Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz — die Bedingungen entscheiden, nicht der Betrag
Ladevorgang...
Stand: Oktober 30, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.
Wer «Bonus ohne Einzahlung» eingibt, stellt sich ein Gratisguthaben vor, mit dem sich ohne eigenes Geld wetten lässt. In der Schweiz stösst dieser Wunsch auf eine Ordnung, die Gratisspielguthaben nicht verbietet, sondern an eine vorherige Zustimmung bindet — und genau daraus folgt alles Weitere. Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verfällt, nur an festen Aktionstagen existiert und an einen Standort gebunden war, ist kein Startkapital. Es ist ein Gutschein mit Kleingedrucktem, und das Kleingedruckte entscheidet, was er kostet.
Die Angebote im Vergleich: Bedingungen schlagen Beträge
Die naheliegende Rangfolge wäre die nach der Zahl auf der Werbefläche. Sie ist die falsche. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, hat für den Kontostand denselben Wert wie CHF 10, die niemand ausschüttet; ein Betrag, der nur an sieben bestimmten Tagen im Jahr überhaupt zu haben ist, erreicht die meisten Leser dieser Zeilen gar nicht. Sortiert man nach Auszahlbarkeit, nach Erreichbarkeit und danach, ob hinter dem Angebot eine Schweizer Bewilligung steht, verschiebt sich das Feld sofort und in eine Richtung, die niemandem gefällt, der auf der Suche nach einem grossen Gratisbetrag ist.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. angegebene Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist damit kürzer, als sie aussieht. In der Spalte des Bewilligungsstatus stehen zwei verschiedene Sachverhalte: einmal eine Bewilligung, die nach dem Geldspielgesetz erteilt und von der Gespa beaufsichtigt wird, achtmal die Feststellung, dass eine solche Bewilligung fehlt. Nur zwei Veranstalterinnen dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten. Wer eine dritte sucht, sucht etwas, das es nicht gibt.
Daraus folgt die erste Konsequenz für die Leserin: Die Frage «welcher Anbieter gibt am meisten ohne Einzahlung» führt bei Schweizer Adressen zu einer kleinen, unspektakulären Antwort. Die zweite Konsequenz ist unangenehmer. Die Frage führt auf ausländischen Seiten zu einer grossen Antwort, und diese Antwort ist mit einem Preis verbunden, der nicht auf der Werbefläche steht.
Was die Werbefläche nicht zeigt
Ausländische Marken werben mit Beträgen, die ein Schweizer Veranstalter nie nennt. Sie sind nicht überprüfbar, weil hinter ihnen keine Aufsicht steht, die die Bedingungen durchliest. Ein Guthaben, das unter einer Bewilligung der Gespa vergeben wird, ist an die Bedingung geknüpft, dass diese Aufsicht vorher zugestimmt hat. Fehlt die Bewilligung, fehlt auch die Prüfung — und mit ihr jede Instanz, an die sich ein Wettender wenden könnte, wenn das Guthaben beim Auszahlen verschwindet.
Wer die Rangfolge nach Bedingungen statt nach Beträgen liest, landet deshalb bei einem Massstab, der auf den ersten Blick unsportlich wirkt: Zuerst zählt, ob überhaupt eine Bewilligung besteht. Danach zählt, ob das Guthaben ausgezahlt werden kann. Erst danach kommt die Höhe. In dieser Reihenfolge verschwindet die Hälfte des Feldes aus der engeren Wahl, ohne dass ein einziger Betrag gestrichen wurde.
Grundlagen: Wie ein Gratisguthaben entsteht und was es ist
Ein Guthaben ohne Einzahlung entsteht in der Schweiz nicht dadurch, dass ein Anbieter grosszügig ist, sondern dadurch, dass eine Aufsichtsbehörde einer Aktion vorher zustimmt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahl ist der eigentliche Kern der Sache. Acht Zustimmungen für eine ganze Veranstalterin in einem Jahr — daraus wird kein dauerhaftes Willkommensgeschenk, sondern eine Kampagne mit Anfang und Ende.

