Squash-Wetten in der Schweiz: was die zwei bewilligten Veranstalter wirklich verlangen

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Stand der Angaben: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungen und Veranstalterangaben wurden gegen die Verzeichnisse der Gespa und die veröffentlichten Spiel- und Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Squash ist eine kleine Sportart mit einer grossen Rechnung. Wer in der Schweiz auf ein Match an der Glaswand setzen will, hat genau zwei Adressen, die das dürfen, und beide arbeiten mit einem begrenzten Programm. Alles andere, was im Netz unterwegs ist und auf Squash Quoten anbietet, hat hier keine Bewilligung, hängt an keinem hiesigen Sperrregister und zahlt im Streitfall an niemanden, den man in der Schweiz belangen könnte. Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Kostenfrage: Der bequemere Weg führt regelmässig zu einem Anbieter, bei dem der Einsatz nicht durch ein Schweizer Recht geschützt ist.

Der zweite Kostenpunkt sitzt tiefer und ist weniger sichtbar. In jeder Quote steckt die Marge des Veranstalters, und in einem Markt mit zwei möglichen Ausgängen lässt sie sich ausrechnen, ohne dass man die Partie kennt. Bei einem Beispielmarkt mit 1.90 auf beide Seiten behält das Buch rund 5 % jedes eingesetzten Frankens. Das ist der Preis, den der Spielende für die Dienstleistung zahlt, unabhängig davon, ob am Ende ein Gewinn auf dem Wettschein steht.

Drittens kostet Squash Zeit und Prüfarbeit. Ob überhaupt Märkte auf ein bestimmtes Turnier geführt werden, hängt nicht am Interesse des Publikums, sondern daran, ob die Sportart, der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste der zugelassenen Angebote stehen. Wer das vor dem Einsatz nicht nachschaut, findet die Wette manchmal einfach nicht im Programm und wundert sich.

Bevor die erste Wette läuft: Verlustlimiten, Sperren und was sie kosten

Spielerschutz in der Schweiz beginnt nicht mit einem Warnhinweis in kleiner Schrift, sondern mit einer Eingabe, die man selbst macht, bevor man zum ersten Mal tippt. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Diese Werte sind keine Empfehlung, sie sind eine Einstellung, die für eine ganze Weile gilt. Eine Senkung wirkt sofort. Wer sich also mitten in einer schlechten Serie dazu entschliesst, weniger zu riskieren, bekommt das ohne Wartezeit. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Man sitzt also auf der eigenen Entscheidung fest, und zwar in der Richtung, in der das Sitzen unangenehm ist: runter geht es sofort, rauf erst später. Der Gesetzesrahmen gibt ein Erhöhungsintervall von 24 Stunden vor, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer über diese drei Tage nachdenkt, merkt schnell, wann die Regel am meisten weh tut — am Abend nach einer verlorenen Wette, wenn das Verdoppeln so naheliegend wirkt.

Die Limite ist ein Deckel auf den Verlust über einen Zeitraum, kein Deckel auf den einzelnen Einsatz. Sie fängt also nicht die eine grosse Wette ab, sondern die Summe aus vielen kleinen. Genau deshalb ist sie für jemanden mit einem kleinen monatlichen Wettbudget das wirksamere Werkzeug und für den Gelegenheitswetter mit drei Wetten pro Jahr eher Papier.

Zugangssperre und Sperrregister: die zweite Notbremse

Neben den Limiten gibt es bei Swisslos die Möglichkeit, sich den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst zu sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Das ist der Punkt, an dem Swisslos stärker ist, als es die eigene Werbung sagt. Wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern in einem System, das über die Kantonsgrenzen hinausreicht. Genau dort läuft die Grenze zu den ausländischen Websites, die im Abschnitt «Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung» auftauchen: Sie sind an dieses Register nicht angeschlossen. Eine Sperre, die dort niemand kennt, ist keine Sperre. Ein Spieler, der sich bei Sporttip sperrt und dann bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung weiterspielt, hat nur den bequemeren Teil seines Kontos geschlossen.

Eine Sperre ist überdies kein Kontoschluss auf Zeit, sondern eine von aussen kontrollierte Schranke. Eine unbefristete Sperre lässt sich nach den Regeln des Konkordats erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Das ist unbequem, und genau das ist der Zweck. Wer sich selbst sperrt, will in dem Moment nicht verhandeln — also verhandelt das System später, mit Abstand, nicht in der Nacht, in der die Serie reisst.

