Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein enges Programm – und der Blick über die Grenze

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Stand: Oktober 30, 2026. Bewilligungen und Limiten gleichen wir gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter ab.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Der Schweizer Wettmarkt in der Übersicht: ein geschlossener Kreis mit zwei Namen

Wer in der Schweiz nach einem Sportwetten-Anbieter sucht, findet schnell ein Dutzend Namen und am Ende zwei, die hier tatsächlich veranstalten dürfen. Das ist keine Marktlücke, die jemand übersehen hat. Es ist die Konstruktion selbst. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und diese zwei sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Beide arbeiten unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und beide stehen unter der Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Nicht unter der Aufsicht der ESBK, die nur die Casinos prüft — ein Unterschied, der in Diskussionen über Schweizer Glücksspiel regelmässig durcheinandergeht.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Der springende Punkt an dieser Bewilligung steht in einem kurzen Satz des Gesetzes: Sie gilt nur in der Schweiz. Was so trocken klingt, entscheidet über jeden Streit, den ein Wettender später führen möchte. Eine bewilligte Veranstalterin ist hier greifbar, ihre Bedingungen sind hier einklagbar, ihre Auszahlung folgt hier geregeltem Recht.

Beide Häuser sind genossenschaftlich beziehungsweise gemeinnützig aufgestellt, und der Reingewinn fliesst nicht an Aktionäre, sondern an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt eine Zahl aus dem Geschäftsbericht 2025: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer auf Sporttip setzt, finanziert also mit einem Teil seiner Einsätze, was er am Sonntag auf dem Fussballplatz sieht. Das ist ein Argument, das kein Offshore-Anbieter je aufbringen wird — und es macht die Quoten nicht besser.

Was die beiden Veranstalter unterscheidet, ist zuerst eine Landkarte. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift und 221 Mitarbeitende; ihr Verkaufsstellennetz in der Westschweiz ist eng, und wer dort wohnt, hat den Weg zum Wettschein oft kürzer als den zur nächsten Bankfiliale.

Diese Aufteilung ist der erste Punkt, an dem die Auswahl der Leserin endet, bevor sie beginnt. Im Kanton Zürich eröffnet sich kein Jouez-Sport-Konto. In Genf kein Sporttip-Konto. Ein Wettender mit Wohnsitz in Basel kann sich bei Swisslos registrieren und bei der Loterie Romande nicht, einer aus Freiburg genau umgekehrt. Es gibt hier keine Alternativen abzuwägen, und das ist die ehrlichste Einordnung, die eine Anbieterseite für die Schweiz treffen kann: Auswahl gibt es nicht, Zuteilung gibt es.

Was unter «Sportwetten Schweiz» tatsächlich alles fällt

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Gesetzes, und dieser Begriff zieht den Rahmen enger, als manchen lieb ist. Wetten sind ausschliesslich auf Sportereignisse erlaubt. Wer auf das Wetter, auf eine Wahl oder auf den Ausgang einer Fernsehshow setzen will, findet dafür keine bewilligte Schweizer Möglichkeit, weil das Gesetz sie nicht vorsieht.

Innerhalb dieses Rahmens ist das Angebot eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026), die sich aus Art. 25 BGS und Art. 29 VGS ableitet. Die Liste hat Regeln, die im Alltag selten auffallen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dort, wo die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, einen Esport-Bereich ebenso. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt, die das erlaubt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht — die Grenze verläuft nicht zwischen lebendem Bild und Vorabwette, sondern zwischen erlaubter und nicht erlaubter Wettart.

Ausländische Anbieter locken genau mit dem, was hier fehlt: schmalere Märkte, mehr Sonderwetten, mehr Sportarten, mehr Länder. Dass diese Märkte reizvoller wirken als die geschlossene Liste, ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Tatsache — nur ist der Reiz nirgends mit Schweizer Rechtsschutz hinterlegt.

Welche Kantone für welchen Veranstalter zählen

Für beide Häuser gilt, dass das Online-Konto an den Wohnsitz gebunden ist. Nach Art. 47 Abs. 3 VGS braucht es für ein Online-Konto Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis ist es zusätzlich das Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, kann dadurch sein Konto verlieren, ohne je eine Wette platziert zu haben.

