle fünf Auswahlen aufgehen, ist die Summe aller 31 Rückzahlungen, und diese Summe hängt allein von den Quoten ab, nicht von der Reihenfolge. Wer sich diese Summe ausrechnet, bekommt eine Zahl, die deutlich über CHF 31 liegt — aber sie beschreibt den Fall, dass jeder einzelne der fünf Tipps richtig ist. Genau das ist der Punkt, an dem der Marketinggedanke «viele Wetten, viele Chancen» auseinanderfällt: Die vielen Wetten sind nicht unabhängige Chancen, sondern Ableitungen derselben fünf Ergebnisse.
Wo es weh tut. Ein Modell mit fünf Auswahlen ist nur so gut wie seine schwächste Auswahl. Fällt eine davon aus, bleibt von 31 Reihen die Menge der Kombinationen, die ohne diese Auswahl gebildet werden können — bei vier verbleibenden Auswahlen sind das 15 Reihen. Von 31 Wetten bleiben also 15, und der Einsatz für die verlorenen 16 ist weg. Der Verlust ist damit nicht auf eine Reihe begrenzt, sondern auf mehr als die Hälfte des Scheins.
Diese Rechnung ist eine Illustration und keine Prognose. Sie sagt nicht, wie wahrscheinlich ein Gewinn ist, und sie nennt keinen erwarteten Ertrag. Sie zeigt nur die Mechanik: Der Rückfluss einer gewinnenden Reihe folgt aus Einsatz und Quote, und die Zahl der Reihen bestimmt, was ein einzelner Fehler kostet.
Neben dem reinen Rechenwerk lohnt sich ein Blick auf die Zusatzfunktionen, weil sie bei einer Systemwette anders greifen als bei einer einzelnen Wette. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die vier Voraussagen aus einer Lucky 31 speist, erreicht per Konstruktion die erste Stufe von vier Voraussagen — ein Detail, das leicht untergeht.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Bei einem System mit 31 Teilwetten ist ein Boost, der an eine Einzelwette gebunden ist, nur ein Tropfen auf dem Schein.
Zwei Regeln ändern das Bild stärker als jeder Boost. Erstens: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in einer Lucky 31 mehrere Märkte desselben Spiels mischt, spielt mit dieser Regel. Zweitens: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einem System verteilt sich die Absage also quer durch den Schein: Die betroffene Voraussage fällt auf 1.00 zurück, und alle Reihen, in denen sie nicht vorkommt, laufen weiter.
Eine Frist gehört ebenfalls dazu. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Bei einem Wettschein, der viele kleine Rückzahlungen erzeugt, ist diese Frist keine Formalie.
Die Trefferfläche: Kombinationen und der Radius eines Fehlers
Die eigentliche Natur einer Lucky 31 erschliesst sich über eine einzige Frage: Was passiert bei vier von fünf richtigen Voraussagen? Diese Frage entscheidet, ob das System für einen Wettenden sinnvoll ist, und sie wird in der Werbung für solche Wetten selten gestellt.
Bei vier richtigen Auswahlen bleiben alle Kombinationen bestehen, die sich aus diesen vier bilden lassen — also die Einzelwetten, die Doppel, die Dreier und die Vierfachwette. Die Fünffachwette fällt weg, und jede Reihe, in der die falsche Auswahl vorkam, ebenfalls. Zwischen dem Volltreffer und einem Fehler liegt damit ein sehr grosser Ertragssprung, und zwischen einem Fehler und zwei Fehlern ein noch grösserer. Bei drei richtigen Auswahlen bleiben nur noch die Kombinationen aus diesen dreien, und der Schein rutscht in einen Bereich, in dem der Einsatz in der Regel nicht zurückkommt.
Diese Staffelung ist der eigentliche Charakter der Wette. Sie ist kein Instrument, das kleine Fehler verzeiht; sie ist ein Instrument, das einen Fehler abfedert und zwei Fehler nicht mehr. Wer wissen will, ob sich eine Lucky 31 für ihn lohnt, muss also nicht die 31 Wetten verstehen, sondern die Frage beantworten, wie oft er mit vier von fünf richtig liegt. Das ist eine persönliche Einschätzung, und niemand kann sie ihm abnehmen.
Der Radius eines Fehlers hängt dabei an der Zahl der Auswahlen, nicht an der Zahl der Reihen. Eine Lucky 15 mit vier Auswahlen kennt nur die Fälle vier richtig, drei richtig, zwei richtig. Eine Lucky 63 mit sechs Auswahlen kennt vier Stufen und deutlich mehr Reihen. Je mehr Auswahlen, desto feiner die Abstufung und desto grösser der Einsatz — das ist der immer gleiche Handel. Die Lucky 31 sitzt in dieser Reihe in der Mitte, und die Mitte ist kein Kompromiss, sondern eine Entscheidung: Sie erlaubt einen Fehler, aber nur einen.
