Online wetten ohne Limit – die Grenze setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Anbieter
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht sind gegen die Gesetzessammlung des Bundes und die Aufsichtsunterlagen der Gespa geprüft.
Wer nach «online wetten ohne limit» sucht, hat meist eine klare Vorstellung davon, was ihn stört: ein Formular, das nach dem ersten Login verlangt, dass man eine Zahl einträgt, ab der Schluss ist. Wer diese Zahl selbst festlegen will, wird in der Schweiz sofort fündig – bei jedem erlaubten Anbieter, vom ersten Klick an. Wer sie nicht festlegen will, findet ebenfalls etwas, nur nicht hier: eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Was harmlos klingt wie «keine Grenzen, volle Freiheit» ist in Wahrheit die Verlagerung der Verantwortung auf den Spielenden, ohne ein Werkzeug, das ihn auffängt.
Ein Preisvergleich hilft an dieser Stelle nicht weiter. Niemand verkauft hier eine Quote für null Franken. Der Preis ist das, was fehlt – und fehlen kann nur, was jemand anderer bisher garantiert hat. Damit beginnt jede nüchterne Betrachtung der Limiten mit der Frage, wovor sie eigentlich schützen, und nicht mit der Frage, wie man sie umgeht.
Was der Spielerschutz in der Schweiz tatsächlich verlangt
Die Schweizer Regelung kennt keine staatlich verordnete Obergrenze, ab der ein Erwachsener nicht mehr einzahlen dürfte. Sie geht den umgekehrten Weg: Limiten werden von den Spielenden selbst gesetzt, und die Veranstalterin ist verpflichtet, sie einzufordern.

Rechtlich steht das in der Verordnung über Geldspiele. Bei online durchgeführten Spielen muss die Veranstalterin ab der Eröffnung des Spielerkontos von der Spielerin oder dem Spieler verlangen, einen oder mehrere Höchstwerte festzulegen, auf die die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste beschränkt werden (Art. 87 Abs. 2 VGS). Diese Höchstwerte müssen jederzeit anpassbar bleiben, aber nicht symmetrisch: Die Senkung eines Höchstwerts wird unmittelbar wirksam, eine Erhöhung frühestens nach 24 Stunden (Art. 87 Abs. 4 VGS). Das ist der Kern der Sache, und er wird beim Lesen oft überlesen. Nach unten ist die Tür jederzeit offen, nach oben hängt sie in einer Zeitschleife.
Ab der Kontoeröffnung hat der Spielende ausserdem Zugang zu seinen Einsätzen, Gewinnen und dem Nettoergebnis (Art. 87 Abs. 1 VGS). Wer wissen will, was ein Monat gekostet hat, muss es nicht schätzen. Es steht im Konto.
Der Unterschied zwischen Verlust- und Einsatzlimiten ist teurer, als er aussieht
Verlustlimiten messen den Nettoverlust; Einsatzlimiten messen das, was auf den Wettschein geht. Die beiden Zahlen liegen weit auseinander, und das ist der Punkt, an dem die meisten Selbsteinschätzungen schiefgehen.

Ein einfaches Bild: Wer sich ein Verlustlimit von CHF 200 im Monat setzt, kann in einem guten Monat sehr viel mehr bewegen, weil zurück auf das Spielkonto ausbezahlte Gewinne den Spielraum wieder öffnen. Bei Swisslos ist das ausdrücklich so geregelt – Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Limiten. Das Verlustlimit ist eine Bremse auf das Endergebnis, keine auf das Tempo. Wer sein eigenes Tempo im Griff behalten will, braucht die Einsatzlimite, nicht nur die Verlustlimite.
Dazu kommt, dass Limiten bei den Schweizer Veranstaltern produktspezifisch gelten. Für Sporttip gelten eigene, von anderen Produkten getrennte Limiten. Wer also sein Casino-Limit kennt, kennt damit noch nicht sein Sportwetten-Limit.
Pausen, Sperren und das Register, das alle kennen
Zwischen «ich setze mir heute ein kleineres Limit» und «ich will gar nicht mehr teilnehmen» liegt eine dritte Stufe, und sie ist die praktisch wichtigste.
Veranstalterinnen von Online-Spielen müssen ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg anbieten, für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten und wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS). Wer also nur die Sportwetten ruhen lassen will, während er Lotterien weiter spielt, kann das – der Ausstieg muss so zugeschnitten sein.
Davon zu trennen ist die Spielsperre. Sie ist keine Selbstbeschränkung mit Ablaufdatum, sondern ein Eintrag in einem Register. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Und was passiert, wenn man trotz laufender Sperre gewinnt? Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Sperre ist ein echtes Tor, kein Hinweisschild.