Die Aufteilung wirft ein Randproblem auf, das viele unterschätzen: Der Wohnsitz entscheidet nicht nur, wo man wetten darf, sondern auch, welche Auszahlungswege, welche Limiten und welche Aktionen überhaupt zugänglich sind. Ein Vergleich der Angebote ist damit immer ein Vergleich zweier Leser, nicht zweier Produkte für einen Leser.

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste bewilligter Konkurrenten, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Markt ist also nicht unübersichtlich, er ist nur unbekannt.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
IviBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldet von Drittquellen: Tobique; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rabona keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle liest sich schmaler, als sie ist. Bei acht der zehn Namen steht in der zweiten Spalte nichts, was zählt: Eine Bewilligung, die die meldende Quelle nicht festgestellt hat, ist keine, und selbst eine benannte — bei X3Bet nennt sie Tobique — hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Diese Reihe ist deshalb keine Rangfolge von Zulassungen, sie ist eine Grenzlinie.

Rechtliche Lage in der Schweiz: was eine Bewilligung wert ist und was folgt, wenn sie fehlt

Wer die Frage «sind Sportwetten in der Schweiz legal?» mit einem Ja beantwortet, hat nur die halbe Antwort geliefert. Legal ist, was von einem der zwei bewilligten Veranstalter angeboten wird. Nicht verboten im Sinne einer Strafe für den Spielenden ist vieles andere, und genau diese Trennung führt zu dem Missverständnis, das ich auf keiner anderen Anbieterseite so häufig sehe: Aus «ich werde nicht bestraft» wird «ich bin geschützt».

Wo die Rechtslage endet und der blosse Schein beginnt

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher sie sonst kommt — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Art. 4 BGS sagt es mit sieben Wörtern, und man kann sich das schwerer machen, als es ist: Solange die Bewilligung hier nicht gilt, gibt es hier nichts, worauf sich ein Anspruch stützen liesse.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für den Veranstalter ist das kein Kavaliersdelikt. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Den Spielenden trifft diese Strafe nicht — das Bundesamt für Justiz sagt es ausdrücklich. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und dann steht der Wettende ohne Vermögenswert und ohne Gegenseite da. Kein Fair-Play-Kontrollorgan, keine Ombudsstelle, kein Gerichtsstand in seiner Nähe.

Die Sperrliste der Gespa: was die Domain-Sperre wirklich bewirkt

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste geführt.

Es wäre ein Fehler, diese Sperre für dichter zu halten, als sie ist. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping nennt die Aufsicht das selbst. Wer heute eine gesperrte Adresse öffnet, findet morgen eine neue. Die Sperrliste ist eine Hürde, keine Wand, und sie funktioniert am zuverlässigsten gegen die bequeme Gelegenheitssuche, nicht gegen jemanden, der gezielt sucht.

Ihr eigentlicher Wert liegt woanders: Sie ist das sichtbarste Eingeständnis der Aufsicht, dass ein nennenswerter Teil des Schweizer Spielverhaltens auf Seiten stattfindet, die hier bewilligungslos sind. Und die drei Dinge, die ein Offshore-Anbieter damit garantiert nicht hat, sind: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.

Was der Spielerschutz kostet, wenn der Sitz im Ausland liegt

Die Verlustlimiten, über die auf den folgenden Abschnitten noch zu reden sein wird, sind im bewilligten Schweizer Markt keine freiwillige Zusatzfunktion. Sie sind Teil des Bewilligungsrahmens, weil Art. 87 VGS die Veranstalter verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Pflicht nicht, weil das Gesetz diese Firma nicht erfasst.

Dasselbe gilt für die Spielsperre und das Register ausgeschlossener Personen, für das Ein-Konto-Prinzip und für die Altersgrenze, die die Gespa mit 18 Jahren zieht und die im Online-Angebot nach Art. 72 BGS gilt. Der Rechtsrahmen, den man als Wettender in der Schweiz geniesst, ist genau der Rahmen, den man beim Wechsel zu einer ausländischen Seite verliert — nicht durch einen Vertrag, sondern weil es dort schlicht keinen gibt.