Dass die Praxis an der Kasse schwächer ist als die Regel im Gesetz, zeigt eine Zahl, die man kennen sollte. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter für selbstverständlich hält, irrt. Am eigenen Konto entscheidet man selbst, und dort funktionieren Limite und Sperre zuverlässig — am Schalter offenbar nicht.

Wo es im Ernstfall Beratung und Hilfe gibt

Wer merkt, dass die Kontrolle über Einsatz und Zeit verloren geht, findet in der Schweiz Beratung bei den kantonalen Suchtprägestellen und den Schuldenberatungen, und die Gespa führt das Sperrregister, in das eine unbefristete Sperre eingetragen wird. Eine Sperre ist dabei nicht die letzte Stufe, sondern eine von zwei: Die Limiten lassen sich jederzeit senken, und die Beratung ist kostenlos.

Ein Punkt, den viele nicht wissen: Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer also gegen eine bestehende Sperre spielt, verliert den Anspruch auf das Geld, auch wenn der Wettschein gewonnen hat. Die Sperre ist damit nicht bloss eine Zugangsbeschränkung, sondern ein Rechtsverlust.

Für jemanden, der sich in einer schwierigen Phase befindet, ist der praktische Weg darum genau umgekehrt zu dem, was man vermuten würde. Nicht Limiten auf ein vernünftiges Mass zurücksetzen, sondern sperren und die Sperre bestehen lassen. Die 72-Stunden-Regel für Erhöhungen und die Drei-Monats-Frist für die Aufhebung wirken zusammen wie ein Sicherheitsnetz, das man nur einmal aufziehen muss.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne

Marke Bewilligung Veranstalter / Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung Swisslos
Loterie Romande Bewilligung Loterie Romande
22Bet keine Bewilligung nicht feststellbar
Coolzino keine Bewilligung nicht feststellbar
1xBet keine Bewilligung nicht feststellbar
myBet keine Bewilligung nicht feststellbar
Pribet keine Bewilligung nicht feststellbar
Funbet keine Bewilligung nicht feststellbar
Boomerang Bet keine Bewilligung nicht feststellbar
Roobet keine Bewilligung nicht feststellbar

Die Reihenfolge dieses Vergleichs bildet die Rechtslage ab, nicht die Grösse der Websites. Zwei Veranstalter mit Bewilligung stehen vorne, und zwar in der Reihenfolge ihres Vertragsgebiets — zuerst die Deutschschweiz, dann die Westschweiz. Danach folgen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, gelistet nach den gleichen Kriterien und mit dem gleichen Hinweis. Wer in dieser Liste nach einem umfassenden Buch mit Squash-Märkten sucht, sucht am falschen Ort: Diese acht können in der Schweiz nichts bewilligen lassen, was es hier nicht gibt.

Dass sie hier überhaupt stehen, hat einen einfachen Grund. Man begegnet ihnen. Sie bewerben sich über Suchmaschinen, über Vergleichsseiten, über Sponsoring, und ein Teil ihrer Domains landet über kurz oder lang auf einer Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen; Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt, und die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping ausdrücklich Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste.

Wer eine dieser acht Adressen ausprobiert, sollte die Bedingungen mitlesen. Der ausländische Anbieter arbeitet nach seinen eigenen Hausregeln, und die Schweizer Spielerschutzwerkzeuge kommen darin nicht vor: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Limiten hoheitlich vorgeschrieben, kein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit um eine Quote. Der Schweizer Gesetzgeber betrachtet das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung als Straftat und stellt darauf bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, was für ihn ist. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und dann steht er ohne beides da.

Squash als Wettsport: kleine Sportart, geschlossene Liste

Die ehrliche Antwort auf die Frage, ob sich Squash überhaupt für Wetten eignet, lautet: Das entscheidet nicht der Geschmack des Publikums, sondern eine Liste. Zugelassen sind in der Schweiz nur Sportwetten, und das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Aufzählung — die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, wird von den bewilligten Veranstaltern nicht geführt. Ob Squash und welche Turniere darin auftauchen, prüft man vor dem Einsatz selbst, am besten in der Gespa-Liste und im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters.

