Sportwetten-Anbieter im Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter, zehn Angebote und ein klarer Unterschied
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026 · Bewilligungen und Rechtsgrundlagen geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Angaben der Gespa zur Sperrliste.
Wer in der Schweiz nach einem Vergleich von Sportwetten-Anbietern sucht, erwartet eine Tabelle mit fünfzehn Zeilen und einem Sieger. Die Wirklichkeit ist kürzer. Ein Vergleich der Anbieter in diesem Land endet nach zwei Namen, weil das Gesetz nicht mehr zulässt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was danach kommt, ist kein anderer Weg zum selben Ziel, sondern eine andere Sache — Angebote ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Schweizer Spielerschutz.
Das ist die Ausgangslage, und sie ist nüchterner als jede Werbeseite. Der Vergleich wird dadurch nicht kleiner, sondern schärfer: Bei zwei Veranstaltern zählt jede einzelne Regel, jeder Franken an der Kasse und jede Grenze, die der Staat zieht. Ein Vergleich von Sportwetten-Anbietern lohnt sich in der Schweiz also nicht trotz der kurzen Liste. Er lohnt sich genau deswegen, weil die kurze Liste ein sehr enges Korsett gesetzlich garantiert.
Wer die Schweiz kennt, kennt auch die Verkaufsstelle. Sporttip wird an Schaltern gespielt, seit Jahrzehnten, und die Zahlen dahinter sind keine Kleinigkeit: Für 2025 schüttete Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio. aus, CHF 506 Mio. davon an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Ein Sportwetten-Anbietervergleich ohne diese Zahlen ist eine Preisliste. Mit ihnen wird er zu einer Frage nach dem Ort, an dem der Verlust eines Wetterscheins landet.
Wettarten und Quoten verstehen, bevor der erste Franken gesetzt wird
Ein Vergleich von Wettarten und Quoten ist das Fundament, auf dem alles Weitere steht. Wer nicht weiss, was eine Quote aussagt, kann Angebote nicht einordnen, und wer die Quoten nicht einordnen kann, vergleicht am Ende Farben.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und Bet-Builder
Sporttip unterscheidet vier Wege, dieselbe Voraussage zu spielen. Die Einzelwette setzt einen Einsatz auf ein Ereignis. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer Wette mit einer Gesamtquote: Es müssen alle aufgehen, sonst ist die Wette verloren. Die Systemwette erlaubt dem Wetttenden, mehrere Kombinationen aus seinen Tipps zu bilden. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, während der Höchsteinsatz bei einer Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000 liegt und bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Das ist keine Kleinigkeit, sondern ein Hinweis darauf, wo das Haus die grössere Streuung sieht.
Der grösste Unterschied liegt in einem Detail, das die Werbung gern übergeht. Bei Sporttip lassen sich voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Kommt eine solche Kombination ohne diese Funktion zustande, kann Swisslos die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Buchhalter im Kopf des Autors hat dafür einen stillen Respekt: Die Regel schützt den Veranstalter vor einer Wette, die nur zufällig entstanden ist und mathematisch nicht kalkuliert war. Der Preis für den Kunden liegt darin, dass ein scheinbar attraktiver Doppeltipp auf Torschütze und Endergebnis des gleichen Spiels an dieser Stelle zerfällt.
Wettende unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das steht in den Spielregeln und ist eine der wenigen Grenzen, die nichts mit Geld zu tun hat.
Wie eine Quote zur Auszahlung wird und was darin steckt
Jede Quote trägt zwei Informationen: den möglichen Gewinn und den Anteil, den das Haus behält. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Bei einen Franken Einsatz zu einer Quote von 1.90 ergibt die Rechnung 1.90 — der Gewinn wird bei Sporttip identisch erzeugt, was den Vergleich zwischen zwei Anbietern mit unterschiedlicher Quotenhöhe so unangenehm ehrlich macht. Es lohnt sich, die Rechnung an einem grösseren Einsatz durchzudenken: Bei CHF 100 Einsatz und Quote 2.10 stehen CHF 210 zurück, davon sind CHF 110 der eigentliche Gewinn.