Steuern: wann Gewinne in der Schweiz etwas kosten

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; erst darüber werden sie steuerpflichtig. Der eidgenössische Betrag steigt per 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — wie hoch er liegt, ist je nach Kanton verschieden, und ein einzelner Kantonswert taugt für die ganze Schweiz nicht.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholen kann. Die praktische Konsequenz für einen typischen Wettenden ist unspektakulär: Der Freibetrag liegt weit über jedem Gewinn, den ein einzelner Wettschein realistisch abwirft, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — wer von einer «Sportwettensteuer» auf Einsätze liest, liest über einen anderen Markt.

Ausländische Anbieter stellen sich anders dar. Keine Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Steuerpraxis zu, und das thurgauische Vorgehen ist der bekannte Fall: Es behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerpflichtiges Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Betrag, der bei einer Schweizer Seite steuerfrei bliebe, ist bei einer ausländischen Seite damit voll steuerbar. Diese Auskunft ist allgemeiner Natur und ersetzt keine Beratung; für den eigenen Fall ist die Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Die wichtigste Bedingung im Schweizer Markt hat nichts mit Quoten zu tun und lässt sich auch nicht umgehen: Die Limiten sind vor der ersten Wette zu setzen. Wer bei Sporttip teilnehmen will, gibt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage an, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden.

Diese Asymmetrie ist kein Detail, sondern der eigentliche Mechanismus, und sie ist sorgfältig gebaut: Wer sich selbst bremsen will, wird sofort gebremst. Wer sich Luft verschaffen will, hängt drei Tage in einer Warteschleife, in der die ursprüngliche Limite gilt. Nach Art. 87 VGS arbeitet das Gesetz mit 24 Stunden für die Erhöhung; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die 24 Stunden irgendwo als Schweizer Praxis zitiert findet, zitiert das Gesetz, nicht die Bedingungen des Veranstalters.

Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine gesetzlich festgeschriebene Depotobergrenze kennt die Schweiz nicht — es gibt keinen staatlichen Betrag, auf den ein Konto gedeckelt wird. Die Grenze setzt der Spielende selbst, der Veranstalter muss sie abfragen.

Weiter reicht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also sperrt, sperrt sich weiter, als der eigene Anbieter reicht. Nach Art. 80–82 BGS umfasst dieses Register die Sperre überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufhebbar, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Registrierung als Filter, nicht als Formalität

Bevor überhaupt eine Limite gesetzt werden kann, steht die Kontoeröffnung. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Diese Prüfung schliesst eine Reihe von Praktiken aus, die auf anderen Märkten gang und gäbe sind: mehrere Konten, ein Konto auf den Namen einer anderen Person, ein Konto mit wechselnden Angaben. Sie kostet andererseits Zeit, und sie kann abrupt enden — wer nach der Registrierung ins Ausland zieht oder seinen Wohnsitz im Vertragsgebiet verliert, erfüllt die Bedingung nicht mehr.

Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls ausgeschlossen.

Wo der Schutz in der Praxis dünn wird

Ein Punkt gehört ungeschminkt auf die Seite. Schutzvorschriften sind gut wie ihre Durchsetzung an der Verkaufsstelle, und die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl sollte man würdigen, wie sie ist. Kein Papier schützt, wenn die Person hinter dem Schalter nicht hinschaut.

Online ist die Lage technisch besser, weil Alters- und Identitätsprüfung beim Konto ansetzen und nicht beim Menschen am Tresen. Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nach den Sporttip-Bedingungen nicht auf dieses Ereignis wetten.

Die Kehrseite der Limiten ist ihre Verfügbarkeit als Marketingargument. Auf ausländischen Seiten liest man «setze dein eigenes Limit» als freiwillige Geste; hier ist es die gesetzliche Grundbedingung. Ein Wettender, der gerne ohne Werkzeug spielt, merkt beim Wechsel in den bewilligten Markt, dass der Werkzeugkasten zum Eintritt gehört.

Bonus und Gratiswette: was die Aktionen der beiden Veranstalter wirklich verlangen

Der Bonusmarkt der Schweiz ist ein anderer als der, den man aus Bonusvergleichsseiten kennt. Zwei Veranstalter, und beide dürfen Gratisspiele oder Gratisguthaben nicht einfach ausrufen: Nach Art. 75 Abs. 2 BGS braucht es dafür die vorherige Zustimmung der Gespa, und die war sparsam — im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Branche mit Willkommenspaketen in Millionenhöhe sieht anders aus.

