Startguthaben ohne Einzahlung – was die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter tatsächlich hergeben
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Stand: Oktober 30, 2026 — die Bewilligungs- und Registerangaben wurden gegen die Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter abgeglichen.
Wer nach Gratisguthaben für Sportwetten sucht, stellt sich meist eine einfache Frage: Wo bekomme ich Startkapital, ohne etwas einzuzahlen? In der Schweiz ist die Antwort kürzer, als die Werbung in ausländischen Apps vermuten lässt. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Nur zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten annehmen, und beide halten sich mit Gratisguthaben deutlich zurück. Das ist kein Zufall und auch keine Zurückhaltung aus Nettigkeit, sondern eine Folge des Geldspielgesetzes. Wer versteht, wie die Bewilligung aufgebaut ist, versteht auch, warum das Angebot so aussieht, wie es aussieht.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung entscheidet, nicht die Quote
Die Reihenfolge auf dieser Seite folgt nicht dem Geschmack, sondern dem Recht. Zuerst stehen die zwei Veranstalter, die in der Schweiz überhaupt Wetten annehmen dürfen. Danach folgen acht ausländische Marken, die Schweizer Spielende in ihren Apps antreffen. Sie sind hier aufgeführt, weil man ihnen begegnet, und bewertet nach denselben Massstäben. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und das ist keine Formalie, sondern der Kern der ganzen Frage. Eine ausländische Konzession, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Geltung. Wer dort einzahlt, verlässt den Schweizer Rechtsrahmen vollständig.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Konzession |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| Rainbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung liest sich eintönig, und genau darin liegt die Information. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Das Geldspielgesetz hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Auf der Website der Gespa findet man deshalb keine Anbieterliste, sondern nur die Sperrliste: Domains ausländischer Anbieter, die die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt. Bet365 führt sie ebenfalls auf der Liste.
Was folgt daraus für einen Anbietervergleich? Er kann nicht nach Quote sortiert werden, weil die Bewilligung davor steht. Bei den acht Marken ohne Schweizer Permit fehlt die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister. Eine selbst verhängte Spielsperre, die bei Swisslos für ein schweizweites Register gilt und auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein erfasst, endet an der Grenze dieser Plattformen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, kein Aufsichtsverfahren, an das man sich wenden könnte.
Und es gibt noch eine zweite Folge, die selten ausgesprochen wird. Wetteinsätze und Gewinne aus einem Verfahren gegen einen nicht bewilligten Veranstalter können eingezogen werden. Der Spielende wird nach Darstellung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, sein Geld aber kann weg sein. Wer dort gewinnt, gewinnt auf einem Rechtsgrund, der in der Schweiz nicht existiert.
Die Kehrseite derselben Medaille gehört dazu: Die zwei bewilligten Anbieter sind kein Rundum-sorglos-Paket. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus, das Sportangebot ist eine geschlossene Liste, und die Identität wird vor der ersten Wette geprüft. Man tauscht Freiheit gegen Schutz, und wie viel einem das wert ist, muss jeder selbst entscheiden. Nur ist es kein Tausch zwischen zwei gleichwertigen Optionen, sondern eine Entscheidung darüber, ob Schweizer Recht überhaupt greift.
Grundlagen: Was ein Gratisspielguthaben ist und was es kostet
Ein Guthaben ohne eigene Einzahlung klingt nach geschenktem Geld. In der Schweiz heisst die Sache Gratisspielguthaben, und das Wort unterscheidet sich in einem Punkt von «Gratiswette» oder «Freiwette», wie der Markt es sonst nennt: Ein Guthaben liegt auf dem Spielerkonto und wird von dort aus eingesetzt. Damit hängt alles Weitere an den Bedingungen dieses Kontos, nicht an der Anzeige, die einen darauf aufmerksam gemacht hat.

Ein Aktionsguthaben lässt sich in der Regel nicht auszahlen. Bei Swisslos ist das ausdrücklich so geregelt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, während reguläres Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt wird. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Die Loterie Romande formuliert dieselbe Grenze in ihrem Reglement: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Für Gewinne bis CHF 1’000 netto bedeutet das bei ihr eine Gutschrift direkt im Wallet, darüber geht der Betrag an die angegebene IBAN.