Sportarten, Wettbewerbe und Spielplan: die geschlossene Liste
Nicht alles, was eine Quote hat, darf in der Schweiz auch gequotet werden. Der zulässige Umfang des Angebots ist eine geschlossene Liste, die sich aus der Aufsichtspraxis ergibt: zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nach der Bewilligungsordnung, Qualifikationsrunden nur, soweit sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn die Liste sie nennt, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Das erklärt manche Lücke, die ein Umsteiger aus einem ausländischen Wettprogramm schmerzhaft findet. Wer Ecken, Karten oder einen kompletten eSports-Bereich gewohnt ist, findet sie hier nicht. Die Liste kennt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen eSports-Abschnitt. Wer dennoch Ecken im Konto findet, sollte der Sache nachgehen, bevor er setzt — die Spielregeln geben die Antwort, nicht ein Forum.
Sportarten, die dagegen überall präsent sind: Fussball, Futsal, Tennis, Eishockey, Basketball, Formel 1 und Pferderennen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Listen ist erheblich: Die Sportart ist nicht die Frage, der Wettbewerb und die Anzahl der Tore im Spiel. Wer Sporttip mit einem ausländischen Anbieter vergleicht, vergleicht daher weniger Sportarten als Rahmenbedingungen — und ein Wettereignis, das fünfhundert Ligen kennt, findet hier eine kurze, dafür aber gesetzlich abgesicherte Auswahl.
Grundlagen eines Anbietervergleichs: was messbar ist und wo die Messung endet
Quoten, Limiten, Fristen, Bewilligungen — vier Zahlen, um die es geht. Alles andere ist Beschreibung. Wer Sportwetten-Anbieter vergleicht, sollte zuerst wissen, welche Spalten überhaupt vergleichbar sind und welche nur so aussehen.

Was ein Vergleich prüfen kann und was nicht
Vergleichbar ist die Bewilligung: entweder eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach Schweizer Recht oder keine. Vergleichbar ist die Grösse der Limiten, sofern ein Betreiber sie veröffentlicht. Vergleichbar sind die Fristen — Auszahlung, Gültigkeit, Einsprache. Nicht vergleichbar ist «Sicherheit» als Gefühl, und nicht vergleichbar ist die Höhe der Quoten über alle Märkte hinweg, weil kein Anbieter einen vollständigen Quotenschlüssel offenlegt. Der Anbietervergleich, den eine Suchmaschine ausspuckt, mischt regelmässig beide Kategorien und nennt das Ergebnis dann «bestes Angebot».
Wo die Vergleichbarkeit endet, beginnt die Rechnung mit der Marge. Sie ist der sauberste Massstab, den ein Wettender hat, und der einzige, den er selber nachprüfen kann.
Marge und Auszahlungsquote an einem eigenen Beispiel
Der Quotenschlüssel, im Schweizer Sprachgebrauch auch Auszahlungsquote, beschreibt den Anteil aller Einsätze, den ein Markt insgesamt zurückzahlt: Eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Differenz zu 100 % ist die Marge.
Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, wie eng das werden kann. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — einem Beispiel, keiner zitierten Preisangabe — ergibt die Summe der Kehrwerte 1.0526. Der Auszahlungsschlüssel liegt damit bei rund 95 %, und die Marge bei rund 5 %. Der Zwischenwert für einen einzelnen Event ist also die Grösse des Hausvorteils.
Die Bandbreite ist das eigentliche Argument. Bei Quoten von 1.95 und 1.95 steigt der Schlüssel auf rund 97,5 %, die Marge fällt auf etwa 2,5 %. Bei 1.85 und 1.85 sinkt der Schlüssel auf rund 92,5 %, und die Marge steigt auf 7,5 %. Diese Bandbreite von etwa 2,5 % bis 7,5 % klingt nach Kleingeld und ist es nicht: Wer regelmässig zu einem Schlüssel am unteren Rand setzt, verliert über viele Wetten deutlich mehr als jemand, der auf denselben Markt ein besseres Angebot erwischt. Die Marge fällt aber nicht über alle Märkte gleich aus. Sie hängt vom Markt, von der Sportart und vom Veranstalter ab, und sie ist der stille Posten in jeder Quote, den kein Bonus und keine Werbezeile je zurückholt. Wer wissen will, wie viel ein Anbieter tatsächlich von jedem Franken behält, muss nicht die Werbebotschaft lesen, sondern die Quoten zweier Anbieter in einem Markt nebeneinanderlegen.