Wo die Prüfung des Alters versagt
Ein Befund gehört hierher, weil er direkt betrifft, wie viel man den Schweizer Verkaufsstellen zutrauen darf. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Wer glaubt, der Punkt an der Ladenkasse sei die harte Kante des Systems, irrt.
Online ist die Kette strenger, weil sie technisch sein muss. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalie – es ist die Voraussetzung dafür, dass Limit, Sperre und Auszahlung auf dieselbe Person zeigen.
Bei Swisslos: die Zahlen, die Spielende vor der ersten Wette setzen
Weil sich die Frage «ohne Limit?» im Alltag an konkreten Zahlen entscheidet, hier der Rahmen, in dem ein Konto im Swisslos-Vertragsgebiet startet.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Bemerkenswert sind die 72 Stunden. Das Gesetz verlangt für erhöhte Höchstwerte mindestens 24 Stunden (Art. 87 Abs. 4 VGS); Swisslos nimmt sich drei Tage. Dasselbe Bild bei der Loterie Romande: Dort wirkt die Senkung einer Verlustlimite sofort, eine Erhöhung erst 72 Stunden nach der Änderung.
Die Verlustlimiten messen dabei den Nettoverlust – Einsätze abzüglich der auf das Spielkonto ausbezahlten Gewinne. Wer CHF 9’999 als Oberlimite sieht und denkt, das sei die Einsätze, hat die Definition noch nicht gelesen. Es ist eine Grenze auf das, was am Ende weg ist.
Die Einzahlungslimite ist freiwillig, und man kann sie ergänzen. Sie verhindert Einzahlungen von mehr als dem festgelegten Betrag innerhalb eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums. Der Teufel steckt wie immer im Detail: Eine von Swisslos im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung gesetzte oder mit dem Teilnehmer vereinbarte Einzahllimite kann dieser nicht selbst verändern; sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft. Ein Limit, das von aussen kommt, ist damit ein anderes Produkt als eines, das man sich selbst gibt – das eine kann man abschaffen, das andere nicht.
Ein separater Topf ist das Wallet. Beim Swisslos-Wallet können innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben gekauft werden, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; der Mindestbetrag beträgt CHF 20.
Das Spiel selbst hat eine eigene Schranke, und sie sitzt auf der Wette, nicht auf dem Konto. Die Einsatzlimiten für Sporttip sind in den Spielregeln festgelegt; für Einzel- und Kombinationswetten beträgt der Höchsteinsatz CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei der Loterie Romande: Limiten, ohne die gar nichts geht
In der Westschweiz ist die Konstruktion eine andere, und für Spielende ist sie strenger, nicht lockerer.
Spielende der Loterie Romande müssen für Sportwetten obligatorische Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat festlegen, sonst ist die Teilnahme nicht möglich. Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen und diese nicht die Monatslimite. Die Hierarchie ist also technisch erzwungen – wer sie verdrehen will, kommt nicht weiter. Obligatorische Limiten lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben.
Auch hier gibt es eine Wallet-Schranke, aber mit einer anderen Zahl als bei Swisslos: Bei der Loterie Romande beträgt die maximale Einzahlung aufs Wallet CHF 10’000 pro Zeitraum von 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen, auch nicht durch Kleingewinne. Das «auch nicht durch Kleingewinne» ist die Zeile, die man zweimal lesen sollte. Ein Gewinn hebt diese Grenze nicht auf – er stapelt sich an ihr.
Das ist die eine Seite der Rechnung. Die andere: Wer ohne jede Limite spielen will, muss den Geltungsbereich des Geldspielgesetzes verlassen.
Wer die Limiten nicht braucht, muss woanders suchen
Die Limitenpflicht trifft die Veranstalterinnen, die über eine Schweizer Bewilligung verfügen. Wer keine hat, ist daran nicht gebunden. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt weder die Pflicht aus Art. 87 VGS noch das Sperrregister, noch eine Instanz, an die sich ein Spielender in der Schweiz wenden könnte.
Was ein solches Konto anbietet, mag grosszügig aussehen. Was es nicht anbietet: ein Werkzeug, das den Nettoverlust auf eine Zahl begrenzt, die man selbst einmal festgelegt hat, und eine Frist, die eine Erhöhung hinauszögert. Wer nach einem Anbieter «ohne Limit» sucht, sucht genau diese zwei Dinge weg.
Massstab statt Meinung: woran zehn Anbieter verglichen werden
Weil jeder Anbieter anders aussieht, braucht die Prüfung ein festes Gerüst. Beurteilt wird hier nach fünf Dingen, die sich auf jeder Seite überprüfen lassen.
- Bewilligung: Liegt eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung vor oder nicht? Die Antwort entscheidet, welches Recht überhaupt gilt.