Das erklärt auch, warum die Suche nach «Sportwetten Bonus ohne Einzahlung Schweiz» so wenig findet. Es gibt kein Gratisguthaben als Einstiegsgeschenk ohne Voraussetzung, und es gibt keinen Bonus, den man mit einer Zeichenfolge aktiviert. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Die Aktionen von Sporttip und was sie voraussetzen

Sporttip arbeitet mit drei Werkzeugen, die man sich einzeln ansehen muss, weil jedes eine eigene Bedingung trägt.

Der Kombiboost gilt nur online und deckt Prematch-, Live- und Systemwetten ab. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mindestquote ist der Punkt, an dem dieser Boost für vorsichtige Tipper uninteressant wird. Vier Favoriten mit Quoten um 1.20 erfüllen die Bedingung nicht, und wer sie mit 1.50 zusammensucht, hat bereits ein Risiko gebündelt, das mit «Bonus» nichts mehr zu tun hat.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der Satz, der dabei am häufigsten überlesen wird: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Wer sich freut, eine erhöhte Quote zu sehen, und dann vor Abpfiff aussteigt, hat den Vorteil mit dem Cash-Out zusammen abgegeben. Das ist keine Falle, es sind zwei Produkte, die sich gegenseitig ausschliessen.

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es lässt sich also einsetzen und in einen Gewinn verwandeln, aber nicht in einen Frankenbetrag auf dem Konto.

Warum «Gratiswette» in der Schweiz ein anderes Wort ist

Eine Gratiswette im Wortsinn — ein Einsatz, den der Veranstalter trägt und dessen Gewinn beim Wettenden bleibt — existiert in diesem Markt als reguläres Produkt nicht, und die Gesetzeslage drängt sie auch nicht auf den Markt. Der Gattungsbegriff, den Wettanbieter im Ausland mit «Free Bet» verbinden, hat hier keine Entsprechung; was sich am nächsten annähert, ist Aktionsguthaben, das sich nicht auszahlen lässt.

Deshalb ist die Warnung an dieser Stelle banal und trotzdem nötig: Wer bei einer ausländischen Seite mit einem «100 % Bonus» rechnet, findet dort häufig das, wonach er sucht, und bezahlt es mit den Bedingungen, die an der Bewilligung hängen — kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Der Bonus ist dort nicht das Geschenk, an das die Werbung glauben lässt, er ist der Anlass, an dem die Rechtsbasis wechselt.

Bei Sporttip ist das Aktionsguthaben eher Beiwerk als Hauptargument. Wer mit Bonusangeboten rechnet, wird hier nicht fündig; wer saubere Bedingungen sucht, findet kurze.

Mobile, App und Verkaufsstelle: drei Wege zur gleichen Wette

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Webseite oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Zusätzlich lassen sich in der App zusammengestellte Wetten per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der QR-Code ist der elegante Teil des Modells: Die Vorarbeit passiert zu Hause mit dem Marktüberblick am Bildschirm, der Wettschein entsteht am Tresen.

Die drei Wege unterscheiden sich in dem, was nach der Wette passiert. Die Online-Wette ist vollständig im Konto verbucht, die Limite greift automatisch, die Auszahlung landet auf dem Konto. Der Weg über die Verkaufsstelle bringt eine Quittung, und die Quittung ist die Einheit, in der Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben werden.

Warum die Wahl des Kanals über Funktionen entscheidet

Wer die Bedingungen liest, findet schnell heraus, dass der Kanal nicht nur Bequemlichkeit ist, sondern eine Produktgrenze. Das deutlichste Beispiel ist das Cash-Out: Es gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Wer am Tresen spielt, hat diese Möglichkeit überhaupt nicht. Wer online spielt, hat sie, aber nur als Ganzes. Es gibt keinen Zwischenweg, bei dem man die Hälfte der Position schliesst — ein Zug, den sportbegeisterte Wettende auf ausländischen Plattformen gewohnt sind und hier schmerzlich vermissen.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out ausserdem nicht für alle Wetten anbieten. Der Ausstieg ist also ein Angebot, kein Recht.