Wer das einmal gemacht hat, sieht die Quoten mit anderen Augen. Ein Preis von 1.90 ist keine Zahl, sondern eine Rechnung: 95 Rappen für die Auszahlung, fünf Rappen für das Haus.
Neue Anbieter und Markteintritte in der Schweiz
«Neue Anbieter» ist der Suchbegriff mit der grössten Enttäuschung vorprogrammiert. Wer eine Liste neu gestarteter Buchmacher sucht, findet bei seriöser Prüfung nichts, weil der Schweizer Markt für Sportwetten für neue Veranstalter geschlossen ist. Ein neuer Anbieter, der in der Schweiz Fuss fassen will, bräuchte eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung; es gibt sie für Sportwetten nur für die beiden bisherigen Veranstalter, weil die Kantone die Zahl der Organisatoren von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Ausländische Neulinge durchlaufen dieselbe Prüfung und fallen durch dasselbe Gitter.
Was stattdessen wächst, ist die andere Kategorie: internationale Marken, die über ihre eigenen Domains erreichbar sind und in der Schweiz keine Bewilligung besitzen. Diese lassen sich nüchtern als Referenz beschreiben, weil ein Schweizer Wettender ihnen begegnet — nur sind sie eben kein neuer Schweizer Anbieter, sondern ein alter ausländischer.
Interessant ist der zweite Teil der Bewegung: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste ausländischer Domains, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer im Suchfeld «sportwetten neue anbieter» eingibt und auf eine Empfehlung hofft, landet also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einer Marke, die in der Schweiz gerade nicht zugelassen ist, und nicht selten auf einer Adresse, die bereits gesperrt wurde.
Die Rangliste der zulässigen Veranstalter
Die Rangliste fällt kurz aus, und das ist ihr wichtigstes Merkmal. Geordnet wird nach Kriterien, die ein Wettender tatsächlich nachprüfen kann: Bewilligungsstatus, Limiten, Schutzfunktionen, Auszahlung, Erreichbarkeit des Kontos und Transparenz der Bedingungen. Auf Platz eins und zwei stehen die beiden Veranstalter, die Schweizer Recht überhaupt zulässt. Alles danach steht in einer eigenen Gruppe, weil eine gemeinsame Rangliste eine Zulässigkeit behaupten würde, die dort nicht existiert.
Bewilligungsstatus und Veranstalter im Überblick
Die folgende Übersicht ordnet die Plattformen nach Bewilligungsstatus. Zwei Zeilen stehen für Schweizer Recht, acht für Angebote ohne Schweizer Bewilligung.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Schweizer Rechtsweg, Spielerschutz und Registeranbindung |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja (Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Schweizer Rechtsweg, Spielerschutz und Registeranbindung |
| PowBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| Unibet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| N1 Bet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| bet-at-home | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| IviBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| myBet | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| BetLabel | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
| Sportaza | Nein (ohne Schweizer Bewilligung) | keine in der Schweiz geltende Bewilligung berichtet | keine Schweizer Geltung, Domain kann auf der Sperrliste stehen |
Der Blick auf die Tabelle erklärt sich von selbst: Es gibt keine dritte Zeile mit Ja. Was die acht unteren Zeilen verbindet, ist nicht ein schlechtes Produkt, sondern der fehlende Rechtsweg — und genau das ist der Punkt, an dem ein Vergleich aufhört, ein Produktvergleich zu sein, und eine Frage nach der Wahl wird. Für Wettende, die einen Streit über eine Auszahlung notfalls auch vor einer Stelle austragen möchten, ist die obere Hälfte die einzige mit Antwort.
Swisslos Sporttip: das grösste Kontingent und die strengsten Auszahlungsregeln
Sporttip ist das Produkt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, und nur ab 18 Jahren mit bestätigter Identität, ohne bestehende Spielsperre. Gespielt wird online über die Website oder die App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle abgeben.