Die Liste arbeitet mit engen Bedingungen, und die sind für eine Randsportart wie Squash der eigentliche Engpass. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur möglich, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet — eine Wette darauf, dass jemand in der Weltrangliste steigt, ist also nicht einfach frei verfügbar. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin ausgeschlossen.

Für den Wettenden heisst das: Bei Squash ist die Auswahl dünner als bei den grossen Mannschaftssportarten, und das liegt nicht an mangelndem Angebot der Veranstalter, sondern an der Zulassung. Die Sportart liefert wenige Events in einem engen Zeitfenster, und innerhalb dieses Fensters entscheidet die Liste, welche Wettarten überhaupt erlaubt sind. Wer gewohnt ist, bei einem Fussballspiel zwischen Dutzenden Märkten zu wählen, kommt bei Squash in einem deutlich kleineren Raum an.

Was zu einer Sportart bekannt ist und was offen bleibt

Über Squash als Wettsport ist in den Schweizer Bedingungen wenig geregelt. Die Regeln, die gelten, betreffen die Abwicklung: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, und Verlängerung oder Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Diese Regel ist bei einer Randsportart wichtiger als bei einer grossen Liga. Turniere werden verschoben oder abgesagt, Hallen fallen aus, ein Spieler verletzt sich im Aufwärmen. Der Einsatz ist dann nicht verloren, aber die Wette ist es — und in einer Kombination verliert die eine Voraussage ihre Wirkung, während der Rest weiterläuft. Wer eine Fünferkombination mit einem Squash-Match aufbaut, trägt dieses Ausfallrisiko in jedem einzelnen Fall mit.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Squash-Besonderheit, aber bei einer kleinen Sportart mit überschaubarem Teilnehmerfeld und mehreren Spielern desselben Vereins auf einem Turnier ein Punkt, den man im Kopf behalten sollte: Die Regel gilt personenbezogen, nicht pro Turnier. Und Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer jünger ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wie Squash-Wetten in der Schweiz reguliert sind

In der Schweiz darf nicht jeder Sportwetten anbieten, und die Bewilligung ist eng gefasst. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Die ESBK ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur Casinos.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der Nettogewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Teil, den man als Wettender mitbezahlt: Ein bewilligter Schweizer Veranstalter ist keine Privatfirma, die einen Markt abschöpft, sondern ein Modell mit öffentlichem Auftrag und entsprechend schmalem Spielraum bei der Produktgestaltung.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Bei Swisslos bedeutet das mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als ein E-Mail-Feld, und der Aufwand ist der Preis dafür, dass die Sperre und das Register überhaupt funktionieren können.

Bewilligung ja, Lizenz nein: was der Unterschied praktisch bedeutet

In der Schweiz spricht man in rechtlichen Aussagen nicht von einer Lizenz, sondern von einer Bewilligung — einer Veranstalterbewilligung plus einer Bewilligung pro Spiel. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist der Grund, warum ein ausländisches Papier aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hier nichts bewirkt: Es hat in der Schweiz keinerlei Kraft. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung als «lizenziert» zu bezeichnen, wäre in beide Richtungen falsch — im Ausland mag sie eine Lizenz haben, in der Schweiz ist sie eine Website ohne Berechtigung.

Die Zahl der bewilligten Sportwettenveranstalter ist keine offene Grösse, die sich mit der Zeit vergrössert. Sie ist auf zwei begrenzt, und es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer also auf der Suche nach einem dritten Schweizer Anbieter ist, sucht etwas, das per Gesetz nicht existiert.

Das ist unbequem, und es ist ehrlicherweise der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Für Squash bedeutet die Zwei-Veranstalter-Lösung eine sehr kleine Auswahl, und die Freiheit, die einem im Netz angeboten wird, ist keine Freiheit innerhalb des Schweizer Rechts, sondern eine Position ausserhalb davon. Für einen Squash-Fan, der auf ein bestimmtes Turnier setzen will, ist das ein echtes Handicap — die Auswahl an Märkten und die Breite des Programms bleiben schmal, weil niemand mit Bewilligung in Konkurrenz zu einem zweiten Anbieter treten muss.