Ein Beispiel, wie so eine Kampagne aussieht, liegt in den Bedingungen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Betrag ist klein, die Hürde ist es nicht: Ohne Stadionbesuch an einem der sieben Tage gab es nichts, und ohne verifiziertes Konto auch nicht. Nach dreissig Tagen war das Guthaben weg.
Was ein solches Guthaben wert ist, lässt sich ausrechnen, wenn man eine Annahme über die Quote trifft. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu Quoten von je 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95,2 %, die Marge bei rund 4,8 %. Setzt man das Gratisguthaben von CHF 10 als Freiwette ein, deren Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückbezahlt wird, so ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50 — das ist die Spanne, in der das Gratisguthaben bei vielen Wetten gleicher Art im Mittel liegt, unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird. Nicht CHF 10, sondern weniger als die Hälfte davon.
Die Lücke zwischen CHF 10 und dieser Zahl ist keine Nebenbemerkung, sie ist die eigentliche Auskunft. Das Guthaben wird gesetzt, nicht ausgezahlt. Beim Gewinn bleibt der Einsatz unter dem Strich beim Veranstalter, nur der Reingewinn wandert aufs Konto — und der ist in der grossen Mehrzahl der Fälle null, weil die Wette verliert. Der Quotenschlüssel zieht ausserdem von jedem Ausgang seinen Anteil ab, auch von dem, der diesmal gewinnt. Wer einen Wert von CHF 4.30 erwartet, versteht das Angebot. Wer CHF 10 erwartet, hat die Bedingungen nicht gelesen.
Nichts davon macht das Angebot unseriös. Es macht es klein. Und es erklärt, warum die Suche nach einem Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz am Ende weniger über den Bonus verrät als über die Erwartung, mit der man sie begonnen hat.
Die Registerkarte ist der springende Punkt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto anzulegen ist hier also kein Vorgang von dreissig Sekunden. Es ist eine Identitätsprüfung mit Ausweisdokument.
Dasselbe Muster gilt bei der Loterie Romande: Auch dort ist ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet offen. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht an ein Konto, und wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht an eines. Das trifft jeden Leser, der in einem anderen Kanton als dem für ihn zuständigen wohnt — eine Konstellation, die häufiger vorkommt, als die Gebietskarte vermuten lässt.
Zugang zum Guthaben setzt damit einen Vorgang voraus, der personenbezogene Daten dauerhaft mit dem Spielkonto verbindet. Wer ein Gratisguthaben gerade deshalb sucht, weil er sich nicht festlegen will, findet hier die zweite Absage der Schweizer Seite.
Rechtslage: Wer überhaupt Gratisguthaben vergeben darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet Sporttip; die Gemeinschaft mit Sitz in Basel stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Eine dritte Bewilligung existiert nicht, und es gibt auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Aus dieser Begrenzung folgt die zweite Konsequenz, und sie zeigt sich später als Guthaben: Wer in der Schweiz im Rahmen der Bewilligung bleibt, hat zwei Adressen zur Wahl. Wer mehr Auswahl will, verlässt den Rahmen — und mit dem Rahmen verliert er die Aufsicht, die Gratisspielguthaben prüft.
Was auf die Erlaubnisliste kommt und was nicht
Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wer ein ausländisches Wettprogramm kennt, erkennt sofort, wie viel dort fehlt. Genau dort liegt die praktische Bedeutung: Ein Gratisguthaben auf einer Seite ohne Bewilligung eröffnet Märkte, die in der Schweiz nicht vergeben werden dürfen. Der grössere Wert liegt also nicht im Guthaben, sondern im Zugang — und dieser Zugang ist der Teil, der nicht erlaubt ist.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt reine Anbieterfunktion.
Personen unter 18 Jahren sind von Sporttip-Wetten ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Was eine fehlende Bewilligung praktisch bedeutet
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — ist in der Schweiz rechtlich bedeutungslos (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Wettende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle, die eine Beschwerde aufnimmt.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping. Ein Gratisguthaben auf einer gesperrten Adresse ist damit nicht nur unbewilligt, sondern unter Umständen morgen schon nicht mehr erreichbar.
