Wetten ohne Einzahlung: wo es Gratisguthaben gibt, was daran hängt und was es am Ende kostet

Updated Oktober 2026
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Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.

Sportwetten ohne eigene Einzahlung klingen nach einem Geschenk. In der Schweiz ist das Geschenk nicht verboten, sondern an eine Bedingung geknüpft: Wer Gratisspielguthaben verteilt, braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Deshalb stehen hinter fast jedem «Wetten ohne Einzahlung»-Suchbegriff zwei Dinge gleichzeitig — ein bewilligter Schweizer Veranstalter mit einem kleinen, befristeten Guthaben und ein paar ausländische Seiten, die seit Jahren nicht mehr im Schweizer Fernsehen auftauchen dürfen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande (siehe Abschnitt zum Veranstalter Jouez Sport).

Stand: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen abgeglichen, die die Veranstalter Swisslos und Loterie Romande sowie die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa veröffentlichen.

Was hinter einem «Wetten ohne Einzahlung»-Angebot steckt

Ein Angebot ohne Einzahlung ist am Anfang kein Geld. Es ist ein Guthaben, das der Veranstalter dem Spielerkonto gutschreibt, damit Wetten platziert werden — und dessen Weg zu einem Bankkonto in den allermeisten Fällen versperrt bleibt. Der Name führt in die Irre, und er führt noch in eine zweite Irre: Er lässt vermuten, das Angebot sei gratis. Es ist ein Vorschuss auf Einsatzverhalten.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Der Unterschied zwischen Guthaben und Geld zeigt sich nirgends deutlicher als bei der Loterie Romande. Spielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar, auch wenn es auf dem Spielerkonto steht und Wetten finanziert. Bei Swisslos gilt dasselbe für Gratisspielguthaben aus Promotionen: Reguläres Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto in eigenem Namen auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Das Gratisguthaben bleibt von diesem Weg ausgeschlossen — es lebt und stirbt im Spielerkonto.

Was ein solches Guthaben dann wert ist, hängt an drei Schrauben: der Quote, auf die es gesetzt wird, der Frist, in der es verbraucht sein muss, und der Auszahlungsquote des Marktes, in dem es liegt. Die Frist ist die brutalste. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, ist kein Guthaben, das man liegen lassen kann; es ist ein Guthaben, das man innerhalb von 30 Tagen verbraucht oder verliert.

Gratisguthaben, Freiwette, Bonus — drei Wörter, drei verschiedene Dinge

Die Schweizer Rechts- und Marktsprache trennt sauberer als die Werbung. Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Geldspielgesetz kennt und an die Zustimmung der Aufsicht bindet. Gratiswette oder Freiwette ist Marktvokabular für ein ähnliches Konstrukt ohne gesetzlichen Anker. Bonus ist ein Sammelwort, unter dem beides reist, dazu Quotenboosts und Cashback.

Wer vergleicht, sollte deshalb zuerst fragen, woraus der Anbieter den Betrag schöpft: aus eigenem Marketingbudget, aus dem Umsatz der Zielgruppe oder aus einer Erstattung, die nur unter Bedingungen anfällt. Ein Gratisbetrag kommt beim Veranstalter aus einer Rücklage, die über die Auszahlungsquote aller Wetten der Gemeinschaft zurückkommt. Das ist keine Polemik, das ist die Mechanik eines Marktes mit Marge.

Warum das Guthaben praktisch nie in der Höhe bleibt

Gratisguthaben, das zusätzliche Wetten auslöst, wird ausgezahlt oder verrechnet. Die Loterie Romande bot dazu die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» an, die, wie im Abschnitt über den Veranstalter beschrieben, CHF 10 Spielguthaben für einen Code vergab, der innert 7 Tagen in einem verifizierten Konto eingegeben werden musste; der Bestand war auf 7’000 Stück begrenzt, die Gültigkeit auf 30 Tage, und auszahlbar war das Guthaben nicht. Ein Zehner, ein Monat, siebentausend Stück. Wer glaubt, ein solches Angebot sei ein Einkommen, hat die drei Zahlen nicht gelesen.

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben kaufen, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Zahlen beschreiben das reguläre Aufladen, nicht die Gratisaktion — und genau diese Trennung verliert sich in den meisten Vergleichen, die im Netz herumstehen.