Livewetten und die Frage, was «live» bedeutet

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Für Wettende, die vom Streaming auf den Markt schliessen, ist das eine wichtige Entkopplung. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist die technische Antwort auf das alte Ärgernis der Live-Wette: der Klick, der eine Sekunde zu spät kommt. Wer die Wette erst abschickt, wenn der Ball schon drin ist, bekommt seinen Einsatz zurück, keinen Gewinn. Über die Eingabemaske und die Bestätigungsquittung entscheidet sich also, ob eine Wette zählt, und die Verzögerung, die eine Mobilverbindung mit sich bringt, ist kein abstraktes Risiko.

Was die reguläre Spielzeit umfasst, ist ebenfalls festgelegt: die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Die Torwette auf 90 Minuten und die auf «Ende inklusive Verlängerung» sind zwei verschiedene Wetten mit zwei verschiedenen Quoten, und die Verwechslung ist der klassische Grund, warum ein Ergebnis beim Blick auf den Fernseher falsch erscheint.

Sportarten, Turniere und die geschlossene Liste der erlaubten Wettarten

Fussball, Eishockey und Tennis tragen die Nachfrage im Schweizer Markt, und wer die Gespa-Liste liest, erkennt schnell, worauf das Angebot zugeschnitten ist: auf die Wettarten der grossen Publikumssportarten, in der Breite der Ligen, die hier verfolgt werden. Das Schweizer Sportjahr ist ein Fussballjahr mit Unterbrechungen durch Eishockey und Tennis, und die Programme folgen dieser Gewohnheit.

Bei Turnieren wird es interessanter, weil die Liste Bedingungen an die Runde knüpft. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dort, wo die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wer auf ein Turnier setzen will, dessen Vorrunde nicht gelistet ist, findet sie unter Umständen gar nicht im Programm — und das ist kein technisches Versehen.

Warum das Angebot bei Turnieren schmaler ausfällt als erwartet

Der Eindruck, ein grosses Turnier müsse automatisch mehr Märkte bringen, trügt. Bringt es nicht zwingend, denn die Liste gibt den Rahmen vor und nicht die Grösse des Ereignisses. Was hinzukommt, ist die Wettart, nicht ihre Zahl: Die Liste regelt, welche Sportart, welcher Wettkampf und welche Wettart zulässig ist, und sie regelt damit auch, was innerhalb eines Turniers überhaupt geöffnet werden darf.

Ein weiteres Feld, auf dem viele Annahmen scheitern, sind Esport-Wettbewerbe. Sie erscheinen in der Gespa-Liste nicht. Wer also ein Esport-Angebot in einem Schweizer Sportwetten-Programm sucht, sucht etwas, das die zulässige Liste nicht vorsieht.

Bei den Turniernamen bleibt die Seite nüchtern. Sportliche Grossereignisse werden hier veranstaltet, wenn sie auf der Liste stehen, und darüber hinaus gibt es keine Erwartung, auf die man bauen könnte.

Der Kombiboost als Antwort auf ein schmales Angebot

Ein Effekt der geschlossenen Liste ist, dass Kombinationen attraktiver wirken als in einem Markt mit unbegrenzten Märkten. Wer ohnehin nur eine begrenzte Zahl zulässiger Wettarten zur Verfügung hat, greift eher zur Kombiwette, und die Anbieter haben darauf reagiert. Der Kombiboost, der ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 greift, ist die Belohnung für genau dieses Verhalten.

Interessant ist, womit Sporttip die Kombination verknüpft: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Abhängigkeit von Ereignissen — zwei Tore desselben Spielers, Sieg und beide Teams treffen — ist also nicht einfach eine Frage der Quotenmultiplikation, sondern eine eigene Funktion.