Was beworben werden darf und was nicht

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das erklärt, warum die acht Marken im Abschnitt «Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung» nicht im Fernsehspot der Deutschschweiz auftauchen, sondern überkanalig dort werben, wo sie niemand kontrollieren kann. Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer also ein Gratisguthaben oder eine Gratiswette sieht, liest am besten zuerst die Bedingungen des Anbieters, denn die Bewilligungsauflagen verhindern nur, dass so etwas ohne Zustimmung passiert — sie sagen nichts darüber, was es wert ist.

Wann ein Squash-Gewinn in der Schweiz steuerfrei bleibt

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt je nach Kanton etwas anderes — eine einzelne kantonale Zahl wäre falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Bei einem Squash-Einzel mit ein paar hundert Franken Auszahlung ist die Steuerfrage also keine, die den Entscheid beeinflussen sollte. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer gelegentlich bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann also eine Steuererklärungspflicht auslösen, die er nicht auf dem Radar hatte. Für Einzelfragen hilft nur der eigene Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Wie eine Quote entsteht und was die Marge kostet

Eine Quote ist keine Prognose, sondern ein Preis mit einer eingebauten Gebühr. Wenn ein Markt zwei Ausgänge hat und beide bei 1.90 stehen, ist der Auszahlungsschlüssel das Ergebnis aus eins geteilt durch den Kehrwert jeder Quote, zusammengezählt: Bei diesem Beispielmarkt macht das rund 0’526, also etwa 52.6 % des Einsatzes je Ausgang. Beide Seiten zusammen ergeben damit eine Auszahlung von knapp unter 95 % der Einsätze; die Marge des Veranstalters liegt bei rund 5 %. Zu diesen rund 5 % gehört die Bedingung: Es ist ein Beispielmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten, kein abgeschriebener Preis, und die Marge bewegt sich je nach Sportart, Markt und Anbieter — sie ist eine Bandbreite, kein fester Satz. Bei einem Markt mit drei oder mehr Ausgängen sind es entsprechend mehr Terme in derselben Summe.

Für einen Squash-Fan folgt daraus etwas Konkretes: In einer Sportart mit zwei möglichen Ausgängen sollte die Marge kleiner ausfallen als in einem Markt mit vielen Ausgängen, und bei einem kleineren Turnier kann sie grösser ausfallen als bei einem Grand-Slam-Feld. Wer die tatsächlichen Quoten eines bestimmten Matches prüfen will, liest sie im Wettprogramm des Veranstalters und rechnet dort nach. Das ist Arbeit, aber es ist die einzige Zahl, die man ohne Ergebniswissen wirklich kontrollieren kann.

Die bewilligten Veranstalter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das breite Programm für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein

Swisslos betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Eine Systemwette mit zehntausend Franken ist kein Freizeitprodukt, sondern der Rahmen für jemanden, der strukturiert mit vielen Kombinationen arbeitet.

Mehrere Funktionen sind ausdrücklich als Online-Funktionen ausgestaltet. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn; er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos eine Wette mit Quote 1.00 werten. Für Squash heisst das: Bei einem engen Ballwechsel, in dem der Videobeweis läuft, sitzt man als Livewetter manchmal auf einer Wette, über die gerade entschieden wird.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Beim Geld gibt es eigene Regeln. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mindestens CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Zwei Fristen sollte man kennen, bevor man sich freut. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer sein Konto selten öffnet, kann also einen Gewinn verfallen lassen, ohne es zu bemerken, und wer zu spät reagiert, verliert den Weg zum Widerspruch.

Zum Schluss die Zahl, die über den öffentlichen Auftrag entscheidet. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Sportwettenanteil ist also um gut zehn Prozent zurückgegangen.

Und das Urteil: Der Squash-Fall entscheidet sich an der Auszahlungsseite, nicht an der Programmbreite. Für einen Squash-Fan in der Deutschschweiz, der ein bis zwei Wetten im Monat platziert, ist Swisslos der einzige Ort, an dem eine Quotenänderung im Squash-Markt überhaupt durchsetzbar wäre, weil nur hier ein Schweizer Recht hinter der Wette steht. Teuer wird das Modell beim Auszahlen: die 26-Wochen-Frist und die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung sind echte Abzüge, und der Rückgang der Sportwettenbeiträge um 13 Millionen Franken zeigt, dass das Produkt auch im eigenen Kerngeschäft an Boden verliert.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein getrenntes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Rechtlich steht sie unter demselben Rahmen wie Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, und ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet.