Bedingungen, die man vor dem Klick prüfen sollte

Vier Dinge entscheiden, ob aus einem Angebot ohne Einzahlung ein Gewinn oder ein Ärgernis wird. Erstens: Ist der Betrag auszahlbar? Zweitens: Wie lange ist er gültig? Drittens: Fällt er einem Höchstbetrag für Gewinne zum Opfer? Viertens: Steht die Wette überhaupt in einem Markt, den der eigene Veranstalter anbietet — oder in einem, der nach Schweizer Bewilligungsliste gar nicht bewilligt ist.

Der vierte Punkt klingt spitzfindig, ist es aber nicht. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Was dort nicht steht, ist nicht bewilligt. Wer sein Guthaben in einem Markt platziert, den sein eigener Anbieter nicht bewilligt hat, riskiert, dass die Wette zurückbezahlt wird — und die Frist für das Guthaben läuft trotzdem weiter.

Der Rechenweg, mit dem sich ein Gratisbetrag einordnen lässt

Die folgende Übersicht im Abschnitt «Der Rechenweg, mit dem sich ein Gratisbetrag einordnen lässt» stellt die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter den acht ausländischen Seiten gegenüber, die Schweizer Spielende im Alltag tatsächlich antreffen. Entscheidend sind nicht die Nennbeträge der Aktionen, sondern Bewilligungsstatus, Herkunft der Zahlen und der Ort, an dem die Bedingungen stehen.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung Wo die Zahlen herkommen
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande Allgemeines Spielreglement, 24. Auflage
Duelbits keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
1xBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
MyStake keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht etabliert, ohne Geltung in der Schweiz nur die Angaben der Plattform selbst

Die Spalte zur Herkunft ist die unbequeme. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern stehen die Zahlen in veröffentlichten Regelwerken, die jeder nachlesen kann: in den Sporttip-Spielregeln in Version 4.2 und im allgemeinen Spielreglement der Loterie Romande in seiner 24. Auflage. Bei den ausländischen Seiten gibt es keine vergleichbare Quelle. Wer dort nach Einsatzgrenzen, Auszahlungsfristen oder Bonusbedingungen sucht, findet sie in den Bedingungen der Seite — und nirgends sonst.

Warum die Höhe des Betrags der schlechteste Vergleichsmassstab ist

Eine Aktion mit CHF 100 Guthaben und 30 Tagen Frist kann teurer sein als eine mit CHF 10 und einer Woche. Der Unterschied liegt nicht im Nennwert, sondern darin, was das Guthaben auslöst. Je grösser der Betrag, desto grösser die Versuchung, ihn über den eigenen Rahmen hinaus zu spielen, und desto grösser der Anteil des Geldes, der nach Ablauf der Frist aus dem eigenen Konto in den Markt wandert. Der Nennwert ist Marketing, das Verhalten ist die Rechnung.

Der Grundaufbau, auf dem Schweizer Sportwetten stehen

Zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet, eine Aufsicht. Mehr ist der bewilligte Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und diese Enge erklärt fast alles, was auf den folgenden Seiten dieses Themas sonst unerklärt bleibt.

Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip und werden im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Diese Aufteilung ist keine Marketingentscheidung, sondern die Konsequenz eines Konkordats. Wer in Zürich wohnt, kann nicht zu Jouez Sport; wer in Genf wohnt, nicht zu Sporttip. Zwei Schweizer Produkte, die im Vergleich zueinander wie Alternativen aussehen, sind es in der Praxis für die meisten Spielenden nie.

Anmeldung: Ausweis, Adresse, ein Konto pro Person

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das ist der Punkt, an dem «ohne Einzahlung» mit der Schweizer Realität kollidiert. Ohne Einzahlung, gern. Ohne Identitätsprüfung: nicht in einem bewilligten Schweizer Angebot. Wer eine Seite sucht, auf der man mit einem Guthaben spielt, ohne einen Ausweis hochzuladen, wird bei Swisslos und der Loterie Romande nicht fündig — nicht aus Misstrauen gegen den Spielenden, sondern weil das Gesetz eine verifizierte Identität und ein einziges Konto pro Person verlangt.