Die Folge für ein Guthaben ist konkret. Ein nicht auszahlbares Promotionsguthaben auf einer solchen Seite hat als Wert nur das, was die Seite bereit ist zu liefern, und keine Stelle, an die man sich wenden kann, wenn sie es nicht liefert. Das ist der Preis, der nicht auf der Werbefläche steht.
Steuern: Wann ein Gewinn auffällt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird, wenn der Gewinn deklariert wird. Ein typischer Wettender bleibt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig als Einkommen gelten — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für den eigenen Fall ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Die Konsequenz ist unangenehm asymmetrisch: Das Gratisguthaben ohne Schweizer Bewilligung bringt einen steuerlich schlechter gestellten Gewinn, und es bringt ihn in einer Höhe, die in der Praxis kaum je über einen Freibetrag kommt. Man verliert Schutz, um kleine Beträge zu jagen.
Wo die Schweizer Seite schmaler ist als die ausländische
Ein Gratisspielguthaben, das nur zwei Veranstalterinnen und eine Aufsichtsbehörde durchlassen, ist immer ein Kompromiss. Die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten schneidet Märkte weg, die andernorts selbstverständlich sind. Die Wohnsitzbindung schliesst ganze Kantone aus. Die Identitätsprüfung schliesst die aus, die anonym bleiben wollen. Und die Schweizer Bewilligung selbst verlangt einen Vorgang, den niemand als angenehm beschreibt.
Wer diese Nachteile nicht tragen will, wählt eine ausländische Seite. Das ist eine Entscheidung, die jede Leserin für sich trifft. Sie sollte nur auf der richtigen Grundlage fallen: nicht auf der Grundlage der Zahl in der Werbung, sondern auf der Grundlage der Liste, die die Aufsicht führt.
Spielerschutz: Die Schritte kommen vor dem ersten Einsatz
Bevor eine Gratiswette auf einem Schweizer Konto überhaupt möglich ist, stehen Schritte, die sich nicht überspringen lassen. Das ist keine Formalie. Es ist der Grund, warum die Schweizer Seite beim Thema Gratisguthaben so schmallippig wirkt.
Limiten setzen Spielende selbst, nicht der Staat. Die Veranstalterin muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese 72 Stunden sind der interessanteste Teil des ganzen Regelwerks. Sie sind eine eingebaute Bremse gegen den eigenen Entschluss: Wer im Verlauf eines Abends beschliesst, mehr zu setzen, kann die Limite nicht einfach anheben. Der Schutzwall hat eine Mindesthöhe, und er hält, egal, wie überzeugt man im Moment ist. Ein Gratisguthaben umgeht diese Bremse nicht — es läuft innerhalb derselben Limiten.
Die gesetzliche Erhöhungsfrist liegt bei 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Veranstalterinnen sind hier strenger als das Gesetz verlangt. Das steht nicht auf der Werbefläche, weil es sich schlecht verkauft — aber es ist genau die Art von Bedingung, die einem Wettenden später Geld spart, ohne einen Franken zu versprechen.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS).
Das Sperrregister ist die praktische Verbindung zwischen Regulierung und Alltag. Wer dort steht, kommt auch bei einem Casino nicht mehr hinein. Die Konsequenz für die hier behandelte Frage liegt auf der Hand: Ein Gratisguthaben auf einer Website ohne Schweizer Bewilligung kennt dieses Register nicht, weil sie nicht daran angeschlossen ist. Eine bestehende Sperre schützt dort nicht.
Die Kehrseite zeigt sich bei den Verkaufstellen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufstellen wurde in 200 Fällen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Wer daraus schliesst, der Schutz funktioniere an der Verkaufstelle zuverlässig, irrt sich. Die Online-Schranke mit Ausweisprüfung ist an diesem Punkt strenger als der Kiosk um die Ecke.