Zu den Märkten, aus denen die fünf Auswahlen stammen, sagt der bewilligte Katalog mehr als das Bewusstsein der meisten Wettenden. Wer seine Lucky 31 aus einem internationalen Wettprogramm kennt, erwartet Corner-Wetten, Kartenmärkte und E-Sport. In der Schweizer Liste fehlen sie. Was bleibt, sind die klassischen Märkte auf Ergebnis, Tore und ähnliche Grössen, ergänzt um die Wettarten, die die Liste ausdrücklich führt. Für einen Systemwetten-Spieler ist das weniger dramatisch, als es klingt: Die fünf Auswahlen müssen unabhängig voneinander sein, und ein Kartenmarkt desselben Spiels wäre in einer Kombination ohnehin heikel. Der geschlossene Katalog nimmt also vorweg, was die Bet-Builder-Regel ohnehin verlangt.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Detail
Swisslos mit Sporttip: der Rahmen für Systemwetten
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Die Genossenschaft ist Trägerin des Produkts, und das ist der Grund, warum die Limiten hier nicht austauschbar sind: Es sind Bedingungen eines einzelnen Veranstalters, nicht Marktstandards.
Für Systemwetten ist die wichtigste Angabe der Rahmen, den Sporttip zieht. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Das ist die entscheidende Relation auf dieser Seite: Ein System darf zehnmal so viel Einsatz tragen wie eine einzelne Wette, weil es auch ein Vielfaches an Wetten ist. Wer seine Lucky 31 bei CHF 1 pro Reihe ansetzt, liegt bei CHF 31 und damit im Rahmen. Bei CHF 100 pro Reihe liegt er bei CHF 3’100 und liegt noch im Systemwettenrahmen. Bei CHF 350 pro Reihe ist die Grenze erreicht — Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Dahinter stehen die Spielerschutzinstrumente, die sich bei diesem Anbieter nicht nur auf das Konto, sondern auf das Produkt beziehen lassen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind verpflichtend vor der ersten Teilnahme, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Die selbst gewählte Sperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen. Eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register, das auch für die Casinos gilt. Die Limite ist damit nicht nur eine Zahl, die den Wettschein begrenzt, sondern der einzige wirkliche Hebel, den ein Wettender hat.
Zusatzfunktionen runden das Bild ab, ohne es zu verbiegen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und ohne Teilauszahlung; der Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Gewinn, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht zurücknehmen. Der Kombiboost greift nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Bei den Fristen gilt: 26 Wochen für die Geltendmachung des Gewinns, 10 Tage für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief.
Fazit. Der Systemwettenrahmen von CHF 10’000 ist die einzige Limite unter den beiden bewilligten Häusern, die einer kräftig gespielten Lucky 31 nicht sofort im Weg steht — und genau deshalb ist sie die Zahl, die man vor dem Ausfüllen des Scheins kennen muss. Wer die Verlustlimite bei der Gelegenheit an der Grösse seiner Systeme bemisst statt an einem einzelnen Tipp, macht aus der Bewilligungsauflage ein Werkzeug.
Loterie Romande mit Jouez Sport: der Rahmen, der dichter greift
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Société de la Loterie de la Suisse Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden ist sie kein kleiner Anbieter — sie ist ein Westschweizer Anbieter, und das ist nicht dasselbe. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz im Gebiet voraus.
Für Systemwetten zählen hier andere Zahlen. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Bei 31 Reihen ergibt das eine Überschlagsrechnung, die jeder Spieler selbst anstellen kann: CHF 7’500 geteilt durch 31 liegt bei rund CHF 242 pro Reihe. Wer höher geht, kommt mit dem Schein nicht durch.
Die Ertragsseite ist bei Jouez Sport ebenfalls begrenzt, und die Grenzen sind grosszügiger, als sie klingen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Dazu kommen Quotengrenzen: Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist bei einer Systemwette praktisch selten bindend, die Obergrenze ebenso wenig — aber beide zeigen, dass die Gesamtquote das eigentliche Steuerungsinstrument ist, nicht der Einsatz allein.