- Limitenwerk: Verlustlimiten für welche Zeiträume, wie hoch, wie schnell erhöhbar, wie schnell senkbar – und ob eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach Frist wirkt.
- Raschheit der Grenze: Wie unmittelbar ein selbst gesetztes Limit greift, und ob Produkte getrennte Töpfe haben.
- Zutritt und Prüfung: Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf, wie die Identität geprüft wird und ob das Konto an ein Wohngebiet gebunden ist.
- Umkehrbarkeit: Ob eine Sperre vor Ablauf fällt, ob ein Register greift und ob ein Anspruch auf Einsätze und Gewinne bestehen bleibt.
Zwei Dinge werden hier bewusst nicht als Pluspunkt gewertet: eine unabhängige Gestaltung des Wettscheins und lange Öffnungszeiten. Beides sagt nichts darüber, was die Grenze im Ernstfall hält.
Die zehn Anbieter in der Übersicht
| Anbieter | Bewilligung | Limitenwerk | Nennen wer die Wette annimmt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa | Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 (unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden | Swisslos, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa | Obligatorische Verlustlimiten für Tag, Woche und Monat, sonst keine Teilnahme; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Interwetten | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| GG Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| N1 Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| MyStake | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| WirWetten | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| Donbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| 1xBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
| BetOnRed | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Limitenpflicht; es gelten die Bedingungen des Anbieters | Nicht schweizerisch reguliert |
Die Spreizung in der zweiten Spalte ist grösser, als sie aussieht. Beim einen Anbieter existiert eine Limitenpflicht mit Fristen, beim anderen gibt es sie für den Spielenden schlicht nicht.
Das ist kein neutraler Unterschied, sondern die zentrale Trennlinie dieser Liste: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern beschränkt eine Regel das Spiel, bei den übrigen gibt es diese Regel nicht – und das Fehlen einer Regel ist kein Produktmerkmal, das man in eine Vorteilsspalte schreiben könnte. Wer hier vergleicht, vergleicht nicht zwei Ausstattungen, sondern zwei Rechtsräume.
Nach der Logik dieser Liste sind die beiden Schweizer Veranstalter die einzigen, deren Limiten man vor Gericht durchsetzen könnte, und zugleich die einzigen, bei denen ein Konto an ein Wohngebiet gebunden ist. Der Leser, der in Zürich sitzt, hat damit de facto zwei inländische Optionen und acht auswärtige. Wer das Angebot ohne Grenzen sucht, wählt aus den zweiten acht.
Welche Limiten es überhaupt gibt – und was sie messen
Der Begriff «Limit» deckt im Wettgeschäft fünf verschiedene Dinge, die voneinander unabhängig sind und sich in ihrer Wirkung kaum ähnlicher sehen als ein Tempolimit und eine Türschranke. Wer sie verwechselt, setzt die falsche Zahl und wundert sich.
Die Verlustlimite begrenzt den Nettoverlust, also Einsätze abzüglich der auf das Konto ausbezahlten Gewinne, über einen Zeitraum. Sie ist die einzige Grösse, die den Monat als Ganzen im Blick hat.
Die Einsatzlimiten für Sporttip sind in den Spielregeln festgelegt; für Einzel- und Kombinationswetten beträgt der Höchsteinsatz CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500 und der Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000; für die Gesamtgewinne eines Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 1’000’000. Zwei Schweizer Veranstalter, zwei völlig verschiedene Grössenordnungen.
Die Einzahlungslimite begrenzt, was aus dem Bankkonto oder der Karte ins Spielkonto fliesst. Sie ist bei Swisslos freiwillig und wirkt über einen beliebigen 30-Tage-Zeitraum. Sie ist die einzige der fünf, die den Spielenden vor sich selbst schützt, bevor eine Wette überhaupt platziert ist.
Die Guthabenlimite begrenzt, was auf dem Wallet liegen darf. Beim Swisslos-Wallet ist der Kauf nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Eine Obergrenze auf einem Konto ist etwas anderes als eine Obergrenze auf einem Einsatz: Sie verhindert das Ansammeln, nicht das Setzen.
Die Auszahlungs- und Gewinngrenze begrenzt, was eine Wette oder eine Kombination auszahlen darf. Sie ist die einzige, die nach oben schützt – also den Veranstalter. Beim Höchstgewinn von CHF 300’000 pro Wette bei Jouez Sport und der Obergrenze von CHF 1’000’000 für die Gesamtgewinne eines Multiples wird sichtbar, wer hier vor welchem Risiko geschützt wird. Es ist nicht der Spielende.
Wer die Zahlen setzt, und warum das der eigentliche Unterschied ist
Die Fäden laufen an unterschiedlichen Stellen zusammen, und wer ein Angebot beurteilen will, muss wissen, an welcher.