Die Trennung ist juristisch sauber und für den Wettenden unangenehm, wenn er umzieht oder häufig pendelt. Ein Deutschschweizer mit Wohnsitz in Zürich kann kein Online-Konto bei Jouez Sport führen, weil die sechs Westschweizer Kantone das Gebiet der Loterie Romande bilden, und umgekehrt. Das ist keine Kulanzfrage, die sich mit einem Anruf klären lässt. Wer in Genf wohnt und dort sein Konto führt, hat auf der anderen Seite der Sprachgrenze keinen Zugang.

Was die Loterie Romande an konkreten Sporttip-Regeln teilt und was nicht, lässt sich nicht aus den Bedingungen von Swisslos ableiten. Die 72-Stunden-Regel, die Höchsteinsätze und die Bedingungen für Boni sind je Veranstalterin in den eigenen Teilnahmebedingungen geregelt, und wer ein Konto in der Westschweiz führt, liest sie dort — nicht in den Unterlagen der Deutschschweizer Veranstalterin. Praktisch heisst das für Squash-Interessierte in der Westschweiz: Das Programm von Jouez Sport ist der Ort, an dem die eigenen Quoten und Limiten nachzuschauen sind.

Das Urteil: Der eigenständige Nutzen liegt in der Abdeckung, nicht im Konto. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende für sechs Kantone zeigen eine Struktur, die auf Präsenz vor Ort gebaut ist und nicht auf ein Online-Produkt. Für jemanden, der einen Wettschein an der Kasse abgeben will, ist das ein Vorteil; für jemanden, der wie selbstverständlich von Zürich aus auf ein Westschweizer Konto zugreifen möchte, eine Wand, die nicht verhandelbar ist.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden acht Anbieter sind hier ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und keine dieser acht Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen; ein Schweizer Rechtsweg bei einem Streit um eine Quote besteht nicht. Welche Lizenz sie im Ausland vorweisen, ist hier ohne Belang, weil ein ausländisches Papier in der Schweiz keine Kraft hat. Die Schweizer Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und werden dann von Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Keiner dieser Anbieter veranstaltet Sportwetten in der Schweiz mit Bewilligung, und keiner ist hier als sicher darzustellen.

22Bet: die eingetragene Marke ganz oben in den Suchergebnissen

22Bet gehört zu den Namen, die in Suchmaschinen ganz oben auftauchen, sobald man nach Squash-Wetten sucht, und das ist kein Zufall: Marken ohne Schweizer Bewilligung bewerben sich überall dort, wo sie niemand kontrollieren kann, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist hier verboten. Die Marke hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz «wie gemeldet» existiert hier nicht und hätte im schweizerischen Rechtssystem ohnehin keine Wirkung. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und für einen Streit um eine Quote gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Das Urteil: Der entscheidende Punkt liegt nicht im Angebot, sondern in der Rechtsfolge nach einem Streit. Ein Squash-Fan, der dort gewinnt und beim Auszahlen eine Bedingung zu spät liest, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist der ganze Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter, und er wiegt schwerer als jede Quote.

Coolzino: Spielhalle im Namen, Sportwetten im Programm

Der Name lässt an ein Casino denken, und genau das ist der Punkt: Marken dieser Art treten mit einem Unterhaltungsversprechen auf, während Sportwetten bei ihnen nur ein weiteres Produkt unter vielen sind. Für Squash-Wetten ist das ein Nachteil, weil eine Randsportart bei einem Anbieter mit breitem Casino-Fokus kaum Pflege erfährt. Coolzino besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da eine Lizenz hier nicht vorliegt, fehlen auch die rechtlichen Grundlagen für einen Betrieb in der Schweiz. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.

Das Urteil: Ein Veranstalter, dessen Sportwettenprogramm im Schatten des Casinos steht, wird kaum das schmalere Squash-Programm pflegen, von dem ein Wettender bei dieser Sportart lebt. Wer ein Konto sucht, dessen Streitwert in der Schweiz durchsetzbar ist, sucht vergeblich.