Dazu kommt ein Ausfallrisiko, das bei Kombinationen überproportional schmerzt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Spiel, das wegen Schneefalls verschoben wird, reisst also nicht nur ein Bein, sondern drückt die Gesamtquote auf das Niveau des Produkts der übrigen Beine — und der Kombiboost, der auf vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 gebaut wurde, hat dann plötzlich drei.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne Schweizer Rechtsschutz

Die Reihenfolge dieser Einordnung folgt keiner Vorliebe. Sie folgt der Tatsache, dass zwei Namen in diesem Markt veranstalten dürfen und acht nicht, und dass ein Vergleich, der diese Grenze nicht zuerst zieht, jede nachfolgende Zeile entwertet. Die acht ausländischen Namen sind aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen — beim Suchen, in Werbung, in Foren — und weil ein Urteil über sie ebenso nüchtern ausfallen muss wie über die beiden bewilligten Häuser.

Wer die folgenden Abschnitte liest, wird bemerken, dass bei den ausländischen Anbietern wenig steht. Das ist kein Versehen und auch keine Zurückhaltung aus Vorsicht: Zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fehlen in der Schweiz schlicht alle Stellen, an denen sich ein Produkt hier nachprüfen liesse. Was bleibt, sind die drei Sätze, die für alle acht gleich lauten, und sie sind der Kern der Sache, nicht ein Vorbehalt.

1. Swisslos Sporttip: der grösste Schweizer Veranstalter und seine Quotenbremse

Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Es ist eine von zwei Veranstalterinnen, die die interkantonale Ordnung zulässt, und die grösste dazu.

Der Zugang ist an das Vertragsgebiet gebunden, und dieses Gebiet ist gross: zwanzig Deutschschweizer Kantone plus Tessin plus das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Konto eröffnen — mit mindestens 18 Jahren, Ausweiskontrolle gegen Adressdatenbanken, einem Konto pro Person und ohne bestehende Spielsperre.

Bei den Einsätzen gibt es klare Grenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die CHF 1’000 pro Einzelwette sind der Punkt, an dem sich die Produktfrage entscheidet, und zwar unabhängig von der Rendite. Wer einen Zehner setzt, merkt die Grenze nie. Wer mit vierstelligen Beträgen operiert, stösst bei jeder zweiten Wette an eine Decke, die keine Ausnahme kennt — nicht bei einem Sonderfall, sondern grundsätzlich. Die Obergrenze ist strenger als in vielen ausländischen Programmen, und sie ist der Preis dafür, dass die Gegenpartei hierzulande sitzt.

Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Der Preis für das Konto ist damit klar benannt: Der Bargeld-Kreislauf ist auf Schweizer oder Liechtensteiner Konten beschränkt, er läuft in Arbeitstagen und nicht in Minuten, und ab der dritten Auszahlung im Jahr kann er Geld kosten. Für einen Gelegenheitswetter mit ein paar Auszahlungen im Jahr ist das kein Thema. Für jemanden, der wöchentlich Geld hin- und herbewegt, summiert sich der Reibungsverlust, und 5 bis 10 Arbeitstage sind in einem Markt, in dem Gewinne oft sofort reinvestiert werden, eine spürbare Verzögerung.

Die Abrechnung selbst folgt einer Regel, die man bei der Kontrolle der eigenen Quittung kennen sollte: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht immer in eine Richtung.

Nicht beanspruchte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Quittung in einer Jackentasche vergisst, verliert den Anspruch nicht nach Jahren, sondern nach einem halben.

Auf der Zahlungsseite bietet Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lässt sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Mit der Grösse kommt die Einschränkung: breites Kantonsgebiet, dichtes Verkaufsstellennetz, keine Währungsrisiken, und dazwischen eine Einsatzdecke, die ambitionierte Spieler ausbremst.

2. Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin im Land und bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für einen Wettenden in der Westschweiz ist die Wahl damit nicht klein, sondern einfach. Es gibt genau ein bewilligtes Angebot, und es ist das regionale. Das Verkaufsstellennetz von 2’350 Standorten in sechs Kantonen ist aussergewöhnlich dicht und macht den Weg zum Wettschein kürzer als den zu mancher Bankfiliale.

Die Kehrseite ist dieselbe wie bei Swisslos, nur spiegelverkehrt: Wer aus der Westschweiz in die Deutschschweiz zieht, wechselt die Zuständigkeit. Und wer in beiden Landesteilen lebt, also einen Zweitwohnsitz unterhält, wird trotzdem nur bei einem der beiden Häuser ein Konto führen können, denn jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Zwei Angebote für einen Wettenden gibt es in der Schweiz nicht — man ist immer an genau eines verwiesen. Das ist die strukturelle Konsequenz, die man auf Vergleichsportalen selten liest, und sie ist wichtiger als jede Quotendifferenz.