Die Limiten des Spielenden setzt der Spielende. Das Gesetz verlangt nur, dass die Veranstalterin sie einfordert (Art. 87 Abs. 2 VGS), und die Veranstalterin, nicht der Staat, bestimmt, in welchen Zeiträumen und bis zu welcher Oberlimite. Bei Swisslos sind das 1, 7 und 30 Tage mit CHF 9’999 als Dach. Bei der Loterie Romande sind es Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat mit einer Hierarchie, die sich nicht verdrehen lässt.
Die Einsatzlimiten pro Wette setzt ebenfalls die Veranstalterin. Sie ist dabei frei – kein Gesetz schreibt CHF 1’000 vor. Genau deshalb darf Swisslos sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Ein Limit, das der Anbieter festlegt, bleibt in seiner Hand.
Die Sicherheitslimiten der Früherkennung setzt ebenfalls die Veranstalterin. Bei Swisslos kann eine im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung gesetzte oder mit dem Teilnehmer vereinbarte Einzahllimite vom Spielenden nicht selbst verändert werden; sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft. Das ist die einzige Limite der ganzen Aufstellung, die von aussen kommt und bleibt.
Und die Grenze, die der Staat setzt – die Sperre – steht nicht in einer Liste von Zahlen, sondern in einem Register. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Hier greift der Staat durch, nicht bei den Beträgen.
Warum fehlende Grenzen kein Vorteil sind
Die Rechnung, die hinter «ohne Limit» steht, ist verlockend und falsch. Sie lautet: weniger Regeln, mehr Freiheit, kein Nachteil. Der Nachteil lässt sich in drei Schritten benennen.
Erstens: Das Limit, das fehlt, war nie nur ein Käfig, sondern auch ein Werkzeug. Die 72 Stunden zwischen dem Wunsch, mehr zu spielen, und der Möglichkeit dazu sind die Spanne, in der ein Entschluss noch revidiert werden kann. Wer diese Spanne nicht hat, hat sie nicht.
Zweitens: Die Auszahlung ist an die Identität gebunden, und das ist keine Schikane. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Wo diese Bindung fehlt, fehlt auch die Kontrolle darüber, wem das Geld am Ende gehört – und mit ihr jede Handhabe bei einem Streit.
Drittens: Nur wer unter einem Schweizer Regime spielt, kann sich in dessen Mechanik verlassen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Nicht einmal die eigene Sperre kann man also vorzeitig zurücknehmen.
Der Preis einer Runde auf einem Markt ohne Limiten
Spielen wir die Rechnung einmal durch, mit runden Zahlen, die keine echte Quote sind, sondern eine Zeichnung: ein Monatsbudget von CHF 1’000, einmal gesetzt, auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90.
Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge des Veranstalters ist damit etwa 5 % – die Gegenansicht desselben Verhältnisses, nur von der anderen Seite gezählt. Wer CHF 1’000 auf diesem Markt umsetzt, zahlt im statistischen Mittel dieser Modellrechnung etwa CHF 50 – als Erwartungswert über viele Wetten, nicht als Kostenposten einer einzelnen, die auf der Habenseite landet oder nicht.
Die Bandbreite dieser Zahl hängt an einer einzigen Annahme, und die steht meist nirgends im Text: an der Marge des konkreten Markts. Bei einem enger gestellten Markt mit 1.95 auf beiden Seiten sinkt der erwartete Kostenpunkt auf rund CHF 26; bei einem breiteren mit 1.85 landet man bei rund CHF 81. Diese Modellrechnung unterstellt durchgehend dieselbe Quote von 1.90 und dieselbe Einsatzhöhe – im Alltag entstehen die Kosten dagegen aus der Summe der gemachten Einsätze, und in Kombinationen multiplizieren sich die Margen aller Beine. Wer sein eigenes Monatsprofil kennt, kann die Zahl hier direkt spiegelbildlich anwenden.
Die Grenze fehlt ausgerechnet dort, wo die Rechnung am schärfsten ist. Bei einem Anbieter mit Verlustlimite hört das Setzen auf, wenn die selbst gewählte Zahl erreicht ist. Bei einem Anbieter ohne sie trifft die Marge bei jedem weiteren Einsatz weiter auf den vollen Betrag, den der Spielende bereit ist zu bewegen. Für einen Gelegenheits-Wettenden mit CHF 50 im Monat ist der Unterschied gering. Für jemanden, der im Frust nachspielt, ist er der ganze Unterschied. Das ist es, was «ohne Limit» praktisch bedeutet: mehr Runden, multipliziert mit derselben Marge.