Der entscheidende Satz lautet also nicht «Sie erhalten CHF 10». Er lautet: Sie erhalten CHF 10, die zuerst durch Wetten laufen müssen, bevor daraus etwas wird, das Ihnen gehört. Ob und wie viel dabei übrig bleibt, entscheidet nicht die Höhe des Guthabens, sondern der Quotenschlüssel des Marktes, auf den Sie es setzen.
Was aus einem Zehner-Guthaben rechnerisch wird
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, wie er bei einem Münzwurf-ähnlichen Duell vorkommt. Das ist ein Rechenbeispiel, keine zitierte Quote irgendeines Anbieters. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei etwa 0,95, der Buchmacher behält rund 5 % jedes Einsatzes. Weil beim Aktionsguthaben der Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der Erwartungswert des Guthabens das Guthaben mal (Quote − 1) geteilt durch die Quote mal diesem Quotenschlüssel. Bei CHF 10 und Quote 1.90 ergibt das einen Wert von etwa CHF 4,30 bis CHF 4,80 — die Spanne kommt daher, dass je nach angebotenem Markt zwischen Quotenschlüssel 0,94 und 0,96 zu rechnen ist. Unterstellt ist dabei, dass das gesamte Guthaben in einer einzigen Wette auf einen solchen Zweiwegmarkt gesetzt wird.
Das ist der ganze Trick der Anzeige. CHF 10 klingt nach einem Zehner. Der durchschnittliche Gegenwert liegt knapp unter der Hälfte davon, und zwar nicht, weil jemand etwas falsch gemacht hätte, sondern weil im Preis des Marktes bereits die Marge steckt. Wer das Guthaben auf einen Aussenseiter setzt, verändert diese Erwartung nicht zum Positiven; er verändert nur die Streuung.
Warum die Schweiz so wenig Gratisguthaben sieht
Kostenlose Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahlen sind die eigentliche Erklärung für das, was Spielende auf dem Schweizer Markt vorfinden. Es gibt kein Wildwuchsverbot und keine Marktlücke, es gibt ein Genehmigungsverfahren mit einer überschaubaren Zahl von Ausnahmen pro Jahr.
Daraus folgt für den Leser etwas Unangenehmes: Wer vor einer Seite sitzt, die ein grosses Startguthaben ohne Einzahlung bewirbt, sitzt mit hoher Wahrscheinlichkeit vor einer Seite, die keine Schweizer Bewilligung hat. Die Grössenordnung der beworbenen Summe ist dabei kein Zufall. Acht Zustimmungen und vierundzwanzig Zustimmungen ergeben zusammen kein Budget, aus dem Werbebeträge in dreistelliger Höhe bezahlt werden könnten.
Zweitens folgt daraus, dass die Bedingungen einer Aktion das Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens sind und nicht frei gewählte Marketingentscheidungen. Die 30 Tage Gültigkeit, die 7’000 Stück und die fehlende Auszahlbarkeit bei «JouezSport – Patinoires et Stades» sind Teil desselben Vorgangs. Wer eine Aktion prüft, prüft im Kern, was die Aufsicht durchgelassen hat.
Die drei Bedingungen, die den Wert entscheiden
Bei jedem Neukundenangebot mit Startguthaben lohnt ein Blick auf drei Dinge, und alle drei stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung.
Die Laufzeit bestimmt, wie lange das Guthaben lebt. Bei der Romandie-Aktion waren es 30 Tage. Ein Guthaben, das nach einem Monat verfällt, verlangt eine Entscheidung innerhalb dieses Monats, nicht ein halbes Jahr später. Wer Wetten gern über die ganze Saison verteilt, verliert den Betrag schlicht.