Das Spielerkonto und sein Guthaben

Das Spielerkonto ist bei beiden Veranstaltern die einzige Tür. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier bleibt Gratisspielguthaben von jedem Auszahlungsweg ausgeschlossen.

Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Der Weg vom Guthaben zum Konto führt also nicht über Bargeld und nicht über eine Kryptowährung, sondern über eine Bankverbindung in eigenem Namen.

Zahlungswege im bewilligten Schweizer Angebot

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben ist der Einzahlungsschein weiterhin vorgesehen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 je Kauf.

Der Einzahlungsschein ist mehr als Nostalgie. Er zeigt, dass das Schweizer Modell Einzahlungen bewusst langsam macht — ein Papierformular verlangsamt den Weg vom Girokonto ins Wettkonto, und Verlangsamung ist hier gewollt. Ein Angebot ohne Einzahlung, das diese Hürde umgeht, umgeht in derselben Bewegung die Selbstbeschränkung, die an ihr hängt.

Was auf dem Wettschein passiert

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist keine Petitesse: Sie fällt immer zulasten des Spielenden aus, und über viele Wetten summiert sie sich zu einem Betrag, den niemand als eigenen Verlust wahrnimmt.

Bei Kombinationen entscheidet ausserdem die Regel, wie Voraussagen zusammengesetzt werden dürfen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer ohne diese Funktion eine Kombination baut, spielt nicht mit besserer Quote, sondern mit dem Risiko der vollständigen Annullierung.

Was passiert, wenn Sporttip-Wetten unterbrochen werden

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die Quote 1.00 klingt harmlos und ist es nicht. Sie entfernt eine Voraussage aus der Kombination und senkt die Gesamtquote in einem Ausmass, das eine aus drei Voraussagen aufgebaute Kombination regelmässig unter die ursprüngliche Erwartung drückt.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, rote Karte oder Videoschiedsrichterentscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Anspruch auf einen Gewinn hat nicht auf ewig. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Verlustlimiten und Sperren: das erste, was vor der Aktion kommt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist kein Formular, das man wegklickt. Wer die Limiten in einer euphorischen Minute nach oben setzt, wartet drei Tage lang auf seine eigene Entscheidung. Wer sie nach unten korrigiert, kann das sofort tun — ein Mechanismus, der genau die Richtung begünstigt, in die vernünftige Entscheidungen gehen, und der deshalb funktioniert.

Die Rechtslage: warum Gratisguthaben eine Zustimmung braucht

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und stehen unter dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Zwei Veranstalter sind erlaubt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer heute nach einer Liste weiterer bewilligter Schweizer Buchmacher sucht, sucht nach etwas, das es nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Veranstalter, weil es keine gibt — sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinerlös der bewilligten Spiele geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Das ist die erste grosse Konsequenz des Suchbegriffs: In der Schweiz gibt es keine Auswahl unter vielen bewilligten Anbietern, bei denen man ohne Einzahlung einsteigen könnte. Es gibt zwei.

Was ein Gratisguthaben verlangt: die Zustimmung der Aufsicht

Wer Gratisspielguthaben oder Gratisspiele abgibt, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen in einem Jahr für den grösseren Veranstalter des Landes — das ist die Zahl, die den ganzen Suchbegriff in Perspektive setzt.

Die Zustimmungspflicht hat einen Grund. Ein Gratisguthaben ist der wirkungsvollste Werbekanal, den ein Geldspielanbieter hat, weil es den Spielenden nichts kostet, um ihn auszuprobieren. Genau deshalb will der Gesetzgeber, dass jemand anderes die Gestaltung dieser Angebote ansieht, bevor sie in Umlauf kommen. Wer also einen Anbieter ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz ein Angebot, das unter Aufsicht entstanden ist — und in einem ausländischen Angebot eines, das nie eine Schweizer Aufsicht gesehen hat.

Werbung: was ein Anbieter sagen darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das erklärt, warum ausländische Seiten in der Schweiz mit ihrer Werbung kaum sichtbar sind: Sie dürfen hier nicht werben. Sichtbar sind sie über Suchmaschinen, über Empfehlungsseiten und über Werbung in sozialen Netzwerken — Wege, auf denen die Ahndung langsamer greift als im Bahnhofplakat.