Was Sporttip ausserhalb der Quoten bietet, sind Funktionen mit sehr eigenen Spielregeln. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn und hängt vom Stand des Sportereignisses ab. Beim Kombiboost sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 nötig; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten beziehungsweise für ein definiertes Ereignis, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Die Auszahlungsseite ist der Punkt, an dem Sporttip am wenigsten gastfreundlich wirkt. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Aufgeladen wird das Spielkonto unter anderem per PostFinance Pay, bestätigt in der PostFinance App, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Sporttip ist damit die richtige Wahl für Wettende, die den kantonalen Fonds, den Rechtsweg und eine einzige, grosszügig abgesicherte Auswahl über alles andere stellen — und die akzeptieren, dass das grösste Kontingent der Schweiz mit den strengsten Auszahlungsformalitäten zusammenkommt. Wer zweimal im Jahr eine vierstellige Summe abzieht, zahlt dafür nichts. Wer wöchentlich abzieht, zahlt 3 %.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschwiz und 221 Mitarbeitende. Der Zugang folgt derselben Logik wie bei Sporttip, nur mit umgekehrtem Kartenausschnitt: Ein Online-Konto ist an die Wohnsitzvoraussetzung des Veranstaltungsgebiets gebunden, also an die sechs Kantone.
Für einen Wettenden aus Zürich oder St. Gallen ist die Sache damit entschieden, und zwar nicht wegen der Qualität des Angebots, sondern wegen der Adresse auf dem Ausweis. Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Konto bei Sporttip erhalten Wettende aus der Westschweiz in der Regel nicht. Das ist die direkteste Folge der kantonalen Aufteilung, und sie macht aus dem Vergleich zweier Veranstalter in der Praxis oft eine Entscheidung mit nur einer Option.
Wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, bekommt ein Angebot mit derselben gesetzlichen Absicherung, derselben Aufsicht durch die Gespa und derselben Anbindung an das schweizweite Sperrregister. Die französischsprachige Oberfläche, die lokale Verkaufsstellendichte und die kulturelle Nähe zu den Westschweizer Ligen sind die eigentlichen Argumente — Argumente, die kein Quotenvergleich abbilden kann. Die schriftlichen Bedingungen bleiben das, was sie bei beiden Veranstaltern sind: das eigentliche Regelwerk, nicht das Kleingedruckte daneben.
Rechtliche Lage: was eine Bewilligung bedeutet und was ihr Fehlen kostet
Die Rechtslage ist in der Schweiz bemerkenswert einfach, wenn man sie einmal durchgelesen hat. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — deshalb die kurze Liste.
Wo die Gespa nicht zuständig ist und was das für den Wettenden heisst
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das klingt beruhigend, ist es aber nur halb: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden, und es fehlt jede Schutz- und Fairplay-Kontrolle.
Der praktische Teil des Problems ist die Blockade. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Gespa nennt dafür den Begriff Domain-Hopping, nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Wer heute eine gesperrte Adresse ansteuert, sieht eine Meldung und findet morgen dieselbe Marke unter einem anderen Namen.
Wer das einmal verstanden hat, versteht auch, warum der Suchbegriff «seriöse Sportwetten-Anbieter» in der Schweiz zwei völlig verschiedene Dinge bezeichnet: die beiden Bewilligten, die eine Aufsicht über sich haben, und eine lange Reihe internationaler Marken, die in der Schweiz gerade nicht zugelassen sind. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Die Regel erklärt, warum auf Schweizer Werbeflächen so gut wie keine Anzeige für ein ausländisches Wettportal steht. Der wilde Ozean, in dem die Fische dieser Kategorie leben, sind Suchmaschinen und Foren.
Wohnsitz, Identität und die Grenze des Möglichen
Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Dazu kommt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft; jede Person darf sich nur einmal registrieren. Wer seine Personalien aus welchen Gründen auch immer nicht offenlegen möchte, hat im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt keinen Platz. Das ist kein Versäumnis, sondern der Mechanismus, mit dem die Sperrliste, das Sperrregister und das Konto pro Person überhaupt funktionieren.