Der Verwendungszweck bestimmt, worauf das Guthaben darf. Bei der Aktion war nur von Spielguthaben die Rede; welche Märkte es abdeckt, steht in den Bedingungen. Bei Sporttip gibt es daneben eigene Aktionsformen mit anderen Regeln. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; auf den Nettogewinn kommen 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Auszahlbarkeit schliesslich trennt echtes Guthaben von Aktionsguthaben. Was als Gratisspielguthaben kommt, lässt sich bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlen. Nur was aus dem Einsatz dieses Guthabens als Gewinn entsteht, wird zur normalen Wallet-Summe. Der Unterschied: das Guthaben selbst ist eine Spielerlaubnis, der daraus erzielte Gewinn ist Guthaben im engeren Sinn.
Wer diese drei Punkte liest, wird von keiner Aktion mehr überrascht. Wer sie überspringt, wird irgendwann vor einem Kontostand stehen, der kleiner ist als erwartet, und sich an eine Frist nicht erinnern, die in Zeile vier der Bedingungen stand.
Rechtslage: Warum nur zwei Veranstalter Gratisguthaben verteilen dürfen
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und sie werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Diese Zuständigkeitstrennung erklärt, warum man bei Fragen zu einer Sportwette auf der Website einer Casinobehörde nichts findet.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Das ist die ganze Anbieterlandschaft, und sie ist nach Sprachregionen geteilt. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer in Zürich lebt, kann bei Swisslos ein Konto eröffnen und bei Jouez Sport nicht. Wer in Genf lebt, umgekehrt. Das ist keine Benachteiligung, sondern die direkte Folge der kantonalen Aufteilung.
Die geschlossene Liste: Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, die die Gespa führt: autorisierte Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur dann darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenswetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Auf der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte, und es gibt keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Wer eine Livewette platziert, sollte trotzdem zwei Regeln aus den Sporttip-Bedingungen kennen: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Wette bleibt bestehen, ihr Wert kann aber verschwinden.
Was die reguläre Spielzeit betrifft, gilt bei Sporttip die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Registrierung und Bedingungen: Wer ein Konto bekommt und zu welchen Regeln
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der Punkt, an dem viele Vorstellungen von einem anonymen Wettkonto enden.
Der Ausweis ist nicht optional. Die Überprüfung gegen Adressdatenbanken bedeutet, dass eine falsche Angabe auffällt, und die Ein-Konto-Regel bedeutet, dass ein zweiter Versuch mit anderem Namen ein Verstoss ist, kein Schlupfloch. Wer aus dem Ausland auf die Seite kommt, kommt an dieser Stelle ohnehin nicht weiter.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei den ausländischen Marken ist das Mindestalter eine Angabe in deren eigenen Bedingungen und wird nicht von einer Schweizer Aufsicht überprüft.
Limiten, die der Spielende selbst setzt
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert; die Absenkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden.
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Wer von einer «Schweizer Depotlimite» liest, liest über ein anderes Land. Die Limite entsteht hier aus dem eigenen Konto, und die 72 Stunden zwischen Wunsch und Wirkung sind die eigentliche Schutzfunktion: In dieser Frist muss man sich die Erhöhung ein zweites Mal überlegen.
Dazu kommen Grenzen des Einsatzes selbst. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist damit kein Problem — aber auch kein Spielraum. Wer eine Wette über CHF 1’000 platzieren will, kann das bei Sporttip nur als Systemwette.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung arbeitet systematisch gegen den Spielenden, um einen Bruchteil eines Rappen pro Wette. Bei einem einzelnen Gratisguthaben ist das bedeutungslos. Bei vielen Wetten ist es eine der vielen kleinen Margen, die niemand in der Werbung erwähnt.
Verantwortungsvolles Spielen: Verlustlimiten vor der ersten Wette
Ein Startguthaben ersetzt keine Disziplin. Es verleitet eher dazu, die erste Wette schneller zu platzieren als geplant, und genau deshalb stehen die Verlustlimiten in der Schweiz vor der ersten Teilnahme und nicht danach. Die Reihenfolge ist regulatingstechnisch gut gewählt: Erst entscheidet man, wie viel man verlieren darf, dann sieht man den Markt.