Beträge und Bedingungen eines Bonus kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Zeitfenstersperre für Werbung gibt es nicht.

Die Sperrliste: was passiert, wenn eine Domain verschwindet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden aber innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet.

Für den Spielenden heisst das: Wer eine blockierte Seite sucht, findet sie meist binnen eines Tages nebenan. Die Sperre ist kein Sicherheitsnetz, sondern eine Bremse — sie macht den Zugang unbequemer, sie verhindert ihn nicht. Wer glaubt, eine DNS-Sperre schütze ihn, verwechselt eine Hürde mit einer Antwort.

Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz keine gilt

Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Was für den Spielenden ebenfalls verschwindet, ist mehr als die Bewilligung: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen, kein Schweizer Rechtsschutz. Ein ausländischer Anbieter steht ausserhalb des Systems, das die Limiten, die Sperren und die Ein-Konto-Regel trägt, die in einem bewilligten Schweizer Spielerkonto automatisch gelten.

Wo die Schutzlücke im bewilligten System verläuft

Wer das Schweizer System in ein helles Licht stellt, muss eine Zahl daneben legen: Kontrollkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Fast in jedem zweiten Fall. Das ist der stärkste Beleg dafür, dass Aufsicht und Vollzug zwei verschiedene Dinge sind und dass die Verantwortung, die das Gesetz dem Veranstalter zuweist, in der Praxis am Schalter verpufft.

Die Konsequenz daraus ist unangenehm und nüchtern: Eine Schweizer Bewilligung schützt vor der Willkür eines Anbieters, aber nicht davor, an einer Verkaufsstelle oder mit einem geliehenen Ausweis einem System zu begegnen, das am Papier dicht ist und in der Handhabung Löcher hat. Wer sein eigenes Verhalten kontrollieren will, verlässt sich besser auf die persönlichen Limiten im Spielerkonto als auf den Veranstalter. Die Limiten für 1, 7 und 30 Tage haben den Vorteil, dass sie nicht am Schalter verhandelt werden.

Spielerschutz: was passiert, wenn die Rücksichtnahme ausfällt

Sportwetten stehen in der Schweiz Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — eine Regel, die heute kaum jemanden überrascht, an ihrer Einführung aber nicht unumstritten war.

Der wichtigere Punkt ist ein anderer. Die Limiten, die bei einem Schweizer Veranstalter gelten, setzt nicht der Staat, sondern der Spielende selbst. Der Veranstalter ist verpflichtet, von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Wer glaubt, in der Schweiz greife automatisch ein staatlicher Deckel, hat das Modell mit dem eines anderen Landes verwechselt.

Limiten senken und erhöhen: der Unterschied von sofort und 72 Stunden

Die Herabsetzung einer sportwetseitigen Limite wirkt unmittelbar. Die Heraufsetzung wirkt nach Ablauf einer Frist — von Gesetzes wegen nach 24 Stunden, bei Swisslos und der Loterie Romande nach 72 Stunden. Ein Aufschub von drei Tagen liegt auf der Kante zwischen Schutz und Gängelung, und er verdient ein Urteil: Er ist richtig platziert. Die Entscheidung, den Einsatz zu erhöhen, fällt fast immer im direkten Anschluss an einen Verlust, und keine andere Regel im Schweizer Regelwerk greift diesen Moment so direkt an.

Wer ein Gratisguthaben annimmt, sollte die Limite vorher setzen, nicht danach. Die Reihenfolge entscheidet die Zahl. Ein Guthaben, das in ein Konto ohne Limite fliesst, ist ein Hebel auf das eigene Geld; dasselbe Guthaben in einem Konto mit einer Limite von CHF 50 pro Tag ist ein Probelauf.

Spielsperren und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillige Spielsperren können frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten.

Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne. Das ist der Satz, den man kennt, wenn man ihn im Regelwerk liest, und den man spürt, wenn man ihn auf ein Gratisguthaben anwendet: Wer während einer Sperre spielt, verliert nicht nur das Spiel — er verliert den Anspruch. Die Sperre ist keine Pause mit Rückfahrt, sie ist ein Schnitt.