Der zweite Teil derselben Konstruktion ist das, was Schweizer Veranstalter anbieten dürfen. Wettbar sind nur Sportwettbewerbe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die zulässige Auswahl ist, wie im Abschnitt zu den Sportarten beschrieben, eine geschlossene Liste mit Spielarten und Wettbewerben. Wer ein Angebot sucht, das einem Fantasy-Football-ähnlichen Spiel gleichkommt oder Promiwetten auf das Finale einer Fernsehsendung anbietet, wird in der Schweiz nicht fündig — und jeder ausländische Anbieter, der das anbietet, tut es ohne Schweizer Bewilligung.
Zur Steuer eine nüchterne Ergänzung. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen, zu denen die ESTV auch Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025, und der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach der Steuerpraxis einzelner Kantone wie etwa Thurgau unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die eigene Situation bleibt der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Spielerschutz im Vergleich: Pflicht zur eigenen Grenze
Der Spielerschutz ist der Bereich, in dem die Schweiz am deutlichsten über das hinausgeht, was ein ausländischer Anbieter üblicherweise anbietet. Die Mechanik ist ungewöhnlich, weil sie den Spielenden selbst in die Pflicht nimmt: Der Veranstalter muss ein oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind ein gut gemachter Bremsklotz. Wer nach einem verlorenen Abend die Limite anheben will, muss zwei Nächte darüber schlafen. Das ist keine Schikane, sondern die einzige Frist im Schweizer Sportwettenrecht, die den Spieler vor der eigenen Wut schützt. Bemerkenswert ist, dass beide Schweizer Veranstalter in ihren Bedingungen 72 Stunden anwenden, während das Gesetz 24 Stunden vorsieht — sie schärfen die Regel freiwillig nach.
Spielsperre und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachorgan ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist, kann also nicht einmal das Geld einfordern, das auf dem Konto liegt.
Das gemeinsame Register ist der Punkt, an dem die Schweiz eine Grenze zieht, die ein ausländischer Anbieter nicht kennt. Bei Swisslos fliesst eine unbefristete Sperre in ein Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst; ein ausländisches Wettportal weiss davon nichts, weil es an dieses Register nicht angebunden ist.
Wo der Schutz in der Praxis endet
Der Testkaufbericht der Gespa für 2025 gehört auf jedes ehrliche Vergleichspapier. Bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist eine unangenehme Zahl, und sie ist der Grund, warum die Aufsicht selbst die Kontrolle an den Schaltern nicht als streng bezeichnet. Der gesetzliche Rahmen auf dem Papier ist stark. In der Praxis hat er an der Kasse eine Lücke. Wer seine Kinder schützen will, sollte deshalb weniger auf die Schildchen an der Verkaufsstelle vertrauen und mehr auf die eigene Limite im Konto — die funktioniert technisch, und sie lässt sich nicht an der Kasse umgehen.
Zur Spielsuchthilfe sei hier nur gesagt, dass die Kantone und die Fachstellen Beratung anbieten und die Spielsperre im Register der schärfste Mechanismus ist, den ein Spielender selbst auslösen kann.
Einzahlung, Auszahlung und die Fristen dazwischen
Beim Geld ist der Schweizer Markt so klar geregelt wie beim Angebot. Auszahlungen und Kontostände gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS), deshalb gibt es kein Spiel auf Pump. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und nur aus seinen Bedingungen zu entnehmen.
Bei Swisslos wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht PostFinance Pay zur Verfügung, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auszahlung nur auf das eigene Konto und die Grenzen der Geduld
Zwei Gratisauszahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach möglicherweise 3 % Kommission, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen — das ist bei Swisslos die komplette Auszahlungsrealität. Wer das mit einer Überweisung bei einer Bank vergleicht, wird ungeduldig. Wer es mit einem Angebot vergleicht, das gar keine Schweizer Rechtsgrundlage hat, sieht plötzlich ein System, das sich an Regeln hält und dessen Regeln nachlesbar sind. Die zweite Gratisauszahlung im Jahr ist ein Verbrauchsgut, und wer sie für Kleinbeträge opfert, verschenkt später Geld: Es lohnt sich, Guthaben zu sammeln und einmal im Jahr eine grössere Summe zu überweisen.
Die zweite Frist ist weniger bekannt und teurer. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit; für einen Gewinn, der noch im Konto liegt, sind es sechs Monate, in denen der Papierkram verloren gehen kann. Eine Wette, deren Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, ist ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Und wer seine Wette geltend machen will, muss wissen, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite schlicht nicht angenommen wird.