Was die Rechnung nicht sagt: Sie sagt nicht, ob ein einzelner Wettschein gewinnt. Sie sagt nicht, dass Wetten verloren gehen müssen. Sie benennt einen Durchschnittswert über viele Platzierungen hinweg. Wer eine einzelne Wette spielt, bekommt nicht CHF 50 zurück – er gewinnt oder verliert sie ganz.
Wo die Verantwortung liegt, wenn kein Limit da ist
Drei Instanzen können eine Bremse bedienen: der Spielende, der Anbieter, der Staat. In der Schweiz bedienen alle drei, mit unterschiedlicher Kraft.
In einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung bedient der Spielende allein. Er ist zugleich der, dessen Urteilskraft unter Druck am wenigsten zuverlässig ist.
Wer sicher sein will, dass im Hintergrund etwas steht, hat genau zwei Adressen. Das ist der eigentliche Grund, weshalb das Angebot in der Schweiz so schmal ist.
Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist eine andere Rechnung
Ein ausländischer Anbieter ist kein Schurke und eine Schweizer Bewilligung ist kein Abzeichen für ein besseres Produkt. Aber die beiden stehen unter verschiedenen Regelwerken, und dieser Unterschied lässt sich nicht wegdiskutieren.
Was eine Bewilligung mitbringt – und was sie ausschliesst
Eine Schweizer Bewilligung trägt sich selbst nicht, sie bringt Folgen mit.
Die Veranstalterbewilligung und die Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) gelten nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Rechtsschutz, den eine Lizenz bieten soll, endet also an der Grenze des Landes, das sie ausgestellt hat. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Instanz, an die er sich wenden kann.
Eine Schweizer Bewilligung bringt auch Beschränkungen mit, und wer sie wählt, zahlt sie mit. Der Katalog des Erlaubten ist geschlossen: Nur Sportwetten sind erlaubt – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026); Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder auf das Podest entscheidet, und nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion fehlt darin ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt.
Der Weg zu einer Bewilligung ist zudem ein geschlossener. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die beiden Inhaber sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer mehr Auswahl will, findet sie nur ausserhalb.
Der Ort, von dem man aus spielen darf, steht in den Bedingungen
Ein Konto ist bei den Schweizer Veranstaltern nicht an eine Person, sondern an eine Person an einem Ort gebunden. Für ein Online-Konto ist ein Wohnsitz in der Schweiz erforderlich (Art. 47 Abs. 3 VGS), und in der Praxis im jeweiligen Gebiet der Veranstalterin.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das heisst praktisch: Ein Umzug von Genf nach Zürich kann ein Konto betreffen. Die beiden Schweizer Angebote überlappen sich nicht, sie ergänzen sich.
Der Sperrmechanismus und seine Grenzen
Ausländische Domains verschwinden aus dem Schweizer Netz, wenn sie auf eine Liste kommen. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt Interwetten, Bet-at-Home und die Bet365 als betroffen.
Die Blockade ist ein stumpfes Werkzeug, und man sollte sie nicht für mehr halten, als sie ist. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Domain-Hopping heisst das, und es beschreibt genau das: derselbe Anbieter, ein neuer Name.
Was einem ausländischen Konto fehlt
Man kann die Unterschiede aufzählen, ohne die eine Seite schönzureden.
Was fehlt, ist erstens die Anbindung an das Sperrregister. Ein ausländisches Angebot ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich für die Schweizer Veranstalter und die Casinos – nicht für sein ausländisches Konto.
Was fehlt, ist zweitens jede Schweizer Aufsicht und damit jede Schweizer Adresse für eine Beschwerde.
Was fehlt, ist drittens die Limitenpflicht, die schon beschriebene.
Und was dazukommt, sind steuerliche Besonderheiten. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Zugleich behandelt die kantonale Steuerpraxis, wie sie im Kanton Thurgau gehandhabt wird, Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen.
Was der ausländische Anbieter dafür liefert, ist grössere Auswahl und eine tiefere Schranke – er ist nicht an den geschlossenen Katalog gebunden. Für wen das den Ausschlag gibt, ist eine andere Frage als jene nach dem Schutz. Wer spielt, um Auswahl zu haben, wird dort fündig. Nur trägt er die Folgen allein.
Steuern: wann eine Wette Geld bringt, ohne eine Rechnung zu sein
Der steuerliche Rahmen ist für 99 % der Spielenden irrelevant, und für den Rest bedeutet er eine Vollmacht an das Finanzamt.
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt ausdrücklich Sportwetten – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» die richtige Formel ist und nie eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück, die man zurückholt, indem man den Gewinn in der Steuererklärung deklariert.
Für jemanden, der mit einem Monatsbudget von CHF 1’000 arbeitet, ist die Schwelle unerreichbar. Der Satz, den man zur Kenntnis nehmen sollte, ist harmlos: kein Steuerabzug auf dem Gewinn.