Verlorenes Geld ist eigenes Geld

Ein Gratisbetrag verändert das Verlustverhältnis nur für die ersten Wetten. Sobald die Limite des Kontos erreicht ist, ist das verbliebene Geld wieder eigenes. Wer wegen eines Anreizes mehr einsetzt als vorgesehen, verliert am Ende eigenes Geld, nicht das des Anbieters — der Anbieter hat das Guthaben aus einem Marketingbudget bezahlt und rechnet es über die Marge des gesamten Marktes zurück.

Der Steuerpunkt hängt verwandt zusammen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Spielender gewinnt weit unter dieser Grenze und zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer hier verbindlich planen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Anders bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles Einkommen gelten, unabhängig vom Betrag. Thurgau handhabt es so. Das ist kein Detail am Rand einer Rechtsfrage, sondern ein Nachteil, der genau dort auftritt, wo viele nach einem Angebot ohne Einzahlung suchen.

Was Gratisguthaben in Schweizer Aktionen konkret wert ist

Die Frage, die bleibt, ist die nach dem Wert. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, hat in einem Markt mit zwei Quoten von je 1.90 einen bestimmten Erwartungswert, und der lässt sich ausrechnen. Die Rechnung gilt für ein Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mit ausgezahlt wird — das ist die Bedingung, unter der die Aktion der Loterie Romande steht.

In einem Markt mit zwei Ausgängen zu 1.90 zu 1.90 beträgt der Quotenschlüssel 95 %, die Marge des Veranstalters also 5 %. Wer das Guthaben in einem solchen Markt setzt und annimmt, dass nur der Guthabenbetrag gewettet wird, kommt auf einen durchschnittlichen Wert von rund CHF 4.50 bis CHF 4.80 — je nachdem, ob die Wette gewinnt oder verliert, und über viele identische Fälle hinweg gemittelt. Die zehn Franken sind also nicht zehn Franken wert, sondern knapp die Hälfte, sobald die Quote und die Marge mitrechnen.

Die Bandbreite des Werts ist die eigentliche Aussage. Sie liegt nicht fest, weil der Wert vom Ausgang abhängt und erst im Durchschnitt vieler Fälle konvergiert. Diese Zahl ist eine statistische Schätzung unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag gewettet wird; sie verspricht weder einen Gewinn noch eine bestimmte Auszahlung.

Und sie ist noch optimistisch gerechnet, weil die Aktion der Loterie Romande eine Frist hatte: 30 Tage Gültigkeit, 7’000 Stück insgesamt, Eingabe des Codes innert 7 Tagen. Ein Erwartungswert, der drei Wochen zu spät kommt, ist kein Erwartungswert mehr. Er ist eine verpasste Gelegenheit mit schöner Rechnung.

Umsatzbedingungen: die Zahl, die den Nennbetrag frisst

Wo ein Bonus an eine Umsatzbedingung geknüpft ist, entscheidet nicht der Nennbetrag, sondern die Bedingung. Der geforderte Umsatz ergibt sich aus dem Bonusbetrag mal dem Umsatzfaktor, auf den sich die Bedingungen beziehen — dabei zählen nur Wetten ab der geforderten Mindestquote. Bei einem Bonus von CHF 100 mit dem Faktor 10 sind das CHF 1’000 Umsatz; bei einer Mindestquote von 1.80 und einem Einsatz von CHF 2 je Wette sind es 500 Wetten. 500 Wetten erreicht niemand in einer Woche, und die Bedingungen geben selten ein Jahr.

Der erwartete Kostenanteil folgt direkt daraus: Über CHF 1’000 Umsatz in einem Markt mit einer Marge von 5 % bleibt im Durchschnitt ein Kostenbetrag in der Grössenordnung von CHF 50 übrig. Wer diesen Betrag gegen ein Guthaben von CHF 100 stellt, sieht, dass die Hälfte des Nennwerts im Besen verschwindet, bevor die erste Auszahlung überhaupt in Frage kommt. Bei harten Bedingungen und einem Bonus von CHF 20 mit dem Faktor 40 kippt die Rechnung vollständig ins Minus der Erwartung. Ein grosser Betrag mit harten Bedingungen ist deshalb nicht grosszügig, sondern teuer.

Das ist der eine Satz über Umsatzbedingungen, der genügt. Wer ihn verstanden hat, liest jeden Bonusbanner mit anderen Augen.