1xBet: grosse Reichweite, keine Schweizer Grundlage

1xBet ist eine der bekannteren Marken im internationalen Wettgeschäft, und diese Bekanntheit ist die eigentliche Verwechslungsgefahr. Reichweite ist keine Bewilligung. Die Marke agiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz «wie gemeldet» liegt nicht vor und besitzt in der Schweiz keinerlei Gültigkeit. Das Konto steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters und der Schweizer Limitenlogik, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Das Urteil: Wer die Reichweite einer Marke mit einer Zulassung verwechselt, zahlt dafür mit dem Teil, den er im Streitfall braucht. Für jemanden, der eine Squash-Wette mit einer konkreten Quotenreklamation durchsetzen möchte, ist die Frage nicht, wie gross der Anbieter ist, sondern ob eine Schweizer Stelle zuständig wäre.

myBet: bekannter Name, der die Erwartung falsch weckt

Der Name klingt nach einem Schweizer Sportwettenangebot, und darin liegt das Problem. Eine Marke mit einem vertrauten deutschen Wort im Namen erzeugt eine Zugehörigkeit, die rechtlich nicht existiert. myBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Eine solche Lizenz ist hier nicht feststellbar, und ausländische Papiere haben in der Schweiz keine rechtliche Kraft. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich.

Das Urteil: Genau der Wiedererkennungseffekt, der einen Squash-Wetter zum Konto greifen lässt, ist der teuerste Teil des Angebots. Wer sich an einem Namen orientiert und nicht an der Bewilligung, kauft auf einem Markt, auf dem nur zwei Anbieter zulässig sind.

Pribet: ein Programm ohne erkennbaren Schweizer Bezug

Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es liegt keine Lizenz vor, die hier anerkannt wäre. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann von Telekom-Anbietern gesperrt werden.

Das Urteil: Für den Wettenden bleibt hier weniger als bei den bekannteren Marken, weil selbst die dekorative Bekanntheit fehlt. Wer sein Konto an einen Anbieter bindet, dessen Bewilligungsstatus sich auf «nicht feststellbar» beschränkt, hat keine Grundlage, auf die er sich im Streitfall stützen könnte.

Funbet: das Versprechen im Namen, die Prüfung in den Bedingungen

Wettanbieter werben gern mit Leichtigkeit, und ein Name wie dieser verkauft genau das: unbeschwerter Spass. Die Bedingungen, die dahinter stehen, sind selten unbeschwert. Funbet hat keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz «wie gemeldet» ist nicht feststellbar, hat hier keine Kraft, und es besteht kein Anschluss an das Sperrregister. Die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Das Urteil: Der Name verkauft die eine Hälfte, die Spielerschutzwerkzeuge fehlen in der anderen. Bei einer Sportart wie Squash, in der sich die Anzahl der Wetten im Jahr in Grenzen hält, ist der wichtigste Unterschied nicht die Spielatmosphäre, sondern die Frage, ob eine Verlustlimite überhaupt zwangsweise vorgeschaltet wird.

Boomerang Bet: der Name als Hinweis auf das Rückkehrrisiko

Man muss dem Marketing zugestehen, dass es manchmal ehrlicher ist, als es beabsichtigt. Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung, eine Lizenz «wie gemeldet» ist nicht feststellbar, und in der Schweiz hat sie keine Geltung. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Wer sich in einem Anbieter dieser Art sperren lassen möchte, sperrt sich nur bei ihm und steht nach einer Registrierung auf einer Schwesterdomain wieder am selben Tisch.

Das Urteil: Die Lücke liegt in der Sperre selbst. Ein Schweizer Konto mit unbefristeter Spielsperre schliesst auch die Casinos und Online-Casinos sowie Liechtenstein ein; eine Sperre bei einer Marke ohne Anschluss an dieses Register schliesst nichts ausserhalb ihres eigenen Portals.

Roobet: Casinofokus und eine schnell wachsende Sportabteilung

Roobet ist im Publikum vor allem als Casinomarke bekannt, und die Sportwettenabteilung ist der jüngere Teil des Angebots. Bei einer Randsportart mit dünnem Programm zeigt sich, welcher Bereich wirklich gepflegt wird. Die Marke hat keine Schweizer Bewilligung; eine Lizenz «wie gemeldet» ist nicht feststellbar und in der Schweiz wirkungslos, das Konto hängt an keinem hiesigen Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.