Wo Sporttip mit einem Produktrahmen von CHF 10’000 für Systemwetten arbeitet, arbeitet Jouez Sport mit einem Scheinrahmen für Multiples. Für eine identische Lucky 31 bei CHF 50 pro Reihe — CHF 1’550 Gesamteinsatz — sind beide Häuser im Rahmen. Bei CHF 300 pro Reihe — CHF 9’300 — passt der Schein bei Sporttip nicht mehr in die Systemwettenlimite und bei Jouez Sport nicht mehr in die Mehreinsatzgrenze. Die Obergrenzen liegen damit näher beieinander, als die Zahlen auf den ersten Blick suggerieren.
Fazit. Der Westschweizer Rahmen zieht enger, sobald ein Schein grösser wird, und er zieht an einer anderen Stelle: nicht die Systemwette als Gattung, sondern der Multiple als Schein ist begrenzt. Wer aus einer Lucky 31 mit 31 Reihen einen grösseren Betrag machen will, stösst hier früher an als bei der Konkurrenz im eigenen Land — was in einem Markt mit zwei Anbietern heisst: an einer Wand, nicht an einer Alternative.
IviBet: ein Konto ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht
IviBet gehört zur zweiten Gruppe dieser Übersicht, und der Unterschied ist grundsätzlicher Natur. Das Haus verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen und eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS), hat eine ausländische Bewilligung hierzulande keine Wirkung. Für einen Wettenden heisst das konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, keine Aufsicht durch die Gespa. Eine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden.
Das ist keine Randnotiz, sondern die einzige Eigenschaft, die bei einem Anbieter ohne Bewilligung wirklich zählt. Ein Wettschein bei IviBet ist kein Schweizer Wettschein, und die Rechte, die an einem solchen hängen, sind andere. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer hier gewinnt, hat also nicht nur einen anderen Rechtsweg, sondern auch eine andere Steuerfolge.
Fazit. Der Ort, an dem keine Schweizer Bewilligung steht, ist im Schweizer Recht kein Formalitätsloch, sondern die Grenze, hinter der die Spielerschutzinstrumente dieses Landes enden — das Sperrregister, die Rechenschaftspflicht, das Rechtmittel.
bet365: eine Liste, die sich schnell ändert
Auch bet365 führt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist damit dieselbe wie bei allen weiteren Anbietern dieser Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Möglichkeit einer Blockierung per DNS über die Sperrliste der Gespa. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Erwähnenswert ist an diesem Namen etwas anderes als seine Lizenz. Die Gespa führt bet365 unter den Anbietern, die auf der Sperrliste stehen, und sie beschreibt zugleich das Phänomen des Domain-Hoppings: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Für einen Wettenden, der auf eine Seite stösst, hat das eine praktische Folge — eine nicht erreichbare Adresse sagt nichts über die Verfügbarkeit des Angebots.
Für eine Lucky 31 ändert das nichts an der Rechnung und alles am Rahmen. Die Zusatzfunktionen, die eine Systemwette begleiten — Cash-Out, Boosts, Kombinationsregeln — sind bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht durch den bewilligten Katalog begrenzt, sondern durch die Bedingungen des Hauses. Was der Schweizer Katalog verbietet, ist hier nicht verboten, und was er schützt, ist hier nicht geschützt.
Fazit. Bei einem Haus, das auf der Sperrliste steht, ist die Sperrliste selbst die einzige Information, die für Schweizer Verhältnisse belastbar ist — nicht sein Wettprogramm.
Jackbit: Vollständigkeit ist das Angebot, nicht die Sicherheit
Jackbit arbeitet, wie die übrigen Anbieter dieser Gruppe, ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt: keine Geltung einer ausländischen Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Möglichkeit der DNS-Blockierung. Die Aufsicht liegt nicht bei der Gespa, und es gibt keine Stelle in der Schweiz, an die ein Wettender sich wenden könnte.
Der Reiz solcher Häuser liegt in der Regel im Umfang: Wer einen Katalog ohne Kartenmärkte gewohnt ist, findet hier eine breitere Auswahl. Für eine Lucky 31 ist das ein realer Unterschied, weil die fünf Auswahlen aus einem grösseren Fundus stammen können. Die Frage, die sich daran anschliesst, ist unbequemer: Ein grösserer Fundus ist kein besserer Schein. Die 31 Reihen rechnen in jedem Fall aus den Quoten, die dort gelten, und die Quote enthält immer eine Marge des Anbieters.
Fazit. Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung als Auswahl anbietet, ist auf dieser Seite nicht prüfbar und ausserhalb der Schweiz auch nicht geschützt; der Umfang eines Wettprogramms ist kein Ersatz für die Aufsicht, unter der es steht.