Der Vergleich: zehn Plattformen, nach den Kriterien dieses Themas

Die folgenden Abschnitte nehmen jede Plattform einzeln unter die Lupe, in derselben Reihenfolge wie die Tabelle: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Seiten. Verglichen werden die Dinge, die bei einem Angebot ohne Einzahlung entscheiden — Bewilligungsstatus, woher die Zahlen kommen, und was von einem Guthaben übrig bleibt. Die Höhe eines Gratisbetrags steht bewusst nicht an erster Stelle.

Swisslos Sporttip: das Guthaben mit den strengsten Regeln und dem klarsten Weg nach draussen

Sporttip ist die Sportwette der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet in den deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Wer hier ein Gratisguthaben erhält, spielt in einem Rahmen, in dem der Weg vom Guthaben zum Konto bekannt ist: Reguläres Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto in eigenem Namen auszahlen, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von diesem Weg ausgeschlossen.

Die Sporttip-Regeln kennen ausserdem Grenzen, die einem Guthaben sehr schnell begegnen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von zehn Franken liegt damit mitten im normalen Bereich; ein Guthaben, das jemand in eine Systemwette von mehreren tausend Franken setzen möchte, stösst an die Höchsteinsatzgrenze und wird zurückgewiesen.

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online in Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und ebenfalls in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Dieser letzte Satz ist die eigentliche Nachricht für alle, die ein Gratisguthaben mit einem Boost kombinieren wollen. Wer den Boost will, darf nicht aussteigen. Wer aussteigt, verliert die Erhöhung, die den Boost ausgemacht hat. Das ist kein Fehler im System, sondern der Zweck der Konstruktion: Der Veranstalter sichert sich ein, dass die Erhöhung nur auf einen Lauf gewährt wird, nicht auf eine Entscheidung.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Die Bewilligung macht Sporttip zum einzigen Anbieter dieses Vergleichs, bei dem die Spielerschutzregeln in der eigenen Plattform greifen. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer seine Sperre unbefristet einträgt, landet in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos und für Liechtenstein gilt.

Und doch ist Sporttip in diesem Vergleich nicht die erste Wahl für die Zielgruppe des Suchbegriffs. Ein Angebot ohne Einzahlung ist hier kein Standardinstrument, sondern die Ausnahme — im Jahr 2025 hat die Gespa dem hauseigenen Veranstalter 8 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt. Acht in einem Jahr. Wer bei Swisslos einsteigt, steigt mit seinem eigenen Geld ein, mit einem Mindestkauf von CHF 20 beim Aufladen des Wallets.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben mit Frist, Bestand und Nennwert

Jouez Sport ist das Westschweizer Gegenstück, veranstaltet von der Loterie Romande für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Wer hier wohnt, hat Zugang zu einem Produkt mit einer Aktionstradition, die Swisslos in dieser Form nicht kennt: Die Aufsicht hat der Loterie Romande im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt, dreimal so viele wie dem grösseren Veranstalter.

Die dokumentierte Aktion dieses Themas ist «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, die Gültigkeit betrug 30 Tage, und auszahlbar war das Guthaben nicht.

Drei Zahlen, die zusammen ein vollständiges Bild eines Gratisguthabens ergeben. Zehn Franken Nennwert, 7’000 Stück Bestand, 30 Tage Frist. Der Bestand ist die Zahl, die man am seltensten liest und am häufigsten übersieht: 7’000 Exemplare einer Aktion, die an 7 Stadiontagen verteilt werden, sind pro Aktionstag tausend Codes. Wer den Code erst zwei Wochen später in einem Forum findet, hat eine Chance von null und eine Frist von dreissig Tagen.

Über das Konto gelten bei der Loterie Romande Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Für Spielende aus der Deutschschweiz ist das Produkt ohnehin unerreichbar. Ein online geführtes Konto setzt Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Das ist die nüchterne Antwort auf die Frage, welcher bewilligte Schweizer Anbieter für einen Zürcher mit einem Gratisguthaben aufwartet: keiner von beiden, sondern nur der, in dessen Gebiet er wohnt.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, mit den Hausregeln eines anderen Systems

Duelbits tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Geltung; die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz ebenso, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was das für die Ausgangsfrage bedeutet, ist unspektakulär und wichtig. Ein Angebot ohne Einzahlung bei Duelbits ist ein Angebot unter den Hausregeln dieses Anbieters, mit Bedingungen, die nur dort stehen und nur dort gelten. Wo Schweizer Limiten, Sperren und ein Auszahlungsweg in eigenem Namen automatisch greifen, gibt es hier einen Vertragstext — und sonst nichts. Wer das akzeptiert, akzeptiert auch, dass eine Streitigkeit über eine Wette nicht in der Schweiz ausgetragen wird.