Was Zahlungsart und Kontoregeln mit dem Anbietervergleich zu tun haben
Wer einen Vergleich von Sportwetten-Anbietern mit PayPal, PaySafeCard oder ähnlichen Diensten sucht, wird in der Schweiz eine Grenze finden, die keine Zahlungsfirma der Welt verschieben kann: Die Auszahlung darf nur auf ein Konto auf den eigenen Namen laufen. Ein Instrument wie eine Prepaid-Karte, das keine Zuordnung zu einer Person herstellt, kann deshalb keine Auszahlung tragen. Das schliesst die Zahlungsabwicklung nicht aus, es verschiebt die Rolle: Einzahlung ist eher möglich als Auszahlung, und die Auszahlung landet am Ende auf dem Bank- oder Postkonto. Wer das vorher weiss, erspart sich die Enttäuschung im Auszahlungsdialog.
Eine Warnung gehört hier ebenfalls hin. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unerlaubte Wettanbieter blockieren. Wer glaubt, seine Karte schütze ihn vor einem Portal ohne Bewilligung, irrt: Die Blockade trifft die Domain, nicht die Zahlung.
Livewetten und Cash-Out: was während des Spiels gilt
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte, und dasselbe Programm deckt Vor- und Livewetten ab.
Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Das ist eine wichtige Klarstellung für alle, die den Streaming-Dienst eines Anbieters gewöhnt sind: Es gibt hier keinen Zwang, das Spiel sehen zu müssen, und keine Bedingung, dass ein Bild existiert. Die scharfe Klinge liegt in der zweiten Regel. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer kurz nach einem Elfmeter noch eine Wette auf das nächste Tor platziert, setzt also nicht auf sein Glück, sondern auf die Reaktionsgeschwindigkeit des Systems. Wer so eine Wette verliert, verliert sie nicht durch ein Tor, sondern durch einen Zeitstempel.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Auslegung entscheidet also regelmässig darüber, ob eine Wette auf den Sieger eines Pokalspiels schon nach 90 Minuten gewonnen ist.
Cash-Out: die Funktion, die beide Anbieter unterschiedlich auslegen
Die Gespa regelt Cash-Out nicht; die Funktion ist Sache des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out ist endgültig. Der angebotene Betrag ist tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Cash-Out ist damit ein Werkzeug mit Kosten und ohne Pflicht, und die zwei Sätze, die ein Wettender kennen sollte, lauten: Der Ausstieg kostet, und der Ausstieg ist endgültig. Die Versuchung, das Cash-Out als Absicherung zu verstehen, wächst mit der Höhe des Einsatzes und ist die teuerste Verwechslung im ganzen Live-Bereich. Die Alternative ist, eine Kombination kleiner zu halten und auszusitzen, oder sie von Anfang an anders zu bauen. Für Wettende, die während des Spiels reagieren möchten, hat die Funktion einen klaren Platz. Für Wetten, deren Verlauf ohnehin gegen sie läuft, ist sie keine Rettung, sondern der Verkauf eines Verlusts zum Verlustpreis.
Der zweite Teil derselben Frage: Für welche Märkte die Veranstalter Livewetten anbieten, ist deren Programm zu entnehmen. Die zulässige Auswahl bleibt in jedem Fall die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Der einzige praktische Ablauf für den Wettenden: Wette online platzieren, Spiel verfolgen, bei Bedarf aussteigen, und die Quote im Blick behalten — nicht die Quote in einer Werbeanzeige, sondern die im eigenen Konto.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Die drei folgenden Abschnitte behandeln die acht internationalen Marken. Sie alle stehen in der Schweiz ohne Bewilligung, sie alle können auf die Sperrliste der Gespa kommen, und keiner von ihnen ist an das Schweizer Sperrregister angebunden. Einzelne davon werden in der Sperrlistenpraxis ausdrücklich erwähnt. Das ist der Rahmen, in dem die folgenden Beurteilungen zu lesen sind: beschreiben, vergleichen, bewerten — nicht empfehlen.