Auf Einsätze erhebt die Schweiz keine Wettsteuer – diese Zeile gehört ausdrücklich verneint, weil sie in Gesprächen über Wetten regelmässig auftaucht und dann falsch ist. Wer sein eigenes steuerliches Bild klären will, fragt Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist eine Prüfreihenfolge, keine Rangliste im werblichen Sinn: zuerst die beiden Bewilligungen, dann die ausländischen Angebote.
Swisslos Sporttip: das Sportwetten-Produkt der Interkantonalen
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip (Geschäftsbericht 2025, Basel, 13.02.2026). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, SR 935.51, mit der Gespa als Aufsicht.
Das Limitenwerk ist das dichteste in dieser Aufstellung. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 für Sporttip und CHF 7’999 für andere Produkte, unter 21 Jahren CHF 1’000. Die 30-tägige Wallet-Obergrenze von CHF 9’999 und das Kaufdach von CHF 10’000 tun ein Übriges.
Auf der Kehrseite: Die Einsatzlimiten für Sporttip liegen bei CHF 1 bis CHF 10’000, je nach Wettart, wobei Swisslos diese jederzeit anpassen kann. Das ist keine Kleinigkeit. Wer plant, grössere Beträge zu bewegen, plant auf einem Bett, dessen Rahmen der Anbieter einseitig verschieben kann.
Die Auszahlung ist an ein Konto im Namen des Kontoinhabers gebunden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Wer anonym Kaschieren will, kommt hier nicht weit. Das ist kein Nachteil des Produkts, sondern die Bedingung dafür, dass Limit, Sperre und Konto dieselbe Person betreffen.
Bemerkenswert ist auch, was Swisslos nicht ist: Das Sporttip-Angebot gilt im Vertragsgebiet der deutschen Kantone, im Tessin und in Liechtenstein. Ein Konto im Wallis lässt sich hier nicht eröffnen.
Verdikt: Der vierte Nachkommastellen-Fetischist kann dieser Katalog nicht befriedigen. Wer aber will, dass sein eigenes Limit innerhalb einer Sekunde greift und eine Erhöhung drei Tage auf sich warten lässt, bekommt ein Werkzeug, das die Bezeichnung verdient – und das die Selbstbeschränkung nicht als Vorschlag behandelt.
Loterie Romande Jouez Sport: in der Westschweiz gibt es den Zutritt nur mit Zahl
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS, Aufsicht Gespa.
Der entscheidende Satz dieser Karte betrifft die Teilnahme. Wer keine Zeitenlimits setzt, spielt nicht – und die obligatorischen Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat lassen sich nicht über die Obergrenzen erhöhen und nicht aufheben. Die Hierarchie ist zwingend: Die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen und diese nicht die Monatslimite. Man kann sich also nicht mit einer grosszügigen Tageslimite ein Hintertürchen in eine enge Wochengrenze bauen.
Beim Wallet gilt: maximal CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen, auch nicht durch Kleingewinne.
Die Wettseite dagegen ist eng. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500, der Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000; für die Gesamtgewinne eines Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 1’000’000.
Verdikt: Der Satz «Tageslimite übersteigt nicht Wochenlimite» ist die klarste Regulierung in dieser Liste, und er ist kein Verwaltungsakt, sondern eine Aussage über den Spieler, der sich schon einmal gedacht hat, er könne sich mit einer grossen Tageszahl aus einer kleinen Wochenzahl befreien. Genau dort sperrt die Konstruktion.
Interwetten: eine bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung
Dieses Haus steht ohne Schweizer Bewilligung da. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier zu Lande Sportwetten anbieten, und Interwetten ist die erste der acht Adressen, bei denen das nicht der Fall ist. Eine Bewilligung im Ausland, von welchem Land auch immer, hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt kein Schweizer Beschwerdeverfahren. Die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich als einen Anbieter, dessen Domains auf die Sperrliste gesetzt wurden.
Für die Kostenfrage ist eine Zahl entscheidend: Die Marge steckt im Preis, und diese Seite ist frei, sie selbst zu bestimmen. Für einen Wettenden bedeutet das: Er kann nicht sagen, ob der Markt, auf dem er spielt, 5 % oder 9 % kostet, weil ihm die Vergleichsgrösse fehlt. Niemand garantiert hier eine Obergrenze, also zahlt er genau das, was der Preis vorschreibt. Ein Bekanntheitsgrad ist kein Preis, und ein Name ist kein Limit. Genau hier liegt die Rechnung, und sie ist teuer, weil sie unsichtbar ist.