Die Spielsperre ist das schärfere Werkzeug. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Gesetz erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Einbezug einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Zwei Dinge sollten Spielende nicht annehmen. Erstens: Die Kontrollen an den Verkaufspunkten sind nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf das Personal verlässt, verlässt sich auf eine Quote von knapp unter der Hälfte. Zweitens: Pflichtangaben auf dem Papier sind keine gelebte Praxis. Das eigene Konto ist die einzige Instanz, die die Limite kennt, die man selbst gesetzt hat.
Wer merkt, dass er die Limite erhöhen will, um weiterspielen zu können, hat bereits die Information, die er braucht. Die 72 Stunden sind dafür da, sie zu nutzen.
Neukundenangebote im Vergleich: Laufzeit, Zweck und Auszahlbarkeit
Gratisguthaben fällt in der Schweiz in eine eng begrenzte Kategorie, und das ist der Grund, warum diese Seite nicht zehn Willkommensboni nebeneinanderstellt. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern kommt hinzu, dass sie sich unterschiedlich positionieren: Swisslos betreibt mit Sporttip eine breit aufgestellte Plattform mit eigenen Aktionsformen, die Loterie Romande fährt mit Jouez Sport Aktionen, die an konkrete Anlässe gebunden sind.
Für jede Aktion zählen dieselben vier Grössen: der Nominalbetrag, die Gültigkeitsdauer, der Verwendungszweck und die Frage, ob das Guthaben ausgezahlt werden kann. Der Nominalbetrag ist die Zahl in der Werbung und die am wenigsten aussagekräftige. Die Gültigkeitsdauer entscheidet, ob man die Wette plant oder sie schnell setzen muss. Der Verwendungszweck entscheidet, ob das Guthaben auf den Markt darf, den man im Kopf hatte. Die Auszahlbarkeit entscheidet, ob daraus je Geld wird.
Für das Gratisspielguthaben der Loterie Romande gilt eine Inanspruchnahme, die einen aktiven Schritt verlangt: Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, musste innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden und traf auf ein Kontingent von insgesamt 7’000 Stück. Ein Angebot mit Kontingent ist ein anderes Versprechen als eines ohne. Wer zu spät kommt, bekommt nichts, und das nicht wegen eines Fehlers, sondern weil es so konstruiert war.
Bei den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die Vergleichsbasis eine andere. Ihre Bonusbedingungen sind nicht durch eine Schweizer Aufsicht gegangen, ihre Guthaben unterliegen keiner schweizerischen Auszahlungsregel, und ihre Limiten gelten nur, weil sie es selbst so schreiben. Das bedeutet nicht, dass dort nichts funktioniert. Es bedeutet, dass eine Zusage dort dieselbe Zusage ist wie in jedem anderen Land, in dem die Firma tätig ist.
Die wichtigste Frage bleibt, was ein Gratisguthaben in der Praxis verlangt. Ein Betrag mit 30 Tagen Laufzeit, der nur für bestimmte Märkte gilt und nicht ausgezahlt werden kann, ist ein Testangebot: Es lädt dazu ein, die Plattform kennenzulernen, und es macht niemanden reicher. Das ist ein legitimer Zweck. Es ist nur nicht der Zweck, den das Wort «Gratis» in der Werbung nahelegt.
Einordnung der Anbieter: Zehn Marken, zwei Bewilligungen
Jeder Eintrag beginnt mit der Schweizer Bewilligungsfrage, weil sie die einzige Angabe ist, die das gesamte Verhältnis prägt. Die Reihenfolge entspricht der Übersicht oben.
Swisslos Sporttip: Der grösste bewilligte Anbieter mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto. Die Registrierung verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person, mit Ausweisprüfung gegen Adress-Datenbanken.