Warum ein Guthaben diese Schritte nicht ersetzt
Ein Guthaben ändert nichts an der Altersgrenze, nichts an der Ausweispflicht, nichts an der Limite und nichts am Register. Es verschiebt lediglich, wer die erste Wette bezahlt. Wer die Schritte hinter sich hat, hat sie hinter sich — mit oder ohne Gutschrift.
Das ist der nüchterne Kern der Sache. Der Spielerschutz in der Schweiz beginnt vor dem ersten Franken Einsatz, und er beginnt unabhängig davon, ob dieser Franken vom Konto kommt oder aus einer Aktion.
Neukundenangebote: Was ein Gratisguthaben beim Wettschein noch wert ist
Der Weg von der Gutschrift zur Auszahlung ist länger, als die Zahl in der Werbung vermuten lässt. Zwei Stationen entscheiden darüber, ob am Ende mehr als nichts übrig bleibt.
Der Kombiboost und seine Eintrittsschwelle
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Auf den ersten Blick sieht das nach einer Leiter nach oben aus. Nur dass die Leiter steiler wird, je weiter man steigt. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 wählt kaum jemand zufällig; fünfzehn solche Voraussagen in einer Kombination verlangen eine Trefferquote, bei der die 100 % auf den Nettogewinn zu einem Prozentwert auf einem Nettogewinn werden, den es dann meist nicht gibt. Der Prozentsatz ist echt, und er ist der einzige Teil, der garantiert ist.
Ähnlich verhält es sich mit Quotenboosts bei Sporttip, die nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Cash-Out nutzt, verliert die Erhöhung — also ausgerechnet den Teil, für den er das Angebot angenommen hat. Das ist keine Intransparenz, das ist eine Kostenfrage, die man vorher kennen sollte.
Bedingungen, die den Wert verschieben
Unter den Bedingungen, die den Wert eines Guthabens verändern, ist die Auszahlbarkeit die wirksamste. Bei Swisslos zahlt die Veranstalterin Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Regel enthält zwei Nachrichten. Die gute: Auszahlungen sind grundsätzlich möglich, und die erste und zweite kosten nichts. Die unbequeme: Das Guthaben aus einer Aktion fällt nicht unter die auszahlbaren Beträge. Es wandert also nur dann auf ein Konto, wenn daraus ein Gewinn wird, und zwar über die Auszahlung des Gewinns — nicht des Guthabens.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos wird Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay bereit, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer ein Gratisguthaben sucht und dabei über einen Mindestbetrag von CHF 20 liest, hat die Sache in einem Satz verstanden.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Was aus einem Gewinn sonst noch wird
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man merkt.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers — ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination heisst das, dass die anderen Beine weiterlaufen, aber mit einem Bein weniger Substanz. Aus einer Acht-Kombination mit einem ausgefallenen Spiel wird eine Sieben-Kombination — und damit fällt der Kombiboost-Satz unter Umständen eine Stufe.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Für ein Promotion-Guthaben von CHF 10 mit einer Gültigkeit von 30 Tagen gilt erst recht: Die Frist ist kürzer als die Erinnerung an die Aktion.
Die Einsätze, zwischen denen sich alles abspielt
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Für ein Guthaben von CHF 10 ist der Mindesteinsatz von CHF 1 eine gute Nachricht: Man kann das Guthaben in zehn Wetten aufteilen. Es ist die einzige Stelle im Regelwerk, an der ein kleines Guthaben flexibel ist. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette relativiert dagegen jeden Plan, ein Gratisguthaben durch einen einzigen grossen Einsatz in einen grossen Gewinn zu verwandeln.
Zwei weitere Regeln betreffen den Wettschein selbst. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine ungültige Kombination heisst: Das Guthaben kommt zurück, der Boost ist weg, und man steht wieder am Anfang.
Was Cash-Out mit einem Bonus macht
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss die Veranstalterin ihn nicht für alle Wetten.