Sportaza: keine Aufsicht heisst kein Netz
Sportaza reiht sich in dieselbe Gruppe ein: ohne Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Lizenz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Sperrliste der Gespa kann eine Domain dieses Anbieters per DNS blockieren lassen.
Was bei einem solchen Haus fehlt, ist nicht die eine oder andere Funktion, sondern das Netz darunter. In der Schweiz hängen an der Bewilligung eine geprüfte Identität, eine Auszahlung nur auf das eigene Zahlungskonto, die Pflicht des Veranstalters, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen, und ein Sperrregister, in das auch Casinos sehen. Nichts davon folgt aus einer Lizenz in einem anderen Land, weil eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung hat.
Gewinne aus einem solchen Angebot unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist eine Nebenfolge, die man erst nach dem Gewinn bemerkt.
Fazit. Wo eine Bewilligung fehlt, fehlt mit ihr die ganze Kette der Schutzmechanismen — und für eine Systemwette mit 31 Einzelwetten ist genau diese Kette der einzige Rahmen, der mehr als die Bedingungen des Hauses selbst verspricht.
HornetBet: Sperrregister und Steuerfolge gehören zusammen
HornetBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe Muster: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, mögliche DNS-Blockierung über die Sperrliste der Gespa.
Zwei Dinge gehören bei einem solchen Anbieter zusammen, und sie werden oft getrennt betrachtet. Das eine ist der fehlende Schutz: Wer sich in der Schweiz selbst gesperrt hat, ist in einem solchen Angebot nicht gesperrt, weil die Gespa-Sperre nur in der Schweiz Wirkung entfaltet und nur die bewilligten Veranstalter erfasst. Das andere ist die Steuerfolge: Während Gewinne aus Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei bleiben, behandelt die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen.
Wer eine Sperre hinter sich hat, sollte den ersten Punkt kennen, bevor er ein Konto erwägt — bei einem Haus ausserhalb des Registers ist der Schutz, den das Register sonst gewährt, nicht vorhanden.
Fazit. Der fehlende Eintrag im Sperrregister ist die praktisch folgenreichste Eigenschaft eines solchen Angebots, und man erkennt sie nicht am Wettschein.
Bahigo: keine Bewilligung, keine Schweizer Rechnung
Bahigo steht ohne Schweizer Bewilligung da. Damit gelten die bekannten Folgen: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden.
Eine Besonderheit liegt bei Häusern dieser Art in der Art des Angebots selbst. Wo sich Wettprogramme auf Casino und Sport mischen, ist die Zuordnung einer einzelnen Wette schwieriger, und die Regeln, die für Sportwetten gelten, sind keine Casinoregeln. In der Schweiz sind Sportwetten und Casinospiele getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln — im bewilligten Angebot wäre eine Verwechslung ausgeschlossen, weil die Aufsicht sie trennt.
Fazit. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entfällt mit der Aufsicht auch die Trennung, die im hiesigen System selbstverständlich ist — und die Zuordnung einer Wette zu einem Regelwerk ist etwas, das ein Wettender selbst leisten müsste.
FortuneJack: Umfang ohne Zuordnung
FortuneJack gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsmittel; eine Blockierung der Domain über die Sperrliste der Gespa ist möglich.
Was für eine Lucky 31 bei einem solchen Haus zu bedenken bleibt, ist die Vergleichbarkeit. Die 31 Wetten einer Full-Cover-Systemwette sind in ihrer Struktur überall dieselbe Kombinatorik — fünf Auswahlen, 31 Reihen, dieselbe Verteilung auf die Stufen. Was sich ändert, ist der Rahmen: die Höchstgrenzen, die Auszahlungslogik, die Rundung, die Steuerfolge. Diese Bedingungen liest man bei jedem Anbieter einzeln, und bei einem Haus ausserhalb der Schweizer Aufsicht liest man sie ohne Gewähr einer Schweizer Stelle.
Fazit. Die Rechenform ist überall dieselbe, der Rahmen nirgends — und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine hiesige Instanz, die den Rahmen prüft.
Coolzino: der Name sagt nichts über die Aufsicht
Coolzino steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Damit gilt auch hier: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann über die Sperrliste der Gespa per DNS blockiert werden.
Wer über ein solches Angebot nachdenkt, sollte einen Punkt nicht mit einem anderen verwechseln: Die Beschreibung eines Anbieters ist keine Empfehlung. In der Schweiz ist Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS) — deshalb beschreibt diese Seite solche Häuser und bewertet sie, statt für sie zu werben.
Fazit. Ein Anbieter, der nicht bewilligt ist, wird durch die Nennung nicht bewilligt; die Nennung sagt nur, wo ein Schweizer Wettender auf ihn stossen kann.