PowBet und Unibet: zwei bekannte Namen ohne Schweizer Weg
PowBet tritt als Plattform mit einer breiten Produktpalette auf, in der Schweiz jedoch ohne Bewilligung. Für einen Schweizer Wettenden beginnt die Beurteilung deshalb nicht beim Angebot, sondern bei der Frage, wohin der Weg führt, wenn etwas schiefgeht: Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Rückgriff auf eine Aufsichtsbehörde. Die Domain kann per DNS gesperrt werden. Wer aus Neugier dort spielt, sollte den Betrag als Risiko und nicht als Depot betrachten, denn es gibt keine Schweizer Instanz, die den Ausgang in Ordnung bringt. Als Alternative für Schweizer Spieler taugt die Marke für die, die bewusst ausserhalb des Schweizer Rahmens spielen — nicht für die, die Schutz suchen.
Unibet ist in mehreren europäischen Märkten eine bekannte Grösse; seine Bekanntheit ist jedoch keine Schweizer Bewilligung. Der Name hilft in der Schweiz nicht weiter, weil niemand hier zu dem ausländischen Anbieter gehört. Damit bleibt die Bilanz für die Schweizer Kundschaft: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg, Übertragung von Streitfällen nur über den betreibenden Sitz. Wer einen Anbietervergleich sucht, um trotzdem zu wissen, was er im Fall einer Streitigkeit tun könnte, hat hier keine Antwort.
N1 Bet, bet-at-home und IviBet: Bandbreite ohne Schweizer Aufsicht
N1 Bet ist eine Plattform, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftritt. Für die Beurteilung heisst das, dass jede Aussage über Sicherheit an einem Punkt endet, den ein Wettender nicht von aussen überprüfen kann: Der Betreiber steht nicht unter Schweizer Aufsicht. Die Sperrliste kann seine Domain erfassen, das Spiel geht trotzdem weiter — nur ohne Schweizer Weg.
bet-at-home ist eine international bekannte Marke und wird von der Gespa im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt; für Schweizer Wettende heisst das, dass die Adresse gewechselt haben kann, während ein Lesezeichen noch auf der alten zeigt. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt der Anbieter zudem ausserhalb des Sperrregisters und ausserhalb des Schweizer Rechtswegs. Die praktische Konsequenz ist unangenehm banal: Streit um eine Auszahlung wäre in der Schweiz nicht durchsetzbar.
IviBet ergänzt die Gruppe um eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer sich für einen Anbieter dieser Kategorie entscheidet, entscheidet sich zusätzlich für die Übernahme eines Risikos, das in der Schweiz sonst die Aufsicht trägt. Der wichtigste Rat, den man dazu geben kann: Unabhängig davon, wie ansprechend ein Bonus aussieht, sollte man vor der ersten Einzahlung den Punkt «Wie komme ich an mein Geld, wenn es Streit gibt?» beantworten können.
myBet, BetLabel und Sportaza: der Rest der Liste und was er bedeutet
myBet deckt in dieser Gruppe einen Namen ab, der in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung gelistet wird. Die Domain kann gesperrt werden, und ein allfälliger Streit wäre nicht über Schweizer Stellen lösbar. Wer hier spielt, spielt auf eigenes Risiko in einem Rahmen ohne Schweizer Schutzfunktionen.
BetLabel gehört zu derselben Kategorie. Der wesentliche Unterschied zwischen den acht internationalen Anbietern liegt in Bekanntheit und Produktgestaltung, nicht im Status, und genau das macht die Entscheidung einfacher: Wenn keiner von ihnen über eine Schweizer Bewilligung verfügt, kann keiner von ihnen Schweizer Spielerschutz bieten. Der Wettende wählt dann nicht zwischen Schutz und Schutz, sondern zwischen Marke und Marke.
Sportaza beschliesst die Liste. Die Marke erscheint in der Schweiz ohne Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rückgriff. Das ist die wiederkehrende Feststellung, und sie ist der eigentliche Kern dieses Vergleichs: Die acht Namen unterscheiden sich untereinander in Details, aber keine Zeile dieser Liste erreicht den Status der beiden Schweizer Veranstalter. Wer ohnehin nur die zwei bewilligten Optionen ernsthaft verfolgt, verpasst in dieser Gruppe kaum etwas, das einen Schweizer Rechtsweg ersetzt.