Der Cash-Out ist damit das Gegenteil eines Geschenks: Er verkauft Sicherheit gegen einen Abschlag, und der Abschlag ist nirgends fixiert. Wer den Boost einer Quoten- oder Profitboost-Aktion über einen Cash-Out abschliesst, tauscht eine Erhöhung gegen einen Preis ein, den er vorher nicht kennt. Die Regel, dass der Boost bei Cash-Out verfällt, macht den Tausch endgültig.
Die geprüften Anbieter: Zwei Veranstalterinnen und acht ausländische Marken
Zehn Adressen, die Schweizer Wettende im Alltag antreffen, in der Reihenfolge, in der sie sich für die hier behandelte Frage unterscheiden. Die ersten beiden dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Die übrigen acht nicht. Diese Unterscheidung ist keine Fussnote, sie ist die Rangfolge.
Swisslos Sporttip: die eine Adresse für die Deutschschweiz
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Online-Konto — und damit auch kein Guthaben, das darauf wartet.
Auf der Guthabenseite ist Swisslos der zurückhaltende Teil des Duopols. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, und die Zustimmungen der Gespa sind knapp: 8 im Jahr 2025. Wer dort ein Guthaben ohne Einzahlung findet, findet es anlässlich einer Kampagne, nicht als Dauerangebot.
Das Produkt selbst ist breit genug, um die Kampagnen zu tragen. Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Livewetten, Systemwetten, der Kombiboost mit seinen Stufen — das ist ein funktionierender Wettschein mit einem Regelwerk, das man vor dem ersten Einsatz lesen kann und danach nicht mehr braucht.
Die Bewertung: Swisslos gewinnt diesen Vergleich nicht mit einem Betrag, sondern mit der einen Eigenschaft, die sich nicht kaufen lässt — hier greift Schweizer Recht, und die Limiten, die Sperre und das Register gelten. Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, findet bei Swisslos den kleinsten im Feld; wer wissen will, was sein Guthaben wert ist, findet hier die einzige Antwort, die überprüfbar ist.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, andere Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa.
Bei den Aktionen ist die Loterie Romande das aktivere Haus. 24 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 — dreimal so viele wie bei Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 zeigt, wie so etwas aussieht: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7’000 Stück gedeckelt und an den Besuch eines National-League-Stadions gebunden. Das ist eine gelungene Marketingidee und ein sehr kleiner Bonus.
Finanziell ist das Konto strenger konturiert als bei Swisslos. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Bewertung: Die Loterie Romande gewinnt den Vergleich bei der Häufigkeit von Aktionen und die Anerkennung nicht bei deren Höhe. Ihr Guthaben erreicht mehr Leser als jenes von Swisslos, weil sie öfter etwas vergibt — aber dieselbe Eigenschaft, die es unauszahlbar und kurzlebig macht, bleibt bestehen. Die 2’350 Verkaufstellen sind die zweite Realität dieser Marke: Das Guthaben mag online entstehen, das Publikum sitzt auch am Schalter.
Sportuna: beworbenes Guthaben ohne Schweizer Aufsicht
Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, mit der Folge der DNS-Blockade bei Schweizer Telekom-Anbietern.
Was damit gesagt ist, ist nicht «unseriös». Es ist: unbewilligt. Ein Guthaben ohne Einzahlung auf einer solchen Seite unterliegt keiner Aufsicht, die die Bedingungen prüft, und keiner Beschwerdestelle, die eine Auszahlung durchsetzt. Wer sich auf ein solches Angebot einlässt, tut es auf Grundlage des Vertrauens in ein Unternehmen, das er nicht kennt.
Die Bewertung: Der Nutzen dieser Adresse liegt in Märkten und Beträgen, die die bewilligten Häuser nicht anbieten können. Der Preis dafür ist der Verzicht auf jede Schweizer Instanz — und dieser Preis fällt genau in dem Moment an, in dem ein Guthaben nicht ausbezahlt wird.