Was am Ende zählt: die Zahl, die auf dem Konto erscheint
Eine Lucky 31 wird an einem Abend abgeschlossen und die Quoten sind flüchtig. Das ist bei einem System aus 31 Wetten folgenreicher als bei einer Einzelwette, weil die Gesamtquote einer Fünffachwette aus fünf Einzelquoten multipliziert wird — ein Zehntel Unterschied in einer Quote wandert durch alle Reihen, in denen diese Voraussage steckt. Wer die Auswahl lange offen lässt, spielt mit einem Preis, der sich in der Zwischenzeit bewegt.
Für die Kalkulation des Einsatzes heisst das, bei der eigenen Zahl zu bleiben und nicht bei der Zahl auf dem Formular. CHF 1 pro Reihe sind CHF 31. CHF 5 pro Reihe sind CHF 155. CHF 10 pro Reihe sind CHF 310. Die Rechnung ist trivial, und sie wird trotzdem ständig falsch gemacht, weil die Anzeige die Teilwette gross und den Gesamtbetrag klein darstellt. Die Limiten der beiden bewilligten Häuser — CHF 10’000 pro Systemwette bei Sporttip, CHF 7’500 pro Schein mit Multiples bei Jouez Sport — sind keine Zielmarken, sondern Decken.
Dazu kommt die Frage, was ein Gewinn wert ist und was davon bleibt. Der Rückfluss einer gewinnenden Reihe ergibt sich bei Sporttip aus Einsatz mal Quote, wobei Kombinationen mit der Gesamtquote rechnen und das Ergebnis anschliessend auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet wird. Bei Jouez Sport begrenzen CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen den Ertrag eines Scheins.
Und dann ist da noch der Steuerrahmen, der in der Schweiz für einmal günstig ist und trotzdem eine Fallunterscheidung kennt. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundeswert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, weshalb die korrekte Formel «je nach Kanton» lautet und nicht eine einzelne Kantonszahl. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit darunter: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer eine Lucky 31 bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat also im Gewinnfall nicht nur keine Schweizer Aufsicht, sondern auch eine andere steuerliche Behandlung. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; wer es genau wissen will, fragt die kantonale Steuerverwaltung.
Das bringt die Sache auf ihren Kern. Eine Lucky 31 ist in der Schweiz keine Frage der Anbieterwahl, sondern eine Frage des Einsatzes und der eigenen Auswahlqualität. 31 Wetten bringen eine gewinnende Reihe zurück, die nach Einsatz und Quote rechnet — und sie kosten 31 Einsätze, egal wie viele davon gewinnen. Genau diese Asymmetrie macht den Unterschied, und sie steht in keinem Werbetext.
Häufige Fragen zur Lucky 31
Was ist eine Lucky 31 Wette, und wie viele Auswahlen braucht sie?
Sie braucht genau fünf Auswahlen. Die Lucky 31 ist eine Full-Cover-Systemwette, in der die Einzelwetten eingeschlossen sind, und sie bildet aus diesen fünf Tipps jede mögliche Kombination — 31 einzelne Wetten auf einem Schein. Eine Auswahl mehr oder weniger, und es ist eine andere Wette.
Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?
Fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Die mittleren Stufen tragen also das Gewicht: Zwanzig der 31 Reihen sind Doppel oder Dreier. Genau deshalb kostet ein einzelner falscher Tipp mehr als eine Reihe.
Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?
Sie unterscheiden sich in der Zahl der Auswahlen und damit in der der Reihen. Die Lucky 15 stützt sich auf vier Auswahlen und bildet 15 Wetten, die Lucky 31 auf fünf Auswahlen mit 31 Wetten, die Lucky 63 auf sechs Auswahlen mit 63 Wetten. Mehr Auswahlen bedeuten feinere Abstufung und höheren Einsatz.
Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?
Der Gesamteinsatz ist der Einsatz pro Reihe mal 31. Bei CHF 1 pro Reihe sind es CHF 31, bei CHF 5 pro Reihe CHF 155. Die Systemwettenlimiten der beiden bewilligten Schweizer Veranstalter liegen bei CHF 10’000 pro Systemwette bei Sporttip und bei CHF 7’500 pro Wettschein mit Multiples bei Jouez Sport.
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?
Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.
Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?
In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters — der Teil, den der Anbieter von allen Einsätzen eines Marktes für sich behält. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten, und mit ihnen wandert diese Marge durch jede Reihe. Bei 31 Reihen wird sie also einunddreissigmal fällig, und kein Bonus hebt sie auf.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