Zahlen zur Plattform: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar, über der Limite nicht angenommen. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Wette zwingend, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Einzahlungen sind per PostFinance Pay möglich, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird; Spielguthaben lassen sich ausserdem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Auszahlungen: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Beträge darüber werden innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Die Bewilligung liefert den Rechtsschutz, den eine ausländische Marke nicht liefern kann. Sie liefert im Gegenzug ein Regelwerk, das jeden Vorgang erfasst, und dazu gehört das Auszahlungslimit von zweimal gratis im Jahr. Beim dritten Mal sind es 3 % des Betrags, eine Kleinigkeit bei CHF 200 und eine echte Position bei CHF 5’000. Nicht jedes Detail ist indes eine Frage der Bewilligung: Die Anforderung, dass ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion gar nicht auszahlbar ist, trifft jeden Aktionsteilnehmer unabhängig von seinem Kontostand.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Bewilligung mit anlassgebundenen Aktionen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie gibt ihre Kontaktadresse mit Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne an, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch sie hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Auf der Plattform gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Aufwand steht hier in einem auffälligen Verhältnis zum Betrag, und gerade das macht die Aktion ehrlich: Sie war als Anreiz für ein bestehendes Publikum gebaut, nicht als Lockangebot für Neukunden. Die 7’000 Stück nennen ausserdem eine klare Obergrenze. Was ausgegeben ist, ist ausgegeben, und wer sich auf die Aktion verlassen wollte, musste an einem der 7 Aktionstage im Stadion sein.
Eine Bewilligung, die nur die Westschweiz abdeckt, ist in Zürich wertlos. Wer dort wohnt, findet im eigenen Vertragsgebiet keine vergleichbare Aktion und muss sich entscheiden, ob er für ein Zehner-Guthaben den Weg in die französischsprachige Schweiz auf sich nimmt, was ohnehin am Wohnsitzerfordernis scheitert. Der eigentliche Nutzen dieser Marke liegt nicht in der Aktion, sondern darin, dass sie im Zusammenspiel mit Swisslos zeigt, wie die zwei Veranstalter den Markt nach Sprachregionen aufteilen.
Betclic: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Konzession ohne Geltung hier
Betclic hält keine Schweizer Bewilligung. Nach dem Geldspielgesetz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Konzession hat in der Schweiz keine Geltung, und das betrifft ausdrücklich auch eine Konzession aus einem anderen europäischen Land.
Die praktischen Folgen sind nicht verhandelbar. Das Konto hängt nicht am schweizerischen Sperrregister. Eine Spielsperre, die bei Swisslos unbefristet im schweizweiten Register landet und auch Casinos erfasst, wirkt hier nicht. Wird ein Betrag nicht ausbezahlt, gibt es keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte. Und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Wer bei diesem Anbieter ein Konto führt, sollte die Adresse im Blick behalten, weil blockierte Domains innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden und ein Lesezeichen deshalb nicht dauerhaft funktioniert. Das ist die einzige praktische Empfehlung, die sich aus diesem Eintrag ableiten lässt, und sie ist keine gute Grundlage für eine dauerhafte Kontobeziehung.
Fezbet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession gilt in der Schweiz nicht, unabhängig davon, wo sie erteilt wurde. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten annehmen.
Damit fehlen die drei Elemente, die den Schweizer Rechtsrahmen ausmachen: die Verbindung zum Sperrregister, ein Aufsichtsweg bei Streitigkeiten und der Schutz, den eine Bewilligung nach BGS vermittelt. Wetteinsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; bestraft wird der Spielende nicht, sein Guthaben aber kann betroffen sein.
Diese Marke erscheint in der Schweiz vor allem über Werbung in Apps und über Seiten, die den rechtlichen Status nicht erwähnen. Wer dort liest, liest über einen Bonus, selten über die Bewilligung. Die geprüfte Identität, die hier für ein Konto verlangt wird, ist eine Hausregel der Plattform und keine Schweizer Kontrolle.
WirWetten: keine Schweizer Bewilligung, deutschsprachige Werbung trotzdem
WirWetten hält keine Schweizer Bewilligung und ist damit nicht berechtigt, in der Schweiz Sportwetten zu veranstalten. Eine gemeldete Konzession hat hier keine Geltung.
Der deutschsprachige Auftritt dieser Marke macht den Unterschied zwischen Sprache und Recht deutlicher als jeder andere Eintrag. Eine Seite in verständlichem Deutsch, mit Schweizer Formulierungen und in Franken gerechnet, erzeugt den Eindruck eines lokalen Angebots, ohne eines zu sein. Die Bewilligung fehlt trotzdem, und mit ihr die Verbindung zum Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz.