GG Bet: aus der Esport-Ecke, ohne Schweizer Bewilligung
Ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande. Keine Bewilligung mit Wirkung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was man über dieses Haus aus der Schweiz heraus sagen kann, ist begrenzt, und das ist selbst ein Teil der Antwort. Wer sein Geld dorthin legt, hat keine Instanz, die ihm erklärt, was gilt. Ein Vertrag mit einem ausländischen Anbieter ist ein Vertrag unter dessen Recht – und wenn der Vertrag Streitfälle der Schweizer Gerichtsbarkeit entzieht, trägt der Spielende das Risiko mit dem Kapitaleinsatz. Das ist teuer, weil im Streitfall keine Garantie besteht.
N1 Bet: ohne Bewilligung, mit denselben Folgen
Ein weiteres Haus ohne Schweizer Bewilligung. Interwetten, GG.BET, N1 Bet – die Aufstellung ändert sich, der Rechtsstatus nicht. Keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Rechtsschutz hier. Domains können auf die Sperrliste und damit hinter die Zugangssperre der Schweizer Telekommunikationsanbieter gesetzt werden.
Wer hier landet, hat ein Konto und keinen Pfad, der bei einer Schweizer Stelle endet. Die Folgen sind keine Theorie: Bei einer Beschwerde über eine Auszahlung gibt es keine Adresse, an die man sie schriftlich adressieren kann. Das ist ein struktureller Kostenposten: Der Weg zum Recht ist nicht lang, er existiert nicht.
MyStake: Casino-Profil, keine Schweizer Bewilligung
Ohne Schweizer Bewilligung. Keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung ans Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Dieses Haus ist stark im Casino-Bereich, und genau dort wird der Punkt greifbar: Ein Casino-Limit ist nie ein Sportwetten-Limit. Wer also glaubt, er wisse aus dem Casino-Bereich, wo seine Grenzen liegen, kennt nur einen Teil des Angebots. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind die Töpfe getrennt, und die Trennung gilt auch dort.
Verdikt: Wer Sportwetten will und die Casino-Seite als Paket nimmt, kauft zwei verschiedene Risiken, ohne für eines eine Schweizer Regulierung zu haben. Die Mischung macht die Selbstkontrolle schwerer, nicht einfacher.
WirWetten: deutschsprachig, aber keine Schweizer Bewilligung
Ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden Schweizer Veranstalter dürfen hier ans Netz. Eine im Ausland erteilte Bewilligung hat keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Deutschsprachige Oberfläche, deutsche Sprache im Support – das senkt die Hemmschwelle, und es ist genau die Stelle, an der unsere Sorgfalt gefordert ist. Eine Oberfläche in der eigenen Sprache ist keine Regulierung. Die Regeln, die gelten, sind die des Sitzlandes, und das ist hier nicht die Schweiz.
Donbet: ohne Bewilligung
Ohne Schweizer Bewilligung. Dies hat die üblichen Folgen: keine hiesige Wirkung einer ausländischen Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.
Was den Fall unangenehm macht, ist nicht der Anbieter, sondern die Erwartungshaltung, mit der man ihn öffnet. Wer nach Limits sucht und hier keins findet, findet nicht mehr Freiheit, sondern weniger Rückweg.
1xBet: gross, ohne Schweizer Bewilligung
Dies ist ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Domains solcher Anbieter können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zwei Dinge über diesen Typus von Anbieter sind wichtig und werden oft durcheinandergebracht. Erstens: Das Fehlen einer Schweizer Bewilligung ist ein Merkmal der Grösse, nicht eine Folge davon. Zweitens: Das Domain-Hopping zeigt, wie ein solcher Anbieter am Schweizer Block scheitert und ihn trotzdem umgeht. Meldungen über eine gesperrte Domain sind keine Nachricht über ein Ende.
Wer bei einer Marke dieser Grösse spielt, sollte dennoch wissen: Es gibt im Streitfall keine Schweizer Schiedsstelle, und die Marge des Marktes, auf dem er setzt, kennt er nicht.
Verdikt: Die Grosse einer Marke sagt nichts über den Weg zu einer Beschwerde. Wer das Angebot wählt, wählt auch die Zuständigkeit.
BetOnRed: ohne Bewilligung, mit demselben Rechtsstatus
Auch hier liegt keine Schweizer Lizenz vor. Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Damit schliesst sich die Liste der acht ausländischen Adressen: Bei jeder von ihnen stehen drei Dinge nicht zur Verfügung – die Schweizer Aufsicht, das Schweizer Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg. Ein Limit findet man dort keines, und die Versuchung, das als Erleichterung zu lesen, ist der Kern dessen, was hier schiefgeht.
Wer sich die Sperre nicht aussuchen kann
Wer von einer Spielsperre betroffen ist oder betroffen sein will, sollte drei Dinge auseinanderhalten: die selbst gewählte Pause, die unbefristete Sperre, und die Sperre, die jemand anders verhängt.