BetAlright: derselbe Status, keine Schweizer Anbindung
BetAlright trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Feststellung ist wörtlich dieselbe wie bei Sportuna, und sie beschreibt dieselbe Lage: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domains auf die Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden.
Für einen Wettenden, der ein Gratisguthaben sucht, ist die relevante Frage nicht, wie das Angebot aussieht, sondern was passiert, wenn es nicht eingehalten wird. Bei einer unbewilligten Seite gibt es keine Aufsicht, die eine Prüfung vornimmt.
Die Bewertung: Nichts an dieser Adresse macht sie zu einer Empfehlung für Schweizer Wettende, und nichts an ihr macht sie zu einer Adresse mit Schweizer Schutz. Wer sie dennoch prüft, sollte vorher wissen, dass ein Streitfall ausserhalb der Schweiz ausgetragen wird.
DirectionBet: Prüfung nur mit Blick auf die eigene Vorsicht
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS); das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Damit gelten für jede Kondition, die auf der Seite steht, dieselben Vorbehalte wie für jede unbewilligte Adresse. Wer ein Guthaben prüfen will, prüft es dort in den eigenen Geschäftsbedingungen — es gibt keine zweite Quelle, die das täte.
Die Bewertung: Die Adresse unterscheidet sich in diesem Vergleich von Sportuna und BetAlright nicht durch etwas, das zu ihren Gunsten spricht, sondern durch nichts. Der einzige Grund, sie zu erwähnen, ist der, dass Schweizer Wettende ihr begegnen und die Einordnung kennen sollen.
BC.Game: unbewilligt, auch wenn der Name anderes nahelegt
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt; sie ist rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko inbegriffen.
Der Name legt eine Nähe zum Spielbetrieb nahe, die in der Schweiz niemanden schützt. Für die hier behandelte Frage — ein Guthaben ohne Einzahlung — ändert das nichts an der Bewertungsgrundlage: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Aufsicht, die eine Aktionsbedingung durchliest.
Die Bewertung: Die Marke liefert in diesem Vergleich keinen einzigen Grund, der nicht auch für jede andere unbewilligte Adresse gilt. Wer hier ein Guthaben prüft, prüft eine Zahl, die niemand verifiziert.
Playzilla: dieselbe Ausgangslage, andere Aufmachung
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Der Unterschied zu den vorhergehenden Adressen liegt in der Aufmachung, nicht im Status. Und die Aufmachung ist genau der Teil, der bei einer Aktionsbedingung am wenigsten hilft: Ob ein Guthaben auszahlbar ist, verfällt oder an einen Mindestumsatz gebunden wird, steht nicht auf der Startseite, sondern im Regelwerk.
Die Bewertung: Eine Schweizer Bewilligung fehlt, und damit fehlt die einzige Instanz, die über eine Aktionsbedingung hätte befinden können. Für einen Wettenden mit Schweizer Wohnsitz ist das keine Randnotiz.
20Bet: keine Spur zu einer Schweizer Instanz
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht belegt und ist rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko.
Wer dort ein Guthaben ohne Einzahlung annimmt, verlässt sich auf die Seite selbst. Das ist keine Besonderheit dieser Adresse, sondern der Zustand jeder unbewilligten Adresse.
Die Bewertung: Die Adresse bringt in diesem Vergleich keine Eigenschaft mit, die über die Bewilligungslücke hinweghülfe. Sie bleibt deshalb auf der Seite der Optionen, die ohne Schweizer Schutz auskommen.
Fezbet: dieselbe Einordnung, kein Sonderfall
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS); keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste kommen.
Ein Guthaben hier ist ein Guthaben ohne Schweizer Aufsicht. Damit gilt die ganze Kette: keine geprüfte Bedingung, keine Beschwerdestelle, keine Aussicht auf eine Schweizer Durchsetzung.
Die Bewertung: Die Marke unterscheidet sich in diesem Vergleich von den anderen unbewilligten Adressen nur durch Namen und Aufmachung. Der Status ist der Faktor, der die Entscheidung trägt — und der ist hier negativ.