Es gibt keinen Grund, eine solche Plattform zu benutzen, weil sie ein Schweizer Konto anbietet. Es kann Gründe geben, ihre Quoten anzusehen, weil ein Vergleich interessant ist. Der Unterschied zwischen ansehen und dort spielen ist bei diesem Anbieter grösser als bei jedem anderen in dieser Übersicht, gerade weil die Oberfläche so vertraut wirkt.
20Bet: keine Schweizer Bewilligung, internationale Bedingungen ohne Schweizer Prüfung
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession ohne Geltung in der Schweiz ändert daran nichts, und der Veranstalter ist somit in der Schweiz nicht zugelassen.
Seine Bonusbedingungen sind nicht durch eine Schweizer Aufsicht gegangen. Das ist kein formaler Unterschied. Ob ein Guthaben ausgezahlt werden kann, ob es eine Gültigkeitsfrist hat, ob der Verwendungszweck eingeschränkt ist — all das regelt hier die Plattform selbst, und keine Gespa-Zustimmung steht dahinter. Bei einer Schweizer Aktion ist die Auszahlbarkeit des Aktionsguthabens eine Bedingung, die im Genehmigungsverfahren geprüft wurde.
Einzige verlässliche Prüfung bleibt die Lektüre der eigenen Bedingungen des Anbieters, und zwar vor der ersten Einzahlung statt nach dem ersten Gewinn. Wer das tut, wird feststellen, dass die Angaben in einer anderen Rechtssprache und für ein anderes Publikum geschrieben sind.
Rainbet: keine Schweizer Bewilligung, Konzession ohne hiesige Wirkung
Rainbet hält keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession gilt in der Schweiz nicht; die Veranstaltung von Sportwetten ist hier den zwei bewilligten Anbietern vorbehalten.
Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren. Wer darauf zugreift, tut das ausserhalb des Schweizer Aufsichtssystems, ohne Zugang zum Sperrregister und ohne Schweizer Instanz bei einem Streit über eine Auszahlung.
Ein Detail, das für Spielende mit Sperrgedanken zählt: Eine selbst gewählte Sperre ist hier eine Anfrage an den Anbieter, die dieser nach seinen eigenen Regeln behandelt. In der Schweiz ist sie ein Registereintrag mit gesetzlich geregelter Aufhebung. Diese beiden Vorgänge tragen zufällig denselben Namen.
MyStake: keine Schweizer Bewilligung, Konto ausserhalb des Schweizer Rahmens
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession hat in der Schweiz keine Geltung, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten annehmen.
Das Konto hängt nicht am schweizerischen Sperrregister. Wer eine unbefristete Spielsperre eingetragen hat und sie bei einem Schweizer Veranstalter nicht umgehen kann, kann sie hier trotzdem nicht umgehen — nicht weil die Plattform prüft, sondern weil sie das Register nicht kennt. Der Schutz wirkt also nicht, im guten wie im schlechten Sinn.
Bei Streitigkeiten bleibt nur der Weg über die Bedingungen des Anbieters. Wetteinsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist der rechtliche Rahmen, in dem ein Konto hier steht.
bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung, trotz früherer Präsenz
bet-at-home hält keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession gilt in der Schweiz nicht, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also mit dem schnellen Wechsel blockierter Adressen innerhalb von Stunden.
Wer sich an frühere Zeiten erinnert, in denen die Marke in der Schweiz sichtbar war, sollte den Status nicht fortschreiben. Der Massstab ist heute derselbe wie bei jeder anderen ausländischen Marke: keine Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die 671 Domains, die Ende 2025 auf der Sperrliste standen, zeigen, dass Blockierungen laufend nachgeführt werden.
Für Schweizer Spielende bedeutet das eine Unsicherheit, die nichts mit der Qualität der Plattform zu tun hat: Die Erreichbarkeit selbst ist nicht stabil. Ein Konto, dessen Zugang jederzeit unterbrochen werden kann, ist kein Konto, auf dessen Bestand man planen sollte.