Was ein Bonus in der Schweiz wert ist
In der Schweiz ist der Bonusrahmen gesetzlich gezügelt: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Werbung mit einem «100 % Bonus» ist deshalb in der Schweiz nicht das, was sie auf einer ausländischen Seite wäre, und wer sie hier antrifft, sollte die Bedingungen doppelt lesen.
Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Das ist einer der unscheinbarsten Sätze im ganzen Regelwerk und einer der wichtigsten, weil er den Wert des Geschenks definiert: Auszahlbar wird erst, was mit echtem Guthaben ersetzt worden ist. Wer ein solches Guthaben als Extra-Geld einplant, plant mit einer Zahl, die nicht auf dem Konto landet.
Der Bonus im Quervergleich
Bei den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung ist über Art und Höhe von Boni nichts bekannt, das einer Prüfung gegen Schweizer Recht standhielte. Wer dort ein Angebot sieht, sieht ein Versprechen, dessen Bedingungen er nicht kennt. Der Vergleich bleibt daher auf das beschränkt, was bei den Schweizer Veranstaltern nachweisbar ist — und dort ist das Angebot bescheidener und klar dokumentiert. Ein Anbietervergleich, der Boni mit Schweizer Bewilligungen mischen will, müsste zwei verschiedene Währungen verrechnen: Recht auf der einen Seite, Marketing auf der anderen.
Bedingungen, die einen Bonus teuer machen
Die Schweizer Veranstalter halten den Bonusrahmen enger als die internationalen. Bei Swisslos sind Quoten- und Profitboosts nur online für Prematch-Einzelwetten verfügbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und pro Wettenden einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also einen Boost setzt und dann aussteigt, verliert zweimal — einmal den Ausstiegspreis, einmal den Bonus. Die lästigste Regel ist aber nicht die Begrenzung, sondern die Umkehrbarkeit des Cash-Outs: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Bonus, der im Marketing so gross wirkt, ist in den Bedingungen eine Zahl mit einem Deckel und einem Verfallsdatum.
Die Wahl, die am Ende bleibt
Die Rangliste dieses Vergleichs hat einen ersten und einen zweiten Platz, und dazwischen entscheidet der Wohnsitz. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, wählt Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, wählt Jouez Sport. Das ist die einzige echte Wahl auf diesem Markt, und sie ist keine Geschmacksfrage.
Dahinter bleibt die zweite, ungemütlichere Wahl: der Schweizer Rahmen mit kurzer Liste, geschlossener Auswahl an Sportarten und strengen Auszahlungsmodalitäten oder ein ausländisches Portal mit breiterem Programm und ohne jede Schweizer Absicherung. Wer den zweiten Weg nimmt, nimmt einen Tausch vor, und der Tausch sollte bewusst geschehen. Der eine Weg gibt dem Wettenden zwei Anbieter, die Limiten verlangen, ein Register kennen und einen Rechtsweg haben; der andere gibt ihm ein umfangreicheres Programm, kein Register und keinen Weg ausser der Klage im Ausland.
Der Vergleich lohnt sich am Ende für genau die Frage, die am Anfang offen war: Was ist ein Anbieter wert, wenn etwas schiefgeht? Die Schweizer Antwort ist kurz, aber vollständig — eine Bewilligung, eine Aufsicht, ein Register, ein Rechtsweg und ein Konto auf den eigenen Namen. Die andere Antwort ist länger und endet dort, wo sie bei den zwei bewilligten Anbietern beginnt.
Häufige Fragen zum Anbietervergleich
Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?
Genau zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.
Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?
Sporttip setzt den Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1 an, den Höchsteinsatz bei CHF 1’000 und bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wie die Loterie Romande ihre Einsatzgrenzen festlegt, steht in deren eigenen Bedingungen.
Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?
Die Gespa veröffentlicht die Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung Geldspiele anbieten; Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie per DNS. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Adressen werden innert Stunden ersetzt, was als Domain-Hopping bekannt ist.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Bei CHF 100 Einsatz und Quote 2.10 fliessen CHF 210 zurück, davon sind CHF 110 Gewinn.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Vergleich – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