Die selbst gewählte Pause ist das Instrument des Zwischenschritts. Veranstalterinnen von Online-Spielen müssen ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg anbieten, für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten und wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS).
Die unbefristete Spielsperre bei Swisslos lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS).
Die dritte Variante ist die, die nicht verhandelbar ist. Die Veranstalterinnen dürfen Spielenden weder Darlehen noch Vorschüsse gewähren (Art. 75 Abs. 1 BGS); Gratisspiele oder Gratisspielguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der zuständigen Vollzugsbehörde. Wer mitten im Spiel Geld sucht, das er nicht hat, bekommt es von einem bewilligten Anbieter nicht. Das ist der wirksamste Einzelmechanismus im ganzen System.
Die Sperre ist im Übrigen nicht nur eine Haustür, die sich schliesst. Sie hat eine Folge, die man kennen sollte, bevor man sich darauf verlässt, dass es schon gutgeht: Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine Sperre, die man umgeht, kann also den Gewinn kosten. Das ist kein Argument gegen die Sperre, sondern der Grund, weshalb sie ein Fall für einen Anwalt ist und nicht für einen zweiten Account.
Was ein kurzer Ausstieg anders macht als eine Sperre
Die beiden Instrumente unterscheiden sich in drei Punkten, und die Reihenfolge dieser Punkte ist nicht beliebig.
Beim Ausstieg ist die Dauer gewählt: höchstens sechs Monate, mit einem selbst gesetzten Ende. Bei der unbefristeten Sperre gibt es kein automatisches Ende; die Aufhebung läuft über eine Fachstelle und ist erst nach drei Monaten überhaupt möglich.
Beim Ausstieg entscheidet man selbst, und die Wirkung tritt ein. Bei der Eintragung ins Register entscheidet nicht nur der eigene Wunsch; das Register gilt schweizweit und auch für die Casinos und für Liechtenstein.
Und beim Ausstieg ist der Weg zurück geradlinig. Bei einer selbst gesetzten Frist von höchstens sechs Monaten läuft sie ab, und danach ist die Teilnahme wieder möglich. Wer einen härteren Schnitt braucht, nimmt die Sperre – und wer sie nimmt, sollte wissen, dass sie den Zugang zu den Schweizer Casino-Angeboten mitnimmt.
Wo man Hilfe bekommt, statt selbst zu basteln
Wer merkt, dass die eigene Grenze nicht hält, braucht keine Liste von Anbietern, sondern eine Adresse. Die Einzahlungslimite ist die eine, die man vorab setzen kann, ohne aufzuhören. Bei Swisslos ist sie freiwillig und wirkt über einen beliebigen 30-Tage-Zeitraum. Danach kommt der Ausstieg, dann die Sperre.
Was man nicht tun sollte, ist die eigene Selbstkontrolle auf einen Anbieter zu verlagern, der sie nicht kennt. Die Kosten dieser Verlagerung wurden oben schon gerechnet, und sie sind der eigentliche Grund, weshalb dieser Artikel am Anfang mit Limiten anfängt und nicht mit Quoten.
Häufige Fragen zu Wetten ohne Limit in der Schweiz
Welche Limiten müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden, und wie hoch ist die Oberlimite?
Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite für Sporttip beträgt CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren CHF 1’000. Für andere Swisslos-Produkte liegen die Dächer tiefer. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?
Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach Ablauf von 72 Stunden wirksam, obwohl das Gesetz mindestens 24 Stunden verlangt. Die Verzögerung ist die eigentliche Schutzwirkung: Sie trennt den Entschluss von der Ausführung. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Frist von 72 Stunden.
Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter?
Die Schweiz kennt keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Erwachsene. Das Gesetz verlangt von der Veranstalterin lediglich, dass sie vom Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste einfordert (Art. 87 Abs. 2 VGS). Dazu treten freiwillige Einzahlungslimiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter.
Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limiten und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?
Drei Dinge fehlen: die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, jede Schweizer Aufsicht samt Beschwerdeweg und die Pflicht zur Limitenabfrage. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Winnings aus solchen Anbietern können zudem kantonal als Einkommen gelten.
Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; sie stehen in den Spielregeln, nicht im Gesetz.
Was ist ein vorübergehender Spielausstieg von höchstens sechs Monaten, und wie unterscheidet er sich von der Spielsperre?
Der Spielausstieg ist eine selbst gesetzte Pause von höchstens sechs Monaten, wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS), und er läuft nach Fristablauf aus. Die Spielsperre steht in einem schweizweiten Register, gilt auch für Casinos, und eine freiwillige Sperre ist erst nach drei Monaten aufhebbar.
Rechtslage – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