3. FortuneJack: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist für FortuneJack nicht festgestellt, und eine solche hätte nach Art. 4 BGS ohnehin keine Kraft in der Schweiz.

Ein Konto dort steht ausserhalb des schweizerischen Sperrregisters, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste kommen und per DNS blockiert werden. Wer dort gewinnt, gewinnt ohne die drei Sicherungen, die den bewilligten Markt ausmachen.

Bei einem Anbieter wie diesem hilft nur ein Kriterium: ob man bereit ist, ohne Schweizer Ansprechstelle zu spielen. Wer diese Frage mit Nein beantwortet, braucht über die Quote nicht mehr zu streiten.

4. IviBet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Für IviBet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Kraft einer allfälligen ausländischen Bewilligung hierzulande, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich. Die zu meldende Bewilligung ist nicht festgestellt.

Der Markt, den solche Seiten bedienen, entsteht aus dem, was in der Schweiz fehlt: breitere Wettarten, mehr Länder, zusätzliche Sportarten. Das ist ein reales Bedürfnis, das die geschlossene Schweizer Liste nicht bedient — und es ist der Grund, warum die Sperrliste überhaupt existiert.

Wer einen Anbieter ausserhalb der Bewilligung wählt, tauscht geregelten Rahmen gegen Programmvielfalt. Das Geschäft mit dem Ausland ist damit kein Verstoss gegen die Regeln des Spielers, sondern eine Entscheidung über die Sorte Sicherheit, die er haben will.

5. BC.Game: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game gehört in dieselbe Gruppe. Keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, eine Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Bemerkenswert ist an dieser Kategorie weniger das einzelne Haus als ihre Grösse. Die Sperrliste der Gespa umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Das ist die anschaulichste Zahl dafür, wie viele Adressen Schweizer Wettende tatsächlich ansteuern, und wie schnell die Liste ihre Einträge wechselt.

Die Zahl der Einträge ist kein Qualitätsurteil über einen einzelnen Namen. Sie zeigt nur, wie weit das Feld ist, in dem ein Wettender ohne Schweizer Rechtsschutz unterwegs sein kann.

6. X3Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

X3Bet ist der einzige Name in dieser Reihe, bei dem eine gemeldete Bewilligung überhaupt benannt wird: Drittquellen nennen Tobique. Für die Schweiz ändert das nichts. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz, und Tobique ist nicht die Schweiz; die Schweizer Aufsicht erfasst den Betrieb nicht.

Was bleibt, sind die nämlichen drei Punkte: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister-Anschluss, kein Schweizer Rechtsschutz, und eine Sperrliste, die die Domain treffen kann.

Eine benannte Bewilligung ist hier kein Sicherheitsplus, sondern eine Ortsangabe: Sie sagt, wo der Veranstalter geprüft wurde, und nicht, wo der Wettende Schutz hätte. Wer in einem Streit einen Ansprechpartner braucht, findet ihn dort, wo die Bewilligung gilt — am Wohnort des Wettenden ist das nicht.

7. Wettigo: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo fällt mit denselben Merkmalen in diese Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die DNS-Sperre.

Der Gesichtspunkt, den man bei solchen Seiten selten findet, ist die Steuer. Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Praxis zu, und im Kanton Thurgau sind sie unabhängig von der Höhe voll steuerpflichtiges Einkommen. Der steuerfreie Freibetrag, der bei einem Schweizer Veranstalter gilt, ist hier nicht verfügbar.

Die Steuerlast ist damit nicht nur eine Frage des Betrags, sondern des Sitzes der Gegenseite. Wer einen grossen Gewinn macht, merkt den Unterschied deutlicher als an jeder Quote.

8. Betwinner: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner ist ein weiterer Name ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, sie hätte in der Schweiz keine Geltung, und der Anschluss an das Sperrregister fehlt ebenso wie der Schweizer Rechtsschutz.

Wichtig ist, was hier nicht behauptet wird: Es gibt in diesem Markt keine payment-blocking-Werkzeuge gegen unzulässige Wettseiten. Banken und Kartenschemata blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das als Schweizer Schutzmechanismus annimmt, verlässt sich auf etwas, das es nicht gibt.