Donbet: kein Schweizer Permit, und damit keine Schweizer Rücksicht

Donbet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da, mit denselben Folgen: keine Geltung einer allfälligen ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das nationale Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre.

Für ein Gratisguthaben heisst das konkret: Die Bedingungen stehen ausschliesslich in den Unterlagen des Anbieters, und ihre Einhaltung ist eine Frage seiner Kulanz. Wer nach einem Anbieter ohne Einzahlung sucht, weil er der Schweizer Bürokratie entgehen möchte, bekommt hier genau das — und verliert dabei die Instrumente, die in einem bewilligten Konto den Verlauf eines Abends begrenzen.

Unibet: global bekannter Name, in der Schweiz ohne Zulassung

Unibet tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert, sie hat in der Schweiz keine Geltung, und der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden.

Der Name gehört zu den bekanntesten der Branche, was ihn in einem Schweizer Vergleich eher heikler als bequemer macht. Bekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal. Wer hier ein Gratisguthaben in Anspruch nimmt, tut das in einem System, das beim Thema Spielerschutz andere Regeln hat als das, das zwei Kantonsgruppen für Schweizer Spielende aufgesetzt haben. Ein ausländischer Anbieter kann in seinem Sitzland streng reguliert sein; in der Schweiz gilt seine Bewilligung trotzdem nicht.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, und mit voller Steuerfolge

1xBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, ohne Geltung einer allfälligen ausländischen Bewilligung hier, ohne Verbindung zum Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit dem Risiko einer Sperrlistung.

Bei diesem Anbieter lohnt es sich, die Steuerfolge anzusprechen, die für alle ausländischen Plattformen gilt, weil sie in der Schweiz noch wenig bekannt ist. Gewinne aus einem ausländischen Grossspiel unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie als volles Einkommen erfassen, unabhängig von der Höhe. Im Kanton Thurgau wird so verfahren. Ein Gratisguthaben von zehn Franken, das in einen Gewinn von einigen hundert Franken mündet, kann also eine Steuerfolge erzeugen, die der Nennwert der Aktion nicht vermuten lässt.

Wettigo: kein Schweizer Permit, deutsche Sprache, schmale Rechtsposition

Wettigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Allfällige Bewilligungen haben hier keine Geltung, die Anbindung an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann gesperrt werden.

Ein deutschsprachiges Auftreten ist kein Kriterium für irgendetwas. Zwölf Kantone des Swisslos-Vertragsgebiets sind deutschsprachig, und deshalb trifft ein deutschsprachiges Angebot aus dem Ausland hier auf ein Publikum, das gewohnt ist, alles in seiner Sprache zu finden — von der Spielanleitung bis zur Auszahlung. Die Beratung über eine strittige Wette erfolgt dann trotzdem nach den Regeln, die im Sitzland des Anbieters gelten.

N1 Bet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Kanal für Beschwerden

N1 Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, die Anbindung an das schweizerische Sperrsystem fehlt, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.

Wer sich auf einer solchen Plattform für ein Gratisguthaben registriert, stellt fest, dass die einfachste Frage — wie kommt das Guthaben aus dem Konto heraus, wenn es auszahlbar ist? — nicht mehr an einer Schweizer Stelle überprüfbar ist. In den bewilligten Schweizer Angeboten gibt es dafür ein Regelwerk, eine Kontoverbindung in eigenem Namen und eine Aufsicht mit Adresse in Bern. Hier gibt es ein Kontaktformular.

MyStake: ohne Schweizer Zulassung und ohne Schweizer Rechtsweg

MyStake tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, mit denselben Konsequenzen: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.