BetPanda: keine Schweizer Bewilligung, Krypto-Zahlungen ohne Schweizer Schutz
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Konzession hat hier keine Geltung, und die Veranstaltung von Sportwetten ohne Bewilligung ist in der Schweiz eine Straftat — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Ein Punkt wiegt bei dieser Marke schwerer als bei den anderen. In der Schweiz werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wo eine Plattform andere Wege anbietet, verlässt der Spielende den Rahmen, in dem eine Auszahlung nachvollziehbar und durchsetzbar ist. Die 671 Domains auf der Sperrliste Ende 2025 betreffen auch Adressen dieser Art.
Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt von der Auszahlung nur das, was die Plattform selbst zusagt. Wer dort spielt, sollte den Betrag so wählen, dass ein Totalverlust verkraftbar ist — das ist keine Spielerei mit Risiko, sondern eine Konsequenz aus dem Fehlen jeder Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit.
Steuern: Wann ein Gewinn in der Schweiz etwas kostet
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiel. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer fallen auf den Gewinn nicht an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht; wer von einer Steuer auf jeden Wettschein liest, liest etwas Falsches.
Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Diese unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Die Auszahlung bleibt steuerfrei, die Deklaration nicht.
Diese Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung. Wer die eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10 ist die Frage akademisch; bei einem grossen Gewinn ist sie es nicht.
Was ein Startguthaben praktisch verlangt
Ein Gratisspielguthaben in der Schweiz ist kein Geldgeschenk, sondern ein Testangebot mit definierter Laufzeit und Verwendungszweck, das nicht ausgezahlt werden kann. Wer es prüft, prüft die Bedingungen, nicht die Werbung. Wer es nutzt, sollte wissen, dass der durchschnittliche Gegenwert eines Zehner-Guthabens auf einem Zweiwegmarkt mit Quoten um 1.90 unter CHF 5 liegt, weil der Quotenschlüssel des Marktes bereits einen Teil davon beansprucht. Das ist eine Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Guthaben eingesetzt wird — kein Versprechen über den Ausgang einer einzelnen Wette.
Der zweite Punkt, der in der Werbung fehlt: Aktionen dieser Art brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Wer ein grosses Startguthaben ohne Einzahlung sieht, sieht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Seite ohne Schweizer Bewilligung. Die Alternative ist der Schweizer Rahmen mit zwei Anbietern, Wohnsitzerfordernis, geschlossener Sportliste und geprüfter Identität. Beides hat seinen Preis. Nur eines hat einen Rechtsweg.
Wer in Zürich oder Bern wohnt, landet bei Swisslos, wer in Genf oder Lausanne wohnt, bei der Loterie Romande. Der Rest ist eine Entscheidung darüber, ob man diesen Rahmen akzeptiert oder nicht — und diese Entscheidung sollte man treffen, bevor man einzahlt, nicht danach.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?
Ja, aber nur in engen Grenzen. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, die 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt hat. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab verifizierten Konten CHF 10 Spielguthaben. Regelmässige Startguthaben für Neukunden gibt es nicht.
Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war auf den Zeitraum vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 begrenzt und umfasste 7 Aktionstage. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Aktionsweg verlangte Anwesenheit im Stadion.
Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?
Bei beiden Schweizer Veranstaltern nein. Swisslos regelt ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; die Loterie Romande formuliert dieselbe Grenze in ihrem Reglement. Auszahlbar wird erst der Gewinn, der aus dem Einsatz dieses Guthabens entsteht und als normale Wallet-Summe anfällt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein umfasst. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000; für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Gratisguthaben von CHF 10 liegt deutlich darunter.
Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?
Kostenlose Spiele und Gratisguthaben sind nach dem Geldspielgesetz zustimmungspflichtig. Die Gespa prüft dabei Bedingungen und Umfang, weshalb Aktionen dieser Art selten und klein ausfallen. Beim Gratisspielguthaben der Loterie Romande ist diese Prüfung die Ursache für Kontingent, Frist und fehlende Auszahlbarkeit.
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Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»