Die Kontrolle über die Zahlungsströme ist also nicht der Riegel, als den manche sie darstellen. Der Riegel ist die DNS-Sperre, und die wirkt auf die Domain und nicht auf das Geld.

9. Donbet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Bei Donbet wiederholt sich das Bild: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte gemeldete Bewilligung, keine Einbindung in das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrung der Domain.

Der Punkt, der bei diesen Anbietern am schwersten wiegt, ist der Umgang mit einem Konflikt. Bei einem bewilligten Veranstalter endet ein Auszahlungsstreit in einem geregelten Verfahren — die Bedingungen sind hier anwendbar, und eine Einsprache ist ausdrücklich vorgesehen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, weil keine hiesige Bewilligung und keine hiesige Aufsicht dahintersteht.

Wer dort spielt, muss diesen Unterschied nicht als Argument gegen den Anbieter lesen. Er sollte ihn nur nicht übersehen.

10. Rabona: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Rabona beschliesst diese Reihe mit denselben Merkmalen: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.

Dass die Liste der ausländischen Namen länger ist als die der bewilligten, liegt in der Konstruktion des Schweizer Marktes und nicht an einer Lücke, die jemand gefüllt hätte. Zwei Veranstalter für ein Land von dieser Sportbegeisterung ist eine bewusste Entscheidung der Kantone, und die Kehrseite dieser Entscheidung sind die Anfragen, die nach ausländischen Seiten suchen.

Für einen Wettenden heisst das am Ende schlicht: Die Wahl ist keine Geschmacksfrage zwischen zehn Produkten, sondern eine Frage zwischen zwei bewilligten Angeboten im eigenen Kantonsgebiet und allem anderen ohne Schweizer Rechtsschutz. Alles Weitere folgt daraus.

Was ein Blick auf die Marge neben einer Quote verrät

Hier lohnt sich die Rechnung, die den ganzen Markt betrifft, unabhängig davon, welches Haus man wählt. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel und keine zitierte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, ist 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), was einer Auszahlungsquote von 95,0 % entspricht. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert, also 5,0 %.

Die Zahl, die man daraus mitnehmen kann, ist eine Bandbreite und nicht ein Fixwert: Die Marge liegt bei einem solchen Zwei-Weg-Markt typischerweise in der Gegend von 5 %. Diese Angabe hängt an der Bedingung, dass beide Seiten zu 1.90 angeboten werden; sobald die Quoten auseinanderlaufen — und das tun sie je nach Ereignis, Sportart und Wettart — verschiebt sich auch die Marge. Bei schwächer abgedeckten Märkten liegt sie deutlich höher, und jeder Franken, den ein Wettender setzt, wird mit dieser Marge belegt, ob er gewinnt oder verliert.

Genau hier wird die Debatte um Quoten ehrlich. Wer zwei Anbieter nach ihrer besten Quote vergleicht, vergleicht ein Angebot, das sich ohnehin um wenige Prozentpunkte bewegt. Die Marge ist der stille Abzug, der bei jedem einzelnen Wettschein anfällt und den kein Bonus zurückholt, weil kein Bonus an dieser Stelle greift.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz

Welche Sportwetten-Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz bewilligt?

Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zulässig sind Wetten auf Sportereignisse nach der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht vorgesehen, Eckball- und Kartenmärkte stehen nicht auf der Liste, ein Esport-Bereich ebenso wenig.

Welcher Veranstalter gilt für welchen Kanton?

Swisslos betreut die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Das Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Warum gibt es in der Schweiz keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und daran ändert keine Nachfrage etwas. Es existiert deshalb keine Liste weiterer Bewilligungen; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains, nicht eine Warteliste zusätzlicher Veranstalter. Der geschlossene Kreis ist die Ordnung selbst.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa führt ausländische Domains auf einer Liste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt das Domain-Hopping. Eine Sperre ist damit eine Hürde, keine dauerhafte Wand.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge eines Anbieters?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge eines Marktes ist 100 % minus Quotenschlüssel, bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 also rund 5 %.

Inhalt erstellt vom Team «wettbueroch»