Für Spielende, die nach einem Angebot ohne eigene Einzahlung suchen, ist dabei ein Aspekt besonders relevant: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Weg, das eigene Konto an ein schweizweites Sperrsystem zu binden — weder im positiven Sinn einer wirksamen Selbstsperre noch im negativen Sinn der Erkennung einer bestehenden Sperre. Genau die Massnahme, die ein Spielerkonto in ein Werkzeug gegen das eigene Spiel verwandelt, existiert hier nicht.

22Bet: ohne Schweizer Permit und mit den Hausregeln als letzter Instanz

22Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, das Sperrregister erreicht den Anbieter nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und eine DNS-Sperre ist möglich.

Bei diesem Anbieter zeigt sich die Struktur der ganzen Gruppe am klarsten: Gleiche Rechtslage, gleiche fehlende Anbindung, unterschiedliche Namen. Wer zwischen mehreren solchen Plattformen wählt, wählt nicht zwischen besserer und schlechterer Schweizer Einbindung, sondern zwischen Marken mit derselben fehlenden. Die Unterschiede liegen in der Ausgestaltung eines Bonus, und ein Bonus ist die instabilste Grösse auf der ganzen Liste.

Was der Vergleich entscheidet und was nicht

Nach zehn Plattformen bleibt ein Rest, der sich nicht auflösen lässt: In der Schweiz gibt es keinen bewilligten Anbieter, bei dem ein Konto ohne Einzahlung und ohne Identitätsprüfung eröffnet werden könnte, und bei den ausländischen Seiten ist ein Gratisguthaben eine Marketingentscheidung ohne Frist darüber, ob die Bedingungen morgen noch dieselben sind.

Wer in einem Swisslos- oder Loterie-Romande-Gebiet wohnt und ein Guthaben ohne eigene Einzahlung testen möchte, hat eine einzige realistische Route: die nächste Gratisspielguthaben-Aktion des eigenen Veranstalters abwarten. Mit 8 Zustimmungen für Swisslos und 24 für die Loterie Romande ist die Chance ungleich verteilt — und wer in der Deutschschweiz wohnt, sitzt auf der schlechteren Seite dieser Verteilung.

Eine Sache sollte niemand aus diesem Vergleich mitnehmen: dass der Verzicht auf eine Schweizer Bewilligung für den Spielenden günstiger wäre. Der Verzicht nimmt Limiten, Sperren, Auszahlungsweg und Rechtsschutz mit. Er kann trotzdem die richtige Wahl für einen klar begrenzten Test sein — aber dann sollte der Test tatsächlich begrenzt sein und nicht der Anfang eines Dauerengagements.

Häufig gestellte Fragen

Kann man bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter ohne eigene Einzahlung wetten, und woher kommt das Guthaben?

Ja, auf zwei Wegen: über Spielguthaben aus einer Aktion oder über die eigene Einzahlung mit Mindestbetrag. Das Guthaben stammt aus einem Marketingbudget des Veranstalters, nicht aus einer Gutschrift Dritter, und es braucht für Gratisspielguthaben die Zustimmung der Aufsicht Gespa. Nicht auszahlbares Aktionenguthaben bleibt im Spielerkonto.

Wie viel muss bei Swisslos mindestens auf das Wallet eingezahlt werden?

Der Mindestbetrag beim Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20, möglich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Grenzen betreffen das reguläre Aufladen.

Was war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» und wie lange lief sie?

Wie bereits erwähnt, lief die Aktion der Loterie Romande vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum verlangt das Geldspielgesetz für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Weil ein Gratisguthaben der wirkungsvollste Werbekanal eines Geldspielanbieters ist. Die vorgängige Zustimmung der Aufsicht ist eine Gestaltungskontrolle, bevor ein Angebot in Umlauf kommt. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was heisst das für kleine Guthaben?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und bei Systemwetten CHF 10’000. Ein Guthaben von CHF 10 ist damit in mindestens zehn Einzelwetten oder einer Kombination einsetzbar, aber nicht in einer Systemwette mit grossem Einsatz.

Welche Risiken bringen Angebote ohne Schweizer Bewilligung mit sich, und welche Rolle spielt die Sperrliste?

Solche Anbieter stehen ausserhalb des Schweizer Systems: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Gewinne je nach Kanton voll steuerbar. Die Gespa-Sperrliste blockiert Domains per DNS, doch ersetzte Domains tauchen innert Stunden auf.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»