Das Urteil: Der Zufall entscheidet, ob eine schmale Sportart in einem Casinoportal überhaupt Quoten erhält. Wer regelmässig auf Squash setzen will, sollte im Wettprogramm prüfen, ob die Sportart dort verlässlich auftaucht — und darf annehmen, dass eine Schweizer Zulassung das erste Kriterium bleibt, das dieser Anbieter nicht erfüllt.

Was vom Squash-Einsatz am Ende zurückkommt

Rechnen wir den zweiten Kostenpunkt, der oben nur als Bandbreite stand, an einem konkreten Spiel durch. Zwei Ausgänge, beide mit Quote 1.90, ein Einsatz von CHF 100 auf eine Seite. Der Auszahlungsschlüssel liegt bei rund 0’526, die Auszahlungsquote damit bei knapp unter 95 % und die Marge bei rund 5 %. Der Bruttogewinn aus der Quote allein sind CHF 190 als Rückzahlung beziehungsweise CHF 90 als Nettogewinn, und die Marge verändert diesen Betrag nicht nachträglich — sie erklärt, warum der Preis so steht, wie er steht. Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag ohnehin nach einer eigenen Formel behandelt: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen das Produkt der Einzelquoten, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Zahlen ist die eigentliche Kernaussage: Der ausbezahlte Betrag folgt aus dem Einsatz und der gerundeten Quote, die Marge dagegen ist eine statistische Grösse über alle Wetten eines Marktes, kein Abzug am einzelnen Wettschein. Der Verlust von 5 % ist deshalb kein Posten auf einer Rechnung, sondern die Schätzung dessen, was über eine Vielzahl von Wetten auf diesem Markt beim Buch bleibt. Für eine einzelne Squash-Wette ist die Marge damit kein garantierter Abzug, sondern der Preis der Dienstleistung im Durchschnitt.

Diese Rechnung gilt nur für den Beispielmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten und ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis für die eine Wette. In einem Markt mit drei oder mehr Ausgängen steigt die Zahl der Terme in der Summe, und in einem kleineren Turnier mit weniger Umsatz fällt die Marge in der Praxis oft grösser aus als bei einem grossen Feld. Wer die Quote eines konkreten Matches prüfen will, liest sie im Wettprogramm und rechnet mit den tatsächlichen Werten nach.

Ein Hinweis auf die Fristenseite gehört zu jeder dieser Rechnungen. Ein Squash-Turnier wird manchmal abgesagt oder verschoben; wird es nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig und der Einsatz kommt bei einer Einzelwette zurück. Und wer nach einem Gewinn zu lange wartet, verliert ihn ohnehin: Nach 26 Wochen ohne Geltendmachung verfällt der Anspruch zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine gute Quote in einem Markt mit ordentlicher Marge ist am Ende weniger wert als ein Gewinn, den man rechtzeitig abholt.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz online auf Squash setzen, und wenn ja, wo?

Online auf Squash setzen darf man nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, sowie Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus.

Steht Squash auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten zählen nur, wenn sie dort aufgeführt sind; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ob Squash und welche Turniere darin stehen, prüft man vor dem Einsatz in der aktuellen Liste und im Wettprogramm des Veranstalters.

Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?

Aus den Einschätzungen entsteht für jeden Ausgang ein Preis, aus dem der Auszahlungsschlüssel folgt: eins geteilt durch den Kehrwert jeder Quote, zusammengezählt. Bei einem Beispielmarkt mit 1.90 auf beide Seiten bleiben knapp 95 % der Einsätze im Umlauf, die Marge liegt bei rund 5 % — als Bandbreite, nicht als fester Satz.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Ein Einsatz von CHF 100 bei Quote 1.90 ergibt damit CHF 190 als Rückzahlung, also CHF 90 als Nettogewinn.

Warum ist auch bei Squash kein Tipp sicher?

Weil niemand den Ausgang eines Matches kennt — auch nicht der Veranstalter, der mit der Marge auf der Seite des Hauses steht. Ein Tipp ist eine begründete Einschätzung zu Form, Belag, Turnierverlauf und Gegnerstärke, und die Begründung kann gut sein, während das Ergebnis trotzdem kippt. Wetten mit Quote 1.00 bei spielentscheidenden Situationen zeigen, wie dünn der Boden sein kann.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»