Rabona: letzte Adresse, gleiche Feststellung
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlisten-Risiko inbegriffen.
Damit schliesst sich das Feld. Acht der zehn Adressen teilen denselben rechtlichen Rand: Sie dürfen in der Schweiz nicht veranstalten, und entsprechend trägt keine von ihnen eine Instanz bei, die bei einem Guthaben einschreiten könnte.
Die Bewertung: Für einen Schweizer Wettenden bleibt diese Adresse eine Prüfung mit klar benannten Grenzen. Ein Guthaben ohne Einzahlung ist hier so viel wert, wie die Seite bereit ist auszuzahlen — und darüber entscheidet niemand ausser ihr.
Was von all dem übrig bleibt
Ein Bonus ohne Einzahlung ist in der Schweiz ein Vorgang mit zwei Eigentümern: die Veranstalterin, die ihn vergibt, und die Aufsicht, die ihn vorher genehmigt. Wo der zweite fehlt, fehlt der ganze Rest der Kette — die Prüfung, die Beschwerdestelle, die Durchsetzung.
Die Zahl auf dem Werbebanner ist die lauteste, aber die am wenigsten aussagekräftige Information. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, 30 Tage gilt und an den Besuch eines Stadions gebunden war, bringt in einem illustrativen Markt zu je 1.90 im Mittel einen Wert in der Grössenordnung von CHF 4.30 bis CHF 4.50 — und diese Zahl gilt nur, solange man ausschliesslich das Guthaben setzt. Für die bewilligten Schweizer Häuser ist das kein Fehler, sondern die Bedingung, unter der sie überhaupt etwas vergeben dürfen.
Für Schweizer Wettende heisst das: Der interessantere Vergleich ist nicht der zwischen Beträgen, sondern der zwischen zwei Ordnungen. Die eine hat zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbindung, eine Identitätsprüfung und 72 Stunden Wartezeit bei einer Limiten-Erhöhung — und ein Guthaben, das man ausrechnen kann. Die andere hat ein grosses Angebot, viele Märkte und keinen einzigen Schweizer Anker, dafür ein Sperrlisten-Risiko.
Wer die Gründe für die erste Ordnung für zu eng hält, ist damit nicht im Unrecht. Er sollte nur wissen, dass er in diesem Fall die Zahl in der Werbung gegen die Aufsicht eintauscht, die sie normalerweise prüft — und dass dieser Tausch selten zugunsten des kleinen Guthabens ausgeht.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz Sportwetten mit Bonus ohne Einzahlung?
Nur im Rahmen von Aktionen, denen die Gespa vorher zugestimmt hat (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein dauerhaftes Willkommensangebot ohne Einzahlung kennt die Schweiz damit nicht, sondern Kampagnen mit festem Zeitfenster.
Warum bieten die bewilligten Schweizer Veranstalter kaum Gratisguthaben an?
Weil Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht und daran gebunden bleibt. Bei Swisslos kamen 2025 acht Zustimmungen zusammen, bei der Loterie Romande 24. Dazu gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Es bleibt ein Gutschein mit Ablaufdatum, kein Startkapital.
Welcher Mindestbetrag gilt beim Aufladen des Swisslos-Wallets?
Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet liegt bei CHF 20, erhältlich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf setzt voraus, dass das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Bonus ohne Einzahlung umgeht diesen Mindestbetrag nicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Freiwette bleibt der Einsatz unter dem Strich beim Veranstalter, auf das Konto wandert nur der Reingewinn. Bei einem illustrativen Markt zu je 1.90 liegt der mittlere Wert eines Guthabens von CHF 10 deshalb in der Grössenordnung von CHF 4.30 bis CHF 4.50, unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird.
Wie funktioniert die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was bedeutet es für Wettende, wenn eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ein Guthaben ohne Einzahlung anbietet?
Eine ausländische Bewilligung ist rechtlich wirkungslos (Art. 4 BGS). Es fehlt die Anbindung an das Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste kommen. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden.
Bonus – wettbueroch
Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
